Besorgt reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) auf Berichte (siehe hier), nach denen in der nördlichen Ostsee erhöhte Uran-Werte gemessen wurden, die entweder aus schwedischen Atomanlagen bei Studsvik oder von russischen U-Boot-Reaktoren herrühren könnten. In Studsvik werden bei der Firma Westinghouse Uran-Brennelemente für Atomkraftwerke unter anderem in europäischen Ländern hergestellt. Außerdem werden radioaktive Abfälle aus bundesdeutschen Atommeilern regelmäßig nach Studsvik zur sogenannten Konditionierung geliefert. Zdebel fordert vom Bundesumweltministerium deshalb, sich an der Ursachenklärung zu beteiligen und über die Hintergründe zu informieren.
Tag: 16. Februar 2021
Bericht der Bundesregierung über den Rückbau von Atomkraftwerken für 2019
Jährlich berichtet die Bundesregierung nach der Atomkatastrophe von Fukushima und der Neuordnung der „Atommüll-Entsorgung“ über den „Rückbau von Kernkraftwerken“. Der Bericht für das Jahr 2019 (Drucksache 19/24770, PDF) wurde Ende letzten Jahres veröffentlich. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte 2017 mit den Stimmen der Grünen von der weiteren Haftung aller Arten von Atommüll befreit und diese Abfälle verstaatlicht. Dafür mussten die Atomkonzerne ihre bis dahin gebildeten Rückstellung in einen neuen staatlichen Fonds überweisen. Verantwortlich bleiben die Konzerne RWE, E.on, Vattenfall und EnBW aber für die Stilllegung der Atommeiler und deren Rückbau sowie die „endlagergerechte“ Verpackung der Abfälle. Dafür müssen die Konzerne weiter das riskante Modell der Rückstellungen einsetzen. Über die jeweiligen Sachstände bei Stilllegung und Rückbau der Atommeiler bei den Konzernen mit Blick auf die finanziellen Aspekte gibt es einige Informationen in dem Bericht.
Zum Hintergrund siehe auch:
- Grüne gemeinsam mit CDU/CSU und SPD: Unverantwortliche Weihnachtsgeschenke für Atomkonzerne
- Finanzierung der Atommülllager – Der Entsorgungsfonds
- Vorteil Siemens: Atomgesetzänderung bringt noch mehr Atommüll und Risiken für Entsorgungsfonds
- Bedrohte Atom-Rückstellungen: Gesetz für Fonds-Regelung statt Stresstest
- Mehr zum Thema Rückstellungen auf dieser Homepage
Umweltradioaktivität und Strahlenschutz – Bericht 2018 liegt vor
Nach der Neuregelung des Strahlenschutz mit dem Gesetz im Jahr 2017 mussten laut Mitteilung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zahlreiche Neuerungen in den jährlichen Berichten „Umweltradioaktivität und Strahlenschutz“ umgesetzt werden, so dass der Bericht für das Jahr 2018 erst jetzt recht verspätet vorliegt und an Bundestag und Bundesrat zur Kenntnis vorgelegt wurde. Noch immer belastet z.B. der Atomunfall von Tschernobyl in einigen Regionen die Böden und Nahrungsmittel. Der Bericht 2018 ist mit der Drucksachennummer 19/26240 hier online.
- Auf der langen Bank: Berichte zu Umweltradioaktivität und Strahlenschutz
- Zum Thema Strahlenschutz auf dieser Homepage
- Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) listet zum Thema die Jahres-Berichte seit vielen Jahren unter diesem Link auf.
Der Bundestag berichtet auf seiner Homepage über den Bericht für 2018 in dieser Form (als Dokumentation):
Umweltministerium berichtet über Stand der Strahlenbelastung
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung – 01.02.2021 (hib 142/2021)
Berlin: (hib/CHB) Die mittlere Anzahl der Computertomographien pro Einwohner und Jahr hat zwischen 2007 und 2016 um 40 Prozent zugenommen. Dies ist eines der Ergebnisse der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung mit dem Titel „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2018“ (19/26240).
Das Strahlenschutzgesetz von 2017 sieht vor, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vorzulegen hat. Der jetzt veröffentlichte Bericht umfasst das Jahr 2018. Wie daraus hervorgeht, sind die Auswirkungen des Kernkaftwerkunfalls in Tschernobyl im Jahr 1986 noch immer messbar. Demnach nehmen die aus diesem Unfall resultierenden Cäsium-137-Inventare in Boden und Nahrungsmitteln jährlich um zwei bis drei Prozent ab. Die Kontamination von Wild und Pilzen ist jedoch immer noch vergleichsweise hoch.
Anhörung zur ersten Strahlenschutzgesetz-Novelle im März – Stellungnahme Bundesrat
Nachdem der Strahlenschutz mit dem Gesetz von 2017 umfassend neugeregelt wurde, steht nun die erste Novelle auf der Tagesordnung. Der Bundesrat hat eine umfassende Stellungnahme (siehe auch hier als PDF) zum Entwurf aus dem Bundesumweltministerium vorgelegt. Das BMU bzw. die Bundesregierung spricht vor dem Hintergrund erster Erfahrungen aus der Umsetzung in den den letzten drei Jahren von „Anpassungen“, die den Umgang mit diversen Regelungen verbessern sollen. So sollen Maßnahmen z.B. im Zusammenhang mit dem radioaktiven Radon in Wohnhäuser erfolgen.Teilweise geht es auch um Veränderungen, die der Bund zu den Ländern verschieben will. Korrekturen an Grenzwerten sind nicht vorgesehen. Die Linke hatte bei der Beschlussfassung das Strahlenschutzgesetz 2017 kritisert und einen Entschließungsantrag gestellt. Eine Anhörung zur Novelle ist für März im Umweltausschuss vorgesehen.
- Die erste Novelle des Strahlenschutzgesetzes ist hier beim Bundesrat als Drucksache online (PDF). Über den Referentenentwurf zur ersten Strahlenschutzgesetz-Novelle informiert das BMU mit Stellungnahmen der Länder und Verbände hier.
- Alles zum Thema Strahlenschutz auf dieser Seite.
