Keine Alternative gegen Klimakrise: Die Kosten der Atomenergie – eine Zwischenbilanz

Im Auftrag des Öko-Strom-Anbieters Greenpeace Energy hat das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) die „Gesellschaftlichen Kosten der Atomenergie“ unter die Lupe genommen und eine Zwischenbilanz vorgelegt. Das Ergebnis aus Sicht von GPE wird unter dem Titel präsentiert: “Kernkraft keine ernsthafte Alternative zur Bekämpfung der Klimakrise”. Die Studie der FÖS ist hier als PDF zum download oder auch hier.

umweltfairaendern.de dokumentiert die GPE-PM: Atomenergie hat Deutschland bis heute bereits mehr als eine Billion Euro gekostet

Die Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung in Deutschland hat seit den 1950er-Jahren geschätzte gesamtgesellschaftliche Kosten von mehr als einer Billion Euro verursacht. Das geht aus einer neuen Studie hervor, die das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag der Ökoenergiegenossenschaft Greenpeace Energy erstellt hat. Diese Summe umfasst sowohl staatliche Förderungen als auch Verkaufspreise des Stroms sowie externe Kosten.

 

“Kein anderer Energieträger hat so hohe Kosten verursacht wie die riskante Atomkraft, die auch nach 65 Jahren höchst unwirtschaftlich ist”, sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy.

Deutschlands Einstieg in die zivile Nutzung der Atomenergie hatte am 20. Oktober 1955 mit der Gründung des Bundesministeriums für Atomfragen begonnen. Seither sind hierzulande mit staatlicher Förderung mehr als 100 Atomanlagen in Betrieb gegangen – kommerziell genutzte AKWs ebenso wie Forschungsreaktoren und Lager für radioaktiven Müll.

Das FÖS hat die seit 1955 erfassbaren Förderungen und staatlichen Ausgaben zusammengetragen. 287 Milliarden Euro machen in diesem Zeitraum allein direkte und indirekte staatliche Förderungen aus – wie etwa Finanzhilfen, Forschungsausgaben oder Steuervergünstigungen, aber auch Vorteile für Atomkonzerne durch den Emissionshandel oder eigene Rückstellungen. Weitere neun Milliarden Euro entfallen auf sonstige staatliche Kosten, etwa für Polizeieinsätze bei Castor-Transporten oder für von der Bundesrepublik übernommene Atom-Folgekosten als staatlicher Nachfolger der DDR.

„Ein Großteil dieser Kosten war im Strompreis nie enthalten, weshalb Atomenergie fälschlicherweise als kostengünstige Stromquelle galt“, sagt Tangermann. Für eine Gesamtbilanz der gesamtgesellschaftlichen Kosten von Atomstrom würden in der Studie neben den Belastungen für den Staatshaushalt auch der Verkaufspreis des Stroms sowie externe Kosten ermittelt, die die Atomkonzerne jahrzehntelang auf die Gesellschaft abwälzen konnten, wie etwa das Risiko von Störfällen.

Allein zwischen 2007 und 2019 – der Zeitspanne mit der besten Quellenlage – summierten sich die gesamtgesellschaftlichen Kosten von Atomstrom laut FÖS auf bis zu 533 Milliarden Euro. Hochgerechnet auf den gesamten Zeitraum seit 1955 gingen die Forscher auch bei konservativen Annahmen davon aus, dass die Summe der gesamtgesellschaftlichen Kosten die Billionengrenze deutlich überschreite, erklärt Tangermann.

Ende 2022 wird die Stromerzeugung durch Atomenergie in Deutschland beendet – dennoch ist die Endlagerfrage derzeit ungelöst und die Produktion von Atombrennstoff soll weitergehen. Auch nach 2022 fallen entsprechend hohe staatliche Ausgaben an. Laut FÖS sind Kosten in Höhe von mindestens sieben Milliarden Euro bereits konkret absehbar, die nicht von den AKW-Betreibern abgedeckt werden: Für die Sanierung des Atomlagers Morsleben und des Forschungsendlagers Asse sowie des Uranerzbergbaus Wismut oder für die Stilllegung ehemaliger AKW-Standorte.

Noch nicht quantifizierbar seien künftige Beitragszahlungen Deutschlands für internationale Atom-Organisationen. „Weitere staatliche Ausgaben könnten hinzukommen – vor allem, wenn der 2017 eingerichtete Atomfonds nicht ausreicht, um die Kosten für ein künftiges Endlager zu decken“, sagt Studienleiterin Swantje Fiedler vom FÖS.

Dass aktuell dennoch einzelne Interessengruppen AKW-Laufzeitverlängerungen oder sogar Investitionen in neue Atomprojekte fordern, hält Greenpeace-Energy-Vorstand Sönke Tangermann für realitätsfern: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung diese Geisterdebatte endlich mit einer klaren Ansage beendet. Denn sie dient nur dazu, erneuerbare Energien wie Wind- und Solarenergie zu diskreditieren und echten Klimaschutz zu verlangsamen.“

– Grafik © Greenpeace Energy; FÖS;

Ein Weiterbetrieb bestehender Atomkraftwerke über 2022 hinaus verteuert laut FÖS-Studie nicht nur die ohnehin ungelöste Endlagerung aufgrund zusätzlicher Atommüll-Mengen, sondern würde zudem zeitgemäße sicherheitstechnische Nachrüstungen alter AKWs – unter anderem zum Schutz vor Extremwetter oder Terroranschlägen – nötig machen.

„Angesichts der enormen Kosten und einer alternden Infrastruktur mit immer größeren Risiken kann die Atomkraft keine ernsthafte Alternative sein kann, um die Klimakrise effektiv zu bekämpfen“, so Tangermann. Greenpeace Energy fordere daher, den deutschen Atomausstieg konsequenter als bisher umzusetzen – und neben der Atomstromproduktion Ende 2022 auch vertragliche Verpflichtungen Deutschlands zugunsten der Atomindustrie in der jetzigen Form zu beenden.

Dazu zählen etwa die Beitragszahlungen zur Europäischen Atomgemeinschaft Euratom oder internationale Haftungsabkommen für grenzüberscheitende Atomunfälle, da diese nur unzureichende Deckungssummen vorsehen. Zudem solle sich die Bundesregierung gegen Bestrebungen der Atomlobby wehren, ausländische Atomprojekte in Zukunft wieder durch deutsche Hermesbürgschaften zu finanzieren, fordert Tangermann.

->Quelle und weitere Informationen: 

Online Informationsprogramm über atomare Gefahren

Mit einer umfangreichen Veranstaltungsreihe informiert der Atommüllreport mit fachkundigen Referent*innen zum Thema „Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen“. Per Video werden in einer Vielzahl von Themenfeldern der Wahnsinn der Atomenergienutzung und vor allem seiner radioaktiven Hinterlassenschaften behandelt. Jede Menge gute Argumente für den Atomausstieg! umweltFAIRaendern dokumentiert von der Homepage des Atommüllreports.

Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen

2022 sollen die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Doch der Ausstieg ist noch lange nicht das Ende der Geschichte. Einerseits werden in Gronau und Lingen noch angereichertes Uran und Brennelemente für den Export hergestellt, andererseits bleibt das Problem mit den strahlenden Hinterlassenschaften aus mehr als 60 Jahren Atomenergienutzung.

Wie kann der Atommüll über mindestens 1 Million Jahre sicher gelagert werden? In einer Online-Veranstaltungsreihe des Atommüllreports erfahren Sie von ausgewiesenen Expert*innen Wissenswertes über die Wirkung radioaktiver Strahlung, die Probleme bei der Atommülllagerung und der Standortsuche für ein tiefengeologisches Lager. Anhand der existierenden Projekte ASSE II, Schacht KONRAD und Gorleben wird deutlich, wie es nicht funktioniert. Weitere Themen sind die Zwischenlagerung, der Uranabbau und die Kosten der Atommülllagerung.

Die Online-Veranstaltungsreihe findet immer mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Sie können an einzelnen Terminen teilnehmen, später in die Reihe einsteigen oder jede Veranstaltung besuchen und so einen guten Überblick über die verschiedenen Facetten des Themas erhalten. Bitte melden Sie sich für jede Veranstaltung einzeln über den jeweiligen Anmeldelink an. Dann erhalten Sie entsprechende Zugangsdaten sowie weitere technische Hinweise.

[Hier der Link zur Playlist der Veranstaltungsreihe]

Termine:

05.08.2020 Strahlung und Strahlenwirkung
Dr. med. Alex Rosen, Leitender Oberarzt in der Kindernotaufnahme der Charité Berlin und Vorsitzender der IPPNW Deutschland
Präsentation Strahlung und Strahlenwirkung
Video zum Vortrag von Alex Rosen

12.08.2020 Atommüll in Deutschland – ein Überblick
Ursula Schönberger, Politologin und Projektleiterin Atommüllreport
Präsentation Atommüll in Deutschland
Video zum Vortrag von Ursula Schönberger

19.08.2020 Grenzwerte – Bedeutung für die Atommülllagerung
Thomas Dersee, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
Präsentation Grenzwerte – Bedeutung für die Atommülllagerung
Video zum Vortrag von Thomas Dersee

26.08.2020 Atommüll-Lager per Gesetz: Kritischer Blick auf die Standortsuche für hochradioaktiven Müll
Angela Wolff, .ausgestrahlt e.V.
Präsentation Atommülllager per Gesetz
Video zum Vortrag von Angela Wolff

02.09.2020 ASSE II – Wie kann die Rückholung der radioaktiven Abfälle gelingen?
Silke Westphal, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Präsentation ASSE II
Video zum Vortrag von Silke Westphal

09.09.2020 Was wird aus Gorleben? Umgang mit dem bisherigen Standort im Endlagersuchverfahren
Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Präsentation Endlagersuche und was wird aus Gorleben?
Video zum Vortrag von Wolfgang Ehmke

16.09.2020 Aktuelle Probleme und Gefahren bei Zwischenlagern für hoch-radioaktive Abfälle
Dipl.-Phys. Oda Becker
Präsentation Zwischenlagerung

23.09.2020 Schacht KONRAD – Irrweg einer verfehlten Endlagerpolitik
Carsten Kawka und Christin Selensky, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
anmeldung-23-09-2020(at)atommuellreport.de

30.09.2020 Kosten und Finanzierung der Atommülllagerung
Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Institut für Energiesysteme und Energiewirtschaft, Hochschule Ruhr West
anmeldung-30-09-2020(at)atommuellreport.de

07.10.2020 Interpretation von Studien und Statistiken
Dr. med. Alex Rosen, Leitender Oberarzt in der Kindernotaufnahme der Charité Berlin und Vorsitzender der IPPNW Deutschland
anmeldung-07-10-2020(at)atommuellreport.de

14.10.2020 Uran – tödlicher Bodenschatz
Juliane Dickel, Leiterin Atom- und Energiepolitik, Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND)
anmeldung-14-10-2020(at)atommuellreport.de

21.10.2020 Gefährlicher Atommüll aus Forschungseinrichtungen
Dr. Hauke Doerk, Umweltinstitut München e.V.
anmeldung-21-10-2020(at)atommuellreport.de

Dokumentation: Verfälscht, versäumt, verladen – Untersuchungsausschuss Gorleben – Bilanz politischer Fehlentscheidungen

Hier als Dokumentation das Fazit der Linksfraktion zum parlamentarischen Untersuchungsausschuss Gorleben, der im Auftrag des Bundestages von 2010 bis 2013 die willkürliche Festlegung und die politischen Einflussnahmen auf die Auswahl von und die Untersuchungen im Salzstock Gorleben als geplantes Endlager für hochradioaktive Abfälle untersuchte.

Der BUND hat im September 2020 seine Forderung, warum Gorleben als Standort aus geologischen Gründen auch nach dem Standortauswahlgesetz aus dem Verfahren zur Endlagersuche ausgeschlossen werden muss, mit einer fachlichen Stellungnahme erneuert:

Hochradioaktiver Atommüll – Biblis Castoren dürfen wieder rollen – Sofortvollzug angeordnet

Die sieben Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield sollen offenbar in den nächsten Wochen starten, nachdem ein erster Transportversuch im Frühjahr wegen der Corona-Krise abgesagt worden war. Insgesamt 6000 Polizist*innen sollten den brisanten Atommülltransport sichern. Der Atommüll kommt voraussichtlich über den Hafen von Nordenham und geht dann per Schiene in das Zwischenlager am AKW Biblis. Der BUND Hessen hat wegen zahlreicher Sicherheitsmängel Klage gegen die Einlagerung dieser speziellen Atomabfälle eingereicht und angekündigt, gegen die jetzt wieder erteilte Anordnung des sofortige Vollzuges der Genehmigung rechtlich vorzugehen. Erst vor wenigen Tagen hatte der BUND mit einem Gutachten die Sicherheitsmängel der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik neu bewerten lassen.

Zur Zwischenlagerung in Biblis:

Damit macht das zuständige Bundesamt für Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung BaSE den Weg für die Atomtransporte nach Biblis frei. umweltFAIRaendern veröffentlicht folgende Dokumente im Zusammenhang mit den rechtlichen Auseinandersetzungen um die Sicherheitsmängel bei der Einlagerung dieser Atomabfälle im ZL Biblis.

Weitere solcher Atomtransporte mit Abfällen aus den Plutoniumfabriken in Sellafield und La Hague sollen in die Zwischenlager Isar und Brokdorf sowie nach Philippsburg folgen. Dort ist die Einlagerung derartige Abfälle noch nicht genehmigt, die Verfahren laufen noch. Für die Einlagerung in Biblis war die Genehmigung kurz vor Weihnachten 2020 von BaSe erteilt worden.

Anti Atom Initiativen haben gegen den Atommülltransport Proteste angekündigt.  Nach den jetzt anstehenden Castor-Transporten mit verglastem Atommüll aus Sellafield und La Hague stehen weitere Atomtransporte an. Über 100 Behälter mit verstrahlten Struktur- und Bauteilen verbrauchter deutscher Brennelemente sollten eigentlich in nächster Zeit aus La Hague ins Zwischenlager in Ahaus transportiert werden. Diese Transporte verschieben sich jedoch, weil erst noch der entsprechende „Castor“-Behälter neu entwickelt werden muss.

Weitere Informationen auf umweltFAIRaendern Zur Genehmigung für Biblis und warum das keine gute Idee ist:

Sicherheitsanforderungen Endlagerung mit Überprüfungsauftrag beschlossen

„Die Verordnungen über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle“ (siehe hier, PDF) sind heute im Bundestag beschlossen worden. Damit verbunden wurde per Entschließungsantrag (siehe hier, PDF und auch hier) festgelegt, dass bis Mitte der nächsten Legislatur ein Evaluationsbericht vom Bundesumweltministerium dem Bundestag zur weiteren Beratung vorgelegt werden soll. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben dem Entschließungsantrag zugestimmt, sich bei der Abstimmung zu den Verordnungen im Umweltausschuss und im Plenum aber enthalten. Diese Verordnungen spielen im laufenden Auswahlverfahren für die Suche nach einem „Endlager“ für hochradioaktive Abfälle eine Rolle. Ende September wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen Bericht vorlegen, in dem möglicherweise geeignete Regionen zur weiteren Prüfung benannt werden.

  • Diese Sicherheitsanforderungen, die das BMU vorgelegt hat, sind im Vorfeld umstritten gewesen. Im September 2019 hatte es auf einer Veranstaltung des BMU dazu Proteste von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden gegeben. In der Folge musste das BMU die Fristen für Stellungnahmen von Öffentlichkeit und Verbänden verlängern. Beanstandet worden ist auch, dass das BMU nicht den Anforderungen des StandAG gefolgt ist und bei der Erarbeitung der Sicherheits-Verordnungen zu wenig Transparenz und Beteiligung ermöglicht hat. Für Kritik sorgte auch, dass ein Experte zunächst die Verordnungen im Auftrag des BMU wesentlich mit erarbeitete und schließlich als Berater bei der BGE tätig wurde, die diese Verordnungen im weiteren Verfahren anzuwenden hat. Zdebel hatte diesen Vorgang als „Geschmäckle habend“ kritisiert: Atomfilz? Chef der Entsorgungskommission zurückgetreten

Vor der Entscheidung über die Verordnungen war im Umweltausschuss ein gemeinsamer Antrag von Grünen und LINKEN abgelehnt worden (Siehe dazu im Link oben bzw. auch hier, PDF). Darin wurde zwingend eine Novellierung verlangt, bevor die Phase 1 der laufenden Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle nach §15 Abs. 3 des Standortauswahlgesetzes per Beschluss des Bundestages abgeschlossen wird. Bis dahin müsse eine immer noch nicht vorliegende Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung durch das Bundesumweltministerium in der Verordnung eingearbeitet werden.

Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dazu folgenden Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 19(16)375 für die Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, den 9. September 2020 eingebracht:

Der Ausschuss wolle beschließen:
Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 3
Überarbeitung, Inkrafttreten

(1) Die Verordnungen nach Artikel 1 und 2 sind zu überarbeiten und müssen zum Zeitpunkt der Durchführung der Entscheidung gemäß § 15 Absatz 3 Standortauswahlgesetz vorliegen, spätestens jedoch fünf Jahre nach Inkrafttreten. §§ 26 Absatz 3 Satz 5 und 27 Absatz 6 Satz 3 Standortauswahlgesetz bleiben unberührt.

(2) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“

Begründung zur Änderung des Artikels 3:

Die Verordnungen enthalten noch zu diskutierende Festlegungen, die wissenschaftlich validiert werden müssen.

Hervorzuheben sind die Arbeiten an der Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung, die zurzeit am Bundesamt  für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz laufen. Diese spielen bei den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen keine oder lediglich eine untergeordnete Rolle. Auf die weiteren vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und die Anforderung an die Genehmigung eines Endlagers haben sie aber erhebliche Auswirkungen.

In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Umweltausschusses zu den Verordnungen ist die Kritik von Hubertus Zdebel für die LINKE nachzulesen:

„Die Fraktion DIE LINKE. stellte klar, die Verordnung enthalte noch zu diskutierende Festlegungen, die wissenschaftlich validiert werden müssten. Hervorzuheben seien in diesem Zusammenhang die Arbeiten an der Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung, die zurzeit am Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz laufen würden. Diese spielten bei den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen keine oder lediglich eine untergeordnete Rolle. Auf die weiteren vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und die Anforderung an die Genehmigung eines Endlagers hätten sie aber erhebliche Auswirkungen.

Deswegen hätte die Fraktion DIE LINKE. gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den vorgelegten Änderungsantrag eingebracht. Im Standortauswahlgesetz sei in § 26 und § 27 geregelt, dass die Verordnung alle zehn Jahre zu überprüfen sei. Der vorgelegte Änderungsantrag schlage diesbezüglich eine Präzisierung vor, wonach die Verordnungen zum Zeitpunkt der Durchführung der Entscheidung gemäß § 15 Absatz 3 Standortauswahlgesetz, spätestens jedoch fünf Jahre nach Inkrafttreten überarbeitet werden müssen.

Gleichwohl erkenne die Fraktion DIE LINKE. an, dass der seitens der Koalition vorgelegte Entschließungsantrag einen Fortschritt darstelle, dem man sich anschließe.

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