Konferenz GENUG für ALLE: Hubertus Zdebel im Interview

Wie bekommen wir den dringend notwendigen sozial-ökologischen Umbau zum Schutz der Umwelt und für Gerechtigkeit hin? Dazu findet am kommenden Wochenende in Essen die Konferenz GENUG für ALLE statt. In einem Interview in der Jungen Welt sagt Hubertus Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Umweltausschuss, worum es geht: „Wir wollen mit Referenten aus der Umwelt- und Klimabewegung, aus der Wissenschaft und aus den Gewerkschaften diskutieren, wie die erforderliche gesellschaftliche Transformation vorangetrieben werden kann. Ganz konkret geht es darum, die harten Brocken des sozialökologischen Umbaus zu diskutieren.“

Zum Beispiel die gerechte Gestaltung des Kohleausstiegs, das Wachstumsdilemma und herrschende Konsumweisen. Wir wollen auch über die Verkehrspolitik sprechen oder darüber, wie genau der Umbau in den Kernindustrieregionen in Nordrhein-Westfalen aussehen muss, in denen besonders viele betroffene Menschen leben und arbeiten.“

Finanzierung der Atommüllkosten: „Politische Borniertheit nicht mehr zu toppen!“

Ende letzten Jahres haben CDU/CSU, SPD und die GRÜNEN den Atomkonzernen Milliardenschwere Risiken für die Finanzierung der Atommülllagerung per Gesetzbeschluss abgenommen und diese auf die BürgerInnen verlagert. „Neuordnung der Atommüllentsorgung“ nennt sich das verniedlichend. Angeblich musste gehandelt werden, weil die armen Atomkonzerne in der Krise sind und später nichts mehr zu holen wäre. Eine Behauptung, die nicht zutreffend ist! „Jetzt erhalten die Energieriesen ein weiteres Milliarden-Geschenk von der Bundesregierung, ausgerechnet mit Zustimmung der Grünen, die ihre Gründung als Partei der Anti-AKW-Bewegung verdanken. In den Vorstandsetagen der „Big-4″ sind die Champagnerkorken geflogen“, schreibt jetzt Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup in der Frankfurter Rundschau. Bontrup war von der Bundestagsfraktion DIE LINKE zu der Gesetzanhörung als Experte eingeladen worden. Er ist Professor für Wirtschaftswissenschaft an der Westfälischen Hochschule und Direktor des Westfälischen Energieinstituts.

Auch wenn die Atomkonzerne in der Krise sind, von einer Insolvenz sind sie weit entfernt, schreibt Bontrup und widerspricht damit den Darstellungen von CDU/CSU, SPD und den Grünen: „Warum machen die Bundesregierung und die Grünen aber den „Big-4“ ein solches Geschenk? Sie befürchten, völlig unbegründet, ein Insolvenzrisiko der Unternehmen. Zwar haben die „Big-4“ selbstverschuldete wirtschaftliche Probleme, weil sie schlicht aus Machtarroganz die Energiewende ignoriert haben. Sie aber mit einer Insolvenz in Verbindung zu bringen, ist völliger Unsinn. Zusammen verfügen sie noch über ein bilanzielles Reinvermögen von 81,3 Milliarden Euro.“

Darauf hatte auch Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, wiederholt in den Beratungen des Gesetzes hingewiesen. Zdebel hatte für die Fraktion die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds gefordert. Im Unterschied zu den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und den Grünen hatte er aber darauf bestanden, dass die Atomkonzerne auch in Zukunft für die Kosten-Risiken haften müssten. (siehe dazu: Keine Enthaftung der Atomkonzerne – Bundestagsfraktion DIE LINKE mit Entschließungsantrag)

Für RWE, E.on und die anderen Atomkonzerne hätte es kaum zu einem besseren Deal kommen können, siehe dazu auch: Atommüll und die Kosten: Wunderheilung bei RWE – Klagen der Konzerne laufen weiter

Bontrup kritisiert massiv die jahrzehntelange Praxis, die die Politik den Atomkonzernen erlaubte: Statt reale Rücklagen bilden zu müssen, konnten sie mit reinen Bilanzmaßnahmen über Rückstellungen ihre Vorteile optimieren, zum Schaden der BürgerInnen. Und obwohl die Probleme dieser Rückstellungen nun deutlich werden, belassen es CDU/CSU, SPD und Grüne dabei: Denn für den Rückbau der Atomanlagen bleibt die Verantwortung und die Finanzierung bei den Konzernen.

  • Ausgerechnet was die Sicherung dieser Rückstellungen für den AKW-Abbau angeht, hat das beschlossene Gesetzespaket eine massive Lücke, wie in der Anhörung Prof. Dr. Georg Hermes von der Uni Frankfurt ausführte: Hermes stellt in seiner Stellungnahme fest: „2. Keine konsequente Sicherung der Haftungsmasse: Auffällig und in seiner Rationalität weder aus der Begründung noch aus der Gesamtkonzeption nachvollziehbar ist der Unterschied in der Nachhaftung zwischen der Stilllegung, dem Rückbau und der Verpackung einerseits und der Zwischenlagerung und Endlagerung andererseits. Der Entwurf des Nachhaftungsgesetzes (Art. 8) enthält in seinem § 3 Regelungen für die Nachhaftung in besonderen Fällen. In dieser Vorschrift wird insbesondere Vorsorge getroffen für die „Abspaltung“ von Unternehmensteilen des herrschenden Unternehmens entweder nach dem Umwandlungsgesetz (§ 3 Absatz 3) oder auf sonstige Weise (§ 3 Absatz 4). Diese Nachhaftung abgespaltener Teile eines herrschenden Unternehmens wird aber nur bezogen auf die „Zahlungsverpflichtungen aus § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes“. Dies bedeutet, dass die Zahlungsverpflichtungen, die aus der Verpflichtung zur Stilllegung, zum Rückbau und zur Verpackung resultieren, nicht durch eine Nachhaftung von Abspaltungen herrschender Unternehmen gesichert sind. Nicht verständlich ist auch, warum die Nachhaftung von Abspaltungen nur für die Nachschusspflicht nach § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes gilt und nicht für den Grundbetrag.“ Siehe dazu: 18(9)1059 – SV Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt

Bontrup in der FR: Diese Rücklagen hätten von Anfang an entweder als eine  unternehmensinterne Fondsbildung mit konkreter Zweckbindung geschaffen oder gleich in einen Staatsfonds eingezahlt werden müssen. Beides fand aber nicht statt, sondern den „Big-4″ wurde in Sachen Atommüll eine völlig untaugliche Rückstellungspolitik erlaubt, die jetzt auch noch für den Rückbau der AKWs den Energieriesen weiter ermöglicht wird. Lediglich soll für mehr Rückstellungstransparenz gesorgt werden. Hier ist politische Borniertheit nicht mehr zu toppen!“

Plutonium in Lingen: Letzter MOX-Einsatz im AKW Emsland

Die letzten 12 Plutonium-Brennelemente (sogenannte Mischoxid-Brennelemente) sind im Januar während der Revision im AKW Emsland eingesetzt worden. Damit befinden sich derzeit 40 solcher Plutonium-Brennelemente im Reaktor. Das Plutonium in diesen Brennstäben stammt aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente in Frankreich und England. Mit dem Einsatz in Lingen ist laut Behördenangaben nunmehr das gesamte Plutonium erneut im Einsatz. Weitere werden für deutsche Reaktoren nicht mehr hergestellt, sodass es auch keine weiteren derartiger Atomtransporte geben wird. Insgesamt, so die niedersächsische Atomaufsicht, wurden während des Stillstands 24 der insgesamt 193 Brennelemente gegen neue ausgetauscht. Auch der Betreiber RWE informierte in einer PM am 21. Dezember über den MOX-Einsatz (siehe auch hier Osnabrücker Zeitung). Der Brennelementewechsel Ende Dezember/Anfang Januar wurde erforderlich, damit RWE soweit möglich die Uran-Brennelemente-Steuer, die Ende 2016 auslief, sparen konnte. Bereits Ende Mai 2016 war der Reaktor zur Revision runtergefahren worden. Dabei wurden lediglich 16 Brennelemente (davon vermutlich 12 MOX) ausgetauscht.

Bereits im Juli 2015 hatte die Osnabrücker Zeitung über die MOX-Brennelemente für das AKW Emsland berichtet: „Osnabrück. Transporte von umstrittenen Mischoxid-Brennelementen (MOX) soll es laut dem niedersächsischen Umweltministerium künftig nicht mehr geben: Der Behörde zufolge sei die letzte Ladung des plutoniumhaltigen Materials Ende Juni zum Atomkraftwerk Emsland geliefert worden. Das AKW Emsland habe insgesamt 24 der MOX-Brennelemente erhalten, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Demnach habe die Herstellerfirma Areva angekündigt, nach der erfolgten Auslieferung die Montagestätte im belgischen Dessel zu schließen. Um den Einsatz der Elemente, die unter anderem Plutonium enthalten, hatte es in der Vergangenheit immer wieder Streit gegeben.“ (Bereits 2014 wurden letztmalig MOX-Brennelemente im AKW Grohnde eingesetzt.)

In dem eingangs erwähnten Bericht der OZ heißt es zu BE-Wechsel auch: „Beim zweiten Wechsel von Brennelementen in diesem Jahr werden laut Kraftwerksleiter Jürgen Haag 24 der 40 Brennelemente ausgetauscht. Mitte dieses Jahres hatte RWE im Zuge der turnusmäßigen Kraftwerksrevision die übrigen 16 Elemente gewechselt. Als Grund für den „Doppelwechsel“ nannte Haag eine bessere Ausnutzung der Elemente: „Wir können die Einsatzplanung für die letzten sechs Betriebsjahre des Kraftwerkes auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimieren.““

Hamburg: Fernwärme ohne Kohle – Energienetzbeirat zum Fünften

Wie geht Fernwärme-Versorgung in Hamburg ohne Kohle und mit mehr Klimaschutz? Auch auf der fünften Sitzung des Hamburger Energienetzbeirats am 19. Januar war dies eines der wichtigsten Themen. Eine Entscheidung, wie der Ersatz des klima- und umweltschädlichen Heizkraftwerks in Wedel erfolgen soll, ist inzwischen auf Ende 2017 verschoben. Derzeit läuft eine Sanierung der Altanlage mit Investitionen von 83 Millionen Euro, um die Anlage „bis zunächst 2021“ – wie Vattenfall-Chef Wasmuth sagte – den rechtlichen Anforderungen anzupassen. Auf seiner Sitzung im Dezember hatte es bei Vattenfall Hamburg Wärme, an der die Stadt Hamburg mit 25 Prozent beteiligt ist, die Übereinkunft gegeben, zunächst die möglichen Optionen weiter zu untersuchen. Dafür sind 5,5 Millionen Euro bereit gestellt worden. Auf der Beirats-Sitzung am Donnerstag wurde einerseits über die Umweltbelastungen durch den wiederkehrenden Partikelausstoß des HKW Wedel gesprochen. Außerdem stellte das Hamburg Institut seine Potenzialstudie vor. Außerdem beschloss der Energienetzbeirat einen Antrag, den Frauke Kohrs vom BUND (PDF) eingebracht hatte und der die Forderung gegenüber der Behörde erhebt, endlich die Klimaverträglichkeit der verschiedenen Szenarien quantitativ und vollständig zu ermitteln. Denn obwohl darüber immer wieder geredet wird, gibt es faktisch darüber keine Klarheit. (AutorInnen dieses Beitrags: Frauke Kohrs, Dirk Seifert)

Der Energienetzbeirat ist als Instrument zur Demokratisierung der Hamburger Energiepolitik nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ entstanden. An ihm sind Vertreter aus Unternehmen, Wissenschaft, Behörden und NGOs beteiligt.

Dass es mit dem Einüben demokratischer Beteiligungsformate noch ein Stück Weg ist, zeigte sich auch auf der letzten Sitzung. Eine vorab verschickte Stellungnahme (PDF) zu den in der Debatte befindlichen HIC-Wärme-Alternativen, verfasst von dem stellvertretenden Beirats-Mitglied Prof. Dr. Dietrich Rabenstein, wurde in der Umwelt- und Energiebehörde noch nicht einmal gelesen. Dialog geht ganz sicher anders.

Mit Blick auf die Umweltbelastungen des HKW Wedel kam der Beirat über eine kontroverse Sachdarstellung nicht hinaus. Seit Monaten sind die AnwohnerInnen immer wieder von einem Parikelausstoß betroffen (siehe auch Hamburger Abendblatt und hier). Während Betreiber und die in Kiel zuständige (grüne) Aufsichtsbehörde LLUR keinerlei gesundheitliche Risiken feststellen, hat die örtliche Initiative bei dem Hamburger Gutachter ÖKOPOL eine Bewertung vornehmen lassen (hier als PDF). Christian Tebert widersprach dieser Behörden-Darstellung und sprach von einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung, insbesondere für Kinder. Zu hohe Werte bei Chrom und Nickel und das Erreichen des Grenzwerts bei Arsen sowie ein sehr niedriger PH-Wert (1,6) führte Tebert an und verwies darauf, dass vor allem bei oraler Aufnahme Verätzungen möglich wären. Dies könne besonders leicht bei Kindern passieren. Außerdem gäbe es in Wedel keine Schweb- und Feinstaubmessungen.

In Sachen Wedel-Alternativen stellte das Hamburg Institut seine Vorschläge im Auftrag der Umweltbehörde vor. Dabei schlägt das HIC mehrere Projekte vor, die als besonders CO2-Frei angepriesen und im südlichen Bereich der Elbe realisiert werden könnten. Unter anderem Betrachtungen zu den Kosten  des Gesamt-Systems für den Wedelersatz gibt es nur in ersten Ansätzen.

Im Zentrum dieser Überlegungen wäre eine Verbindung für die Wärme in das nord-westliche Fernwärmenetz erforderlich. Diese neue Trasse, deren Kosten bislang ebenfalls nicht klar sind und eher als „Richtwert“ derzeit mit etwa 125 Mio. Euro beziffert werden, ist Hintergrund auch für eine Kontroverse. Eine solche neue Trasse, so die Befürchtung vor allem auf Seiten der NGOs, könnte unter entsprechenden Rahmenbedingungen auch dazu führen, dass das Kohle-Kraftwerk in Moorburg Zugang zum Fernwärme-Netz erhalten könnte. Eine Variante, die der Hamburger Energietisch und auch der BUND Hamburg strikt ablehnen. „Keine Hintertür für Fernwärme aus Moorburg„, erklärte jüngst der BUND dazu (siehe vollständig unten).

Insgesamt hat sich in der Behörden-Debatte eine Sicht verfestigt, die dieser sogenannten Süd-Variante einen Vorteil einräumt, weil auf den ersten Blick mehr CO2-freie Anlagen realisiert werden könnten. Ob diese allerdings tatsächlich realisierbar sind, zu welchen Preisen und nicht zuletzt auch bis wann, ist derzeit noch weitgehend offen. Hinzu kommt, dass damit Wärme aus der Müllverbrennung in die Versorgung eingebunden würde, was unter ökologischen Gesichtspunkten nicht ohne weiteres sinnvoll sein muss.

Weitere Gutachten sowohl vom HIC als auch von der Berliner LBD-Beratungsgesellschaft stehen noch aus und werden sicherlich für weitere Diskussionen sorgen.

Dokumentation BUND PM vom 13. Dezember 2016: Keine Hintertür für Kohlewärme aus Moorburg

Die heute verkündete Freigabe von Planungsmitteln für die Einbindung innovativer erneuerbarer Anlagen in das Fernwärmenetz wertet der BUND Hamburg als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Auch das Bekenntnis zu einer „Wärmewende“ im Rahmen der Abschaltung des Kohlekraftwerks Wedel findet die Zustimmung des BUND.

„Wir freuen uns über die klare Aussage von Umweltsenator Kerstan, dass das Kohlekraftwerk Moorburg in den künftigen Wärmeszenarien Hamburgs keine Rolle spielen soll“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Wir werden den Umweltsenator beim Wort nehmen und fordern auch Bürgermeister Olaf Scholz auf, sich öffentlich zur Energiewende in der Wärmeversorgung zu bekennen. Das bedeutet insbesondere, einen Anschluss des Kraftwerks Moorburg an das Fernwärmenetz kategorisch auszuschließen“, so Braasch.

Dies sei von besonderer Bedeutung, da in dem derzeit favorisierten „Szenario-Süd“ die Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm (MVR) eine zentrale Rolle spielt. Diese Anlage gehört zu 55 Prozent dem Unternehmen Vattenfall, das gleichzeitig Eigentümer des Kohlekraftwerks Moorburg ist. Die Nutzung von Wärme aus Kohle würde aber den klimapolitisch notwendigen Kohleausstieg bis 2030 konterkarieren.

Bis zur endgültigen Entscheidung über die beste Lösung in der Wärmeversorgung müsse die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) eine vergleichende CO2-Bilanz der diskutierten Szenarien vorlegen sowie alle aktuellen Gutachten öffentlich zugänglich machen.

Hochradioaktiver Atommüll: „Endlagerung“ ohne Bayern und Sachsen?

Werden die Bundesländer Bayern (Foto: Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU)) und Sachsen bei der Suche nach einem Atommüll-„Endlager“ für hochradioaktive Abfälle dabei sein? Im Prinzip ja, aber nur, wenn das „Endlager“ in einem anderen Bundesland gebaut wird. Für ungefähr diese Linie streiten die beiden Länder bei der anstehenden Novellierung des so genannten Standortauswahlgesetzes, mit dem die Suche nach einem solchen Atommülllager ablaufen soll. Grundsätzlich gilt: Für ein solches Atommülllager soll die gesamte Bundesrepublik als „weiße Landkarte“ dienen, auf der nur Gorleben als bereits markierter Fleck eingetragen ist. Rund zwei Jahre lang hat eine von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Kommission an Verbesserungsvorschlägen gearbeitet und dazu im letzten Sommer umfassende Empfehlungen ausgesprochen, die nun durch die Parlamente umgesetzt werden sollen. Schon hier hatten Bayern und Sachsen mit Sondervoten zu Protokoll gegeben, dass sie die Regelungen zur Lagersuche im Kristallin-Gestein so nicht akzeptieren. Den im Dezember von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für das parlamentarische Verfahren wollen sie nicht akzeptieren. Am letzten Mittwoch gab es dazu offenbar mit den Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU ein Treffen, „um zu erreichen, dass an einer Vorlage des Gesetzentwurfs zur Standortauswahl nachgebessert wird“, meldet „idowa“ oder die Welt mit Bezug auf eine dpa-Meldung.

Dort ist zu lesen: „Die Umweltminister von Bayern und Sachsen kämpfen in Berlin weiter gegen die Endlagerung von radioaktiven Abfällen in Behältern. „Bayern wird eine Behälterlösung erst dann akzeptieren, wenn kein geeignetes und ausreichend mächtiges Gestein in Deutschland gefunden werden kann“, sagte die bayerische Ressortchefin Ulrike Scharf (CSU). Sie und ihr sächsischer Amtskollege Thomas Schmidt (CDU) trafen sich nach Angaben ihres Ministeriums am Mittwoch mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags, um zu erreichen, dass an einer Vorlage des Gesetzentwurfs zur Standortauswahl nachgebessert wird.“

Eine für den 13. Februar geplante Anhörung zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes im Umweltausschuss des Bundestages ist inzwischen auf Anfang März verschoben worden. Das neue Nationale Begleitgremium, das die Suche nach einem Atommülllager für den hochradioaktiven Müll im Rahmen des Standortauswahlgesetzes überwachen soll, wird am 11. Februar in Berlin eine eigene Anhörung durchführen. Über das Thema informiert ausführlich auch die Seite „www.endlagerdialog.de

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