Die Diskussion über Sinn und Unsinn des weiteren Ausbaus des geplanten Atommülllagers im Schacht Konrad ist munter im Gange. Schon seit Jahren verzögert sich der unterirdische Ausbau immer wieder. Massiv ist die Kritik an der Genehmigung, auch weil ein Alternativenvergleich nie vorgenommen wurde, die Rückholbarkeit der Abfälle trotz der ASSE-Erfahrungen nicht vorgesehen ist und auch weil der Stand von Wissenschaft und Technik veraltet ist. Die „sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik“ will nun das für Errichtung und Betrieb verantwortliche Bundesamt für Strahlenschutz, auf einem Workshop mit ExpertInnen und beteiligten Akteuren über „Inhalt, Form und Ablauf der Sicherheitsüberprüfung“ debattieren.
Am 28. April soll dieser Workshop in der Stadthalle in Braunschweig stattfinden. Es riecht ein wenig nach Öffentlichkeitsbeteiligung, aber das Wort taucht in der Einladung nicht auf. Möglicherweise deshalb ist die Veranstaltung auch (noch) nicht auf der BfS-Homepage beworben? Einen rechtsverbindlichen Rahmen für den geplanten Workshop gibt es nicht. Die Veranstaltung ist quasi eine freiwillige Maßnahme des BfS.
Der Anspruch, den das BfS in seinem Save-the-Date-Schreiben vom 25. Februar formuliert: „Ziel des Workshops ist es, ein allgemein akzeptiertes Vorgehen zu entwickeln und zu diskutieren, wie eine Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad nachvollziehbar und ergebnisorientiert durchgeführt werden kann. Dazu sollen auf Basis des breitgefächerten Kenntnisstandes der Workshop-Teilnehmer und —Teilnehmerinnen die sicherheitsrelevanten Aspekte gesammelt werden, um diese in die weitere Planung für die Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen einfließen zu lassen.“
Für neuen Zündstoff um das geplante Atommülllager im Schacht Konrad sorgte im letzten Jahr das „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung, mit dem sich die bislang für Konrad genehmigten 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle um weitere 300.000 Kubikmeter Atommüll verdoppeln könnte. Nach massiven Protesten erklärte die Bundesregierung, die „Endlager“-Kommission“ möge Vorschläge unterbreiten, ob eine gemeinsame Lagerung der aus der ASSE und der Urananreicherung in Gronau erwarteten weiteren Abfälle gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll möglich sein könnte. Eine Aufgabe, die in der Kommission auf keine Begeisterung stieß und die angesichts der knappen Zeitvorgaben auch nicht wirklich zu Ergebnissen führen dürfte.
Nicht nur ein wachsendes Bündnis von Kommunen leistet Widerstand. Auch das Land Niedersachsen fordert eine Überprüfung der bisherigen Genehmigungsgrundlagen.
Auftakt-Workshop: „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik“ am Donnerstag, den 28.04.2016, 9:00 bis 17:00 Uhr in der Stadthalle Braunschweig. Eine Anmeldung beim BfS ist bis zum 25. März erbeten. Tagungsunterlagen sollen Anfang April verschickt werden.
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Das Konzept, dass diese Behälter unter allen Umständen Sicherheit garantieren, ist gescheitert. Foto: GNS
Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle muss auf den Prüfstand: „Der Bundesrat hält eine intensive Befassung der Bundesregierung mit der Frage der weiteren Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle einschließlich bestrahlter Brennelemente über bisherige Genehmigungszeiträume hinaus für dringend geboten, da die Suche und Inbetriebnahme eines Endlagers für insbesondere hoch radioaktive Abfälle nach dem Standortauswahlgesetz absehbar noch Jahrzehnte dauern wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die erforderlichen Voraussetzungen für die absehbare Verlängerung der Zwischenlagerung zu erarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass diese verlängerte Zwischenlagerung auf den dafür notwendigen Zeitraum beschränkt bleibt.“ So heißt es im besten Beamtendeutsch in einem Beschluss des Bundesrats vom November 2015 (Drucksache 390/15, PDF). Der eigentliche Kern: Das Konzept der oberirdischen Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll in Castor-Behältern ist am Ende.
Die Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestags arbeitet fleißig, um nach über 40 Jahren Atomenergienutzung in irgendeiner fernen Zukunft die dauerhafte Lagerung der atomaren Hinterlassenschaften zu regeln. Derweil legte die Bundesregierung per Beschluss im August 2015 das „Nationale Entsorgungsprogramm“ vor. Darin deutet sie selbst an, dass die bisher praktizierte Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle zumindest zeitlich völlig aus dem Ruder laufen werde und deutlich länger dauern dürfte, als bislang behauptet. Für 40 Jahre sind die Castor-Lager an den AKW-Standorten genehmigt. Mitte der 2040 laufen sie allesamt aus und ein „Endlager“ wird bis dahin in keinem Fall zur Verfügung stehen. Das Datum 2051 für die Inbetriebnahme eines solchen Dauerlagers, wie es im Standortauswahlgesetz geschrieben ist, hält kaum ein Experte für realistisch.
Kein Geheimnis – obwohl als Geheimschutzmaßnahmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geplant – ist inzwischen auch: Die Sicherheit der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle muss dringend verbessert werden. Seit 2011 gehen die bundesdeutschen Behörden von Gefahrenlagen aus, denen die Castor-Lager nicht gewachsen sind. An allen Atommülllagern mit hochradioaktiven Abfällen laufen entsprechende Nachrüstungen oder sind im Genehmigungsverfahren. „Härtungen“ werden vorgenommen, Wände zusätzlich stabilisiert, Mauern vor den Gebäuden zusätzlich errichtet. Nicht überall klappt das: In Lubmin bei den EnergieWerkenNord könnte es nach dem Scheitern eines entsprechenden Nachrüstkonzepts sogar zum vollständigen Neubau einer Castorhalle kommen.
Noch weniger gesichert sind die so genannten zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus. Hinzu kommt: Die Genehmigungen für diese Lager laufen bereits Mitte der 30er Jahre aus.
Anlass und Grund für diese Nachrüstungen: Moderne panzerbrechende Waffen, gezielte Flugzeugabstürze mit extrem schweren Maschinen vom Typ A380 und neue Angriffsszenarien terroristischer Kommandos könnten zu katastrophalen Folgen führen, weil die Atommüll-Anlagen dagegen nicht gesichert sind. Das soll nun nachgeholt werden. Aber das macht klar: Das bisherige Sicherheitskonzept ist längst aus den Angeln gehoben. Denn nicht so sehr das Gebäude, sondern vor allem die Castor-Behälter stellten bislang das zentrale Sicherheitsmoment dar. Offiziell sind sie es, deren viele Zig-Zentimeter dicker Stahl und massive doppelte Deckel den „absoluten“ Schutz vor radioaktiver Freisetzung sicherstellen sollten.
Die laufenden Maßnahmen der Behörden zeigen: Das ist Geschichte. Heutige panzerbrechende Waffen sind nicht nur in der Lage, die Mauern einer derzeitigen Castor-Halle zu durchschlagen. Sie würden auch einen dahinter befindlichen Castor zerstören und die gesamte Radioaktivität unmittelbar freisetzen. Und diese Waffen können derart schnell nachgeladen werden, dass ein Terror-Kommando ohne weiteres mehrere Schüsse schnell hintereinander abfeuern könnte.
Weil das so ist, werden in aller Stille und Verschwiegenheit die bestehenden Castor-Lager mit neuen Schutzmauern nachgerüstet. Darüber, dass damit das bisherige Sicherheits-Konzept mit einem als unzerstörbar angesehenen Castor-Behälter klammheimlich aufgeben wird, sprechen die Staatsorgane lieber nicht.
Klar, es ist ein Horror-Szenario, es würde eine heftige öffentliche Debatte auslösen und es würde Milliarden kosten, diese Mängel möglichst zeitnah abzustellen. Und es wäre nicht auf Deutschland begrenzt, sondern auf alle Staaten, die in Folge ihrer Atomprogramme auf hochradioaktiven Atommüllbergen sitzen.
Kein Wunder also, wenn Schleswig-Holsteins Atomminister Robert Habeck zwar warnt, dass die Terror-Gefahren derart drängend sind, dass es unterirdische Lösungen möglichst schnell brauche. Dabei aber elegant verschweigt, dass die Bedrohungs-Szenarien und Sicherheitslücken bei der Zwischenlagerung von Atommüll und auch beim Betrieb der Atommeiler derart groß sind, dass eine Katastrophe derzeit nicht ausgeschlossen werden kann.
Das ganze Dilemma wurde beim Gerichtsverfahren um das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel deutlich. Am Ende hob das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Betriebsgenehmigung auf. Ein Urteil mit gravierenden Folgen, auch wenn die Behörden das runter zu spielen versuchen: Wie können Genehmigungen für Atommülllager künftig erteilt werden, wenn der Geheimschutz selbst Gerichten Einsicht verweigert und eine Prüfung staatlicher Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr möglich ist? Die Kosten für Nachrüstungen tragen die (privatwirtschaftlichen) Betreiber. Wie viel sind sie bereit zu zahlen?
Die Bundesregierung spricht im „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals von einem neuen „Eingangslager“ im Zusammenhang mit dem zu findenden „Endlager“. Die Rede ist von 500 Castoren, die da rein sollen und die für Jahrzehnte dort oberirdisch verbleiben, bis sie irgendwann untertage gebracht werden könnten. Doch insgesamt wird es 1.900 Castor-Behälter geben, wenn das letzte AKW abgeschaltet wird. Die Bürgermeister aller Atommüll-Standorte wissen das und fordern ein betriebsbereites neues Zwischenlager spätestens dann, wenn die Genehmigungen der heutigen Lager auslaufen. Das haben sie auf ihrer Sitzung im Januar 2016 in Kassel jüngst bekräftigt. Und auch der Bundesrat weiß angesichts des Beschlusses vom November 2015, dass die Tage der heutigen Zwischenlager gezählt sind.
Die laufenden Nachrüstungen an den bestehenden Castor-Lagern an den AKW-Standorten können die Risiken vielleicht abmildern. Katastrophen verhindern können sie vermutlich nicht. Gegen gezielte Flugzeugabstürze wäre eine vollständige Verbunkerung der Dächer erforderlich. Die lässt sich nicht einfach nachträglich nachrüsten und das wird auch offenbar gar nicht erst versucht. Schutzmauern können helfen, aber ein (mehrfacher) Beschuss bleibt grundsätzlich möglich, weil die Gebäude oberirdisch Angriffsfläche bieten.
Damit nicht genug: Wie eigentlich geht „Sicherheit“, wenn ein Castor auf „normalem“ Weg undicht wird? Wenn die bisherigen Reparaturmöglichkeiten – die benachbarten Reaktoren – nicht mehr zur Verfügung stehen? Was passiert mit den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung an den Standort-Lagern, für die schon jetzt eine Reparatur in den Reaktoren gar nicht möglich wäre? Und was passiert mit den hochradioaktiven Brennelementen, wenn die Zwischenlagerung in den Castoren weit über das derzeit untersuchte Haltbarkeitsdatum hinaus geht? Und so weiter…
Am Rande des Fachgesprächs um Umweltausschuss. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) und Ursula Schönberger vom Atommüllreport.
Wird die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle künftig nur noch nach dem Model Jülich und Brunsbüttel stattfinden? Beiden Castor-Atommülllagern ist wegen Sicherheitsdefiziten die Genehmigung entzogen worden. Diese Frage stellte am Mittwoch (16.12) die Expertin Ursula Schönberger vom Atommüllreport bei einem von der Fraktion DIE LINKE initiierten Fachgespräch im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages. Sie kritisierte damit die Umgangsweise der Behörden mit den wachsenden Problemen bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Atomrechtliche Sicherheitsanforderungen würden zunehmend unterhöhlt, warnte die Expertin. Auch das immer noch nicht fertiggestellte Atommülllager im Schacht Konrad für leicht- und mittelradioaktive Abfälle wurde kritisch diskutiert.
Anlass für das Fachgespräch war das im August von der Bundesregierung beschlossene Nationalen Entsorgungsprogramm. Per Antrag hatten Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE ihre Kritik an den Mängeln des Berichts formuliert und Konsequenzen verlangt. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, der mit den Stimmen der CDU/CSU, der SPD und der GRÜNEN am Ende der Sitzung abgelehnt wurde, ist hier als PDF 18/5228.
Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, Obmann der Fraktion im Umweltausschuss und auch Mitglied der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestages sagte in seinem Statement vor dem Ausschuss: „Das Nationale Entsorgungsprogramm und seine Mängel machen klar, dass es einen Neustart vom Neustart beim Umgang mit allen Arten von radioaktiven Abfällen brauche. Die derzeitige Atommüll-Kommission würde angesichts der neuen Anforderungen durch das Nationale Entsorgungsprogramm bestenfalls einen Zwischenbericht liefern können, viele der wichtigen Fragen würden unbeantwortet bleiben.“
Als einzige der zum Fachgespräch geladenen Sachverständigen hatte Ursula Schönberger ihre Kritik am Nationalen Entsorgungsprogramm der Bundesregierung vorab schriftlich formuliert. Der Text ist hier als PDF zum download.
Die Kritik von Ursula Schönberger fasst der Bundestag auf seiner Seite so zusammen: „Grundsätzliche Kritik am Napro übte Ursula Schönberger (Projekt Atommüllreport). Der darin beschrieben Zeitplan sei „unrealistisch“ und „inkonsistent“. Dies könnte dazu führen, dass Zwischenlagerung nach dem Modell Jülich und Brunsbüttel zur Normalität werde. Für beide Standorte gibt es aktuell keine gültige Genehmigung. Die Realität einer längeren Zwischenlagerung müsse klar kommuniziert und unter anderem unter Einbindung der Bevölkerung umgesetzt werden. Auch die Endlagerung im Schacht Konrad kritisierte Schönberger. Das Lager entspreche nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik.“
Weitere Statements der anderen Sachverständigen sind dem o.g. Link zu entnehmen.
Als Sachverständige geladen waren: Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle, Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, Öko-Institut e. V. – Institut für angewandte Ökologie, Michael Sailer, Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Institut für Nukleare Entsorgung (INE), Prof. Dr. Horst Geckeis, Ursula Schönberger, Projekt Atommüllreport, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Wolfram König
Auf der Seite des Bundestages heißt es zum Fachgespräch: „Mit der Zukunft der Lagerung radioaktiver Abfälle hat sich am Mittwochmittag der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit befasst. Im Rahmen eines öffentlichen Fachgespräches ging es dabei um das von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Entsorgungsprogramm (Napro) (18/5980). Das Napro zeigt Pfade auf, an denen sich die Endlagerung von radioaktiven Abfällen orientieren soll. Vorgesehen ist, dass am Standort Konrad, einem ehemaligen Eisenerzbergwerk nahe Braunschweig, schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden. Stoffe, die aus sicherheitstechnischen Gründen dort nicht eingelagert werden können, sowie Abfälle aus der Urananreicherung und der zu bergenden Abfälle aus der Asse sollen, wenn möglich, gemeinsam mit hoch radioaktiven Abfällen an einem Standort untergebracht werden.“
Das Nationale Entsorgungsprogramm hat massive Auswirkungen auch auf die Arbeit der Atommüll-Kommission, da es zahlreiche neue und umfangreiche Anforderungen an den bis Ende Juni 2016 zu erstellenden Bericht stellt. So muß die Kommission nun als Folge des Programms zusätzlich die Frage untersuchen, ob und wie mit den hochradioaktiven Abfällen auch der leicht- und mittelradioaktive Atommüll aus der ASSE und der Uranverarbeitung in Gronau gemeinsam in einem zu findenden „Endlager“ untergebracht werden könnten. Ebenfalls müssen nun Fragen zur Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll neu betrachtet werden, auch weil die Zwischenlagerung viel länger als ehemals geplant dauern wird. Daher wird im NaPro auch von einem neuen Eingangslager am Standort des zu findenden Atommüll-„Endlagers“ gesprochen, in dem 500 Castoren abgestellt werden sollen. Welche Folgen dieses für die Standortsuche hat, muss nun geklärt werden. Dazu hat die Atommüll-Kommission erst vor wenigen Tagen einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Beschluss ist hier als PDF.
Auf Initiative von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE wird am kommenden Mittwoch (16.12.) im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs über das atomare Erbe der Atomenergienutzung debattiert. Im August hatte die Bundesregierung auf Anforderung der EU das so genannte „Nationale Entsorgungsprogramm“ vorgelegt. Das enthält einige Fortschritte, blendet aber an fast allen Punkten die wachsenden Probleme aus. Erhebliche Auswirkungen hat das „Programm“ für die Arbeit der Atommüll-Kommission.
Ohne die Rahmenbedingungen oder Arbeitszeit der Kommission zu verändern, diktiert der Bericht trotz zahlreicher Mängel umfangreiche neue Aufgaben: Jetzt muss sich die Kommission z.B. noch bis Ende Juni 2016 mit insgesamt 300.000 Kubikmetern zusätzlichem leicht- und mittelradioaktivem Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeiting in Gronau befassen und klären, ob und wie diese enorme Menge zusätzlich in das zu findende Lager für hochradioaktive Abfälle gehen könnte. Ernsthaft ist das nicht mehr leistbar.
Massive Proteste aus der Region rund um den Schacht Konrad in Salzgitter hatten dazu geführt, dass die Bundesregierung der Atommüll-Kommission diesen Auftrag kurz vor Toreschluss neue ins Aufgabenheft schrieb. Fast 70.000 Einwendungen wurden gegen den Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms erhoben:
Deshalb verlangt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg und Mitglied der Fraktion DIE LINKE in der Atommüll-Kommission in einem Antrag, der die zahlreichen Mängel anführt u.a. von der Bundesregierung, „die Auswirkungen des Nationalen Entsorgungsprogramms auf den Auftrag, die Struktur und den Zeitplan der vom Bundestag eingesetzten „Endlager“-Kommission hin zu prüfen und ggf. einen Gesetzentwurf mit einem angepassten Auftrag der Kommission vorzulegen“.
Hubertus Zdebel: „Die Fraktion DIE LINKE hat sowohl das Standortauswahlgesetz als auch die mit diesem Gesetz eingesetzte Atommüll-Kommission aufgrund zahlreicher Mängel kritisiert und abgelehnt. Das jetzt vorgelegte Nationale Entsorgungsprogramm unterstützt unbeabsichtigt viele dieser Kritikpunkte der Fraktion DIE LINKE: Eine umfassende Betrachtung aller Arten von Atommüll wäre von Anfang an erforderlich gewesen, um die Probleme sinnvoll und mit dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses anzugehen. Fast alle Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände hatten das eingefordert. Dagegen hatten CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne sich weitgehend gesperrt.
Nun zeigt sich kurz vor dem Ende der Arbeit der Atommüll-Kommission im Juni 2016, dass das ein Fehler war. Viele der wichtigen Fragen wird der Bericht der Atommüll-Kommission nicht beantworten können. Mehr als ein Zwischenbericht wird am Ende nicht mehr herauskommen können. Daher ist es dringlich notwendig zu klären, wie in einem neuen gesellschaftlichen Dialog auf veränderter Grundlage die ungelösten Atommüllprobleme weiter geklärt werden können.“
Außerdem ergänzt der Bundestagsabgeordnete: „Gorleben muss als verbrannter Standort endlich von der Suchliste gestrichen werden. Ein gesellschaftlicher Konsens mit der Erblast aus Tricks und Machtpolitik kann unter keinen Umständen gelingen und wird die Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager nur weiter blockieren.“
Auf der Seite des Bundestags heißt es zum Fachgespräch am Mittwoch: „Gegenstand des Gespräches sind das eigentliche Programm (18/5980) und ein Antrag der Fraktion Die Linken (18/5228) dazu.
Als Sachverständige sind geladen die Vorsitzenden der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission), Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, Michael Sailer (Öko-Institut e.V.), der ebenfalls Mitglied der Endlager-Kommission ist, Horst Geckeis (Institut für Nukleare Entsorgung, Karlsruher Institut für Technologie), Ursula Schönberger (Projekt Atommüllreport) und Wolfram König, Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz.“
Hinweis: Beginn ist im Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe-Hauses um 11.30 Uhr. Gäste werden gebeten, sich bis 16 Uhr am Vortag der Sitzung unter Angabe von Name und Geburtsdatum beim Ausschuss per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de anzumelden.
Auf Initiative der Bundestagsfraktion DIE LINKE und einem Antrag des Abgeordneten Hubertus Zdebel zum nationalen Atommüll-Programm der Bundesregierung wird am 16. Dezember im Umweltausschuss ein Fachgespräch stattfinden. Das so genannte Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) zeigt auf, was die Bundesregierung mit den enormen Atommüllbergen in der Zukunft vorhat, steht aber auch unter dem Vorbehalt der Befassung in der Atommüllkommission. Die aber hat kaum noch Zeit, mit der Vielzahl von Problemen vernünftig umzugehen, weil ihre Arbeitszeit bis Ende Juni 2016 begrenzt ist. Für Hubertus Zdebel ist daher klar: Es braucht dringend Vorschläge und neue Konzepte, wie die desolate Lage mit den immer noch wachsenden Atommüllbergen zwischen Sicherheitsproblemen, ungesicherter Finanzierung und weiterhin fehlenden „Endlagern“ weiter gehen kann.
Bei der Einbringung des Antrags, der jetzt Grundlage für das Fachgespräch ist, hatten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen viel Kritik an der Initiative der Fraktion DIE LINKE und dem Antrag. Es sei vor allem Sache der Atommüll-Kommission, sich mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm zu befassen. Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Kommission mit den Anforderungen, die das NaPro stellt, im Grunde überfordert ist. Der Antrag fordert daher auch, Konsequenzen für die Rahmenbedingungen der Kommission zu prüfen.
Das öffentliche Fachgespräch des Umweltausschusses wird am Mittwoch, den 16. Dezember 2015 mit Michael Sailer (Entsorgungskommission der Bundesregierung), Prof. Geckeis (Institut für Nukleare Entsorgung, Karlsruhe), Wolfram König (Bundesamt für Strahlenschutz) und Ursula Schönberger (Atommüllreport) stattfinden.
Schönberger hatte mit ihren Stellungnahmen zum NaPro maßgeblichen Anteil, dass vor allem in der Region rund um das geplante Atommülllager am Schacht Konrad fast 70.000 Einwendungen gegen das NaPro gesammelt wurden. Auch die Stadt Salzgitter gehört zu denen, die gegen viele Aspekte im NaPro Stellung genommen haben und eine Neubewertung des Atommülllagers im Schacht Konrad fordern.