Atommüll-Lagerung: Umweltministerium und Teile der Kommission gespalten – Verstoß gegen Grundsätze guter wissenschaftlicher Arbeit – keine solide Politikberatung
300.000 Kubikmeter Atommüll und richtig Ärger in der Atommüllkommission und mit dem Bundesumweltministerium. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth reagiert jetzt in einem Brief an die Atommüll-Kommission mit „Verwunderung“, mit „Unverständnis“ und mit „Erstaunen“. Er wirft Mitgliedern der AG3 der Kommission vor, mit ihrer „Herangehensweise ohne weitere Debatte“ ein Problem „vom Tisch zu fegen“, was „nicht dem von der Kommission selbst verfolgten Ansatz, die öffentliche Beteiligung wirklich ernst zu nehmen“ folgt. Ziel der heftigen – man könnte fast sagen wütenden – Reaktion ist der Co-Vorsitzende der AG3: Michael Sailer, immerhin Vorsitzender der Entsorgungskommission des Bundesumweltministeriums und Chef des Öko-Instituts.
Siehe auch den Bericht dazu in der Süddeutschen.
Sailer hatte nach der letzten Sitzung der AG3 per Pressemitteilung verkündet, dass eine gemeinsame Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll gemeinsam mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung der URENCO in Gronau eher keine gute Idee wäre und hatte dann in Verdrehung des Arbeitsauftrags der Kommission erklärt:„Unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden wir weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeiten“. Das aber ist nicht der Auftrag, denn nach langen Debatten – auch mit den Umweltverbänden – war ein kleines Wörtchen ergänzt worden: „insbesondere“ hochradioaktive Abfälle. Ein kleines Wort mit großer Bedeutung!
Der Umweltstaatssekretär ist „angefasst“: Mit „Verwunderung“ habe er die Pressemitteilung zur letzten Sitzung der AG3 zur Kenntnis genommen. „Erstaunt“ wäre er, dass „damit pauschal Bedenken gegen die im Entsorgungsprogramm der Bundesregierung vorgeschlagene gemeinsame Endlagerung verschiedener Arten radioaktiver Abfallstoffe formuliert“ wurden, „obwohl es eine vertiefte fachliche Beratung zu diesem Thema in der Kommission selbst bisher nicht stattgefunden hat, geschweige denn, dass es dazu eine beschlossene Kommissionsempfehlung gäbe.“
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Schon das sind deutliche Worte. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung auf Anforderung der EU einen Bericht zum Umgang mit den radioaktiven Stoffen vorlegen musste und dies mit einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ getan hat. War zunächst noch im Entwurf eine Einlagerung der ASSE- und Gronau-Abfälle entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit dem hochradioaktiven Atommüll (was dann Aufgabe der Atommüll-Kommission wäre) vorgesehen, hat sich die Bundesregierung in ihrem Beschluss entschieden, die Option für den Schacht Konrad zurück zu stellen und festgelegt, dass zunächst eine gemeinsame Einlagerung in einem noch zu findenden Atomlager geprüft werden soll. Damit war die Aufgabe an die Kommission klar formuliert.
- DRITTES „ENDLAGER“? Schon vor Jahren war angesichts von immer neuen Atommüllbergen davon die Rede, dass es ein drittes Endlager brauchen würde, wenn man nicht noch mehr im umstrittenen Schacht Konrad einlagern wolle und auch eine gemeinsame Lagerung von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll nicht gemeinsam mit hochradioaktiven Abfällen wolle: Noch ein Endlager mehr? „Neuer“ Atommüll und überall neue Lagerhallen. Verwiesen sei auch darauf, dass der AK Endlagerung in der ersten Hälfte der 2000er Jahre – unter anderen Rahmenbedingungen – eine gemeinsame Lagerung dieser unterschiedlichen Abfälle nicht für sinnvoll befand. Darauf hatte zuletzt auch die BI Lüchow-Dannenberg verwiesen.
Schon im Mai hatte die Kommission dieses Thema aufgegriffen und der AG3 den Auftrag erteilt, das Thema vorzubereiten. Schon bei dieser Sitzung war deutlich, dass einige Mitglieder der Kommission nicht eben angetan waren, noch kurz vor dem Ende der Kommissionsarbeit ein solch gewaltiges Thema aufgreifen zu müssen. Es sei keine Lappalie, diese große Menge von Müll mit ganz anderen Anforderungen bei der Lagerung nun zusätzlich noch in die Befassung und für die Kriterienentwicklung mit aufzunehmen. Vertreter des Umweltministeriums und aus Niedersachsen hielten das aber für erforderlich. Auch von Seiten einiger Bundestagsvertreter und des BUND wird dieses Anliegen unterstützt.
- Der Streit, der jetzt zwischen BMU und Teilen der Kommission aufbricht, ist erheblich und hat unterschiedliche Ebenen: Einerseits würde eine gemeinsame Lagerung der hier in Rede stehenden Abfälle auch angesichts des großen Volumens die Salzlinie und damit auch Gorleben verstärkt wieder ins Gespräch bringen. Aber bedeutsam ist eben an der jetzt aufziehenden Debatte: Die Atommüll-Probleme sind größer, als viele meinen und vor allem: Ein Konsens an der einen Stelle würde – wie jetzt mit Blick auf Schacht Konrad – an anderer Stellen erhebliche neue Konflikte aufwerfen. Wer die Atommüllprobleme nicht nur als technisches, sondern auch als gesellschaftliches Probleme anerkennt, kann daher nur zu einer Schlussfolgerung kommen: Die Kommission und das Standortauswahlgesetz brauchen eine Erweiterung und Erneuerung.
Die Befassung in der AG3 fand nun in der letzten Woche erstmals statt und führte zu den schon erwähnten Reaktionen. umweltFAIRaendern.de hatte hier berichtet:
Flasbarth schreibt: „Mit Unverständnis nehme ich auch zur Kenntnis, dass der Vorsitzende der Arbeitsgruppe 3, Michael Sailer, offenbar davon ausgeht, dem gesetzlichen Auftrag entsprechend habe die Kommission kein Mandat, sich mit der vorgenannten Thematik zu befassen; es würden deshalb „weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeitet.“ Das Gegenteil ist der Fall, und das Gegenteil ist notwendig.“
Ausdrücklich weist der Sailer darauf hin, dass es nicht ausschließlich um hochradioaktive Abfälle bei der Arbeit der Kommission geht, sondern dass gesetzlich festgelegt ist, dass es „insbesondere“ um diese Abfälle geht. Ein kleines Wort mit großer Bedeutung. Denn in der Auseinandersetzung mit den Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen, die die massive Einschränkung auf nur die hochradioaktiven Abfälle angesichts der zahlreichen Atommüllprobleme auch mit den anderen radioaktiven Abfällen kritisierten, ist dieses kleine Wörtchen „insbesondere“ ergänzt worden, um so eine Bereitschaft zu signalisieren, auch diese Themen aufzugreifen.
Sicher: Es hätte auch deutlicher formuliert werden können, was damit genau gemeint sein soll, denn seit Anfang an gibt es in der Kommission immer wieder Auseinandersetzungen, was mit dem Wort „insbesondere“ nun dazu gehört und was nicht. So hat der BUND auch einige Vertreter aus Bundestagsfraktionen immer wieder gefordert, z.B. auch die Zwischenlagerung im Vorfeld der „Endlagerung“ als Thema einzubeziehen.
Flasbarth geht mit seinen Vorwürfen an die AG3 bzw. an Michael Sailer ins Detail, was sicherlich unterstreicht, dass ihn die Befassung in der AG3 nervt. Er verweist darauf, dass schon im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (im Januar 2015) die Weichenstellung zwischen Konrad und Kommission enthalten war. Frühzeitig habe auch ein Vertreter des BMU in der Kommission „gebeten, dass sich die Kommission mit dieser Thematik beschäftigen möge“ und stellt fest: „Wenn die Kommission der Meinung wäre, dass eine Einbeziehung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sowie ggf. des abgereicherten Urans aus der Urananreicherung entweder nicht vom Kommissionsauftrag abgedeckt ist oder faktisch unter keinen Umständen in Betracht kommt, hätte sie seit Monaten Gelegenheit gehabt, dies zu artikulieren. Dass Teile der Kommission sich erst jetzt und ohne weitere Beratungen im Plenum der Kommission in der erfolgten Art an die Öffentlichkeit wenden, entspricht weder den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Arbeit noch meinen Erwartungen an eine solide Politikberatung“.
Der nächste Satz müsste nun eigentlich sowas wie Rücktritt, Auflösung oder etwas in dieser Art beinhalten – aber der Satz folgt dann nicht. Getrost darf man aber sagen: Vollklatsche!
Flasbarth verweist darauf, dass International ähnliche Optionen wie jetzt im NaPro vorgeschlagen, behandelt werden. Er verweist darauf, dass das Bundesumweltministerium an vielen Punkten die Arbeit der Kommission konstruktiv begleitet und unterstützt habe. Ausdrücklich betont er, dass für die Entscheidung, den ASSE- und Grona-Atommüll in der Kommission befassen zu lassen auch eine Rolle spielt, die „Bedenken aus der Region Salzgitter bezüglich einer Erweiterung des Endlagers Konrad ernst zu nehmen und vorrangig eine andere Option (zu) verfolgen.
Dass die Arbeitsgruppe 3 versucht, diese Herangehensweise ohne weitere Debatte vom Tisch zu fegen, entspricht nicht dem von der Kommission selbst verfolgten Ansatz, die öffentliche Beteiligung wirklich ernst zu nehmen. Hier erwarte ich von der Kommission konstruktive Unterstützung, wie dieses Ziel erreicht werden kann“.
Flasbarth wird auf der kommenden Sitzung der Kommission als Gast über das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung informieren. Damit ist sichergestellt, dass diese Debatte weiter geht.
Klar ist: Die Realität der Atommüllprobleme ist derart, dass es immer mehr die Kommission einholt. Damit bestätigt sich auch die Kritik zahlreicher Umweltverbände am Standortauswahlgesetz und der Kommission. Einen Weg zu einem wirklichen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften könne es nur gegen, wenn Gorleben endlich als Standort endgültig aufgegeben würde und wenn über alle Arten von Atommüll nach einem möglichst sicheren Umgang gesucht wird. Dafür – und das ist immer wichtiger – braucht es mehr Zeit, als das StandAG für die Kommission vorgesehen hat. Die muss ihre Arbeit nach dem derzeitigen Stand im Sommer 2016 beenden.
Das bedeutet, schon zum Jahreswechsel muss ein Endbericht vorliegen, der umfassend einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen werden soll. Wie aber soll das nun gelingen, wenn wenige Monate zuvor derart großen Themen – völlig zurecht – neu aufgeworfen werden und diese in einem solchen Bericht enthalten sein müssen? Immer deutlicher wird: Es braucht einen Neustart des Neustarts und es braucht mehr Zeit.
Atommüllproblme