Stilllegung AKW Brokdorf und Öffentlichkeitsbeteiligung: Konsultation statt Erörterung

Obwohl der Atomreaktor in Brokdorf noch bis Ende 2021 am Netz ist, will die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein im Rahmen des bereits laufenden Stilllegungsverfahrens die atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung – auch Erörterungsverfahren genannt – trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie durchziehen. Eine für Februar geplante Präsenz-Erörterung hat das Ministerium jetzt abgesagt. Stattdessen soll eine Video-Konsultation mit zwei weiteren Beitrags-Runden erfolgen. Diese Online-Konsultation soll im Februar 2021 beginnen und im Mai 2021 abgeschlossen werden, so das Ministerium. Die Erörterung ist Teil der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und ohnehin eher als begrenzt zu kritisieren. Die Stilllegungsgenehmigung regelt immerhin Maßnahmen, die einen zeitlichen Umfang von ca. 15 Jahren ausmachen und bei der auch mit hochradioaktiven Komponenten hantiert wird. Am 8. Februar, so das Atomministerium in Schleswig-Holstein, sollen weitere Informationen zum digitalen Ablauf der Veranstaltung folgen. Tatsächliche Gründe, warum eine Verschiebung nicht möglich ist, nannte das Ministerium nicht. Am 31. Dezember 2021 erlischt nach dem Atomgesetz die Genehmigung zur Stromerzeugung im AKW Brokdorf. Auch ohne Stilllegungsgenehmigung.

Dokumentation der PM des Ministeriums:
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf: Erörterungstermin wird online stattfinden

Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht: „Wir wollen beim unverzüglichen, sicheren und sichtbaren Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf endlich in die nächste Phase einsteigen.“
Datum 25.01.2021

KIEL. Energiewendeminister Jan-Philipp Albrecht hat heute (25. Januar) bekannt gegeben, dass der ursprünglich als Präsenzveranstaltung geplante Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf und zu Errichtung und Betrieb des dort geplanten Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle durch eine Online-Konsultation ersetzt werden wird. Dieser Präsenztermin war ursprünglich für Oktober 2020 vorgesehen, wurde im Juni 2020 wegen der Covid-19-Pandemie in den Februar 2021 verschoben und ist jetzt aufgrund der anhaltenden Beschränkungen erneut nicht durchführbar.

„Aktuell kann nicht vorhergesagt werden, wann eine solche Präsenzveranstaltung wieder möglich ist. Wir wollen beim unverzüglichen, sicheren und sichtbaren Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf endlich in die nächste Phase einsteigen. Damit sich das Verfahren nicht noch weiter verzögert, werden die Einwendungen im Rahmen einer Online-Konsultation erörtert“, sagte Minister Albrecht zur Begründung.

Details zur Anmeldung zum Erörterungsverfahren werden am 8. Februar 2021 im Amtsblatt Schleswig-Holstein und in Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht.

Hintergrund:

Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf hat im Dezember 2017 beim Energiewendeministerium den Stilllegungs- und Abbauantrag gestellt. Gesetzlich darf das Kernkraftwerk noch bis längstens Ende 2021 betrieben werden. Daneben und rechtlich selbstständig wurde ein Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe („Transportbereitstellungshalle“) gestellt. Auch dieses Vorhaben ist Gegenstand der Online-Konsultation. Für die Verfahren ist aus der Perspektive des Atom- und Strahlenschutzrechts die Reaktorsicherheitsbehörde (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, MELUND) und für die baurechtlichen Aspekte die Baubehörde des Kreises Steinburg zuständig.

In beiden Verfahren findet eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) statt. Rechtsgrundlagen für die Verfahren sind das Atomgesetz (AtG), die Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Diese Gesetze sehen einen Erörterungstermin vor, auf dem den Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit gegeben wird, ihre Einwendungen zu erläutern und zu vertiefen. Der Erörterungstermin ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht öffentlich. Alle Personen, die innerhalb der Auslegungsfrist vom 15.Juni 2020 bis zum 18. August 2020 Einwendungen erhoben hatten, sollen diese näher erläutern können.

Die rechtliche Grundlage für den Ersatz des Erörterungstermins durch eine Online-Konsultation ist das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz). Die Durchführung einer Online-Konsultation lässt dieses Gesetz ausdrücklich zu, wenn ein Erörterungstermin aufgrund von Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie nicht durchgeführt werden kann. Das bedeutet nicht, dass die Teilnahme an der Konsultation nur online möglich ist. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, haben auch die Möglichkeit, sich per Post zu ihren Einwendungen und den Stellungnahmen der Betreibergesellschaft zu äußern.

Das MELUND möchte seine bisher praktizierte Diskussionskultur trotz der widrigen Umstände weitest möglich erhalten und hat die Online-Konsultation deshalb so konzipiert, dass alle Personen, die Einwendungen erhoben haben, zweimal die Gelegenheit erhalten sich zu äußern. Dazwischen erhält die Betreibergesellschaft Gelegenheit zur Stellungnahme.

Außerdem sollen vom MELUND zusätzlich zu den formell notwendigen Inhalten der Erörterung Hintergrundinformationen als fachliche Hilfestellung zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch soll dem in den schleswig-holsteinischen Stilllegungs-Erörterungsterminen besonders im Fokus stehenden Gedanken einer bürgerfreundlichen Ausgestaltung und Erörterung unter den gegebenen Randbedingungen so gut wie möglich Rechnung getragen und eine gleichwertige Möglichkeit geschaffen werden, alle Einwendungen und die Entgegnungen der Betreibergesellschaft umfassend zu erörtern. Die Online-Konsultation soll im Februar 2021 beginnen und im Mai 2021 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse wird das Energiewendeministerium in seine Entscheidung über die Genehmigungsanträge einbeziehen.

Atomwaffen sind verboten!

„Die Zerstörungspotentiale der Atomenergie – ob als Waffe oder zur Stromerzeugung – müssen Geschichte werden. Einen ganz wichtigen Meilenstein auf dem Weg dorthin stellt der von den Vereinten Nationen am kommenden Freitag in Kraft gesetzten Atomwaffenverbotsvertrag dar“, erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Für Zdebel ist klar: „Der Atomwaffenverbotsvertrag ist eine Mahnung und eine Aufforderung, dass wir uns weltweit weiter mit aller Kraft einsetzen müssen, damit Hiroshima und Nagassaki – aber auch Tschernobyl und Fukushima – sich nicht wiederholen. Beim Ausstieg aus der atomaren Stromerzeugung  ist die Bundesrepublik ein gutes Stück vorangekommen.

Die Linksfraktion wird jetzt Druck machen, damit Deutschland den Atomwaffenverbots-Vertrag unterzeichnet.

Wir brauchen einen globalen Atomausstieg und die Abschaffung aller Atomwaffen!

Der Anfang eines Prozesses deeskalierender Schritte wäre der Abzug der Atomwaffen aus Büchel und der Verzicht auf die Beschaffung neuer atomwaffentauglicher Kampfflugzeuge für die Bundeswehr. Sowie die endgültige Stilllegung der noch vom Atomausstieg ausgenommen Uranfabriken in Gronau und Lingen.“

 

Rechtswidrige Uran-Exporte? Zdebel fragt Bundesregierung

Im Zusammenhang mit möglicherweise rechtswidrigen Uran-Exporten aus der Brennelemente-Fabrik der ANF Lingen für ein AKW in der Schweiz fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die Bundesregierung auf, Stellung zu nehmen und ggfls. Maßnahmen gegen den Betreiber – das französische Unternehmen Framatome – einzuleiten. Die Uranfabrik in Lingen ist ebenso wie die Urananreicherung in Gronau vom Atomausstieg ausgenommen.

  • Zdebel hat eine Schriftliche Frage (siehe unten) auf den Weg gebracht, die nächste Woche beantwortet wird. Außerdem hat er eine Initiative gestartet, dass in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses das zuständige Ministerium über die Vorgänge um die Uran-Exporte und die möglichen Konsequenzen informieren soll und eine schriftlichen Vorab-Bericht gefordert. Ob das Thema auf die Tagesordnung kommt, ist noch offen.
  • Zum Vorgang siehe auch hier:Illegale Uran-Exporte für AKW-Betrieb?

Beide Uran-Anlagen beliefern weltweit Atommeiler mit Uran-Brennstoff. Auch solche Uralt-Reaktoren im benachbarten Ausland, die im Falle einer Katastrophe erhebliche Konsequenzen auch für Bundesbürger*innen hätte. Weil die Bundesregierung seit Jahren trotz einer Verabredung im Koalitionsvertrag nichts gegen derartige Uran-Exporte unternommen hat, haben Klagen von Anti-Atom-Gruppen und dem BUND einen vorläufigen Export-Stopp erreicht. Dennoch hat Framatome Brennelemente in die Schweiz exportiert. Die genauen Umstände will Zdebel jetzt aufgeklärt wissen.

Diese Schriftliche Frage an die Bundesregierung hat der MdB Zdebel gestellt:

„Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mit Blick auf laufende Klagen gegen Exporte von Uran-Brennstoffen in Nachbarstaaten über möglicherweise rechtswidrige Lieferungen von Brennelementen für schweizerische AKW durch die zu Framatome gehörende ANF Lingen, und wird die Bundesregierung, die ja selbst laut Koalitionsvertrag das Ziel einer rechtssicheren Unterbindung von derartigen Uran-Exporten verfolgt, darauf hinwirken, dass bis zur Klärung der möglicherweisen Rechtswidrigkeit dieser Exporte aus Lingen alle entsprechenden Uran-Exporte untersagt werden (Quellen: https://taz.de/Empoerung-ueber-Brennelement-Transport/!5743502/; https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 Zeilen 6694 ff. )?“

Neues Atomabkommen EU – GB: Atomwaffenfähiges Uran durch teilweise deutsches Uran-Unternehmen?

Im Rahmen der Brexit-Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien ist es zu einem neuen Atomabkommen gekommen, nach dem möglicherweise das zu einem Drittel deutsche Unternehmen URENCO (Gronau) künftig den spaltbaren Anteil Uran235 auf „20 Prozent und mehr“ anreichern darf, wenn es zuvor um eine schriftliche Zustimmung ersucht und diese erhalten hat. Auf diese neue Regelung weisen Anti-Atom-Initiativen aus dem Münsterland hin. Ab 20 Prozent Anreicherung gilt Uran international als atomwaffentauglich. Bislang reichert das der vermeintlich „zivilen“ bzw. „friedlichen“ Atomenergienutzung verpflichtete gemeinsame deutsch, niederländisch und britische Unternehmen URENCO Uran auf im Schnitt bis zu 5 Prozent an, wie es für die Herstellung von Brennelementen für die herkömmlichen Reaktoren erforderlich ist. URENCO ist vom Atomausstieg in Deutschland ausgenommen und verfügt über eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Auch sonst enthält das EU-GB-Atomabkommen viele Regelungen, die noch einer genaueren Analyse unterzogen werden sollten.

Das US-Militär interessiert sich seit längerem für die Entwicklung neuer Mini-Reaktoren, mit denen Militärbasen und Kriegsgebiete mit Strom und Wärme versorgt werden sollen. Aber weltweit wird an solchen kleineren Reaktoren auch geforscht, um diese künftig in entlegenen Gegenden einsetzen zu können, wie es Russland mit einem jüngst in Betrieb genommenen Atom-Reaktor-Schiff erstmals vorgeführt hat.

Für diese neuen, noch in Entwicklung befindlichen Reaktormodelle war bislang eine Anreicherung auf bis zu 19,75 Uran235 vorgesehen. Auch die US-Niederlassung der URENCO hatte vor einiger Zeit schon angekündigt, künftig eine solche Anreicherung anzustreben. Nun soll das offenbar im Rahmen der Trennung von EU und GB in dem Atomkommen sogar noch ausgebaut werden. Um im Geschäft zu bleiben, soll der URENCO offenbar jetzt sogar die Herstellung von direkt atomwaffenfähigem Uran gestattet werden. Noch unklar ist, welche Rolle die Bundesregierung bei diesen Verträgen gespielt hat und welche Folgen das für den Atomwaffensperrvertrag haben könnte. Der soll ja im Sinne der „friedlichen“ Atomenergie sicherstellen, dass eine Anreicherungsstufe von 20 Prozent Uran235 in keinem Fall überschritten werden darf – siehe dazu die Auseinandersetzungen um das Abkommen mit dem Iran, an dem ja auch die Bundesrepublik beteiligt ist.

Auszug aus dem Atomabkommen EU-GB:

Artikel 10 – Anreicherung

„Bevor eine Vertragspartei unter dieses Abkommen fallendes Kernmaterial auf 20 % oder mehr Uran-235 anreichert, holt sie schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei ein. In dieser gegebenenfalls erteilten Zustimmung sind die Bedingungen zu beschreiben, unter denen das auf 20 % oder mehr angereicherte Uran verwendet werden darf. Weitere Bestimmungen, die zur Erleichterung der Umsetzung dieser Bestimmung erforderlich sind, können in den Verwaltungsver­einbarungen nach Artikel 15 [Verwaltungsvereinbarungen] festgelegt werden.“

Bereits in der letzten Woche hatten verschiedene Anti-Atom-Gruppen angesichts der Diskussionen um die Urananreicherung im Iran davor gewarnt, dass die dreistaatliche URENCO mit Sitz in den Niederlanden, in der Bundesrepublik, in Großbritannien und in den USA die Anreicherung auf bis zu knapp unter 20 Prozent anstrebt.

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert diese PM im folgenden:

Deutschland, Niederlande und USA setzen schlechtes Beispiel

Anti-Atomkraft-Initiativen aus NRW, Niedersachsen und den Niederlanden sowie der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und die internationale Ärzteorganisation IPPNW kritisieren scharf das Vorhaben des Iran, ab sofort Uran 235 bis auf 20% anreichern zu wollen. Dies erhöht die Gefahren für eine militärische Verwendung enorm, denn bei einem Anreicherungsgrad von 20% ist ein Großteil der Anreicherung für atomwaffenfähiges Uran bereits geschehen. Scharf kritisiert wird auch das Verhalten der US-Regierung, die durch den einseitigen Ausstieg aus dem Atomabkommen mit dem Iran diese gefährliche Entwicklung überhaupt erst heraufbeschworen hat.

Die Initiativen und Verbände kritisieren zudem, dass ausgerechnet Deutschland, die Niederlande, Großbritannien und die USA in dieser Beziehung ein sehr schlechtes Beispiel setzen: 2019 kündigte der deutsch-niederländisch-britische Urananreicherer Urenco mit Billigung der vier Regierungen an, in den USA zukünftig ebenfalls Uran 235 auf bis zu 20% anreichern zu wollen. In den USA gab es dazu unter anderem Gespräche zwischen Urenco und dem Pentagon. Damit begibt sich auch Urenco noch weiter in den zivil-militärischen Graubereich der friedensgefährdenden Urananreicherung.

Urenco gehört zu einem Drittel den deutschen Energiekonzernen RWE und E.ON, wird politisch von der Bundesregierung zusammen mit den Regierungen in Den Haag und London kontrolliert und betreibt in Gronau/Westfalen die bundesweit einzige Urananreicherungsanlage. Weitere Urenco-Anlagen befinden sich in Almelo/Niederlande, Capenhurst/Großbritannien sowie Eunice/USA. Genau wie der Iran arbeitet auch Urenco mit dem Zentrifugen-Verfahren, das technisch jederzeit auch für die atomwaffenfähige Urananreicherung genutzt werden kann.

Es ist leider Fakt, dass der Iran jetzt die Ankündigungen von Urenco zur massiven Erhöhung des Anreicherungsgrads von Uran 235 kopiert. Die Bundesregierung, die Niederlande, Großbritannien und die USA haben dem Iran damit leider erneut eine politische Steilvorlage geliefert, anstatt gemeinsam die militärisch extrem brisante Urananreicherung zu stoppen. Damit machen sich die Regierungen unglaubwürdig, wenn sie den Iran zur Zurückhaltung auffordern. Dennoch muss der Iran natürlich von sich aus auf derartige nukleare Provokationen verzichten.

Wir beobachten mit großer Sorge, dass die ohnehin dünne Trennlinie zwischen ziviler und militärischer Urananreicherung immer weiter verschwimmt. Dass Urenco, und damit auch die deutschen Energieversorger RWE und E.ON sowie die Bundesregierung, hier an vorderster Front mitspielen, ist ein Skandal. Wenn die Bundesregierung es mit Atomausstieg und atomarer Abrüstung ernst meint, dann muss sie mit dem eigenen Veto-Recht die Urenco-Pläne in den USA sofort stoppen, um ein positives Beispiel für internationale Abrüstung zu setzen!

Im Rahmen der bundesweiten Ostermärsche der Friedensbewegung sind auch in diesem Jahr zu Ostern wieder Proteste zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau geplant. In welchem Rahmen dies Corona-bedingt möglich ist, wird derzeit zwischen Anti-Atomkraft- und Friedensinitiativen besprochen.

 

Atomenergie und Terrorschutz: Bundesregierung bringt 17. Atomgesetznovelle auf den Weg

Das Bundeskabinett hat heute eine 17. Atomgesetz-Novelle beschlossen. Ein Referenten-Entwurf zur Neuregelung des unter strikter Geheimhaltung erfolgenden Anti-Terror-Schutzes (Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, SEWD) bei Atomanlagen aus dem Bundesumweltministerium war im Rahmen einer Verbändeanhörung vom BUND und Greenpeace auf Basis einer Stellungnahme des Rechtsanwalts Ulrich Wollenteit massiv kritisiert worden, weil u.a. die Klagerechte, aber auch für die Gerichte selbst erhebliche Einschränkungen vorgenommen werden sollten. (Foto: AKW Brokdorf: Die Gestänge rund um das Reaktorgebäude sind Terrorschutzmaßnahmen, die die Landung eines Hubschraubers verhindern sollen.)

Die 17. Novelle reagiert auf das Urteil zum Zwischenlager Brunsbüttel und auf die verschärften Anforderungen zum Terrorschutz nuklearer Anlagen. Mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig aufgrund von fehlenden oder falschen Nachweisen die Genehmigung für den Betrieb des Zwischenlagers aufgehoben.

Der Entwurf könnte bereits in der nächsten Woche in den Bundestag eingebracht werden und vermutlich dann federführend an den Umweltausschuss überwiesen werden.

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