Atomenergie im Krieg

Israel droht, Atomanlagen im Iran anzugreifen, die USA warnen. Russland sorgt mit seinen Attacken auf die Energieversorgung in der Ukraine dafür, dass die Stromversorgung zusammenbrechen und es damit eventuell zum Super-GAU in den ukrainischen AKWs kommen könnte. Auch Waffen könnten, möglicherweise „aus Versehen“, die Atomanlagen treffen. Ob die Notkühlung der heißen, hoch radioaktiven Brennelemente dann noch aufrechterhalten werden kann? In Saporischschja, dem größten Atomkraftwerk in Europa mit seinen sechs Reaktoren und den Atommülllagern, wurde immer wieder auch die Not-Stromversorgung gefährdet. Die Anlage hat Russland mit Kriegsbeginn besetzt und hält sie heute zur strategischen Kriegsführung weiter besetzt. Auch Tschernobyl war zunächst betroffen, wurde aber von den russischen Truppen wieder geräumt. Die anderen in Betrieb befindlichen AKWs stellen im unkalkulierbaren Kriegsgebiet eine extreme Gefahr dar – für die westlich der Ukraine liegenden Staaten, aber auch für Russland selbst. AKWs sollten in Krisen- und vor allem Kriegsgebieten umgehend abgeschaltet werden. Problem: Die internationalen Regeln und Übereinkommen werden nicht eingehalten. Atomalarm im Kriegsgebiet – auch wenn gar keine Atomwaffen eingesetzt werden. Und AfD, CDU/CSU und … wollen neue Atomenergie in Deutschland. Keine Panik (auf der Titanic).

IPPNW warnt immer wieder, auch Greenpeace fordert nun massives Eingreifen. IAEO und auch bundesdeutsche Behörden wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verfolgen die Lage der Atommeiler im Kriegsgebiet intensiv. Zuletzt hatten die Angriffe ukrainischer Truppen auf dem russischen Staatsgebiet in der Nähe der dortigen Atomkraftwerke in Kursk für Aufsehen gesorgt. Und nun werden die Atomanlagen im Nahen Osten Teil der Kriegshandlungen. Iran ist AKW-Betreiber und verfügt auch über zahlreiche Atomfabriken und Forschungsanlagen, in denen Uran angereichert und Plutonium abgetrennt werden kann. Vielleicht könnte der Iran eine Atomwaffe bauen? In jedem Fall aber hat Israel Atomwaffen.

Keine Nebensache, sondern relevant für Deutschland: In Jülich steht hochaktiver Atommüll, der möglicherweise in ein Zwischenlager nach Ahaus soll. Hunderte Kilometer Atomtransport mit atomwaffenfähigem Uran-Brennstoff. Höchste Sicherheitsanforderungen und immer wieder verzögert sich der Transport, der über Autobahnen stattfinden soll – über Brücken in NRW !!! Rund 150 solcher Transporte müssten erfolgen, um Jülich zu räumen. Ein unglaubliches Aufgebot an Polizei und Sicherheitsorganen ist maximal gefordert. Die haben ja sonst nichts zu tun. Komisch: Immer wieder verzögern sich diese Atomtransporte… Warum bitte wird nicht endlich in Jülich selbst ein neues, deutlich verbessertes Zwischenlager gebaut? Schon jetzt haben NRW und die Bundesregierung und der Betreiber rund 10 Jahre sinnlos verstreichen lassen – behaupten aber immer, wie brandwichtig der Abtransport aus Jülich wäre. Der Bürgermeister in Jülich ist bereit, dass das Atommülllager vor Ort erneuert, aber verbessert wird. Anti-Atom-Gruppen auch? Also?

Ich habe mir das nicht ausgedacht, mit AKWs, mit Krieg, mit Terror, mit Ukraine und Jülich und Ahaus und Brücken und SEWD und … : „Kugellagerung. Alles, was vorstellbar ist, lässt sich berechnen, in Szenarien packen und bewerten. Stellen wir uns eine Person vor, die am Rande der Autobahn versteckt ausharrt, bis einer der 152 Jülicher CASTOR-Behälter in Sicht kommt. https://www.herzog-magazin.de/nachrichten/top-themen/kugellagerung/“

 

Down by Law: Seit zwei Jahren keine Neuwahl des Nationalen Begleitgremium bei der Atommüll-Endlagersuche – Bundestag und Bundesrat verweigern sich

Bundestag und Bundesrat bleiben weiterhin tatenlos bei der seit Ende 2022 anstehenden Neuwahl der sogenannten „anerkannten Personen“ als Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Atommüll-Endlagersuche. Hinter den Kulissen streiten weiterhin einige Bundesländer darum, über dieses Gremium Einfluss auf die Durchführung Endlagersuche auszuüben bzw. auszubauen. Genau das aber soll das NBG laut Gesetzesauftrag ausdrücklich verhindern. Für die Umsetzung der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Atomabfälle ist zur Kontrolle der Umsetzung und quasi als eine Art Kontrollaufsicht zur Durchführung des Standortauswahlgesetzes ist dieses Gremium im Jahr 2016 etabliert worden. Vor allem Bayern, aber auch Sachsen und andere Länder wollen Mitglieder benennen, die dafür sorgen, dass das Endlager in jedem Fall nicht im eigenen Bundesland gefunden wird.

In Satz 1 von Paragraf 8 des Standortauswahlgeseztes ist klar geregelt, dass Gremium die Aufgabe hat, eine „vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Es kann sich unabhängig und wissenschaftlich mit sämtlichen Fragestellungen das Standortauswahlverfahren betreffend befassen, die zuständigen Institutionen jederzeit befragen und Stellungnahmen abgeben. Es kann dem Deutschen Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben.“ Dafür bekommt es eine starke Stellung auch beim Zugang zu entsprechen Unterlagen und Informationen. Klar und eindeutig wird im Gesetz geregelt, dass keine aktiven Landes- und Bundespolitiker:innen in das Gremium dürfen und auch wirtschaftliche Interessen an der Endlagersuche sind verboten.

In Paragraf 8 Satz 3 ist festgelegt: „Das Nationale Begleitgremium soll aus 18 Mitgliedern bestehen. Zwölf Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein. Sie werden vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlages gewählt; daneben werden sechs Bürgerinnen oder Bürger, darunter zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem dafür geeigneten Verfahren der Bürgerbeteiligung nominiert worden sind, von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ernannt.“

Erstmals wurden die „anerkannten Personen“ im November 2016 gewählt und berufen (Bundestag). Eine erste Nach- bzw. Neuwahl hätte demnach Ende 2019 durchgeführt werden müssen. Aber schon hier kam es zu Verzögerung. Erst im am 13. März 2020 wurde die nachträgliche Wahl (Bundestag) durchgeführt, in der Übergangszeit waren die Mitglieder nur noch auf Bitten der zuständigen Ministerin im Amt.  Spätestens im November 2022 hätte also turnusgemäß das NBG abermals von Bundestag und Bundesrat gewählt werden müssen. Erfolgt ist das jedoch bis heute nicht.

Überraschend eigentlich, dass diese  kaum öffentlich kritisiert oder beanstandet wird. Achselzuckend wird das Thema in den Parlamenten in die Ecke gestellt, auch andere Öffentlichkeiten handeln in dieser Problematik nicht, – sind doch andere Probleme vermeintlich bedeutsamer.

Die „anerkannten Personen“ als Mitglieder des NGB sind also lediglich auf Bitten der zuständigen Umweltministerin noch im Amt. Beide Verfassungsorgane betreiben hier im Grunde eine schwere Demontage an der Glaubwürdigkeit dieses „Wächter-Gremiums“ und ignorieren bestehende Gesetze-Vorschriften ausgerechnet bei einem so heiklen Thema, das über Jahrzehnte massive gesellschaftliche Kontroversen – Gorleben – ausgelöst hatte. Da muss man sich am Ende nicht wundern, wenn die Bürger:innen auf Abstand gehen.

Was eigentlich mit dem Standortauswahlgesetz nicht mehr passieren wollte, lauft bereits wieder: Politische Interessen nehmen wieder Einfluss auf die Durchführung eines Gesetzes, in dem Wissenschaftlichkeit, Partizipation und Beteiligung der Öffentlichkeit eigentlich als Lehre aus der Vergangenheit weit vorn stehen und politische Einflussnahmen wie seinerzeit in Gorleben außen vor bleiben sollten.

Einige der Mitglieder, die seit 2022 von Bundestag und Bundesrat nicht neu gewählt wurden, sind Monika C.M. Müller und Klaus Brunsmeier sowie die beiden amtierenden Sprecher:innen  Prof. Dr. Armin Grunwald und Prof. Dr. Miranda Schreurs. Aufgrund der Regelungen im Gesetz dürften diese Personen lediglich zweimal wiedergewählt werden, also insgesamt für maximal neun Jahre Mitglieder im NBG bleiben. Sie sind – wie auch die anderen Mitglieder eigentlich nicht ausreichend für ihre Aufgabe legitimiert – arbeiten aber weiter. Die nächsten Wahlen müssten im November 2025 stattfinden. Diese Personen dürften dann nicht wiedergewählt werden. Aber: Wenn im September 2025 der Bundestag neu gewählt wird, wer mag glauben, dass dieses NBG dann mal eben wieder legalisiert wird? (Foto: Das NGB zu Besuch im Zwischenlager Ahaus. Müller, dritte von Links. Rechts daneben Grunwald, zwei weiter nach rechts Schreurs und nochmal zwei weiter Brunsmeier.)

Neulich in Augsburg: Bill Bo und seine Kumpane Folge 1 – Der Plan

Aus Urheberschutzgründen und anderen rechtlichen und finanziellen Gründen dieser Link, – eine „Erinnerung“, weil ich neulich vor dem Augsburger Puppentheater stand, gemeinsam mit Weggefährten der „Hochschule für Wirtschaft und Politik“ HWP. Zweiter Bildungsweg. Und das Forum und Gundremmingen sind auch nicht weit. Und weil …

https://www.youtube.com/watch?v=ukBkydpgFdA

Was davon hat mit der Stadt der Fugger, mit Europa und mit Ausbeutung und Kolonialismus zu tun? Ein Marionettentheater!

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