Der Euratom-Vertrag, die EU-Kommission, eine Bundesregierung und eine Reform?

Kommt es zu einer „Modernisierung des Euratom-Vertrages“? Die EU-Kommission hat dazu eine Mitteilung mit dem Titel „Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU“. Mit Blick auf die darin vorgestellten Vorschläge zum Verfahren für eine Änderung des Euratom-Vertrag hatten Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung bzw. das Bundesumweltministerium um einen schriftlichen Bericht für den Umweltausschuss gebeten, in dem dargelegt werden solle, mit „welchen Inhalten und Zielen“ auf die Mitteilung der EU-Kommission reagiert werden solle (siehe auch hier).

Das Berichtsersuchen für den nicht öffentlich tagenden Umweltausschuss des Bundestages war konkret verbunden mit der Bitte, darzulegen, „welche Experten für die angekündigte Sachverständigengruppe berufen werden sollen, um eine Weiterentwicklung des Euratom-Vertrags auf den Weg zu bringen, und schließlich ob und in welcher Weise angestrebt wird, den Atom-Förder-Charakter aus dem Euratom-Vertrag endlich konsequent zu streichen?“

Wie so oft, wenn es um die Atompolitik der amtierenden Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU geht, bleiben die Antworten eher in so einem Nebel und in nicht so ganz verbindlichen bzw. klaren Aussagen stecken. Insofern deckt sich der vom Ministerium vorgelegte Bericht mit den unklaren Verabredungen im Koaliltionsvertrag. Im Koalitionsvertrag ist u.a. vorgesehen anzustreben, dass „die Zielbestimmungen des Euratom-Vertrages hinsichtlich der Nutzung der Atomenergie an die Herausforderungen der Zukunft angepasst werden.“

So mag die Bundesregierung in ihrem Bericht nicht mal so richtig klar und eindeutig das Ziel benennen, wenigstens den Fördercharakter des Euratomvertrages zugunsten der Atomenergie abzuschaffen. Bis heute braucht es für Entscheidungen zum Euratomvertrag einstimmige Entscheidungen, der Übergang zu Mehrheitsentscheidungen ist ohne vorherige (einstimmige) Änderungen nicht möglich. Davon ist zum Beispiel die Abschaffung des Förderzwecks oder die Erhöhung des Schutzzwecks bei der Atomenergienutzung betroffen.

Die Bundesregierung erläutert, dass die EU zu diesen Dingen konkret nichts sagt, auch nicht zur Auswahl zu bestellender Expert/innen oder zum Mandat der Sachverständigengruppe, die die Kommission für eine „Reform“ bis nach 2025 in der Mitteilung vorschlägt. Die Bundesregierung wiederum werde sich einer Hochrandigen Expertengruppe nicht verschließen, schweigt aber ebenfalls über Vorstellungen und Expert/innen für eine solche Gruppe. Aber immerhin wäre das alles ein „erster Schritt“, die Reform des Euratom-Vertrages anzugehen, heißt es.

Aber vorsicht, bei zu viel ungestüm: Es könnten ja auch pro-Atom bei einer solchen eifrigen Euratom-Reform herauskommen, die entgegen deutschen Interessen und deutscher Atompolitik zu einer weiteren Verankerung nuklearfreundlicher Positionen wie „Atomenergie ist klimafreundlich“ oder „EU-Finanzierungsforderungen pro Atomkraft (Neubauten/Laufzeitverlängerungen) führen könnten. Dass müsse man also genau prüfen und schauen, ob man so eine Reform machen wolle, wenn am Ende die Belange der Nichtnuklearstaaten sowie Aussteigerstaaten nicht ausgewogen berücksichtig würden.

Einen Zeitplan für die „Reform“ hat die EU-Kommission nicht vorgeschlagen. Weiteres ist erst zu erwarten, wenn die neue Kommission im Amt ist und ein Arbeitsprogramm vorgelegt hat. Das müsse, so die Sicht der Bundesregierung, abgewartet werden und ist dann kritisch zu prüfen.

AKW Emsland: Ohne vollständige Prüfung nicht wieder ans Netz!

Warum im AKW Emsland in Lingen trotz Befunden und einer Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission (RSK) auf eine vollständige Prüfung sicherheitsrelevanter Heizrohre in den Dampferzeugern verzichtet werden soll, will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) jetzt mit einer schriftlichen Frage von der Bundesregierung wissen. Möglicherweise bereits schon morgen (26.6.) könnte die zuständige Atomaufsicht in Niedersachsen ohne diese vollständige Prüfung der Wiederinbetriebnahme des AKW Emsland zustimmen.

„Ohne eine vollständige Prüfung darf das AKW Emsland nicht ans Netz. Die Atomaufsicht in Niedersachsen sollte sich vom Betreiber RWE nicht unter Druck setzen lassen und soll entsprechend den RSK-Empfehlungen handeln“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

  • Auf diese Problematik mit den Heizrohren verweisen Anti-Atom-Organisationen, darunter auch .ausgestrahlt und der Arbeitskreis Umwelt (AKU) Schüttorf, die für morgen (Mittwoch, 26.6.) ab 17 Uhr unter dem Motto ‚Ein Riss kommt selten allein‘ zu einer Protestaktion vor dem AKW Emsland aufrufen.

Mit der Schriftlichen Frage will der Abgeordnete auch erfahren, welche sicherheitsrelevanten Risiken mit derartigen Schäden verbunden sein können und nimmt in seiner Frage an die Bundesregierung Bezug auf ein von .ausgestrahlt beauftragtes Gutachten.

Bei der Revision im AKW Emsland ist es laut einer Meldung von RWE zu Befunden an den Wandstärken bei den Heizrohren in einem der vier Dampferzeuger gekommen. Diese Dampferzeuger liegen im radioaktiven Primärkreislauf. Ähnliche Befunde hatte es zuletzt im AKW Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg gegeben.

„An allen Dampferzeugern sind die Heizrohre (…) zu 100 % zu prüfen“ hatte bereits im Jahr 2010 die Reaktorsicherheitskommission in einer Stellungnahme verlangt (siehe:
http://www.rskonline.de/sites/default/files/reports/epanlage1rsk428hp.pdf, Seite 7). Die Reaktorsicherheitskommission ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Beratungsgremien.

Die Schriftliche Frage des MdB Zdebel an die Bundesregierung im Wortlaut:

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sicherheitsrelevante Befunde an den im radioaktiven Primärkühlkreislauf liegenden und unter enorm großem Druck stehenden Heizrohren von Dampferzeugern allgemein und im Hinblick auf sicherheitsrelevante Folgen im Sinne eines Kühlmittelverluststörfalls durch ein Dampferzeuger-Heizrohr-Leck (DEHL) in bundesdeutschen Atomkraftwerken (https://www.ausgestrahlt.de/informieren/mertins-stellungnahme-spannungsrisskorrosion/; mit Bezug auf das zur Zeit in Revision befindliche AKW Emsland https://news.rwe.com/kernkraftwerk-emsland-meldepflichtige-befunde-wahrend-der-revision/; bitte Darstellung über die jeweiligen Befunde je Reaktor), und aus welchen Gründen soll offenbar aktuell im AKW Emsland auf die von der Reaktorsicherheitskommission bereits im Jahr 2010 ausgesprochene Empfehlung „An allen Dampferzeugern sind die Heizrohre (…) zu 100 % zu prüfen“ nach Kenntnis der Bundesregierung verzichtet werden und damit möglicherweise eine Inbetriebnahme des Reaktors ohne ein solche vollständige Prüfung erfolgen (http://www.rskonline.de/sites/default/files/reports/epanlage1rsk428hp.pdf, Seite 7)?

 

Nachgefragt: „Auffällige“ Atommüll-Fässer aus Leese

Probleme mit Atommüll-Fässern mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen gibt es nicht nur in Gorleben, sondern auch in Leese. Weil es immer wieder zu „Auffälligkeiten“ gekommen ist, wie es im Behördendeutsch heißt, werden inzwischen tausende Fässer aus der Sammelstelle Steyerberg zur Nach- und Neukonditionierung nach Jülich in NRW transportiert. Weitere tausende Fässer befinden sich in einem weiteren Zwischenlager in Leese. Mit einer mündlichen Frage will Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg bei der Fraktion DIE LINKE jetzt von der Bundesregierung wissen, was der Sachstand beim Umgang mit dem Atommüll aus Leese ist.

Mündliche Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung (Die Antwort erfolgt in der Fragestunde des Bundestages am 26. Juni 2019):

Was ist derzeit insgesamt der Sachstand hinsichtlich des Umgangs bzw. Verbleibs der insgesamt über 12.000 Atommüll-Fässer im Lager Leese, bei denen zumindest bei einem Teil der Atommüll-Fässer laut Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/13609, September 2017) nicht ausgeschlossen werden könne, dass „im Lager in Leese weitere Fässer mit Auffälligkeiten lagern“, und was ist der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus einer Lagerhalle in Leese, zu dem es in der genannten Drucksache seitens der Bundesregierung heißt, dass zwar „Antragsunterlagen für den Neubau einer Lagerhalle am Standort Leese erstellt worden sind“, diese Pläne aber aufgrund der „zeitlich befristeten Nutzungsmöglichkeit in Frage kommender Grundstücke zurückgestellt“ wurden, weil ein Grundstückseigentümer erklärt hatte, seine Flächen nicht über das Jahr 2030 hinaus zur Verfügung stellen zu wollen?

Nachgefragt: Verschwundene Gorlebener Atommüll-Fässer?

Sind bei dem Abtransport von insgesamt 1309 Atommüll-Fässern aus Gorleben Richtung NRW über 200 Fässer verschwunden? Darüber sorgt sich die BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg aufgrund der Antworten der Landesregierung in NRW (PDF) auf eine entsprechende parlamentarische Frage. Der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) will jetzt mit einer „mündlichen Frage“ an die Bundesregierung klären, wo sich wie viele Gorleben-Fässer zu welchem Zweck befinden. Auch Medien griffen die Frage nach den fehlenden Atommüll-Fässern auf, siehe hier und hier.

Die künftige Zwischenlagerung dieser leicht- und mittelradioaktiven Abfälle soll nach der Räumung aus dem Gorlebener Lager künftig in Ahaus stattfinden. Weil der Schacht Konrad als vermeintliches Endlager nach immer neuen Verzögerungen immer noch nicht zur Verfügung steht, soll die Genehmigung für die Zwischenlagerung in Ahaus von bislang 2020 bis über das Jahr 2050 hinaus verlängert werden. Der Erörterungstermin für diese Laufzeitverlängerung bei der Atommüll-Zwischenlagerung in Ahaus hat erst vor wenigen Tagen stattgefunden (unten im Text finden Sie dazu die kritische Stellungnahme der BI Ahaus als Dokumentation)

Hubertus Zdebel kommentiert: „Die gesamte Atommüll-Entsorgung ist ein dauerhafter Verschiebebahnhof radioaktiver Stoffe und angesichts immer neuer Probleme ist nicht absehbar, ob jemals der Schacht Konrad als vermeintlicher Endlagerstandort in Betrieb gehen wird. Von einer Zwischenvariante wird der Atommüll zur nächste gekarrt. Nicht allein bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle bestehen Risiken. Schon jetzt gibt immer wieder Probleme auch bei der Zwischenlagerung der leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle, wo eher zufällig immer wieder rostige Fässer und andere Mängel entdeckt werden.“

Mündliche Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung (Die Antwort erfolgt in der Fragestunde des Bundestages am 26. Juni 2019):

Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die laut Medienberichten 1309 Atommüll-Fässer aus dem ALG Gorleben, die – ebenfalls laut Medienberichten – bis Ende Juni 2019 zu räumen sind derzeit jeweils (bitte genauen Standort, Einrichtung angeben), und zu welchem Zweck befinden sie sich jeweils an ihrem momentanen Ort (https://www.nwzonline.de/politik/gorleben-lager-in-gorleben-faesser-mit-radioaktivem-muell-beschaedigt_a_50,1,1860049276.html; https://m.azonline.de/Muensterland/3833292-Zwischenlager-in-Ahaus-106-Atommuell-Faesser-fehlen)?

Dokumentation BI Ahaus zur Verlängerung der Zwischenlagerung sonstiger radioaktiver Stoffe:

Stellungnahme der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ zu dem Erörterungstermin betr. Zwischenlagerung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ in Ahaus (4./5. Juni 2019)

Die Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll in Ahaus ist bisher für 10 Jahre genehmigt und endet 2020. Beantragt ist die Verlängerung der Lagerfrist bis 2057. Darum ging es auf dem zweitägigen Erörterungstermin der Bezirksregierung Münster (Bez. Reg. MS) letzte Woche in Legden (4./5.6.). Umstritten sind vor allem die Länge der beantragten Genehmigung, die weit über die genehmigte Betriebsdauer des Transport Behälter Lagers Ahaus (TBL-A) von 40 Jahren geht, und der Bedarf für diese Transporte.

Die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde hat auf dem Erörterungstermin erkennen lassen, dass sie keine rechtliche Handhabe für eine Verkürzung der beantragten Frist sieht, sofern ein Endlager in Aussicht stehe und der Charakter des „Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)“ als Zwischenlager damit gewährleistet bleibe. Das geplante Endlager Schacht Konrad, das vermutlich 2027 in Betrieb genommen werden soll, genüge diesen rechtlichen Ansprüchen.

Diese Auffassung ist für die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel:

  • Die bisherige Genehmigung war bereits befristet, und zwar für 10 Jahre (2010 – 2020). Es handelte sich dabei auch nicht um einen „Probebetrieb“, wie auf dem Erörterungstermin fälschlicherweise behauptet wurde, sondern um eine ganz normale Betriebsgenehmigung. Von daher ist nicht einzusehen, warum die Genehmigungsbehörde jetzt nicht erneut eine befristete Genehmigung aussprechen kann, die einen Zeitraum umfasst, der wesentlich überschaubarer ist als der bis zum Jahr 2057. Selbst 2057 ist ja auch eine Befristung!
  • Ob der Schacht Konrad im Jahr 2027 wirklich in Betrieb geht, ist mindestens fraglich. Ursprünglich sollte er bereits 2013 aufnahmebereit sein, in der Zwischenzeit wurde der Betriebsbeginn bereits fünfmal verschoben. Erst vor wenigen Wochen gab es einen Brand in dem alten Bergwerk, der erneut verdeutlicht hat, dass seine Nutzung für eine Endlagerung radioaktiver Abfälle erhebliche Probleme mit sich bringen dürfte. Von daher muss mindestens mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden, wenn nicht mit einer dauerhaften Aufgabe dieses Projekts. Die Standortgemeinden in Salzgitter und Umgebung wie auch wir halten Schacht Konrad für generell ungeeignet.
  • Selbst wenn aber Schacht Konrad in Betrieb gehen sollte, wäre damit die Entsorgung des Zwischenlagers Ahaus nicht gewährleistet: Schacht Konrad hat ein Fassungsvermögen von 303.000 m3 und ist für dieses Volumen genehmigt. Dies ist nur ca. die Hälfte des in Deutschland angefallenen und in den nächsten Jahren noch anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Mülls. Schon heute gibt es zahlreiche Standorte kerntechnischer Anlagen in Deutschland, bei denen die Lagerung diesen Mülls nur mit der Auflage genehmigt ist, dass er 2027 ins Endlager Schacht Konrad verbracht wird. Ahaus befindet sich also in einer Konkurrenzsituation mit allen anderen Zwischenlagerstandorten – es wäre keinesfalls sichergestellt, dass der hier lagernde Müll ab 2027 weggeschafft werden könnte, schon gar nicht im vollständigen Umfang.

Die 50:50 Chance bis 2057 und ggf. noch einmal 70 Jahre für den Neubau eines weiteren Lagers sind auf keinen Fall hinnehmbar!

Ein wichtiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind das „Bedürfnis“ und die „Standortalternativen“! Die Antragstellerin, damals noch die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), hatte als Geschäftsmodell die Lagerung von möglichst viel Atommüll in Ahaus, damit lukrative Transportaufträge und Lagergebühren fällig wurden. Durch die Übernahme der Zwischenlager durch die Bundeseigene Gesellschaft zur Zwischenlagerung (BGZ) sollten eigentlich nur noch der reale Bedarf und die Vermeidung unnützer Transporte oberste Priorität haben. Unabhängig von der Frage der Neugenehmigung wurde auf dem Erörterungstermin durch die Betreiberseite bekannt gegeben, dass noch in diesem Jahr 100 Konrad V-Behälter im Rahmen der bestehenden Genehmigung nach Ahaus gebracht werden sollen: Aus den Atomkraftwerken Lingen alt und neu, Grohnde, Unterweser, Brokdorf, Biblis, Mülheim-Kärlich und Würgassen. Deren Verbringung nach Ahaus wäre zwar genehmigt, jedoch alles andere als vernünftig: Z.B. wurde im Mai 2019 im Atomkraftwerk Unterweser ein nagelneues Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll fertiggestellt. Auch andere Kraftwerke wie z.B. Würgassen, Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg haben noch erhebliche Lagerkapazitäten. Ein Transport nach Ahaus wäre also eine völlig sinnlose Verschieberei, die keinerlei Sicherheitsgewinn mit sich brächte. Die BI sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG):
§ 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Wer diese unnützen Transporte genehmigt bzw. ermöglicht, belastet damit nicht nur Ahaus und das Münsterland, sondern fördert damit einen Rechtsbruch!

Neben der Lagerdauer, der Unsicherheit eines Endlagers und dem mangelhaft vorgetragenen Bedarf für diese Transporte stellten die Einwender noch weitere erhebliche Mängel auf Seiten der Genehmigungsbehörde und deren Fachberater fest:

Das Bundesumweltministerium hat gesetzliche Leitlinien zur Verpackung von Schwach- und mittelradioaktivem Atommüll veröffentlicht, in denen die Haltbarkeit dieser Verpackungen für nur 20 Jahre als hinreichend sicher definiert ist. Die Bez. Reg. Münster darf diese Leitlinien nicht ignorieren bzw. durch eine lapidare Erklärung zur längeren Haltbarkeit des Containments umgehen.

Außerdem zeigte sich, dass der Schutz vor Einwirkungen Dritter (SEWD – Schutz) für das TBL-A nicht auf dem Stand von Wissenschaft und Technik war. Selbst der TÜV-Fachberater der Bez. Reg. Münster waren nicht über die Gefahren moderner Drohnen, wie sie in der Nachbargemeinde Almelo (NL) gefertigt werden, informiert. Erschreckend war auch die Feststellung, dass es für eine derart brisante Atomanlage wie das TBL-A kein Überflugverbot gibt. Für die BI-Ahaus ist das ein weiterer Beweis für den zu lässigen Umgang mit Atommüll in Deutschland.

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ fordert daher:

  • Keine weiteren Transporte von schwach- und mittelradioaktivem Abfall nach Ahaus! Stattdessen Lagerung an den Orten der Entstehung dieses Mülls, bis ein Endlager zur Verfügung steht!
  • Keine Verlängerung der bestehenden Lagergenehmigung für völlig unüberschaubare Zeiträume! Verlängerung maximal 10 Jahre bis zum Jahr 2030!

 

Urankonzern URENCO baut aus: Neue Konversionsanlage TMF fertig gestellt

Nach jahrelangen Verzögerungen hat der URENCO-Konzern mit Uranfabriken in Gronau, England, den Niederlanden und den USA jetzt in Großbritannien eine Uran-Konversionsanlage fertiggestellt. Laut Medienberichten hat die Anlage (Tails Management Facility, TMF) statt der ehemals geplanten 400 Mio. Pfund nun rund eine Milliarde Pfund gekostet. Aufgabe der TMF ist die Umwandlung des gasförmigen Uran-Hexafluorid (UF6) in das chemisch stabilere Uranoxid U3O8. Damit soll abgereichertes Uran langfristig lagerfähiger gemacht werden. Bislang erfolgten viele Atomtransporte mit dem abgereicherten UF6 z.B. aus dem deutschen Standort in Gronau zur Konversion ins französische Pierrelatte zur Orano/AREVA. Künftig wird dieses Material nach Großbritannien transportiert, wo die TMF von Urenco ChemPlants betrieben wird. (Foto: URENCO UK, TMF)

URENCO stellt unter anderem im westfälischen Gronau angereichertes Uran als Brennstoff für den weltweiten Einsatz in Atomkraftwerken her. Die Uranfabrik in Gronau ist vom Atomausstieg ausgenommen. Aus Gronau werden auch die maroden Alt-Reaktoren in Belgien (z.B. Tihange) oder in Frankreich (Fessenheim) mit Brennstoff versorgt.

  • Über die Inbetriebnahme der neuen Konversions-Anlage TMF am URENCO-Standort in Capenhurst berichtet „world nuclear news„. URENCO informiert hier.
  • Alles zum Thema „U3O8“ auf der Seite des MdB Hubertus Zdebel

Laut Atomgesetz kann ein Betreiber entscheiden, abgereichertes Uran als Atommüll oder als Wertstoff zu behandeln. Bei URENCO wird es derzeit als Wertstoff behandelt. Natürliches Uran verfügt nur über einen Anteil von rund 0,7 Prozent des spaltbaren Uran235. Um es in in Leichtwasserreaktoren als Brennstoff zu gebrauchen muss es auf einen Anteil von ca. 3 – 5 Prozent angereichert werden. Dazu wird das Natururan als so genanntes Feed in Uranhexafluorid (UF6) umgewandelt und in Zentrifugen angereichert. Während dabei das angereicherte Uran als Produkt entsteht, fällt in großen Mengen (grob im Verhältnis 1 zu 5) abgereichertes Uran als Tails an.

Die Grenze, wieweit das UF6 abgereichert werden kann, ist angesichts des hohen Energieaufwands, der für die Urananreicherung erforderlich ist, wirtschaftlich bestimmt. Je geringer der Preis von Natururan, desto weniger lohnt sich die weitere die weitere Abreicherung.

Derzeit gilt das abgereicherte Uran als Wertstoff und spielt daher bei der Atommüll-Entsorgung keine Rolle. Allerdings kann der Betreiber auch entscheiden, dass der vermeintliche Wertstoff doch als Atommüll deklariert wird. Daher haben die zuständigen Behörden und z.B. auch die sogenannte Endlager-Kommission bei den Beratungen für die Suche nach einem Atommüll-Endlager eine Menge von ca. 100.000 Kubikmetern abgereichertes Uran als möglicherweise künftig zu entsorgende Abfallmenge einbezogen. Das Natururan sowie angereichertes und abgereichertes Uran sind leichtradioaktive Stoffe.

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