Das bundesdeutsche Atommüll-Programm und eine Kritik aus Österreich

flagge-oesterreichIm August hat die Bundesregierung auf Anforderung der EU-Kommission ein nationales Entsorgungsprogramm beschlossen und damit vor allem rund um den Schacht Konrad und in der Atommüll-Kommission viel Alarm ausgelöst. Doch auch andere Reaktionen auf die Atommüll-Pläne hat es gegeben. Beispielsweise hat Österreich im Rahmen einer internationalen Beteiligung umfangreich zu den Plänen Stellung genommen und diese der Bundesregierung übermittelt. Österreich? Richtig. Das sind die, die mit einer großen Volksabstimming am 5. November 1978 gegen das betriebsbereite AKW Zwentendorf Nein zur Atomenergie gesagt haben und seitdem emsig auch gegen europäischen Atom-Wahnsinn aktiv sind.

Auf seiner Homepage berichtet das österreichische Umweltbundesamt über diese Stellungnahme und ihre Mängel, die hier im folgenden dokumentiert wird. Unten befinden sich ein ausführliches Gutachten zum deutschen Entsorgungs-Programm und weitere Dokumente in diesem Zusammenhang.

„Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erstellt werden.

Die wesentlichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus der Fachstellungnahme sind:

  • Die übermittelten Informationen im Umweltbericht erlauben nicht an allen Stellen eine Beurteilung möglicher erheblich nachteiliger Auswirkungen auf Österreich. Unfälle mit möglichen erheblichen Auswirkungen auf österreichisches Staatsgebiet sind in den bestehenden süddeutschen Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente, in den Lagerbecken in Isar 1, im Nasslager Obrigheim und – sofern es an einem Standort in Süddeutschland errichtet wird – im Eingangslager des Endlagers nach Standortauswahlgesetz (StandAG) nicht auszuschließen.
  • Der voraussichtlich erforderliche gesamte Lagerzeitraum für die Behälter mit abgebrannten Brennelementen und Abfällen aus der Wiederaufbereitung in Deutschland von 70‒130 Jahren kann gegenwärtig noch nicht als Stand von Wissenschaft und Technik der trockenen Zwischenlagerung bezeichnet werden, da es bisher in keinem Land der Welt Erfahrung mit einer derart langen Lagerdauer gibt. Mit zunehmender Zwischenlagerdauer ist von einer Veränderung der Materialien bzw. des Zustandes von Behälterkomponenten und Brennelementen bzw. Kokillen auszugehen. Relevant ist nicht, wie im NaPro angedeutet wird, die zeitliche Überbrückung zwischen Ende der Genehmigung der Zwischenlager und Betriebsbeginn des Eingangslagers, sondern zwischen Ende der Zwischenlager-Genehmigung und dem Ende des Einlagerungsbetriebs. Dazu sind im NaPro keine Angaben vorhanden.
  • Im Falle von schweren Unfällen oder sonstigen Einwirkungen Dritter beim Transport von bestrahlten Brennelementen oder hoch radioaktiven Abfällen sind Auswirkungen auf österreichisches Staatsgebiet nicht auszuschließen, wenn die Transporte in Grenznähe durchgeführt werden. Sollte je ein Transport über österreichisches Gebiet durchgeführt werden, wären in diesen Fällen jedenfalls Auswirkungen gegeben. Transporte in Grenznähe sind bei entsprechender Endlagerstandortwahl möglich.
  • Deutschland verfügt derzeit über kein Endlager für hoch radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente. Die Suche nach einem Endlager ist im Standortauswahlgesetz 2013 geregelt, das ein stufenweises Vorgehen für die Festlegung vorsieht. Die Standortauswahl soll bis 2031 abgeschlossen sein, das Endlager um 2050 in Betrieb gehen.
  • Die in den Unterlagen des Nationalen Entsorgungsplans angegebenen Daten von schwach, mittel und sehr schwach radioaktiven Abfällen lassen eine Beurteilung nach RL 2011/70/Euratom, Art. 12 Abs. 1 lit. c derzeit nicht zu. Die angegeben Abfalldaten liegen inkonsistent in der Klassifizierung, unübersichtlich über verschiedene Unterlagen und in der Regel ohne Aktivitätsangaben vor.
  • Im Vorwort zum Nationalen Entsorgungsprogramm ist angeführt, dass die deutsche Bundesregierung den Berichtspflichten gemäß Richtlinie 2011/70/Euratom in mehreren Berichten nachkommen wird. Im Zusammenhang damit soll der Europäischen Kommission ein Bericht über Kosten und Finanzierung der Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vorgelegt werden. Dieser Berichte wurde der österreichischen Seite im Rahmen des laufenden Verfahrens nicht übermittelt. Es ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Fachstellungnahme nicht feststellbar, ob der Bericht bereits vorliegt oder erst erstellt werden muss.“

 

 

Atommüll und Rechtsfragen: Spannende Tagung des Atommüllreports

Spannende Vorträge und Diskussionen beim Atommüllrechts-Symposium letzten Freitag in Hannover. Unter den TeilnehmerInnen zahlreiche VertreterInnen von Anti-Atom-Initiativen, Umweltverbänden, einigen Atomaufsichtsbehörden sowie Fachleute aus Gutachtereinrichtungen und Kanzleien sowie Landtagsabgeordnete und auch das Bundestagsmitglied der Fraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel. Zahlreiche Aspekte in Sachen Atomenergie und Atomrecht standen – besetzt mit hochkarätigen ReferentInnen – auf der Tagesordnung.

Die atomrechtlichen Handlungsfelder, die auf der Tagung bearbeitet wurden, reichen von europarechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem nationalen Entsorgungsprogramm und dem Standortauswahlgesetz, die atomrechtlichen Folgen des Brunsbüttel-Urteils, mit dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager aufgehoben wurde, ging weiter über Rechtsfragen zur Stilllegung von Atomkrafwerken, die Regelungen für ein Exportverbot von radioaktiven Abfällen und umfassten auch die Probleme mit den Atom-Rückstellungen und dem Versuch der Konzerne, sich mit Bad-Bank-Gründungen aus der Verantwortung zu stehlen.

AtommuellrechtstagungHan-24102015Das Programm mit den ReferentInnen ist hier als PDF einsehbar. Über die Tagung berichtet auch die Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad unter diesem Link. Eine ausführlichere Darstellung samt den Vorträgen als PDF ist auf der Homepage der von Greenpeace unterstützen Seite der Veranstalters „Atommuellreport“ zu finden. Unter diesem Dach haben sich zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände zusammengetan, um über alle Fragen in Sache Atommüll zu informieren. Auf der Homepage gibt es auch – interaktiv und für jeden Atommüll-Standort – eine detaillierte Übersicht über den bislang angefallenen Atommüll und über den Stand der Dinge zu den einzelnen Atommanlagen.

Atomrecht: Bundestag beschließt Atomgesetzänderung zum Nationalen Entsorgungsprogramm

paragraphenAm gestrigen 15. Oktober hat der Bundestag die 14. Novelle zum Atomgesetz mehrheitlich beschlossen. Mit der Novelle wird das von der EU per Richtlinie geforderte „Nationale Entsorgungsprogramm“ (NaPro) in nationales Recht überführt. Der Bericht samt seiner Anlagen ist bereits im August an die Kommission übermittelt worden, erst jetzt erfolgte im Nachklapp die atomrechtliche Anpassung. Gegen den Bericht hatte es 70.000 Einsprüche gegeben. Auswirkungen hat das NaPro vor allem auch für die Atommüll-Kommission, die sich in der verbleibenden Arbeitszeit bis Ende Juni 2016 nun vor gravierenden neuen Aufgaben sieht. Am 16. Dezember wird es auf Antrag der Linken außerdem im Umweltausschuss des Bundestags ein Fachgespräch zum NaPro geben.

Um einen Überblick über die gestrige Debatte zu geben, dokumentiert umweltFAIRaendern.de gleich hier unten den Bericht samt dem Link zum Video von der Homepage des Bundestags.

Einige der Punkte aus dem Bericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm sind äußerst brisant für die weitere Atommülldebatte. Einerseits geht es um rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau. Für diese Abfälle gibt es derzeit keine Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Lagerung. Zwar hat das Bundesumweltministerium erwogen, diese künftig zusätzlich im Schacht Konrad zu versenken. Nach massiven Protesten hat die Bundesregierung nun aber beschlossen, dass die Atommüll-Kommission einen Vorschlag erarbeiten soll, wie mit diesen radioaktiven Abfällen umzugehen ist. Außerdem spricht der Bericht von einem „Eingangslager“.  Im kleingedruckten Anhang ist davon die Rede, dass hier bis zu 500 Castor-Behälter untergebracht werden sollen. Das Lager soll errichtet werden, sobald die erste Teilerrichtungsgenehmigung für das zu findende „Endlager“ erteilt ist. Faktisch läuft das auf ein neues großes Zwischenlager hinaus, welches nach derzeitigen Planungen irgendwann in der zweiten Hälfte der 2030er Jahre in Betrieb gehen könnte.

Für die Atommüll-Kommission stellen die im NaPro enthaltenen neuen Aufgaben nun eine Zerreißprobe dar. Schon vor diesen neuen Anforderungen war klar, dass die verbleibende Restlaufzeit der Kommission kaum ausreichend sein würde, um eine vernünftige Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Nun steht sie vor einer gewaltigen neuen Aufgabe. Wie die zu erledigen ist, ist noch Thema in der Kommission.

Hier nun die Dokumentation zur Debatte im Bundestag anlässlich der 14. AtG-Novelle:

„Atommüll-Entsorgung soll sicherer werden

Die Entsorgung von Atommüll in Deutschland soll sicherer werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und bei Enthaltung der Linksfraktion nahm der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2015, einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (18/5865) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6234) an. Damit setzt Deutschland die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Entsorgungsrichtlinie um, die unter anderem die Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) vorsieht.

Regierung: Hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), betonte, die Novelle solle künftig ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente gewährleisten. Die Bundesregierung habe ihr nationales Entsorgungsprogramm (18/5980) bereits erstellt und an die EU-Kommission übermittelt.

Sie habe dabei zahlreiche Einwendungen berücksichtigt, etwa die Kritik an der Option, das Endlager Schacht Konrad zu erweitern. Im NaPro sei nun festgelegt, dass sich die Endlagerkommission des Bundestages im Rahmen ihrer Arbeit bis Mitte 2016 auch mit der Planung für die rückzuholenden Abfälle aus der Schachtanlage Asse und die Rückstände aus der Urananreicherungsanlage Gronau befassen soll.

CDU/CSU: Herzstück der Entsorgungsstrategie

Steffen Kanitz (CDU/CSU) bezeichnete das Nationale Entsorgungsprogramm als „Herzstück der Entsorgungsstrategie in Deutschland“ und sieht in der Novelle des Atomgesetzes einen Beschluss von „historischer Qualität“. Auch er lobte, dass es keine Erweiterung Konrads „über die Hintertür“ geben werde. Vielmehr solle die Endlagerkommission nun darlegen, wie die Abfälle aus der Asse und Gronau konditioniert werden müssen, um zusammen mit hochradioaktiven Abfällen entsorgt werden zu können.

Kanitz wies jedoch darauf hin, dass die hoch radioaktiven Abfälle, obwohl sie nur zehn Prozent aller Abfälle ausmachten, für 90 Prozent der Radioaktivität verantwortlich seien. Die Suche nach einem Endlager für diese besonders gefährlichen Abfälle sollte daher Priorität haben und nicht durch die Klärung anderer Fragen verzögert werden. Er machte klar, dass hoch radioaktive Abfälle und mittel und schwach radioaktive Abfälle aus der Asse und Gronau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein nicht ohne Weiteres zusammen gelagert werden können.

Linke: Inakzeptables Vorgehen

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) urteilte in der Debatte, auch nach 40 Jahren Atomenergie seien „grundsätzliche Fragen einer sicheren und dauerhaftem Atommülllagerung nicht geklärt“. Zwar sei es gut, dass vorerst darauf verzichtet werde, die „enorme Menge Strahlenmüll aus der Asse und Gronau“ in den „ungeeigneten Schacht Konrad zu verfrachten“, doch gebe es weitere „gewaltige Probleme“, die der Bericht nicht darstelle.

Bulling-Schröter kritisierte zudem, dass das Nationale Entsorgungsprogramm bereits im Sommer dieses Jahres fertiggestellt worden sei, aber erst jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werde, die Details des Programms regeln soll. „Umgekehrt wäre es besser gewesen“, urteilte sie. Außerdem kritisierte die Linke-Abgeordnete, dass im „Kleingedruckten“ des Programms plötzlich von einem „Eingangslager für Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen“ die Rede sei. Darin sollen 500 Castoren für Jahrzehnte zwischengelagert werden. „Warum verstecken Sie diese Information?“, fragte Bulling-Schröter, die dieses Vorgehen als „vollkommen inakzeptabel“ bezeichnete.

Grüne: Eingangslager nicht ungenehmigt betreiben

Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Atommüll als das „Gefährlichste und Langlebigste, was die Menschheit je produziert hat“. Sie warnte davor, das Eingangslager für Castoren schon in Betrieb zu nehmen, bevor es überhaupt genehmigt worden sei, so wie es das NaPro festlege.

Außerdem stellte sie klar, dass die Endlagerkommission in ihrem Bericht, den sie Mitte 2016 vorlegen soll, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Abfälle aus der Asse und Gronau im selben Standort gelagert werden können, nicht beantworten können werde. Dies müsse ein Nachfolgegremium tun. (joh/15.10.2015)“

 

Der Atommüll und das Nationale Entsorgungsprogramm – Atomgesetz geändert

Der Bundestag hat – bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE – die 14. Atomgesetz-Novelle beschlossen. Mit ihr wird das von der EU-Kommission in einer Richtlinie geforderte „Nationale Entsorgungsprogramm“ rechtlich festgeschrieben. Die Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter übernahm für den erkrankten Hubertus Zdebel in der Parlamentsdebatte die Kritik an der Novelle. Darin hätten aus Sicht der LINKS-Fraktion schärfere Anforderungen an den mit der Novelle verbundenen regelmäßigen Berichten zur Lage und Entwicklung beim Umgang mit radioaktiven Abfällen formuliert werden müssen. Während erst jetzt das Atomgesetz entsprechend geändert würde, sei der Bericht bereits seit August fertiggestellt. Gegen dessen Entwurf hatte es fast 70.000 Einsprüche gegeben.

Während nun das Atomgesetz um das Nationale Entsorgungsprogramm ergänzt ist – und außerdem die Informationsrechte von Landes- und Bundesbehörden gegebenüber den Betreibern erweitert wurden – ist der eigentliche Bericht zum NaPro noch Thema weiterer Beratungen im Deutschen Bundestag. Dafür sorgt ein Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE, der kurz vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht worden ist.

Am 16. Dezember wird der Umweltausschuss ein Fachgespräch zu diesem Bericht durchführen. Dann werden die Schwachstellen und Mängel dieses Berichts zum Umgang mit dem Atommüll ausführlich thematisiert. Auch die „Endlager“-Kommission hat noch viel Arbeit mit dem Bericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm.

Der Deutsche Bundestag berichtet auf seiner Homepage samt dem Video-Stream aus seiner Homepage folgendermaßen:

„Die Entsorgung von Atommüll in Deutschland soll sicherer werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und bei Enthaltung der Linksfraktion nahm der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2015, einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (18/5865) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6234) an. Damit setzt Deutschland die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Entsorgungsrichtlinie um, die unter anderem die Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) vorsieht.

Regierung: Hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), betonte, die Novelle solle künftig ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente gewährleisten. Die Bundesregierung habe ihr nationales Entsorgungsprogramm (18/5980) bereits erstellt und an die EU-Kommission übermittelt.

Sie habe dabei zahlreiche Einwendungen berücksichtigt, etwa die Kritik an der Option, das Endlager Schacht Konrad zu erweitern. Im NaPro sei nun festgelegt, dass sich die Endlagerkommission des Bundestages im Rahmen ihrer Arbeit bis Mitte 2016 auch mit der Planung für die rückzuholenden Abfälle aus der Schachtanlage Asse und die Rückstände aus der Urananreicherungsanlage Gronau befassen soll.

CDU/CSU: Herzstück der Entsorgungsstrategie

Steffen Kanitz (CDU/CSU) bezeichnete das Nationale Entsorgungsprogramm als „Herzstück der Entsorgungsstrategie in Deutschland“ und sieht in der Novelle des Atomgesetzes einen Beschluss von „historischer Qualität“. Auch er lobte, dass es keine Erweiterung Konrads „über die Hintertür“ geben werde. Vielmehr solle die Endlagerkommission nun darlegen, wie die Abfälle aus der Asse und Gronau konditioniert werden müssen, um zusammen mit hochradioaktiven Abfällen entsorgt werden zu können.

Kanitz wies jedoch darauf hin, dass die hoch radioaktiven Abfälle, obwohl sie nur zehn Prozent aller Abfälle ausmachten, für 90 Prozent der Radioaktivität verantwortlich seien. Die Suche nach einem Endlager für diese besonders gefährlichen Abfälle sollte daher Priorität haben und nicht durch die Klärung anderer Fragen verzögert werden. Er machte klar, dass hoch radioaktive Abfälle und mittel und schwach radioaktive Abfälle aus der Asse und Gronau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein nicht ohne Weiteres zusammen gelagert werden können.

Linke: Inakzeptables Vorgehen (Eingangslager für 500 Castoren, Anmerk HZ)

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) urteilte in der Debatte, auch nach 40 Jahren Atomenergie seien „grundsätzliche Fragen einer sicheren und dauerhaftem Atommülllagerung nicht geklärt“. Zwar sei es gut, dass vorerst darauf verzichtet werde, die „enorme Menge Strahlenmüll aus der Asse und Gronau“ in den „ungeeigneten Schacht Konrad zu verfrachten“, doch gebe es weitere „gewaltige Probleme“, die der Bericht nicht darstelle.

Bulling-Schröter kritisierte zudem, dass das Nationale Entsorgungsprogramm bereits im Sommer dieses Jahres fertiggestellt worden sei, aber erst jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werde, die Details des Programms regeln soll. „Umgekehrt wäre es besser gewesen“, urteilte sie. Außerdem kritisierte die Linke-Abgeordnete, dass im „Kleingedruckten“ des Programms plötzlich von einem „Eingangslager für Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen“ die Rede sei. Darin sollen 500 Castoren für Jahrzehnte zwischengelagert werden. „Warum verstecken Sie diese Information?“, fragte Bulling-Schröter, die dieses Vorgehen als „vollkommen inakzeptabel“ bezeichnete.

Grüne: Eingangslager nicht ungenehmigt betreiben

Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Atommüll als das „Gefährlichste und Langlebigste, was die Menschheit je produziert hat“. Sie warnte davor, das Eingangslager für Castoren schon in Betrieb zu nehmen, bevor es überhaupt genehmigt worden sei, so wie es das NaPro festlege.

Außerdem stellte sie klar, dass die Endlagerkommission in ihrem Bericht, den sie Mitte 2016 vorlegen soll, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Abfälle aus der Asse und Gronau im selben Standort gelagert werden können, nicht beantworten können werde. Dies müsse ein Nachfolgegremium tun. (joh/15.10.2015)“

Atommülllager: Zdebel am Schacht – Bundestagsabgeordneter in Salzgitter

Am kommenden Montag (28. September) wird Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Atommüll-Kommission in Salzgitter mit dem Oberbürgermeister Frank Klingebiel sowie Vertretern der AG Schacht Konrad, des Landvolks Braunschweig und der IG Metall zu einem Informationsgespräch zum Nationalen Entsorgungsprogamm (NaPro) über den weiteren Umgang mit Atommüll zusammenkommen.
Im Schacht Konrad in Salzgitter sollen leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle dauerhaft unterirdisch gelagert werden. Der Ausbau verzögert sich aufgrund immer neuer Probleme beim laufenden Ausbau. Die Einlagerung von rund 300.000 Kubikmetern leicht- und mittelaktiven Atomabfälle ist genehmigt. Aber derzeit ist noch offen, wo weitere 300.000 Kubikmeter derartiger Abfälle aus der benachbarten ASSE und aus der Urananreicherung in Gronau dauerhaft gelagert werden sollen.
Inzwischen hat die Bundesregierung im jüngst vorgelegten Nationalen Entsorgungsprogramm zwar den Schacht Konrad aus der „Schußlinie“ genommen und die Atommüll-Kommission beauftragt, zu prüfen, ob diese „neuen“ Atomabfälle gemeinsam mit hochradioaktivem Müll an einem anderen Ort gemeinsam einzulagern sind. Aber solange diese Prüfung nicht abgeschlossen ist und positiv beantwortet ist bzw. möglicherweise sogar ein drittes „Endlager“ gefunden werden muss, könnte es dazu kommen, dass der Schacht Konrad am Ende doch für diese Abfälle ausgewählt wird und sich damit die Atommüllmenge in Salzgitter verdoppeln könnten.
Zum Ende des Informationsgespräch gibt es einen Pressetermin am Montag, 28. September, um 11 Uhr im Sitzungszimmer 10. Stock, im Rathaus in Lebenstedt ein.
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