Atommülllagersuche: Nationales Begleitgremium veröffentlicht Gutachten zur Gesetz-Änderung

Wo und wie können die hochradioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung in einem gesellschaftlichen Konsens möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden? Der Bundestag ist dabei, die Umsetzung der Empfehlungen einer Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle in das sogenannte Standortauswahlgesetz vorzubereiten. Eine Formulierungshilfe hatte das Bundeskabinett im Dezember beschlossen. Jetzt hat das Nationale Begleitgremium (NBG), das die Standortsuche überwachen soll, zwei Gutachten veröffentlicht, die sich mit dem Bericht der Kommission und der bisher veröffentlichen Novelle des Standortauswahlgesetzes kritisch auseinander setzen. Am 11. Februar führt das NBG in Berlin eine BürgerInnen-Anhörung zur Suche nach einem Atommülllager durch.

Die Einladung und die jetzt veröffentlichten Gutachten stehen hier zum Download:

Auf der Homepage des Nationalen Begleitgremiums werden die Gutachten so präsentiert: „Zur Vorbereitung der Bürger/innen-Anhörung zum Standortauswahlgesetz am 11. Februar 2017 in Berlin hat das Nationale Begleitgremium zwei Rechtsgutachten erstellen lassen. In den beiden Kurzgutachten vergleichen Professor Ulrich Smeddinck und Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit jeweils die von der Bundesregierung beschlossene Formulierungshilfe zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes mit den Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Die Empfehlungen der Kommission sollen bei der anstehenden Gesetzesänderung in das Standortauswahlgesetz aufgenommen werden. Die Formulierungshilfe dient den Fraktionen des Bundestages als Grundlage für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Gutachter sollten herausarbeiten, welche Kommissionsempfehlungen in der Formulierungshilfe eins zu eins und welche dort sinngemäß umgesetzt wurden. Sie sollten zudem untersuchen, welche Empfehlungen keinen Eingang in die Formulierungshilfe fanden und was darüber hinaus zusätzlich in deren Text aufgenommen wurde. Die Gutachten stehen am Ende dieser Meldung für Sie zum Download bereit.

BUND und LINKE kritisieren Bundesregierung: Export-Verbot fehlt – Endlager-Suche unzureichend umgesetzt

Beide Gutachten setzen sich vor allem intensiv auseinander mit Formulierungsvorschlägen und Kommissionsempfehlungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Standortauswahlverfahren und zum Rechtsschutz, den Klagemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern in dem Verfahren. Dabei zeichnen die Gutachten ein differenziertes Bild. Zahlreiche Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe wurden demnach in den Formulierungsvorschlag eins zu eins oder wörtlich übernommen. Andere Empfehlungen der Kommission nimmt der Vorschlag für die Änderung des Standortauswahlgesetzes sinngemäß auf. Nach den Gutachten gibt es auch Kommissionsempfehlungen, die nur zum Teil berücksichtigt wurden oder bislang unberücksichtigt blieben.

Das Programm der Bürger/innen-Anhörung am 11. Februar, zu deren Vorbereitung die Gutachten dienen, können Sie ganz unten herunterladen.

Bayern genehmigt Abriss des AKW ISAR 1

„Das StMUV hat der PreussenElektra GmbH eine erste Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) erteilt“, heißt es in der Bekanntmachung des bayerischen Umweltministeriums. (PDF) Damit genehmigt Bayern als erstes Bundesland den Rückbau eines der Atomkraftwerke, die nach Fukushima abgeschaltet worden sind. Der Genehmigungsbescheid selbst ist hier als PDF online. Eine Übersicht der Atomanlagen und der laufenden Verfahren in Bayern findet sich hier auf der Seite des Ministeriums. Die Grünen im Landtag von Bayern reagieren mit einer PM: „Erst Brennstofffreiheit, dann Abriss!“ Dort heißt es: „Schwere Bedenken melden die Landtags-Grünen im Zusammenhang mit der Rückbaugenehmigung des CSU-Umweltministeriums für den Atommeiler Isar 1 an.“

Isar 1 ist ein Siedewasserreaktor, am Standort ist noch ein Druckwasserreaktor in Betrieb. Ca. 1.700 Brennelemente befinden sich nach Angaben der Grünen noch „in einem schlecht geschützten Abklingbecken“. Die Abgeordnete Rosi Steinberger: „Ein Abriss vor der Räumung wäre hoch riskant.“ Weiter heißt es in der PM der Grünen: „Der atompolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Martin Stümpfig, sieht die mit dem nach wie vor gefüllten Lagerbecken verbundenen Gefahren in der Risikobewertung für die Rückbaugenehmigung nicht hinreichend berücksichtigt. „Es werden zwar über 30 nicht unwahrscheinliche Ereignisse aufgelistet – darunter ein möglicher Flugzeugabsturz auf das Lagerbecken. Bei der Berechnung der maximalen Strahlenbelastung für die Umgebung wird der Flugzeugabsturz  aber nicht einkalkuliert. Das ist grob fahrlässig“, ärgert sich Martin Stümpfig. Zudem schreibe die Genehmigung dem für den Rückbau verantwortlichen Unternehmen Preußen-Elektra keinen klaren Zeitrahmen vor. „Wann es los geht, bestimmt alleine der Betreiber – damit werden Klage- und Mitwirkungsrechte der Bevölkerung stark eingeschränkt“, so Martin Stümpfig. Die Landtags-Grünen fordern weiter die Räumung des Lagerbeckens vor Beginn des Rückbaus. Rosi Steinberger: „Erst brauchen wir die Brennstofffreiheit, dann kann der Abriss beginnen. Nur diese Reihenfolge schützt die Bevölkerung vor möglichen Gefahren.“

Auch der Vorsitzende des BUND, Hubert Weiger kritisierte die Genehmigung laut Süddeutsche entsprechend (siehe unten).

In der Pressemitteilung des AKW-Betreibers heißt es: „„Für den Rückbau des Siedewasserreaktors veranschlagen wir ca. 15 Jahre“, so der für den Abbau des Kraftwerks verantwortliche Standortleiter Sebastian Wittmann. „Bevor wir mit dem Rückbau beginnen, müssen wir unsere Betriebsvorschriften an die Festle­gungen der Genehmigung anpassen. Wir planen mit dem Rückbau der Anlage im zwei­ten Quartal zu beginnen“, so Wittmann weiter.“

Über die Genehmigung berichtet der Deutschlandfunk und auch der Donaukurier. „15 Jahre und eine Milliarde Euro – Abbau von Reaktor Isar 1 genehmigt“, heißt es in diesem Bericht. Siehe auch Süddeutsche.

Verglaster Atommüll zur Zwischenlagerung: Anträge im ersten Halbjahr 2017 – Rücktransporte folgen 2019

Als gäbe es in Deutschland nicht schon genug Atommüll, dessen Zwischenlagerung immer größere Probleme bereitet. Zusätzlich müssen noch insgesamt 26 weitere Castor-Behälter mit verglastem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung aus Frankreich und England von der Bundesrepublik zurück genommen werden. Ehemals sollten diese in das Zwischenlager Gorleben. Um aber für die „Endlagersuche“ einen Kompromiss zu finden, nachdem auch der Salzstock in Gorleben weiter im Verfahren bleiben kann, einigten sich Bund und Länder auf Druck von Niedersachsen, diesen WAA-Atommüll künftig in die Zwischenlager der AKWs in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar/Ohu zu bringen. Dafür müssen die Genehmigungen geändert werden, denn diese besonderen radioaktiven Abfälle dürfen bislang dort nicht eingelagert werden. Die Zwischenlager an den Standorten sind grundsätzlich nur für hochradioaktiven Atommüll in Form von Brennelementen aus dem jeweiligen AKW zugelassen. In der ersten Jahreshälfte 2017, so das Bundesumweltministerium auf eine Nachfrage der Grünen im Bundestag, sollen nun die entsprechenden Anträge von den Betreibern gestellt werden. (Foto: AKW Isar/Ohu)

Die Angaben für diese Terminplanung sollen von den jeweiligen Betreibern der entsprechenden Anlagen stammen, heißt es. Außerdem: „Die Rückführung aus Frankreich bzw. die erste Rückführung aus dem Vereinigten Königreich soll im Jahr 2019 stattfinden. Eine Festlegung dieser Transporte auf bestimmte Quartale im Jahr 2019 kann erst erfolgen, wenn die technischen Voraussetzungen für die Beladungen der Behälter in den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague bzw. Sellafield abschließend geklärt sind“, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine Frage der Grünen Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (Drucksache 18/10827).

Der verglaste Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland stellt mit Blick auf die bisherigen Atomabfälle neue Anforderungen an die weitere Zwischenlagerung. Der Grund: Bislang dürfen lediglich abgebrannte Brennelemente dort eingelagert werden. Sollte es zu Undichtigkeiten bei den Castoren kommen, gäbe es zumindest noch derzeit eine Möglichkeit, diese im vorhandenen Reaktor unter Wasser zu reparieren. Für die verglasten Abfälle ist dies jedoch nicht möglich, weil diese unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen dürfen. Hinzu kommt, dass diese verglasten Abfälle in anderen Behältern eingelagert sind, die z.B. eine andere Deckelkonstruktion haben. (Siehe dazu den Link oben und die Links zum Thema Heiße Zelle.) Dennoch hat das Bundesumweltministerium bereits erklärt, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei den neuen Genehmigungsanträgen nicht durchgeführt werden soll, obwohl viele hier eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ der bisherigen Situation sehen.

Atommülllagerung: Nationales Begleitgremium organisiert Anhörung

Im Bundestag haben die Beratungen über die Umsetzung der Empfehlungen der so genannten „Endlager-Kommission“ in das Standortauswahlgesetz begonnen. Dieses Gesetz soll die Anforderungen und den Ablauf der Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle im gesellschaftlichen Konsens regeln. So jedenfalls der Anspruch. Am 11. Februar will nun das neu eingerichtete Nationale Begleitgremium (NBG) eine „Bürger/innen Anhörung“ in Berlin durchführen. (Zur Anmeldung geht es hier.)

Grundlage für die Diskussion, die das NBG organisiert, ist der vom Bundeskabinett kurz vor Weihnachten beschlossene Entwurf, der derzeit zwischen den Bundestagsfraktionen weiter diskutiert wird. Das NBG hat diesen Beschluss hier veröffentlicht.

Bezogen auf eine Eins zu Eins – Umsetzung der Empfehlungen der „Endlager-Kommission“ gibt es allerdings offenkundige Mängel. Auch diese listet das NBG auf (siehe hier).

Die Suche nach einem solchen Atommülllager „kann nur gelingen und zum bestmöglichen Standort führen, wenn Bürgerinnen und Bürger daran von Anfang an mitwirken. Dazu laden wir Sie herzlich ein“, schreibt das NBG auf seiner Homepage. Das ist richtig und genau  das hat bislang nicht stattgefunden.

Schon die Entstehung des Gesetzes fand weitgehend unter Ausschluss der (kritischen) Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen statt und führte dazu, dass vor allem die Initiativen und Verbände aus der Anti-Atom-Bewegung (sowie die LINKE) das Gesetz ablehnten (siehe den Antrag: Atommüll-Endlagersuche vom Kopf auf die Füsse stellen (PDF)). Der „Endlager-Kommission“, deren Empfehlungen jetzt zur Umsetzung anstehen, ist es zu keiner Zeit wirklich gelungen, die Öffentlichkeit an ihrer Arbeit zu beteiligen.

Mit dem StandAG soll angeblich eine ergebnisoffene und vergleichende Suche auf einer „weißen Landkarte“ erfolgen, bei der alle in Frage kommenden Wirtsgesteine (Ton, Kristallin, Salz) gleichberechtigt untersucht werden sollen. Ob das am Ende gelingt? Schon jetzt mobilisieren die Bundesländer Bayern und Sachsen massiv gegen die vorgeschlagenen Regelungen. Sie hatten entsprechende Sondervoten zum Kommissions-Bericht formuliert und mobilisieren jetzt laut dpa/Welt, „um zu erreichen, dass an einer Vorlage des Gesetzentwurfs zur Standortauswahl nachgebessert wird.“ Das Ziel: Die Kristallin-Vorkommen in den beiden Ländern möglichst auszuklammern.

Hintergrund: 40 Jahre Atomenergienutzung und bis heute ist vollkommen unklar, wohin es dauerhaft mit den hochradioaktiven Abfällen soll. Gegen jede Vernunft und ohne jede vergleichende Untersuchung haben frühere Bundesregierungen und die Atomindustrie an Gorleben als bis heute einzigen Ort festgehalten. Das hat sich auch mit dem Standortauswahlgesetz nicht geändert. Einer der vielen Gründe, warum die LINKS-Fraktion dieses Gesetz seinerzeit als Mangelhaft abgelehnt hatte. Im Sommer 2016 hatte eine umstrittene „Endlager-Kommission“ im Auftrag von Bundestag und Bundesrat nach zwei Jahren arbeit Vorschläge für eine Novellierung dieses Gesetzes vorgelegt. Der Bericht enthält zwar einige Verbesserungen, hat aber grundlegende Fragen weiterhin offen gelassen. Deshalb hatten der Umweltverband BUND und auch die Fraktion DIE LINKE das Ergebnis in der Summe abgelehnt und Sondervoten formuliert.

Illegale Castor-Zwischenlagerung Brunsbüttel? „Bereitstellung“ hat begonnen

Greenpeace hält das für rechtswidrig und bezichtigt Robert Habeck, Schleswig-Holsteins Energieminister, der Beihilfe zu strafbaren Handlungen beim Umgang mit hochradioaktivem Material in Brunsbüttel. Denn trotz einer durch oberste Gerichte aufgehobenen Genehmigung lagert Vattenfall mit der Zustimmung der Kieler Atomaufsicht Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll im Zwischenlager Brunsbüttel ein. Statt Zwischenlagerung – die nicht genehmigt ist – nennt das Kieler Ministerium dies nun „Bereitstellung“ und gibt dafür grünes Licht. Greenpeace nennt das einen Taschenspielertrick und hat per Rechtsgutachten eine massive Kritik formuliert. Inzwischen sollen zwei Castoren aus dem Reaktor Brunsbüttel in dieser Weise rechtswidrig ins Zwischenlager „bereitgestellt“ sein, wie die SHZ berichtet. (Foto: Vattenfall, Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel)

Die SHZ berichtet: „Am Ende könnte Vattenfallmanager Pieter Wasmuth und Umweltminister Robert Habeck (Grüne) sogar Haft drohen. Einem von der Umweltschutzorganisation Greenpeace in Auftrag gegebenen neuen Gutachten zufolge ist die bereits laufende Einlagerung von 517 Brennelementen aus dem Reaktor des abgeschalteten Kernkraftwerks Brunsbüttel in Castoren im direkt daneben liegenden Zwischenlager rechtswidrig. Denn für die Halle gibt es nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig, das 2015 rechtskräftig wurde, keine Genehmigung mehr.“

Habeck sieht die von Greenpeace per Rechtsgutachten formulierten Kritikpunkte nicht und weist diese laut SHZ zurück: „„Das Greenpeace-Gutachten verkennt, dass es hier nur um eine zeitlich befristete Bereitstellung und noch nicht um eine Zwischenlagerung geht.“ Für diese längerfristige Zwischenlagerung sei unstreitig eine neue Genehmigung erforderlich, die auch schon beantragt ist. „Sollte diese für das Standortzwischenlager Brunsbüttel nicht erteilt werden, müsste sie für ein anderes Lager beantragt werden“, so Habeck.“

Dass Habeck damit die Rechtsprechung sowohl des Oberverwaltungsgerichts Schleswig als auch des Bundesverwaltungsgerichts praktisch außer Kraft setzt, scheint den Minister nicht weiter zu stören. Der Jurist Ullrich Wollenteit, der die Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel seinerzeit erfolgreich vertreten hatte und jetzt zur „Castor-Bereitstellung“ für Greenpeace das Rechtsgutachten verfasst hat, sieht mit diesem Vorgehen durch die grün-geführte Behörde in Kiel einen Präzedenzfall, mit dem die Sicherheitsstandards des Atomrechts auf fragwürdige Weise unterhöhlt werden und die auch an vielen anderen Standorten künftig bestehende Sicherheitsmängel zu umgehen ermöglicht.

Die SHZ berichtet außerdem: „Seit dem Sommer hat Vattenfall rund 150 Brennelemente umgelagert, zwei Castoren stehen bereits im Zwischenlager. Dazu kommen weitere neun Castoren mit 468 Brennelementen, die dort nach dem Urteil per Verfügung der Atomaufsicht geduldet sind.“

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