Nuklearer Terrorschutz und Rechtsprechung: Große Koalition verschiebt vorerst geplante 17. Atomgesetznovelle

Die Große Koalition verschiebt (vorerst) die geplante 17. Atomgesetznovelle, die in Sachen Terrorschutz und Atomanlagen eine Neuregelung für den Umgang mit geheimen Schutzmaßnahmen für Gerichte und Kläger:innen anstrebt. Bereits der Bundesrat hatte sehr deutlich der Regierungsvorlage widersprochen und Änderungen verlangt. Nach einer Anhörung im Umweltausschuss, bei der sich beinahe alle Sachverständigen mindestens indirekt gegen die von der Bundesregierung geplante Variante ausgesprochen hatten, haben die Mehrheitsfraktionen angesichts der verfassungsrechtlichen Bedeutung die weitere Befassung im Umweltausschuss und im Plenum des Bundestags vorerst ausgesetzt.

Eigentlich hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag die atomrechtliche Einführung eines In-Camera-Verfahrens vereinbart. Das hatte die Regierung dann aber mit einem Entwurf Ende 2020 verworfen. Stattdessen sollte dann einseitig die Stellung der Behörden bzw. des Staates gegen die Rechte von Gerichten und Kläger:innen verstärkt werden. Der Bundesrat hatte in einer klaren Stellungnahme gegen diesen Versuch Stellung bezogen. Mindestens müsse ein – allerdings auch umstrittenes – „In-Camera-Verfahren“ eingerichtet werden, damit sich die Gerichte ein Bild über die geheimen Daten machen könnten. Bei den derzeit diskutierten Modellen wären aber die Kläger:innen weiterhin außen vor, die keinen Einblick erhalten sollen.

Verfassungsrechtlich sind alle Ansätze derzeit fragwürdig und würden einen deutlichen Grundrechte-Abbau bedeuten. Ob es angesichts der extremen rechtlichen Probleme noch in dieser Legislatur zu einer Lösung kommt, ist unklar. Experten hatten auch die Auffassung vertreten, dass es keinen erkennbaren bzw. notwendigen Regelungsbedarf gäbe und die verfassungsrechtlichen Probleme derart groß sind, dass es keinen Schnellschuss geben darf. Hubertus Zdebel und die Linksfraktion hatte den Sachverständigen Dr. Ulrich Wollenteit als Sachverständigen berufen.

Nuklearer Terrorschutz und Rechtsprechung: Große Koalition verschiebt vorerst geplante 17. Atomgesetznovelle

Die Große Koalition verschiebt (vorerst) die geplante 17. Atomgesetznovelle, die in Sachen Terrorschutz und Atomanlagen eine Neuregelung für den Umgang mit geheimen Schutzmaßnahmen für Gerichte und Kläger:innen anstrebt. Bereits der Bundesrat hatte sehr deutlich der Regierungsvorlage widersprochen und Änderungen verlangt. Nach einer Anhörung im Umweltausschuss, bei der sich beinahe alle Sachverständigen mindestens indirekt gegen die von der Bundesregierung geplante Variante ausgesprochen hatten, haben die Mehrheitsfraktionen angesichts der verfassungsrechtlichen Bedeutung die weitere Befassung im Umweltausschuss und im Plenum des Bundestags vorerst ausgesetzt.

Eigentlich hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag die atomrechtliche Einführung eines In-Camera-Verfahrens vereinbart. Das hatte die Regierung dann aber mit einem Entwurf Ende 2020 verworfen. Stattdessen sollte dann einseitig die Stellung der Behörden bzw. des Staates gegen die Rechte von Gerichten und Kläger:innen verstärkt werden. Der Bundesrat hatte in einer klaren Stellungnahme gegen diesen Versuch Stellung bezogen. Mindestens müsse ein – allerdings auch umstrittenes – „In-Camera-Verfahren“ eingerichtet werden, damit sich die Gerichte ein Bild über die geheimen Daten machen könnten. Bei den derzeit diskutierten Modellen wären aber die Kläger:innen weiterhin außen vor, die keinen Einblick erhalten sollen.

Verfassungsrechtlich sind alle Ansätze derzeit fragwürdig und würden einen deutlichen Grundrechte-Abbau bedeuten. Ob es angesichts der extremen rechtlichen Probleme noch in dieser Legislatur zu einer Lösung kommt, ist unklar. Experten hatten auch die Auffassung vertreten, dass es keinen erkennbaren bzw. notwendigen Regelungsbedarf gäbe und die verfassungsrechtlichen Probleme derart groß sind, dass es keinen Schnellschuss geben darf. Hubertus Zdebel und die Linksfraktion hatte den Sachverständigen Dr. Ulrich Wollenteit als Sachverständigen berufen.

Zum Hintergrund hier mehr Informationen:

Atom-Schiedsgerichtsverfahren Vattenfall: Allein über 25 Millionen Euro Rechtsverteidigungskosten

Allein 25,5 Millionen Euro müssen die Steuerzahler:innen für „Rechtsverteidigungskosten“ zahlen, weil der Atomkonzern Vattenfall nach der Fukushima-Katastrophe wegen der Stilllegung der maroden AKWs in Brunsbüttel und Krümmel die Bundesrepublik vor einem internationalen Schiedsgericht  (ICSID) in Washington auf Schadensersatz verklagt hat. Diese Summe für Anwalts- und sonstige Kosten allein auf der Seite der Bundesrepublik nannte das Bundesumweltministerium in der Antwort auf eine Berichtsbitte von Hubertus Zdebel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Beide AKWs waren aufgrund schwerer Sicherheitsmängel bereits seit 2007 nicht mehr am Netz, als im März 2011 der mehrfache Super-Gau in Japan passierte. (Dieser Text ist übernommen von der Homepage des MdB Hubertus Zdebel)

Die Atomkonzerne RWE, E.on und Vattenfall hatten nach dem Atomausstiegsbeschluss aufgrund der Fukushima-Katastrophe vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschädigung geklagt. Zusätzlich klagte Vattenfall als ausländischer Konzern (Schweden) nach der Energie-Charta in Washington auf Schadenersatz. Runde fünf Milliarden Euro hatte der Konzern eingefordert.

Das Verfahren wird möglicherweise in den nächsten Wochen endgültig beendet, weil die Bundesregierung und die Atomkonzerne sich nach zwei Bundesverfassungsgerichtsurteilen auf ein Verfahren zur Entschädigung geeinigt haben. Rund 2,5 Mrd. Euro sollen die Konzerne nun noch einmal erhalten. Der Betrag ist so hoch, weil Vattenfall sonst die Klage in Washington nicht zurückziehen würde.

Siehe dazu auch:

DIE LINKE hatte gefragt: „Welche Kosten sind insgesamt durch das Schiedsgerichtsverfahren über den Streitwert hinaus entstanden und wie hoch sind die jeweiligen Kosten für die Bundesrepublik Deutschland und anteilig für das Schiedsgericht (Bitte grob die wichtigsten Kostenstellen überblicksartig anführen)?“

In der Antwort des BMU (PDF) vom 5. Mai heißt es:

Im Zusammenhang mit dem seit dem 11. März 2021 ruhenden Schiedsgerichtsverfahren  ARB/12/12 sind auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland Rechtsverteidigungskosten von bislang 25.511.321,88 Euro (Stand 29. April 2021) entstanden.

Nach Jahren aufgeschlüsselt sind die Rechtsverteidigungskosten wie folgt entstanden
(jeweils gerundete Beträge in Euro):

  • 2012: 317.023
  • 2013: 867.344
  • 2014: 3.498.113
  • 2015: 1.761.472
  • 2016: 5.984.686
  • 2017: 3.396.715
  • 2018: 619.302
  • 2019: 2.190.612
  • 2020: 5.685.364
  • 2021: 1.191.913

Nach Ausgabenart aufgeschlüsselt stellen sich diese wie folgt dar:

  • Gerichtskosten: 1.121.908,17 Euro
  • Anwaltskosten inkl. Auslagen: 10.745.868,90 Euro
  • Kosten für Forensic Accountants: 8.815.281,92 Euro
  • Kosten für sachverständige Gutachter: 1.851.760,14 Euro
  • Datenmanagement: 103.762,48 Euro
  • Personalkosten (bis Ende März 2021): 2.518.807,52 Euro
  • Anderes (Kopien, Übersetzung usw.) 353.932,75 Euro
    ______________________________________________________
    Gesamt: 25.511.321,88 Euro

Die angegebenen Personalkosten für die Arbeitseinheit für das ICSID-Schiedsgerichtsverfahren ARB/12/12 im BMWi beruhen auf der Anwendung der vom Bundesministerium der Finanzen festgesetzten Personalkostensätze und Sachkostenpauschalen.

Atomausstieg: Bundesregierung knickt ein – Vattenfalls Erpressungsmanöver per Schiedsgerichtsklage finanziell erfolgreich

Bei der Entschädigung der Atomkonzerne für den Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe versteckt die Bundesregierung die tatsächlichen Kosten für die Steuerzahler*innen, die Vattenfall mit der vermutlich sogar unzulässigen Klage vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington durchgesetzt hat. Allein nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre eine deutlich geringere Entschädigung zu zahlen. In dieser Sicht sieht sich der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) jetzt auf Grundlage einer Stellungnahme von Prof. Dr. Wolfgang Irrek vom Institut Energiesysteme und Energiewirtschaft der Hochschule Ruhr West bestärkt. In einem Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) fordert der Abgeordnete mehr Informationen. (Die Text ist übernommen von der Seite des MdB Hubertus Zdebel.)

Mit der jetzt im Bundestag zur Entscheidung anstehenden 18. Atomgesetzänderung (Drs. 19/28682) und einem zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag (Drs. 19/29015) sollen insgesamt rund 2,5 Mrd. Euro aus Steuermitteln an die Konzerne gezahlt werden. Dieser Betrag ist mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Sicht von Hubertus Zdebel deutlich überhöht und nicht nachvollziehbar. Das Gericht hatte in seinem Urteil von Dezember 2016 betont, dass die Entschädigung „nicht zwingend dem vollen Wertersatz entsprechen muss“. Auch ein Bericht des Bundesumweltministeriums (BMU) zur letzten Sitzung des Umweltausschusses (siehe unten), mit dem Zdebel und die Fraktion DIE LINKE explizit weitere Informationen verlangt hatten, hat kein Licht in die Sache gebracht.

Daher hat der MdB den Experten Prof. Dr. Wolfgang Irrek um eine Bewertung gebeten. Irrek kommt auf Basis der öffentlich zugänglichen Daten zu dem Fazit: „Nach dieser überschlägigen Abschätzung sind die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten Ausgleichszahlungen an RWE und Vattenfall in ihrer Höhe nicht nachvollziehbar.“

  • Die „überschlägige Abschätzung“ zur „Höhe der Ausgleichszahlung für nicht mehr verstrombare Strommengen im Zuge des deutschen Atomausstiegs“ von Prof. Dr. Wolfgang Irrek ist hier als PDF downloadbar.

Der Grund für diese drastische Erhöhung der Entschädigung liegt in dem hohen Preis, den die Bundesregierung für die Reststrommengen mit den Atomkonzernen verabredet hat. In seiner Bewertung kommt Prof. Dr. Wolfgang Irrek bei diesen Zahlungen zu der Feststellung: „Sie liegen mit 33,22 Euro/MWh (vor Steuern) für die nicht mehr verwertbaren Strommengen mehr als doppelt so hoch wie der hier abgeschätzte entgangene Zahlungsüberschuss (vor Steuern) in Höhe von 15,59 Euro/MWh und auch  deutlich höher als die hier grob abgeschätzten entgangenen Deckungsbeiträge in der Spanne zwischen 13,73 Euro/MWh und 24,47 Euro/MWh.“

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (PDF) fordert Zdebel jetzt mehr Transparenz. Dazu gehört insbesondere die Veröffentlichung einer in der Begründung des Gesetzentwurfs erwähnten Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton, die dem Wirtschaftsministerium vorliegt, um die Ausgleichzahlungen zu bewerten. (Siehe dazu auch den Bericht des BMU unten.)

Für Hubertus Zdebel ist bislang klar: „Ohne dass die Bundesregierung das kenntlich macht, erhöht sich die Entschädigung vor allem für Vattenfall und RWE um fast das Doppelte als nach dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil erforderlich. Dafür ist vor allem die Vattenfall-Klage vor dem internationalen Schiedsgericht verantwortlich. Dieser Investorenschutz ist unanständig und gehört endlich abgeschafft. Dass diese Kosten verschleiert werden, ist ein deutlicher Hinweis, dass die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD offenbar auch in Zukunft diesen nicht zu rechtfertigenden Investorenschutz erhalten wollen.“

  • Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten bereits zur letzten Sitzung des Umweltausschusses einen Bericht von der Bundesregierung zur Höhe der Entschädigung verlangt. Der Bericht für die Umweltausschusssitzung am 5. Mai 2021 ist hier als PDF online.

Zum Hintergrund: 

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima hatte die damalige CDU/CSU und FDP-Bundesregierung 2011 die eben erst beschlossene Laufzeitverlängerung für AKW’s revidiert und den schrittweisen Atomausstieg beschlossen. Als Reaktion darauf klagten die Atomkonzerne vor dem Bundesverfassungsgericht auf eine Entschädigung. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall klagte zusätzlich nach der Energie-Charta auch vor einem fragwürdigen internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) in Washington. Die EU-Kommission hatte die Klage kritisiert, weil ein Unternehmen aus einem EU-Staat gegen Maßnahmen von EU-Staaten nicht vor dem ICSID klagebefugt sei.

Im Dezember 2016 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Atomausstieg rechtlich einwandfrei wäre, aber den Unternehmen in begrenztem Umfang Entschädigungen zustünden.

Eine dafür beschlossene 16. Atomgesetz-Novelle ist von Vattenfall vor dem Bundesverfassungsgericht – erfolgreich – beklagt worden. Dieses Urteil vom November 2020 soll angeblich nun mit der 18. Novelle abgearbeitet werden.

 

Castor-Transporte aus französischer Plutoniumfabrik nach Philippsburg „nicht vor 2023“

Die nächsten Atommüll-Transporte in Castor-Behältern aus der französischen Plutoniumfabrik in La Hague werden frühestens 2023 erfolgen. Ziel ist dann das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Philippsburg. Eine dazu erforderliche Einlagerungsgenehmigung ist noch nicht erteilt. Die dafür benötigten Behälter sollen demnach bei der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) in der Fertigung sein bzw. sich noch in der Fertigung befinden. Das teilte Dr. Michael Hoffmann von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) auf einer Veranstaltung bereits am 23. April mit. Thema war die Rückführung radioaktiver Abfälle aus der vermeintlichen Wiederaufarbeitung von deutschen Uran-Brennelementen in Frankreich und England, die 2005 per Atomgesetz verboten wurde. Bis dahin wurden verbrauchte hochradioaktive Brennelemente aus Deutschland ins Ausland gekarrt, weil es keine ausreichenden Entsorgungskapazitäten gab. In Frankreich und England wurde das durch den Reaktoreinsatz in geringem Umfang entstandene Plutonium (unter 5 Prozent) abgetrennt. (Foto: Zwischenlager Philippsburg.)

  • Aus dem abgetrennten Plutonium wurde unter hohem Kostenaufwand und mit den enormen Risiken beim Umgang mit dem auch für Atomwaffen tauglichen Plutonium sogenannte Mischoxid-Brennelemente hergestellt, die als MOX erneut in die AKWs eingesetzt wurden. Alles zum Thema MOX auf umweltFAIRaendern.de

Hoffmann teilte mit Hinweis auf das Zwischenlager Philippsburg mit, dass  „nach derzeitigen Planungen ein Transport nicht vor 2023“ erfolgen soll, schränkte aber ein, dass die BGZ nicht „Herr des Termins“ und auf Informationen der Betreiber angewiesen wäre.

Nicht nur aus Frankreich soll Strahlenmüll per Castor zurück nach Deutschland geholt werden. Bereits Ende 2020 erfolgte ein erster solcher Rücktransport mitten in der Corona-Pandemie aus der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield über den Hafen von Nordenham nach Biblis. Gegen die Einlagerungsgenehmigung der Bundes-Atommüllbehörde BaSE für das Zwischenlager Biblis hat der BUND Hessen Klage erhoben. Weitere Castor-Transporte aus Sellafield sollen in die Zwischenlager nach Brokdorf und Ohu/Niederaichbach (Isar) bei Landshut gehen.

Zur Fertigung der Transportbehälter für die noch anstehenden Sellafield-Transporte hatte Hoffmann auf der Veranstaltung mitgeteilt, dass er nicht sagen könne, wann diese zur Verfügung stehen. Für weitere Informationen hatte die BGZ an den Hersteller GNS verwiesen.

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