Erdgas, LNG und die Wette der Konzerne aufs Verpassen der Klimaziele

Das Tauziehen um Erdgas-Absatzmärkte zwischen Russland und den USA, die beide künftig so viel wie möglich Erdgas nach Deutschland und Europa liefern wollen, geht vermutlich massiv auf Kosten des Klimas. In einem öffentlichen Fachgespräch diskutierten am 9. April die Bundestagsabgeordneten Lorenz Gösta Beutin und Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag mit Dr. Kirsten Westphal (Stiftung Wissenschaft und Politik), Prof. Christian von Hirschhausen (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) und Sebastian Scholz, (NABU) sowie zahlreichen Gästen die umstrittene Frage „Wieviel Erdgas braucht Europa?“ – und vor allem wann und wie lange. (Bericht von der Homepage der Bundestagsfraktion DIE LINKE)

Brauchen wir zusätzliches Erdgas, etwa als Brückentechnologie aufgrund des Atom- und Kohleausstiegs? Steht die Verpflichtung aus dem Pariser Klimavertrag nicht ganz oben auf der Agenda, wie uns die FridaysForFuture-SchülerInnen regelmäßig in Erinnerung rufen? Wie bewertet man zusätzliche Gasinfrastruktur an der deutschen Küste aus geo- und sicherheitspolitischen Interessen, brauchen wir Pipelines etwa auch zur Friedenssicherung? Verschiedene Expertinnen und Experten nahmen dazu Stellung.

Dr. Kirsten Westphal, von der Stiftung Wissenschaft und Politik wurde eingeladen, um geo- und versorgungspolitische Aspekte der Debatte aufzuzeigen. Nach Vorstellung der wichtigsten Gas-Pipeline- und Terminal-Projekte und dahinter stehender Interessen bezog sich Frau Westphal auf die Berechnungen, die von einem steigenden Gasimportbedarf in Europa ausgehen, da innereuropäische Quellen zurückgehen. Zudem bräuchte man in bestimmten Situationen im Winter die Gaskorridore. Sie beschrieb die Entscheidungen, die hier getroffen werden müssen, als komplizierten Prozess einer Prinzipien- und Güterabwägung, in dem viele Fragen zu stellen seien zu Abhängigkeiten und geo-, versorgungs-, sicherheits- und klimapolitischen Interessen, die gegeneinander abzuwägen seien.

Auf die Einbeziehung der Klimaziele angesprochen, die eigentlich insgesamt einen Rückgang fossiler Energie in Deutschland und Europa erwarten ließen, beschrieb Kirsten Westphal die Situation auf den Märkten für Erdgas als eine Wette, die Gaskonzerne Ost wie West abgeschlossen haben: eine Wette auf das Verfehlen der Klimaziele.

Prof. Christian von Hirschhausen vom DIW beantwortete die Frage, ob wir zusätzliche Gasinfrastruktur vor dem Hintergrund der Klimaziele eigentlich brauchen, mit einem eindeutigen Nein. Fossiles Erdgas könne keine Brückentechnologie sein. Wer dies fordere, möchte, dass Erdgas noch die kommenden Jahrzehnte eine relevante Rolle spielt. Nordstream 2 sei erstens energiewirtschaftlich unnötig, zweitens betriebswirtschaftlich unrentabel und drittens umweltpolitisch schädlich. Ein privater Investor käme nicht auf die Idee, eine solche Pipeline bauen zu wollen. Auch im Stromsektor brauche man zusätzliches Gas selbst vor dem Hintergrund von Atom- und Kohleausstieg nicht. Das deutsche Stromsystem könne problemlos bis 2030 zu 100 Prozent erneuerbar sein, zusammen mit Speichertechnik. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Klaus Ernst, es sei kaum zu verstehen, weshalb eine Pipeline gebaut werden würde, wenn sie unrentabel sei, antwortete von Hirschhausen: Circa sechs Milliarden Euro würde Nordstream 2 Verlust machen, so habe er errechnet. Die Geschichte der Erdgaspipelines zeige, dass immer politische Interessen dahinter stünden. Heute seien Speicher die Konkurrenz zu Erdgas, weil sie das Erdgas überflüssig machten.

Sebastian Scholz, Klima- und Energieexperte beim NABU Deutschland, brachte verstärkt klimapolitische Argumente in die Debatte. Er räumte mit der Legende auf, LNG würde benötigt, um den Schiffsverkehr zu dekarbonisieren. Auch das Argument, man brauche die Infrastruktur auch für grünes Gas, wies er zurück und bewertete die Debatte um Power-to-Gas als „Nebelkerze“. Man könne gar nicht so viel Strom erzeugen wie man bräuchte, um grünes Gas in großem Stil herzustellen. Da käme man mit dem Zubau an erneuerbaren Energien an die Grenzen ökologischer Verträglichkeit. Daher sei Effizienz im Umgang auch mit erneuerbaren Energien so wichtig. In Hinblick auf Methan warf er das Problem auf, dass über Methanschlupf, also das Austreten von Gas während des Produktions- oder Transportprozesses, noch zu wenig bekannt sein. Ein internationales Monitoring sei hier eigentlich notwendig, um mehr Klarheit über Leckagen und die eigentliche Klimabilanz von Erdgas zu erhalten.

In der Diskussion betonte Lorenz Gösta Beutin, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktio DIE LINKE, dass eine politische Richtungsentscheidung für die Einhaltung der Pariser Klimaziele notwendig sei. Es reiche nicht, den Vertrag unterschrieben zu haben, man müsse nun auch stringent danach handeln. Er verwies auf die Bewegung FridaysForFuture, von denen auch drei Mitglieder anwesend waren, die zusammen mit anderen Teilen der Klimabewegung nicht nachlassen dürften, der Regierung und den Parlamenten Druck zu machen.

Hubertus Zdebel, der in der Fraktion DIE LINKE das Fracking-Thema bearbeitet, fasste die Debatte noch einmal vor dem Hintergrund der Unternehmen zusammen, die hinter den Gas-Projekten stehen. Mächtige transnationale Konzerne drängten auf die europäischen Absatzmärkte. Dass Klimapolitik da unter die Räder gerate, müsse sich ändern. Viele Fragen seien angesprochen, aber neue Fragen aufgeworfen worden, die zu klären sich die Fraktion DIE LINKE weiter zur Aufgabe machen wird.

Atommülllager Jülich: Interessenskonflikte unter Ministerien statt Sicherheit

Sichere Atommülllagerung in Jülich? Gibt es derzeit nicht. 152 Castorbehälter lagern seit Jahren ohne ausreichende atomrechtliche Erlaubnis. Doch statt mit aller Kraft und gemeinsam an einer möglichst risikoarmen Lösung zu arbeiten, sind zwischen den Ministerien und Beteiligten massive Interessenskonflikte ausgebrochen. Das zeigen Antworten der Bundesregierung auf Nachfragen des Abgeordneten Hubertus Zdebel.

Zdebel hatte die Bundesregierung befragt, warum die in Jülich zuständige Entsorgungsgesellschaft das zum Bundesumweltministerium gehörende Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft wegen Untätigkeit verklage und warum ein Standort für den erforderlichen Neubau eines Zwischenlagers nicht mehr zur Verfügung stehe? (Siehe unten im Wortlaut.)

Der für Atomausstieg bei der Fraktion DIE LINKE zuständige Abgeordnete Hubertus Zdebel erklärt mit Blick auf die Antworten der Bundesregierung auf seine Fragen: „Hier werden ganz massiv Interessenskonflikte zwischen den staatlichen Stellen ausgetragen, statt die bestmögliche Sicherheit beim Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll herbeizuführen.

Gibt es endlich bei der Prüfung der Sicherheit vor Ort positive Ergebnisse, steht plötzlich eine für den Bau eines neuen Zwischenlagers notwendige Fläche kurzerhand nicht mehr zur Verfügung. Und in einem anderen Fall verklagt ein zum Bundesforschungsministerium und zu NRW gehörendes Unternehmen ein wiederum zum Umweltministerium gehörendes Bundesamt,  – statt miteinander über ein gemeinsames Vorgehen zu reden. Und dabei sind angesichts wachsender Terrorgefahren die Anforderungen an die Zwischenlagerung und den Transport hochradioaktiver Atomabfälle enorm angewachsen.“

Auf der Homepage des Nationalen Begleitgremiums (NBG) wird im Bericht über eine Veranstaltung der Geschäftsführer der für die Atommüllentsorgung in Jülich zuständigen Gesellschaft mit Blick auf die gewachsenen Terrorrisiken so wiedergegeben: „Die rechtlichen und technischen Probleme, die es zu überwinden gilt, haben es in sich. Ein Beispiel: Im Juli 2017 hat das Bundesumweltministerium höhere Anforderungen für die Sicherung von Atomtransporten in Kraft gesetzt. So erfordere das neue Regelwerk mit seinen Auflagen die Konzeption neuer Fahrzeuge, erläuterte Printz. Hier komme man an technische Grenzen. Ein Transport nach Ahaus wäre ein logistischer Kraftakt.“ Printz ist Geschäftsführer der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) und für die sichere Lagerung des hochradioaktiven Atommülls verantwortlich.

Der staatliche Umgang mit der Atommülllagerung wird immer mehr zu einer unverantwortlichen Groteske. In Lubmin muss aufgrund bestehender Sicherheitsmängel ein neues Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll gebaut werden. In Brunsbüttel hat ein Gericht dem dortigen Zwischenlager die Genehmigung komplett entzogen, der Müll lagert dort geduldet und die Genehmigungsbehörde beschwert sich öffentlich, dass Vattenfall erforderliche Sicherheitsgutachten nicht liefert.

Und auch in Jülich lagert der hochradioaktive Atommüll seit Jahren ohne ausreichende Sicherheit und nur noch geduldet. Der jetzige Betreiber, die mehrheitlich zum Geschäftsbereich des Bundesforschungsministeriums gehörende Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN), soll das derzeitige Lager schnellstmöglich räumen. Als mögliche Option zur Räumung kommen offiziell in Frage: Export der 152 Castoren in die USA, Transport ins Zwischenlager Ahaus oder Neubau eines verbesserten sicheren neuen Lagers in Jülich selbst.

Doch schon seit Jahren tobt zwischen dem Bundesforschungsministerium und dem Bundesumweltministerium darüber ein Streit, was eine vernünftige und sichere Lösung sein soll. Anti-Atom-Gruppen und Hubertus Zdebel fordern statt gefährlicher Atomtransporte den Neubau eines Lagers in Jülich, im BMU wäre man eher mit Ahaus zufrieden.

Vor allem im Bundesforschungsministerium, aber auch in Landesbehörden in NRW und in dem ehemaligen staatlichen Kernforschungszentrum Jülich würde man es am liebsten sehen, wenn der Atommüll aus Jülich komplett in die USA verfrachtet wird. Um diese sogenannte US-Option weiter offen zu halten, statt vor Ort endlich ein mögliches neues Zwischenlager zu bauen, klagt jetzt die zum Geschäftsbereich des Forschungsministeriums gehörende JEN als Verwalter des Jülicher Atommüllerbes gegen das fachlich dem Bundesumweltministerium unterstehende Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA), um eine Genehmigung für den Export von Brennelementekugeln zu erhalten. In den USA sollen diese Kugeln – ein Gemisch aus Brennstoff und Graphit – dazu dienen, ein Verfahren zur Wiederaufarbeitung zu entwickeln. Technische Lösungen, mit dem Atommüll aus Jülich in den USA umzugehen, müssen derzeit noch entwickelt werden.

Dokumentation der Antworten der Bundesregierung auf Fragen des MdB Hubertus Zdebel

1. Schriftliche Frage Drucksache 19/8806 (PDF), Frage 171. Abgeordneter Hubertus Zdebel (DIE LINKE.)

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass das im Bereich des Bundesforschungsministeriums angesiedelte staatliche Forschungszentrum Jülich (FZJ) laut eines Berichts des Nationalen Begleitgremiums (NBG) der ebenfalls staatlichen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) im Jahr 2012 zunächst ein Grundstück für den möglichen Neubau eines Zwischenlagers für die hochradioaktiven AVR-Brennelement-Kugeln (AVR –Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich) überlassen hatte und diese Überlassung des Grundstücks im November 2018 schließlich zurücknahm, nachdem die JEN erfolgreich Voruntersuchungen und ein Bodengutachten vorgelegt hatte,in denen gezeigt werden konnte, dass bislang fehlende Nachweise in Sachen Erdbebensicherheit erbracht werden könnten und damit die Möglichkeit zum Neubau eines Zwischenlagers vor Ort inJülich statt Atomtransporte in die USA oder nachAhaus deutlich verbessert würde (www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Kurzberichte/DE/ Kurzbericht_26_Sitzung_19.02.2019.html; jsessionid=694D632A50B9D36918D82D88603 D7187.1_cid331)), und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass umgehend der JEN das Grundstück wieder zur Verfügung gestellt wird, um die Planungen für den Neubau eines Zwischenlagers als eine Option zur Herstellung einer sicheren Lagermöglichkeit für die AVR-Brennelemente zu beschleunigen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 19. März 2019

Richtig ist, dass die Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) 2012 einen möglichen Standort auf dem FZJ-Gelände für ein potenzielles neues Zwischenlager ausgewählt hat. Eine Überlassung dieses Grundstücks an die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) fand damals indes nicht statt. Die Geschäftsführung des FZJ hat unlängst Überlegungen zur anderweitigen Nutzung des Geländes angestellt, dessen Eigentümerin das Land Nordrhein-Westfalen ist. Damit verbundene Fragen befinden sich zurzeit in einem Klärungsprozess. Richtigzustellen ist ferner, dass sich die geologischen Bodenuntersuchungen im Auftrag der JEN nicht auf das FZJ-Gelände, sondern auf das bestehende AVR-Brennelemente-Zwischenlager beziehen.

2. Mündliche Frage Drucksache 19/79 (PDF)

Frage 69 des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Bis wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über den – laut Sachstandsbericht des Wirtschaftsministers des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr . Andreas Pinkwart, vom 27 . Juni 2018– von der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH (JEN) gestellten Antrag auf Export der verbrauchten AVR-Brennelemente in die USA entscheiden (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-931.pdf), und welche Anhaltspunkte sind nach jetziger Kenntnis vorhanden, die zu einer Ablehnung einer solchen Exportgenehmigung führen können?

Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter, Bundesumweltministerium:

Die atomrechtlichen Prüfungen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind aufwendig sowie umfangreich und dauern an. Grundlage der vertieften Prüfung sind im Wesentlichen das Atomgesetz, die Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung– AtAV) sowie die einschlägigen internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Der benötigte Zeitbedarf kann aufgrund der Komplexität der Prüfung noch nicht sicher festgestellt werden.

Nachgefragt: Hochradioaktiv, waffenfähig, riskant – Atomtransporte aus Garching nach Ahaus

Wie steht es um die Durchführung und die Sicherheit der geplanten Atomtransporte mit hochradioaktiven und atomwaffenfähigen Uran-Brennelementen aus dem Forschungsreaktor in Garching bei München in das Zwischenlager Ahaus (NRW)? Mit einer Kleinen Anfrage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel dazu von der Bundesregierung mehr erfahren.

Hier der Entwurt der Kleinen Anfrage mit dem Hintergrund und Anlass und daran anschließend den Fragen an die Bundesregierung:

„Transporte mit atomwaffenfähigen abgebrannten Brennelementen des Forschungsreaktors München-Garching in das Zwischenlager Ahaus (NRW)“

(Drucksache 19/9063)

Die Planungen, hochradioaktiven und atomwaffenfähigen Atommüll aus dem Forschungsreaktor „Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz“ (FRM II) in Garching bei München in das Zwischenlager Ahaus zu transportieren, laufen laut Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) weiter (vgl. https://bgz.de/standort/ahaus-projekte/, vergleiche auch die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel u.a. mit dem Titel: „Hochangereicherte abgebrannte Brennelemente des Forschungsreaktors München-Garching“, (Bundestagsdrucksache 19/3442)).

Eine laut Atommüllreport (vgl. https://www.atommuellreport.de/daten/forschungsreaktor-garching-frm-ii.html) für den FRM II bestehende Genehmigungsauflage sieht vor, dass eine Umstellung des Betriebs des Forschungsreaktors bis Ende 2018 auf den Einsatz von Brennstoff unter 50 Prozent angereichertem Uran erfolgen solle. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ist diese Umstellung nicht erfolgt.

Der für diese Transporte erforderliche neue Castor-Behälter MTR 3 hat laut des Betreibers des FRM II  im Januar 2019 vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) die verkehrsrechtliche Zulassung erhalten (http://www.frm2.tum.de/aktuelles-medien/presse/newsarchiv/news-single-view/article/transport-und-lagerbehaelter-fuer-brennelemente-zugelassen/).

Ein abgebranntes Brennelement des Garchinger Forschungsreaktors enthält etwa 8,3 Kilogramm mit immer noch 87,5 Prozent hochangereichtem und damit atomwaffenfähigem Uran-235 (vgl. Umweltinstitut München, http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2018/offener-brief-garchinger-reaktor-abruesten.html). Ein Castor-MTR 3-Behälter kann demnach fünf Brennelemente aufnehmen und damit ausreichend spaltbares Material, um mindestens eine Uran-Atombombe herstellen zu können.

Die Brennelemente des Forschungsreaktors Garching und die geplanten Atomtransporte dieser Brennelemente nach Ahaus stellen damit aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein enormes Sicherheitsrisiko dar.

Obwohl ein Gutachten im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums (NBG) zu dem Ergebnis kommt, dass vor der weiteren Zwischenlagerung dieser hochradioaktiven Abfälle aus Gründen des Terrorschutzes und der Proliferationssicherheit eine Abreicherung des Urans erfolgen muss, (Gutachterliche Stellungnahme zum Forschungsreaktor München II (FRM‐II), Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR) der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien, Wolfgang Liebert, Friederike Friess, Klaus Gufler und Nikolaus Arnold (vgl. http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/ISR-Kurzgutachten-Forschungsreaktor-M%C3%BCnchen-II.html) widerspricht die Bundesregierung laut Bundestagsdrucksache 19/3442 mit Verweis auf den Nachweis der Unterkritikalität.

Auf die Risiken von Diebstahl und die Folgen eines Anschlages beim Transport oder der weiteren Zwischenlagerung dieser hochangereicherten Brennelemente geht die Bundesregierung in ihrer Antwort in der genannten Drucksache aber nicht ein.

Vor einem aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht sinnvollen Abtransport aus Garching in Richtung Ahaus müssen aber noch einige rechtliche und praktische Dinge erfüllt werden. Dazu gehören nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller auf Basis von Medienberichten unter anderem eine Einlagerungsgenehmigung durch das BfE für das Zwischenlager Ahaus, ein Behälterschutz für den MTR 3 während des Transports, die Fertigstellung spezieller gepanzerter Fahrzeuge und eine Genehmigung der Straßentransporte durch das BfE. (https://www.muensterlandzeitung.de/nachrichten/ahaus/reaktorbetreiber-aus-garching-sehen-fuer-atommuell-nur-den-weg-nach-ahaus-plus-1352615.html).

Laut Medienberichten wird es Klagen gegen diese Atomtransporte und die Einlagerungsgenehmigung im Zwischenlager Ahaus geben (siehe z.B. https://www.wz.de/nrw/ahaus-will-den-juelicher-atommuell-nicht_aid-34319633.

Über 70 Anti-Atom-Initiativen und -Verbände, die sich als „fachlich-politisches, parteiunabhängiges Forum für Betroffene und Akteure von den Standorten, an denen Atommüll liegt oder an denen die Lagerung vorgesehen ist“ zur Atommüllkonferenz zusammen geschlossen haben, berichten in einem Positionspapier vom November 2018, in dem unter anderem auf die 3. Teilerrichtungsgenehmigung für den Forschungsreaktor Bezug genommen wird  (vgl. http://www.atommuellkonferenz.de/wp-content/uploads/Positionspapier_Zwischenlagerung_hoch_radioaktiver_Abfaelle.pdf):

„Beim Forschungsreaktor FRM II in Garching wurde sich über internationale Vereinbarungen zur Abrüstung (Abreicherung von Uran in Forschungsreaktoren) hinweggesetzt. Auch hier ist der Atommüll von besonderer Brisanz, da die abgebrannten Brennelemente noch eine Urananreicherung von 87 Prozent haben und damit waffenfähig sind. Auflagen, den Brennstoff abzureichern wurden mehrfach ignoriert.“ Das bayerische Wissenschaftsministerium erklärte sogar, dass die Auflage „keine Rechtswirkung“ mehr entfalte. Bislang ist geplant, dass dieser Atommüll bis zu seiner Endlagerung unkonditioniert in das Zwischenlager Ahaus kommen soll. Jüngst veröffentlichte Gutachten, die vom Nationalen Begleitgremium zur Lagerfähigkeit des brisanten Atommülls beauftragt wurden, kommen zu dem Schluss, dass vor einer Einlagerung eine Abreicherung der Brennelemente erfolgen muss. […] Trotzdem ist ein erster Transport aus Garching für 2019 geplant, da das Nasslager nach 14-jährigem Betrieb nahezu voll ist“.

Die Initiativen fordern im genannten Positionspapier daher: „Schließung des FRM II wegen wiederholter Nichterfüllung der Genehmigungsauflagen. Errichtung eines Standort-Zwischenlagers und Entwicklung von Technologien zur Abreicherung des Urans in Garching.“

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wo genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Brennelemente für den Einsatz im FRM II in München Garching hergestellt (Firma, Standort)?
  2. Wo genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung das dabei eingesetzte Uran 235 mit jeweils welchem Anteil angereichert, abgereichert bzw. verarbeitet (Firma, Standort)?
  3. Welche Verträge bezüglich der bisherigen Lieferungen von geeignetem Uran bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen welchen Beteiligten (Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen, Behörden) auf deutscher Seite und welchen russischen beziehungsweise welchen französischen Beteiligten (Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen, Behörden), und handelt es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils um angereichertes oder abgereichertes Uran?
  4. Welche Verträge mit welchen Lieferanten für welche Mengen (in Kilogramm und Anreicherungsgrad) angereichertes Uran für die künftige Herstellung von Brennelementen für den Reaktor in Garching existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und für wie lange wäre damit der Betrieb des FRM II nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert?
  5. Hat das Ausgangs-Uran für die Herstellung von Brennelementen für den FRM II nach Kenntnis der Bundesregierung in irgendeiner Weise mit dem Einsatz in Nuklearwaffen zu tun beziehungsweise stammt es aus Abrüstungsbeständen? Wenn ja, was ist genau der Ursprung?
  6. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Merkmale des neuen Castor-Behälters vom Typ MTR 3 im Vergleich zu seinem Vorgängermodell und was waren die Gründe für die Verzögerungen bei der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters?
  7. Welcher Art von Angriffen mit welchen Waffentypen und welcher Art von Unfällen soll der Behälter nach Kenntnis der Bundesregierung standhalten können?
  8. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung mit Prototypen des MTR 3 reale Versuche hinsichtlich Waffenbeschuss oder Transportunfällen gegeben? Wenn nein, in welcher Weise konnte nach Kenntnis der Bundesregierung nachgewiesen werden, dass der Behälter Angriffen und Unfällen tatsächlich standhält und dicht bleibt?
  9. Wie viele Behälter vom jetzt zugelassenen Castor Typ MTR 3 sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen vom Betreiber des FRM II beim Hersteller Gesellschaft für Nuklear Service (GNS) bestellt worden und bis wann sollen diese jeweils fertiggestellt und ausgeliefert sein?
  10. Welche Anforderungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in Garching noch erfüllt werden, bis es zu einer Beladung der Behälter für den Abtransport kommen kann (bitte detailliert auflisten, welche Nachweise oder Geräte im Einzelnen noch geliefert, genehmigt, fertiggestellt werden müssen etc., bevor eine Beladung möglich ist)?
  11. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach gegenwärtigem Plan die Beladung der Behälter MTR 3 in Garching vorgesehen?
  12. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Forschungsreaktor FRM II in Garching in diesem Jahr aufgrund der bestehenden Entsorgungsvorsorgevorschriften abgeschaltet werden muss, wenn ein Abtransport von verbrauchten Brennelementen aus dem Nasslager sich bis ins Jahr 2020 verzögern würde? Wenn nein, was ist dann zutreffend bzw. wie mit welchen Einschränkungen könnte der Forschungsreaktor trotzdem weiter betrieben werden, wenn es zu Verzögerungen des Abtransports verbrauchter Brennelemente aus dem Nasslager käme?
  13. Auf welcher rechtlichen Basis würde gegebenenfalls eine weitere Zwischenlagerung in Form einer Bereitstellung zum Transport in Garching selbst erfolgen können und wo genau würden die Behälter dann für welche Zeiträume maximal weiter gelagert bzw. bereitgestellt werden können?
  14. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Antrag auf eine weitere Lagerung in Form der Bereitstellung zum Transport bereits gestellt oder der zuständigen Behörde bekannt, dass ein solcher Antrag erfolgen wird?
  15. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung ein derartiges Vorgehen wie in Frage 13 skizziert bereits anderenorts vergleichbar gegeben?
  16. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft worden, welche Transportmöglichkeiten (Schiene, Straße) in Frage kommen und was waren die ausschlaggebenden Gründe für den jetzt vorgesehenen Straßentransport?
  17. Wie viele der neuen gepanzerten Spezialfahrzeuge für Straßentransporte werden derzeit hergestellt bzw. umgerüstet und wie viele dieser Fahrzeuge sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für die geplanten Transporte von Garching nach Ahaus insgesamt eingesetzt werden?
  18. Wie viele Behälter können nach Kenntnis der Bundesregierung von einem solchen gepanzerten Spezialfahrzeug jeweils transportiert werden und wie viele Behälter sollen jeweils mit einem Transport nach Ahaus gebracht werden?
  19. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen gepanzerten Spezialfahrzeugen, die für die Transporte von Garching nach Ahaus eingesetzt werden sollen, um die gleichen Fahrzeuge, die gegebenenfalls auch für Transporte mit Castoren aus Jülich nach Ahaus oder zum Export in die USA eingesetzt werden sollen?
  20. Wie hoch ist beim aktuellen Planungsstand nach Kenntnis der Bundesregierung das Gewicht dieser Fahrzeuge ohne und mit den Behältern mit hochradioaktiven Abfällen und sind alle Straßen und Brücken entlang der geplanten Transportstrecken für dieses Gewicht geeignet und zugelassen?
  21. Welche Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Sicherung müssen diese Spezialfahrzeuge (Zugmaschine und Aufleger) aufgrund der hochradioaktiven und atomwaffenfähigen Atomabfälle erfüllen?
  22. In welcher Weise wird der Behälter MTR 3 während des Transportes unabhängig vom Fahrzeug selbst geschützt beziehungsweise gesichert?
  23. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung Eigentümer dieser Spezialfahrzeuge, wer trägt die Kosten und wie hoch sind die (geplanten) Kosten je fertiggestelltem Fahrzeug?
  24. Wo genau erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Bau/Umbau der benötigten Spezialfahrzeuge und bis wann sollen diese einsatzbereit sein?
  25. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Sicherheits- oder Sicherungsgründen während des Transports der atomaren Abfälle aus Garching nach Ahaus – wie 2005 bei den Atomtransporten von Rossendorf – Autobahnen bzw. Straßen für den sonstigen Verkehr gesperrt? Wenn ja, in welcher Weise wird dies jeweils wo für wie lange erfolgen?
  26. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung jenseits der üblichen Vorschriften des Straßenverkehrs besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Transport-Spezialfahrzeuge mit dem Atommüll aus Garching auf dem Weg von Garching nach Ahaus und wenn ja, welche (bitte Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen, Autobahnen, bei Ortsdurchfahrten etc. angeben)?
  27. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen während der Transporte entlang der geplanten Strecken zwischen Garching und Ahaus in irgendeiner Weise zu Einschränkungen für die Bevölkerung kommen? Wenn ja, welche wären das und in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang (z.B. Zufahrtssperren, Einschränkungen beim Mobilfunk, Verlassen von Wohnungen/Häusern etc.)?
  28. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Bevölkerung entlang der Transportstrecken von Garching nach Ahaus über die geplanten Atomtransporte von den zuständigen Stellen informiert und auf mit den Transporten verbundene Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen oder sonstige Einschränkungen hingewiesen?
  29. Ist das Zwischenlager Ahaus genehmigungsrechtlich (abgesehen von Einlagerungs- oder Transportgenehmigung) derzeit schon annahmebereit für den Atommüll aus Garching? Wenn nicht, welche Maßnahmen oder Voraussetzungen müssen noch jeweils geschaffen oder hergestellt werden, bis das der Fall ist, und wann soll das erledigt sein?
  30. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand jeweils hinsichtlich der erforderlichen Einlagerungs- und der Transportgenehmigung? Sind die entsprechenden Anträge inzwischen gestellt bzw. bis wann soll das erfolgen?
  31. Welche Maßnahmen für die Annahmebereitschaft im Zwischenlager Ahaus stehen nach Kenntnis der Bundesregierung direkt mit der hohen Urananreicherung des Abfalls aus Garching im Zusammenhang (bitte einzeln auflisten)?
  32. Hat es oder wird es seitens der Bundesregierung bzw. der zuständigen Bundesbehörden vor den geplanten Transporten von Garching nach Ahaus öffentliche/nichtöffentliche Gespräche, Informationen, Veranstaltungen oder ähnliches geben, um über die Atomtransporte, ihre Risiken, die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung beispielsweise die interessierte Öffentlichkeit, die Presse oder Behörden zu informieren? Wenn ja, wann?

Berlin, den …

Frist: 18.04.2019

AKW Fessenheim – Sicherheitsrabatte aus wirtschaftlichen Gründen

Nur ein Halteseil verhinderte im AKW Fessenheim, dass ein Roboter in das mit radioaktiven Brennelementen befüllte Reaktorbecken stürzte. „Die Uralt-Reaktoren von Fessenheim bleiben ein atomares Pokerspiel“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, der die Bundesregierung zu Sicherheit und zur geplanten Stilllegung von Fessenheim befragt hatte.

Bindende Vereinbarungen über die Termine zur Stilllegung des AKW Fessenheim sind der Bundesregierung nicht bekannt. Dass die Reaktoren weiter in Betrieb bleiben, obwohl aus der Katastrophe von Fukushima als notwendig erkannte sicherheitsrelevante Nachrüstungen für Fessenheim unterbleiben, sei allein Sache der Atomaufsicht in Frankreich, sagt die Bundesregierung und verweist darauf, dass man diese Dinge in der gemeinsamen Deutsch-Französischen Kommission besprechen werde.

„Permanent Störfälle in Fessenheim, auf für notwendig eingestufte Sicherheitsnachrüstungen wird verzichtet und dennoch sollen die maroden Reaktoren noch mindestens über ein Jahr überflüssigen Atomstrom erzeugen. Das ist unverantwortlich und dass muss die Bundesregierung auch genau so benennen, statt sich hinter vermeintlichen Zuständigkeiten zu verstecken! Es darf nicht angehen, dass in Europa eine Atomaufsicht aus wirtschaftlichen Gründen Sicherheitsrabatte für den AKW-Betrieb zulässt.“

Dokumentation Drucksache 19/91 (PDF) Fragen und Antworten des MdB Hubertus Zdebel Nr. 69 und 70

Frage 69

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über verbindliche Vereinbarungen bzw. Regelungen, dass nach den Ankündigungen des französischen Präsidenten Emmanuel
Macron, des französischen Umweltministers François de Rugy und zuletzt auch des AKW-Betreibers Électricité de France (EDF) die dauerhafte Abschaltung des Blocks 1 des französischen AKW in Fessenheim im März 2020 und des Blocks 2 im August 2020 tatsächlich erfolgen und es nicht erneut zu Verzögerungen der Abschalttermine kommen wird (www.badische-zeitung.de/suedwest-1/der-fahrplan-fuer-dasende-des-akw-fessenheim-steht–167871920.html), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der laut Medienberichten im Februar 2019 getroffenen Entscheidung der französischen Atomaufsicht ASN, das AKW Fessenheim aufgrund der verbleibenden Restlaufzeit, die einen Reaktorbetrieb von einem Jahr und darüber hinaus bedeutet, von der nach der Atomkatastrophe von Fukushima für alle französischen Atommeiler aus Sicherheitsgründen angeordneten Nachrüstpflicht von stärkeren Notstromgeneratoren auszunehmen (www.badische-zeitung.de/suedwest-1/keine-nachruestung-fuer-fessenheim–167197537.html)?

Der Bundesregierung liegen keine Informationen über verbindliche Vereinbarungen zu den in der Frage genannten Ankündigungen des französischen Umweltministers de Rugy und der Betreiberin Électricité de France (EDF) bezüglich konkreter Stilllegungstermine für die beiden Reaktorblöcke des französischen Atomkraftwerks (AKW) in Fessenheim vor. Die Bundesregierung wird sich daher auch weiterhin gegenüber der französischen Regierung dafür einsetzen, dass es möglichst zu keinen weiteren Verzögerungen bei der angekündigten Stilllegung des AKW Fessenheim kommt und dessen Sicherheit über die gesamte Betriebsdauer gewährleistet bleibt.

Der Bundesregierung ist die Entscheidung der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Autorité de sûreté nucléaire (ASN) vom 19. Februar 2019 über Änderungen bei der Umsetzung der „Post-Fukushima“-Nachrüstungen für Fessenheim bekannt. Die Zuständigkeit für die sicherheitstechnische Bewertung liegt in der alleinigen Verantwortung der ASN. Das Bundesumweltministerium steht im regelmäßigen Austausch mit der ASN im Rahmen der Deutsch-Französischen-Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen. Fragen zum Hintergrund der Entscheidung der ASN werden auch Gegenstand der nächsten bilateralen Beratungen mit der ASN in diesem Rahmen sein.

Frage 70
Antwort

der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten  Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Absturz eines ferngesteuerten Reinigungsroboters während der letzten Revision im AKW Fessenheim, bei dem nach einem Medienbericht der Roboter nur knapp oberhalb der Brennelemente im Reaktorbecken hängen blieb und von einer Kühlleitung derart angesaugt worden war, dass das Personal für 13 Minuten eine Abschaltung der Kühlung des Reaktors durchführen musste, um den Roboter zu befreien (www.badische-zeitung.de/elsass-x2x/reinigungsroboter-in-fessenheim-reaktor-gefallen-kuehlung-saugte-ihn-an–169408158.html), und könnte nach Kenntnis der Bundesregierung ein solcher oder ähnlich gelagerter Unfall auch in einem deutschen Atomkraftwerk passieren?

Nach Kenntnis der Bundesregierung befand sich Block 1 des Kernkraftwerks Fessenheim seit dem 19. Januar 2019 in Revision. Die Beladung mit neuen Brennelementen war am 21. Februar 2019 abgeschlossen worden. Die Abfuhr der Nachwärme erfolgte mit dem
Nachkühlsystem. Am 22. Februar 2019 wurde der Boden des Abstellraums für Kerneinbauten mit einem Roboter gereinigt. Dabei überfuhr der Roboter die Kante zum Reaktordruckbehälter und fiel in diesen. Der Reinigungsroboter wurde von der Ansaugung des Nachkühlsystems erfasst und in eine Kühlmittelleitung gesogen, bis ihn sein Halteseil festhielt. Um den Roboter zu bergen, musste die Nachkühlung für einige Minuten  unterbrochen werden.

Zur Bewertung der Übertragbarkeit werden von französischer Seite weitere Informationen zum Sachverhalt benötigt. Das Bundesumweltministerium steht im regelmäßigen Austausch mit der ASN, insbesondere im Rahmen der Deutsch-Französischen-Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen.

Zivil-Militärische Atomenergie: US-Atomtechnik und deutsche Beteiligung bei Uranlieferungen

Die zivil-militärischen Risiken der Atomenergienutzung sind von weiter wachsender Bedeutung. Das wird klar, wenn die USA jetzt entschieden haben, Nuklear-Technik an Saudi-Arabien zu liefern. Eine Entscheidung der USA, die sich auch gegen den Iran richtet. Das entsprechende Atom-Abkommen hatten die USA einseitig aufgekündigt. Saudi-Arabien hat angekündigt, in den nächsten Jahren in die Atomenergienutzung einzusteigen und hat auch davon gesprochen, eine eigene Urananreicherung aufbauen zu wollen, wenn der Iran diese Technik betreiben kann. Urananreicherung? Über die verfügen die Vereinigten Arabischen Emirate derzeit auch noch nicht. Deshalb liefert der teilweise deutsche URENCO-Konzern (URanium ENrichment COmpany) das angereicherte Uran für die Brennelemente. Ende des Jahres soll der erste vor vier Atomreaktoren in den VAE in Betrieb gehen. Als Reaktion auf den Angriff von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf den Jemen hat es vor einiger Zeit nicht bestätigte Berichte gegeben, dass es zu einem Raketenangriff auf das seinerzeit noch nicht in Betrieb befindliche AKW in den VAE gekommen sein soll. Zwei Texte zu diesem Themenkomplex sind heute auf der Homepage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel online gegangen. Ein Text mit einem Aufruf zum Ostermarsch an der Uranfabrik in Gronau und ein Artikel zu parlamentarischen Fragen und einem Antrag, in dem auch die Stilllegung der bundesdeutschen Uranfabriken gefordert werden.

Nachgefragt: US-Atomtechnik für Saudi-Arabien und Uran mit deutscher Beteiligung für die Vereinigten Arabischen Emirate

03. April 2019  Atomenergie

Die USA haben laut Medienberichten sieben Genehmigungen für den Export von brisanter Nuklear-Technik für Saudi-Arabien erteilt. Dort sollen neue Atommeiler entstehen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten soll noch in diesem Jahr das Erste von vier neuen AKWs in Betrieb gehen, versorgt mit angereichertem Uran der teilweise deutschen URENCO, die unter anderem in Gronau eine vom Atomausstieg ausgenommene Anreicherungsfabrik betreibt. Zu den Hintergründen dieser erschreckenden Entwicklungen hat Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, jetzt der Bundesregierung Fragen gestellt. Zdebel hat das Thema zivil-militärischer Atomgefahren auch in den aktuellen Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Keine Rüstungsexporte an Saudi-Arabien und andere am Jemenkrieg beteiligte Staaten“ (PDF) eingebracht.

Mit zwei „mündlichen Fragen“ reagiert Zdebel auf die aktuellen Entscheidungen der USA. Folgen dürften die jetzt erteilten Genehmigungen der USA für die Lieferungen von Atomtechnik an Saudi-Arabien auch mit Blick auf den Atom-Vertrag mit dem Iran haben. Den hatten die USA jüngst gegen den Protest der anderen Beteiligten einseitig aufgekündigt und erneut Sanktionen gegen den Iran verhängt.

Zdebel ist besorgt, dass unter dem Deckmantel der vermeintlich zivilen Atomenergie Bestrebungen für die Entwicklung eigener Atomwaffen in Saudi-Arabien stattfinden könnten. Außerdem kritisiert er die Lieferungen von angereichertem Uran für demnächst in Betrieb gehende neue Atommeiler in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die teilweise deutsche Urananreicherungsfirma URENCO hat dieses angereicherte Uran hergestellt und geliefert. Schließlich müsse man sich angesichts des von den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien geführten Krieges gegen den Jemen auch darüber Sorgen machen, dass Raketenangriffe auf Nuklearanlagen durchgeführt werden könnten.

Die Antworten der Bundesregierung werden mündlich in der Fragestunde des Bundestages am nächsten Mittwoch (10. April) erfolgen oder schriftlich bis zum nachfolgenden Donnerstag.

Die Fragen des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung lauten:

1. Hat die Bundesregierung Kenntnis für welche Art von Nuklear-Technik zum Bau von Atomreaktoren, mit denen sich laut Spiegel „in einem zweiten Schritt auch Plutonium herstellen“ ließe, die US-Regierung Ausfuhrgenehmigungen für die Lieferung an Saudi Arabien erteilt (http://www.spiegel.de/politik/ausland/usa-liefern-nuklear-technologie-nach-saudi-arabien-a-1260259.html), und welche Einschätzung hat die Bundesregierung zu dieser Entscheidung vor dem Hintergrund wachsender Proliferationsrisiken in der Region auch hinsichtlich des von den USA einseitig aufgekündigten Iran-Atom-Vertrages und der geplanten Inbetriebnahme von neuen, mit von URENCO angereichertem Uran versorgten Atomkraftwerken in den Vereinten Arabischen Emiraten, die in der Vergangenheit möglicherweise bereits wegen der Beteiligung der Vereinten Arabischen Emirate am Krieg gegen den Jemen Ziel eines Raketenangriffs waren (https://www.focus.de/politik/ausland/bericht-von-tv-sender-jemens-huthi-rebellen-feuern-rakete-auf-kernreaktor-in-abu-dhabi_id_7930549.html ), und insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Vereinten Arabischen Emirate heute neben Saudi Arabien zu den größten Waffenimporteuren der Welt zählen (http://www.spiegel.de/politik/ausland/diese-arabischen-laender-treiben-atom-programme-voran-a-1197608.html)?

2. Welche Kenntnisse über mögliche angestrebte Lieferungen von angereichertem Uran oder von Technologie zum Aufbau eigener Möglichkeiten zur Urananreicherung seitens Unternehmen mit deutscher Beteiligung – wie zum Beispiel URENCO oder die Enrichment Technology Company (ETC) oder mit diesen in Verbindung stehenden Unternehmen – hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten Bau und Betrieb von Atomkraftwerken in Saudi Arabien (http://www.spiegel.de/politik/ausland/usa-liefern-nuklear-technologie-nach-saudi-arabien-a-1260259.html), und warum setzt sich die Bundesregierung nicht dafür ein, dass Unternehmen mit Standorten in Deutschland oder deutscher Beteiligung angesichts der Risiken von Atomunfällen und des militärischen Missbrauchs keine Atomtechnik bzw. Kernbrennstoffe in Länder wie bis jetzt in die Vereinigten Arabischen Emirate oder künftig nach Saudi Arabien liefern dürfen?

Atomwaffen abschaffen – Atomanlagen abschalten! Ostermärsche in NRW starten bei Uranfabrik Gronau

03. April 2019  Atomenergie, NRW

Ein neues atomares Wettrüsten hat begonnen und auch über eine europäische Atombombe mit deutscher Beteiligung wird debattiert. Eine Atomfabrik, in der die Bundesrepublik waffenfähiges Uran herstellen könnte, gibt es. Die steht im westfälischen Gronau, gehört zum weltweit tätigen Urankonzern URENCO und ist vom Atomausstieg ausgenommen. Gründe genug, angesichts wachsender Atomgefahren bei den kommenden Ostermärschen auf die Straße zu gehen, findet der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE). Auftakt der Proteste ist der 19. April in Gronau mit einer Demonstration zur Urananreicherungsanlage.

Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Die atomare Aufrüstungsspirale muss gestoppt werden. Statt Atomraketen am deutschen Fliegerhorst in Büchel, einer Modernisierung der Atomwaffen oder der Aufkündigung von wichtigen Bausteinen zur Rüstungskontrolle wie dem INF-Vertrag oder gar der absurden Diskussionen über eine europäische Atombewaffnung mit deutscher Beteiligung brauchen wir Abrüstung, Abrüstung, Abrüstung!

Dazu gehört unbedingt auch: Die Bundesregierung muss die Atomwaffen aus Büchel wegschaffen lassen und die Uranfabrik in Gronau muss schnellstens abgeschaltet werden.“

Mit Blick URENCO macht Zdebel klar: „Die Urananreicherung in den Zentrifugen der URENCO enthält die Möglichkeit und das Risiko, atomwaffenfähiges Uran herzustellen und ist damit in vielfältiger Weise militärisch brisant. Keine andere deutsche Atomanlage zeigt, wie kurz der Weg von der vermeintlichen zivilen zur militärischen Nutzung ist!

Die Urangeschäfte der URENCO bei der atomaren Stromerzeugung mit ihren Brennstofflieferungen für marode AKWs wie in Tihange sind schon gefährlich genug. Immer öfter aber wird URENCO im Zusammenhang mit militärischen Interessen in Verbindung gebracht. Sei es, wenn URENCO das Uran in Krisengebiete für die neuen Atomkraftwerke der Vereinigten Arabischen Emirate herstellt oder sich als Lieferant von Uran für militärisch genutzte Atommeiler wie Watts Bar 1 in den USA anbietet. Erst vor wenigen Wochen hat URENCO für die USA angekündigt, künftig bis kurz vor die Atomwaffengrenze von 20 Prozent angereichertes Uran herstellen zu wollen.“

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