Atommüllendlager-Suche: Gesetz muss dringend nachgebessert werden
„Es ist bezeichnend, dass das generelle Exportverbot für hochradioaktive Abfälle ausgeklammert wurde. Dabei hatte sich die Endlagerkommission im Rahmen ihres Berichts für ein generelles Exportverbot für hochradioaktive Abfälle ausgesprochen und der Bundesregierung, empfohlen, eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten.
Auch die Regelungen zu einer besseren Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren sind derzeit noch völlig unzureichend. Es bleibt ein schweres Manko, dass die bestehenden Probleme bei der Zwischenlagerung und auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Arbeit der Endlagersuchkommission ausgeklammert wurden.
DIE LINKE wird bei der anstehenden Novellierung des Standortauswahlgesetzes alles dafür tun, ein öffentliches, faires und ausschließlich an der Minimierung der Strahlenbelastung von Mensch und Natur orientiertes Verfahren durchzusetzen. Der geologisch ungeeignete und politisch verbrannte Standort Gorleben muss aus dem Suchverfahren ausgeschlossen werden.“