Anmerkungen zur Debatte über die Sicherheit der Zwischenlager hoch radioaktiver Atomabfälle
Wie geht es weiter mit der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Atomabfälle und gegen welche Risiken und Gefahren müssen die Lagerhallen und die Castor-Behälter ausgelegt sein? UmweltFAIRaendern.de hat vielfach in den letzten Jahren dazu berichtet. Der BUND hat jüngst ein Papier zu den Eckpunkten für die Sicherheitsanforderungen bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle vorgelegt. Außerdem veröffentlichte der Umweltverband im Oktober eine Studie von Oda Becker, die sich mit dem Sicherheitszustand und -Anforderungen der Zwischenlager befasst. Einerseits setzt der Umweltverband damit die ohnehin bestehenden Kritiken an der Zwischenlagerung fort, verschärft diese aber andererseits aufgrund neuer Entwicklungen. Langsam kommt eine längst überfällige Debatte über den weiteren Umgang mit dem atomaren Erbe der Atomenergienutzung in Gang, deren Notwendigkeit nicht mehr nur die Anti-Atom-Bewegung und kritische WissenschaftlerInnen betonen, sondern nach der „Endlager“-Kommission nun z.B. auch vom Nationalen Begleitgremium fortgesetzt wird und demnächst auch den Bundestag beschäftigen dürfte. Aber es gibt auch Kritik aus den vom BUND vorgelegten Papieren. (Foto: Castor unter Wasser im Reaktor, GNS)
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Mit dem vom BUND vorgelegten Eckpunkte-Papier zu den Anforderungen an die Zwischenlagerung reagiert der Verband vor allem auf zwei wesentliche Aspekte: Bereits vorhandene Risiken verschärfen sich hinsichtlich der zu erwartenden deutlichen Verlängerung bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle über die bislang genehmigten 40 Jahre hinaus. Dabei knüpft der Verband an Kritikpunkte an, die die Anti-Atom-Bewegung und kritische WissenschaftlerInnen bereits in den 2000er Jahren formuliert hatten (als die Standortzwischenlager gebaut und genehmigt wurden), denn bereits damals war erkennbar, dass die Zeitpläne von Betreibern und Behörden als nicht realistisch anzusehen waren. Neu ist jetzt im Grunde „nur“, dass auch Behörden und andere Gremien endlich eingestehen, dass bisherige zeitliche Prognosen nicht realistisch waren und sich dadurch neue Herausforderungen ergeben.
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Zweitens haben sich die ohnehin vorhandenen Risiken z.B. hinsichtlich (unbeabsichtigter) Flugzeugabstürze auf Atomanlagen spätestens nach den Anschlägen von 2001 in den USA durch neue Terror-Szenarien weiter verschärft. Hier geht es um die Risiken durch „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) im Sinne massiver Einwirkungen von außen auf die Atomanlagen. Dass Atomanlagen dem Einschlag schwerer Flugzeuge nicht standhalten und die Sicherung dieser Anlagen lediglich gegen Phantom-Kampfjäger nicht ausreichen würde, hatte die Anti-Atom-Bewegung bereits frühzeitig mit dem Bau der Atomkraftwerke kritisiert und in den Folgejahren immer wieder als unverantwortbares Risiko hervorgehoben. Das gilt auch für die Zwischenlager.
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Nach den Anschlägen von 9/11 wurden diese Kritikpunkte in der Weise erweitert, dass nunmehr von Anschlagsszenarien auszugehen war, bei denen die Täter das eigene Überleben nicht mehr zur Voraussetzung machten. In der Folge erweiterte sich das in den Focus genommene Spektrum terroristischer Anschläge auch auf Angriffe mit panzerbrechenden Waffen zusätzlich zum gezielten Flugzeugabsturz. Ebenso kamen Risiken wie Innentäter, Drohnen und Cyber-Attacken nach und nach ins Spiel.
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Diese wurden grundsätzlich bereits bei den Genehmigungsverfahren der Standortzwischenlager in der Mitte der 2000er Jahre von Seiten der Anti-Atom-Initiativen und kritischer WissenschaftlerInnen thematisiert und von den Behörden weitgehend ignoriert oder als überzogen zurückgewiesen. Nicht zuletzt die höchstrichterliche Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel nach einem Klageverfahren von elf Jahren (!) unterstreicht diese Kritik. Rechtlich gilt diese zwar nur für das Zwischenlager Brunsbüttel, faktisch aber betrifft es alle Standortzwischenlager in der Bundesrepublik Deutschland.
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Dabei haben sich die Terrorszenarien seit 2001 derart weiter dynamisiert, dass 2011 endlich auch die Atombehörden in Verbindung mit den deutschen Sicherheitsbehörden im Rahmen des Geheimschutzes sicherheitstechnische Nachrüstungen zum Anti-Terrorschutz an den Zwischenlagern vereinbart haben. Deren Umfang und Geeignetheit allerdings ist für die Öffentlichkeit kaum einzuschätzen, weil viele Bewertungsmaßstäbe und Maßnahmen von den Behörden geheim gehalten werden. In dem Gutachten im Auftrag des BUND vom Oktober 2017 kommt die Expertin Oda Becker, deren Ausführungen als Sachverständige vor Gericht maßgeblich zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel sorgten, zu der Feststellung, dass auch diese Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gegenüber Angriffen von außen darstellen.
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- Physiker Wolfgang Neumann von der INTAC widmet sich am 29. Februar 2016 auf der Veranstaltung des Niedersächsischen Umweltministerium (http://umweltfairaendern.de/2016/03/hochradioaktiver-atommuell-zwischenlagerung-auf-dem-pruefstand/) ausführlich in einem Vortrag dem Thema Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle (PDF, Hinweis: Die hier veröffentlichte Datei ist neuer, als die auf dem Server des NMU!). Für Neumann steht außer Frage, dass es zu einer längeren Zwischenlagerung als bislang geplant kommen wird. Deutlich verweist er auf die derzeit schon bestehenden Mängel bei der Zwischenlagerung im „Normalbetrieb“ und spricht hier nicht nur die Risiken hinsichtlich eines Versagens der Behälterdichtungen an. Dabei kritisiert er fehlende Untersuchungen ebenso wie reale Versuche zum Sicherheitsnachweis und teilt mit, dass es bislang bei zwei Sekundärdeckeldichtungen von Castoren in den USA und Südafrika zum Versagen gekommen wäre. Ausführlich begründet er, warum schon heute die vorhandenen Zwischenlager mit Heißen Zellen ausgerüstet werden müssten.
Was also an der Debatte um die Sicherheitsanforderungen bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle derzeit – auch hin und wieder in diesem Blog – als NEU betitelt wird, ist so neu eigentlich nicht. Sowohl in Sachen der zu erwartenden Verlängerung der Zwischenlagerung wegen der weiterhin fehlenden „Endlager“-Möglichkeit, als auch bei den „Einwirkungen von außen“ sind wesentliche Kritikpunkte von der Anti-Atom-Bewegung über viele Jahre immer wieder vorgetragen worden – und von Behörden, Betreibern und deren Gutachter-Apparaten zugunsten des Weiter-Betriebs von Atomkraftwerken und den erforderlichen „Entsorgungsanlagen“ zurückgewiesen oder relativiert worden.
Neu ist in diesem Sinne lediglich, dass Behörden diese Risiken inzwischen teilweise einräumen oder durch getroffene Maßnahmen bereits längere Zeit vorgetragene Kritiken aus der Anti-Atom-Bewegung bestätigen. Allerdings: Was den Betrieb von Atommeilern angeht, werden diese immer noch und inzwischen sogar mit Duldung auch seitens grüner Verantwortlicher in Bund und Ländern komplett ausgeblendet: Z.B. wenn bei den Lastannahmen schlicht der (gezielte) Absturz eines A380 weiterhin unzureichend berücksichtigt wird und damit Atomkraftwerke weiter betrieben werden können.
Als Reaktion auf die BUND-Veröffentlichungen der letzten Monate (Reaktion auf das Brunsbüttel-Urteil, Eckpunkte-Papier, Gutachten von Oda Becker im Oktober 2017) oder vorhergehender Kritiken von z.B. Greenpeace (durch Gutachten von Wolfgang Neumann, Intac) ist nun eine Diskussion im Gange, die sich einerseits gegen einzelne Aspekte der Forderungen des BUND richtet (Stichwort Heiße Zellen) und die andererseits eine Art Priorisierung oder Fokussierung auf die Terrorgefahren fordert und dem BUND vorwirft, derartiges zu unterlassen.
Dass der BUND in seinem Eckpunkte-Papier zu den Sicherheitsanforderungen bei der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle allerdings die gesamte Palette der Probleme auch deshalb benennt, um auf dieser Basis die gesellschaftliche Debatte und Öffentlichkeitsbeteiligung bei diesem Themenfeld einzufordern, gerät angesichts dieser Kritik aus dem Blickfeld. Auch wäre anzunehmen, dass zumindest Teile der Anti-Atom-Bewegung den BUND kritisiert hätten, wenn er sich lediglich um Fragen des Terrorschutzes gekümmert hätte, andere Probleme und Risiken bei der Zwischenlagerung aber unerwähnt gelassen hätte.
Dass der BUND mit dieser Herangehensweise nicht ganz erfolglos ist, zeigt sich unter anderem an der Arbeit des Nationalen Begleitgremiums (NBG). Ausgehend von den Debatten in der „Endlager“-Kommission, wo seitens des BUND auch immer wieder die Probleme der Zwischenlagerung thematisiert worden sind und diese Kritik Eingang in den Abschlussbericht gefunden hat, greift das NBG diese nun auf und fordert vom Bundestag, eine gesellschaftliche Debatte über die Sicherheitsanforderungen auf den Weg zu bringen. Am 13. Januar findet dazu vom NBG veranstaltet in Karlsruhe eine Tagung statt. Zu der hat das NBG zwei Studien erstellen lassen, die inzwischen veröffentlicht sind. Eine (nicht sehr überzeugende) Studie vom Öko-Institut zu den Problemen und zum Stand der Zwischenlagerung insgesamt, eine weitere von Hagedorn und Gassner zu möglichen Modellen einer Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der BUND zeigt mit dem Eckpunkte-Papier und der Studie von Oda Becker ein weites Feld von Problemen und Risiken der Zwischenlagerung. Gleichwohl nimmt er in seinem politischen Vorgehen und in Stellungnahmen die Probleme des mangelnden Terrorschutzes sehr wohl in den Focus.
Das lässt sich nicht nur in den Presseerklärungen deutlich erkennen. Auch in der Gorleben-Rundschau vom Januar 2018 (PDF) wird dies deutlich an den zitierten Äußerungen von Hubert Weiger zur Veröffentlichung der Studie. In der Ausgabe heißt es zunächst u.a.: „Der BUND fordert darin die Überprüfung des deutschen Atommüllzwischenlager-Konzepts. Die Atomsicherheitsexpertin Oda Becker kommt in ihrer Studie zu dem Ergebnis, dass Sicherung und Sicherheit der Atommüllzwischenlager problematisch sind. Defizite sieht die Studienautorin unter anderem bei fehlenden Reparatur- und Inspektionsmöglichkeiten und bei dem unzureichenden Schutz gegen potenzielle Terroranschläge.“ Weiter wird berichtet: „Der BUND verlangt von den zuständigen Politikern in Bund und Ländern, diese Probleme endlich offen zu thematisieren. Dazu der Vorsitzende Hubert Weiger: „Es muss Schluss sein mit einer Politik des Durchwurschtelns. Angesichts der zunehmenden Sicherheitsrisiken brauchen wir einen breiten öffentlichen Diskurs unter Beteiligung der Menschen an den Zwischenlagerstandorten. Zu diskutieren ist, wie die Zwischenlagerung weitergehen soll, welche Nachrüstungen erforderlich sind und ob eventuell verbesserte Neubauten die alten Lager ersetzen müssen.“
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Daran anknüpfend heißt es in der Gorleben Rundschau mit Bezug auf den BUND: „Trotz Nachrüstungen an einigen Zwischenlagergebäuden sei der Terrorschutz unzureichend. „Eine bewaffnete und entschlossene Terrorgruppe ist nach wie vor in der Lage, in die oberirdischen Zwischenlager einzudringen“, so Becker. Auch mit Blick auf die erwarteten, langen Lagerzeiträume müsse eine deutliche Verbesserung des Schutzes gegen Terrorangriffe erfolgen.“ Diese Darstellung macht eigentlich deutlich, dass der BUND den mangelhaften Terrorschutz als sehr wichtiges Handlungsfeld ansieht, ohne andere Probleme unerwähnt zu lassen.
Bereits Anfang 2015, nach dem das Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel rechtswirksam wurde, hatte der BUND in einer Stellungnahme einen Neustart bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle gefordert. Das Urteil des OVG zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung basierte vor allem auf fehlenden oder falschen Nachweisen bei der Terrorabwehr im Rahmen der Mitte 2000 erteilten Genehmigung.
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Gegen diese breit vorgetragene Kritik an der Zwischenlagerung monieren u.a. Rainer Moormann, aber auch Wolfgang Ehmke von der BI Lüchow-Dannenberg unter anderem im Strahlentelex, dass der BUND sich nicht vor allem auf die Terrorabwehr konzentriert. Dabei bezieht sich Moormann vor allem auf das BUND-Eckpunkte-Papier, während Ehmke lediglich die Studie von Oda Becker im Auftrag des BUND kritisiert.
Rainer Moormann betont im Strahlentelex Nr. 738-739 vom Oktober 2017 (PDF, auch hier) in der Abwägung zwischen SEWD und möglichen Risiken durch Alterungseffekte (und Forderungen nach einer Nachrüstung von Heißen Zellen an den Zwischenlagern): „Das Sicherheitsrisiko der Zwischenlagerung liegt nämlich weniger in anlageninternen Störfällen, sondern ganz überwiegend in Einwirkungen von außen (EVA) / Störmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter (SEWD), zum Beispiel (gezieltem) Flugzeugabsturz.“
Auch Ehmke argumentiert in einem Kommentar im Strahlentelex 742-743 (PDF, auch hier) bzw. in der Gorleben Rundschau 1/2018 (S. 11, PDF, auch hier) ähnlich. Er räumt zwar Risiken in Bezug auf den Normalbetrieb eines Zwischenlagers hinsichtlich von Alterungseffekten ein, kommt dann aber zu der Aussage, dass vor allem der Terrorschutz im Fokus stehen müsse: „Wir wollen die Gefahr, dass Castorbehälter im normalen Zwischenlager-Betrieb in eine kritische Situation geraten könnten, nicht herunterspielen. Aber unserer Meinung nach ist sie im Vergleich zu der Frage, ob die bisherigen Zwischenlagerhallen Bestand haben oder nicht, als nachrangig zu betrachten. Denn die Sicherheitsfrage stellt sich sofort und ganz dringend, wenn in den Fokus die „Einwirkungen von außen“ wie ein Flugzeugabsturz oder kriegerische sowie terroristische Attacken gerückt werden.“ Die Frage, welches Zwischenlagerkonzept gegen Einwirkungen von außen die größtmögliche Sicherheit bietet, ist für Ehmke „vorrangig“ und nach dieser von ihm vorgenommenen Priorisierung kritisiert er die BUND-Studie, weil diese „deutlich unterschiedliche“ Sicherungs-Konzepte aus den USA oder das „ausgereifte“ Konzepte aus den Niederlanden „nicht ausreichend“ betrachtet.
Während Moormann im Grunde eine Position entwickelt, die zwar weitere Forschungen über sicherheitsrelevante (Alterungs-)Effekte einer wahrscheinlich verlängerten Zwischenlagerung für sinnvoll hält, reduziert er die Sicherheitsprobleme weitgehend auf die Einwirkungen von außen bzw. SEWD. Ehmke will zwar Risiken im Normalbetrieb nicht ausschließen, ist aber auch der Auffassung, vor allem (und ausschließlich?) den fehlenden Terrorschutz in den Focus zu nehmen.
Zumindest bei Ehmke wirkt diese Kritik angesichts der oben dargestellten Aussagen des BUND konstruiert. Es stellt sich die Frage, ob die Kritik von Ehmke eher taktisch geprägt ist.
- Siehe auch Atommüllkonferenz im September 2017 mit einem Vortrag von Oda Becker zum mangelnden Terrorschutz, außerdem ein Vortrag von Rainer Moormann. Im September 2016 referierte Wolfgang Neumann auf der AMK zu dem Thema Sicherheit der Zwischenlagerung.
Kritische Reaktionen und Heiße Zellen
Moormann geht in seiner Stellungnahme im Strahlentelex auf zwei weitere Aspekte ein. Einerseits die Frage, ob es in den Castoren bei der Zwischenlagerung zur Rekritikalität kommen kann und die Frage der Nachrüstung der Zwischenlager mit Heißen Zellen.
1. In Sachen Rekritikalität bezieht Moormann sich auf Äußerungen, die ich hier in diesem Blog gemacht hatte und auf eine Antwort von Neumann in einem Interview bei .ausgestrahlt. Hier in diesem Blog hatte ich davon gesprochen, dass im Zusammenhang mit einer verlängerten Zwischenlagerung und den damit einhergehenden Belastungen des Materials von Einbauten im Castor und der Hüllrohre im schlimmsten Fall Explosionen im Castor nicht auszuschließen wären, wenn das radioaktive Material sich am Boden eines Castors sammeln würde.
Wolfgang Neumann hatte in einer Studie für Greenpeace dieses Thema am Rande angesprochen und auf die Faktoren hingewiesen, die für Rekritikalität von Bedeutung sind, ohne aber daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Die entsprechenden Aussagen von Neumann sind der GP-Studie zu entnehmen, die hier auszugsweise dokumentiert ist. Gegenüber umweltFAIRaendern sagte Neumann jetzt auf Nachfrage dazu: „Allerdings halte ich es bei entsprechenden Schäden an Hüllrohren durchaus für möglich, dass es durch Bewegungen der Behälter im Zwischenlager bzw. durch Transporte wegen der dabei verursachten zusätzlichen mechanischen Belastungen der Hüllrohre zu Veränderungen der Konfiguration kommen kann, bspw. auch zum vollständigen Bruch von Hüllrohren. Daraus entstehen Probleme mit einem belastbaren Nachweis für einen Ausschluss von Kritikalität.“
Ähnlich äußerte sich Neumann gegenüber ausgestrahlt in einem Interview. Auf die Frage „Was ist mit den Brennelementen selbst?“, sagt Neumann: „Die Brennstoff-Pellets befinden sich in Brennstabhüllrohren, deren Material durch den Neutronenbeschuss versprödet, hinzu kommen die starke Wärmeentwicklung und die mechanischen Belastungen, etwa durch Handhabung und Transport der Behälter. Mindestens langfristig kann es dazu kommen, dass Hüllrohre und Halterungen – vereinfacht gesagt – zerbröseln.
Dann könnte man den hochradioaktiven Müll nur noch rausschütten?
Das ist die Gefahr. Das wird nicht in allen, es kann aber bei einigen Transport- und Lagerbehältern, also zum Beispiel Castoren, passieren.
Wäre das schon während der Zwischenlagerzeit ein Problem oder erst dann, wenn man das Zeug umpacken will?
Wenn Brennstäbe und Halterungen in großem Umfang versagen, kann der Brennstoff verrutschen. Die Strahlung an der Außenfläche des Castors könnte dann an manchen Stellen deutlich stärker sein, die Handhabung wäre deutlich schwieriger. Je nachdem wie viel Brennstoff zusammenrutscht, könnte sogar wieder eine kurzzeitige Kettenreaktion in Gang kommen. Durch die dabei freiwerdende Wärme könnte die Deckeldichtung versagen.“
Bereits im Jahr 2004 hatte Wilfried Attenberger darauf hingewiesen, dass der Bruch von Brennelemente-Hüllrohren nicht zweifelsfrei ausgeschlossen ist. (Wilfried Attenberger (Landshut) im September 2004: „Über den Stand von Wissenschaft und Technik in Fragen der Mikrostruktur von Hochabbrandbrennelementen“ (PDF).)
Hintergrund der Kritik ist auch, dass nahezu alle Forschungen auf Rechnungen basieren. Nur in wenigen Fällen sind Castoren geöffnet worden, um tatsächliche Prüfungen vornehmen zu können. Bei einer solchen Untersuchung in den USA hatten sich an einem Castor, der nach 15 Jahren geöffnet wurde und dessen Brennelemente deutlich geringer abgebrannt waren als in der Bundesrepublik Deutschland üblich, Befunde gezeigt, die so nicht erwartet worden sind und die weitere Fragen aufwerfen. Dazu hier mehr: Hochradioaktiver Atommüll: Wie lange hält der Castor dicht? USA haben nachgesehen
2. Zur Frage der Nachrüstung von Heißen Zellen zur Reparatur und Wartung sowie zur periodischen Sicherheitsprüfung haben die BUND-Forderungen vor allem am Zwischenlager in Ahaus zu Reaktionen geführt. Dort ist eine solche Anlage ausdrücklich per Ansiedlungsvertrag ausgeschlossen worden mit dem Argument, eine solche Heiße Zelle würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Zwischenlager zu Endlagern mutieren könnten. Auch die Bürgermeister einiger Standortgemeinden, die sich zu ASKETA zusammen geschlossen haben, argumentieren ähnlich.
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Jenseits von Ahaus hatten allerdings zahlreiche EinwenderInnen in den Genehmigungsverfahren zur Errichtung der Standortzwischenlager an den AKWs Anfang und Mitte der 2000er Jahre derartige Heiße Zellen als Reparaturmöglichkeit für defekte Castoren gefordert. Dies war damals von den Genehmigungsbehörden als unnötig abgelehnt worden mit dem Verweis, eine Reparatur wäre in den vorhandenen Reaktoren möglich – oder aber in der Pilotkonditionierungsanlage (PKA) in Gorleben. Entsprechende Aussagen haben auch in einige Genehmigungen Eingang gefunden.
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Neumann und auch Oda Becker (in der genannten BUND-Studie) sprechen sich für die Errichtung von Heißen Zellen aus. Moormann hingegen plädiert in seinem Beitrag im Strahlentelex dafür, Untersuchungen an Castoren in „vorhandenen Heißen Zellen“ vorzunehmen. Das aber könnte dann eingeschränkt nur in den noch in Betrieb befindlichen AKWs erfolgen oder aber in der Pilotkonditionierungsanlage in Gorleben.
Ehmke, der die PKA für derartige Zwecke für veraltet ansieht, kritisiert in seinem Beitrag im Strahlentelex/Gorleben Rundschau, dass die „Expertise des BUND“ und Oda Becker nichts dazu sagen würden, ob die PKA zur Reparatur in Frage komme. Dabei übersieht er aber, dass der BUND in seinem Eckpunkte-Papier (Seite 5 unten) bereits im Juni 2017 ausdrücklich feststellt, dass die PKA in Gorleben völlig veraltet ist, nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht und daher nicht in Frage kommt.
Ehmke bezieht in seinem Beitrag zur Erfordernis dieser Heißen Zellen an den Atommüll-Standorten keine eindeutige Position. Er kritisiert, dass Oda Becker angeblich „vordringlich“ Heiße Zellen fordert, was aus seiner Sicht „zu kurz“ greife. Was das genau bedeuten soll, bleibt jedoch unklar, denn Oda Becker fordert diese nicht „vordringlich“. Vielmehr geht es darum, dass für die Rücktransporte von verglastem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England derzeit Genehmigungsverfahren für die Einlagerung dieser Abfälle in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar angelaufen sind und für diese Art von Atommüll eine Reparatur defekter Behälter in den AKWs grundsätzlich nicht möglich ist, da diese in Glas gegossenen Abfälle nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen. Nur unter Wasser aber könnten in einem AKW Behälter repariert werden. Daher stellt sich die Frage nach einer Nachrüstung dieser Heißen Zellen unmittelbar in den jetzt laufenden Genehmigungsverfahren.
Sobald die AKWs zurückgebaut sind, würde auch an den anderen Standorten eine Reparaturmöglichkeit fehlen. Diese Problematik aber ist eigenständig zu betrachten und hat mit den Terror-Risiken nichts zu tun. In dieser Weise trägt Oda Becker das Problem in ihrer Studie auch vor – ohne andere Risiken wie die Terrorgefahren außen vor zu lassen. Zuvor hatte der BUND sich in seinen Eckpunkten zur Zwischenlagerung zu dieser Notwendigkeit geäußert.
Inzwischen äußern sich immer mehr Fachleute direkt oder indirekt zur Erfordernis derartiger Heißer Zellen. So hatten bereits vor einiger Zeit auch führende Grünen-Vertreter davon gesprochen, dass im Falle des Neubaus von Zwischenlagern (aus Terrorschutzgründen) in Verbindung mit einer geringeren Anzahl als den bislang 16 Zwischenlagern der Einbau von Heißen Zellen erforderlich sein könnte.
Auch in einem jüngst von den Entria-Forschern Dennis Köhnke, Manuel Reichardt und Franziska Semper veröffentlichten Band zur Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle legen einige der AutorInnen den Schluss nahe, dass sie die Nachrüstung bzw. die Integration von Heißen Zellen bei Neubauten für sinnvoll halten und hierbei wiederholt positiv auf die in dem Band veröffentlichten Darlegungen von Wolfgang Neumann verweisen.
Selbst das Öko-Institut schließt das nicht aus, obwohl es im Rahmen der Mitgliedschaft seines Mitarbeiters Michael Sailer in der Entsorgungskommission der Bundesregierung zunächst andere Varianten einer Reparatur für prüfwürdig ansieht. In der jüngst für das NBG erstellten Studie, in der das Darmstädter Institut vielfach lediglich auf die Positionen der Entsorgungskommission und des Bundesumweltministeriums zu diesem Themenkomplex verweist, sehen die AutorInnen hier mindestens Diskussionsbedarf.
Auf der Homepage des NBG heißt es in der zusammenfassenden Präsentation über die Stellungnahme des Öko-Instituts mit entsprechenden Zitaten: „Eine längere Zwischenlagerung über die bislang genehmigten Zeiträume hinaus ist nach Auffassung der Gutachterinnen des Öko-Instituts „mit Herausforderungen sowohl sicherheitstechnischer als auch konzeptioneller Art verbunden“. Konzeptionell sei etwa zu entscheiden, „ob alle derzeitigen Standorte für Zwischenlager erhalten bleiben oder ob eine teilweise oder vollständige Zentralisierung angestrebt wird“, schreiben die Gutachterinnen Stefan Alt, Beate Kallenbach-Herbert und Julia Neles. Aus sicherheitstechnischer Sicht sei „das Verhalten der Brennelemente bei einer längerfristigen Zwischenlagerung eine zentrale Frage, die noch Gegenstand von Forschungsarbeiten ist“. Ein in Deutschland sicherheitstechnisch relevanter Aspekt sei auch die „Autarkisierung der Zwischenlager“. Diese werde erforderlich, „weil die Standortzwischenlager verschiedene Einrichtungen und Dienstleistungen der benachbarten Kernkraftwerke mit nutzen, die mit dem Rückbau der Kernkraftwerke nicht mehr verfügbar sein werden“. Noch ungeklärt sei „der zukünftige Bedarf an heißen Zellen, wenn die Standortzwischenlager zukünftig für den Fall einer Reparatur der Primärdeckeldichtung nicht auf die Einrichtungen des zugehörigen Kernkraftwerkes zugreifen können“.
Zu den Forderungen, Heiße Zellen auch für die Überprüfung des inneren Zustands der Castoren und seiner Einbauten sowie der Brennelemente zu errichten, nimmt das Öko-Institut nicht Stellung und erwähnt das auch nicht. Festgestellt wird aber: „Nicht unmittelbar überwacht werden kann der Zustand der Abfälle und Einbauten im Behälterinneren. Diesbezüglich bestehen bisher keine Regelwerksanforderungen. Das Problem wird aber mit immer länger werdenden Zwischenlagerzeiträumen auch international wahrgenommen. Entsprechende Forschungsprogramme wie beispielsweise der USA sehen daher in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auch die Öffnung einzelner Lagerbehälter und die Untersuchung des Zustands des Innenraums und der Abfälle vor.“
Es dürfte interessant sein, dazu die Diskussion bei der am 13. Januar stattfindenden Tagung des NBG in Karlsruhe zu erleben.
Fazit: Die Debatte kommt in Gang
Deutlich wird eines: Die Debatte über die Sicherheitsanforderungen an die künftige Zwischenlagerung hoch radioaktiver Atomabfälle kommt langsam in Gang. Der BUND hat mit seinen Stellungnahmen und Beiträgen die Breite des Themas verdeutlicht und für viele Fragen mit seinen Forderungen Impulse gegeben, die sicherlich kritisch weiter zu diskutieren sein werden.
Dabei ist die Debatte auch vor dem Hintergrund eines sich verändernden Konfliktfeldes zu sehen, in dem der Ausstieg aus dem Betrieb der Atomkraftwerke noch andauert, aber besiegelt ist. Einem Handlungsfeld, in dem sich die Atomkonzerne bei der Atommülllagerung aus dem Staub machen und der Staat schrittweise die Verantwortung übernehmen wird. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Kritik der Anti-Atom-Bewegung, die die ungelöste Entsorgung auch immer wieder als Entsorgungs-Lüge bezeichnet hat, enorm ist und angesichts neuer Herausforderungen und Risiken immer neue Probleme beim Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüllerbe zeigt.
Wichtig wird es sein, einzelne Probleme und Risiken nicht gegeneinander auszuspielen und dennoch Sicherheitsmaßnahmen nach ihrer Dringlichkeit im Sinne des Schutzes der Bevölkerung umzusetzen. Von großer Bedeutung ist dabei auch, dass die Öffentlichkeit in einem guten Verfahren in diese Sicherheitsdebatte einbezogen wird und ihr Rat und ihre Vorschläge intensiv in der Debatte einwirken, um zu einem halbwegs sicheren Umgang mit dem Atommüll zu kommen.
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