„Bemannt“ mit ChatGPT reden: „Warum war eine Frau aus Russland so viel früher im Weltraum als eine Frau aus den USA?“

Mein Standart-ChatGPT-Account – der Alte – und meine Frage: „Warum war eine Frau aus Russland so viel früher im Weltraum als eine Frau aus den USA?“ Dieser „Bürger:*_innen_Account“ hat „bemannte“ Antworten. Aber alles ist gut. ChatGPT sagt so mit Stand jetzt: „Die Tatsache, dass eine Frau aus Russland (Valentina Tereshkova) viel früher als eine Frau aus den USA (Sally Ride) in den Weltraum flog, lässt sich auf mehrere Gründe zurückführen:“
ChatGPT schreibt zur Erklärung:
  1. Früher Fokus auf bemannte Raumfahrt: Die sowjetische Raumfahrtagentur (später bekannt als Roscosmos) hatte bereits in den frühen Jahren der Raumfahrt ein starkes Interesse an bemannten Raumflügen. Die Sowjetunion unternahm die ersten bemannten Raumflüge mit Juri Gagarin im Jahr 1961 und Alexei Leonow, der 1965 den ersten Weltraumausstieg durchführte. Dieses frühe Engagement für bemannte Raumfahrt führte dazu, dass sie frühzeitig Frauen als potenzielle Kosmonautinnen in Betracht zogen.
  2. Raumfahrtwettlauf im Kalten Krieg: In den 1960er Jahren herrschte der Kalte Krieg zwischen den USA und der Sowjetunion. Die Raumfahrt war zu dieser Zeit nicht nur ein wissenschaftlicher Erfolg, sondern auch ein prestigeträchtiges Symbol für technologische Überlegenheit. In diesem Wettlauf spielten politische und propagandistische Erwägungen eine Rolle, und die Sowjetunion suchte nach Möglichkeiten, ihr Image zu stärken und ihren technologischen Vorsprung zu demonstrieren. Der Flug von Valentina Tereshkova als erste Frau im Weltraum wurde als politischer Erfolg gefeiert und half, das Image der Sowjetunion zu stärken.
  3. Unterschiedliche Auswahlkriterien: Die Auswahlkriterien für Astronauten und Kosmonauten in den USA und der Sowjetunion waren zu dieser Zeit unterschiedlich. Die sowjetische Raumfahrtagentur betrachtete Frauen als potenzielle Kosmonautinnen und führte gezielte Programme zur Auswahl und Ausbildung von Raumfahrerinnen durch. In den USA konzentrierte sich die Auswahl von Astronauten zunächst auf Testpiloten, und Frauen wurden erst später in die Auswahlprozesse einbezogen.

Es ist wichtig zu betonen, dass sich die Raumfahrtindustrie im Laufe der Zeit weiterentwickelt hat, und heute sind Frauen aus beiden Ländern sowie aus vielen anderen Ländern auf der ganzen Welt aktive Astronautinnen und Raumfahrerinnen. Die Leistungen von Valentina Tereshkova und Sally Ride haben den Weg für weitere Frauen in der Raumfahrt geebnet und ihre Beiträge zur Raumfahrtgeschichte sind von großer Bedeutung.“

Das erklärt ChatGPT. Fragen? Zwischen diesen beiden Flügen liegen so richtig fast 20 Jahre. Das ist aber in der Antwort nicht wirklich beinhaltet! Und ob so ein früher Pionierflug mit einem späten Shuttle-Flug – bei allen Risiken – vergleichbar ist? I dont´t believe! Aber ebenso irre: BeMANNT waren die Flüge – laut ChatGPT, USA – im sowjetischen Russland viel früher. Wo ist der Fehler?

  • Klar, – und die Sowjetunion gibt es auch nicht mehr. Mich beschäftigt auch dies. Youtube leider. Vielleicht ist pipded. besser? Hier.

Ich habe weitere Fragen gestellt – und nicht mit Gegenfragen überprüft oder anders in Zweifel gezogen.

„Wieviele Frauen aus dem ehemaligen Ostblock waren seit 1990 im Welttraum?§

ChatGPT: „Bis zu meinem Wissensstand im September 2021 waren seit 1990 insgesamt 18 Frauen aus dem ehemaligen Ostblock im Weltraum. Es ist wichtig zu beachten, dass dies eine Statistik bis 2021 ist und sich Raumfahrtmissionen und -beteiligungen im Laufe der Zeit ändern können. Die Anzahl der Frauen aus dem ehemaligen Ostblock, die im Weltraum waren, könnte sich inzwischen verändert haben, insbesondere wenn neue Raumfahrtprogramme und -missionen gestartet wurden. Es ist daher ratsam, aktuelle Quellen oder Raumfahrtbehörden zu konsultieren, um die neuesten Informationen zu erhalten.“
–  Wieviele Frauen aus dem Westen waren seit 1990 im Weltraum?
„ChatGPT: Bis zu meinem Wissensstand im September 2021 waren seit 1990 insgesamt 36 Frauen aus dem Westen im Weltraum. Diese Zahl umfasst Astronautinnen aus verschiedenen westlichen Ländern, einschließlich der USA, Kanada, Europa und anderen Nationen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich Raumfahrtmissionen und -beteiligungen im Laufe der Zeit ändern können. Die Anzahl der Frauen aus dem Westen, die im Weltraum waren, könnte sich inzwischen verändert haben, insbesondere wenn neue Raumfahrtprogramme und -missionen gestartet wurden. Es ist daher ratsam, aktuelle Quellen oder Raumfahrtbehörden zu konsultieren, um die neuesten Informationen zu erhalten.“
Europa als Nation. Ok!

Genehmigt: Hochradioaktiver Atommüll aus Frankreich darf in Philippsburg geparkt werden

Die zuständige Genehmigungsbehörde BASE hat die Erlaubis erteilt, dass hochradioaktiver Atommüll aus Frankreich im Zwischenlager am stillgelegten AKW Philippsburg eingelagert werden darf. „Die Entscheidung ist jetzt offiziell: Vier sogenannte Castor-Behälter mit hoch radioaktiven Abfällen aus AKWs sollen in Philippsburg bei Karlsruhe gelagert werden,“ heißt es beim SWR. Die richtigere Information stammt von der staatlichen Betreiber-Gesellschaft des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle, der BGZ.

Jahrelang wurden bestrahlte Brennelemente aus den AKWs in Plutoniumfabriken in Frankreich und England gebracht. Dabei fiel weiterer Atommüll an, den Deutschland zurück zu nehmen verpflichtet ist. Eine große Zahl dieser in Glas-Kapseln verpackter hochaktiver Abfälle lagert bereits in Gorleben. Jüngst wurde solcher Müll aus Sellafield nach Biblis transportiert, wobei weit über 10.000 Sicherheitskräfte im Einsatz waren, um den hochgefährlichen Atommüll vor Anschläge durch Terroristen zu schützen. Der Krieg in der Ukraine, bei dem auch Atomanlagen zum Ziel militärischer Angriffe geworden sind, dürfte die Sicherheits, bzw. wie Behörden sagen: Sicherungsanforderungen noch einmal deutlich erhöhen. Weitere solcher „Rücktransporte“ sollen noch in die AKWs in Brokdorf und Isar1 bei Landshut erfolgen.

Vermutlich schon im nächsten Jahr sollen hochradioaktive Atommülltransporte per CASTOR und LKW von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus transport werden. Bis zu 150 Atomtransporte müssten dann mit höchstem polizeilichen und extrem Aufwand quer durch NRW stattfinden. Dabei wäre es möglich, vor Ort ein neues Zwischenlager zu bauen, um die extrem aufwendigen und gefährlichen Atomtransporte zu vermeiden.

Nicht nur aus Jülich, sondern auch aus dem Atomforschungsreaktor in München Garching soll demnächst hochradioaktiver Atommüll nach Ahaus, – obwohl die Betriebsgenehmigung bereits Mitter der 2030er Jahre abläuft. Gesetzlich geregelt ist, dass es dann eine nach Wissenschaft und Technik auf dem neuesten Stand seiende neue Betriebsgenehmigung braucht. Wie das funktionieren soll, dürfte die BGZ schon heute sehr beschäftigen. Forschungsprogrammse sind angelaufen, die aber kritisiert werden. Zuletzt hatte der BUND die Sicherheitsmängel und Probleme bei der Zwischenlagerung in einer Untersuchung prüfen lassen.

Dokumentation von der PM der BGZ:

Zwischenlager Philippsburg: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

PHILIPPSBURG – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, vier CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Brennelement-Zwischenlager Philippsburg aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Philippsburg sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Stefan Weber als Leiter der Abteilung Genehmigungen bei der BGZ.

Die Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland sollen in den nächsten Jahren vom französischen La Hague in das Zwischenlager Philippsburg gebracht werden. „Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest“, betont der Leiter des Zwischenlager-Standorts Philippsburg, Dr. Steffen Vonderau. Für die Rückführung sei zudem eine Transportgenehmigung erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragt hat. Diese ist allerdings noch nicht erteilt.

Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber das Rückführungskonzept im Konsens beschlossen. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung der Abfälle festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg.

„Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Stefan Mirbeth, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Philippsburg, deutlich. „Nach Abschluss der Rückführung werden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.“

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon vier Behälter in das Brennelement-Zwischenlager Philippsburg. Bei den Behältern, die von La Hague nach Philippsburg kommen sollen, handelt es sich um CASTOR-Behälter des Typs HAW28M, die auch für die Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an die Standorte Biblis, Gorleben, Isar und Brokdorf eingesetzt wurden bzw. noch werden.

Hintergrund:

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen wie etwa im November 2021 in der Bruhrainhalle in Philippsburg. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/

AKW Brokdorf: Castor falsch aufgehängt!

Im AKW Brokdorf ist es beim Hantieren eines Castor-Behälters für hochradioaktive Brennelemente im Abklingbecken zu einem Störfall gekommen. Offenbar ist der über 100 Tonnen schwere Behälter falsch in das Ladegeschirr des Krans eingehängt worden. Darüber informieren die Atomaufsichtbehörde in Schleswig-Holstein und PreußenElektra als Betreiber des inzwischen stillegelegten Reaktors. Die Handhabungen mit den bestrahlten Brennelementen finden neben dem Reaktordruckbehälter im sogenannten Abklingbecken unter Wasser statt. Der Behälter wird dabei in den Sicherheitsbehälter eingeschleust und per Kran auf den Boden des Beckens abgesenkt, um unter Wasser befindliche Brennelemente einzuladen. Ein Absturz in dieses Becken mit Brennelementen könnte gravierende Sicherheitsrisiken zur Folge haben, die auch zu radioaktiven Freisetzungen führen würden, sollten Brennelemente dabei Schaden nehmen. (Foto: BGZ) Welche weiteren Schritt unternommen werden, um die Ursache und Folge des fehlerhaften hantierens zu klären ist unklar. Schon im letzten Jahr hatte es in Brokdorf einen Störfall beim Hantieren mit Brennstäben gegeben. Die Castor-Behälter mit den Brennelementen werden nach der Beladung in das benachbarte Zwischenlager transportiert. Dieses Lager wird von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) betrieben.

Die Presserklärung von PreussenElektra ist hier:

„Kernkraftwerk Brokdorf: Verformung an Komponente zum Heben von CASTOR®-Behältern

20. Juli 2023

Das Kernkraftwerk Brokdorf hat seinen Leistungsbetrieb am 31. Dezember 2021 beendet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb.

Am vergangenen Freitag wurde nach dem Herausheben eines CASTOR®-Behälters aus dem Beladebecken eine Verformung an einer Hebeeinrichtung festgestellt.

Eine Lagerschale, die zum Schutz des Tragzapfens des CASTOR®-Behälters dient und Teil der Hebeeinrichtung ist, wies eine Verformung auf. Grund für diese Verformung war eine unsachgemäße Handhabung der Hebeeinrichtung.

An dem Tragzapfen des betroffenen CASTOR®-Behälters, der von außen an den Behälterkörper angeschraubt ist und als Anschlagpunkt für die Hebeeinrichtung dient, wurden verschiedene Prüfungen durchgeführt. Diese zeigten keinerlei Auffälligkeiten und somit keine Beeinträchtigung für die Handhabung des Behälters.

Auf den sicheren Nachbetrieb der Anlage ergaben sich keine Auswirkungen.

Das Vorkommnis liegt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken („Stufe 0“). Der Aufsichtsbehörde wurde es nach der Kategorie „N“ fristgerecht angezeigt.“

Die Pressemitteilung der Atomaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein ist hier online:

Kernkraftwerk Brokdorf: Fehlerhaftes Anheben eines Transport- und Lagerbehälters

Letzte Aktualisierung: 20.07.2023

BROKDORF/KIEL. Im Kontrollbereich des Kernkraftwerkes Brokdorf ist ein mit Brennelementen beladener Transport- und Lagerbehälter beim Herausheben aus dem Lagerbecken fehlerhaft an einem Kran angeschlagen worden. Beim Anschlagen wird der Transport- und Lagerbehälter am Kran befestigt, um anschließend aus dem Lagerbecken gehoben werden zu können. Die für das Anschlagen des Behälters an den Kran verwendete Traverse lag während des Heraushebens aus dem Lagerbecken an einer Seite des Behälters nicht korrekt an. Es sind keine Beschädigungen an der Abschirmung des Behälters entstanden. Radiologische Auswirkungen für die Bevölkerung hat es nicht gegeben. Der Behälter wurde in einen sicheren Zustand überführt und die  Fortführung der Beladekampagne angehalten. Der entsprechende Lastanschlagspunkt am Behälter wird nun eingehend auf seine weitere Tragfähigkeit überprüft.

Die Preussen Elektra-Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde gemeldet.

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen

Hintergrund:

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brokdorf wurde am 31.12.2021 endgültig abgeschaltet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb. Der Reaktor ist entladen, alle Brennelemente befinden sich im Brennelementlagerbecken und werden von dort aus zur Vorbereitung des Abbaus chargenweise in Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® verpackt und in das Standortzwischenlager verbracht.

 

Atomwaffen verbieten – GeDenken an Hiroshima – Hamburg

Die Gefahren einer nuklearen Katastrophe durch einen Einsatz von Atomwaffen oder in Folge von Angriffen auf nukleare Anlagen sind größer denn je. Vor allem die Internationalen Ärzt:innen zur Verhütung eines Atomkrieges (IPPNW) warnen, angesichts der Drohungen eines nuklearen Desasters. Die unfassbare Zerstörungsgewalt der Atomenergie ist 1945 mit den Atombomben-Abwürfen Anfang August über den japanischen Städten Hiroshima und Nagasaki demonstriert worden. Wäre Nazi-Deutschland nicht vorher besiegt worden: Die Bomben hätten Berlin und eine andere deutsche Stadt getroffen! Im Kino läuft gerade“Openheimer“ an. Die Opfer sind dabei weniger Thema. Viele Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Atomwaffen oberirdisch gezündet, wobei Menschen und Umwelt massiv verstrahlt wurden. Bis heute dauert das Leid der Menschen in Japan, in Kasachstan, den Marschall Insel und anderswo an. Es braucht Gedenken! Es braucht ein Atomwaffenverbot. Weltweit! Am 6. August: IPPNW und Greenpeace und das Metropolis-Kino in Hamburg – Eintritt Frei: Nie wieder Hiroshima. Stoppt die Atomenergie!

SONNTAG, 06.08.2023, 16:00 UHR IM METROPOLIS KINO,
KLEINE THEATERSTR. 10, 20354 HAMBURG
6. August: Nie wieder Hiroshima!

Am 6. August 1945 zerstörten die USA mit der Atombombe „Little Boy“ die japanische Stadt Hiroshima, drei Tage später mit einer weiteren Bombe Nagasaki. Von den 350.000 Einwohner:innen Hiroshimas starben bis Ende des Jahres 1945 etwa 140.000. Viele Überlebende („Hibakusha“) leiden bis heute unter den Spätfolgen der radioaktiven Strahlung.

Die IPPNW – Internationale Ärzt:innen zur Verhütung des Atomkrieges – wurden vor 40 Jahren von einem US-amerikanischen und einem russischen Kardiologen gegründet. Heute hat die Organisation weltweit rund 150.000 aktive Ärzt:innen. Für ihre Aufklärungsarbeit zu den Gefahren eines Atomkriegs erhielt die IPPNW 1985 den Friedensnobelpreis, 2017 die von der IPPNW initiierte Kampagne ICAN.

ICAN hat das UN-Atomwaffenverbot auf den Weg gebracht, das am 22. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Weltweit sind dem Vertrag inzwischen 68 Staaten beigetreten.
Mit einem Filmprogramm erinnnern das Metropolis Kino, Greenpeace und die IPPNW Hamburg an die Opfer der Atombombenabwürfe. Sie sind herzlich eingeladen!

Eintritt frei!

Karten erhältlich unter www.metropoliskino.de
oder an der Kinokasse.

  • Hiroshima – Gebet einer Mutter [Dt. Fassung] (Hiroshima Hahatachi no inori)
    JP 1990, Motoo Ogasawara, 30 min.
    Hiroshima,  6. August 1945, 8 Uhr 15: Der Dokumentarfilm ist ein Zeitdokument, das den ersten Atombombenabwurf auf Japan und seine direkten Folgen nüchtern aus der Sicht einer Mutter aus Hiroshima erzählt.
  • Wenn der Wind weht [Dt. Fassung] (When the Wind Blows) GB 1986, Jimmy T. Murakami, 84 min. Mit den Stimmen von Brigitte Mira und Peter Schiff, Musik: David Bowie und Roger Waters. „Ein naives englisches Rentnerehepaar  wird den Folgen eines nuklearen Krieges ausgesetzt. Ein Zeichentrickfilm, der mit schwarzem Humor auf die Uninformiertheit der Menschen und die Abwiegelungsversuche der Regierungen hinweist und vor Augen führt, dass es keine Zukunft mehr geben kann, wenn die Bombe erst einmal gefallen ist. Eine makabre Satire, die gleichwohl aufrüttelt und zum Nachdenken anregt.“ (Filmdienst)

Mit Einführung.  Anschließend Diskussion mit Ärzt*innen der IPPNW.

SONNTAG, 06.08.2023, 16:00 UHR, METROPOLIS KINO
V.i.S.d.P.: Ute Rippel-Lau, Behrkampsweg 31, 22529 Hamburg, Christoph v. Lieven c/o Greenpeace, Hongkongstr. 10, 20457 Hamburg

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