Online Informationsprogramm über atomare Gefahren

Mit einer umfangreichen Veranstaltungsreihe informiert der Atommüllreport mit fachkundigen Referent*innen zum Thema „Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen“. Per Video werden in einer Vielzahl von Themenfeldern der Wahnsinn der Atomenergienutzung und vor allem seiner radioaktiven Hinterlassenschaften behandelt. Jede Menge gute Argumente für den Atomausstieg! umweltFAIRaendern dokumentiert von der Homepage des Atommüllreports.

Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen

2022 sollen die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Doch der Ausstieg ist noch lange nicht das Ende der Geschichte. Einerseits werden in Gronau und Lingen noch angereichertes Uran und Brennelemente für den Export hergestellt, andererseits bleibt das Problem mit den strahlenden Hinterlassenschaften aus mehr als 60 Jahren Atomenergienutzung.

Wie kann der Atommüll über mindestens 1 Million Jahre sicher gelagert werden? In einer Online-Veranstaltungsreihe des Atommüllreports erfahren Sie von ausgewiesenen Expert*innen Wissenswertes über die Wirkung radioaktiver Strahlung, die Probleme bei der Atommülllagerung und der Standortsuche für ein tiefengeologisches Lager. Anhand der existierenden Projekte ASSE II, Schacht KONRAD und Gorleben wird deutlich, wie es nicht funktioniert. Weitere Themen sind die Zwischenlagerung, der Uranabbau und die Kosten der Atommülllagerung.

Die Online-Veranstaltungsreihe findet immer mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Sie können an einzelnen Terminen teilnehmen, später in die Reihe einsteigen oder jede Veranstaltung besuchen und so einen guten Überblick über die verschiedenen Facetten des Themas erhalten. Bitte melden Sie sich für jede Veranstaltung einzeln über den jeweiligen Anmeldelink an. Dann erhalten Sie entsprechende Zugangsdaten sowie weitere technische Hinweise.

[Hier der Link zur Playlist der Veranstaltungsreihe]

Termine:

05.08.2020 Strahlung und Strahlenwirkung
Dr. med. Alex Rosen, Leitender Oberarzt in der Kindernotaufnahme der Charité Berlin und Vorsitzender der IPPNW Deutschland
Präsentation Strahlung und Strahlenwirkung
Video zum Vortrag von Alex Rosen

12.08.2020 Atommüll in Deutschland – ein Überblick
Ursula Schönberger, Politologin und Projektleiterin Atommüllreport
Präsentation Atommüll in Deutschland
Video zum Vortrag von Ursula Schönberger

19.08.2020 Grenzwerte – Bedeutung für die Atommülllagerung
Thomas Dersee, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
Präsentation Grenzwerte – Bedeutung für die Atommülllagerung
Video zum Vortrag von Thomas Dersee

26.08.2020 Atommüll-Lager per Gesetz: Kritischer Blick auf die Standortsuche für hochradioaktiven Müll
Angela Wolff, .ausgestrahlt e.V.
Präsentation Atommülllager per Gesetz
Video zum Vortrag von Angela Wolff

02.09.2020 ASSE II – Wie kann die Rückholung der radioaktiven Abfälle gelingen?
Silke Westphal, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Präsentation ASSE II
Video zum Vortrag von Silke Westphal

09.09.2020 Was wird aus Gorleben? Umgang mit dem bisherigen Standort im Endlagersuchverfahren
Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Präsentation Endlagersuche und was wird aus Gorleben?
Video zum Vortrag von Wolfgang Ehmke

16.09.2020 Aktuelle Probleme und Gefahren bei Zwischenlagern für hoch-radioaktive Abfälle
Dipl.-Phys. Oda Becker
Präsentation Zwischenlagerung

23.09.2020 Schacht KONRAD – Irrweg einer verfehlten Endlagerpolitik
Carsten Kawka und Christin Selensky, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
anmeldung-23-09-2020(at)atommuellreport.de

30.09.2020 Kosten und Finanzierung der Atommülllagerung
Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Institut für Energiesysteme und Energiewirtschaft, Hochschule Ruhr West
anmeldung-30-09-2020(at)atommuellreport.de

07.10.2020 Interpretation von Studien und Statistiken
Dr. med. Alex Rosen, Leitender Oberarzt in der Kindernotaufnahme der Charité Berlin und Vorsitzender der IPPNW Deutschland
anmeldung-07-10-2020(at)atommuellreport.de

14.10.2020 Uran – tödlicher Bodenschatz
Juliane Dickel, Leiterin Atom- und Energiepolitik, Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND)
anmeldung-14-10-2020(at)atommuellreport.de

21.10.2020 Gefährlicher Atommüll aus Forschungseinrichtungen
Dr. Hauke Doerk, Umweltinstitut München e.V.
anmeldung-21-10-2020(at)atommuellreport.de

Dokumentation: Verfälscht, versäumt, verladen – Untersuchungsausschuss Gorleben – Bilanz politischer Fehlentscheidungen

Hier als Dokumentation das Fazit der Linksfraktion zum parlamentarischen Untersuchungsausschuss Gorleben, der im Auftrag des Bundestages von 2010 bis 2013 die willkürliche Festlegung und die politischen Einflussnahmen auf die Auswahl von und die Untersuchungen im Salzstock Gorleben als geplantes Endlager für hochradioaktive Abfälle untersuchte.

Der BUND hat im September 2020 seine Forderung, warum Gorleben als Standort aus geologischen Gründen auch nach dem Standortauswahlgesetz aus dem Verfahren zur Endlagersuche ausgeschlossen werden muss, mit einer fachlichen Stellungnahme erneuert:

Hochradioaktiver Atommüll – Biblis Castoren dürfen wieder rollen – Sofortvollzug angeordnet

Die sieben Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield sollen offenbar in den nächsten Wochen starten, nachdem ein erster Transportversuch im Frühjahr wegen der Corona-Krise abgesagt worden war. Insgesamt 6000 Polizist*innen sollten den brisanten Atommülltransport sichern. Der Atommüll kommt voraussichtlich über den Hafen von Nordenham und geht dann per Schiene in das Zwischenlager am AKW Biblis. Der BUND Hessen hat wegen zahlreicher Sicherheitsmängel Klage gegen die Einlagerung dieser speziellen Atomabfälle eingereicht und angekündigt, gegen die jetzt wieder erteilte Anordnung des sofortige Vollzuges der Genehmigung rechtlich vorzugehen. Erst vor wenigen Tagen hatte der BUND mit einem Gutachten die Sicherheitsmängel der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik neu bewerten lassen.

Zur Zwischenlagerung in Biblis:

Damit macht das zuständige Bundesamt für Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung BaSE den Weg für die Atomtransporte nach Biblis frei. umweltFAIRaendern veröffentlicht folgende Dokumente im Zusammenhang mit den rechtlichen Auseinandersetzungen um die Sicherheitsmängel bei der Einlagerung dieser Atomabfälle im ZL Biblis.

Weitere solcher Atomtransporte mit Abfällen aus den Plutoniumfabriken in Sellafield und La Hague sollen in die Zwischenlager Isar und Brokdorf sowie nach Philippsburg folgen. Dort ist die Einlagerung derartige Abfälle noch nicht genehmigt, die Verfahren laufen noch. Für die Einlagerung in Biblis war die Genehmigung kurz vor Weihnachten 2020 von BaSe erteilt worden.

Anti Atom Initiativen haben gegen den Atommülltransport Proteste angekündigt.  Nach den jetzt anstehenden Castor-Transporten mit verglastem Atommüll aus Sellafield und La Hague stehen weitere Atomtransporte an. Über 100 Behälter mit verstrahlten Struktur- und Bauteilen verbrauchter deutscher Brennelemente sollten eigentlich in nächster Zeit aus La Hague ins Zwischenlager in Ahaus transportiert werden. Diese Transporte verschieben sich jedoch, weil erst noch der entsprechende „Castor“-Behälter neu entwickelt werden muss.

Weitere Informationen auf umweltFAIRaendern Zur Genehmigung für Biblis und warum das keine gute Idee ist:

Sicherheitsanforderungen Endlagerung mit Überprüfungsauftrag beschlossen

„Die Verordnungen über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle“ (siehe hier, PDF) sind heute im Bundestag beschlossen worden. Damit verbunden wurde per Entschließungsantrag (siehe hier, PDF und auch hier) festgelegt, dass bis Mitte der nächsten Legislatur ein Evaluationsbericht vom Bundesumweltministerium dem Bundestag zur weiteren Beratung vorgelegt werden soll. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben dem Entschließungsantrag zugestimmt, sich bei der Abstimmung zu den Verordnungen im Umweltausschuss und im Plenum aber enthalten. Diese Verordnungen spielen im laufenden Auswahlverfahren für die Suche nach einem „Endlager“ für hochradioaktive Abfälle eine Rolle. Ende September wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen Bericht vorlegen, in dem möglicherweise geeignete Regionen zur weiteren Prüfung benannt werden.

  • Diese Sicherheitsanforderungen, die das BMU vorgelegt hat, sind im Vorfeld umstritten gewesen. Im September 2019 hatte es auf einer Veranstaltung des BMU dazu Proteste von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden gegeben. In der Folge musste das BMU die Fristen für Stellungnahmen von Öffentlichkeit und Verbänden verlängern. Beanstandet worden ist auch, dass das BMU nicht den Anforderungen des StandAG gefolgt ist und bei der Erarbeitung der Sicherheits-Verordnungen zu wenig Transparenz und Beteiligung ermöglicht hat. Für Kritik sorgte auch, dass ein Experte zunächst die Verordnungen im Auftrag des BMU wesentlich mit erarbeitete und schließlich als Berater bei der BGE tätig wurde, die diese Verordnungen im weiteren Verfahren anzuwenden hat. Zdebel hatte diesen Vorgang als „Geschmäckle habend“ kritisiert: Atomfilz? Chef der Entsorgungskommission zurückgetreten

Vor der Entscheidung über die Verordnungen war im Umweltausschuss ein gemeinsamer Antrag von Grünen und LINKEN abgelehnt worden (Siehe dazu im Link oben bzw. auch hier, PDF). Darin wurde zwingend eine Novellierung verlangt, bevor die Phase 1 der laufenden Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle nach §15 Abs. 3 des Standortauswahlgesetzes per Beschluss des Bundestages abgeschlossen wird. Bis dahin müsse eine immer noch nicht vorliegende Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung durch das Bundesumweltministerium in der Verordnung eingearbeitet werden.

Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dazu folgenden Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 19(16)375 für die Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, den 9. September 2020 eingebracht:

Der Ausschuss wolle beschließen:
Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 3
Überarbeitung, Inkrafttreten

(1) Die Verordnungen nach Artikel 1 und 2 sind zu überarbeiten und müssen zum Zeitpunkt der Durchführung der Entscheidung gemäß § 15 Absatz 3 Standortauswahlgesetz vorliegen, spätestens jedoch fünf Jahre nach Inkrafttreten. §§ 26 Absatz 3 Satz 5 und 27 Absatz 6 Satz 3 Standortauswahlgesetz bleiben unberührt.

(2) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“

Begründung zur Änderung des Artikels 3:

Die Verordnungen enthalten noch zu diskutierende Festlegungen, die wissenschaftlich validiert werden müssen.

Hervorzuheben sind die Arbeiten an der Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung, die zurzeit am Bundesamt  für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz laufen. Diese spielen bei den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen keine oder lediglich eine untergeordnete Rolle. Auf die weiteren vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und die Anforderung an die Genehmigung eines Endlagers haben sie aber erhebliche Auswirkungen.

In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Umweltausschusses zu den Verordnungen ist die Kritik von Hubertus Zdebel für die LINKE nachzulesen:

„Die Fraktion DIE LINKE. stellte klar, die Verordnung enthalte noch zu diskutierende Festlegungen, die wissenschaftlich validiert werden müssten. Hervorzuheben seien in diesem Zusammenhang die Arbeiten an der Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung, die zurzeit am Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz laufen würden. Diese spielten bei den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen keine oder lediglich eine untergeordnete Rolle. Auf die weiteren vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und die Anforderung an die Genehmigung eines Endlagers hätten sie aber erhebliche Auswirkungen.

Deswegen hätte die Fraktion DIE LINKE. gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den vorgelegten Änderungsantrag eingebracht. Im Standortauswahlgesetz sei in § 26 und § 27 geregelt, dass die Verordnung alle zehn Jahre zu überprüfen sei. Der vorgelegte Änderungsantrag schlage diesbezüglich eine Präzisierung vor, wonach die Verordnungen zum Zeitpunkt der Durchführung der Entscheidung gemäß § 15 Absatz 3 Standortauswahlgesetz, spätestens jedoch fünf Jahre nach Inkrafttreten überarbeitet werden müssen.

Gleichwohl erkenne die Fraktion DIE LINKE. an, dass der seitens der Koalition vorgelegte Entschließungsantrag einen Fortschritt darstelle, dem man sich anschließe.

Geologisch ungeeignet, politisch verbrannt: BUND fordert, Gorleben aus der Endlagersuche auszuschließen

Der Umweltverband BUND hat heute – mit einem neuen Gutachten untermauert – den Ausschluss von Gorleben als alten neuen Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Atomabfälle gefordert. Politisch verbrannt und vor allem geologisch ungeeignet, so der Bundesvorsitzende Olaf Band. Der Gorleben Experte Jürgen Voges und der Geologe Ulrich Kleemann erläuterten, warum Gorleben nach den im Standortauswahlgesetz festgelegten Kriterien aus dem weiteren Suchverfahren ausgeschlossen werden müsse. Auch der BUND Niedersachsen und die BI Lüchow Dannenberg aus dem Wendland waren an der Pressekonferenz beteiligt. Zum Ende des Monats wird  die Bundesgesellschaft für Endlager (BGE) mit dem „Zwischenbericht-Teilgebiete“ möglicherweise geeignete Regionen für ein Atommüll-Endlager benennen.

Gorleben – so machte der BUND heute noch einmal klar, müsse ausgeschlossen werden, wenn tatsächlich fachliche und geologische Kriterien bewertet werden, und nicht im Hintergrund z.B. die bereits rund 1,9 Milliarden Euro, die bis heute in Gorleben investiert wurden oder die über 100 Castoren mit hochradioaktivem Müll, die im Zwischenlager Gorleben bereits stehen, eine Rolle spielen.

Unter anderem, weil Gorleben immer noch im Verfahren bei der Endlagersuche ist, hatte der BUND bereits den Abschlussbericht der Endlager-Kommission nicht mitgetragen und das auf der Basis des Berichts novellierte Standortauswahlgesetz kritisiert. Der BUND begleitet den gesamten Endlager-Suchprozess seit Jahren kritisch, auch mit Blick auf die mangelhafte Beteiligung der Öffentlichkeit.

Dokumentation: Bund-Pressemitteilung vom 10. September 2020 

Geologisch ungeeignet, politisch verbrannt: BUND fordert Gorleben aus der Endlagersuche auszuschließen
Berlin. Der Salzstock Gorleben ist seit Jahrzehnten Sinnbild für ein intransparentes und planloses Auswahlverfahren für ein tiefengeologisches Lager für hochradioaktive Abfälle. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat bereits zu Beginn, als Mitglied der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, gefordert, Gorleben aus dem Verfahren der Endlagersuche zu nehmen. Einer der gravierenden Mängel, weswegen der BUND dem Kommissionsbericht nicht zustimmen konnte, ist der tiefengeologische Befund vor Ort.
Dabei steht in der „Causa Gorleben“ Geologie – und damit Sicherheit – gegen Starrsinn: Schließlich seien bereits erhebliche Summen investiert worden und im oberirdischen Zwischenlager befindet sich mittlerweile ein Großteil des hochradioaktiven Mülls aus der Wiederaufarbeitung. Dieses Festhalten an früheren, falschen Entscheidungen ignoriert geologische Mängel, ein Rückfall in diese Option bleibt aber zu befürchten.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Geologisch ungeeignet und politisch verbrannt und dennoch schwebt Gorleben weiterhin über dem gesamten Suchverfahren. Nur wenn dieser größte Streitpunkt der deutschen Endlager-Debatte endlich vom Tisch kommt, kann eine tatsächlich qualifizierte Standortsuche beginnen. Ansonsten wird es als Rückfalloption den Suchprozess immer weiter vergiften. Auch die 1,9 Milliarden Euro, die bislang in die Erkundung von Gorleben gesteckt worden sind, wiegen die Sicherheitsmängel nicht auf. Für den BUND bleibt es dabei: Der Salzstock in Gorleben muss endlich aus dem Verfahren genommen und damit einer der Geburtsfehler des neuen Suchverfahrens korrigiert werden. Das wäre auch ein wichtiges Signal und ein erster Schritt zu mehr Glaubwürdigkeit im jetzigen Suchverfahren und schafft Vertrauen in der Bevölkerung.“
Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND-Landesverbands Niedersachsen: „Niedersachsen hat in den vergangenen Jahrzehnten die Hauptlast bei der Diskussion um Endlagerstätten für radioaktive Abfälle in Deutschland getragen. Für die beginnende Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle muss die Devise lauten: Aus Gorleben lernen. Dazu gehören eine intensive Bürgerbeteiligung und ein Offenlegen der Entscheidungskriterien für die Endlagersuche. Nur so kann die letztlich notwendige Suche gelingen. Das kürzlich einberufene Begleitforum des Niedersächsischen Umweltministeriums unter Einbindung vieler gesellschaftlicher Gruppen ist ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz in diesem komplexen Prozess.“
Jürgen Voges, freier Journalist und Autor des heute vorgestellten Gorleben-Papiers: „Der Salzstock Gorleben erfüllt entscheidende Vorgaben des Standortauswahlgesetzes für ein Endlager für hochradioaktiven Müll nicht. Er ist von Bändern aus Anhydrit und Kalisalz durchzogen, die in einen Endlager nichts zu suchen haben. Ausreichend große durchgängige Steinsalzpartien von mindestens drei Quadratkilometern Fläche – und für einen günstigen Fall sogar sechs – fehlen. Über großen Teilen des Salzstocks fehlt auch ein schützendes Deckgebirge. Dort wird das Salz stattdessen von einer mindestens 170 Meter tiefen Rinne durchschnitten. Die Region Gorleben gehört nicht zu den Gebieten mit günstigen geologischen Voraussetzungen für ein Endlager und muss daher bereits im ersten Schritt des Standortauswahlverfahren ausscheiden.“
Ulrich Kleemann, Geologe: „Der Salzstock Gorleben befindet sich in einer aktiven Störungszone, in der in den letzten 34 Millionen Jahren Bewegungen stattgefunden haben, die bis in eine Tiefe von 30 Kilometern nachweisbar sind und die Bildung von eiszeitlichen Rinnen begünstigten. Damit ist ein Ausschlusskriterium nach § 22 des Standortauswahlgesetzes erfüllt, was zwangsläufig zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen muss. Hinzu kommt, dass eine gasführende Schicht unter dem Salzstock wahrscheinlich ist und somit keine günstige geologische Gesamtsituation vorliegt. Der Umgang mit dem Salzstock Gorleben ist für mich daher die Messlatte, ob das Standortauswahlverfahren tatsächlich ergebnisoffen durchgeführt wird oder wie in der Vergangenheit ein ungeeigneter Standort politisch im Verfahren gehalten werden soll.“
Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: „Das Damokles-Schwert baumelt noch über dem politisch verbrannten und geologisch angezählten Standort. Die große Datendichte aus der bisherigen Erkundung zum Salzstock Gorleben-Rambow hingegen kann aus unserer Sicht nur dazu führen, dass der bisherige Standort schon im ersten Vergleichsschritt wegen seiner geologischen Mängel aus dem Endlagersuchverfahren herausfliegt.“
Mehr Informationen:
Das vom BUND in Auftrag gegebene Gorleben-Papier finden Sie unter: www.bund.net/defizite-gorleben
Eine kompakte Zusammenstellung, warum Gorleben als Endlager ungeeignet ist, finden Sie unter: www.bund.net/gorleben-ausschliessen
Kontakt: Juliane Dickel, Leitung Atom- und Energiepolitik, Tel.: 030-27586-562, Mobil: 0176-31267936, E-Mail: juliane.dickel@bund.net
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