Atommüll-Endlagerung: Mediator:innen distanzieren sich – BUND kritisiert BaSE – BGE verbaselt Beteiligung

Die Kritik am Umgang der zuständigen Behörden und Unternehmen mit der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll bleibt stark. Nachdem vor wenigen Tagen die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ohne jede Information an die zuständigen Kommunen oder Bundesländer Modellregionen festgelegt hat, anhand derer Methoden zur Sicherheitsbewertung untersucht werden sollen, erklären nun Mediationsexpert:innen, dass der bisherige Ablauf der Endlagersuche den im Standortauswahlgesetz festgelegten Anforderungen nicht gerecht wird. Fassungslos über das Vorgehen des Atommüll-Bundesamts BaSE ist man auch beim BUND. Die Fachgebietekonfernz hatte mit Frist einen klaren Rahmen für die weitere Ausgestaltung der Phase 1b in Sachen Beteiligung gefordert. Was BaSE lieferte war ein freundliches „Ja gern und lasst uns reden – reden ist immer gut“. umweltFAIRaendern dokumentiert:

Auf den BaSE-Brief hat der Sprecher des BAK Atom des BUND am 8. Juli 2021 die Teilnehmenden der Konferenz per Mail angeschrieben und auch BaSE, BGE und andere informiert und folgendes festgestellt:

„Liebe Teilnehmende der Fachkonferenz Teilgebiete,

anbei der gestern vom BASE veröffentlichte Brief von Frau Prof. Patrizia Nanz als Antwort auf die Beschlüsse der Fachkonferenz Teilgebiete zur erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung in Schritt 2 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens zur Kenntnis. Aus Sicht des BUND ist das Vorgehen des BASE nicht akzeptabel:

– Es ist völlig unverständlich, warum dieser Brief nur an die Mitglieder der AGV versendet und nicht an alle Teilnehmenden der Fachkonferenz übermittelt wurde.
– Es fehlen konkrete Aussagen des Briefes zu dem im Antrag FKT_Bt2_005 ausformulierten formellen Beteiligungsformat.
– Die beschlossene Frist aus dem Antrag FKT_Bt2_023 wird so nicht eingehalten.
– Wir kritisieren das Vorgehen des BASE zu einem nichtöffentlichen Vorabtreffen mit der AGV am 20.07.2021, es widerspricht dem Transpatenzgrundsatz des Standortauswahlverfahrens, ein Mandat der AGV dafür gibt es nicht.
– Wir fordern das BASE auf, das angekündigte Beteiligungskonzept sofort zu veröffentlichen und dies mit den Teilnehmenden der Fachkonferenz öffentlich zu diskutieren. Auch die Themen-AG Beteiligung und Transparenz der Fachkonferenz Teilgebiete muss die Möglichkeit erhalten, noch vor dem 3. Termin der Fachkonferenz Teilgebiete das Konzept des BASE zu beraten – Vorababsprachen mit der dafür nicht mandatierten AGV oder informelle Absprachen mit dem Partizipationsbeauftragen sind für den BUND nicht zu akzeptieren.

Die Geschäftsstelle der Fachkonferenz wird gebeten, dieses Mail auch an die AGV weiter zu leiten, soweit deren Mitglieder nicht im Verteiler sind.

Beste Grüße, Edo Günther, Sprecher BUND Arbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz“

Und dann war da noch die BGE, die Modellregionen ausgewählt hat, in denen Konzepte für die Sicherheitsprüfungen in den unterschiedlichen Gesteinsarten geprüft werden sollen. Dumm, dass die BGE irgendwie übersehen oder vergessen hat, dass solche Dinge immer auch die Öffentlichkeit erreichen und natürlich zu Reaktionen führen. Wundersam. Die Lagatom nennt das: „Kommunikationsdesaster der BGE führt zu Verunsicherung der Bevölkerung rund um den Salzstock Bahlburg„. Die BUND Landesverbände in Thüringen, in Niedersachsen und auch in Baden-Würtemberg haben ebenfalls kritisch (online) reagiert. Auf diese Panne bei der BGE reagiert sogar die für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständige Bundesbehörde BaSE – sonst immer gern ausweichend – nun aber mit Kritik und Forderungen nach weiterer Aufklärung (PDF). Auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Linke) kritisiert die BGE.

Uran-Exporte: Atomtransporte aus Berlin per LKW nach Frankreich

Offenbar ohne jede Alternativenprüfung im Rahmen des Öffentlichkeits-Beteiligungsprozesses bei der Stilllegung des Berliner Forschungsreaktors (siehe hier) sind nicht benutzte und fast atomwaffenfähig angereicherte Uran-Platten per LKW nach Frankreich abtransportiert worden.

Laut Angaben des zuständigen Bundesamtes hat der Transport von Berlin-Wannsee nach Romans-sur-Isere in Frankreich am 14. Juni stattgefunden. Die Behörde veröffentlicht die Liste der sogenannten Kernbrennstoff-Transporte nachdem ein erster Transport der jeweiligen Genehmigung stattgefunden hat. Diese Liste ist jeweils hier als PDF. Die Liste, in der der Transport aus Berlin gelistet ist, gibt es hier als PDF.

umweltFAIRaendern hatte zu dem Thema berichtet:

Die Stilllegung und der geplante Rückbau des Atomforschungsreaktors in Berlin-Wannsee wird von einer Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet. Zum Abtransport der Uran-Brennstoff-Platten hatte es in der Begleitgruppe bis zur Berichterstattung auf umweltFAIRaendern offenbar keine Alternativenprüfung oder ähnliches gegeben. Die Gruppe war aber offenbar vom Betreiber im Rahmen der Dialogrunden über die Planungen für Atomtransporte nach Frankreich informiert. Erst nach den Berichten hier hat es Gespräche in der Gruppe gegeben. Ein Protokoll dazu ist aber online bislang nicht verfügbar (Link siehe oben).

Auf dem Gelände des Forschungsreaktors in Berlin lagert auch noch hochradioaktiver Abfall. Der soll nach den bisherigen Plänen nach einer Abklingzeit in das Zwischenlager nach Ahaus in NRW transportiert werden. Wie der Berliner Begleitprozess und die Betreiber mit diesen Abfällen umgehen werden und z.B. mit den Betroffenen in Ahaus in Kontakt aufgenommen wird, wird sich zeigen müssen.

Atomgefahren: LINKE begrüßt Uran-Export-Klage – Untätigkeit der CDU/CSU und SPD ist skandalös

„Die Exporte von Uran-Brennstoffen für marode Atomreaktoren in die Nachbarstaaten und darüber hinaus gehören endlich verboten. Die große Koalition von CDU/CSU und SPD wollte das in der zu Ende gehenden Legislaturperiode im Bundestag gesetzlich regeln, hat aber komplett versagt. Anträge der LINKEN und der Grünen, die Uranfabriken in Gronau und Lingen endgültig stillzulegen, wurden von den Regierungsfraktionen, aber auch AfD und FDP im Bundestag abgelehnt. Daher begrüße ich sehr, dass der Druck für eine Abschaltung der Uranfabriken jetzt vom Umweltverband BUND durch eine Klage vor Gericht weiter erhöht wird.“ So Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Der Bundestagsabgeordnete aus Münster kritisiert: „Die Tatenlosigkeit von CDU und SPD in Sachen Uran-Export-Verbot ist skandalös. Längst hätte die Bundesregierung dafür sorgen müssen, dass Umweltverbände in die Lage versetzt werden, auch dann zu klagen, wenn Leben und Gesundheit der Menschen durch Atomanlagen in den Nachbarstaaten und Grenzregionen bedroht sind. Ein Gericht hatte dem BUND im Eilverfahren gegen eine Exportgenehmigung von Uranbrennstoff zum Betrieb des  maroden AKWs in Doel ein solches Klagerecht abgesprochen. Wir LINKEN wollen für die gesetzlichen Grundlagen sorgen, damit die Uran-Exporte aufhören und die Anlagen abgeschaltet werden.“

Zdebel verwies darauf, dass der Betrieb der Uranfabrik in Lingen ohnehin wirtschaftlich angeschlagen ist. Die Anlage ist nicht einmal zur Hälfte ausgelastet.

„Statt abzuschalten will der französische Eigentümer der Brennelementefabrik, die Framatome, aber nun sogar den russischen Konzern Rosatom-TVEL beteiligen und offenbar auch marode AKWs in Osteuropa versorgen. Zu dieser Beteiligung muss die Bundesregierung die Zustimmung verweigern“, fordert der Abgeordnete.

BUND für Atomausstieg vor Gericht: Uran-Exporte verbieten

Der BUND geht gerichtlich für ein Verbot von Uran-Exporten vor. Nachdem die Bundesregierung ein im Koalitionsvertrag zugesagtes Export-Verbot für Uranbrennstofflieferungen in marode AKWs in den Nachbarstaaten nicht eingeführt hat, will der BUND nun auf dem gerichtlichen Weg den Druck erhöhen. In einem ersten Schritt muss sich der Umweltverband allerdings zunächst ein solches Klagerecht überhaupt erst mal erstreiten. Ein Gericht hatte im Eilverfahren gegen den Export von Brennelementen aus der Uranfabrik in Lingen für die Schrott-Reaktoren im belgischen Doel bestritten, dass es nach dem Atomrecht eine zulässige Basis für entsprechende Klagen gäbe. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind bis heute vom Atomausstieg ausgenommen und versorgen weltweit Atomreaktoren mit Brennstoff. In Lingen will sich nun sogar ein russischer Atomkonzern beteiligen. Die zum französischen Atomkonzern gehörende Uranfabrik ist wirtschaftlich angeschlagen und nicht einmal zur Hälfte ausgelastet. (Foto ca. 1990: Eingangsbereich der Uranfabrik in Lingen, die heute nach vielen Eigentümerwechseln und Umbenennungen zum französischen Atomkonzern Framatome, vormals Areva und ganz früher mal Siemens gehörte.)

Berlin. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage gegen die Ausfuhr von Brennelementen beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Zuvor hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Widerspruch des BUND gegen den Export von Brennelementen nach Belgien zurückgewiesen. Der Schutz von Mensch und Umwelt werde vom Atomgesetz nicht erfasst, da es an umweltbezogenen Bestimmungen fehle. Auch gehe von dem maroden Atomkraftwerk Doel keine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Anstatt den wichtigen Sachverhalt inhaltlich zu prüfen, hat es sich das Bundesamt leichtgemacht und gesagt, es fehle der Umweltbezug. Ohne Umweltbezug kein Klagerecht für anerkannte Umweltverbände. Ein Unfall mit katastrophalen Auswirkungen für Mensch und Natur ist aber bei jedem Atomkraftwerk jederzeit möglich. Und es geht hier um den Export von Brennelementen an marode belgische Atomkraftwerke nahe der deutschen Grenze. Die Entscheidung des BAFA ist für mich nicht nachvollziehbar. Daher lassen wir die Sache nun gerichtlich prüfen.“

Selbst das oberste Gericht in Belgien, der Belgische Verfassungsgerichtshof, hat in seinem Entscheid (Nr. 34/2020 vom 5. März 2020, Gz. 6328) die Laufzeitverlängerung von Doel 1 und 2 wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung für unrechtmäßig erklärt.

Klaus Brunsmeier, Landesvorstand des BUND NRW: „Laut dem BAFA hätten damit weder Privatpersonen noch Umweltverbände die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit von Atomexporten gerichtlich prüfen zu lassen, obwohl sie unmittelbar Leben und Umwelt bedrohen. Und gerade das AKW Doel ist bekannt für Rissbildung, besonders NRW wäre von einem Atomunfall der dortigen Pannen-Reaktoren betroffen. Wir fordern die sofortige Stilllegung der Urananreicherung und Brennelementeproduktion in Deutschland.“

Mehr Informationen

  • Hintergrund: Die BUND-Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hatten Widerspruch eingelegt gegen die Ausfuhrgenehmigung von Brennelementen aus der Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen an belgische Reaktoren nahe der deutschen Grenze, erteilt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen wird vom französischen Konzern ANF AdvancedNuclearFuels GmbH/Framatome GmbH betrieben. Mit der unbefristeten Betriebsgenehmigung bleibt auch Deutschland – trotz seines Beschlusses zum Ausstieg aus der Atomenergie – immer noch mittelbar Teil der nuklearen Kette.
  • Pressemitteilung des BUND NRW: BUND stellt Strafanzeige wegen illegalem Export von Brennelementen ins belgische AKW Doel

Modellgebiete zur Methodenentwicklung bei der Endlagersuche: Transparenz und Vertrauensaufbau gehen anders!

„In Sachen Transparenz und Beteiligung im Verfahren zur Suche nach einem Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle bleibt viel Luft nach oben.“ So kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) das Vorgehen der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bei der Festlegung von vier Modellgebieten, in denen Methoden zur weiteren Eingrenzung der Gebiete, die sich prinzipiell für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle eignen, entwickelt werden sollen.

„Nach 40 Jahren Lug und Trug in Sachen Endlager Gorleben müsste doch langsam mal allen Beteiligten in Behörden und Unternehmen klar sein, dass die hohen Transparenzanforderungen zum Vertrauensaufbau bei der Endlagersuche nicht zufällig ins Standortauswahlgesetz reingeschrieben worden sind.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kommunen in den vier Modellgebieten nicht schon längst offiziell informiert wurden, dass sie ausgewählt worden sind. Aus Gründen der Transparenz wäre es angemessen gewesen, wenn die BGE in einem öffentlichen Losverfahren aus jeder Gebietskategorie ein Teilgebiet ausgewählt hätte. Auch eine Begründung, warum ausgerechnet diese Teilgebiete jetzt als Modell dienen sollen, sucht man in den bisherigen Verlautbarungen der BGE vergeblich. Das muss sich schleunigst ändern. Die BGE und auch andere beteiligte Behörden müssen hier eine ordentliche Schippe Transparenz und Beteiligung nachlegen.“

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