Niederbayerische Landräte zur Auswahl eines Endlagerstandorts für Atommüll

Atomkraft Ja, Atommülllager Nein: „Kein Atommüllendlager im Bayerischen Wald. Die Landräte in Niederbayern sprechen sich erneut klar gegen ein mögliches Atommüllendlager im Saldenenburger Granit aus. Bei ihrer Tagung am Donnerstag  in Perlesreut (Lkr. Freyung-Grafenau) verabschiedeten sie eine Resolution“, das berichtet der Bayerische Rundfunk mit Blick auf die Veranstaltung am 16.2.2017.  Die Landräte reagieren damit auf den Beginn einer bundesweiten Suche nach einem dauerhaften Atommülllager für hochradioaktive Abfälle. In den nächsten Wochen soll das dafür geschaffene Standortauswahlgesetz novelliert und das Suchverfahren gestartet werden.

Weiter heißt es beim BR: „Die Kommunalpolitiker berufen sich dabei auf die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, die bereits 2007 Granit als Endlager für Atommüll für ungeeignet bewertet hat. Daran habe sich nichts geändert, so der gastgebende Landrat von Freyung-Grafenau, Sebastian Gruber (CSU).“

Dokumentation: Resolution der niederbayerischen Landräte  zur Auswahl eines Endlagerstandorts für Atommüll

Als niederbayerische Landräte stellen wir uns der Verantwortung, dass ein Endlagerstandort für Atommüll gefunden werden muss. Zu dieser Verantwortung gehört es aber auch, dass wir uns mit möglichen Standorten in Niederbayern befassen, auf die damit verbundenen Probleme deutlich hinweisen und eine allein sachlich ausgerichtete Standortentscheidung einfordern. Wir sehen uns in der Pflicht, an die nationale Verantwortung zu appellieren.

Wir fordern daher, dass geologisch ungeeignete Standorte frühzeitig ausgeschieden werden. Namentlich gilt dies jedenfalls für den Saldenburger Granit.

Mit den bereits seit langem vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zu diesem Standort haben wir uns intensiv auseinandergesetzt.

Bereits im Jahr 2007 hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften die Eignung von Granit für die Endlagerung radioaktiven Materials verneint. Dafür gibt es sehr gute Gründe, die auch heute noch unverändert gelten. Es ist daher vollkommen unverständlich, wenn in der aktuellen Endlagerdiskussion wissenschaftliche Ergebnisse, die bereits vorliegen, wieder beiseitegeschoben werden.

Der Granit im Bayerischen Wald ist zerklüftet, mit Trennflächen und beweglichen Spalten. Er ist deshalb teilweise undicht. Im Vergleich zu Salz und Ton hat er eindeutig die schlechtere Schutzwirkung. Er besitzt nicht einmal die notwendige geologische Barriere-Wirkung. Dies führt zu Gefahren für Mensch und  Umwelt. Derart zerklüfteter Granit darf als Wirtsgestein für ein Endlager überhaupt nicht in Betracht kommen.

Diese Gesichtspunkte dürfen auch bei der aktuellen Endlagerdiskussion nicht außen vor bleiben. Die Entscheidung darf nur für denjenigen Standort fallen, an dem wirklich die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahre gewährleistet ist. Immerhin entspricht die auch dem grundsätzlichen Postulat des Gesetzgebers.

Dies erfordert einen Standort, der ein Wirtsgestein mit vollständig einschlusswirksamen Eigenschaften vorweisen kann. Der Bayerische Wald mit seinem Granitvorkommen ist insoweit völlig ungeeignet, da die Gesteine in zerklüftetem Zustand keine oder nur sehr geringe Rückhaltefunktionen für Radionuklide aufweisen.

Politische Erwägungen dürfen nicht an Stelle einer sachlichen und wissenschaftlich tragfähigen Entscheidung treten. So darf es keine Rolle spielen, dass die unmittelbare Umgebung des Saldenburger Granits dünner besiedelt sein mag wie manch anderer Standort. Erst recht darf nicht maßgeblich sein, dass ein großer Teil der Grundstücke in staatlichem Eigentum ist. Auch der Umstand, wie viel Atomstrom in welchem Bundesland produziert werden, darf nicht entscheidungsmaßgeblich sein.

Die Entscheidung für einen Endlagerstandort ist eine Frage der nationalen Verantwortung für die Zukunft des ganzen Landes. Sie darf daher nur auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen und muss die objektiv größtmögliche Sicherheit gewährleisten. Dies ist nicht nur de Verantwortung für Mensch und Umwelt geschuldet, sondern auch dem Internationalen Ansehen der Bundesrepublik als Hochtechnologieland und Wissenschaftsstandort.

Radioaktivität verursacht nicht nur größte Schäden im unmittelbaren Umkreis einer Anlage. Sie hat gravierende unmittelbare Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in einem sehr weiten Umkreis. Und der Saldenburger Granit liegt nicht irgendwo weitab. Ein Unfall in einem Endlager Saldenburger Granit würde sich nicht unbemerkt, gleichsam irgendwo im Wald abspielen.

Der Saldenburger Granit liegt dort, wo vier niederbayerische Landkreise mit insgesamt 459.616 Einwohnern aneinander stoßen. Er liegt nur eine gute Autostunde entfernt von der Metropolregion München. Der größte Standort der BMW Group ist gerade einmal 70 km Luftlinie entfernt. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Nationalpark Bayerischer Wald, ein Schutzgebiet von internationalem Rang. Seine außergewöhnliche Biodiversität ist von hoher Bedeutung für die Wissenschaft, technologische und vor allem pharmakologische Innovationen eingeschlossen. Nicht zuletzt ist der Saldenburger Granit durch die Grenzöffnung auch in die Mitte Europas gerückt.

Die niederbayerischen Landräte fordern daher die Bundesregierung auf

  • wirksam dafür Sorge zu tragen, dass die Entscheidung für einen Endlagerstandort ausschließlich aufgrund sachlicher Gesichtspunkte erfolgt und so tatsächlich die größtmögliche Sicherheit erreicht wird
  • bereits vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse zur geologischen Eignung von möglichen Endlagerstandorten dem aktuellen Auswahlverfahren zugrunde zu legen, insbesondere die Studie zur  Endlagerung radioaktiver  Stoffe in Deutschland der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus dem Jahr 2007
  • die schon danach ungeeigneten oder weniger geeigneten Standorte frühzeitig auszuscheiden, insbesondere also auch den Saldenburger Granit
  • alle Endlagerkonzepte klar auszuschließen, bei denen der langzeitsichere Einschluss der radioaktiven Abfälle vollständig oder teilweise auf technischen Barrieren beruht, um Aufwand und Dauer der Standortsuche nicht unnötig zu erhöhen, damit Standortzwischenlager nicht zu faktischen Endlagern werden

Telefon: 0851/397-238, Telefax: 0851/397-325, bezirksverband.niederbayern@landkreis-passau.de

Adresse: Landratsamt Passau, Büro des Landrats  Domplatz 11, 94032 Passau

Brennelemente rosten – AKW Brokdorf bleibt vorerst vom Netz – Dauerhafte Abschaltung 2019 ?

E.on/PreussenElektra hat zu Jahresbeginn das AKW Brokdorf zum Brennelementewechsel heruntergefahren. Im Sommer 2016 hatte das Unternehmen bei der Jahresrevision auf den Austausch der Brennelemente verzichtet, um Steuern zu sparen. Unter der Überschrift „Steuergeschenk für KKW-Betreiber?“ berichtete z.B. die SHZ darüber. Jetzt wurden an den Brennelementen „Befunde“ festgestellt. Bei visuellen Prüfungen hätten laut Kraftwerksbetreiber „einzelne Brennstäbe eine das übliche Maß übersteigende Oxidschicht“ aufgewiesen. Wenige Wochen vor den Schleswig-Holsteiner Landtagswahlen im Mai stellt der zuständige Minister Robert Habeck fest: „So kann das Kernkraftwerk nicht wieder anfahren.“ Am Wochenende machten die Grüne Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden und Habeck auf eine marktkonforme Möglichkeit aufmerksam, das AKW Brokdorf statt erst 2021 bereits 2019 abschalten zu können.

Update: Die Initiative Brokdorf akut erhebt in einer Pressemitteilung „schwere Vorwürfe“ sowohl gegen den Betreiber als auch die Atomaufsicht. (Siehe dazu die dokumentierte PM unterhalb des Textes):

Der NDR berichtet zu den Befunden: „Im Atomkraftwerk Brokdorf (Kreis Steinburg) haben Experten an einzelnen Brennstäben auffällige Oxidschichten festgestellt. Gezielte Messungen ergaben Schichtdicken, die Grenzwerte überschreiten. „Erst, wenn die Ursache geklärt und ausgeschlossen ist, dass sich das Problem an anderen Brennstäben wiederholt, kommt ein Wiederanfahren des Kernkraftwerks in Betracht“, sagte Umweltminister Robert Habeck (Grüne) am Montag.“

  • Am 23. April findet in Brokdorf eine Demonstration für die Stilllegung des AKWs statt. Der Aufruf ist hier online, weitere Infos folgen.

Zu dem verzögerten Austausch der Brennelemente heißt es bei der SHZ: „Almut Zyweck räumt allerdings ein, dass bei der aktuellen Terminplanung „die hohe Belastung aufgrund der aus unserer Sicht verfassungswidrigen Brennelementesteuer auch eine Rolle gespielt hat“. Immerhin schlage jedes einzelne Brennelement mit 3,5 Millionen Euro an Sondersteuer zu Buche.“

Die SHZ berichtete außerdem in einem Artikel vom Wochenende von einer Möglichkeit, das AKW Brokdorf im Rahmen marktwirtschaftlicher Regelungen früher als bislang vorgesehen, endgültig abzuschalten: „Wie die Grünen-Bundestagsabgeordnete und Energieexpertin Julia Verlinden gegenüber shz.de sagte, möchte ihre Partei erreichen, dass die Atomkonzerne in Deutschland künftig keine Produktionskontingente für Nuklearstrom mehr zu Meilern im Norden der Republik verschieben dürfen. „Die Bundesregierung muss jetzt aktiv werden und die Übertragung von Reststrommengen auf die Atomkraftwerke Brokdorf und Emsland rechtlich verhindern“, forderte Verlinden. Genauso formuliert es Habeck. Und auch seine Amtskollegen in den Ländern sowie die Chefs der norddeutschen Staatskanzleien haben einen ähnlichen Appell an den Bund gerichtet.“

Auf diese Weise könnte das AKW Brokdorf bereits im Jahr 2019 statt wie bislang vorgesehen Ende 2021 vom Netz gehen. Die Grünen wiesen auch darauf hin, dass der Atomstrom immer wieder dafür sorge, dass Windenergie abgeregelt werden müsse und damit die Energiewende behindere.

Die SHZ berichtet auch, dass die grüne Idee nicht auf Gegenliebe stößt: „Brokdorf-Betreiber Preussenelektra kündigte gegenüber shz.de an, Kontingente stillgelegter Meiler für das Kernkraftwerk nutzen zu wollen. „Es sind am Markt ausreichend Strommengen verfügbar“, sagte Firmensprecherin Almut Zyweck. Daher werde man den Meiler in Brokdorf „bis zum 31. Dezember 2021“ laufen lassen. „Es gibt keine Überlegungen in unserem Unternehmen, Kraftwerke vor dem gesetzlich möglichen maximalen Laufzeitende vom Netz zu nehmen“, erklärte Zyweck.“

Auch bei den sozialdemokratischen Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt reagiert man nicht sonderlich aufgeschlossen, rechtliche Maßnahmen wurden nicht angekündigt.

Dokumentationen: Die PMs der Initiative Brokdorf akut, des Ministeriums MELUR und von E.on/PreussenElektra zu den Oxid-Funden sowie zu den Revisionen im Juni 2016 und Februar 2017.

  1. Initiative Brokdorf akut: Die Initiative Brokdorf-akut erhebt schwere Vorwürfe gegen

– Preußen Elektra, die den Reaktor in Brokdorf im nicht genehmigten Bereich gefahren hat

– den Gutachter TSN, der die Ermittlung der zu erwartenden Oxidschichtdicken nicht korrekt    durchgeführt hat bzw. nicht die richtigen Schlüsse daraus gezogen hat

– die Atomaufsichtsbehörde, die ihren Kontrollpflichten nicht nachgekommen ist

DAS VERTRAUEN IN DIE ZUVERLÄSSIGKEIT DER DEUTSCHEN ATOMKRAFTWERKE HAT EINEN WEITEREN STOß ERHALTEN

Der Betrieb des AKW Brokdorf ist mit einer umfangsgemittelten Oxidschichtdicke von 0.1 Millimeter ( = 100 µm) und einer maximalen Oxidschicht von 0.13 Millimeter gestattet. Beide Grenzwerte wurden überschritten. Die Wandstärke der Hüllrohre, in denen sich der Brennstoff befindet, sind ca. 0.7 mm dick. Je stärker sie durch die Bildung von Oxiden (Rost bei Eisen vergleichbar) geschwächt werden, umso größer ist die Gefahr, dass die Brennstofftabletten und die erzeugten Spaltprodukte aus dem Hüllrohr fallen und (besonders bei Störfällen) zu einer Strahlengefahr in der Umgebung führen.

Der Betreiber hat die die Zusammensetzung des Kühlmittels regelmäßig daraufhin zu prüfen, ob sich Fremdstoffe im Kühlmittel befinden. Preußen Elektra hat die dramatische Zunahme der von den Hüllrohren stammenden Partikel nicht durch das Abfahren des Reaktors gestoppt. Über den (finanziellen) Grund zu Lasten der Gesundheit der Anwohner wollen wir nicht spekulieren.

Schon nach dem Öffnen des Reaktordruckbehälters diesjährigen Revision (ca. 3 bis 4 Tage nach dem Runterfahren des AKW am 4.2. – der Tag der Öffnung wurde den Anwohnern wieder nicht mitgeteilt) musste dem Betreiber die auffällige Färbung des Kühlwassers auffallen. Schon dann wäre eine Eilmeldung an die Atomaufsicht Pflicht gewesen. Die Meldung erfolgte – nach Angaben der Atomaufsicht – erst am 19.2.

Bei der Schadensanalyse muss zunächst ermittelt werden, ob es sich um die gleichen Brennelementtypen handelt wie im schweizerischen AKW Leibstadt, das wegen ähnlicher Befunde ca. 6 Monate vom Netz blieb.

Die auffälligen Brennelemente waren nur während 2 Betriebszyklen eingesetzt. Deshalb muss betrachtet werden, ob die Oxidschichtdicke schon im 1. Zyklus schnell anwuchs oder erst im 2. Zyklus. Bei letzterem muss sich der Betreiber fragen lassen, ob die Fahrweise mit erheblich abgesenktem Borsäuregehalt im Kühlwasser zu dem Anstieg der Oxidschichtdicke geführt hat.

Der Gutachter hat Rechnungen durchzuführen, ob im folgenden Zyklus ein Überschreiten der Oxidschichtdicke von 0.07 Millimeter zu erwarten ist. Dann hätten die Brennelemente nicht eingesetzt werden dürfen. Sollten diese Rechnungen und Vergleiche mit der gemessenen Oxidschichtdicke durchgeführt worden sein und für den 1. Zyklus keine Auffälligkeiten ergeben haben, stellt das Anwachsen der Oxidschichtdicke in einem nur sieben Monate dauernden Zyklus die Vorkehrungen, um genau das zu verhindern, in Frage.

Die Atomaufsicht hat die späte Meldung mit keinem Wort gerügt. Wir fordern den Minister auf, die Wiederanfahrgenehmigung erst (wenn überhaupt) zu erteilen, wenn die Ursachen lückenlos aufgeklärt sind. Eine sorgfältige Reinigung des Kühlmittelkreislaufs ist durchzuführen. Sollte der Betreiber mit seinem Handeln gegen die Betriebsgenehmigung verstoßen haben, ist er von der Atomaufsicht dafür zur Verantwortung zu ziehen. Zusätzlich behalten wir uns entsprechende Schritte vor.

Die Initiative Brokdorf-akut fordert, bei der Ursachenklärung und -beseitigung als Berater  und Ideengeber beteiligt zu werden. Wir können uns auf die Kontrollorgane nicht mehr verlassen.

Wir fordern den Minister zusätzlich auf, endlich auf die Klagebegründung zum Abschalten des AKW Brokdorf wegen Sicherheitsmängeln zu regieren und seine Klageerwiderung beim Oberverwaltungsgericht einzureichen.

Eilhard Stelzner, Karsten Hinrichsen

2. MELUR: Brennstäbe im Kernkraftwerk Brokdorf: Außergewöhnlich dicke Oxidschicht – Umweltminister Habeck: „So kann das Kernkraftwerk nicht wieder anfahren.“

Datum 20.02.2017

BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf wurden im Rahmen des laufenden Brennelementwechsels an einzelnen Brennstäben auffällige Oxidschichten festgestellt. Gezielte Messungen ergaben Schichtdicken, die die Grenzwerte und Zuwachsprognosen an einigen Stellen deutlich überschreiten.

Dieser Befund ist ernst zu nehmen. Dass Brennstäbe außen oxidieren, ist üblich. Aber ein solch schnelles und starkes Anwachsen der Schicht ist in Deutschland noch nicht bekannt geworden. Das darf nicht geschehen. Im Augenblick sind damit die zentralen Annahmen, wie Brennstäbe sich im Kern des Reaktors bei laufendem Betrieb verhalten, in Frage gestellt. Erst, wenn die Ursache geklärt und ausgeschlossen ist, dass sich das Problem an anderen Brennstäben wiederholt, kommt ein Wiederanfahren des Kernkraftwerks in Betracht„, sagte der für die Reaktorsicherheit zuständige Umweltminister Robert Habeck. Er betonte zugleich: „Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Mitarbeiter oder für die Bevölkerung.

Das meldepflichtige Ereignis der Kategorie („E“) hat die PreussenElektra-Betreibergesellschaft fristgerecht der Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) gemeldet.

Im Kernkraftwerk Brokdorf läuft derzeit die jährliche Revision, weshalb es momentan nicht am Netz ist. Beim planmäßigen Wechseln der Brennelemente waren im Reaktorwasser außergewöhnlich viele Schwebstoffe festgestellt worden, die sich als abgelöste Teile der Oxidschicht herausstellten. Bei den anschließenden Messungen wurden überhöhte Oxidschichtdicken gemessen

Der Grenzwert für die gesamte Einsatzdauer eines Brennelementes (in der Regel bis zu 5 Zyklen, das entspricht etwa 5 Jahren) liegt bei einer Oxidschichtdicke von höchstens 100 Mikrometer (ein Mikrometer entspricht einem tausendstel Millimeter). Dieser Grenzwert wurde bei mehreren Brennstäben erreicht oder überschritten, obwohl sie erst zwei Zyklen im Einsatz waren – davon war der letzte Zyklus eher kurz. In einem Fall wurde punktuell sogar eine Oxidschicht von 152 Mikrometer gemessen.

Die Ursache für die außergewöhnliche Zunahme der Oxidschichtdicke wird derzeit unter Einbeziehung des Brennelementherstellers untersucht. Die Atomaufsicht hat Sachverständige hinzugezogen und die Bundesaufsicht (BMUB) informiert.

Die auffälligen Brennelemente sind für den Einsatz im nächsten Zyklus nicht geeignet. Welche weiteren Konsequenzen sich noch ergeben, hängt von den weiteren Untersuchungsergebnissen ab. „Es muss sichergestellt sein, dass die Brennstäbe der im nächsten Zyklus eingesetzten Brennelemente nicht noch einmal so stark oxidieren. Die Oxidschichtdicken müssen ohne Frage die Grenzwerte einhalten. Sonst können und werden wir keine Zustimmung zum Wiederanfahren erteilen„, sagte Habeck.

Hintergrund

Im Kernkraftwerk Brokdorf befinden sich im Reaktordruckbehälter insgesamt 193 Brennelemente. Sie bilden den Reaktorkern. In einem Brennelement sind 236 Brennstäbe – bestehend aus einem Hüllrohr aus einer Zirkonlegierung und dem eigentlichen Brennstoff in Form einzelner Uranpellets. In jedem Betriebszyklus werden teilweise neue und teilweise bereits zuvor verwendete Brennelemente eingesetzt. In der Regel werden Brennelemente für insgesamt bis zu fünf Betriebszyklen genutzt.

Die Brennstäbe werden im Reaktorkern mit boriertem Wasser gekühlt. Der im Kühlmittel enthaltene Sauerstoff und der Wasserstoff reagieren dabei im Reaktorbetrieb mit der heißen Metalloberfläche des Brennstabhüllrohres. Dort bildet sich dann eine leichte Oxidschicht aus. Dies ist also normal. Die Schichtdicke darf ein bestimmtes Maß jedoch nicht überschreiten, da dann das Hüllrohr unzulässig geschwächt wird. Ab einer Schichtdicke von 160 Mikrometer ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einem Integritätsverlust des Hüllrohres kommt – es mithin nicht mehr vollständig dicht ist. Außerdem kann bei einer zu starken Oxidschicht die Wärme von Brennstab in das Kühlmittel nicht mehr so abgeführt werden wie vorgesehen.- der Wärmeübertrag wird also unzulässig beeinflusst.

Bei jedem Brennelementwechsel wird mit visuellen Inspektionen im Rahmen von repräsentativen Stichproben der Zustand der Brennelemente auf Auffälligkeiten überprüft. Dabei zieht die Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) Sachverständige hinzu. Zeigen sich Auffälligkeiten, erfolgen konkrete Messungen der Oxidschichtdicke.

Erläuterung zu den Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse:
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in verschiedene Kategorien eingeteilt, von denen insb. die Normalmeldung (N, Meldefrist fünf Arbeitstage), die Eilmeldung (E, Meldefrist 24 Stunden) und die Sofortmeldung (S) Relevanz haben.

 

Das Kernkraftwerk Brokdorf ist derzeit für die jährliche Revision mit Brennelement­wechsel abgeschaltet.

Im Rahmen der planmäßigen visuellen Inspektion der Brennelemente wurde festgestellt, dass einzelne Brennstäbe eine das übliche Maß übersteigende Oxidschicht aufweisen. Das Betriebsreglement sieht Toleranzen der Oxidschicht der Brennstäbe vor, die punktu­ell überschritten wurden. Auf den sicheren Betrieb hatten diese Befunde keine Auswir­kung.

Der Aufbau der Oxidschicht ist während des Einsatzes der Brennelemente im Reaktor ein normalbetrieblicher Vorgang. Die Oxidschicht liegt im Bereich von einigen hundertstel Millimetern. Die Befunde zeigen sich am oberen Ende einzelner Brennstäbe, das nur einer geringen Wärmebelastung unterliegt. Die Barrierefunktion der Brennstäbe war zu jeder Zeit garantiert.

PreussenElektra hat sich entschieden, den Untersuchungsumfang zu erweitern. Vor die­sem Hintergrund wurde die Dauer des Anlagenstillstands auf derzeit 3. März verlängert.

Das Vorkommnis liegt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheits­technischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken („Stufe 0“). Der Aufsichtsbehörde wurde es nach der Kategorie „E“ („Eilt“) fristgerecht angezeigt.

 

Das Kernkraftwerk Brokdorf geht am Samstag, 4. Februar 2017, zum 29. Brennelementwechsel und zur Jahresrevision vom Netz.

Während der Revision werden 60 der insgesamt 193 Brennelemente durch neue ersetzt. Das umfangreiche Inspektions- und Instandhaltungsprogramm beinhaltet auch die Prü­fung von Ventilen im nicht nuklearen Wasserdampfkreislauf, bei der es beim Abfahren am Samstag sowie beim Anfahren, das für Ende Februar vorgesehen ist, zum Austritt von reinem Wasserdampf in die Umgebung kommen wird. Darüber hinaus werden alle Brennelemente und die Einbauten im Reaktordruckbehälter inspiziert.

Im Revisionszeitraum kommen rund 1.300 externe Fachkräfte von unterschiedlichen Servicefirmen zum Einsatz. Die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde sowie die von ihr hinzugezogenen Sachverständigen überwachen eine Vielzahl dieser Inspektionsarbeiten. Rund 21 Mio. Euro fließen während des Stillstands in die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlage.

Seit dem letzten Revisionsstillstand im Juli 2016 war das Kernkraftwerk mit einer Zeitver­fügbarkeit von 100 % am Netz und erzeugte in diesem Zeitraum über 6,8 Mrd. Kilowatt­stunden Strom. Mit dieser Strommenge könnte die Stadt Hamburg zu über 80 % und Schleswig-Holstein zu über 60 % ein Jahr sicher und zuverlässig mit Strom versorgt wer­den. Der Umwelt ersparte das Kernkraftwerk Brokdorf damit rund 8 Millionen Tonnen CO2.

 

– Gut 1.500 Mitarbeiter und externe Fachkräfte am Kraftwerk tätig
– Vorhandene Brennelemente umgesetzt
Das Kernkraftwerk Brokdorf (KBR) wurde am Morgen des 5. Juli 2016 nach Beendigung der Jahresrevision mit Brennelementwechsel wieder mit dem Stromnetz verbunden. Die Anlage war seit 11. Juni 2016 vom Netz getrennt.
In dieser Revision wurden keine neuen Brennelemente eingesetzt. Zusätzlich zum Routi-neinspektionsumfang wurde der Generatorläufer ausgetauscht und programmmäßig die Dampferzeuger geprüft.
Beim Öffnen des Reaktordruckbehälters wurde ein loser Stift an einer Steuerstabantriebsstange vorgefunden. Dies hatte keine sicherheitstechnischen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb. Der Stift wurde wieder fixiert. Der Sachverhalt wurde der Aufsichtsbehörde nach der Meldekategorie `N` als vorläufige Meldung angezeigt. Darüber hinaus wurde eine defekte Feder an einem Drosselkörper festgestellt. Ein Drosselkörper ist ein Bauteil am Kopf einiger Brennelemente, der dafür sorgt, dass das Kühlmittel den Reaktor optimal durchströmt. Der Drosselkörper wurde ausgetauscht.
Das umfangreiche Prüf-, Inspektions- und Instandhaltungsprogramm wurde in der Spitze von bis zu 1.556 Mitarbeitern und externen Fachkräften durchgeführt. Die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde sowie die von ihr hinzugezogenen Sachverständigen überwachten die sicherheitstechnisch wichtigen Prüfungen und Inspektionen.
Seit dem letzten Revisionsstillstand im Mai 2015 war das Kernkraftwerk mit einer Zeitverfügbarkeit von 99,7 % am Netz und erzeugte in diesem Zeitraum über 11,5 Milliarden Kilowattstunden Strom. Mit dieser Strommenge könnte die Stadt Hamburg zu über 80 % ein Jahr lang sicher und zuverlässig mit Strom versorgt werden.

40 Jahre Widerstand gegen das AKW Grohnde – ein Geschichtsprojekt

40 Jahre ist es her, 19. Februar 1977: „Trotz eines vom VG Schleswig bestätigten Verbots bislang größte Demonstration gegen Brokdorf: 50.000 Menschen bei „Brokdorf III“ vor Ort und in Itzehoe. Diesmal keine Stürmung des Baugeländes“, schreibt der NDR. Brokdorf III ist auch der Streit um die Frage: Demo am Bauzaun, wie bisher. Oder weit abseits, wegen der Gewaltfrage. Am selben Tag kommt es am AKW Grohnde zur ersten Platzbesetzung, einige Wochen später, am 19. März, folgt eine Großdemo am Bauplatz in Grohnde. Ein Geschichtsprojekt „40 Jahre „Schlacht um Grohnde““ will mit einer Ausstellung, mit Veranstaltungen, einem Gottesdienst und vielen Augenzeugen in den nächsten Wochen an diese Auseinandersetzungen gegen den staatlich verordneten Einstieg in die Atomenergie erinnern. Eine Auseinandersetzung nicht nur um eine Energieform, sondern auch um Macht, Demokratie und die Frage, wie wir leben wollen. Was könnte aktueller sein?

Bereits Anfang der 1970er entzündeten sich in Folge der 68er an immer mehr gesellschaftlichen Fragen Auseinandersetzungen mit den überkommenen Strukturen eines Nachkriegs-Deutschlands, tief im Kalten Krieg und seinen Stellvertreter-Kriegen eingebunden. Die Suche nach gesellschaftlichen Alternativen jenseits der Schatten des Nationalsozialismus, jenseits des Vietnam-Kriegs und obrigkeitsstaatlicher Herrschafts-Strukturen, jenseits von Schlager und Volkstümelei war in vollem Gange, als Anfang der 70er Jahre Staat und Industrie den massiven Einstieg in die Atomenergie planten. In Wyhl protestierten die Bauern und Winzer, unterstützt von Studenten aus den nahen Städten. Linke und kommunistische Gruppen kamen hinzu. Brokdorf, Grohnde, Kalkar hießen die Stationen, Gorleben, Hanau, Wackersdorf.

„Damit aus Geschichten, so wie man sie sich abends beim Bier erzählt, Geschichte wird, müssen die Geschichten erstmal erzählt werden. Und es braucht Leute, die zuhören, mit mehr oder weniger Distanz oder auch mit ganz anderen Erfahrungen und Sichtweisen. Das versuchen wir mit dem Geschichtsprojekt 40 Jahre „Schlacht um Grohnde“ anzuregen“, schreiben die Initiatoren des Geschichtsprojekts auf ihrer Homepage. Auch hier wird über die Ausstellung informiert. Außerdem bittet das Projekt um Unterstützung und um Spenden. Seit Monaten arbeiten die Initiatoren an dem Projekt, um damalige Akteure aufzuspüren, Infomaterial- und Broschüren zu durchforsten, Demo-Utensilien für die Ausstellung zu finden. Und viele viele Gespräche werden geführt, um Erinnerungen aufzufrischen, Kontakte zu finden und alles in ein Format zu bringen, mit dem diese Geschichtswerkstatt Vergangenheit zu einem lebendigen Dokument der Zeitgeschichte machen will, das auch für Schulen zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Planungen für das AKW in Grohnde begannen Anfang der 1970er Jahre. 1974 legten über 12.000 Menschen Einsprüche gegen den Genehmigungsantrag ein. Am 3. und 4. Oktober 1974 fand der Erörterungstermin statt. Ohne sichtbare Auswirkungen: Am 8. Juni 1976 erteilte das Niedersächsische Sozialministerium die erste Teilerrichtungsgenehmigung zum Bau des AKW Grohnde.
Die Ausstellung: „Schlacht um Grohnde“ 19. März 1977, Hamelns Geschichte – abseits vom Rattenfänger soll vom 17. März – 7. April im Hamelner Münster zu sehen sein. Das gesamte Programm rund um die Geschichte des Widerstands gegen das AKW Grohnde ist hier zu finden. Ein Text zur Einführung und zum Hintergrund gibt es hier als PDF.
Noch heute führt die Auseinandersetzung mit den damaligen Ereignissen zur sehr lebendigen Reaktionen. Der BUND Hameln Pyrmont stellt auf seinen Seiten die geplanten Veranstaltungen vor und zeigt zahlreiche Videos. In einem Kommentar mahnt er aber auch in einer „persönlichen Bitte: Schaut nicht auf 1977 sondern schaut auf 2011“ und schreibt „Wir werden uns im nächsten Monat mit dem Jahrestag der „Schlacht um Grohnde“ beschäftigen. Die Aufmerksamkeit wird, so fürchte ich, auf die Bilder der „Schlacht“, die Gewalt am Zaun gelenkt werden. Meine Bitte: Schaut nicht auf die Gewalttäter und glorifiziert sie nicht. Die positiven Akteure sind die Organisatoren/Innen von friedlichen Protestformen.“
Meine Bitte: Macht euch selbst ein Bild, besucht die Ausstellung und die Veranstaltungen!

Zdebel (DIE LINKE): Grüne NRW tauchen bei Braunkohlefolgekosten ab!

„Das Abtauchen der NRW-Regierungs-Grünen vor der berechtigten Frage, welche enormen Kosten für die Nachsorge der von RWE verursachten Braunkohleschäden auf die Menschen zukommen, ist erschreckend“, kommentiert der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) das Abstimmungsverhalten der Grünen-NRW Landtagsfraktion zu einem Antrag der Piraten, die eine Studie zu diesem Thema verlangt hatten.

DIE LINKE.Rhein-Erft heute im Hambacher Forst!

Zdebel weiter: „Gerade erst haben die Grünen im Bundestag mit dafür gesorgt, dass die Atomkonzerne von den Ewigkeitskosten bei der Atommülllagerung aus der Haftung befreit werden. Nun wollen sie in NRW nicht mal ein unabhängiges Gutachten zulassen, in dem wenigstens diese Ewigkeitskosten und Risiken ermittelt werden sollen. Schlimmer kam man sich in einer Regierung wohl nicht verbiegen. Klar ist aber auch: Um die ambitionierten Klimaschutzziele von Paris erreichen zu können, brauchen wir einen sofort beginnenden Braunkohleausstieg auch in NRW, für dessen Kosten RWE aufkommen muss.“

Am vergangenen Mittwoch (15.02.2017) fand im NRW-Landtag eine namentliche Abstimmung über einen Antrag der Piratenfraktion statt, der ein unabhängiges Gutachten zu den Ewigkeitskosten des Braunkohleabbaus im Rheinischen Revier forderte. Mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP wurde der Antrag abgelehnt. Statt dem sinnvollen Antrag zuzustimmen, inszenierten die Regierungsfraktionen einen vermeintlichen Eklat, weil die Piraten-Fraktion eine Video-Aufzeichnung der Sitzung machte.

Öffentlichkeitsbeteiligung: Das Einfache, das schwer zu machen ist

Großprojekte und Bürgerbeteiligung. Vor allem eine Erfahrung des Scheiterns: „Aktuelle Debatten fordern daher neue Formen einer umfassenden und intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung an den Prozessen dieser Planungen“, heißt es in einer neuen Broschüre von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt, die anlässlich eines Fachgesprächs am 25. Januar unter dem Titel „Das 3×3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten – Status-quo und Perspektiven“ (PDF) erschienen ist. Dem will man sofort zustimmen. Zeigen sich doch z.B. bei den laufenden Genehmigungsverfahren zur Stilllegung von Atommeilern erhebliche Mängel, die oftmals dazu führten, dass EinwenderInnen mangelnde Informationen beklagten, den formalisierten Ablauf der Erörterungstermine kritisieren, bei denen Vertreter der Antragssteller nicht erörtern, sondern lediglich vorgefertigte Texte verlesen. Am Ende kam es oftmals zum Abbruch der Termine durch die EinwenderInnen. Was in atomgesetzlichen Verfahren bei der Öffentlichkeitsbeteiligung falsch läuft, zeigt Wolfgang Neumann von der INTAC auf (PDF).

Vom AKW Brunsbüttel bis hinunter zu den Meilern in Grafenrheinfeld und bei Landshut reichen die aktuellen Erfahrungen, dass viel von Öffentlichkeitsbeteiligung die Rede ist, meistens aber eher als Farce betrieben. Seit den 1970er Jahren hat sich an den Beteiligungsverfahren rechtlich kaum etwas geändert. Egal ob es um große Bahnhofsprojekte, Atomanlagen oder andere größere Projekte geht, machen BürgerInnen oftmals die Erfahrung, dass ihre Einmischung eher als lästige Pflichtübung staatlicher Behörden und großer Unternehmen ertragen wird, denn als Chance begriffen wird. Selbst dort, wo beispielsweise Unternehmen freiwillig „Dialoge“ anbieten, bleibt es oftmals lediglich dabei, dass ein mehr an Information dabei herausspringt. Tatsächlichen Einfluss auf Abläufe oder Entscheidungen gibt es fast nie. Kein Wunder, wenn die besser Informierten, aber sonst Wirkungslosen, derartige Angebote mit äußerster Skepsis wahrnehmen und das Wort von der „Mitmachfalle“ oder der „strategischen Einbindung“ kursiert.

„Besondere Erwartungen richten sich hierbei auf informelle Prozesse in Beteiligungsverfahren. Informelle Verfahren bieten eine gute Möglichkeit mitzuwirken und mitzugestalten. Sie besitzen große Gestaltungsspielräume und damit Flexibilität, um auf spezifische Anforderungen eingehen zu können – allerdings fehlt ihnen häufig die Verbindlichkeit ihrer Ergebnisse. Erforderlich ist es daher, sie in Richtung Frühzeitigkeit, Augenhöhe und Transparenz zu verbessern und sie mit dem formalen Planungs- oder Genehmigungsverfahren sinnvoll zu verzahnen“, heißt es in der eingangs erwähnten Broschüre. Richtig: Die Verbindlichkeit der Ergebnisse ist selbst dort ein entscheidendes Problem, wo ein Dialog zwischen Öffentlichkeit und einem Betreiber, einem Antragsteller oder einer Behörde konstruktiv verläuft.

In der PM zur Veranstaltung des BMUB sagt Umweltstaatssekretär Flasbarth: „Damit Öffentlichkeitsbeteiligung gelingt, müssen Grundregeln eingehalten werden. Erfolgsfaktor für Großprojekte ist ein Dialog auf Augenhöhe: Bürgerinnen und Bürger wollen ernst genommen und es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Eine als Alibi-Veranstaltung wahrgenommene Bürgerbeteiligung ist kontraproduktiv.“

Ein Satz, der viel enthält und über den sich erheblich diskutieren lässt: Welche Grundregeln? Welche Möglichkeiten sind darin enthalten? Auch die Option, dass ein Projekt am Ende nicht gemacht wird? Augenhöhe nur im Sinne von ernst nehmen und im Vermeiden falscher Erwartungen? Welche sind den die richtigen? Und was ist mit den unterschiedlichen Ressourcen der Akteure in einem solchen Dialog? Wie können finanzielle Möglichkeiten, Zugang zur Öffentlichkeit, zu Medien oder die Stellung zwischen „freizeitlichem“ Bürger-Engagement und wirtschaftlicher Interessenslage auf Augenhöhe gebracht werden? Hier gibt es sicher noch jede Menge zu streiten und zu klären.

Verantwortlich sind in solchen Dialogen nicht (nur) die jeweiligen Akteure. Es fehlt an vielen Stellen auch schlicht an einem Rechtsrahmen, in dem solche Dialoge stattfinden können. Beispielhaft ist das derzeit beim konsensorientierten Dialog zwischen einer Begleitgruppe und dem Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS, heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht, abzulesen. Seit vier Jahren wird dort über die Stilllegung der Atomanlagen diskutiert. Doch im atomrechtlichen Verfahren ist die Begleitgruppe schlicht nicht existent – es gibt sie einfach nicht. So müssen die Mitglieder dieser Begleitgruppe z.B. als normale BürgerInnen zum Mittel der Einwendung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren greifen. Nur dadurch bekommen sie zumindest ein Rechtsverhältnis gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Betreiber. Eine absurde Konstruktion, die der Öffentlichkeit nicht nur schwer vermittelbar ist, sondern auch zusätzliche Probleme in ein solches Dialogverfahren einbringt, die es eigentlich nicht wirklich braucht.

Und: Ein solches Verfahren, wie es in Geesthacht stattfindet, ist die totale Ausnahme. In seinem Beitrag zur Öffentlichkeitsbeteiligung zeigt Wolfgang Neumann detailliert auf, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung derzeit geregelt ist und welche Probleme und Mängel es gibt. Darin zeigt er auf, dass sich die Beteiligungsmöglichkeiten in den Verfahren in den letzten Jahren allen Diskussionen zum Trotz sogar verschlechtert und nicht etwa verbessert haben.

Dokumentation:

Zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung beim BMUB siehe auch hier unter diesem Link und hier zur Bürgerbeteiligung.

Nr. 027/17 | Berlin, 25.01.2017: Das 3×3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten, Staatssekretär Jochen Flasbarth stellt Handlungsempfehlung vor

Staatssekretär Jochen Flasbarth hat heute in Berlin vor rund 100 Gästen aus Wissenschaft, Verbänden, Unternehmen, Verwaltung sowie Politik (Bund, Länder, Kommunen) Erfolgskriterien einer guten Bürgerbeteiligung vorgestellt. Die Handlungsempfehlung „Das 3×3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten“ ist Ergebnis einer zweijährigen Forschungsarbeit.

Flasbarth: „Damit Öffentlichkeitsbeteiligung gelingt, müssen Grundregeln eingehalten werden. Erfolgsfaktor für Großprojekte ist ein Dialog auf Augenhöhe: Bürgerinnen und Bürger wollen ernst genommen und es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Eine als Alibi-Veranstaltung wahrgenommene Bürgerbeteiligung ist kontraproduktiv.“ Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ausgewählte Beteiligungsprozesse bei Großprojekten analysiert. Es wurden 3×3 Handlungsempfehlungen für gute Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Die Difu-Studie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass in der Praxis eine informelle Bürgerbeteiligung früher und verbindlicher verankert und professionell gemanagt werden muss. Öffentlichkeitsbeteiligung braucht eine Struktur und ein Konzept. Der Austausch zwischen Vorhabenträgern, Genehmigungsbehörden, Interessensverbänden und Bürgerschaft erfordere eine neue Dialog- und Kommunikationskultur, so eine weitere Schlussfolgerung der Studie.

Die Notwendigkeit und Chancen guter Öffentlichkeitsbeteiligung sind mittlerweile Konsens. Und zwar nicht nur bei der Planung und Zulassung von Großprojekten auf kommunaler oder Landesebene sondern auch bei der Erarbeitung von politischen Plänen und Programmen im Bund. Flasbarth: „Wir sind auf Bundesebene das Vorreiterressort für Bürgerbeteiligung und werden das Thema auch mit Blick auf die kommende Legislaturperiode fortentwickeln und stärken.“ Das BMUB hat bereits Bürgerinnen und Bürger umfassend bei der Erarbeitung von mehreren bundespolitischen Programmen beteiligt: so beispielsweise bei der Neuauflage des Ressourceneffizienzprogrammes (PROGRESS II), bei der Formulierung des Integrierten Umweltprogramms 2030 und beim Klimaschutzplan 2050.

×