Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlagern der BGZ

Mit einer Kleinen Anfrage hat Hubertus Zdebel (DIE LINKE) sich bei der Bundesregierung über die „Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlagern der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH“ (BGZ) erkundigt. Wo lagern bei der BGZ welche Abfälle und welche Kosten sind damit verbunden, wollte Zdebel wissen. Die jetzige Anfrage ergänzt Informationen zu diesen Abfällen bei der BGZ, die bereits im Juli erhoben wurden. Nach der Neuordnung der Atommüllentsorgung aus dem Jahr 2017 ist ab einem bestimmten Punkt allein die BGZ an zahlreichen Atommüll-Standorten für die radioaktiven Abfälle verantwortlich. Die Finanzierung erfolgt dann nur noch über den Staat, nicht mehr über die AKW-Betreiber bzw. die Abfallerzeuger.

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte mit den Stimmen der Grünen 2017 eine Neuregelung der Atommüllentsorgung vorgenommen und die Atomkonzerne gegen eine Einmal-Zahlung aus der weiteren Kostenhaftung komplett entlassen. Weitere Konzerne, wie z.B. Siemens, wollen ebenfalls von dieser Haftung befreit werden. Dazu laufen offenbar noch Gespräche.

Mit einer einmaligen Zahlung von rund 24 Mrd. Euro für alle Arten Atommülllagerung an den neuen staatlichen Entsorgungsfonds (KENFO) sind die AKW-Betreiber nach der Übergabe dieser Abfälle an die neue Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) jeglicher Verantwortung enthoben. Künftige Kostensteigerungen, die der KENFO nicht über Zinsgeschäfte erwirtschaften kann, würden dann durch weitere Steuermittel aufgebracht werden müssen.

In der Vergangenheit ist es im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung der leicht- und mittelaktiven Abfälle immer wieder zu erheblichen Probleme gekommen (marode Fässer, Blähfasser, Rostfässer etc.), die kostenintensive Neuverpackungen erforderlich machten. Dadurch wurden auch zusätzliche Tätigkeiten mit den radioaktiven Abfällen erforderlich. Ob eine Endlagerung dieser Atomabfälle im geplanten Schacht Konrad erfolgen wird, ist weiterhin unklar. Mehrfach wurde eine Inbetriebnahme verschoben. Derzeit ist von 2027 die Rede.

Allerdings haben Umweltverbände in Niedersachsen mit großer regionaler Unterstützung jüngst einen Widerruf der bestehenden Genehmigung durch das Niedersächsische Umweltministerium gefordert und Klage angekündigt, wenn das nicht erfolgt.

Von jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Klimaschutz bestärkt, erwarten die Verbände auch im Fall Schacht Konrad ein positives Urteil, weil der Langzeitsicherheitsnachweis erhebliche Mängel aufweise und der Schutz künftiger Generationen damit unzureichend sei. Außerdem entspreche das Endlager längst nicht mehr dem geforderten Stand von Wissenschaft und Technik. Mehr Informationen dazu auf z.B. auf dieser Seite der AG Schacht Konrad.

Weil im Schacht Konrad alles schief läuft, hat die Bundesregierung vor einiger Zeit ein zusätzliches bundesweites Zwischenlager „erfunden“. In einer Nacht- und Nebelaktion  unter Ausschuss der Öffentlichkeit hatte sie schließlich Würgassen als Standort für dieses vermeintliche Bereitstellungslager auserkoren. Sollte Konrad scheitern, könnte Würgassen zu einem neuen bundesweiten Dauer-Atommüllzentrum werden. Aber auch im Normalbetrieb soll es dienen, die maximale radioaktive Einlagerungsmenge für Konrad zu optimieren, um an die Genehmigungsgrenzwerte maximal heranzukommen.

Doch selbst wenn das irgendwann stattfinden würde. Runde 300.000 Kubikmeter dieser leicht- und mittelradioaktiven Abfälle können noch hinzukommen, wenn die Rückholung des Atommülls aus der ASSE gelingt und die Uranschiebereien bei der Uranfabrik in Gronau endlich beendet würden. Für diese Mengen gibt es bislang keine ernsthaften Planungen, wo sie dauerhaft gelagert werden sollten.

Das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung und das Standortauswahlgesetz (für hochradioaktiven Atommüll) sagen lediglich lapidar, dass geprüft werde, ob die weiteren leicht- und mittelaktiven Abfälle möglicherweise am zu findenden Standort für den hochaktiven Müll eingelagert werden könnten. Aber: Bei der laufenden Suche finden diese Abfälle eigentlich keine Beachtung.

Atomreaktor Garching muss abgeschaltet bleiben

Immer noch wird der Atomforschungsreaktor München II (FRM II) mit hochangereichertem Atomwaffen-Uran betrieben. Mehrfach war eine in der Genehmigung angeordnete Umrüstung von den Betreibern der Technischen Universität mit Duldung der bayerischen Genehmigungsbehörde nicht umgesetzt worden. Weil das Illegal sei, hat vor kurzem der Umweltverband BUND gemeinsam mit anderen Garching-Kritiker:innen Klage eingereicht. Auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE), warum die Umrüstung in München-Garching jetzt nicht wie aktuell bei einem us-amerikanischen und einem belgischen Reaktor erfolgt und wie die neuen Regelungen zur Umstellung für Garching aussehen, antwortet die Bundesregierung ausweichend und nebelhaft.

Zdebel: „Es ist skandalös, dass die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden im Bund und in Bayern dem Betreiber des FRM II, der Technischen Universität, im Grunde völlige freie Hand lassen. Trotz klarer Genehmigungsauflagen zur Reduzierung des atomwaffenfähigen Uran-Anteils in den Brennelementen bleibt der Reaktor in Betrieb. Während andere Reaktorbetreiber unter Einschränkungen den Umbau auf niedriger angereichertes Uran angehen und ihre Anlage umrüsten, wird in Garching mit Behörden-Unterstützung diese Umstellung immer wieder mit neuen Ankündigungen verschoben. Der Reaktor gehört endlich stillgelegt.“

  • Siehe die Fragen des MdB Hubertus Zdebel und die Antworten der Bundesregierung hier (7.9.2021) und hier (21.9.2021) als PDF)
  • Die Süddeutsche berichtet zu dem Thema auch hier.
  • Der Betreiber des FRM II hat hier aktuell berichtet.
  • Ein Beitrag des Mitarbeiters Rohrmoser, der kurz vor der Debatte auf einer Fachtagung 2018 von der TU gestoppt wurde und in dem Möglichkeiten zur Umsetzung einer Reduzierung der Urananreicherung bei geringen Änderungen für möglich dargestellt werden, ist hier als Abstract zu finden (PDF). Die Bundesregierung schweigt trotz ausdrücklicher Nennung dieser Quelle zu dem Vorgang.
  • Berichte über die laufende Umstellung im Sinne einer deutlichen Reduzierung der bisherigen hohen Urananreicherung von zwei Forschungsreaktoren in den USA und Belgien finden sich hier: Belgien BR 2 (PDF) und zum HFIR in den USA hier bzw. hier der Bericht als PDF.

Statt Sicherheit: Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA – Behörden vor Gericht

Absurder geht immer: Die staatliche Atommüll-Entsorgungsgesellschaft in Jülich (JEN) klagt vor Gericht gegen das staatliche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ob Uran-Brennelemente-Kugeln und möglicherweise über 150 Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll in die USA exportiert werden dürfen. Auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hatte das JEN laut Antwort der Bundesregierung in erster Instanz vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht Erfolg. BAFA hat Berufung beantragt. Anlass der Klage war ein Antrag des JEN, 33 unbestrahlte Brennelemente-Kugel mit hochangereichertem Uran zu Versuchszwecken in die USA zu exportieren. Damit sollen Verfahren geprüft worden, den in Jülich unzureichend sicher gelagerten hochradioaktivem Atommüll aufzubereiten.

Bundes- und NRW-Landesbehörden streiten seit Jahren über den Umgang mit dem brisanten Material, das derzeit in der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich unzureichend gesichert zwischengelagert ist. Beteiligt an dem unsäglichen Streit sind die Bundesministerium für Forschung und das Bundesumweltministerium sowie Ministerium im Bundesland NRW. Die die Betreibergesellschaft JEN ist zu 100 Prozent im staatlichen Eigentum. JEN hatte einen Antrag beim BAFA gestellt und eine Transportgenehmigung beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gestellt. Der Transportantrag wurde zurückgezogen. Der Streit vor Gericht dauert an.

Der Umgang mit dem hochradioaktiven Material aus dem kommerziell genutzten Thorium-Reaktor AVR in Jülich ist skandalös. Seit 2014 fehlt die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung der Atomabfälle. Das Land NRW hatte die umgehende Räumung angeordnet, weil der Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit nicht gegeben ist. Die Betreiber wollen den Atommüll am liebsten in die USA exportieren. Dort soll das brisante und hochangereicherte Atommaterial wieder aufgearbeitet werden. Das wäre eigentlich illegal und ist laut Atomgesetz verboten. Um dieses Verbot zu umgehen, behaupten Betreiber und teilweise auch das Bundesforschungsministerium und Landesbehörden in NRW, es handelte sich beim AVR um einen Forschungsreaktor. Zu Forschungszwecken wären dann Exporte in die USA evt. möglich. Das BMU hält das bislang nicht für zulässig und hatte zuletzt ein weitere Zwischenlagerung in Ahaus als „schnellste Lösung“ bezeichnet. Und immer noch in der Prüfung ist, ob ein neues Zwischenlager in Jülich gebaut werden könnte.

DIE LINKE hatte sich in den letzten Jahren mehrfach gegen einen US-Export und gegen Atomtransporte nach Ahaus ausgesprochen und den Neubau einer Lagerhalle in Jülich gefordert und entsprechende Anträge im Bundestag gestellt.

Dokumentation: Frage 9/248, MdB Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE: 

„Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand bzw. Ergebnisse
der Prüfung, ob es zulässig wäre, die abgebrannten Brennelemente aus dem
Betrieb des kommerziell zur Stromerzeugung genutzten AVR Jülich nach
geltendem bundesdeutschen Recht in die USA zu exportieren, und welche
weiteren Prüfungs-Ergebnisse liegen inzwischen vor, die zu einer Klärung
der Frage führen, wo die weitere Lagerung (neben der Prüfung eines Exports
in die USA: Transport ins ZL Ahaus, Neubau einer ZL-Halle in Jülich
oder Nachrüstung der bestehenden Halle) dieser Brennelemente künftig erfolgt
(siehe dazu z.B. Antwort der Bundesregierung auf die die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1385)?“

Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesumweltministerium, Mitglied des Deutschen Bundestages, 20.September 2021:

Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH hatte im
Jahr 2018 Klage gegen den Bund, vertreten durch das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung
von 33 unbestrahlten Brennelementen in die USA erhoben. Diese sollten
ursprünglich in einem Kugelhaufen-Hochtemperaturreaktor auf dem
heutigen Betriebsgelände der Klägerin, der von der Arbeitsgemeinschaft
Versuchsreaktor GmbH (AVR) in Jülich betrieben wurde, eingesetzt werden.

Die Klägerin betreibt den Rückbau der Nuklearanlagen am Standort Jülich
und die Entsorgung der angefallenen und noch anfallenden radioaktiven
Abfälle, insbesondere von rund 288.000 bestrahlten („abgebrannten“)
Brennelementen des AVR-Reaktors. Das BAFA hatte in seinem Vortrag auf
diese Bezug genommen und vorgetragen, das Exportverbot nach § 3 Abs. 6
Atomgesetz gelte in diesem Fall auch für die 33 unbestrahlten Brennelemente,
da deren Ausfuhr ausschließlich der Vorbereitung der Ausfuhr der
rund 288.000 bestrahlten Brennelemente insgesamt dienen solle.

Der Klage wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt a.
M. vom 20. November 2020 stattgegeben, d. h. das BAFA wurde verpflichtet,
die Genehmigung zu erteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da
das BAFA gegen die Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung
gestellt hat.

Die Zulässigkeit einer Ausfuhr der rund 288.000 bestrahlten Brennelemente
wurde in dem Verfahren vom VG Frankfurt a. M. als nicht entscheidungsrelevant
offen gelassen und somit nicht abschließend geklärt.

Zu der Frage der weiteren Lagerung gilt, dass für die drei Optionen (Verbringung
ins Behälterzwischenlager Ahaus (BZA), Rückführung in die USA
sowie Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich) zur Entfernung der
abgebrannten Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager weiterhin die
notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen. Auch das Verfahren für eine
Neugenehmigung des bestehenden Lagers ist noch nicht abgeschlossen.

Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen (MWIDE), sieht
zum jetzigen Zeitpunkt keine der Optionen als unmittelbar umsetzbar an.

Uran aus Gronau von und nach Russland

Zuletzt in den Jahren 2019 und 2020 hat der dreistaatliche Atomkonzern URENCO mit Sitz in Gronau insgesamt 12.000 Tonnen abgereicherten Uran-Müll nach Russland entsorgt. Auf eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) teilt die Bundesregierung jetzt mit, dass sie keine Kenntnis habe, dass das Unternehmen weitere Exporte dieser Art von Gronau nach Russland plane. Große Teile des Urans – welches sonst in Deutschland als Atommüll entsorgt werden müssten – verbleiben in Russland. Ob es zu Rücktransporten des angeblich in Russland zur Wiederanreicherung gelieferten Materials gekommen ist, kann die Bundesregierung nicht sagen, weil diese nicht gesondert erfasst werden. Ohne konkrete Mengen zu nennen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung an den MdB Zdebel aber: „Nach Angaben des Unternehmens wurden im Rahmen des genannten Anreicherungsvertrages aus der Urenco-Anlage in Deutschland nach Russland gelieferte UF6-Tails entweder als Natururan oder angereichertes Uran in jeweils äquivalenter Menge an die Urenco zurückgeliefert.“

Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind vom Atomausstieg bis heute ausgenommen und verfügten über unbefristete Genehmigungen.

Dokumentation:

Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat September 2021
Frage Nr. 195 (Siehe hier als PDF)

Frage:
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über geplante oder bereits vereinbarte Verträge zur Wiederanreicherung von abgereichertem Uran (bitte die Uranmenge angeben) zwischen der Urananreicherungsgesellschaft URENCO und ausländischen Unternehmen, und jeweils welche Mengen wieder-angereichertes Uran sind von ausländischen Anlagen in den letzten fünf Jahren aus dem Ausland an die URENCO-Anlage in Gronau zurückgeliefert worden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 127 auf Bundestagsdrucksache 19/20374)?

Antwort: Andreas Feicht, Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 17. September 2021:

Im Jahr 2018 hat Urenco Limited, die Muttergesellschaft der Urenco Deutschland GmbH (UD), nach Kenntnis der Bundesregierung einen Anreicherungsvertrag mit der Firma TENEX abgeschlossen. Auf Basis dieses Vertrags wurden in den Jahren 2019 und 2020 jeweils ca. 6.000 Tonnen abgereichertes Uran (Tails) in Form von Uranhexafluorid (UF6) aus der Anlage in Gronau zur Wiederanreicherung an die Vertriebstochter von TENEX in die Russische Föderation geliefert. (Hinweis: 12.000 Tonnen U entsprechen rd. 17.750  Tonnen UF6.) Derzeit plant das Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung keine weiteren Exporte abgereicherten Urans aus Gronau.

Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, welche Mengen wieder-angereichertes Uran von ausländischen Anlagen in den letzten fünf Jahren aus dem Ausland an die Urenco-Anlage in Gronau zurückgeliefert worden sind. Bei den Einfuhren von angereichertem Uran wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht erfasst, ob es sich um erstmals angereichertes oder wiederangereichertes Uran handelt. Nach Angaben des Unternehmens wurden im Rahmen des genannten Anreicherungsvertrages aus der Urenco-Anlage in Deutschland nach Russland gelieferte UF6-Tails entweder als Natururan oder angereichertes Uran in jeweils äquivalenter Menge an die Urenco zurückgeliefert.

Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle: Atomrecht ausgehebelt – geplanter LNG-Terminal sorgt für Ausnahmezustand

Das Atomrecht bleibt für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle im Zwischenlager Brunsbüttel in Schleswig-Holstein weiterhin ausgehebelt. Seit Jahren kommt das Genehmigungsverfahren nicht voran. Bereits 2015 hatten die obersten Gerichte der Republik dem Zwischenlager in Brunsbüttel die atomrechtliche Genehmigung wegen diverser Mängel entzogen. Dennoch erteilte das grün geführte Energieministerium in Schleswig-Holstein schließlich eine dauerhafte Duldung des atomrechtlich nicht genehmigten Zustandes. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) macht klar, dass systematisch von Bundes- und Landesbehörden Atomrecht ausgehebelt wird. (Die Fragen und die Antwort sind unten im Text.)

„Es ist unglaublich, was sich hier in Sachen Atommüll-Zwischenlagerung abspielt“, kommentiert Zdebel. „Es werden immer wieder die hohen Sicherheitsstandards des Atomrechts zitiert und doch lagern die gefährlichsten Abfälle, die wir kennen, in Brunsbüttel ohne eine entsprechende Genehmigung. Dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung überhaupt auf den Gedanken kommt, neben einem Atommülllager einen hochgefährlichen Gasterminal bauen zu wollen, ist so grotesk, wie die Situation, in der das Atomgesetz einfach ausgehebelt wird.“

Hintergrund der brandgefährlichen Posse sind die Pläne der Landesregierung in Kiel, in direkter Nähe zum Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel einen Flüssig-Gas-Terminal (LNG) zu errichten. Deshalb verlangt die zuständige Genehmigungsbehörde für das Zwischenlager vom Betreiber Vattenfall einen Nachweis, dass das Zwischenlager auch dann sicher betrieben werde, wenn es in dem Terminal zu einer Explosion kommt. Diesen Nachweis aber will Vattenfall nicht erbringen, weil unklar ist, ob der Terminal tatsächlich gebaut wird.  Handlungsdruck gibt es nicht mehr, weil das Atomgesetz einen solchen Fall wie diesen nicht regelt und obendrein die grüne Behörde in Kiel eine unbefristete Aufbewahrungserlaubnis für den Atommüll erteilt hat.

Das Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll aus dem AKW Brunsbüttel ist Mitte der 2000er Jahre errichtet und beklagt worden, unter anderem weil es aus Sicht der Kläger nicht ausreichend gegen Terroranschläge gesichert wäre. Der Klage gaben schließlich das Oberverwaltungsgericht Schleswig (2013) und das Bundesverwaltungsgericht recht. Im Januar 2015 wurde die Genehmigung aufgehoben.

  • Die Taz erklärte das Urteil hier.

Das danach eingeleitete neue Genehmigungsverfahren ist bis heute jedoch aufgrund von fehlenden Prüfunterlagen nicht vorangekommen. Mehrfach hatte sich die zuständige Bundesbehörde – das Bundesamt für die Sicherheit der nukleare Sicherheit (BASE) öffentlich zu den fehlenden Unterlagen geäußert.

Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 8/451 vom 30. August 2021
(Eingang im Bundeskanzleramt am 31. August 2021)

Frage 8/451
„Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit der nach meiner Auffassung unhaltbare Zustand beendet wird, dass Vattenfall nach Angaben der zuständigen Genehmigungsbehörde BASE (zuletzt im Mai 2021, siehe hier: https://www.base.bund.de/DE/themen/ne/zwischenlager/standorte/kkb_brunsbuettel-atomrechtlichesituation.html;jsessionid=B1A6EF948F45730EA082A5002D0E0408.2_cid349) weiterhin in dem nach der Aufhebung der ersten Genehmigung durch das Urteil des  Oberverwaltungsgerichts Schleswig und des Bundesverwaltungsgerichts seit 2015 laufenden neuen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Brunsbüttel erforderliche Sicherheitsnachweise bzw. Gutachten trotz offenbar entsprechender Aufforderungen durch das Bundesamt weiterhin nicht vorlegt und damit eine erforderliche atomrechtliche Genehmigung bisher nicht erfolgt (Quelle s. 1. Frageteil), und wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten von Vattenfall und der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein in diesem Zusammenhang?“

Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Bundesumweltministerium, Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestages, 07.09.2021:

„Eine Beschleunigung des Verfahrens kann maßgeblich durch die Antragstellerin selbst und durch die Steuerung der Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise in  der entsprechenden Detailtiefe erfolgen. Seitens des Bundesamtes für die Sicherheit der  nuklearen Entsorgung (BASE) werden die eingereichten Unterlagen zeitnah nach der jeweiligen Einreichung geprüft.

Die Unterlageneinreichung durch die Antragstellerin ist für das Genehmigungsverfahren gemäß § 6 Atomgesetz für das Zwischenlager Brunsbüttel nach wie vor nicht  abgeschlossen. Das BASE wird weiterhin auf einen möglichst zügigen Fortgang des Verfahrens drängen.

Die atomrechtliche Aufsicht des Landes Schleswig- Holstein erhält im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Statusgesprächen mit allen Verfahrensbeteiligten umfassende Informationen über den Stand des Genehmigungsverfahrens.“

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