Schwimmende Atomreaktoren: Zdebel warnt vor Risiken

Russland nimmt mit der „Akademik Lomonossow“ einen ersten schwimmenden Atomreaktor in Betrieb. „Diese Entwicklung mit mobilen, schwimmenden Atomreaktoren ist alarmierend,“ stellt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) fest. Er warnt im Fall der „Akademik Lomonossow“ nicht nur vor den nuklearen Risiken, sondern auch davor, dass mit derartigen Entwicklungen „im Zuge der Klimakatastrophe die Ausbeutung der Umwelt in der sensiblen Nordregion vorangetrieben wird, auch um weiter Öl- und Gasvorkommen zu erschließen.“

  • Der Tagesspeigel berichtet über das Thema heute in seiner Online-Ausgabe

Weiter kommentierte Zdebel: „Immer mehr Staaten wie die USA, China und eben Russland setzen auf diese Small Modular Reactors (SMR). Als Einsatzgebiete werden nicht nur zivile Orte wie jetzt im Nordosten Russland geplant. Modulare Atomreaktoren sollen auch für Kriegsgebiete zur Versorgung der Streitkräfte entwickelt werden. Dabei sollen künftig auch fast bis zur Atomwaffenfähigkeit angereicherte Uranbrennstoffe zum Einsatz kommen. Auch die teilweise deutsche URENCO will sich ja an der Entwicklung solcher Brennstoffe beteiligen.

Mit dem Einsatz solch mobiler Reaktoren steigen weltweit nicht nur die nuklearen Risiken von schweren Unfällen und Terrorangriffen mit Freisetzung von Radioaktivität. Kommt höher angereichertes Uran zu Einsatz, wachsen auch die Risiken, dass es in falsche Hände gelangen könnte. Die weitere Entwicklung dieser brisanten Technologie sollte weltweit gestoppt werden. Die Bundesregierung sollte deutlich gegen diese Nuklear-Technologien Stellung beziehen.“

Nachgefragt: Wird Bundesregierung rechtswidrigen Betrieb des Forschungsreaktors FRM II in Garching beenden?

Was wird die Bundesregierung tun, um den möglicherweise rechtswidrigen Betrieb des Forschungsreaktors FRM II in München Garching zu beenden? Diese Frage hat jetzt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) an die Bundesregierung gestellt. Die Anwältin Cornelia Ziehm hatte vor wenigen Tagen in einem Rechtsgutachten dargelegt, dass eine rechtlich bindende Inhaltbestimmung der Genehmigung seit Jahren nicht eingehalten werde. Daher müsse die Genehmigung von der Bayerischen Staatsregierung oder sonst dem Bundesumweltministerium widerrufen werden. Hintergrund ist, dass in Garching immer noch hochangereichertes und atomwaffenfähiges Uran als Brennstoff eingesetzt wird, obwohl das laut Genehmigung seit acht Jahren nicht mehr zulässig sei.

Die Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel hat den folgenden Wortlaut und muss von der Bundesregierung bis nächste Woche beantwortet werden:

„Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Genehmigung und des weiteren Betriebs des Forschungsreaktors FRM II in München Garching, nachdem mit der Vorlage eines Rechts-Gutachtens der Anwältin Cornelia Ziehm aufgezeigt wurde, dass der weitere Betrieb des Forschungsreaktors rechtswidrig wäre, weil rechtlich bindende Inhaltbestimmungen hinsichtlich des Einsatzes von hochangereichertem Uran vorliegen, die vom Betreiber nicht entsprechend den Fristen umgesetzt wurden und die, weil es sich nicht lediglich um Nebenabsprachen handelt, dazu führen müssen, dass entweder das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz oder aber das Bundesumweltministerium den weiteren Betrieb untersagen muss, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser atomrechtlich und hinsichtlich des Umgangs mit atomwaffenfähigen Materialien wichtigen Angelegenheit ergreifen (bitte Schlussfolgerungen und Maßnahmen jeweils begründen; Quellen: SZ Regionalausgabe – München West, 11.07.2019, S. R3 sowie https://www.sueddeutsche.de/muenchen/garching-forschungsreaktor-tu-muenchen-gutachten-1.4519547)?

Rechtswidrige Laufzeitverlängerung belgischer AKWs: Betrieb der maroden Reaktorblöcke in Doel sofort beenden

Mit der Forderung, die beiden maroden Atomreaktor-Blöcke 1 und 2 im belgischen Doel angesichts des enormen Gefährdungspotentials sofort abzuschalten, reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof, nachdem die per Gesetz beschlossene Laufzeitverlängerung aufgrund fehlender Umweltverträglichkeitsprüfungen gegen EU-Recht verstoße.

Das Gericht erlaube zwar, dass im Fall „einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung“ die gefährlichen Reaktoren vorrübergehend am Netz bleiben dürften. Zdebel verwies in seiner Reaktion aber darauf, dass in einer Abwägung die Gefahren für Leib und Leben im Falle eines schweren Atomunfalls höher wiegen müssten, als wirtschaftliche Belange.

Die Atomkraftwerke in Belgien – sowohl in Tihange als auch in Doel – stehen seit längerer Zeit massiv wegen erheblicher Sicherheitsmängel in der Kritik. Dazu zählen unter anderem tausende von Rissen in den Reaktorblöcken Tihange 2 und Doel 3. Dennoch hatte die belgische Regierung auch gegen internationale Proteste die Laufzeit der AKWs verlängert

Atomwaffen und Wettrüsten stoppen: Bundesweit Proteste – Kundgebung am 4. August auch in Gronau

Anfang August jähren sich die Atombombenabwürfe der USA über Hiroshima und Nagasaki im Zweiten Weltkrieg und am 2. August läuft der von den USA einseitig gekündigte INF-Mittelstreckenraketenvertrag aus. Ein weiterer Schub der Eskalation ist mit der Kündigung des Atomabkommens der USA mit dem Uran verbunden. Längst befinden wir uns wieder in einer neuen Spirale des auch atomaren Rüstens. Bundesweit demonstrieren Friedens-Aktive daher Anfang August für Frieden und Abrüstung. Am 4. August wird auch in Gronau protestiert. Dort, in der Nähe von Münster, steht die zur URENCO gehörende deutsche Uranfabrik, in der technisch auch atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden könnte.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hatte als Sprecher für Atompolitik der Fraktion DIE LINKE wiederholt auf die wachsenden zivil-militärischen Risiken im Zusammenhang mit Atomtechnik und Atombrennstoffen hingewiesen. Dazu hat der aus Münster stammende Abgeordnete auch auf die neue Gesetzeslage in den USA verwiesen, mit der Aktivitäten im Bereich der Atomenergie intensiviert werden:

Nicht nur im Inland, auch im Ausland wollen die USA mit Atomtechnik künftig verstärkt Geld verdienen. Das zeigt sich auch an den Genehmigungen für den Export von Atom-Knowhow an Saudi-Arabien. Die URENCO, an der die deutschen Unternehmen E.on und RWE zu einem Drittel beteiligt sind, liefert bereits heute Uranbrennstoff für den Betrieb der neuen Atomkraftwerke in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Diese AKWs gehen ab Ende des Jahres schrittweise in Betrieb:

Auch an neuen Uranbrennstoffen arbeiten die USA. Dabei soll das spaltbare Uran auf einen Anteil von fast 20 Prozent angereichert werden. Damit ist es fast atomwaffenfähig. Auch die URENCO hat angekündigt, sich an der Herstellung solcher neuer Kernbrennstoffe zu beteiligen. Derart stark angereichertes Uran erhöht die Proliferations- und Missbrauchsrisiken.

Die URENCO wird nach Mitteilungen des US-Unternehmens Tennessee Valley Authority (TVA) künftig auch angereichertes Uran liefern. TVA betreibt im Auftrag der US-Regierung in Watts Bar 1 einen herkömmlichen Atomreaktor, in dem Tritium für den Einsatz in Atomwaffen hergestellt wird. War soll URENCO-Uran laut Bundesregierung nicht in diesem Reaktor zum Einsatz kommen. Aber: Da die USA derzeit über keine eigene Urananreicherungsanlage mehr besitzen, könnten die URENO-Lieferungen indirket helfen, die Tritium-Produktion in den USA aufrechtzuerhalten.

Unter dem Link findet sich auch dieser Hinweis: „In einer Meldung von „Nuclear Intelligence Weekly“ vom 12. Mai 2017 (online nicht verfügbar) heißt es, der Vorstand von TVA „also approved a $500 million enriched uranium product contract with Urenco’s US subsidiary, also through 2030 and for the same four reactors – two at Sequoyah and two at Watts Bar.These are the four reactors that TVA announced last month may host tritiumproducing burnable absorber rods that when irradiated will produce tritium for the US nuclear weapons program (NIW Nov. 21’14).““

Atommüll-Endlager-Suche: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verordnung über die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle

Im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Suche eines möglichst sicheren unterirdischen Atommüll-Endlagers für hochradioaktive Abfälle hat das Bundesumweltministerium (BMU) die Öffentlichkeitsbeteiligung für eine „Verordnung über die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle nach §§ 26 und 27 des Standortauswahlgesetzes“ angekündigt. Der Referentenentwurf der Verordnung kann ab sofort über die Webseite www.dialog-endlagersicherheit.de eingesehen und kommentiert werden. Der Entwurf ist auch hier direkt als PDF verfügbar. Dazu hat das BMU ein Anschreiben veröffentlicht (PDF). Darüber hinaus findet am 14. und 15. September ein öffentliches Symposium zu dem Verordnungsentwurf statt.

Nach dem öffentlichen Anhörungsverfahren wird auch der Bundestag entsprechend dem Standortauswahlgesetz (§26) im Rahmen einer Frist Empfehlungen zu dieser Verordnung beschließen können.

Siehe auch:

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