Falsch abgedichtet: Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll im AKW Brokdorf

(Update 4.12.) So kann das gehen. Am 29. November besucht der neue schleswig-holsteinische „Energiewendeminister“ Jan Philipp Albrecht (Grüne) das Atomkraftwerk Brokdorf und das dortige Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll (Stichwort: Zwischenlager dürfen nicht zu Endlagern werden, siehe auch unten). Einen Tag später kommt die Meldung: „Falsche Dichtung – Montagefehler im Atomkraftwerk Brokdorf (IWR)“. Während der Besuch des Ministers der Behörde immerhin einen Bericht auf der Homepage wert ist, lesen wir über die falsche Dichtung dort bislang(*, siehe unten) nichts. Allerdings sollen Experten hinzugezogen werden, um die Ursachen für die Verwechslung der Dichtung zu klären.

Bei einem mit hochradioaktiven Brennelementen unter Wasser beladenen Castor-Behälter im AKW haben die Beschäftigten im Deckel eine falsche Dichtung eingesetzt. Klar: „Eine Gefährdung von Personen bestand zu keinem Zeitpunkt, so die Landesregierung.“

Mitgeteilt wird bei IWR: „Der Fehler wurde bei nachfolgenden Montageschritten erkannt, teilte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein mit.“ Und: „Die fehlerhaft verwendete Dichtung wurde demontiert, die Dichtflächen inspiziert und eine ordnungsgemäße Dichtung eingesetzt. Die anschließende Dichtheitskontrolle ergab keine Beanstandungen. Die Abfertigung des CASTOR-Behälters konnte abgeschlossen werden.“

Das Windkraft-Journal berichtet mit Bezug auf PreussenElektra/E.on über diese Panne hier. Dort heißt es: „Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) am 30. November gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde prüft das Ereignis und hat dafür Sachverständige hinzugezogen.

Hintergrund
Bei der Abfertigung von CASTOR-Behältern werden die durchzuführenden Tätigkeiten und die dabei zu verwendenden Teile in detaillierten Arbeitsablaufplänen beschrieben. Der Abfertigungsvorgang erstreckt sich vom Einschleusen des leeren CASTOR-Behälters über das Beladen mit den abgebrannten Brennelementen bis zum Verschließen und Ausschleusen des Behälters aus dem Kontrollbereich des Kernkraftwerks.

Erläuterung zu den Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse:
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung.“

PreussenElektra / E.on informiert unter „meldepflichtige Ereignisse“ über die falsche Dichtung: Kernkraftwerk Brokdorf: Dichtung bei einer CASTOR®-Abfertigung ausgetauscht

30. November 2018
Im Zuge der Abfertigung eines CASTOR®-Behälters im Kernkraftwerk Brokdorf wurde festgestellt, dass sich an dem Druckschalter des noch nicht am CASTOR®-Behälter montierten Sekundärdeckels eine andere als in der Spezifikation vorgesehene Dichtung befand.Der Behälter war noch nicht endgültig abgefertigt, derweil mit Brennelementen aus dem Brennelement-Lagerbecken beladen und mit dem Primärdeckel dicht verschlossen. Die Dichtung im noch nicht montierten Sekundärdeckel wurde gegen Ersatz ausgetauscht und die Abfertigung zum Abschluss gebracht.Das Ereignis hatte weder Auswirkungen auf den CASTOR®-Behälter noch auf den Anlagenbetrieb. Der CASTOR®-Behälter wurde anschließend ins Zwischenlager verbracht und auf der vorgesehenen Lagerposition abgestellt.Das Vorkommnis liegt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken („Stufe 0“). Der Aufsichtsbehörde wurde es nach der Kategorie „N“ („Normal“) fristgerecht angezeigt.Zum Hintergrund:CASTOR®-Behälter werden für den Transport und die Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente verwendet. Hierzu werden die Brennelemente im Brennelement- Lagerbecken unter Wasser in den Behälter verbracht und anschließend mit dem Doppeldeckelsystem (Primär- und Sekundärdeckel) verschlossen. Für die Überwachung der Dichtheit des Behälters im Zwischenlager wird im Sekundärdeckel ein Druckschalter montiert, mit dem ein undichter Behälter erkannt werden kann. Für die Abwicklung der Befüllung der Behälter einschließlich des Transportes in das Zwischenlager kommen spezielle Ablaufpläne zur Qualitätssicherung und Dokumentation zur Anwendung.

Dokumentation Homepage Schleswig Holstein über den Besuch von Minister Albrecht in Brokdorf:

Zwischenlager dürfen nicht zu Endlagern werden

Datum 29.11.2018

Minister Albrecht besucht das Kernkraftwerk und Zwischenlager Brokdorf und informiert sich über den aktuellen Planungsstand.

Am heutigen Donnerstag besuchte der Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht das Kernkraftwerk Brokdorf (KBR). Das KBR ist das letzte Kernkraftwerk, welches in Schleswig-Holstein in Betrieb ist. Der von PreussenElektra betriebene Meiler darf nach der Atomgesetznovelle von 2011 noch bis längstens Ende 2021 im Leistungsbetrieb laufen. Miteigentürmer ist Vattenfall (20 %).

Genau ein Jahr nachdem die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerkes Brokdorf bei der Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) den Rahmenantrag zur Stilllegung und zum Abbau des KBR eingereicht hat, informierte sich der neue Minister über den aktuellen Stand.

Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

Derzeit werden in dem mehrjährigen Genehmigungsverfahren das Stilllegungs-, Abbau- und Entsorgungskonzept der Betreibergesellschaft sowie der während der Stilllegung geplante Restbetrieb behördlich geprüft. Als nächstes wird zu Beginn des nächsten Jahres der gesetzlich vorgesehene „Scoping-Termin“ im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden. Der Scoping-Termin soll u.a. dazu dienen, mit fachlich betroffenen Behörden den Umfang der Unterlagen festzulegen, die die Betreibergesellschaft zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vorzulegen hat.

In dem Genehmigungsverfahren muss PreussenElektra umfangreiche Dokumente, unter anderem einen Sicherheitsbericht, vorlegen. Das Vorgehen entspricht dem für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel. Mit dem Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf kann erst begonnen werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind und die Genehmigung erteilt ist.

Schon zu Baubeginn 1976 wurde das KBR an der Elbe mit Großdemonstrationen von Atomkraftgegner*innen begleitet. Die Stilllegungsprozesse der Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein möchte Jan Philipp Albrecht, der sich schon in seiner Jugend selbst an Anti-Atomkraftdemonstrationen beteiligt hat, als Energiewendeminister konsequent umsetzen.

Sicherheit geht vor Schnelligkeit

Der wesentliche Unterschied zu den Genehmigungsverfahren für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel ist, dass für Brokdorf der Antrag auf Stilllegung und Abbau von der Betreibergesellschaft schon während des noch laufenden Leistungsbetriebs gestellt wurde. Demzufolge werden sich in der ersten Phase des Abbaus noch Brennelemente im Reaktorgebäude befinden, da diese noch nicht ausreichend abgeklungen sein werden. Minister Albrecht: „Einen Abbau des Kernkraftwerks ‚um die Brennelemente herum‘ halte ich nicht für den besten Weg; das Atomgesetz lässt diesen Weg allerdings zu. Die Reaktorsicherheitsbehörde wird darüber wachen, dass der Strahlenschutz zu jedem Zeitpunkt im Vordergrund steht und der Grundsatz ‚Sicherheit geht vor Schnelligkeit‘ immer eingehalten wird.“

Minister Albrecht nutzte auch die Gelegenheit, sich das Standort-Zwischenlager für Kernbrennstoffe auf dem Gelände des KBR anzusehen. Die Aufbewahrungszeit für die hier seit 2007 gelagerten CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen soll laut Atomgesetz 40 Jahre nicht überschreiten. In dem Gesetz ist geregelt, dass eine Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigung über 40 Jahre hinaus nur aus unabweisbaren Gründen und nach vorheriger Befassung des Deutschen Bundestags erfolgen darf. Der Minister Albrecht betonte daher: „Die Zwischenlager dürfen nicht zu Endlagern werden.“

(*) Obwohl der Text am 30.11. nicht online war, ist nun auf der Seite des Ministeriums MELUND dieser Pressetext mit Datum 30.11. online zu finden. Vielleicht ist ja die Text/Fax-Fassung verspätet online gegangen?

Hier zur Dokumentation die vielleicht nachgereichte MELUND_Stellungnahme:

Montagefehler bei der Abfertigung eines CASTOR-Behälters im Kernkraftwerk Brokdorf

Datum 30.11.2018

BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf wurde bei der Abfertigung eines mit abgebrannten Brennelementen beladenen CASTOR-Behälters eine falsche Dichtung in einen der Verschlussdeckel eingesetzt. Der Fehler wurde bei nachfolgenden Montageschritten erkannt. Die fehlerhaft verwendete Dichtung wurde demontiert, die Dichtflächen inspiziert und eine ordnungsgemäße Dichtung eingesetzt. Die anschließende Dichtheitskontrolle ergab keine Beanstandungen. Die Abfertigung des CASTOR-Behälters konnte abgeschlossen werden. Eine Gefährdung von Personen bestand zu keinem Zeitpunkt.

Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) am 30. November gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde prüft das Ereignis und hat dafür Sachverständige hinzugezogen.

Hintergrund

Bei der Abfertigung von CASTOR-Behältern werden die durchzuführenden Tätigkeiten und die dabei zu verwendenden Teile in detaillierten Arbeitsablaufplänen beschrieben. Der Abfertigungsvorgang erstreckt sich vom Einschleusen des leeren CASTOR-Behälters über das Beladen mit den abgebrannten Brennelementen bis zum Verschließen und Ausschleusen des Behälters aus dem Kontrollbereich des Kernkraftwerks.

Erläuterung zu den Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse:

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung.

Medien-Information vom 30. November 2018 zum Herunterladen (PDF 255KB, Datei ist nicht barrierefrei) (Dieser vorhergehende Original-Link führt zu einer anderen PM mit anderem Thema (war wohl etwas hektisch alles))

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund

Mehr Sicherheit gefordert: Stilllegung des AKW Isar bei Landshut vor Gericht

Die umfangreichen Klageschriften sind geschrieben und liegen dem Bayerischen Verwaltungsgericht vor. Am 11. und 12. Dezember wird es in München zur mündlichen Verhandlung kommen, weil AtomkraftgegnerInnen die von der Staatsregierung erteilte Genehmigung zum Rückbau der Atomanlagen an der Isar bei Landshut nicht als ausreichend sicher ansehen. Der Block 1 wurde nach der Fukuschima-Katastrophe stillgelegt, der Block 2 ist noch maximal bis Ende 2022 am Netz. Außerdem befindet sich auf dem Kraftwerksgelände ein Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll. Für die Kläger vom BUND bzw. BUND Naturschutz ist der Hamburger Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit am Start, als Sachverständiger Wolfgang Neumann von der Intac. Ziel der Klage ist den Rückbau, bei dem immer noch massive radioaktive Risiken bestehen, sicherer als bislang vorgesehen zu machen. Nicht nur die hochradioaktiven Brennelemente aus den Reaktoren vor Ort bergen enorme Risiken und werden noch für Jahrzehnte vor Ort bleiben. Zusätzlichen sollen ohne Sicherheits-Nachrüstungen und ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung weitere stark radioaktive und in Glaskokillen eingeschmolzene Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in sieben Castoren in das Zwischenlager. Massive Kritik gibt es auch, weil immer noch 1000 hochradioaktive Brennelemente statt in Castoren im Zwischenlager im Abklingbecken des Atomkraftwerks Isar stehen. In einem Becken, dass nicht einmal im Sicherheitsbehälter integriert und damit z.B. gegen Flugzeugabstürze kaum gesichert ist.

Nachgefragt: Werden noch mehr Konzerne von den Kosten-Risiken der Atommülllagerung befreit?

Werden noch mehr Unternehmen ihre Verantwortung für die Kosten der dauerhaften Atommülllagerung mit Zustimmung der Bundesregierung auf die SteuerzahlerInnen abwälzen? Das will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) mit einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung in Erfahrung bringen. Zum Beispiel Siemens und der Betreiber der Uran-Brennelemente-Fabrik in Lingen hatten vor einiger Zeit Interesse bekundet, sich an dem neuen Entsorgungsfonds zu beteiligen. Ende 2016 hatten CDU/CSU, die SPD und die Grünen die AKW-Betreibenden Unternehmen von den Haftungsrisiken bei den Kosten der Atommülllagerung gegen eine Einmalzahlung befreit. Die Kostenrisiken wurden damit auf die BürgerInnen übertragen.

Der Wortlaut der „Einzelfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung:

Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche zwischen der Bundesregierung bzw. einzelner Ministerien und den Unternehmen Siemens, Framatome-Areva (Lingen), URENCO (Gronau) und gegebenenfalls anderer Unternehmen der Ver- und Entsorgung, bei deren Betrieb radioaktive Abfälle angefallen sind bzw. anfallen hinsichtlich einer Beteiligung am staatlichen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfonds) vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13601 angab, bis spätestens 2018 eine Prüfung, ob und wieweit die Regelungen des Entsorgungsfondsgesetzes auf andere Entsorgungsverpflichtete übertragen werden können, abschließen zu wollen, und über welche Geldbeträge bzw. Höhe von Einmalzahlungen geht es jeweils in solchen möglichen Vereinbarung im Wesentlichen (Bitte Kriterien für Zahlungshöhe je Unternehmen angeben)?“

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