Dekontaminiert: Mit Säure gegen atomare Laufzeitverlängerung

Das muss hier einfach noch mal nachgereicht werden. Was war das für ein Aufschrei. Grüne zwingen AKW-Betreiber, die abgeschalteten Reaktoren mit Säure zu zerstören, nur um die Dinger kaputt zu machen und damit ein Wiederanfarhren zu verhindern. Dass das vom Bundestag beschlossene Atomgesetz dabei eine Rolle spielt – ist doch egal. Dass das mit Strahlenschutz für Mitarbeitende in den Atommeiler zu tun hat – kleinlich irgendwie. Die vermutlich auch grünversiffte deutsche presse agentur – dpa – hatte jüngst einen Faktencheck gemacht, der natürlich für einschlägig nuklear Interessierte wenig relevant sein dürfte. Quizfrage: Wenn in Bayern im AKW Isar 2 nun diese Dekontaminierung erst nach den Wahlen in Bayern im Jahr 2024 durchgeführt wird, ist das …

  • a. ein normaler technischer Vorgang im Rahmen der betriebsbedingten Ablaufpläne?
  • b. ein deutlicher Hinweis darauf, dass Bayern als Bundesland die Wiederinbetriebnahme des AKW vorbereitet und PreußenElektra mitspielt?
  • c.egal, Hauptsache Atomstrom!
  • d. dass die Grünen da gar keinen Einfluss haben. (Mehrfach-Antworten sind möglich)

Der dpa – Fakencheck ist hier online. „Einsatz von Säure gängig – Betreiber veranlassen Dekontamination nach AKW-Abschaltung

dpa berichtet in dem Faktencheck davon, dass der betriebsübliche Einsatz von Säure zur Dekontamination in Reakoren ein normaler Vorgang ist. Wörtlich: „Die von den AKW-Betreibern initiierte Dekontamination nach Abschaltung ist gängige Praxis und Teil der Betriebsgenehmigung. Politische Machtverhältnisse spielen dabei keine Rolle.“

Das belegen die Checker mit Fakten und Ansagen aus Behörden und von Betreibern, wobei sie zunächst die Betriebsabläufe zur Abschaltung und dann zur endgültigen Stilllegung beschreiben. Es geht um die Nachbetriebsphase, in der  noch die Betriebsgenehmigung gilt – und die dann irgendwann auf Antrag des Beteibers durch eine neue Genehmigung, die Stilllegungs- und Abrissgenehmigung SAG abgelöst wird.

Für die Dekontamination ist die SAG jedoch nicht erfoderlich, sondern die erfolgt, nachdem der Reaktorbehälter von den Brennelmenten frei geräumt ist. Almut Zyweck, Sprecherin des AKW-Betreibers PreussenElektra, so die dpa, stellt fest: Die nach ihren Worten «wichtige vorbereitende Maßnahme» erfolge im Rahmen der Betriebsgenehmigung.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) erklärt, laut dpa:  Beiden drei zuletzt abgeschalteten drei Druckwasserreaktoren „“werden als erstes zur Dekontamination die Elemente des Primärkreises mit Säure freigespült», erläutert der VDI online.“Dekontamniert wird, um die Strahlenbelastung zu reduzieren. dpa: „Die Gefahr für das bei Stilllegung und Abbau vor Ort tätige Personal werde dadurch deutlich reduziert, erklärt auch das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in einem Sicherheitsbericht.“

dpa zitiert weiter aus dem genannten Statement des VDI und schreibt: Es sei grundsätzlich möglich, die betroffenen Komponenten des Primärkreises so zu dekontaminieren, dass sie keinen dauerhaften Schaden nehmen, so der Sprecher des BMUV. Wenn allerdings der Abbau der AKW anstehe, sei «im Interesse des Strahlenschutzes eine besonders gründliche und damit die Komponenten stark und auf unter Umständen auf Dauer schädigende Dekontamination vorgesehen», erklärt der Sprecher.

Als Beispiele für abgeschlossene Primärkreis-Dekontaminationen nennt der Online-Artikel die AKW Grohnde in Niedersachsen und Brokdorf in Schleswig-Holstein. Diese wurden Ende 2021 vom Netz genommen. PreussenElektra-Sprecherin Zyweck bestätigt, dass seitdem in beiden Kraftwerken eine Primärkreis-Dekontamination durchgeführt worden sei.

Jenseits dieser Faktenlage und technischen Erläuterung macht sich dpa aber auch noch die Mühe, und schaut sich die Bundesländer und die Politik an, in denen die AKWs stehen:

„Betrachtet man indes die politischen Machtverhältnisse zum entsprechenden Zeitpunkt des gängigen Säureeinsatzes, waren in Schleswig-Holstein tatsächlich die Grünen an der Macht – von 2017 bis 2022 in einer Jamaika-Koalition und seit Mitte 2022 in der Konstellation Schwarz-Grün. In Niedersachsen regierte bei der chemischen Reinigung im Mai und Juni 2022 eine große Koalition aus SPD und CDU. Daneben gibt es weitere Beispiele für Dekontaminationen vor Stilllegungen, an denen die Grünen nicht in der Regierung waren. Beim AKW Unterweser in Niedersachsen gab es im vierten Quartal 2012 eine schwarz-gelbe Landesregierung, beim AKW Grafenrheinfeld in Bayern war in der zweiten Jahreshälfte 2016 die CSU an der Macht.“

Außerdem wird natürlich noch auf das Atomgesetz hingewiesen, dass 2017 geändert wurde, um die Abläufe von der Abschaltung zur Stilllegung vom Bundestag geregelt wurden: Danach sind AKW «unverzüglich stillzulegen und abzubauen». „Endgültig platzen sollte er spätestens Anfang 2024: Dann plant PreussenElektra die Primärkreis-Dekontamination bei Isar 2“, stellt die dpa mit Blick auf die Freunde eines nuklearen Wiedereinstiegs fest. (Stand: 19.4.2023)

Links von dpa:

Erhöhte Atomrisiken – Bundesregierung intensiviert Schutz gegen radioaktive Gefahren

Die Bundesregierung will angesichts wachsender Risiken den nuklearen Notfallschutz verbessern. Ein entsprechender Entwurf aus dem BMU ist jetzt vom Kabinet verabschiedet worden. Damit sollen Notfallpläne bei nuklearen Unfällen im Zusammenhang mit Atomtransporten und Atomanalagen ausgebaut werden. Seit Jahren verschärfen die Behörden – meist unter strenger Geheimhaltung – den Schutz von Nuklearanlagen gegen Terrorangriffe und inzwischen auch wegen wachsender Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Schon seit den Anschlägen von 911 laufen Nachrüstungsmaßnahmen an bundesdeutschen Atomanlagen, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Jetzt werden außerdem für den Fall von radioaktiven Freisetzungen Notfallpläne erweitert. Das  BMU spricht ausdrücklich auch von radiologischen Risiken im Zusammenhang mit grenznahen Atomkraftwerken sowie der „anhaltend problematische(n) Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja“.

Zuständig beim BMU ist das „Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)“, das mit entsprechenden Landesbehörden zusammenarbeitet.

Auch im Rahmen der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie, die im Zuge des Ukraine-Krieges vor wenigen Monaten von der Bundesregierung vorgelegt wurde, wird angesichts der globalen Entwicklungen dem Schutz gegen nukleare Katastrophen größeres Augenmerk zuteil. Über die Planungen bzw. Vorbereitungen im Rahmen einer Sicherheitsstrategie, zu der diese neuen  Notfallenpläne zu zählen sein dürften, gibt es bislang wenig kritische Aufmerksamkeit.

Dabei zeigt sich immer mehr, dass die Atomenergie mit ihrem strahlenden Erbe in einer zukunftsfähigen Gesellschaft keinen Platz haben darf, weil sie alle künftigen Generationen auf massive Schutzmaßnahmen und Kontrollen festlegt und dennoch angreifbar bleibt.

Ein Angriff – ob als Terroranschlag oder in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen, hätte in jedem Fall massive Folgen für die regionale Bevölkerung. Die Ereignisse rund um den Krieg Russlands in der Ukraine stellen eine neue Dimension von Risken dar, weil damit Waffensysteme zum Einsatz kommen könnten, die bislang im Rahmen von Terroranschlägen kleiner Gruppen ausgeschlossen waren.

Auch die Zwischenlager mit hochradioaktiven Atommüll, die auf bundesweit 16 Standorte verteilt sind (plus München-Garching) stehen im Focus der neuen Risiken. Es wird damit gerechnet, dass ab Anfang 2024 über 150 Castor-Behälter als LKW-Transporte von Jülich nach Ahaus quer über die Straßen in NRW rollen sollen.

  • Die aktuelle PM des BMU mit weiteren Informationen zum nuklearen Notfallschutz gleich unten als Dokumentation.
  • Über die Nationale Sicherheitsstrategie und die Bedeutung von Maßnahmen auch gegen radiologische Gefahren ist hier auf der entsprechenden Seite der Bundesregierung mehr zu erfahren. Es gibt auch diese spezielle Seite über die Nationale Sicherheitsstragie. Die Strategie liegt auch als Broschüre bzw. PDF vor und ist hier online bei der Bundesegierung zu finden, bzw. direkt auch hier.

Zum Hintergrund berichtet umweltFAIRaendern zum Thema SEWD und Terroschutz regelmäßig, hier einige akteulle Texte:

Dokumentation: 16.08.2023  – BMUV – Planung für radiologische Notfälle wird verbessert

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des BMUV den Allgemeinen Notfallplan für radiologische Notfälle, wie Atomkraftwerk-Unfälle oder den Transport radioaktiver Stoffe, beschlossen.

Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat das Bundeskabinett heute den Allgemeinen Notfallplan des Bundes beschlossen. Er gilt für verschiedene Arten radiologischer Notfälle im In- und Ausland wie beispielsweise nach Unfällen in einem Atomkraftwerk oder beim Transport radioaktiver Stoffe. Der Notfallplan sieht dafür Planungsszenarien vor und regelt darauf aufbauend Kriterien für Schutzmaßnahmen, Verfahren zur Warnung und Information der Bevölkerung sowie Vorschriften für die behördliche Zusammenarbeit und Abstimmung im Falle eines radiologischen Notfalls. Der Notfallplan löst bestehende Planungsdokumente teilweise ab und wird dem Bundesrat als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September zur Zustimmung vorgelegt.

Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Auch nach dem Atomausstieg bleibt der Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei radiologischen Notfällen eine wichtige Aufgabe von Bund und Ländern, denn die Risiken der Atomkraft machen nicht an der Landesgrenze halt. Das gilt in besonderem Maße für grenznahe Atomkraftwerke. Aber auch mit Blick auf die seit März 2022 anhaltend problematische Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja ist es gut, optimal auf AKW-Unfälle vorbereitet zu sein. Mit dem Plan erreichen wir eine deutliche Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland.“

Der neue Notfallplan ist speziell auf die in den letzten Jahren zwischen Bund und Ländern neu geregelten Zuständigkeitsverteilung zugeschnitten. Eine besondere Rolle spielt dabei das beim BMUV eingerichtete Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund). Hauptaufgabe des RLZ-Bund ist es, bei schweren überregionalen Notfällen das radiologische Lagebild zu erstellen sowie die Bevölkerung zu informieren und ihr Verhaltens­empfehlungen zu geben.

Zur Ergänzung des Allgemeinen Notfallplans des Bundes erarbeitet die Bundesregierung gegenwärtig mehrere besondere Notfallpläne, die die Notfallreaktion in bestimmten, bei solchen Notfällen potenziell betroffenen Sachbereichen regeln. Dazu gehören beispielsweise der Katastrophenschutz und die medizinische Behandlung von kontaminierten Personen, die Lebensmittelsicherheit sowie das Abfallmanagement. Auch die Länder erarbeiten zusätzliche Notfallpläne, die die Bundespläne ergänzen sollen.

Ziel der sachbereichsübergreifenden Notfallplanung ist es, den Schutz vor radiologischen Gefahren im Sinne eines Allgefahrenansatzes in die verschiedenen Bereiche des Bevölkerungsschutzes zu integrieren. Bis zum Inkrafttreten dieser Notfallpläne gelten zahlreiche existierende Dokumente als vorläufige Notfallpläne des Bundes und der Länder fort.

Die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder erfolgt nach Maßgabe des Strahlenschutzgesetzes, welches eine entsprechend Vorgabe einer EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Der allgemeine Notfallplan des Bundes wird als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

16.08.2023 | Pressemitteilung Nr. 129/23 | Nukleare Sicherheit
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