AKW Brokdorf: Castor falsch aufgehängt!

Im AKW Brokdorf ist es beim Hantieren eines Castor-Behälters für hochradioaktive Brennelemente im Abklingbecken zu einem Störfall gekommen. Offenbar ist der über 100 Tonnen schwere Behälter falsch in das Ladegeschirr des Krans eingehängt worden. Darüber informieren die Atomaufsichtbehörde in Schleswig-Holstein und PreußenElektra als Betreiber des inzwischen stillegelegten Reaktors. Die Handhabungen mit den bestrahlten Brennelementen finden neben dem Reaktordruckbehälter im sogenannten Abklingbecken unter Wasser statt. Der Behälter wird dabei in den Sicherheitsbehälter eingeschleust und per Kran auf den Boden des Beckens abgesenkt, um unter Wasser befindliche Brennelemente einzuladen. Ein Absturz in dieses Becken mit Brennelementen könnte gravierende Sicherheitsrisiken zur Folge haben, die auch zu radioaktiven Freisetzungen führen würden, sollten Brennelemente dabei Schaden nehmen. (Foto: BGZ) Welche weiteren Schritt unternommen werden, um die Ursache und Folge des fehlerhaften hantierens zu klären ist unklar. Schon im letzten Jahr hatte es in Brokdorf einen Störfall beim Hantieren mit Brennstäben gegeben. Die Castor-Behälter mit den Brennelementen werden nach der Beladung in das benachbarte Zwischenlager transportiert. Dieses Lager wird von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) betrieben.

Die Presserklärung von PreussenElektra ist hier:

„Kernkraftwerk Brokdorf: Verformung an Komponente zum Heben von CASTOR®-Behältern

20. Juli 2023

Das Kernkraftwerk Brokdorf hat seinen Leistungsbetrieb am 31. Dezember 2021 beendet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb.

Am vergangenen Freitag wurde nach dem Herausheben eines CASTOR®-Behälters aus dem Beladebecken eine Verformung an einer Hebeeinrichtung festgestellt.

Eine Lagerschale, die zum Schutz des Tragzapfens des CASTOR®-Behälters dient und Teil der Hebeeinrichtung ist, wies eine Verformung auf. Grund für diese Verformung war eine unsachgemäße Handhabung der Hebeeinrichtung.

An dem Tragzapfen des betroffenen CASTOR®-Behälters, der von außen an den Behälterkörper angeschraubt ist und als Anschlagpunkt für die Hebeeinrichtung dient, wurden verschiedene Prüfungen durchgeführt. Diese zeigten keinerlei Auffälligkeiten und somit keine Beeinträchtigung für die Handhabung des Behälters.

Auf den sicheren Nachbetrieb der Anlage ergaben sich keine Auswirkungen.

Das Vorkommnis liegt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken („Stufe 0“). Der Aufsichtsbehörde wurde es nach der Kategorie „N“ fristgerecht angezeigt.“

Die Pressemitteilung der Atomaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein ist hier online:

Kernkraftwerk Brokdorf: Fehlerhaftes Anheben eines Transport- und Lagerbehälters

Letzte Aktualisierung: 20.07.2023

BROKDORF/KIEL. Im Kontrollbereich des Kernkraftwerkes Brokdorf ist ein mit Brennelementen beladener Transport- und Lagerbehälter beim Herausheben aus dem Lagerbecken fehlerhaft an einem Kran angeschlagen worden. Beim Anschlagen wird der Transport- und Lagerbehälter am Kran befestigt, um anschließend aus dem Lagerbecken gehoben werden zu können. Die für das Anschlagen des Behälters an den Kran verwendete Traverse lag während des Heraushebens aus dem Lagerbecken an einer Seite des Behälters nicht korrekt an. Es sind keine Beschädigungen an der Abschirmung des Behälters entstanden. Radiologische Auswirkungen für die Bevölkerung hat es nicht gegeben. Der Behälter wurde in einen sicheren Zustand überführt und die  Fortführung der Beladekampagne angehalten. Der entsprechende Lastanschlagspunkt am Behälter wird nun eingehend auf seine weitere Tragfähigkeit überprüft.

Die Preussen Elektra-Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde gemeldet.

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen

Hintergrund:

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brokdorf wurde am 31.12.2021 endgültig abgeschaltet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb. Der Reaktor ist entladen, alle Brennelemente befinden sich im Brennelementlagerbecken und werden von dort aus zur Vorbereitung des Abbaus chargenweise in Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® verpackt und in das Standortzwischenlager verbracht.

 

Atomwaffen verbieten – GeDenken an Hiroshima – Hamburg

Die Gefahren einer nuklearen Katastrophe durch einen Einsatz von Atomwaffen oder in Folge von Angriffen auf nukleare Anlagen sind größer denn je. Vor allem die Internationalen Ärzt:innen zur Verhütung eines Atomkrieges (IPPNW) warnen, angesichts der Drohungen eines nuklearen Desasters. Die unfassbare Zerstörungsgewalt der Atomenergie ist 1945 mit den Atombomben-Abwürfen Anfang August über den japanischen Städten Hiroshima und Nagasaki demonstriert worden. Wäre Nazi-Deutschland nicht vorher besiegt worden: Die Bomben hätten Berlin und eine andere deutsche Stadt getroffen! Im Kino läuft gerade“Openheimer“ an. Die Opfer sind dabei weniger Thema. Viele Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Atomwaffen oberirdisch gezündet, wobei Menschen und Umwelt massiv verstrahlt wurden. Bis heute dauert das Leid der Menschen in Japan, in Kasachstan, den Marschall Insel und anderswo an. Es braucht Gedenken! Es braucht ein Atomwaffenverbot. Weltweit! Am 6. August: IPPNW und Greenpeace und das Metropolis-Kino in Hamburg – Eintritt Frei: Nie wieder Hiroshima. Stoppt die Atomenergie!

SONNTAG, 06.08.2023, 16:00 UHR IM METROPOLIS KINO,
KLEINE THEATERSTR. 10, 20354 HAMBURG
6. August: Nie wieder Hiroshima!

Am 6. August 1945 zerstörten die USA mit der Atombombe „Little Boy“ die japanische Stadt Hiroshima, drei Tage später mit einer weiteren Bombe Nagasaki. Von den 350.000 Einwohner:innen Hiroshimas starben bis Ende des Jahres 1945 etwa 140.000. Viele Überlebende („Hibakusha“) leiden bis heute unter den Spätfolgen der radioaktiven Strahlung.

Die IPPNW – Internationale Ärzt:innen zur Verhütung des Atomkrieges – wurden vor 40 Jahren von einem US-amerikanischen und einem russischen Kardiologen gegründet. Heute hat die Organisation weltweit rund 150.000 aktive Ärzt:innen. Für ihre Aufklärungsarbeit zu den Gefahren eines Atomkriegs erhielt die IPPNW 1985 den Friedensnobelpreis, 2017 die von der IPPNW initiierte Kampagne ICAN.

ICAN hat das UN-Atomwaffenverbot auf den Weg gebracht, das am 22. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Weltweit sind dem Vertrag inzwischen 68 Staaten beigetreten.
Mit einem Filmprogramm erinnnern das Metropolis Kino, Greenpeace und die IPPNW Hamburg an die Opfer der Atombombenabwürfe. Sie sind herzlich eingeladen!

Eintritt frei!

Karten erhältlich unter www.metropoliskino.de
oder an der Kinokasse.

  • Hiroshima – Gebet einer Mutter [Dt. Fassung] (Hiroshima Hahatachi no inori)
    JP 1990, Motoo Ogasawara, 30 min.
    Hiroshima,  6. August 1945, 8 Uhr 15: Der Dokumentarfilm ist ein Zeitdokument, das den ersten Atombombenabwurf auf Japan und seine direkten Folgen nüchtern aus der Sicht einer Mutter aus Hiroshima erzählt.
  • Wenn der Wind weht [Dt. Fassung] (When the Wind Blows) GB 1986, Jimmy T. Murakami, 84 min. Mit den Stimmen von Brigitte Mira und Peter Schiff, Musik: David Bowie und Roger Waters. „Ein naives englisches Rentnerehepaar  wird den Folgen eines nuklearen Krieges ausgesetzt. Ein Zeichentrickfilm, der mit schwarzem Humor auf die Uninformiertheit der Menschen und die Abwiegelungsversuche der Regierungen hinweist und vor Augen führt, dass es keine Zukunft mehr geben kann, wenn die Bombe erst einmal gefallen ist. Eine makabre Satire, die gleichwohl aufrüttelt und zum Nachdenken anregt.“ (Filmdienst)

Mit Einführung.  Anschließend Diskussion mit Ärzt*innen der IPPNW.

SONNTAG, 06.08.2023, 16:00 UHR, METROPOLIS KINO
V.i.S.d.P.: Ute Rippel-Lau, Behrkampsweg 31, 22529 Hamburg, Christoph v. Lieven c/o Greenpeace, Hongkongstr. 10, 20457 Hamburg

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