Atommüll-Rückstellungen: Prüfungen genügen nicht mehr – jetzt muss endlich gehandelt werden.
Atommüll-Rückstellungen: Prüfungen genügen nicht – jetzt muss endlich gehandelt werden
„Es ist mehr als überfällig, dass die Bundesregierung für Klarheit sorgen will, wie es tatsächlich um die Atom-Rückstellungen und die Zahlungsfähigkeit der Stromkonzerne bestellt ist. Auch der Bundesrechnungshof hat das ja bereits gefordert.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE den von der Bundesregierung angekündigten Bericht der Wirtschaftsprüfer über die Insolvenzsicherheit der sogenannten Entsorgungs-Rückstellungen, die die Atomkonzerne E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Kosten der Atommülllagerung gebildet haben. Zdebel weiter:
„Aber Prüfungen allein genügen nicht mehr. Es ist höchste Zeit für konkrete Maßnahmen, wenn am Ende nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Zeche zahlen sollen. Jetzt muss endlich ein öffentlich-rechtlicher Fonds geschaffen werden, an den die Konzerne die Rückstellungen zur Sicherung dieser Mittel übertragen müssen. Nur so lassen sich die Rückstellungen insolvenzsicher machen. Unter keinen Umständen darf es dazu kommen, dass die Stromkonzerne aus ihrer Verantwortung als Verursacher des Atommülls entlassen werden.“
Zdebel verweist darauf, dass die Stromkonzerne jahrzehntelang mit den Entsorgungs-Rückstellungen enorme wirtschaftliche Vorteile hatten: „Die steuerfreien Entsorgungs-Rückstellungen waren für die Atomkonzerne jahrzehntelang quasi wie eine Haus-Bank, mit der sie ihre Investitionen in Kraftwerke und Übernahmen billig finanzieren konnten. Jetzt muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Konzerne ihre Fehlspekulationen nicht in eine Bad-Bank auslagern und sich aus der Verantwortung stehlen.“
Zum Thema Bad Bank und Entsorgungs-Rückstellungen hat DIE LINKE den Antrag „Bad Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen“ eingebracht (Drs.Nr.: 18/1959).” Der Bundesrechnungshof hat bereits in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2011 darauf hingewiesen, dass es Handlungsbedarf gibt: Drucksache 17/5350, ab S. 29), http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/053/1705350.pdf.