Taxonomie: EU-Kommission betreibt Green-Washing bei Atomenergie

Zu den aktuellen Bemühungen der EU-Kommission, Atomstrom für die EU-Taxonomie über nachhaltige Finanzanlagen mit einem grünen Label auszustatten, kommentiert Hubertus Zdebel, MdB der Bundestagsfraktion DIE LINKE:

„Eine Einordnung der Atomenergie als grüne Energie ist angesichts der Katastrophen von Fukushima und Tschernobyl absurd und unverantwortlich. Nicht nur der Super-Gau ist eine permanente Bedrohung. Bis heute ist weltweit auch der sichere Umgang mit den Atommüllbergen ungeklärt. Die EU muss hier eine klare Linie ziehen, die Atomenergie darf kein Ökolabel erhalten.“

Weiter kritisiert Zdebel: „Der Betrieb immer älterer Atomanlagen in Frankreich, Belgien oder der Schweiz ist ein riskanter Atompoker mit der Gesundheit der Menschen. Neue Anlagen würden viel zu spät kommen, um gegen die Klimakatastrophe vorzugehen und wären im Vergleich zu den Erneuerbaren viel zu teuer. Die Energiewende braucht ungefährliche und nachhaltige Energietechniken basierend auf Wind, Sonne und Speicher! Die Bundesregierung muss sich hier mit maximaler Energie engagieren und Mehrheiten in der EU gegen eine grüne Bewertung von Atomstrom organisieren.“

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle bei der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Nach der Neuordnung der Atommüllentsorgung übernimmt die staatliche Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung bmH (BGZ) nicht nur die hochradiaktiven Abfälle, sondern auch den bei den AKW-Betreibern entstandenen leicht- und mittelradioktiven Strahlenmüll. Mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hat Hubertus Zdebel von der Linksfraktion im Bundestag den Stand der Dinge über die bislang bei der BGZ zur Zwischenlagerung angenommen Abfallmengen an den jeweiligen Standorten abgefragt. Die Antworten liegen jetzt vor.

Mit der Neuordnung der Atommüllentsorgung wurde festgelegt, dass die Atomkonzerne nach einer Einmalzahlung an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds (KENFO) nicht mehr für die weiteren Kosten verantwortlich sind. Dazu würden „Übergaberegelungen“ festgelegt. Bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen handelt es sich um große Mengen, die während des Betriebs der Atommeiler (und aus Medizin und staatlichen Atomforschungsanlagen) entstanden sind bzw. jetzt bei Stilllegung und Rückbau anfallen.

Vereinfacht gesagt: Sobald diese „Konrad-gängig“ verpackt sind, gehen sie vom AKW-Betreiber zur Zwischenlagerung in die Obhut der staatlichen BGZ über. Geplant ist, dass diese Abfälle (überwiegend) in ein Endlager im Schacht Konrad in Salzgitter kommen sollen. Rund 300.000 Kubimeter solcher Abfälle sollen dort eingelagert werden.

Aber seit vielen Jahren verzögert sich die Inbetriebnahme von Konrad immer wieder. In der Region wächst seit Jahren der Widerstand. Denn: Nach heutigen Maßstäben wäre ein Endager in Konrad nicht genehmigungsfähig. Wie in Gorleben – wo ein neues Suchverfahren jüngst dazu führte, dass der dortige Salzstock im Vergleich mit anderen Gebieten für ungeeignet erklärt wurde – wird für Konrad nun auch ein vergleichendes Verfahren gefordert.

Zdebel: „Für schwach- und mittelaktive Abfälle müssen vergleichbare Spielregeln gelten wie jetzt bei dem neuen Suchverfahren nach einem Endlager für die hochaktiven Abfälle. So wie Gorleben damals eine politische Willkürentscheidung war, so ist auch der Schacht Konrad in Salzgitter ohne jeden Standortvergleich bestimmt worden. Die Fehler der Vergangenheit müssen korrigiert werden, bevor es zu spät ist. Das ist die Mahnung aus dem havarierten Endlager ASSE II. Wir LINKEN nehmen diese Mahnung sehr ernst!“

 

Wismut und der Atommüll: Oberflächennahe Endlagerung radioaktiver Abfälle in großem Maßstab

Jahrzehntelang wurde in der ehemaligen DDR unter dem Label der Wismut Uran für das sowjetische Atomprogramm gefördert. Seit der Wiedervereinigung ist der Uranabbau geschlossen. Im Zuge der Sanierung der Altlasten hat die bundeseigene Wismut GmbH in großem Stil radioaktiven Bauschutt aus dem Abriß der obertägigen Bauwerke, radioaktive Schlämme aus der Wasserbehandlung, kontaminierten Schrott und anderes strahlende Material in den sanierten Halden und Absetzbecken eingelagert. Eigentlich müsste all dieser Strahlenmüll atomrechtlich endgelagert werden. Über die enormen Mengen von Strahlenabfällen und den Umgang damit hat sich der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit einer Kleine Anfrage an die Bundesregierung informiert. Jetzt liegen die Antworten vor. (Foto: CC BY-SA 3.0 de)

  • Die Kleine Anfrage „Oberflächennahe Lagerung radioaktiver Materialien in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH“ (Drs. 19/30852) ist hier als PDF online.
  • Mehr über die Wismut ist auch auf dem Informationsportal Atommüllreport zu finden.

Dieser Atommüll soll für immer vor Ort bleiben, ist oberflächennah endgelagert, ohne Langzeitsicherheitsnachweis und ohne Planfeststellungsverfahren. Da hilft es auch nichts, wenn sich die Bundesregierung darauf beruft, dass die Wismut-Überreste in der neuen Strahlenschutzverordnung anderen radioaktiven Altlasten sonstigen Ursprungs gleichgesetzt worden sind.

Erstens ist es dem Menschen, der der Strahlenbelastung ausgesetzt ist, egal, ob der Ursprung der Kontamination aus gesetzlich definierten Atomanlagen oder aus „sonstigen Anlagen“ stammt.

Und zweitens handelt es sich bei den Wismut-Hinterlassenschaften um derart große Altlasten an Fläche und Volumen, dass eine Zuordnung als „sonstige“ den Problemen und der davon ausgehenden Gefahr nicht gerecht wird. Im Gegenteil, wer radioaktive Abfälle in derart großem Maßstab oberflächennah endlagern will, muss einen besonders sorgfältigen Langzeitsicherheitsnachweis erbringen. Schließlich kann der Eintrag der Radionuklide in das Grundwasser sehr direkt und ohne geologische Barriere erfolgen. Aber eben genau das erfolgt nicht, weil die Abfälle der Wismut nicht wie radioaktiver Abfall nach dem Atomgesetz behandelt werden.

Damit das so bleibt: Kein Atommüll im Schacht Konrad

Der Widerstand gegen ein Atommülllager für leicht- und mittelradioaktiven Strahlenabfall im Schacht Konrad in Salzgitter wächst weiter. Ein großes Bündnis aus Gewerkschaften, Kommunen und Vereinen hatte jüngst vom niedersächsischen Umweltminister gefordert, dass der bestehende Planfeststellungsbeschluß aufgehoben werden muss. Anderenfalls werden die Umweltverbände BUND und Nabu erneut vor Gericht ziehen. Die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, die den Protest gegen das geplante Endlagaer koordiniert, hat dazu aktuell noch einmal viele Informationen und Argumente zusammengetragen. Seit Jahren verzögert sich der Ausbau des in einem ehemaligen Erzbergwerks in Salzgitter geplanten Atommülllagers. Immer neue Verzögerungen haben inzwischen alle Pläne und Konzepte der verantwortlichen Behörden und Unternehmen über den Haufen geworfen. An den AKW-Standorten entstehen deshalb neue Zwischenlager. In Würgassen soll für den gesamten Müll ein vermeintliches Bereitstellungslager für Konrad entstehen. Eine Unterschriftenaktion gegen Schacht Konrad gibt es auch. Am Wochenende lag der Taz diese Beilage bei (PDF).

Neuen Wind bekommt der Protest gegen das Atommülllager im Schacht Konrad auch durch das neue Suchverfahren für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Nachdem vierzig Jahre lang Gorleben als Ergebnis einer politischen Willenserklärung als Standort gehandelt wurde, hat eine wissenschaftsbasierte Überprüfung und ein Vergleich mit anderen geologischen Formationen dazu geführt, dass der Salzstock im Wendland schlicht und einfach aus dem Verfahren ausgeschieden ist. Auch für den Schacht Konrad fehlt jeder Vergleich mit anderen Standorten. So ist eine Bewertung, ob man den bestmöglichen Standort für diesen brisanten Atommüll gefunden hat, nicht durchführbar.

Klar aber ist: Nach heutige Erkenntnissen würde ein solcher Standort wie Konrad gar nicht mehr in die Auswahl kommen. Einer der Gründe: Wie die maroden Salzstöcke ASSE II und Morsleben ist auch Konrad ein ehemals kommerziell genutztes Bergwerk. Weitere Gründe, die den Protest gegen Konrad neu entzünden: Es fehlt bis heute ein schlüssiger Nachweis zur Langzeitsicherheit des geplanten Atommülllagers und außerdem bestehen massive Zweifel, ob der Stand von Wissenschaft und Forschung beim Bau des Lagers eingehalten werden.

Weil es bei der Zwischenlagerung der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle inzwischen zu einer Art Notstand gekommen ist, steigt der Druck für eine Inbetriebnahme von Konrad um jeden Preis. Das aber wäre angesichs der Erfahrungen aus der ASSE und Morsleben fatal. Deswegen, so die Forderung, muss ein Neustart erfolgen.

Unterstützt wird diese Forderung auch, weil es weiteren leicht- und mittelradioaktiven Atommüll gibt, der nicht in Konrad eingelagert werden könnte, selbst wenn der Schacht in Betrieb gehen würden. Im Rahmen des ohnehin laufenden neuen Sucherverfahrens für ein Endlager für die hochradioaktiven Abfälle wird quasi in einer Fussnote gesagt, dass auch leicht- und mittelradioaktive Abfällle aus der ASSE und aus der Urananreicherung in Gronau mit in das Endlager für hochaktiven Müll gehen soll, wenn das möglich ist. Sonst braucht es ein weiteres, also ein drittes Endlager.

 

Kein Atommüll-Export: Bund beteiligt sich an Kosten für Atommüllentsorgung des sächsischen Forschungszentrums Rossendorf

Die Kosten für die Zwischen- und irgendwann mal spätere Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle aus der Atomforschungsanlage in Rossendorf/Sachsen wird der Bund zu 75 Prozent übernehmen. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen. Bislang hatte allein das Bundesland Sachsen diese Kosten zu tragen. Statt nach Russland sind die bestrahlen Brennelemente aus Rossendorf auf Anweisung des Bundesumweltministeriums in das Zwischenlager nach Ahaus (NRW) gebracht worden. In Russland wären den Sachsen keine weiteren Kosten entstanden, da eine Rücknahmeverpflichtung mit der ehemaligen Sowjetunion vereinbart war. Von den nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 60 Millionen Euro wird Sachsen mit einem Anteil von 25 Prozent rund 15 Millionen Euro übernehmen. Das entspricht im Grundsatz auch den Aufteilungen zwischen Bund und Ländern bei anderen Atomforschungsanlagen in der Bundesrepublik. (Foto: MdB Zdebel vor dem Zwischenlager Ahaus)

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion: „Diese neue Regelung geht zurück auf Beratungen der Endlager-Kommission, die das Thema im Rahmen eines Export-Verbots für hochradioaktiven Atommüll aus Garching, Jülich und auch Rossendorf debattiert hatte. Dabei hatte das Bundesland Sachsen auf die Kostenlage für Rossendorf verwiesen. Die Kommission hatte damals angeregt, dass der Bund wohlwollend eine Kostenbeteiligung des Bundes prüfen sollte. Insofern ist die jetzige Regelung, die Exporte von hochradioaktivem Atommüll ins Ausland unterbindet, vertretbar. Daran, dass die gesamte Atommüllentsorgung auch in Deutschland auf den Prüfstand gehört, ändert sich aber leider nichts.“

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