Hochradioaktive Zwischenlagerung unterversichert: 350 Mio. Euro wenn´s kracht

Wie schon der Betrieb der Atommeiler bleiben auch die Risiken der Atommülllagerung ein unverantwortliches Versicherungsrisiko. Während die Haftungssumme bei vielen KFZ-Versicherern heute bis zu 100 Millionen Euro beträgt, liegt diese im Katastrophenfall bei den elf zum Jahreswechsel verstaatlichten Atom-Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen bei jeweils maximal nur 350 Millionen Euro. Statt den üblichen Versicherungen übernimmt im Atombereich der Staat den Nachweis der Deckungsvorsorge. Das teilte die Bundesregierung jetzt auf eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) mit. Das Bundesamt für Zwischenlagerung hatte entsprechend EU-Regelungen im Oktober eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt (hier als PDF).

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Niemals wäre auch nur ein einziges kommerzielles Atomkraftwerk gebaut und Atommüll im Industriemaßstab erzeugt worden, wenn staatliche Interessen nicht auf allen Ebenen mit Vergünstigungen und Förderungen zu Lasten der Steuerzahler*innen die Unternehmen von sämtlichen Risiken befreit hätten. Dazu gehört das Versicherungsrisiko bei nuklearen Unfällen ebenso wie die Übernahme der Verantwortung für die dauerhafte Lagerung der Atomabfälle oder auch die enormen Kosten für die Atomforschung.“

Dokumentation:

Schriftliche Frage 12/364 vom 20. Dezember 2018 des MdB Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

„Aufgrund welcher wesentlicher Schadensszenarien bzw. Analysen ist bei
der Ausschreibung des Auftrags „Nuklearhaftpflichtversicherung für 11
Standort-Zwischenlager der BGZ ab 1.1.2019 vom 13.10.2018 die jeweilige
Schadenssumme auf 350 Millionen Euro je Standortzwischenlager festgelegt
worden, und wie hoch ist die jährliche Bruttojahresprämie für die Versicherung
der Standortzwischenlager (Vgl. http://ted.europa.eu/, Deutschland-Essen:
Versicherungen 2018/S 198-448911)?“

Antwort vom 8.1.2019 von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin Mitglied des Deutschen Bundestages:

„Nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) ergeben sich die Regeldeckungssummen für
den Umgang mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen aus
den Anlagen 1 und 2 zur AtDeckV, und zwar jeweils nach der genehmigten
Art, Masse, Aktivität oder Beschaffenheit der radioaktiven Stoffe. Die Höhe
der Deckungsvorsorge für die elf Standortzwischenlager wurde von der zuständigen
Genehmigungsbehörde – Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
(BfE) – auf 350 Millionen Euro und damit auf den nach § 8 Absatz 7 AtDeckV zulässigen Höchstbetrag festgesetzt. Das zitierte Vergabeverfahren wurde nicht weitergeführt, da der notwendige Nachweis der Deckungsvorsorge durch entsprechende Garantieerklärungen des Bundes erfolgt. Prämien fallen nicht an.“

Bundesregierung: Eiertanz um Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen

Der Eiertanz von CDU und SPD im Zusammenhang mit den vom Atomausstieg bislang nicht betroffenen bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen hält an. Als Ergebnis eines behördenübergreifenden Ressortsgesprächs kurz vor Weihnachten teilt jetzt die Bundesregierung auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) lediglich mit, es würden weiterhin rechtliche und sachliche Fragen „vertieft geprüft werden“.

Deutscher Uranbrennstoff aus Gronau und Lingen versorgt ohne jede Befristung ausländische Atomreaktoren, darunter auch extrem gefährliche Reaktoren wie Tihange oder Fessenheim in unmittelbarer Grenznähe. Zuletzt sorgte CDU-Ministerpräsident Armin Laschet (NRW) im Bundesrat dafür, dass ein Antrag für ein Exportverbot von Uranbrennstoff keine Mehrheit bekam.

Hubertus Zdebel: „Es wird immer deutlicher: An die Stilllegung der bundesdeutschen Uranfabriken will so richtig offenbar weder die SPD und schon gar nicht die CDU/CSU ran. Hinter fadenscheinigen Prüfaufträgen verstecken sich die Regierungsparteien bzw. beteiligten Behörden, um immer neue Warteschleifen zu initiieren. So können die Uranfabriken der URENCO in Gronau und von Framatome in Lingen weiterhin mit dem weltweiten Atomgeschäft und dem Risiko großer Atomkatastrophen fette Gewinne machen. Vor allem die Urananreicherung in Gronau – die technisch auch in der Lage wäre, atomwaffenfähiges Uran herzustellen – ist außenpolitisch für die Bundesrepublik ein wichtiges Machtargument.“

Dokumentation: Arbeitsnummer Schriftliche Frage 12/363 vom 20. Dezember 2018 des MdB Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

„ Welche Konsequenzen sind bei der Sitzung von Vertretern aus sechs Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt am 18. Dezember 2018 bezüglich des weiteren Betriebs der  nuklearen Brennelementefabrik in Lingen, vor dem Hintergrund des dortigen Brandes am 6.12.2018, gezogen worden, und welche Verständigungen gab es bei der oben angesprochenen Sitzung bezüglich der weiteren Umsetzung des beschlossenen Atomausstiegs bis Ende 2022 hinsichtlich der bisher vom Atomausstieg ausgenommenen Urananreicherungsanlage in Gronau und Brennelementefabrik in Lingen
(Vgl. https://www.noz.de/lokales/lingen/artikel/1605 609/forderung-nachstilllegung-
der -brennelementefabrik-in-lingen)?

Antwort vom 8.1.2019 von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages:

Der von Ihnen angesprochene Brand in der Anlage zur Fertigung von Brennelementen in Lingen war nicht Gegenstand des Ressortgesprächs. Im Übrigen wirft die Umsetzung des Ziels des Koalitionsvertrages, zu prüfen, auf welchem Weg rechtssicher erreicht werden kann, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, nicht zum Einsatz kommen, weiterhin rechtliche und sachliche Fragen auf, die vertieft geprüft werden müssen.“

Weitere Informationen zum Thema :

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Stilllegung der Uranfabriken aus dem Februar 2018:

Laut Bundesumweltministerium ist eine Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen möglich. Das hat sie per Rechtsgutachten dargelegt. Doch die CDU/CSU will bestenfalls ein Exportverbot von Brennstoff für einzelne Reaktoren, deren Sicherheit aus bundesdeutscher Sicht zweifelhaft ist:

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