Vattenfalls Klimakiller Moorburg muss weg!

Es geht um Milliardenverluste, die der Vattenfall Konzern für das 1.600 MW Kohlemonster Moorburg inzwischen in den Sand gesetzt hat. Alle Versuche von Vattenfall, den Schaden durch einen Verkauf zu begrenzen, sind gescheitert. Letzter Hoffnungsschimmer, das wirtschaftliche Desaster zu begrenzen, ist ausgerechnet der rot-grüne Senat. Kurios auch ein Verfahren, dass jetzt ansteht: In einem Rechtsstreit kommt es am 1. September zum Showdown: Die grüne Umweltbehörde streitet mit Vattenfall gegen den BUND dafür, dass für wirtschaftliche Vorteile des Konzerns die Elbe weiter kaputt gemacht werden darf!

Der BUND fordert heute: „Es dürfe auf keinen Fall dazu kommen, dass mit Steuermitteln das hoch defizitäre Kraftwerk und der angeschlagene Betreiber Vattenfall großzügig gestützt werden.“ (Siehe unten) Vattenfall: Das ist der Konzern, der die Bundesrepublik Deutschland für die endgültige Abschaltung seiner Schrott-Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadenersatz von Höhe von 5,5 Mrd. Euro verklagt hat! Rot-Grün Hamburg? Was geht?

Vattenfalls Hoffnung, die Zukunft des Kraftwerks Moorburgs mit gleichzeitiger Strom- und Wärmeversorgung zu verbessern (z.B. war mit Moorburg und der SPD geplant, Kohle gegen Kohle in der Fernwärme zu ersetzen), hat der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ und die damit verbundene Rekommunalisierung der Energie- und Wärmenetze verhindert. Statt noch mehr klimaschädlicher Kohle langfristig in die Fernwärme zu pumpen, ist die rekommunalisierte öffentliche Wärme-Hamburg GmbH nun zum Kohleausstieg bis allerspätestens 2030 verpflichtet (VI Tschüss Kohle). Das Ende von Vattenfall und E.on in den Netzen, hat zu mehr Demokratie und Mitsprache der Hamburger Politik und nicht nur der Bürgerschaft geführt. Durchgesetzt von der Hamburger Bevölkerung gegen SPD, CDU, FDP, AFD und Handelskammer und Co! Absurd ist: Gemeinsam streiten die grüne Umweltbehörde und Vattenfall nun gegen den BUND Hamburg dafür, dass die ohnehin schwer belastete Elbe als Kühlmittel für ein extrem klimaschädliches Kraftwerk genutzt werden darf. Zum Schaden der Umwelt und um Vattenfall ein wenig mehr Geld in die klammen Kassen zu spielen. Dümmer? Geht immer!

Das Abendblatt berichtet heute zum Konflikt zwischen BUND und Moorburg/Vattenfall/Grüner Umweltbehörde und führt anschaulich die gravierenden Defizite einer grünen „Anti.Kohle.Politik“. Was die Presseabteilung der Umweltbehörde dann als „Antwort“ abliefert, macht irgendwie Fassunglos und ist an Sinnlosigkeit kaum noch zu toppen: „Die gerichtliche Klärung ist jetzt abzuwarten. Ein Schaden durch Wasserentnahme kann nicht eintreten, weil Vattenfall kein Wasser entnehmen darf.“ So zitiert das Abendblatt einen besser nicht genannten Sprecher der Umweltbehörde zur Frage, wie es denn zu dieser nicht sonderlich nachvollziehbaren Klage-Konstelalltion kommt und was die Behörde denn nun tun will.

Bitte? Dass Vattenfall kein Wasser entnehmen darf, ist ausschließlich der Klage des BUND zu verdanken – nicht aber dem Handeln der Hamburger Umweltbehörde. Und diese massive Schutzmaßnahme für die Elbe ist in dem Moment vom Tisch, sobald ein Urteil der gemeinsamen Streitfront von GRÜNER UMWELTBEHÖRDE und VATTENFALL gegen BUND Hamburg stattgibt! Hallo Grüne? Wollt ihr nochmal erklären, dass ihr total gegene Kohlekraftwerke seit, aber natürlich natürlich total unschuldig erstens Moorburg genehmigten musstet und nun natürlich aber wirklich absolut nicht dagegeben tun könnt, wenn Moorburg mit eurer Unterstützung die Elbe zusätzlich zum Klima aufheizt? (Abgesehen davon, dass dann auch noch der BUND die überaus teure Klage-Kosten-Zeche bezahlen müsste.)

Um aber auch das zu sagen: Während der BUND noch höflich und geplegt den rot-grünen Senat auf einige Dummheiten hinweist. Es gäbe gute und ziemlich weltbedeutende Gründe, denen und natürlich Vattenfall gewaltig auf die Finger zu hauen. Moorburg muss vom Netz – Jetzt!

28. Juli 2020 | Kohlekraftwerk Moorburg, Klimaschutz, Klimawandel, Elbe, Artenschutz

Kohlefeuerung muss eingestellt werden, Unternehmen Vattenfall ist massiv angeschlagen

Die Ankündigung der rot-grünen Regierung, das Kraftwerk Moorburg möglichst noch in dieser Legislaturperiode aus der Kohlefeuerung zu nehmen, erfordert nach Ansicht des BUND Hamburg eine umfassende und zeitnahe Transparenz über die Pläne des Senats. Es dürfe auf keinen Fall dazu kommen, dass mit Steuermitteln das hoch defizitäre Kraftwerk und der angeschlagene Betreiber Vattenfall großzügig gestützt werden.

„Die Daten zeigen, dass Moorburg nicht nur für das Klima, sondern auch wirtschaftlich eine Katastrophe ist. In Anbetracht der ökonomischen Rahmendaten hat das Unternehmen Vattenfall ein massives Interesse, das Kraftwerk zu verkaufen, sich eine aufwändige Umrüstung bezahlen zu lassen oder die Abschaltprämien des Kohleausstiegsgesetzes zu nutzen. Der Hamburger Senat muss klarstellen, welches Szenario er unterstützt und was ggf. auf den Steuerzahler zukommt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Das Steinkohlekraftwerk Moorburg mit einer Leistung von 1.640 MW gilt als Klimakiller Nr. 1 in Norddeutschland und als Fehlinvestition erster Güte. Es wurde für mehr als drei Milliarden Euro errichtet. Der Energiekonzern Vattenfall musste bereits vor Inbetriebnahme des Kraftwerks 2015 eine erste Wertminderung für die Anlage vornehmen. Bis zum Jahre 2020 summiert sich laut Geschäftsberichten des Unternehmens die Wertminderung auf 2,53 Mrd. Euro. Experten gehen davon aus, dass auch der laufende Betrieb rote Zahlen schreibt.

Zum Hintergrund:

Das Kraftwerk emittiert im Volllastbetrieb ca. 9 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr, das entspricht dem doppelten Ausstoß des gesamten jährlichen Autoverkehrs in Hamburg. Derzeit wird das Kraftwerk mit einem Kühlturm betrieben, doch Vattenfall und die Stadt wollen die Entnahme von Elbwasser trotz verheerender ökologischer Schäden wieder durchsetzen. Dazu wird am 01.09.2020 erneut aufgrund einer Klage des BUND Hamburg vor dem Oberverwaltungsgericht in Hamburg verhandelt.

 

 

 

AKW Brunsbüttel und die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von erwärmtem Kühl- und Abwasser in die Elbe

„Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von erwärmtem Kühl- und Abwasser in die Elbe“. Klingt elegant irgendwie, geht aber um dreckige Ableitungen in die Elbe: Es ist die Genehmigung, die der Kreis Steinburg für das abgeschaltete und im Rückbau befindliche Atomkraftwerk Brunsbüttel jetzt erteilt hat. Die ist überaus schwierig auf der Homepage des Kreis Steinburg als PDF hier zu finden (siehe auch hier die Übersichts.PDF und auch hier ist noch was vom Kreis Steinburg als Hinweis).

Wichtig: Noch für einige Tage könnte gegen die Erlaubnis Widerspruch erhoben werden, teilt die Kreisbehörde – ich glaube – als zuständige „oberste Wasserbehörde“ mit, ist hier: „Gegen die gehobene Erlaubnis kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektroni-scher Form erhoben werden. Die Wahrung der elektronischen Form ist dabei an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die sich nach der jeweils gültigen Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften richten.“

Inzwischen hat Vattenfall auch für das AKW Krümmel einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht. Der ist bereits bei der zuständigen Kreisbehörde gestellt, Vattenfall will aber im September nach geschaffenen Fakten noch mal anschließend auf einer Veranstaltung mit ausgewählten Personen darüber informieren und diskutieren. Auf der Vattenfall-Homepage Perspektive Krümmel ist dazu leider nichts zu finden.

Die Initiative Brokdorf-Akut ist auch immer zum direkt benachbarten AKW Brunsbüttel aktiv und hatte sich auch für eine Absenkung der Einleitungen beim Rückbau des AKW Brunsbüttel in die Elbe eingesetzt. Bei der Lüneburger Lagatom siehe auch: Einleitung radioaktiver Abwässer beim Abriss des AKW Brunsbüttel jetzt doch deutlich geringer als ursprünglich beantragt.

Allein auf weiter Flur: Profitgier, Zwänge und Unwissenheit erschweren den Kampf gegen Uranabbau in Namibia

Namibia? Liefert immer noch aus seinen Bergwerken Uran für Atomkraftwerke in aller Welt. Vor Jahrzehnten wurde für den damaligen Apartheidstaat Südafrika mit dem Uran aus dem besetzten Namibia gegen das UN-Embargo viel Geld verdient, damit westeuropäische Atommeiler ausreichend Uran-Brennstoff hatten. Aber auch heute brauchen Atommeiler Namibia-Uran. Und bis heute ist der Uran-Bergbau eine schwere Belastung für Mensch und Umwelt. Eine der vielen Routen in die Atomreaktoren oder auch zu anderen Zwecken ist der Hamburger Hafen.

Vom freiwilligen Verzicht auf Atom-Umschläge im Hamburger Hafen hat der rot-grüne Senat die Uranerz-Importe aus Namibia und Ländern wie Kasachstan ausgenommen. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung hatte im Sommer letztes Jahr einen Bericht zum Uran-Bergbau in Namibia und die dortigen Folgen für Mensch und Umwelt veröffentlicht.

Dort ist zu lesen: „Die Rolle Namibias auf der nuklearen Landkarte wird unterschätzt, weil die Gefahren und Schäden des Uranabbaus sowohl global als auch lokal kaum diskutiert werden. Wo die Regierung Investoren willkommen heißt, bleiben eine kontaminierte Umwelt und kranke Minenarbeiter*innen zurück. Vom Geschäft mit dem Ausgangsmaterial für Atomkraft und -waffen profitiert nur eine kleine Elite. Die Zivilgesellschaft weiß über die fatalen Auswirkungen des Uranabbaus kaum Bescheid und sieht keinen Anlass zum Protest. Einzig die Umweltorganisation Earthlife Namibia fordert die Regierung auf, das Uran in der Erde zu lassen.“ (Homepage der Rosa-Luxemburg-Stiftung)

Der eigentliche Artikel von Bertchen Kohrs ist dort als PDF zum download bereitgestellt. Die ist Anti-Atom-Aktivistin, stammt aus Namibia, ist Mitbegründerin und Vorsitzende der Umweltorganisation Earthlife Namibia. Der Text ist auch hier direkt als PDF bereit gestelllt. (Foto: Tagebau der Uranmine Rio Tinto Rössing, Namibia (2014) CC BY-NC 2.0, jbdodane, via Flickr)

Atommülllager Ahaus: Tiefer Schluck aus der Laufzeitverlängerungs-Pulle – Immer mehr immer länger

„Immer mehr Atommüll, der immer länger in Ahaus bleibt. Kein Wunder, wenn Bürgerinnen und Bürger sich sorgen, dass das strahlende Erbe des Atomstroms möglicherweise dauerhaft bei uns in Ahaus im Münsterland bleibt.“ So kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die Laufzeitverlängerung für weitere Lagerung von leicht- und mittelradioaktivem Strahlenmüll im vermeintlichen Zwischenlager Ahaus:

„Unverantwortlich, dass die Bezirksregierung Münster den Betreibern des Zwischenlagers Ahaus jetzt einen derart tiefen Schluck aus der Laufzeitverlängerungs-Pulle genehmigt hat. Von wegen Zwischenlagerung: Mit der Aufbewahrungsgenehmigung bis 2057 ist klar, dass viele Menschen nicht mehr erleben werden, dass der Atommüll aus dem Münsterland verschwinden wird. Eigentlich sollte ja Mitte der 2030er Jahre Schluss damit sein. Das ist reine Flickschusterei, was da von den Verantwortlichen kommt. Auch die hochradioaktiven Abfälle bleiben ja viel länger, als ehemals versprochen: Ein Endlager für diesen Super-Müll wird erst deutlich nach 2050 – wenn überhaupt – kommen.“

Zdebel weiter: „Als wäre das alles nicht schon absurd genug, sollen weitere Atomabfälle in den nächsten Jahren erst noch ins Münsterland gebracht werden: Atomwaffenfähiger Uranmüll aus Garching bei München und große Mengen von Reststoffen aus der Wiederaufarbeitung aus Frankreich und dann vielleicht auch noch über 150 Castoren mit hochradioaktiven Brennstoffen aus Jülich. Es ist doch klar, dass sich die Menschen im Münsterland verschaukelt und für dumm verkauft fühlen und wie jetzt zum Beispiel am Sonntag in Ahaus auf die Straße gehen.“

Weitere Informationen

AtommüllENDlager Gorleben kann weg …

Es ist einer dieser großen politischen Deals, der so einfach klingt und daher gern in Zeitungen und Zeitschriften geschrieben steht: Nach der Katastrophe von Fukushima zog die damalige schwarz-gelbe Regierung die nach heftigen Konflikten durchgesetzte Laufzeitverlängerung für die maroden AKWs zurück, verkündete die Stilllegung einiger AKWs für sofort, andere mit bis Ende 2022 andauernden „Restlaufzeiten“. Das war und ist Atomausstieg Made in Germany. Völlig verrannt hatten sich Regierungen und Konzerne auch in Sachen Atommüllendlagerung hochradioaktiver Abfälle. Seit den 1970er Jahren setzt diese Allianz ohne jeden Vergleich von Alternativen komplett einseitig auf Gorleben. Das war damals an der Grenze zur DDR, also „Niemandsland“! Dass dort nach Brokdorf und vor Wackersdorf und in Verbindung mit Kalkar der Atomkonflikt zum symbolischen Manifest einer ganzen Generation Deutschland/West wurde, hatten sich die Herren (!) damals nicht gedacht. (Frau von der Leyen könnte davon einiges erzählen, wenn sie möglicherweise in Papa Ernst Albrechts (* da gibt es hier dieses schöne Foto) Arbeitszimmer mal dabei sein durfte, damals.)

Bis zur „Unregierbarkeit“ drohten die Konflikte um Gorleben als Atommüll-Endlager zu eskalieren. Immer neue Castor-Transporte mit den jeweils größten Polizeieinsätzen im Nachkriegsdeutschland. Wenn man vielleicht vom G20-Gipfel und ein paar andere Anlässen… absieht. Das war politisch kaum durchzuhalten. Also musste ein neues Verfahren her, um zu einem Atommüll-Endlager zu kommen (Denn klar ist: Das Zeug sollte besser nicht weiter oberirdisch gelagert werden, ist gefährtlich und kann erpressbar machen.). In diesem neuen Verfahren aber ist – Überraschung – Gorleben immer noch dabei. Neu aber ist: grundsätzlich könnte es jeder andere Standort in Deutschland werden.

Gorleben allerdings müsste aus dem Topf raus. Weil sich schlicht über die langen Jahre wissenschaftlich gezeigt hat, dass der Salzstock ungeeignet ist. Aber: über 1,7 Mrd. Euro sind in Gorleben bereits verbaut. Und in den Parteispitzen und Fraktionen ist ohnehin klar: Ärger und Widerstand wird es in jedem Fall geben, egal wie der Standort am Ende ausgwählt wurde. Keine gute Einschätzung für die ab September/Oktober 2020 anstehende erste heiße Phase der besten Öffentlichkeitsbeteiligung, die es in Deutschland je gegeben hat. Und genau so verläuft das dann auch im Konkreten.

Die BI Lüchow-Dannenberg hat daher heute – wenige Monate bevor die zuständigen Stellen erstmals im neuen Verfahren weiter zu erkundende Standortregionen benennen werden – ihre Sicht der Dinge dargelegt. Schon das macht klar: Gorleben ist kein Standort wie alle anderen – egal was geredet wird. Es ist alles viel komplizierter…

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert: Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V., 22. Juli 2020

BGE-Zwischenbericht, Fachkonferenz Teilgebiete und Gorleben: Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg präsentiert auf der Landespressekonferenz in Hannover ein juristisches Gutachten und erhebt Forderungen

Im Herbst dieses Jahres geht die Suche nach dem Standort für ein zukünftiges Endlager für hochradioaktiven Abfall in eine neue Runde. Wenn am 30. September der Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) erscheint, wird die bis heute als „weiß“ bezeichnete Landkarte erstmals Flecken bekommen. Nach Ausschluss der Gegenden, die ungünstige geologische Grundvoraussetzungen aufweisen, werden dann auch Regionen außerhalb des Wendlands erstmals mit der Möglichkeit eines Atommülllagers in ihrer unmittelbaren Nähe konfrontiert sein. „Weiß war die Landkarte zuvor ohnehin nicht, denn der bisherige Standort für eine derartige Atommülldeponie, nämlich Gorleben, musste als Preis für die Zustimmung der Bundesländer zum Standortauswahlgesetz im Verfahren verbleiben“, widerspricht die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) der gängigen Erzählung von Behörden und Politiker*innen.

Die jahrzehntelange Erfahrung in der Atommüll-Debatte war auch einer der Beweggründe dafür, dass die BI eine juristische Expertise in Auftrag gegeben hat. Die Hamburger Anwältin Dr. Michéle John befasste sich aus diesem aktuellen Anlass mit der Frage, welche Bedeutung die Fachkonferenz Teilgebiete hat, einer Frage, die viele interessieren wird, die sich mit der Vorlage des BGE-Berichts erstmalig mit der Thematik befassen werden. Martin Donat, der BI-Vorsitzende, der auch Kreistagsabgeordneter ist, sagt dazu:

„Es ist anzunehmen, dass die Nachricht in vielen Landkreisen wie eine Bombe einschlagen und Bürgermeister*innen und Bewohner*innen völlig unvorbereitet treffen wird.“

Diese Unruhe zu moderieren wird die erste Aufgabe des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BASE) sein. Die Behörde ist für die im StandAG festgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig. Nach §9 StandAG beruft das BASE nach Erhalt des Zwischenberichts die Fachkonferenz Teilgebiete ein. Auf der Homepage des BASE ist aktuell zu lesen, dass die BGE am 17./18. Oktober in Kassel im Rahmen der Konferenz ihren Zwischenbericht zur Diskussion stellt: „Teilnehmende Personen sind Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Gebietskörperschaften der ermittelten Teilgebiete, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.“

Die Fachkonferenz Teilgebiete soll gerade mal zwei Wochen nach Bekanntgabe des BGE-Zwischenberichts beginnen.

„Vierzehn Tage Einarbeitungszeit für eine derart komplexe Materie ist viel zu wenig“, beklagt Martin Donat. „Wir im Wendland sind ja permanent mit der Thematik befasst, aber Menschen in anderen Regionen werden mit einer solchen Zeitvorgabe überrumpelt! Für uns stellt sich die Frage, ob nach der Vorlage des BGE-Zwischenberichts und noch vor Einberufung einer ersten Fachkonferenz Teilgebiete eine angemessene Lesezeit sowie Informationsveranstaltungen zur Erläuterung des Berichts angeboten werden können.“

Entsprechende Vorschläge der BI, aber auch vom BUND und dem Nationalen Begleitgremium (NBG), wurden von BGE und BASE mit Hinweis auf das gesetzlich festgeschriebene Verfahren abgelehnt.

Zu einer anderen Einschätzung kommt Dr. Michéle John. In ihrer Expertise erläutert sie, dass das BASE die Konferenz „beruft“, dazu also offen einlädt, und zwar „nach Erhalt des Zwischenberichts“, schließlich ist auch dem BASE erst ab diesem Zeitpunkt bekannt, welche Teilgebiete ermittelt wurden und wer besonders angesprochen werden soll. John weist aber darauf hin, dass, anders als das BASE glauben machen will, der Gesetzgeber nicht geregelt hat, wieviel Zeit zwischen Veröffentlichung des Zwischenberichts und Einberufung der Fachkonferenz vergehen soll. Vielmehr sei mit Blick auf die im StandAG gesetzlich normierten Grundsätze der Öffentlichkeitsbeteiligung den Teilnehmern zur gründlichen Vorbereitung auf die Erörterung des Zwischenberichts bereits zum ersten Termin ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen. Als angemessene Vorbereitungszeit dürfe ein Zeitfenster von mindestens zwei bis drei Monaten vor dem ersten Termin zur Konferenz angenommen werden: „Vor diesem Hintergrund widerspricht es dem StandAG, dass das BASE schon im Oktober die Fachkonferenz Teilgebiete beginnen und den ersten Termin am 17./18.10. durchführen möchte.“

Für die BI wäre diese Regelung auch zwei weiteren Gründen bitter notwendig. Zum einen ist eine Großveranstaltung, wie sie Fachkonferenz Teilgebiete wäre, mit bis zu 1000 Teilnehmenden in einem Kongresszentrum während der Einschränkungen, die die Corona-Pandemie mit sich bringen, gar nicht Mitte Oktober denkbar: „Wer sich nicht nur informieren will, und dafür auf digitale Medien zurückgreifen kann, wer mitdiskutieren will, sich auch als Sprecher*in einmischen will und sich zur Wahl stellt, muss vor Ort sein.“

Der zweite Themenkomplex, den die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg durch die Rechtsanwältin Michéle John hat überprüfen lassen, betrifft die Frage, ob der Standort Gorleben bereits im Zwischenbericht der BGE zu den „nicht identifizierten Teilgebieten“ gehören und schon mit der Veröffentlichung des Berichts im Herbst durch eine negative Auswahlentscheidung aus dem Verfahren ausscheiden könnte. Maßgeblich für die Beantwortung ist hier die Interpretation des §36, Abs. 1 des StandAG. Darin ist geregelt, dass der Salzstock Gorleben wie jeder andere in Betracht kommende Standort in das Standortauswahlverfahren einbezogen wird. Umgekehrt muss der Ausschluss erfolgen, wenn Gorleben weder zu den übertägig zu erkundenden Standortregionen noch zu den untertägig zu erkundenden Standorten gehört. Interessanterweise führt das Gesetz aber auch die Möglichkeit eines Ausschlusses auf, wenn der Salzstock Gorleben nicht zu den bis zum 30. September ermittelten Teilgebieten gehört. Das hat im Wendland die Frage aufgeworfen, ob selbst ein räumlich so eng gefasstes Gebiet wie ein Salzstock ein „Teilgebiet“ sein kann.

Rechtsanwältin John bejaht das: „Die Frage ist mit einem klaren Ja zu beantworten. Der geschlossene räumliche Bereich des Salzstocks Gorleben kann ohne weiteres unter diesen Begriff fallen. Der Standort kann aus dem weiteren Auswahlverfahren ausscheiden, wenn in einer der Verfahrensstufen eine negative Auswahlentscheidung getroffen wurde. Eine solche Entscheidung kann auch bereits zu Beginn des Verfahrens fallen.“

Die BI fordert deshalb ein gesondertes Gorleben-Kapitel im BGE-Zwischenbericht.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke ist sich sicher: „Wenn die BGE unserer Forderung nachkommt, vor Erstellung des Zwischenberichts die im Gesetz aufgeführten Kriterien zur obertägigen Beurteilung von Teilgebieten vollumfänglich auch auf den Salzstock Gorleben-Rambow anzuwenden, dann muss Gorleben noch in diesem Herbst endgültig rausfliegen!“

In einer eigenen Expertise hatte die BI im Frühjahr mit Unterstützung durch Fachwissenschaftler die Argumente und die Literatur zusammengestellt, die für den wissenschaftlich begründeten Ausschluss des Salzstocks sprechen und wird nun weitere Argumente liefern.

Ehmke: „Das berührt die Ausschlusskriterien wie die bedeutende tektonische Störungszone des Elbe-Lineaments und eine Vielzahl von Tiefbohrungen, die sowohl als diagnostisches Instrument taugen, um Kohlenwasserstoffe nachzuweisen oder andererseits den Weg verstellen, um in dem ohnehin schmalen Bereich, der als Endlagerbereich in Frage käme, den Atommüll einzulagern. Auch die Mindestanforderungen werden nicht erfüllt, darunter die zu kleine Fläche sowie der Nachweis von tief in das Salz hineinreichende Ablaugungen, die bei den Salzspiegelbohrungen in der sogenannten Gorlebener Rinne festgestellt wurden.“

Ganz besonders erbost ist man im Wendland darüber, dass in das StandAG einer der Hauptgründe, warum der Salzstock Gorleben-Rambow nicht als Endlager für die hochradioaktiven Abfälle taugt, schlicht herausdefiniert wurde: die fehlende Tonschicht auf 7,5 Quadratkilometern über dem Salz und der Wasserkontakt ist nur noch ein Abwägungskriterium.

Ehmke: „Ausgerechnet Steffen Kanitz, heute stellvertretender Vorsitzender der BGE- Geschäftsführung, gehörte – seinerzeit als CDU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Endlagerkommission zusammen mit Bernhard Fischer, dem Vertreter der Energiewirtschaft, zu den Verhandlungsführern, die das durchgesetzt haben, die geowissenschaftlichen Kriterien wurden politisch eingefärbt – von wegen wissenschaftsbasiertes Verfahren!“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Juristisches Gutachten Dr. Michéle John

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