Starker Auftakt: Atommülllager-Suche und ein Nationales Begleitgremium

Volles Haus bei der ersten Anhörung des Nationalen Begleitgremiums für die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle gestern in Berlin. Die beiden Vorsitzenden Klaus Töpfer und Miranda Schreurs stimmten die rund 170 Gäste aus Bürgerinitiativen und Umweltverbänden, aus Unternehmen und Parlament sowie aus Wissenschaft und Öffentlichkeits-Beteiligern auf die Debatte um die Anforderungen für das kommende Suchverfahren ein. Die Frage: Wie geht das mit der Umsetzung der Empfehlungen, die im Sommer 2016 die sogenannte „Endlager“-Kommission in ihrem Bericht an Bundesrat und Bundestag formuliert hat und die nun vom Bundestag in die Novellierung des Standortauswahlgesetzes übertragen werden sollen. Die Frage aber auch: Reichen die Empfehlungen aus?

Für viele vor allem aus dem Umfeld der Anti-Atom-Gruppen ging es aber auch darum: Kann dieses neue Nationale Begleitgremium, das eine Art Wächter für die Umsetzung des Standortauswahlgesetzes sein soll, seine Aufgabe unabhängig und mit starken gesetzlichen Rechten überhaupt wirkungsvoll leisten? Nicht zuletzt Vertreter der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, bis heute mit Gorleben der einzige benannte Standort für ein Lager für hochradioaktiven Atommüll, hakten hier sehr kritisch nach. Für eine solche starke Stellung des NBG, aber auch für viele weitere Fragen der künftigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der geologischen und Sicherheits-Kritierien muss jetzt erstmal der Bundestag sorgen, in dem er die Empfehlungen der Kommission tatsächlich umsetzt und damit dem NBG auch eine starke Position im Verfahren gibt.

Die Mitglieder des NBG

Gegenüber dem bislang veröffentlichten Entwurf zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes, der sogenannten Formulierungshilfe, haben sich viele vorgesehene Regelungen inzwischen in Richtung der Kommissionsforderungen entwickelt. Für die Berichterstatter aus dem Bundestag, die derzeit an der Novellierung arbeiten, berichtete die grüne Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl den aktuellen Stand der Vorbereitungen. Steffen Kanitz von der CDU/CSU, Matthias Miersch von der SPD und Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE gehören außerdem zu dem Kreis, der derzeit die Einbringung der Novellierung in den Bundestag vorbereiten.

In ihrem Überblick, wo und was sich inzwischen am Entwurf in Richtung einer 1:1-Umsetzung der Kommissionsempfehlungen weiter entwickelt habe, machte Kotting-Uhl auch klar, dass eine Einigung noch nicht erreicht sei. Nachdem eine längere Kontroverse um die vor allem von den Bundesländern Bayern und Sachsen aufgeworfenen Fragen zur Suche im Granit inzwischen gelöst wäre, sei bei der Frage des Export-Verbots von Brennelementen aus Forschungsreaktoren noch deutlicher Dissens vorhanden. Dabei geht es vor allem darum, dass die Kommission mit Blick auf 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AVR Jülich sich gegen Pläne ausgesprochen hat, diese in die USA zu verschiffen. Dagegen gebe es derzeit noch erheblichen Widerstand. Ob es – wie bislang vorgesehen – in der nächsten Woche zu einem gemeinsamen Antrag kommen kann, werde sich noch zeigen müssen, sagte sie.

Ob diese Empfehlungen erstens nun auch wirklich umgesetzt werden und ob sie dann zweitens überhaupt ausreichend sind, war auch Thema in den zahlreichen Arbeitsgruppen, in denen zu den einzelnen Fragen unter der Moderation der NBG-Mitglieder und meist sehr intensiv debattiert wurde. Dass das NBG sich für diese direkte Form der Diskussion ohne zwischengeschaltete Moderations-Profis entschied, unterstrich durchaus die Ernsthaftigkeit und das Interesse, sich wirklich auf die Debatte und Forderungen mit der eingeladenen Öffentlichkeit einzulassen.

Die Mängel im Bericht der Kommission wurden beispielsweise in der AG 1 debattiert, wo es um die Frage ging, für welche radioaktiven Stoffe überhaupt ein Endlager gesucht werde. So solle zwar ein Lager „insbesondere“ für hochradioaktive Abfälle gesucht werden. Sollte der Standort aber geeignet sein, könnten auch noch runde 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfall aus der ASSE-Rückholung und der Uranverarbeitung in Gronau, für die es bislang keine Lagermöglichkeiten gibt, dort ebenfalls unter die Erde. So jedenfalls hat es die Kommission als eine Variante aufgeschrieben. Auch der ehemalige Ko-Vorsitzende Michael Müller verwies in der AG auf dieses Problem. Diese Unklarheit, so diverse Beiträge, dürfte die Suche nach einem solchen Lager aber eher belasten und deshalb müsse der Bundestag hier sehr klar sagen, was genau er will, hieß es.

In seiner Präsentation der AG-Ergebnisse betonte Klaus Töpfer denn auch: Sätze, in denen Worte wie „insbesondere“ oder „grundsätzlich“ eingebaut sind, würden immer dazu führen, dass Misstrauen entsteht. Daher brauche es hier Klarheit, was genau passieren soll.

  • In einem Audio-Beitrag berichtet der Deutschlandfunk für die Veranstaltung und hat dazu u.a. Klaus Töpfer und Martin Donat von der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg befragt. Nationales Begleitgremium Endlagersuche [AUDIO]

Das NBG dürfte mit dieser Veranstaltung in jedem Fall schon mal deutlich gemacht haben, dass es sich als Gremium unabhängig einmischen will und dass es verstanden hat, wie wichtig für das kommende Verfahren nicht nur Transparenz als Grundanforderung ist, sondern dass nach Jahrzehnten Atomkonflikt wiederaufzubauendes Vertrauen sich nur durch Klarheit gewinnen lässt. Das Thema, die Konflikte der Vergangenheit aufzuarbeiten und dadurch Grundlagen für ein neues Suchverfahren zu verbessern, war denn auch in einigen Beiträgen angemahnt worden. Gorleben habe den Konflikt grundlegend vergiftet, hieß es, das müsse aufgearbeitet werden. Eine Forderung, die NBG-Mitglied Monika Müller aufgriff. Sie ist Studienleiterinan der Evangelischen Akademie Loccum und hat seit Jahren mit ihren Veranstaltungen in Loccum auch diesen Aspekt immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

 

Fracking-Erlaubnispaket von CDU/CSU und SPD hält Gas- und Ölindustrie alle Optionen offen

Zdebel (DIE LINKE): „Der 11. Februar 2017 ist ein Schwarzer Tag für die Umwelt“

„Ab 11. Februar 2017 ist das Pro-Fracking-Gesetz von CDU/CSU und SPD bundesweit in Kraft und damit die extrem umweltschädliche Gasfördermethode Fracking in bestimmten Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, endgültig freigegeben. Auch das Verbot von Fracking im Schiefergestein steht auf tönernen Füßen“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Statt die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch ein Frackingverbot ohne Ausnahmen zu schützen, hat die Große Koalition damit den Interessen von Energiekonzernen wie Wintershall und Exxon bereitwillig nachgegeben. “

Zdebel weiter: „Mit dem Inkrafttreten der vor einem halben Jahr beschlossenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes stehen der Industrie weiterhin alle Optionen offen.
Das Fracken im Sandgestein ist zur Freude der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie ab sofort erlaubt.
Und das Verbot von Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl wird im Wasserhaushaltsgesetz selbst bereits in Frage gestellt. 2021 soll es auf den Prüfstand gestellt werden und könnte entfallen. Bereits jetzt bereiten sich die Konzerne darauf vor, auch dort zu fracken. Bundesweit sind vier Forschungsbohrungen möglich, die von einer Expertenkommission begleitet werden, die überwiegend mit Mitgliedern aus frackingfreundlichen Institutionen besetzt ist. Die dabei vorgesehene Kommunikation mit der Bevölkerung wird zu einer Propagandaoffensive für Fracking werden.
Schon bevor der Begriff ‚Fake News‘ zum allgemeinen Sprachgebrauch wurde, haben Mitglieder der Koalition aus SPD und CDU/CSU derartige Falschmeldungen verbreitet. Ihr Fracking-Erlaubnispaket haben sie entgegen aller Fakten als Fracking-Verbot und ‚eines der strengsten Fracking-Gesetze weltweit‘ bezeichnet. Passend dazu hat die Umweltministerin Barbara Hendricks den Fantasiebegriff des ‚unkonventionellen Frackings‘ eingeführt, um Fracking-Vorhaben im Tight-Gas-Reservoir davon auszunehmen und zuzulassen.

DIE LINKE fordert hingegen ein ausnahmsloses Fracking-Verbot im Bundesberggesetz. Solange dies nicht realisiert ist, wird sie an der Seite der Anti-Fracking-Bewegung den Kampf um jedes Bohrloch führen.“

Atommülllager-Suche und Nationales Begleitgremium: Ombudsstelle für den Bürger als Subjekt der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die erste Öffentlichkeits-Anhörung für die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle und das künftige Standortauswahlgesetz führt das neue Nationale Begleitgremium morgen in Berlin durch. Rund 170 TeilnehmerInnen haben sich inzwischen angemeldet und auch aus der Region des einzig bislang benannten Standortes Gorleben wollen Aktive dabei sein, wie die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg gestern mitteilte. Heute erklärte sich das NBG auf einer Pressekonferenz in Berlin, wo das Gremium zu seiner dritten Sitzung zusammen kam. Jorina Suckow, Mitglied des neuen Gremiums und als Bürgerin per Suchverfahren „zufällig“ ausgewählt, hat hier im Taz-Interview erzählt, wie sie sich die Aufgabe im Suchverfahren für ein Atommülllager bislang vorstellt.

Dokumentation Pressemitteilung BI Lüchow-Dannenberg, 09.02.2017

Endlagersuche – Anhörung in Berlin

Die Endlagerdebatte nimmt Fahrt auf. Die entscheidende Frage ist, wie die anstehende Novelle des Standortauswahlgesetzes (StandAG) ausfallen wird. Am kommenden Samstag lädt das nationale Begleitgremium (NBG) zu einer Anhörung in Berlin ein. Das nationale Begleitgremium soll unter dem Vorsitz der Professoren Klaus Töpfer und Miranda Schreurs als eine Art Scharnier zwischen der Öffentlichkeit und dem Gesetzgeber den Suchprozess in den nächsten Jahren moderieren.

Die interessierte Öffentlichkeit wird über den Gesetzesvorschlag des Bundesumweltministeriums debattieren, den viele Atomkraftgegner_innen als Affront ansehen.

„Die Vorschläge der Endlagerkommission zur Novelle des Gesetzes wurden dermaßen entschärft, dass es uns als Kritiker des Suchverfahrens vollends auf den Plan gerufen hat“, schreibt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).

Gegenüber dem NBG wollen die Atomkraftgegner_innen aus dem Wendland in der Hauptstadt dezidiert Stellung beziehen. Die erste Hürde und Bewährungsprobe dafür, ob das nationale Begleitgremium in erster Linie mit sich machen lasse, was das Umweltministerium oder die Politik vorgibt, sei die Frage nach dem Selbstverständnis des Gremiums, das eigentlich zwischen Standortregionen und Bundestag vermitteln soll, dafür aber das Recht auf Akteneinsicht, die Gründung eines wissenschaftlichen Beirats und auch die Berufung eines Partizipationsbeauftragten haben müsste.

Genau diese Rechte aber fehlen im Gesetzentwurf.

„Alles gestrichen“, konstatiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. „Wir fahren nach Berlin, um genau über diese Lage mit dem Gremium zu debattieren.

Wir kommen natürlich auch als Vertreter_innen des einzigen Standorts, der bisher benannt wurde, obwohl in Aussicht gestellt wurde, dass Gorleben mit seiner politischen Vorgeschichte und wegen der geologischen Schwachpunkte endlich als Standort fallen gelassen wird, um einen wirklichen NEUBEGINN der Endlagersuche zu initiieren, der als glaubwürdig angesehen wird.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Dokumentation PM Nationales Begleitgremium:

Pressemitteilung                                                       Berlin, 10. Februar 2017

Nationales Begleitgremium eröffnet Debatte
über neues Standortauswahlgesetz

Bei der Suche nach einem Endlagerstandort für insbesondere hoch radioaktive Abfälle müssen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, diesen Prozess von Anfang an zu begleiten und mitzugestalten. Deshalb führt das  Nationale Begleitgremium eine Anhörung von Bürgerinnen und Bürgern zur geplanten Änderung des Standortauswahlgesetzes durch. Diese Anhörung findet morgen, am 11. Februar 2017 in Berlin statt. Damit eröffnet das Nationale Begleitgremium die öffentliche Debatte über ein neues Standortauswahlgesetz. Grundlage der Diskussion ist ein im Dezember vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzestext, der den Fraktionen des Bundestages als Formulierungshilfe dient.

Der Ko-Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, Prof. Dr. Klaus Töpfer: „Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Gehör zu verschaffen und ihnen die Möglichkeit zu geben, den Gesetzgebungsprozess kritisch zu begleiten. Denn das neue Gesetz ist die Grundlage für die Standortsuche. In diesem Prozess sind die Bürger nicht nur Betroffene, sondern sie können ihn als Subjekte auch gestalten. Dabei unterstützen wir sie mit unserer wichtigen Ombudsstelle. Die Ergebnisse der Anhörung wollen wir dem Parlament übermitteln. Unser Adressat ist der Bundestag.“

Klaus Brunsmeier: „Als eine seiner ersten Aufgaben wird das Nationale Begleitgremium darauf achten müssen, dass die Vorschläge der Kommission ‚Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe‘ nun auch in das neue Gesetz für die Standortauswahl übernommen werden. Bislang fehlt z.B. noch ein generelles Exportverbot für hoch radioaktive Abfälle, wie es die Kommission vorgeschlagen hat. Mit Sorge betrachten wir die Initiative aus Bayern und Sachsen, den Grundkonsens der Kommission einer Suche in allen drei Wirtsgesteinen und in allen Bundesländern in Frage zu stellen.“

Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Bürgervertreter: „Das Nationale Begleitgremium zeichnet sich durch eine Besonderheit aus: Dem Gremium gehören nicht nur Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter der Bürger. Damit hat  das Begleitgremium einen neuen Weg eingeschlagen.“

Zu der „Bürger/innen-Anhörung Standortauswahlgesetz“ haben sich mehr als 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Zur Vorbereitung der Anhörung hat das Nationale Begleitgremium jeweils ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Ulrich Smeddinck und bei Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit in Auftrag gegeben. In diesen Gutachten wird der Frage nachgegangen, ob und wie die Empfehlungen der Endlager-Kommission in die Formulierungshilfe Eingang gefunden haben. Zudem sind eine Reihe von Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen zu der Formulierungshilfe eingegangen.

Hinweis: Die Stellungnahmen und die beiden Gutachten sind im Internet abrufbar: www.nationales-begleitgremium.de

Die „Bürger/Innen-Anhörung Standortauswahlgesetz“ findet am Sonnabend, 11. Februar 2017, Beginn: 13.00 Uhr im Tagungswerk Jerusalemkirche, Lindenstraße 85, 10969 Berlin statt. Das Programm finden Sie unter: www.nationales-begleitgremium.de

Hintergrund

Das Nationale Begleitgremium ist ein unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium, das die Auswahl eines Standorts für ein Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfälle gemeinwohlorientiert begleiten soll. Eine zentrale Aufgabe des Begleitgremiums ist die begleitende Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren. Das Gremium besteht aus sechs anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundestag und Bundesrat gewählt wurden und drei Bürgerinnen und Bürger, die in einem Beteiligungsverfahren nominiert und von der Bundesumweltministerin ernannt wurden.

Die Mitglieder sind:

Ø  Prof. Dr. Klaus Töpfer, Vorsitzender, ehemaliger Leiter des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und früherer Bundesumweltminister,

Ø  Prof. Dr. Miranda Schreurs, Vorsitzende, Lehrstuhl für Umwelt und Klimapolitik, Hochschule für Politik an der TU München, ehemaliges Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen,

Ø  Klaus Brunsmeier, Vorstandsmitglied des BUND, ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission,

Ø  Bettina Gaebel, Bürgervertreterin, selbstständige Marketing- und Kommunikationsexpertin,

Ø  Prof. Dr. Armin Grunwald,  Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission,

Ø  Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Bürgervertreter, Prof. für Industrial Ecology und Quantitative Methoden an der Hochschule Pforzheim,

Ø  Dr. habil. Monika C. M. Müller, Studienleiterin für Naturwissenschaften, Ökologie und Umweltpolitik der Evangelischen Akademie Loccum,

Ø  Prof. Dr. Kai Niebert, Professor für Didaktik der Naturwissenschaften und Nachhaltigkeit an der Universität Zürich, Präsident des Deutschen Naturschutzrings,

Ø  Jorina Suckow, Bürgervertreterin, junge Generation, Jura-Studentin

Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt drei Jahre, eine Wiederberufung soll zweimal möglich sein. Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben.               

Verantwortlich:
Geschäftsstelle Nationales Begleitgremium
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Tel.: 030/8903 5497/5761
Geschaeftsstelle@Nationales-Begleitgremium.de

 

Stilllegungsgenehmigung Neckarwestheim 1 erteilt: „Umweltministerium auf Linie mit EnBW“

Die Initiative Atomerbe Neckarwestheim hat die Anfang Februar durch das Umweltministerium Baden-Württemberg erteilte Stilllegungsgenehmigung für den Block 1 kritisiert. Alle ihre Forderungen nach mehr Sicherheit beim Rückbau seien ignoriert worden, das Ministerium habe alles so genehmigt, wie es der Betreiber EnBW wünschte, heißt es in einer heute veröffentlichten PM. Während damit nun die Weichen für den Rückbau gestellt werden, sollen im Zwischenlager Neckarwestheim künftig Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem stillgelegten AKW Obrigheim über den Neckar antransportiert und eingelagert werden. Auf dem Gelände ist das AKW Neckarwestheim 2 noch bis Ende 2022 in Betrieb.

Gegen die geplanten Castor-Transporte über den Neckar mobilisieren Anti-Atom-Gruppen. Die wollen die gefährlichen Atomtransporte verhindern und fordern stattdessen ein neues Zwischenlager in Obrigheim. Nur aus wirtschaftlichen Gründen habe der Betreiber EnBW darauf verzichtet.

Dokumentation: Presse-Mitteilung 8.2.2017, AG AtomErbe Neckarwestheim: AKW-Abriss: Gesundheit und Sicherheit müssen vorgehen – kein übereiltes Billigverfahren!

Bürgerinitiativen kritisieren die Stilllegungsgenehmigung für das GKN I und werfen dem Umweltministerium vor, ganz auf Linie der EnBW entschieden zu haben. Sämtliche Einwände der Bürger wurden substanziell nicht berücksichtigt.

Die EnBW hat am 03.02.17 vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) erhalten.

Die Bürgerinitiativen der AG AtomErbe Neckarwestheim halten diese Genehmigung für eine grobe Fehlentscheidung. „Wir sehen darin eine atomindustrie-freundliche Fortführung der bisherigen Praxis der baden-württembergischen Atomaufsicht, Prüfungen und Kontrollen ganz im Sinne der EnBW durchzuführen,“ erläutert H. Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim.

„Statt dem zentralen Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung zu folgen, gelten nun auch beim Abbau des GKN I großzügige Grenzwertfestsetzungen, die die EnBW praktisch nach Belieben ausschöpfen darf, obwohl es bei Radioaktivität keine ungefährliche Dosis gibt,“ kritisiert Dr. J. Schmid von der Aktion Strom ohne Atom Stuttgart und ergänzt: „ebenso wird der EnBW erlaubt, trotz weiter im Nasslager befindlicher abgebrannter Brennelemente, den Abriss sofort zu beginnen – dieses vermeidbare Risiko wird der Bevölkerung „einfach so“ zugemutet. Auch wird der parallele Weiterbetrieb des GKN II in seinen Auswirkungen nicht ernsthaft geprüft.“

Trotz der vielfältigen Fachargumente und der jüngsten Proteste der Bevölkerung wird am Freigabe- und am bisherigen Herausgabeverfahren von gering radioaktiv belastetem Material festgehalten. „Das führt zu einer gewollten Freisetzung großer Mengen Radioaktivität in unsere direkte Umwelt, bis zur Verteilung in Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs und Verwendung als Recycling-Beton“, wirft S. Mende-Lechler von der BI AntiAtom Ludwigsburg dem Minister Verantwortungslosigkeit vor und weist auf die Alternativen hin: „im Rahmen des Atomrechts wäre auch eine dauerhafte Sicherung des brisanten Materials am Standort möglich, entweder Totalabriss mit Bau eines Bauschutt-Bunkers oder Stehenlassen der Gebäude nach weitgehender Entkernung.“

Die Bürgerinitiativen sehen sich von der Atomaufsicht und Herrn Umweltminister Untersteller getäuscht. Hatten diese doch „eine gründliche Prüfung“ vor der Genehmigung versprochen – herausgekommen ist eine Gefälligkeit für die EnBW.

Explosion im Atomkraftwerk Flamanville: Die allgegenwärtige Angst vor einer Katastrophe

„Jeder Störfall und jede Explosion wie jetzt im AKW Flamanville zeigt, dass sich Tschernobyl oder Fukushima wiederholen können und dass es nur eine Lösung gibt: Atomkraftwerke endlich abschalten, bevor es zu spät ist.“ Mit diesem Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, die aktuellen Meldungen über eine schwere Explosion in den in der Normandie gelegenen Atommeilern von Flamanville.

Zdebel weiter: „Auch wenn sich die Explosion im Maschinenhaus der Atommeiler in Flamanville ereignet und keine Folgen für den Nuklear-Bereich gehabt hat: Grundsätzlich können derartige Explosionen in diesem Teil der Anlagen durch z.B. umherfliegende Teile auch katastrophale Folgen für den Nuklear-Bereich haben.“

×