Atommüll-Bürgermeister fordern mehr Beteiligung und neues zentrales Castor-Lager
Bürgermeister der Atomstandorte in Deutschland fordern mehr Beteiligung beim Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen und der Zwischenlagerung. Auf einem Treffen der ASKETA (Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden kerntechnischer Anlagen in Deutschland) am 14. Januar 2016 formulierten die Bürgermeister ihre Forderungen an die Bundesregierung in Sachen Atomausstieg, „Endlagersuche“ und vor allem mit Blick auf die Zwischenlagerung. Sie fordern u.a. auch ein neues zentrales Zwischenlager für die hochradioaktiven Abfälle, das etwa 2045 zur Verfügung stehen müsste.
Gleichzeitig wurden auf dem Treffen die Vorsitzenden neu gewählt. Neuer Vorsitzender ist Stefan Mohrdieck, Bürgermeister in Brunsbüttel und seine Stellvertreter sind der Niederaichbacher Bürgermeister Josef Klaus und der Bürgermeister von Biblis, Felix Kusicka.
Laut der leider nicht datierten Seite „Revista“ ist die ASKETA „1994 in Grafenrheinfeld gegründet (worden) und vertritt derzeit 25 Kommunen mit kerntechnischen Anlagen, darunter 15 Kernkraftwerksstandorte mit 9 „aktiven“, 8 nach Fukushima abgeschalteten und 3 stillgelegten Kernkraftwerksblöcken, Standorte mit Zwischenlagern für radioaktive Reststoffe und auch Standorte mit Forschungseinrichtungen.“
An zahlreichen AKW-Standorten steht derzeit die Genehmigung für den Rückbau der nach Fukushima abgeschalteten Meiler an. Nicht nur der Rückbau und die Frage, was mit den dabei anfallenden niedrig, sowie leicht- und mittelradioaktiven Abfällen passieren soll, treibt die Gemeinden um. Vor allem wächst die Sorge, dass die mit einer Laufzeit von 40 Jahren bewilligten Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich länger in Betrieb bleiben könnten, da sich die Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager vermutlich um viele Jahre verzögern wird.
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Die Bürgermeister fordern daher jetzt von der Bundesregierung ein „befüllbares zentrales Zwischenlager bei Ablauf der Standortzwischenlagergenehmigung“ (siehe unten). Das neue Lager müsste demnach um das Jahr 2045 betriebsbereit sein und Platz für insgesamt bis zu 1.900 Castor-Behälter zur Verfügung stellen.
Im „Nationalen Entsorgungsprogramm“ vom August 2015 hat die Bundesregierung am Standort für ein künftiges „Endlager“ erstmals von einem neuen Eingangslager gesprochen. Die Rede war von ca. 500 Castoren, die dort untergebracht werden sollten, sobald eine erste Teilerrichtungsgenehmigung für das „Endlager“ erteilt würde. Damit wäre nach den Zeitplänen im Standortauswahlgsetz etwa Anfang/Mitte der 2030er Jahre zu rechnen. Allerdings – siehe dazu die Links oben – glaubt kaum ein Experte, dass die Zeitpläne im StandAG eingehalten werden können.
- Radioaktiv: Dokumente staatlicher Planungen zum Umgang mit Atommüll – Das Nationale Entsorgungsprogramm und Anlagen – Dokumentation
- Neues Atommüll-Programm der Bundesregierung – unter Vorbehalt
Die Notwendigkeit neuer Zwischenlager wächst allerdings auch mit Blick auf die Terrorgefahren. Zwar werden derzeit die bestehenden Castor-Lager bundesweit nachgerüstet. Allerdings wachsen die Zweifel, ob diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit betriebenen Maßnahmen ausreichend sind.
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In einer Erklärung von dem Treffen der Bürgermeister am 14. Januar in Kassel heißt es: „Bei ihrer Sitzung haben die Bürgermeister der ASKETA am 14. Januar 2016 folgende Forderung an die Bundesregierung, das Bundesumweltministerium, die Endlagerauswahlkommission und als Abschlussstatement der ASKETA im Rahmen des Workshops der Endlagerauswahlkommission mit den Vertreter der Regionen, der im Anschluss am 15.1.2016, stattfand, formuliert:
1. Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren bei Zwischenlagerverlängerung bzw. bei Änderungsgenehmigungsverfahren!
2. Sitz in den Begleitgremien Endlagerauswahlverfahren und der angedachten Stiftung bzw. Finanzierungsfonds!
3. Befüllbares zentrales Zwischenlager bei Ablauf der Standortzwischenlagergenehmigung!
4. Verlässlicher Terminrahmen für Endlagerauswahlverfahren!
5. Strukturausgleich für die Standortkommunen der Standortzwischenlager!
Mit dem Beschluss des Bundestages zum Endlagerauswahlgesetz im Juli 2013 wurde nicht nur eine neue zeitintensive Suche nach einem Endlager auf den Weg gebracht. Die ASKETA-Mitglieder sehen eine ganz besondere Verpflichtung der Bundesregierung im Bereich der Endlagerung. Hier müssen endlich Fortschritte gemacht werden. Denn hier ist die Bundesrepublik Deutschland in alleiniger Verantwortung.“
Hallo Dirk,
was ich unter : http://wendland-net.de/files/4/6/8Z5TF35CN3/2008_06_asketa.pdf lese, motoviert mich nicht gerade, mich mit den Standortbürgermeistern auseinander zu setzen bzw ihre Position zu den wischenlagern zu teilenb.
Gruß
Renate