Proteste gegen den Atommüll-Deal und das Weihnachtsgeschenk für die Atomkonzerne

Gegen das Vorhaben von Grünen, CDU/CSU und SPD, die Atomkonzerne aus der Haftung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu entlassen und damit das Verursacherprinzip abzuschaffen, regt sich Protest. Heute haben Umweltverbände gemeinsam Stellung gegen dieses Weihnachtsgeschenk für die Atomkonzerne genommen. Sie fordern, die Beschlussfassung am morgigen Donnerstag auszusetzen. Der für Atomausstieg zuständige Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, hatte heute morgen im Wirtschaftsausschuss eine Nichtbefassung des Gesetzespakets verlangt und das Schnellverfahren kritisiert, mit dem es durch das Parlament gejagt werde. Erst gestern Abend hätten die drei Fraktionen einen 44-seitigen Änderungskatalog am bisherigen Gesetzentwurf vorgelegt, der ernsthaft im Ausschuss und im Plenum nicht mehr angemessen diskutiert werden könne. Gegen das Gesetzespaket haben die Linken einen Entschließungsantrag eingebracht.

In einer gemeinsamen Presserklärung äußern sich das Münchener Umweltinstitut und .ausgestrahlt und kündigen für morgen eine Aktion vor dem Bundestag an, bei der sie auch die Forderung nach einer Verlängerung der Uran-Brennelementesteuer in Form von fast 300.000 Unterschriften übergeben wollen (PM siehe unten). Unter anderem heißt es dort:

„Die Vorstände der Energiekonzerne können sich über ein gigantisches Weihnachtsgeschenk freuen“, kommentiert Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Für den vergleichsweise lächerlich geringen Risikoaufschlag in Höhe von sechs Milliarden Euro dürfen sich die AKW-Betreiber von den immensen Kostenrisiken bei der Lagerung des Atommülls freikaufen. Dieser Deal wird die SteuerzahlerInnen noch viele Milliarden Euro kosten.“

„Es ist zwar zu begrüßen, dass die Rückstellungen für die Atommülllagerung in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert werden sollen“, so Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt. „Völlig unverständlich ist aber, warum das gleiche nicht für die Rückstellungen in Höhe von 21 Milliarden Euro für den AKW-Rückbau gilt. Geht eines der Unternehmen pleite, so sind die Gelder für den Abriss der Reaktoren verloren und müssen noch zusätzlich vom Staat aufgebracht werden. Am Ende können so weitere Milliardenzahlungen auf die Allgemeinheit zukommen.“

Auch der BUND äußerte sich heute warnend (PM ebenfalls unten). Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte: «Gesetze, deren Auswirkungen hunderte Generationen betreffen, dürfen nicht leichtfertig und  verbunden mit weiteren Folgekosten verabschiedet werden.» Wenn die Energiekonzerne per Gesetz aus der Gesamtverantwortung für ihren Atommüll entlassen werden, müssten sie zuvor noch aufrecht erhaltene Klagen gegen den Staat zurückziehen.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die beiden Presseerklärungen:

PM des BUND:

Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Bundestag aufgefordert, die für morgen geplante Verabschiedung des „Gesetzespakets zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“ zu vertagen. Das Mindeste was die AKW-Betreiber zuvor tun müssten sei die verbindliche Rücknahme sämtlicher Atom-Klagen gegen den Staat, sagte Weiger.

 „Gesetze, deren Auswirkungen hunderte Generationen betreffen, dürfen nicht leichtfertig und verbunden mit weiteren Folgekosten verabschiedet werden“, sagte Weiger. „Die Energiekonzerne sind in der Bringschuld. Entlässt man sie per Gesetz aus der Gesamtverantwortung für ihren Atommüll, dann müssen sie zuvor ihre Klagen gegen den Gesetzgeber und die Bundesregierung zurückziehen“, forderte der BUND-Vorsitzende.

Inakzeptabel sei auch, dass die Regierungskoalition mit Schützenhilfe der Grünen plane, das Verursacherprinzip aufzuweichen. „Der Bundestag darf nicht zulassen, dass sich die Energiekonzerne gegen Zahlung eines Risikoaufschlags in einen Fonds aus der Haftung für die Folgekosten der Atommüllentsorgung freikaufen“, so Weiger.

„Die von den Energiekonzernen in den geplanten Fonds einzuzahlenden knapp 24 Milliarden Euro reichen nicht annähernd, um die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls dauerhaft zu finanzieren. Die AKW-Betreiber dürfen keinen Ablass erhalten, über Jahrzehnte haben sie hohe Profite eingefahren und Rückstellungen genutzt, um Steuern zu sparen“, sagte der BUND-Vorsitzende. „Es ist fahrlässig, die Konzerne zulasten der Steuerzahler weitgehend von den Folgekosten der Atomenergie und späteren Haftungsrisiken zu befreien“, so Weiger.

Der zu dem Gesetzespaket gehörende Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und Grünen sehe außerdem vor, die neuen gesetzlichen Regelungen auf die Betreiber weiterer kerntechnischer Anlagen zu übertragen. „Die Aufweichung des Verursacherprinzips darf keine Nachahmer finden“, forderte Weiger. „Der Sündenfall einer Haftungsübernahme durch den Staat muss die absolute Ausnahme bleiben. So etwas darf nicht auf andere Atommüllverursacher ausgeweitet werden“, sagte der BUND-Vorsitzende.

 

Dokumentation PM von Münchener Umweltinstitut und .ausgestrahlt:

Bundestag schnürt Weihnachtspaket für die Atomkonzerne

Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über die Neuregelung der Finanzierung der Atom-Folgekosten. Die Anti-Atom-Organisationen .ausgestrahlt und Umweltinstitut München kritisieren das Gesetzespaket.

„Die Vorstände der Energiekonzerne können sich über ein gigantisches Weihnachtsgeschenk freuen“, kommentiert Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Für den vergleichsweise lächerlich geringen Risikoaufschlag in Höhe von sechs Milliarden Euro dürfen sich die AKW-Betreiber von den immensen Kostenrisiken bei der Lagerung des Atommülls freikaufen. Dieser Deal wird die SteuerzahlerInnen noch viele Milliarden Euro kosten.“

„Es ist zwar zu begrüßen, dass die Rückstellungen für die Atommülllagerung in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert werden sollen“, so Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt. „Völlig unverständlich ist aber, warum das gleiche nicht für die Rückstellungen in Höhe von 21 Milliarden Euro für den AKW-Rückbau gilt. Geht eines der Unternehmen pleite, so sind die Gelder für den Abriss der Reaktoren verloren und müssen noch zusätzlich vom Staat aufgebracht werden. Am Ende können so weitere Milliardenzahlungen auf die Allgemeinheit zukommen.“

Dem aktuellen Gesetzesentwurf zufolge soll die finanzielle Verantwortung für den AKW-Rückbau samt den zugehörigen Rückstellungen bei den Energiekonzernen verbleiben. Die bisher für die langfristige Atommülllagerung gebildeten Rückstellungen in Höhe von 17 Milliarden Euro sollen hingegen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen werden. Gegen die zusätzliche Zahlung eines Risikoaufschlags in Höhe von sechs Milliarden Euro sollen die AKW-Betreiber aus der Haftung für die zu erwartenden zukünftigen Kostensteigerungen in diesem Bereich entlassen werden.

Ebenfalls am Donnerstag wird im Bundestag über die Verlängerung der Kernbrennstoffsteuer debattiert. Die seit 2011 bestehende Steuer auf atomaren Brennstoff läuft Ende des Jahres aus, sofern sich die Regierungskoalition nicht auf eine Entfristung verständigen kann. Mit dem Wegfall der Brennelementesteuer entgehen dem Fiskus bis 2022 fast sechs Milliarden Euro.

„Es ist blanker Hohn, wenn die Regierung die Brennelementesteuer für Atomkraftwerke sang- und klanglos auslaufen lässt“, kritisiert Franziska Buch. „Denn auf diesem Weg zahlt sie den Energiekonzernen den sogenannten Risikoaufschlag für die Finanzierung der Atommülllagerung in Höhe von sechs Milliarden Euro umgehend wieder zurück. Damit löst sich sogar diese minimale Gegenleistung für die Übertragung der Milliardenrisiken der Atomkraft auf die Gesellschaft in Luft auf.“

Jochen Stay fügt hinzu: „Entgegen vorheriger Ankündigungen verlangt die Bundesregierung von den Energiekonzernen im Rahmen des Atom-Deals nicht die Rücknahme aller Schadenersatzforderungen. Sind die AKW-Betreiber mit den verbleibenden Klagen erfolgreich, können sie dem Staat bis zu zwölf Milliarden Euro aus der Tasche ziehen. So zerrinnt dem Fiskus das Geld für die Finanzierung der Atom-Folgekosten zwischen den Fingern. Die Rechnung zahlen am Ende die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen.“

Hinweis für die Redaktionen: Am Donnerstag, den 15.12., um 10.45 Uhr findet vor dem Reichstagsgebäude (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) eine Übergabe von fast 300.000 Unterschriften für die Verlängerung der Brennelementesteuer statt. Dort können Sie auch direkt mit Franziska Buch und Jochen Stay sprechen.

Hochradioaktiv: Novellierung des „Endlager“-Suchgesetz und eine Anhörung

Wo kann hochradioaktiver Atommüll dauerhaft und möglichst sicher gelagert werden? Mit dem Standortauswahlgesetz sollen angeblich Alternativen zum bisher einzigen Standort in Gorleben ergebnisoffen untersucht werden. Im Sommer 2016 legte die „Endlager“-Kommission ihren Bericht zu den Lager-Kriterien und zur Novellierung dieses Gesetzes vor. Ende Januar 2017 soll sich erstmals der Bundestag mit der gesetzlichen Umsetzung befassen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 13. Februar im Umweltausschuss geplant.

  • Nach rund zwei Jahren arbeit hatte die Kommission im Juli 2016 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Mangelhaft, befanden der BUND und auch Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE. Die Stellungnahme zur Ablehnung des Kommissions-Berichts der Fraktion DIE LINKE ist hier als PDF zum download.Das ablehnende Sondervotum des BUND ist hier. Der Bericht der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist hier als Drucksache zu finden. Die Kommission mitsamt allen Drucksachen und Protokollen ist hier online. Die Kritik des BUND ist auf einer Homepage in guter Weise anschaulich dargestellt. Siehe hier: www.atommuell-lager-suche.de

Bereits vor der Sommerpause wurde eine erste Änderung am Standortauswahlgesetz beschlossen, in dem die Einrichtung eines Nationalen Begleitgremium (NBG) mit sofortiger Wirkung gegenüber den bisherigen Regelungen vorgezogen und eine veränderte Struktur für das neue „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ (BfE) beschlossen wurde.

Jetzt steht die Umsetzung all der weiteren Empfehlungen aus dem Bericht der Kommission im Bundestag und Bundesrat an. Im Umweltausschuss des Bundestages ist heute die Durchführung einer öffentlichen Anhörung für den 13. Februar 2017 beschlossen worden. Bereits Ende Januar soll ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag in erster Lesung eingebracht werden.

Siehe auch:

Hintergrund:

Bis heute ist völlig ungeklärt, was mit dem hochradioaktiven Atommüll aus dem Betrieb der AKWs werden soll. Für den Zeitraum von einer Million Jahren muss dieses Material von der Umwelt und den Menschensicher verschlossen gelagert werden.

Bislang wird das gefährliche Zeug an zahlreichen Standorten in Castor-Behältern zwischengelagert, mit immer größeren Risiken. Einziger bislang vorgesehener Standort ist der Salzstock in Gorleben.Ein Standort, der seit Jahrzehnten für die unverantwortliche Atomenergienutzung und den gesellschaftlichen Konflikten steht und der geologisch als ungeeignet und politisch verbrannt gilt.

Das Gesetz zur Standortauswahl – von Grünen, CDU/CSU, FDP und SPD gegen die Stimmen der LINKEN – 2013 verabschiedet, soll das ändern und – so das Ziel – einen gesellschaftlichen Konsens herstellen. Allerdings: Vor allem Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben das Gesetz und die Kommission schwer kritisiert und abgelehnt. Nicht nur weil Gorleben weiter im Spiel blieb. Viele Regelungen zur Behördenstruktur, zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den Rechten der BürgerInnen im Verfahren wurden als völlig unzureichend kritisiert. Außerdem würden die bestehenden Probleme bei der Zwischenlagerung und auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ausgeklammert.

 

ASSE Atommüll im Bundestag – Öffentliches Fachgespräch im Januar

Radioaktives Erbe – Wie geht das mit der Bergung des Atommülls in der ASSE? Am 18. Januar 2017 wird es dazu im Umweltausschuss des Bundestages auf Initiative von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, ein öffentliches Fachgespräch geben, zu dem auch drei Vertreter der Asse-2-Begleitgruppe eingeladen werden.

Wie geht das mit der gesetzlich festgelegten Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem von Einsturz und Wasser bedrohten Salzstock? Welche Maßnahmen zur Sicherung des Bergwerks sind notwendig, um die Rückholung zu ermöglichen? Welche könnten dies gefährden?

Seit Monaten gibt es eine scharfe Kontroverse um die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bzw. dem neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) angestrebte Verfüllung eines Bereichs auf der 750 Meter-Sohle. Eine Maßnahme, die aus Sicht regionaler VertreterInnen die Rückholung der radioaktiven Abfälle massiv gefährden könnte, die das BfS zur Stabilisierung der ASSE aber für unerlässlich ansieht.

Viele Fragen, so die Vorwürfe des A2B seien bislang ungeklärt. Daher forderten sie – bislang ohne Erfolg – ein Moratorium für diese Verfüllungsmaßnahmen. Auch der A2K, der Koordinationskreis der Initiativen und der BUND in Niedersachsen haben sich für ein solches Moratorium ausgesprochen. Die Arbeiten für diese Verfüllung sollen bereits jetzt im Dezember beginnen.

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