Harrislee: Proteste gegen die Ablagerung gering belasteter Abfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen

Beim laufenden Rückbau der Atomkraftwerke fallen große Mengen von Reststoffen an, die nach dem Gesetz kein Atommüll sind, aber dennoch in geringem Umfang radioaktiv oder kontaminiert sind. Obwohl belastet, dürfen diese Abfälle entweder freigemessen oder freigegeben werden. Daher ist es möglich, solche Reststoffe für den Straßenbau zu verwenden (und damit großflächig zu verteilen) oder aber… Harrislee: Proteste gegen die Ablagerung gering belasteter Abfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen weiterlesen

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