Verstoßen Uranexporte aus Lingen nach Russland gegen EU-Recht – Studie der Grünen begründet Verbotsmöglichkeit

Verstoßen die geplanten Exporte von Uran-Brennstoff aus dem emsländischen Lingen nach Russland möglicherweise gegen Vorschriften der EU? Ein Gutachten der Grünen Bundestagsfraktion aus dem Oktober 2020 mit dem Titel „Zur Zulässigkeit von Dual-Use-Exportgenehmigungen für abgereichertes Uran von Deutschland nach Russland gemäß der EU-Verordnung 833/2014“ von Professor Dr. Bernhard W. Wegener legt diese Vermutung nahe. Demnach könnten bestehende EU-Vorschriften Anlass sein, diese geplanten Lieferungen von Uran-Brennstoff aus Lingen auf die Verbotsliste für Russland zu setzen. Noch hat das zuständige Bundesamt die notwendige Export-Genehmigung nicht erteilt. Das BMU teilte gestern auf Anfrage von umweltFARIaendern mit, diese Genehmigung “befindet sich derzeit in Prüfung”.

Dual-Use-Produkte sind solche, die auch zu militärischen Zwecken eingesetzt werden könnten. Das BMU hatte gestern mit Blick auf die noch ausstehende Exportgenehmigung für Lieferungen von Uranbrennstoff aus Lingen nach Russland davon gesprochen, dass derartige Uran-Lieferungen „zur friedlichen Nutzung“ derzeit keinen EU-Sanktionen unterliegen. Allerdings könnte – wie die Studie von Wegener zeigt – die Vermutung nahe liegen, dass Uranexporte nach Russland nicht ausschließlich der friedlichen Nutzung dienen könnten.

Auf Anfrage hatte das BMU über die zum Export anstehenden Materialien mitgeteilt: „Ein Antrag der Framatome GmbH zum Export von Kernbrennstoffresten aus der Brennelementproduktion an MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company (MSZ JSC) befindet sich derzeit in Prüfung. Fertigungsreste werden in der Regel gereinigt, wiederaufbereitet und in den Fertigungsprozess zurückgeführt. Diese Aktivitäten sind nicht neu und vergleichbare Lieferungen von der ANF GmbH in Lingen nach MSZ JSC hat es in der Vergangenheit bereits gegeben. Für Details bitten wir, sich an die Framatome GmbH zu wenden. MSZ JSC ist ein Hersteller von Brennelementen, u.a. aus wiederangereichertem Uran aus der Wiederaufarbeitung. Zu den radiologischen Bedingungen am Standort von MSZ JSC liegen dem BMUV keine Informationen vor.“

Die Lieferung aus der zum französischen Konzern Framatome gehörenden Uranfabrik in Lingen soll in die zur russischen TVEL gehörenden Anlage „MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company“ (MSZ JSC) gehen. TVEL betreibt unter anderem auch Urananreicherung und ist Bestandteil des russischen Staatskonzern Rosatom. (Siehe Atommüllreport) Dieser Atomkomplex war auch im Jahr 2020 Ziel der Exporte von abgereichertem Uran, das in der Studie von Professor Wegener u.a. betrachtet wurde.

In der Studie von Professor Wegener heißt es zum rechtlichen Hintergrund: „Die EU-Sanktions-VO 833/2014 enthält in Art. 2 Abs. 1 ein Verbot, „Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen, wenn diese Güter ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein könnten.“

Diese Regelung erfordert, dass eine Lieferung derartiger Materialien, zu denen besonders auch angereichertes Uran gehört, also einen Ausschluss, dass es zu einer Vermischung ziviler und militärischer Verwendung in Russland kommen könnte. Die Vermutung, dass dieser Nachweis heute nochmal schwieriger zu erbringen sein dürfte, nachdem im Krieg in der Ukraine Russland mit Angriffen auf Atomanlagen demonstriert, wie im Krisenfall mit internationalen Regelungen und Standards umgegangen wird, liegt nahe.

Im Oktober 2020 hatte die Grüne Bundestagsfraktion aus Anlass von geplanten Transporten mit abgereichertem Uran aus Gronau nach Russland diese Studie von Professor Wegener veröffentlicht. Die damalige Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl hatte damals mit Blick auf die Stellungnahme laut einer Medienmeldung erklärt: „Weil das Material auch für die Produktion uranhaltiger Munition verwendet werden könne, handele es sich um einen „Verstoß der Bundesregierung gegen die Russland-Sanktionen der EU bei der Exportgenehmigung nach Dual-Use-Verordnung“, erklärte die Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag, die Grünen-Politikerin Sylvia Kotting-Uhl.“

Weiter heißt es bei ev-online im Oktober 2020 dazu: „Der Gutachter Bernhard Wegener von der Universität Erlangen-Nürnberg kommt zu dem Fazit, dass ein solches Risiko der militärischen Nutzung nicht ausgeschlossen werden könne. „Die dennoch erteilte Genehmigung erscheint daher mit Unionsrecht unvereinbar.““

In einem Brief an den damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmeier, forderte die ehemalige Bundestagsabgeordnete dazu auf, die geplanten Uran-Exporte zu unterbinden, weil das für die Exportgenehmigungen zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA letztlich nicht ausschließen könnte, dass es in Russland zu einer Vermischung ziviler und militärischer Anwendung von Uran kommen könnte. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf ihre zahlreichen parlamentarischen Anfragen und Recherchen zu dem Thema.

Am Standort in Lingen plant der Eigentümer Framatome trotz des Kriegs in der Ukraine künftig die Zusammenarbeit mit dem russischen Rosoatom-Konzern und seinen Tocherunternehmen auszubauen. In der Adanced Nuclear Fuels (ANF) Anlage sollen neben Brennelementen für westliche Reaktoren künftig gemeinsam mit TVEL auch solche für russische Reaktoren gebaut und geliefert werden.

Gegenüber umweltFAIRaendern hatte das BMU gestern festgestellt: “Dass Framatome die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom intensiviert, ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums daher der völlig falsche Weg.”

Strahlende Atom-Geschäfte mit Russland – Exporte aus Uranfabrik Lingen nach Russland geplant

Die vom französischen Atomkonzern im emsländischen Lingen betriebene Uranfabrik importiert nicht nur weiterhin Uran-Brennstoff aus Russland. Aktuell plant das Unternehmen den Export von angereichertem Urandioxid von Lingen über die Niederlande nach Russland. Für die Durchführung der geplanten Exporte ist die in Hanau ansässige „Orano NCS (Nuclear Cargo Service) GmbH“ zuständig. Entsprechende neue Genehmigungen für die Durchführung von Transporten per LKW von der Advanced Nuclear Fuels Fabrik (ANF) Lingen über die Niederlande und weiter per Schiff zur „MSZ Machinery Manufacturing Plant JSC“ in Elektrostal (Russische Föderation) liegen bereits vor. Noch aber fehlt offenbar die Ausfuhrgenehmigung, die vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt werden muss. Auf Anfrage von umweltFAIRaendern teilte die Behörde am 22.9 mit: „Das BAFA hat aktuell keine Ausfuhrgenehmigung zu dem von Ihnen angefragten Fall erteilt.“ Der Im- und Export von Uranbrennstoffen zwischen Russland und der EU ist trotz des völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Ukraine und den deshalb verhängten Saktionen allerdings immer noch zulässig.

Die Transportgenemigung ist bis zum 23. August 2026 gültig und umfassst höchstens fünf Sendungen mit höchstens 72 Packstücken. Es handelt sich dabei um angereichertes Urandioxid als Pellets oder in Brennstäben oder Brennelementen, die in Russland weiter bearbeitet werden sollen. In einer Genehmigung ist die Rede von „unbestrahltem Brennstoff in Form von Schrott von Brennelementen, die angereichertes Urandioxid (UO2) enthalten“. 48 Stunden vor einem jeweiligen Transport mit Kernbrennstoffen müssen die zuständigen Katastrophenschutzbehörden informiert werden, meist sind Kreisbehörden oder die Polizei.

Der Export von angereichertem Uran-Brennstoffen benötigt in den betroffenen EU-Staaten jeweils eine Genehmigung für den Transport und außerdem eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Kontrollbehörden. Angereichertes Uran hat einen gegenüber dem Naturzustand erhöhten Anteil des spaltbaren Uran235 und kann damit grundsätzlich auch militärisch Mißbraucht werden. Für die Atomtransport-Genehmigung ist in Deutschland das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE zuständig. Die Exportgenehmigung ist vom BAFA zu erteilen, wenn die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Die Uranfabrik ANF Lingen ist im Besitz des französischen Atomkonzerns Framatome. Die Anlage hat vor und während des Kriegs in der Ukraine seine Urangeschäfte mit Russland weiter betrieben. Bei der zuständigen Atomaufsichtsbehörde in Niedersachsen liegt außerdem ein Erweiterungsantrag der Uranfabrik vor. Framatome will künftig am Standort in Lingen sogar die Zusammenarbeit mit dem russischen Atomkonzern Rosatom ausweiten. Am Standort Lingen soll dann die Fertigung von speziellen sechseckigen Brennelementen für den Einsatz in Atomkraftwerken russsicher Bauweise in Osteuropa erfolgen. Die Uranfabrik in Lingen sowie eine weitere Uranfabrik in Gronau sind vom bundesdeutschen Atomausstieg bis heute ausgeschlossen.

Das Niedersächische Umweltministerium hat für das anstehende Genehmigungsverfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrecht angeordnet. Die entsprechenden Antragsunterlagen werden demnach zur Zeit vom Betreiber der ANF Lingen, Framatome, vorbereitet.

 

Atom-Fusionsforschung im Bundestag – Anhörung

Es muss nicht immer Atomspaltung sein. Seit Jahrzehnten forschen Wissentschaftler:innen und Atomfreunde an der Fusion. Die Sonne auf die Erde holen. Nicht mit Solarpanels. Sondern so richtig. Verschmelzungsfantasien! Die freiheitsliberale FDP und ihre Freunde von der AfD und der CDU/CSU werkeln. Reden von Technologiefreiheit und verdrängen nukleare Katastrophen und Risiken daran, die Tür offen zu halten. Und welcher Wissenschaftler würde schon „Forschung“ ablehnen? KI? Oppenheimer? Das FDP-geführte Ministerium und eine „Öffentliche Anhörung zum Thema „Fusionsforschung““ auf Antrag der Union im Forschungsausschuss. Der ITER – das große Weltprojekt für die Fusionsforschung, ist eine Baustelle in Frankreich, die Milliarden verschlingt, und immer neue Finanzlöcher erzeugt. Und in Betrieb geht die Anlage immer später. Wie alles, was mit der Fusionstechnik zu tun hat. Der CDU/CSU ist alles konkrete ohnehin egal, solange in Bayern Wahlkampf ist und und im Bundestag Opposition.

Die Union fordert von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Fusionsenergie.

UPDATE: Hier ist die Berichterstattung des Bundestages zur durchgeführten Anhörung im Forschungssauschuss.

Dokumentation der Ankündigung auf der Seite des Bundestages:

Zeit: Mittwoch, 27. September 2023, 9.30 Uhr bis 11.20 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Sitzungssaal 4.300

Inhalt der öffentlichen Anhörung ist der Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Stärkung der Fusionsforschung auf Weltklasseniveau“ auf Bundestagsdrucksache 20/6907

Die öffentliche Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und auf www.bundestag.de übertragen.

Anmeldungen sind nicht mehr möglich.

Atomforschungsreaktor München Garching: Neuer Uranbrennstoff unterhalb der Atomwaffenfähigkeit in der Entwicklung

Die Entwicklung neuartiger Brennelemente unterhalb der als atomwaffenfähig geltenden Anreicherung von spaltbarem Uran235 von weniger als 20 Prozent für den weiteren Betrieb des Atomforschungsreaktors in München-Garching geht in die praktische Entwicklung. Ende Juni waren „unbestrahlte metallische Folien“ per Atomtransport in München eingetroffen, die mit spaltbaren Uran mit 19,75 Prozent Anreicherunug beschichtet sind. Die werden in München jetzt weiter verarbeitet. In weiteren Schritten, die dann wieder in Frankreich erfolgen, sollen neue Uranbrennstoff-Platten mit monolithischen Uran-Molybdän entstehen. Für 2024, so teilte die Pressestelle des Forschungsreaktors von der TU München mit, soll eine Testbestrahlung im belgischen Reaktor BR2 erfolgen. Bislang werden in dem für Reparturen immer noch abgeschalteten Forschungsreaktor FRM II Uran-Brennelemente mit atomwaffenfähig angereichertem Uran von deutlich über 80 Prozent genutzt. Seit Jahren ist eine Umrüstung auf geringer angereicherten Brennstoff überfällig. (Foto: Betreiber, W.-Schuermann-TUM)

Der Atomforschungsreaktor der Technischen Universität in München Garching, der FRM II, steht seit Jahren auch wegen des Einsatzes dieser hochangereicherten Uran-Brennstoffplatten in der Kritik. (Siehe z.B. hier bei der SZ) Die USA haben in der Planungsphase massiv gedrängt, den Reaktor so auszulegen, dass er mit Uran-Brennstoff unterhalb einer Anreicherung von 20 Prozent gefahren werden könnte. Als Bundesregierung und Bayern auf diese Forderungen nicht eingingen, verweigerten die USA die Lieferung von entsprechend atomwaffenfähigem Uran. Kurzerhand wurde darauf hin der erforderliche Brennstoff aus Russland besorgt. Die Fertigung der Brennelemente erfolgt konkret in einer Anlage vom Framatome in Romans sur d`Isere.

In den Genehmigungsauflagen des FRM II ist festgelegt, dass eine deutliche Reduzierung der Anreicherung zu erfolgen habe. Die dafür vorgeschriebenen Fristen wurde aber vom Betreiber über viele Jahre immer wieder „gerissen“. Die bayerische Atomaufsicht aber auch Bundesbehörden ließen das zu. Der BUND in Bayern hatte deshalb auf den Entzug der Betriebsgenehmigung für den Forschungsreaktor Klage eingereicht.

Erst vor wenigen Jahren konnten mit neuen Berechnungsverfahren und Techniken offenbar die Voraussetzungen geschaffen werden, dass eine Uran-Anreicherung von unterhalb 20 Prozent für neuen Brennstoff rechnerisch möglich wurde, ohne das damit  wesentliche bauliche Änderungen an der Anlage erforderlich würden. Solche Umbauten bzw. andere Brennstoff-Konfigurationen hatten die Betreiber ausgeschlossen, da diese angeblich die Forschung behindert hätten.

Jetzt teilte die Pressestelle der TU für den FRM II auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit: „Die unbestrahlten Folien, die am 28.6. am FRM II angekommen sind, enthalten monolithisches Uran-Molybdän mit 19.75% Anreicherung an U-235 (LEU). Wir befinden uns im Pilotprozess für die Fertigung dieses neuen Kernbrennstoffs.“ (LEU – Low enriched Uranium, damit ist eine Anreicherung des spaltbaren Uran235 gemeint. Über 20 Prozent gilt angereichertes Uran235 als atomwaffenfähig und wird als HEU bezeichnet, high enriched uranium).

Weiter teilte Andrea Voit von der Pressestelle mit: „In unserem Kernbrennstofflabor werden die Folien mit einer Diffusionsbarriere beschichtet. Dann werden sie zurück nach Frankreich zu Framatome geschickt, wo sie weiter zu Brennstoffplatten verarbeitet werden. Wenn das erledigt ist, ist für 2024 eine Testbestrahlung im belgischen Reaktor BR2 geplant. Ziel des Pilotprojektes ist es, monolithisches UMo allgemein zu qualifizieren.“

Zusätzlich betont die Sprecherin: Es ist „das erste Mal, dass diese Platten in Europa in voller Größe testbestrahlt werden. Und auch zum ersten Mal, dass alles zu 100% aus europäischer Fertigung stammt.“

Im April hatten das Wirtschaftsministerium in Bayern grundsätzlich die Planungen und Vorbereitungen für den neuen Uran-Brennstoff begrüßt. Auch aus den USA gab es eine entsprechende Reaktion, wie in einem der o.g. Texte nachzulesen ist. Dort heißt es im April 2023:

„Corey Hinderstein, Deputy Administrator for Defense Nuclear Nonproliferation der National Nuclear Security Administration des US-Energieministeriums sagte: „Die Vereinigten Staaten begrüßen die Entscheidung Deutschlands, der Technischen Universität München und des Freistaats Bayern, niedrig angereicherte Uranbrennstoffe für den FRM II-Reaktor einzuführen. Diese Entscheidung beweist ihr ernsthaftes Engagement bezüglich der Minimierung von hochangereicherten Brennstoffen und wurde erst nach Jahren der technischen Analyse möglich, um die technische Grundlage für diese historische Ankündigung zu schaffen. Die National Nuclear Security Administration des United States Department of Energy freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit der TUM hinsichtlich dieses Umrüstungsprojekts. Uns ist bewusst, dass eine rechtzeitige und erfolgreiche Umstellung von FRM II essentiell für die Zukunftsfähigkeit und den langfristigen Betrieb des Reaktors ist.““

Trotzdem: Bis etwa Mitte 2024 ist der FRM noch für die laufenden Reparaturen abgeschaltet und ob sich die Erwartungen in der weiteren Entwicklung und Testphase für den neuen Brennstoff erfüllen werden, muss sich noch herausstellen. Bis dahin dürften die neue Uran-Platten aber lange nicht einsatzfähig sein. Neue Uran-Brennstoffplatten vom bisherigen Typ mit hochangereichertem Uran sind ebenfalls vor wenigen Wochen von Frankreich in Garching per LKW antransportiert worden.

Die nuklearen Risiken, wie die ungelöste Atommüllentsorgung bleiben, auch wenn es ein wichtiger Schritt wäre, dass wenigstens auf atomwaffenfähiges Uran verzichtet würde. Und:Weltweit laufen im Zuge der Entwicklung neuen Reaktorkonzepte die Vorbereitungen für die Herstellung von neuartigen Uranbrennstoffen um die 20 Prozent Uran235 bzw. knapp darunter, z.B. für die sogenannten Small Modular Reactors – SMR. Die Menge das FAST-Atomwaffen-Urans wird damit möglicherweise massiv wachsen und damit die nuklearen Gefahren weiter anwachsen. Siehe dazu mehr unter dem Stichwort HALEU auf umweltFAIRaenern.de

In einem weiteren Kontext ist der Forschungsreaktor bundesweit derzeit auf der Agenda: Vor Ort in München-Garching ist das Lager mit den verbrauchten hochradioaktiven Brennelementen nahezu voll. Geplant ist, dass dieser brisante Atommüll mit rund 130 Tonnen schweren speziell gepanzerten LKW in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert werden soll.

Atomwaffenverbot: BUND und andere ICAN-Partner fordern konkrete Schritte von Bundesaußenministerin Baerbock

In einem heute veröffentlichten gemeinsamen Offenen Brief haben 19 bundesdeutsche ICAN-Partner aus der Umwelt- und Friedensbewegung von der Bundesministerin Baerbock konkrete Schritte zum Beitritt der Bundesrepublik zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag gefordert. Darunter der BUND, die NaturFreunde und die IPPNW. Organisationen der Anti-Atom(Strom)-Bewegung sind gar nicht vertreten. Anlass des Briefes ist – auch vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands gegen die Ukraine – die anstehende zweite Staatenkonferenz des UN-Atomwaffenverbotsvertrags (AVV / TPNW) vom 27. November bis 1. Dezember 2023 in New York. Zuletzt hatte die mit einem Nobel-Preis ausgezeichnete ICAN-Initative sich auch auf der AVV-Vorbereitungskonferenz engagiert.

Mit diesem Begleittext hat ICAN Deutschland heute den Brief der ICAN-Partner über Presseverteiler verbreitet:

Berlin, 06.09.2023 – Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) hat heute gemeinsam mit 19 Partnerorganisationen einen dringenden Appell an Bundesministerin Annalena Baerbock gerichtet. In einem offenen Brief fordern sie eine aktive Beteiligung der Bundesregierung an der wegweisenden zweiten Staatenkonferenz des UN-Atomwaffenverbotsvertrags (AVV / TPNW) vom 27. November bis 1. Dezember 2023 in New York.

Die Organisationen betonen die bedeutende Chance, die sich hier bietet, um konkrete Schritte hin zur globalen Abrüstung zu unternehmen und die Unterstützung derjenigen zu gewährleisten, die von den Auswirkungen von Atomwaffen betroffen sind. Die gegenwärtige geopolitische Lage verdeutlicht die Dringlichkeit von nuklearer Abrüstung und die Notwendigkeit eines konzentrierten globalen Engagements.

“Deutschland hat bereits an der ersten Staatenkonferenz des AVV teilgenommen, um den Dialog zwischen Vertrags- und Nicht-Vertragsstaaten zu fördern. Diesen Weg sollte die Außenministerin fortsetzen und mit der deutschen Teilnahme das gemeinsame Ziel einer atomwaffenfreien Welt vorantreiben”, so Florian Eblenkamp, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland.

In einem klaren Appell fordern ICAN und seine Partner die Bundesministerin auf:

  • An der bevorstehenden AVV-Staatenkonferenz teilzunehmen und weitere NATO-Staaten zur aktiven Beteiligung zu bewegen.
  • Sich aktiv für die Unterstützung der Betroffenen von Atomwaffentests und die Sanierung kontaminierter Regionen einzusetzen, im Einklang mit den humanitären Zielen des Atomwaffenverbotsvertrags.
  • Konkrete Schritte in Richtung eines deutschen Beitritts zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag zu unternehmen und somit eine Vorreiterrolle im globalen Bemühen um nukleare Abrüstung einzunehmen.

Das Bündnis ist überzeugt, dass der Atomwaffenverbotsvertrag seit seinem Inkrafttreten im Januar 2021 bereits eine wichtige Debatte über die humanitären Folgen von Atomwaffen angestoßen hat. Als integraler Bestandteil der nuklearen Abrüstungsbemühungen kann dieser Vertrag dazu beitragen, weltweit eine sicherere Zukunft zu gestalten.

Dokumentation des Offenen Briefs (- hier auch als PDF online.)

An die Bundesministerin des Auswärtigen
Frau Annalena Baerbock
Auswärtiges Amt
11013 Berlin

Berlin, den 6. September 2023

Offener Brief: 2. Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag unterstützen!

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Baerbock,

vom 27. November bis 1. Dezember 2023 findet die zweite Staatenkonferenz des UN-Atom-waffenverbotsvertrages (AVV / TPNW) in New York statt. Wir erwarten von der Bundesregie-rung, diese Gelegenheit unbedingt zu nutzen, um sich aktiv und konstruktiv für nukleare Ab-rüstung und die Unterstützung der Betroffenen von Atomwaffen einzusetzen!

Bereits im vergangenen Jahr nahm Deutschland beobachtend an der ersten Staatenkonferenz des AVV teil, um den Dialog zwischen den Vertragsstaaten und den Nicht-Vertragsstaaten zu fördern. In seiner dortigen Rede unterstrich der deutsche Botschafter Rüdiger Bohn die Not-wendigkeit, im Rahmen praktischer Zusammenarbeit sowie der „positiven Verpflichtungen” des Vertrages, Betroffene zu unterstützen und kontaminierte Gebiete zu sanieren. In Ihrer Rede auf der 10. Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) haben Sie erneut eine Zusammenarbeit in diesem Bereich angekündigt. Wir begrüßen, dass sich diese Ankündigung auch in den Leitlinien für feministische Außenpolitik des Auswärtigen Amts wiederfindet.

Wie nötig nukleare Abrüstung ist, führt uns die aktuelle Situation deutlich vor Augen: Wir be-obachten gefährliche Drohungen aus Moskau und die Stationierung von Nuklearwaffen in Bela-rus. Die G7-Staaten haben die Chance ihres Gipfels in Hiroshima nicht genutzt, um jegliche Dro-hung mit Atomwaffen zu verurteilen und einen Ersteinsatz auszuschließen. Unter Missachtung des Abrüstungsgebotes aus Artikel 6 NVV haben die Atomwaffenstaaten im vergangenen Jahr insgesamt 82,9 Milliarden US-Dollar in ihre Arsenale investiert. Deutschland gibt ebenfalls Mil-liarden für die Fortführung der nuklearen Teilhabe aus. Unterdessen bleibt die Entschädigung der Überlebenden von Atomwaffentests und -einsätzen sowie die Sanierung ehemaliger Test-gelände völlig unzureichend.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wir fordern Sie daher auf:
• Nehmen Sie auch an der kommenden AVV-Staatenkonferenz im November 2023 als Be-obachterin teil und ermutigen Sie weitere NATO-Staaten zu diesem Schritt! Der Dialog zwischen AVV und NVV muss weitergeführt werden, um Wege zum gemeinsamen Ziel einer Welt ohne Atomwaffen zu finden.
• Beteiligen Sie sich an der Unterstützung der Betroffenen von Atomwaffentests und der Sanierung kontaminierter Regionen in Übereinstimmung mit den humanitär-menschen-rechtlichen Zielen und Vorgaben des AVV (speziell Art. 6 und 7).
• Gehen Sie sichtbare Schritte auf dem Weg zu einem deutschen Beitritt zum UN-Atom-waffenverbotsvertrag!

In dem kurzen Zeitraum seit seinem Inkrafttreten am 22. Januar 2021 hat der AVV bereits stark dazu beigetragen, die humanitären Konsequenzen von Atomwaffen als Thema in der internati-onalen Politik zu verankern. Eingebettet in die nukleare Abrüstungsarchitektur kann er den NVV an wichtigen Stellen ergänzen!

Die erste AVV-Konferenz in Wien hat gezeigt, dass die Vertragsstaaten willens sind, sich kon-struktiv und gestaltend einzubringen und gemeinsam auf das Ziel einer vollständigen nuklea-ren Abrüstung hinzuarbeiten. Im Sinne einer Stärkung des Völkerrechts sollte Deutschland die-sen Prozess im Rahmen der Vereinten Nationen mit allen Kräften unterstützen.
Sehr geehrte Frau Baerbock, zu unserer großen Freude haben Sie die ICAN-Abgeordnetener-klärung unterzeichnet und damit öffentlich erklärt, auf einen deutschen Beitritt zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag hinzuwirken. Wir möchten Sie bestärken, an dieser Position fest-zuhalten und sich auch als Bundesaußenministerin für das Atomwaffenverbot stark zu ma-chen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterzeichnende:

  • Annegret Krüger, Netzwerk Friedenskooperative
  • Antje Heider-Rottwilm, Church and Peace e.V. – Europäisches Friedenskichliches Netzwerk
  • Belit Onay, Vizepräsident der Mayors for Peace, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Lead City des Netzwerkes für Deutschland
  • Elke Koller, Internationaler Versöhnungsbund, Regionalgruppe Cochem-Zell
  • Ernst-Ludwig Iskenius, IPPNW-Regionalgruppe IPPNW-MV
  • Florian Eblenkamp, ICAN Deutschland
  • Hannes Jung, Science4Peace
  • Hildegard Slabik-Münter, Friedensgruppe Daun
  • Jennifer Trierscheidt, Frauennetzwerk für Frieden e. V.
  • Karl Hans Bläsius, Initiative „Atomkrieg aus Versehen“
  • Lars Pohlmeier, Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges /Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW)
  • Manfred Mohr, Internationale Koalition zur Ächtung von Uranwaffen (ICBUW)
  • Martin Singe, pax christi Gruppe Bonn
  • Michael Müller, NaturFreunde Deutschlands e.V.
  • Michael Schmid, Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.
  • Olaf Bandt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
  • Roland Blach, Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“
  • Silvia Bopp, Friedenswerkstatt Mutlangen
  • Simon Bödecker, Ohne Rüstung Leben
  • Volkert Ohm, IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht
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