Zehn Jahre Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ – damals gegen Scholz und Vattenfall – heute: Bürgerschaft, Senat, NGOs und Wissenschaft bilanzieren rekommunalisierte Energienetze

Am 22. September 2023 ist es zehn Jahre her, dass die Hamburger Energienetze gegen massiven und finanzstarken Widerstand von Bürgermeister-heute-Bundeskanzler Olaf Scholz und der Hamburger SPD, der CDU, der FDP, der Handelskammer und natürlich Vattenfall und E.on mit der Mehrheit der Bürger:innen per Volksentscheid wieder zu 100 Prozent in die öffentlich Hand zurückgeholt werden mussten. Die Volkinititative „Unser Hamburg – Unser Netz“ war mit einem breiten Bündnis schon 2010 gestartet. Die Linksfraktion setzt mit einer Großen Anfrage „Unser Hamburg – Unser Netz“ auf die Tagesordnung der Bürgerschaft. Die damaligen Initiativen bereiten einen Workshop für den 12. September vor und am 22. September wird gefeiert. Auch wissenschaftlich wird dieser bedeutsame Volksentscheid gewürdig: Die Hamburger Akademie der Wissenschaften lädt zu einer Veranstaltung am 18. September. War noch was? Na klar: Der Senatsempfang zur Anerkennung des Volksentscheids und der klugen Entscheidung der Hamburger:innen – gegen den damaligen Senat und einer Mehrheit der Bürgerschaftsfraktinen mit Ausnahme von Grünen und Linken – ist am 23. September! Kommen der alte und der neue Bürgermeister sogar persönlich? Wie wird der heutige Bürgermeister Tschentscher in der Bürgerschaft reagieren?

Gegen alle Widerstände hatte das Bündnis aus Umweltorganisationen, Verbraucherschutzverbänden, kirchlichen Organisationen, Mietervereinen und sozialen Verbänden sich gegen die „Großkopferten“ am Ende durchgesetzt. Dabei hatte die SPD sogar mit einer Minderheitsbeteiligung an den Netz-Unternehmen von Vattenfall und E.on versucht, der Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. Vergeblich. Nicht mal bei den SPD-Genossinnen kam die SPD-Spitze damit durch.

Heute räumt selbst der damalige Fraktionsvorsitzende und heutige Finanzsenator Andreas Dressel ein, dass die Rekommunalisierung für die Hamburger:innen, für die Energiewende und den Klimaschutz richtig war.

Für einige der Angriffe aus den Reihen der damaligen Gegner:innen der Rekommunalisierung der Energienetze steht bis heute eine Entschuldigung aus. Die Netze sind wieder in öffentlicher Hand. Aber noch immer bleibt die Hamburger Energiewende eine Aufgabe, bei der noch einiges gegen die Klimakatastrophe getan werden muss. Nicht nur der Kohleaustieg ist immer noch auf der Agenda.

Diesem Abstimmungstext haben die Hamburger:innen mit Mehrheit am 22. September 2013 dem Senat und der Bürgerschft als Aufgabe vorgeschrieben. Volksentscheide sind in Hamburg bindend und sie gelten auch für die Bürgerschaftsfraktionen!

„Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“

Begründung:

  • 1. In der Regel bietet sich nur alle 20 Jahre die Gelegenheit, die Konzessionen für die Strom-, Gas und Fernwärmenetze neu zu vergeben. Bislang werden die Netze in Hamburg von Vattenfall und E.on betrieben, die vor allem mit gefährlichen Atommeilern und klimaschädlichen Kohlekraftwerken ihr Geld verdienen.
  • 2. Hamburg braucht eine starke, konzernunabhängige öffentliche Energieversorgung und eine ökologische Energiewende. Die Verfügung über Umbau und Betrieb der Netze ist hierfür eine wichtige Voraussetzung.
  • 3. Ein der Daseinsvorsorge verpflichtetes öffentliches Energieunternehmen bietet anders als ein gewinnorientiertes privates Unternehmen mehr Transparenz im Verbraucherschutz, mehr Kontrollmöglichkeiten für die BürgerInnen sowie zukunftssichere Arbeitsplätze.
  • 4. Die Übernahme ist finanzierbar, andere Städte machen es erfolgreich vor. Die Einnahmen aus dem Netzbetrieb bleiben in Hamburg.

Zehn Jahre Volksentscheid Das Programm zum 10 Jahrestag von „Unser Hamburg – Unser Netz“

Ein Paar Bilder zur Erinnerung (Urheberrechte beachten!)

Gegen wachsende Atomgefahren: NaturFreunde jetzt offizieller Partner der internationalen Atomwaffen-Verbots-Kampagne (ICAN)

Vor dem Hintergrund wachsender Gefahren einer nuklearen Katastrophe ist der Umweltverband „NaturFreunde Deutschland e.V.“ nun offiziell Partner der mit dem Nobelpreis ausgeszeichneten Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) geworden. Das haben die NaturFreunde und ICAN Deutschland heute in einer gemeinsamen Presseerklärung öffentlich bekannt gemacht. Seit Jahren werden überall Atomwaffen „modernisiert“. Der Krieg Russlands in der Ukraine und die Drohungen eines Einsatzes von Atomwaffen, aber auch die Kämpfe rund um das größe AKW in Saporischschja mit seinen sechs Reaktoren und dem dort lagernden Atommüll haben international die nuklearen Risiken erhöht. „Die Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes – ob vorsätzlich oder versehentlich – wären katastrophal und würden nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch ganze Ökosysteme zerstören“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Bereits im März ist der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) nach einem Beschluss der Bundesdelegierten-Versamlung des Verbandes Partner von ICAN geworden. Die Bundesrepublik Deutschland hat bislang den Atomwaffenverbots-Vertrag der Vereinten Nationen nicht unterschrieben. US-Atomwaffen sind im Rahmen der NATO in Büchel in der Eifel stationiert. Im Rahmen der „Nuklearen Teilhabe“ sind deutsche Piloten und Flugzeuge im Krisenfall dafür vorgesehen, diese Waffen in die vorgesehenen Ziele zu fliegen.

Die beiden NGOs warnen vor den nuklearen Gefahren: “ Radioaktive Verseuchung, verheerende Feuersbrünste und der massive Ausstoß von Schadstoffen in die Atmosphäre würden einen erheblichen und langanhaltenden Einfluss auf die Umwelt haben. Alleine die mehr als 2.000 bereits erfolgten Atomwaffentests haben zu massiver, noch heute spürbarer Umweltzerstörung geführt.“

Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde betont: “Die NaturFreunde lehnen die Modernisierung, den Bau und den Besitz von Atomwaffen ab. Atomwaffen müssen endlich international geächtet werden und der Besitz oder die Drohung des Einsatzes mit Atomwaffen muss durch ein internationales Gericht geahndet werden. Die Bundesregierung muss das Verbot von Atomwaffen unterstützen, das Atomwaffenlager in Büchel schließen und dem Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beitreten. Wir freuen uns, diese Forderungen nun auch als offizieller ICAN-Partner vertreten zu können und hoffen auf viele weitere gemeinsame Aktionen.“ Erst vor wenigen Tagen hatte die NaturFreunde noch mal deutlich gegen einen bundesdeutschen Wiedereinstieg in die Atomenergie ausgesprochen.

  • Besonders aktiv in Sachen Atomgefahren und Krieg sind die ebenfalls mit einen Nobelpreis ausgezeichneten „Internationalen Ärzt:innen zur Verhütung eines Atomkrieges“ (IPPNW). Zuletzt hatte die Organisation ein Verbot von Militärangriffen auf Atomanlagen gefordert. Die IPPNW ist gemeinsam mit ICAN aktuell mit einer Kampagne am Start, mit der auf die Opfer und die weiterhin bestehenden radiologischen Umweltbelastungen in den Gebieten im Zusammenhang mit den oberirdischen Atomwaffentests aus den 1950er und 1960er Jahren aufmerksam gemacht werden soll. Der Atomwaffen-Verbots-Vertrag der Vereinten Nationen enthält auch Forderungen an die internationale Staatengemeinschaft, die  betroffenen Menschen zu unterstützen und Maßnahmen zu ergreifen, um die radiologisichen Folgen zu begrenzen. Siehe z.B. hier auf der Homepage der IPPNW und z.B. dieses  Faltblatt über die humanitären Folgen der Atomtests auf den Marshallinseln und weltweit sowie über das IPPNW-Projekt “To Survive is to Resist” (PDF)
  • Partner von ICAN: Die Partnerschaft bei der 2017 mit dem Nobelpreis ausgezeichneten „International Campaign to Abolish Nuclear weapons“ (ICAN) kann über die Zentrale in der Schweiz beantragt werden. Das erfolgt über diesen Link „Become a Member„. Die ICAN-Partner vernetzen sich sowohl national und international, um Aktivitäten zu fördern, damit möglichst viele Staaten den UN-Atomwaffenverbots-Vertrag unterzeichen. Über Maillinglisten und regeläßigen Online-Konferenzen werden Informationen ausgetauscht und Aktionen geplant. 

Olaf Band, Bundesvorsitzender des BUND hatte im März zur Partnerschaft mit ICAN und zu den Gefahren der Atomenergie erklärt: „„Diese existenzielle Bedrohung für Mensch und Umwelt muss der Vergangenheit angehören. Die Abschaffung aller atomaren Gefahren war und ist für uns als BUND ein großes Anliegen. Daher ist unsere ICAN- Mitgliedschaft nur Folgerichtig und es ist gut nun Teil dieser wichtigen internationalen Kampagne zu sein.“ Das höchste Gremium des BUND, die Bundesdelegiertenversammlung, hatte den ICAN-Beitritt im November 2022 einstimmig beschlossen.“

Johannes Oehler, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland ergänzte zur neuen Partnerschaft: “Die NaturFreunde setzen sich seit langem für den Schutz der Umwelt und die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ein. Atomwaffen abzuschaffen ist da nur konsequent, da sie permanent das Leben von Menschen, Tieren und die Umwelt bedrohen. Ihr Beitritt zu ICAN unterstreicht ihre Bemühungen, auf politischer Ebene positive Veränderungen zu bewirken. Die Zusammenarbeit zwischen den NaturFreunden und ICAN stärkt unser Bündnis und wird dazu beitragen, das Bewusstsein für die dringende Notwendigkeit vollständiger nuklearer Abrüstung zu stärken“.

** Dokumentation der gemeinsamen Presserklärung von ICAN und NaturFreunde Deutschland:  Pressemitteilung – 18.08.2023
Zur Presseseite bei ICAN Deutschland geht es hier. Die Presseseite der NaturFreunde Deutschland ist hier.

NaturFreunde Deutschlands und ICAN treten gemeinsam für eine atomwaffenfreie Welt ein

Berlin, 18.08.2023 – Die NaturFreunde Deutschlands setzen sich fortan auch als ICAN-Partnerorganisation für eine atomwaffenfreie Welt ein. Damit setzen die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) und die NaturFreunde ihre langjährige Kooperation fort. Dieser Schritt unterstreicht das Engagement der NaturFreunde für globale Abrüstung und die Förderung des Friedens auf internationaler Ebene.

Die Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes – ob vorsätzlich oder versehentlich – wären katastrophal und würden nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch ganze Ökosysteme zerstören. Radioaktive Verseuchung, verheerende Feuersbrünste und der massive Ausstoß von Schadstoffen in die Atmosphäre würden einen erheblichen und langanhaltenden Einfluss auf die Umwelt haben. Alleine die mehr als 2.000 bereits erfolgten Atomwaffentests haben zu massiver, noch heute spürbarer Umweltzerstörung geführt.

“Die NaturFreunde setzen sich seit langem für den Schutz der Umwelt und die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ein. Atomwaffen abzuschaffen ist da nur konsequent, da sie permanent das Leben von Menschen, Tieren und die Umwelt bedrohen. Ihr Beitritt zu ICAN unterstreicht ihre Bemühungen, auf politischer Ebene positive Veränderungen zu bewirken. Die Zusammenarbeit zwischen den NaturFreunden und ICAN stärkt unser Bündnis und wird dazu beitragen, das Bewusstsein für die dringende Notwendigkeit vollständiger nuklearer Abrüstung zu stärken“, so Johannes Oehler, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland.

Der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands, Michael Müller, betont ebenfalls die Bedeutung dieses Schrittes und erklärt: “Die NaturFreunde lehnen die Modernisierung, den Bau und den Besitz von Atomwaffen ab. Atomwaffen müssen endlich international geächtet werden und der Besitz oder die Drohung des Einsatzes mit Atomwaffen muss durch ein internationales Gericht geahndet werden. Die Bundesregierung muss das Verbot von Atomwaffen unterstützen, das Atomwaffenlager in Büchel schließen und dem Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beitreten. Wir freuen uns, diese Forderungen nun auch als offizieller ICAN-Partner vertreten zu können und hoffen auf viele weitere gemeinsame Aktionen.“

Gemeinsam mit einer Vielzahl von Partnerorganisationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten kämpft ICAN für die Abschaffung von Atomwaffen. Der von ICAN initiierte UN-Atomwaffenverbotsvertrag trat 2021 in Kraft. Mehr als die Hälfte aller Staaten weltweit haben sich dem Vertrag angeschlossen, die Bundesrepublik Deutschland gehört nicht dazu.

Anfang des Jahres 2023 war mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V) schon eine große Umweltschutzorganisation ICAN Partner geworden. Mit den NaturFreunden Deutschlands hat ICAN eine weitere starke Partnerorganisation gewonnen, die sich für einen Beitritt Deutschlands zu diesem Vertrag ausspricht.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an:

Yannick Kiesel, kiesel@naturfreunde.de

Aicha Kheinette, presse@ican.berlin

Über ICAN

Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) ist ein globales Bündnis, das sich für die Abschaffung von Atomwaffen einsetzt und 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde. ICAN arbeitet mit Regierungen, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft zusammen, um ein globales Verbot von Atomwaffen zu erreichen und eine atomwaffenfreie Welt zu schaffen.

www.icanw.de

Über die NaturFreunde

Die NaturFreunde Deutschlands sind ein politischer Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport & Kultur. Mehr als 65.000 Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich für die sozialökologische Transformation der Gesellschaft. Das Engagement gegen die Atomkraft hat bei den NaturFreunden eine lange Tradition. Schon in den 1950er-Jahren unterstützten die NaturFreunde die „Anti-Atomtod”-Bewegung. Am 26. März 2011 waren die NaturFreunde Deutschlands Anmelder der zentralen Anti-Atom-Demo in Berlin, bei der 120.000 Menschen nach der Atomkatastrophe von Fukushima für eine Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland protestierten.

www.naturfreunde.de
Kontakt:

Tel.: +49 (0) 30 5490 8340
Körtestr. 10
10967 Berlin
Deutschland

Dekontaminiert: Mit Säure gegen atomare Laufzeitverlängerung

Das muss hier einfach noch mal nachgereicht werden. Was war das für ein Aufschrei. Grüne zwingen AKW-Betreiber, die abgeschalteten Reaktoren mit Säure zu zerstören, nur um die Dinger kaputt zu machen und damit ein Wiederanfarhren zu verhindern. Dass das vom Bundestag beschlossene Atomgesetz dabei eine Rolle spielt – ist doch egal. Dass das mit Strahlenschutz für Mitarbeitende in den Atommeiler zu tun hat – kleinlich irgendwie. Die vermutlich auch grünversiffte deutsche presse agentur – dpa – hatte jüngst einen Faktencheck gemacht, der natürlich für einschlägig nuklear Interessierte wenig relevant sein dürfte. Quizfrage: Wenn in Bayern im AKW Isar 2 nun diese Dekontaminierung erst nach den Wahlen in Bayern im Jahr 2024 durchgeführt wird, ist das …

  • a. ein normaler technischer Vorgang im Rahmen der betriebsbedingten Ablaufpläne?
  • b. ein deutlicher Hinweis darauf, dass Bayern als Bundesland die Wiederinbetriebnahme des AKW vorbereitet und PreußenElektra mitspielt?
  • c.egal, Hauptsache Atomstrom!
  • d. dass die Grünen da gar keinen Einfluss haben. (Mehrfach-Antworten sind möglich)

Der dpa – Fakencheck ist hier online. „Einsatz von Säure gängig – Betreiber veranlassen Dekontamination nach AKW-Abschaltung

dpa berichtet in dem Faktencheck davon, dass der betriebsübliche Einsatz von Säure zur Dekontamination in Reakoren ein normaler Vorgang ist. Wörtlich: „Die von den AKW-Betreibern initiierte Dekontamination nach Abschaltung ist gängige Praxis und Teil der Betriebsgenehmigung. Politische Machtverhältnisse spielen dabei keine Rolle.“

Das belegen die Checker mit Fakten und Ansagen aus Behörden und von Betreibern, wobei sie zunächst die Betriebsabläufe zur Abschaltung und dann zur endgültigen Stilllegung beschreiben. Es geht um die Nachbetriebsphase, in der  noch die Betriebsgenehmigung gilt – und die dann irgendwann auf Antrag des Beteibers durch eine neue Genehmigung, die Stilllegungs- und Abrissgenehmigung SAG abgelöst wird.

Für die Dekontamination ist die SAG jedoch nicht erfoderlich, sondern die erfolgt, nachdem der Reaktorbehälter von den Brennelmenten frei geräumt ist. Almut Zyweck, Sprecherin des AKW-Betreibers PreussenElektra, so die dpa, stellt fest: Die nach ihren Worten «wichtige vorbereitende Maßnahme» erfolge im Rahmen der Betriebsgenehmigung.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) erklärt, laut dpa:  Beiden drei zuletzt abgeschalteten drei Druckwasserreaktoren „“werden als erstes zur Dekontamination die Elemente des Primärkreises mit Säure freigespült», erläutert der VDI online.“Dekontamniert wird, um die Strahlenbelastung zu reduzieren. dpa: „Die Gefahr für das bei Stilllegung und Abbau vor Ort tätige Personal werde dadurch deutlich reduziert, erklärt auch das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in einem Sicherheitsbericht.“

dpa zitiert weiter aus dem genannten Statement des VDI und schreibt: Es sei grundsätzlich möglich, die betroffenen Komponenten des Primärkreises so zu dekontaminieren, dass sie keinen dauerhaften Schaden nehmen, so der Sprecher des BMUV. Wenn allerdings der Abbau der AKW anstehe, sei «im Interesse des Strahlenschutzes eine besonders gründliche und damit die Komponenten stark und auf unter Umständen auf Dauer schädigende Dekontamination vorgesehen», erklärt der Sprecher.

Als Beispiele für abgeschlossene Primärkreis-Dekontaminationen nennt der Online-Artikel die AKW Grohnde in Niedersachsen und Brokdorf in Schleswig-Holstein. Diese wurden Ende 2021 vom Netz genommen. PreussenElektra-Sprecherin Zyweck bestätigt, dass seitdem in beiden Kraftwerken eine Primärkreis-Dekontamination durchgeführt worden sei.

Jenseits dieser Faktenlage und technischen Erläuterung macht sich dpa aber auch noch die Mühe, und schaut sich die Bundesländer und die Politik an, in denen die AKWs stehen:

„Betrachtet man indes die politischen Machtverhältnisse zum entsprechenden Zeitpunkt des gängigen Säureeinsatzes, waren in Schleswig-Holstein tatsächlich die Grünen an der Macht – von 2017 bis 2022 in einer Jamaika-Koalition und seit Mitte 2022 in der Konstellation Schwarz-Grün. In Niedersachsen regierte bei der chemischen Reinigung im Mai und Juni 2022 eine große Koalition aus SPD und CDU. Daneben gibt es weitere Beispiele für Dekontaminationen vor Stilllegungen, an denen die Grünen nicht in der Regierung waren. Beim AKW Unterweser in Niedersachsen gab es im vierten Quartal 2012 eine schwarz-gelbe Landesregierung, beim AKW Grafenrheinfeld in Bayern war in der zweiten Jahreshälfte 2016 die CSU an der Macht.“

Außerdem wird natürlich noch auf das Atomgesetz hingewiesen, dass 2017 geändert wurde, um die Abläufe von der Abschaltung zur Stilllegung vom Bundestag geregelt wurden: Danach sind AKW «unverzüglich stillzulegen und abzubauen». „Endgültig platzen sollte er spätestens Anfang 2024: Dann plant PreussenElektra die Primärkreis-Dekontamination bei Isar 2“, stellt die dpa mit Blick auf die Freunde eines nuklearen Wiedereinstiegs fest. (Stand: 19.4.2023)

Links von dpa:

Erhöhte Atomrisiken – Bundesregierung intensiviert Schutz gegen radioaktive Gefahren

Die Bundesregierung will angesichts wachsender Risiken den nuklearen Notfallschutz verbessern. Ein entsprechender Entwurf aus dem BMU ist jetzt vom Kabinet verabschiedet worden. Damit sollen Notfallpläne bei nuklearen Unfällen im Zusammenhang mit Atomtransporten und Atomanalagen ausgebaut werden. Seit Jahren verschärfen die Behörden – meist unter strenger Geheimhaltung – den Schutz von Nuklearanlagen gegen Terrorangriffe und inzwischen auch wegen wachsender Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Schon seit den Anschlägen von 911 laufen Nachrüstungsmaßnahmen an bundesdeutschen Atomanlagen, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Jetzt werden außerdem für den Fall von radioaktiven Freisetzungen Notfallpläne erweitert. Das  BMU spricht ausdrücklich auch von radiologischen Risiken im Zusammenhang mit grenznahen Atomkraftwerken sowie der „anhaltend problematische(n) Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja“.

Zuständig beim BMU ist das „Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)“, das mit entsprechenden Landesbehörden zusammenarbeitet.

Auch im Rahmen der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie, die im Zuge des Ukraine-Krieges vor wenigen Monaten von der Bundesregierung vorgelegt wurde, wird angesichts der globalen Entwicklungen dem Schutz gegen nukleare Katastrophen größeres Augenmerk zuteil. Über die Planungen bzw. Vorbereitungen im Rahmen einer Sicherheitsstrategie, zu der diese neuen  Notfallenpläne zu zählen sein dürften, gibt es bislang wenig kritische Aufmerksamkeit.

Dabei zeigt sich immer mehr, dass die Atomenergie mit ihrem strahlenden Erbe in einer zukunftsfähigen Gesellschaft keinen Platz haben darf, weil sie alle künftigen Generationen auf massive Schutzmaßnahmen und Kontrollen festlegt und dennoch angreifbar bleibt.

Ein Angriff – ob als Terroranschlag oder in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen, hätte in jedem Fall massive Folgen für die regionale Bevölkerung. Die Ereignisse rund um den Krieg Russlands in der Ukraine stellen eine neue Dimension von Risken dar, weil damit Waffensysteme zum Einsatz kommen könnten, die bislang im Rahmen von Terroranschlägen kleiner Gruppen ausgeschlossen waren.

Auch die Zwischenlager mit hochradioaktiven Atommüll, die auf bundesweit 16 Standorte verteilt sind (plus München-Garching) stehen im Focus der neuen Risiken. Es wird damit gerechnet, dass ab Anfang 2024 über 150 Castor-Behälter als LKW-Transporte von Jülich nach Ahaus quer über die Straßen in NRW rollen sollen.

  • Die aktuelle PM des BMU mit weiteren Informationen zum nuklearen Notfallschutz gleich unten als Dokumentation.
  • Über die Nationale Sicherheitsstrategie und die Bedeutung von Maßnahmen auch gegen radiologische Gefahren ist hier auf der entsprechenden Seite der Bundesregierung mehr zu erfahren. Es gibt auch diese spezielle Seite über die Nationale Sicherheitsstragie. Die Strategie liegt auch als Broschüre bzw. PDF vor und ist hier online bei der Bundesegierung zu finden, bzw. direkt auch hier.

Zum Hintergrund berichtet umweltFAIRaendern zum Thema SEWD und Terroschutz regelmäßig, hier einige akteulle Texte:

Dokumentation: 16.08.2023  – BMUV – Planung für radiologische Notfälle wird verbessert

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des BMUV den Allgemeinen Notfallplan für radiologische Notfälle, wie Atomkraftwerk-Unfälle oder den Transport radioaktiver Stoffe, beschlossen.

Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat das Bundeskabinett heute den Allgemeinen Notfallplan des Bundes beschlossen. Er gilt für verschiedene Arten radiologischer Notfälle im In- und Ausland wie beispielsweise nach Unfällen in einem Atomkraftwerk oder beim Transport radioaktiver Stoffe. Der Notfallplan sieht dafür Planungsszenarien vor und regelt darauf aufbauend Kriterien für Schutzmaßnahmen, Verfahren zur Warnung und Information der Bevölkerung sowie Vorschriften für die behördliche Zusammenarbeit und Abstimmung im Falle eines radiologischen Notfalls. Der Notfallplan löst bestehende Planungsdokumente teilweise ab und wird dem Bundesrat als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September zur Zustimmung vorgelegt.

Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Auch nach dem Atomausstieg bleibt der Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei radiologischen Notfällen eine wichtige Aufgabe von Bund und Ländern, denn die Risiken der Atomkraft machen nicht an der Landesgrenze halt. Das gilt in besonderem Maße für grenznahe Atomkraftwerke. Aber auch mit Blick auf die seit März 2022 anhaltend problematische Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja ist es gut, optimal auf AKW-Unfälle vorbereitet zu sein. Mit dem Plan erreichen wir eine deutliche Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland.“

Der neue Notfallplan ist speziell auf die in den letzten Jahren zwischen Bund und Ländern neu geregelten Zuständigkeitsverteilung zugeschnitten. Eine besondere Rolle spielt dabei das beim BMUV eingerichtete Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund). Hauptaufgabe des RLZ-Bund ist es, bei schweren überregionalen Notfällen das radiologische Lagebild zu erstellen sowie die Bevölkerung zu informieren und ihr Verhaltens­empfehlungen zu geben.

Zur Ergänzung des Allgemeinen Notfallplans des Bundes erarbeitet die Bundesregierung gegenwärtig mehrere besondere Notfallpläne, die die Notfallreaktion in bestimmten, bei solchen Notfällen potenziell betroffenen Sachbereichen regeln. Dazu gehören beispielsweise der Katastrophenschutz und die medizinische Behandlung von kontaminierten Personen, die Lebensmittelsicherheit sowie das Abfallmanagement. Auch die Länder erarbeiten zusätzliche Notfallpläne, die die Bundespläne ergänzen sollen.

Ziel der sachbereichsübergreifenden Notfallplanung ist es, den Schutz vor radiologischen Gefahren im Sinne eines Allgefahrenansatzes in die verschiedenen Bereiche des Bevölkerungsschutzes zu integrieren. Bis zum Inkrafttreten dieser Notfallpläne gelten zahlreiche existierende Dokumente als vorläufige Notfallpläne des Bundes und der Länder fort.

Die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder erfolgt nach Maßgabe des Strahlenschutzgesetzes, welches eine entsprechend Vorgabe einer EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Der allgemeine Notfallplan des Bundes wird als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

16.08.2023 | Pressemitteilung Nr. 129/23 | Nukleare Sicherheit

AKW Brokdorf nach Castor-Zwischenfall: Räumung hochradioaktiver Brennelemente vorerst gestoppt

„Kernkraftwerk Brokdorf: Verformung an Komponente zum Heben von CASTOR®-Behältern“ – so hatte es PreußenElektra als Betreiber des AKW Brokdorf maximal distanziert mitgeteilt. An dem AKW Brokdorf ist außerdem zu 20 Prozent der schwedische Atomkonzern Vattenfall beteiligt. Der Castor-Behälter war offenbar falsch in das Ladegeschirr eingehängt worden, als er zum Beladen mit hochradioaktiven Atommüll zum Einsatz kam. Die Räumung von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Ende 2021 abgeschalteten AKW Brokdorf in das benachbarte Lager der Bundesgesellschaft für Zwischenlager (BGZ) ist vorerst unterbrochen, teilte die zuständige Atomaufsicht in Kiel auf Anfrage mit. (Foto: BGZ)

Die Ursachenklärung, wie es zu dem Störfall gekommen ist und welche Folgen dieser für den eingesetzten Castor-Behälter und seinen hochradioaktiven Inhalt hat, ist angelaufen. Die zuständige Atomaufsicht- und Genehmigungsbehörde von Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaenern.de mit: „Der betroffene Behälter steht an dem für die Abfertigung vorgesehenen Platz in der Reaktorhalle. Er wurde dicht verschlossen und befindet sich in einem sicheren Zustand. Die Abfertigung wurde bis zur Klärung des weiteren Vorgehens unterbrochen. Weitere Behälter wurden nicht beladen.“

Verformung am Hebewerkzeug? Der Castor ist an den vorgesehenen Tragzapfen des über 100 Tonnen schweren Behälters offenbar falsch in das Ladegeschirrr eingehängt worden. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit: „Erkenntnisse über Schäden am Tragzapfen oder am Behälter liegen aufgrund der durchgeführten Sichtprüfungen, Oberflächenrissprüfung und Maßkontrolle bzgl. Verformung nicht vor. Von der Betreibergesellschaft wurden rechnerische Nachweise zur Unversehrtheit des Tragstutzens vorgelegt, die zur Zeit von der BAM geprüft werden.“ Die BAM ist die staatliche Bundesgesellschaft für Materialforschung.

Außerdem gibt es weitere Untersuchungen: „Die Ausschreibung zur Begutachtung des Meldepflichtigen Ereignisses läuft noch, sodass wir keine Angaben über den zugezogenen Sachverständigen machen können. Im Rahmen der Erstbewertung des Ereignisses waren die Sachverständigen TÜV NORD EnSys und ESN-SZ eingebunden. Die BAM prüft die vorgelegten Nachweise im Hinblick auf die Transport- und Lagersicherheit der Behälter sowohl im Auftrag der BGZ als auch im Hinblick auf sicherheitstechnische Aspekte im Auftrag der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde.“

Die Atombehörde in Schleswig-Holstein und, nach deren Auskunft, die (staatliche) Betreibergesellschaft des Zwischenlagers BGZ, bedienen sich gemeinsam (?) der ebenfalls staatlichen BAM, um zu prüfen, ob der betroffene Behälter Schaden genommen hat? Zwei Auftraggeber und ein Gutachter? Ist das sinnvoll? Ist das ausreichend diversifiziert?

Weiter wollte UmweltFAIRanendern wissen: „Mit welchem Zeitraum wird gerechnet, bis es zu einer Klärung kommt, ob der Behälter weiterhin im Einsatz bleiben kann oder ob ein umladen erforderlich wird und wie würde das Handling aussehen, wenn es zu einem Austausch kommen müsste? (Gibt es davor vorgesehene Ablaufpläne?)“.

Dazu teilt das Ministerium mit: „Die Entscheidung, ob der Behälter weiterhin für die Lagerung von Brennelementen genutzt und daher  im Zwischenlager angenommen werden kann, trifft die BGZ nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Sollte die Endlagerfähigkeit des Behälters nicht mehr gegeben sein, müsste der Castor-Behälter wieder entladen werden. Dazu müsste der Behälter zurück in das Absetzbecken transportiert werden. Auch für eine solche Handhabung müssten Nachweise erbracht werden, dass die dabei auftretenden Lasten sicher vom Behälter und den Tragzapfen abgetragen werden können und es müsste für die gesamte Handhabung ein gesonderter Ablaufplan vorgelegt werden. Über die Fortsetzung der Kampagne entscheidet die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, wenn die Entscheidung über die weitere Eignung des Castorbehälters vorliegt unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und bisher umgesetzten Abhilfemaßnahmen aus dem meldepflichtigen Ereignis.“

Zum Rückbau des abgeschalteten AKW Brokdorf werden zunächst die hochradioaktiven Brennelemente und Kernbrennstoffe aus dem Reaktor bzw. dem Nasslager des Atommeilers geborgen. Dazu werden sie in Castor-Behälter verpackt. Die Beladung erfolgt im Nasslager wegen der hohen Strahlung unter Wasser. Per Krananlage werden die Behälter in das Nasslager abgesenkt, beladen und dann herausgezogen und zunächst am Beckenrand abgestellt. Die Brennelemente erzeugen nach ihrem Reaktoreinsatz eine hohe Wärmeleistung. Daher braucht es einige Jahre, bis sie in die Castoren verpackt werden können. UmweltFAIRaendern hatte die Atomaufsicht nach dem bisherigen Plan zur Räumung des Brennstoffs gefragt: „Das KBR soll nach jetzigem Stand voraussichtlich bis Ende 2025 kernbrennstoffrei sein. In diesem Jahr sollen noch 11 weitere Castorbehälter beladen werden, 2024 und 2025 voraussichtlich jeweils 13. Vor Ort sind bereits 12 leere Behälter, die bei der BGZ gelagert werden“.

Außerdem fragte umweltFAIRAendern: “ Sind neben den abgebrannten Brennelementen noch weitere hoch- oder mittelradioaktive  Dinge wie Brennstabsegmente, einzelne Brennstäbe oder Einbauten oder vergleichbar im Nasslager, die ebenfalls in Castoren- möglicher in speziellen Kapseln – verpackt werden? Wenn ja, welche, wie viele Stäbe, Segmente oder Teile sind das und wie viele Behälter werden dafür zusätzlich benötigt.“ Dazu das Ministerium: „In Castorbehälter werden nur abgebrannte Brennelemente und einzelne Brennstäbe, so genannte Sonderbrennstäbe, verpackt. Im KBR gibt es 233 Sonderbrennstäbe, die in speziellen Köchern in Castorbehälter verpackt werden sollen. Nach der derzeitigen Planung der Betreiberin werden hierfür zusätzlich 1 bis 2 Castorbehälter benötigt.“

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