Uranlieferungen für marode Reaktoren: Umweltausschuss lehnt Exportverbot ab

Ein Exportverbot für Uranlieferungen zum Betrieb von maroden Atomkraftwerken in Belgien, Frankreich und der Schweiz wird es vorerst nicht geben. Die Vertreter der Regierungsfraktionen lehnten am Mittwoch die Initiative von Grünen und LINKS-Fraktion ab, die Ausfuhrgenehmigungen für derartige Brennstofflieferungen in Reaktoren wie Tihange, Doel oder Cattenom künftig zu verweigern.

Schon seit längerem engagieren sich die LINKE und die Grünen im Bundestag für ein solches Ausfuhrverbot. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mehrere Anfragen von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE und jetzt der Antrag der Grünen-Fraktion (PDF) haben zum Ziel, dass die Bundesregierung es nicht nur bei Worten belässt, sondern endlich auch Taten erfolgen. Zuvor hatte die internationale Ärzteorganisation IPPNW in einem Rechtsgutachten aufgezeigt, dass ein Ausfuhrstopp über das Atomgesetz möglich ist.

Zdebel: „Deutsche Uranfabriken dürfen nicht dafür sorgen, dass marode Atommeiler jenseits der Grenze betrieben werden. Ein solcher Atomausstieg ist nicht glaubhaft und hier gilt es zu handeln. Als eine erste Maßnahme ist es richtig, mindestens diejenigen Lieferungen in die Anlagen zu unterbinden, die ganz offenkundig besonders riskant sind. Darüber hinaus müssen aber endlich auch die Uranfabriken in Gronau und Lingen unter das Dach des Atomausstiegs und ihr Betrieb beendet werden.

Wir brauchen endlich in Deutschland auch eine Politik, die den Anspruch erhebt, den Atomausstieg auch in Europa voranzubringen. Atomkraftwerke in Deutschland für gefährlich zu erklären und abzuschalten, aber den Betrieb rund um unsere Grenzen achselzuckend hinzunehmen oder gar indirekt über z.B. Euratom zu fördern ist im wahrsten Sinne ein brandgefährliches Spiel mit dem atomaren Super-GAU. Und die radioaktiven Wolken werden nicht an den Grenzen halt machen.“

In einem Gutachten für die Ärzteorganisation IPPNW kommt die Anwältin Cornelia Ziehm zu der Aussage, dass diese Ausfuhrgenehmigungen mit Blick auf das Atomgesetz zu verweigert sind, wenn mit der Ausfuhr eine Gefährdung für die Bundesrepublik daraus folge. Dies wäre mit dem Einsatz von Brennstoff in auch vom BMUB als unsicher kritisierten Reaktoren in Belgien der Fall.

Ziehm schreibt: „Zwingende Genehmigungsvoraussetzung ist es nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz, dass die auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden. Dabei werden grundsätzlich alle aus der „Anwendung von Kernenergie“ resultierenden Risiken erfasst. Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gibt es nicht. Etwas anderes wäre auch mit den Zwecksetzungen des § 1 Atomgesetz, an denen § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz ausgerichtet ist, nicht vereinbar“ (vgl. Dr. Cornelia Ziehm, 2016: „Anordnung eines Exportstopps für Brennelemente aus der Brennelementefabrik Lingen in die Atomkraftwerke Doel (Belgien), Fessenheim und Cattenom (beide Frankreich)“, S. 1).

Mit dem Hinweis auf die „militärische Perspektive“ ist gemeint, dass das BMUB die Auffassung vertritt, dass diese Regelung im ATG nur im Sinne der militärischen Risiken der Weiterverbreitung von Uran gemeint ist, nicht aber im Sinne „Schutz der Bevölkerung“. Eine Auffassung, der die Anwältin Ziehm auch in einer zweiten Stellungnahme nachhaltig widersprochen hat.

 

Anhörung Atommüll ASSE II: Kritik am Vorgehen des Bundesamts für Strahlenschutz (mit Video der Anhörung)

„Auf beiden Seiten musse sich etwas tun, damit die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem maroden Atommülllager ASSE II unter Beteiligung der betroffenen Region erfolgreich funktionieren kann“, stellte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE nach der gestrigen Anhörung im Umweltausschuss fest. „Auf Seiten der Begleitgruppe braucht es Klärungen über die jeweiligen Rollen und Strukturen. Aber auch das Bundesamt muss seine Arbeitsweise gegenüber den VertreterInnen der Region verbindlicher und nachvollziehbarer gestalten. Die Geschichte gerade der ASSE hat gezeigt, dass auch die Stimmen einzelner von großer Bedeutung bei der Beurteilung der Sicherheit sind. Daher müssen Bedenken und Kritik intensiv diskutiert und nachvollziehbar bewertet werden, bevor Entscheidungen getroffen werden.“

Während der Anhörung zur Situation im Atommülllager ASSE II bei Wolfenbüttel kritisierten die geladenen VertreterInnen des Begleitgruppe (A2B) das Vorgehen des Bundesamts für Strahlenschutz bei der vorgesehenen Verfüllung von Bereichen auf der 750-Meter-Sohle in dem maroden Salzstock. Argumente und Vorschläge aus den Reihen der wissenschaftlichen Berater der Begleitgruppe wären vom BfS nicht ausreichend beachtet worden. Außerdem formulierten sie die Sorge, dass diese Maßnahmen sowohl die spätere Rückholung erschweren und bei einem unkontrollierten Wassereinbruch die Risiken sogar vergrößern könnte. Das Bundesamt für Strahlenschutz widersprach dieser Kritik.

Die knapp zweistündige Anhörung ist hier als Video aus der Mediathek des Bundestags:

Bericht über die Sitzung von der Homepage des Deutschen Bundestags: Kritik an Notfallvorsorge in der Asse

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Anhörung – 18.01.2017 (hib 24/2017)

Berlin: (hib/EB) Mitglieder der Asse-II-Begleitgruppe haben das Vorgehen des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BfS) bei der Rückholung radioaktiver Abfälle in der havarierten Schachtanlage Asse II kritisiert. In einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit forderten sie insbesondere, dass das BfS Maßnahmen der Rückholung und der Notfallvorsorge besser abstimmen und die kritischen Stellungnahmen der Begleitgruppe stärker berücksichtigen solle.

In dem Kali- und Salzbergwerk bei Wolfenbüttel sind rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle eingelagert. Probleme sind eindringende Zutrittswässer sowie die Instabilität des Grubengebäudes. Auf der Grundlage des sogenannten „Lex Asse“ aus dem Jahr 2013 hat der Betreiber BfS die Aufgabe, die Asse nach der Rückholung des Abfalls stillzulegen.

„Wenn es kein Gesamtkonzept gibt, kann es zu irreversiblen Fehlentscheidungen kommen“, sagte Ralf Krupp, Mitglied der Asse-II-Begleitgruppe. Unkoordinierte Notfallmaßnahmen wie das sogenannte „Topfkonzept“ und die Befüllung der südlichen Richtstrecke mit Beton erschwerten die Rückholung der Abfälle und erhöhten radiologische Risiken, argumentierte er.

Einen Masterplan zur Rückholung des Atommülls forderte auch die Wolfenbütteler Landrätin und Vorsitzende der Asse-II-Begleitgruppe, Christiana Steinbrügge. Die Rückholung des Atommülls sei nicht als Leitziel erkennbar. „Drängen Sie auf eine zügige Rückholung“, sagte sie in Richtung BfS.

Kritische Stimmen seien ignoriert worden, bemängelte Heike Wiegel von der Asse-II-Begleitgruppe. Um staatliches Handeln nachvollziehbar zu gestalten, sollten Stellungnahmen auch im Genehmigungsverfahren schriftlich beantwortet und dokumentiert werden.

Der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission (SSK), Joachim Breckow, sagte, dass das „Lex Asse“ Grundsätze des Strahlenschutzes einschränke und eine Langzeitsicherheitsanalyse verhindere.

Jörg Tietze vom BfS erwiderte, dass die Behörde im ständigen Austausch mit der Öffentlichkeit stehe und Entscheidungen öffentlich dokumentiert würden. Durch das Befüllen mit Beton werde das Bergwerk stabilisiert, im Notfall könnten die Abfälle dadurch eingeschlossen werden, begründete er die Notfallmaßnahmen. Nur in einem gesicherten Bergwerk ließen sich die Abfälle bergen, betonte er.

Die Landesregierung unterstütze die Priorität der Rückholung uneingeschränkt, sagte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen). Die Argumente der Begleitgruppe seien sorgfältig bewertet worden. „Die Baumaßnahmen an der südlichen Richtstrecke des Bergwerks stellten einen Kompromiss dar“, sagte er.

Elbphilharmonie? Einfach mal auf dem Teppich bleiben.

Hamburg im Rausch. Sicher, sieht hübsch aus, aber so besoffen kann man nicht sein, die rund 800 Millionen Euro dabei zu vergessen. Dass es ebenso grandios in der Ansicht geht und dennoch viel preiswerter sein kann, sieht man hier: Schlappe 140 Millionen Euro hat das hier gekostet, was in Bilbao errichtet wurde. Einfach mal auf dem Teppich bleiben.

Freigabe radioaktiv belasteter Abfälle – Rückwärts rudernde Ärztekammer Baden-Württemberg

Die Ärztekammer Baden-Württemberg bzw. genauer ihr Präsident rudert zurück, berichtet die Stuttgarter Zeitung. Die grüne Abteilung im Atomministerium von Baden-Württemberg hatte sich mit dem Mediziner an einen Tisch gesetzt, nachdem die Ärztekammer am 26. November 2016 per Resolution die Ablagerung sogenannter freigemessener Abfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen heftig kritisiert und sich gegen die „unkontrollierte Freigabe“ ausgesprochen hatten. Nun wird in einer gemeinsamen Presseerklärung des Präsidenten und des Umweltministers BaWü festgestellt: „Präsident der Landesärztekammer Dr. med. Ulrich Clever und Umweltminister Franz Untersteller: „Das geltende 10-Mikro-sievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.““ Die Pressemitteilung, in der die Ärztekammer BaWü sich gegen die Freigabe radioaktiven Restmülls ausgesprochen hatte, wurde offenbar auch gleich vom Ärzte-Server gelöscht (hier zur Dokumentation als PDF)). Die Initiativen AG AtomErbe Neckarwestheim und IG Deponie Schwieberdingen und Horrheim reagieren mit einer PM, die hier als PDF online ist. Umweltverbände wie der BUND und andere fordern die kontrollierte Lagerung dieser Abfälle mit gering belasteten Materialien wie Beton und Stahl.

UPDATE beachten: Korrektur der Korrektur: Ärztekammer Baden-Württemberg zur Freigabe radioaktiver Abfälle aus Atomkraftwerken

Der gemeinsamen Presseerklärung des Präsidenten der Ärztekammer BaWü und dem Umweltministerium wird auch diese Grafik beigefügt, die illustrieren soll, dass alles nicht so wild ist (PDF). Allerdings: Die Kritik vom November war eine Entschließung der Vertreterversammlung der Landesärtzekammer, die jetzt scheinbar vom Präsidenten einfach „kassiert“ wird.

Dass auf der Homepage der Ärztekammer als Reaktion auf die Positionskorrektur des Präsidenten auch gleich die Pressemeldung zum Beschluss vom November gelöscht wird, ist sicherlich als – sagen wir mal – eigenartig zu bezeichnen. Als Begründung für die Neu-Positionierung heißt es in der aktuellen PM: „Der Präsident der Landesärztekammer, Dr. Ulrich Clever, erklärte hierzu heute (15.01.2017): „In der Entschließung wird das von Umweltminister Franz Untersteller aufgehobene Moratorium zu freigemessenen Abfällen erwähnt. Unerwähnt bleibt leider, dass die Aufhebung des Moratoriums am 24.11.2016 auf der Grundlage eines Gutachtens des Öko-Institutes erfolgte, in dem die Einhaltung des 10-Mikrosievert-Konzepts auch unter Einbeziehung der Nachnutzung von Deponien ausdrücklich bestätigt wurde. Wir als Ärztinnen und Ärzte wissen, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt. Allerdings begrenzt – wie das Öko-Institut feststellt – das international anerkannte, bundesweit gültige 10 Mikrosievert – beziehungsweise De-minimis-Konzept das mögliche Risiko der Bevölkerung bereits auf ein sehr niedriges Niveau, das durch weitere Maßnahmen, wie die Handlungsanleitung des Landkreistages Baden-Württemberg, sowohl für die Beschäftigten der Deponie als auch für die Bevölkerung nochmals reduziert wird. Aus meiner Sicht handelt es sich daher beim gewählten Freigabeverfahren um ein Verfahren entsprechend des heutigen Standes von Wissenschaft und Technik, das auch gesundheitlich verantwortbar erscheint.““

Alles klar, wenn das Öko-Institut als Kronzeuge das sagt. Aber vielleicht sollte sich die Ärztekammer auch noch mal mit den Internationalen Ärzten der IPPNW zusammen setzen? Die fordern nämlich:

Die Initiativen AtomErbe Neckarwestheim und Interessengemeinschaft Deponien Schwieberdingen und Horrheim halten in ihrer PM fest: „Der Meinung von Minister Untersteller und Ärztekammerpräsident Dr. Clever, das 10-Mikro-Sievert-Konzept gewährleiste den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, muss widersprochen werden. Dieses Konzept bedeutet eine unnötige zusätzliche Strahlenbelastung und damit eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung.“ Siehe Dokumentation unten.

Dokumentation der PM:

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesärztekammer und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Entschließung der Landesärztekammer zu freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken.

Präsident der Landesärztekammer Dr. med. Ulrich Clever und Umweltminister Franz Untersteller: „Das geltende 10-Mikro-sievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.“

Nur etwa ein bis zwei Prozent der Gesamtmasse eines Kernkraftwerks ist so hoch radioaktiv belastet, dass dieses Material nach dem Rückbau der Anlage in einem Endlager für radioaktive Abfälle entsorgt werden muss. Damit das restliche Material aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden kann, muss der Betreiber in einem aufwändigen und von der Behörde begleiteten „Freigabeverfahren“ nachweisen, dass nach der Freigabe des Materials Strah-lenexpositionen für die Bevölkerung den Wert von zehn Mikrosievert im Jahr nicht überschreiten können.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich am 26.11.2016 in einer Entschließung gegen das geltende Verfahren zur Freimessung ausgesprochen. Der Präsident der Landesärztekammer, Dr. Ulrich Clever, erklärte hierzu heute (15.01.2017): „In der Entschließung wird das von Umweltminister Franz Untersteller aufgehobene Moratorium zu freigemessenen Abfällen erwähnt. Unerwähnt bleibt leider, dass die Aufhebung des Moratoriums am 24.11.2016 auf der Grundlage eines Gutachtens des Öko-Institutes erfolgte, in dem die Einhaltung des 10-Mikrosievert-Konzepts auch unter Einbeziehung der Nachnutzung von Deponien ausdrücklich bestätigt wurde. Wir als Ärztinnen und Ärzte wissen, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt. Allerdings begrenzt – wie das Öko-Institut feststellt – das international anerkannte, bundesweit gültige 10 Mikrosievert- beziehungsweise De-minimis-Konzept das mögliche Risiko der Bevölkerung bereits auf ein sehr niedriges Niveau, das durch weitere Maßnahmen, wie die Handlungsanleitung des Landkreistages Baden-Württemberg, sowohl für die Beschäftigten der Deponie als auch für die Be-völkerung nochmals reduziert wird. Aus meiner Sicht handelt es sich daher beim gewählten Freigabeverfahren um ein Verfahren entsprechend des heutigen Standes von Wissenschaft und Technik, das auch gesundheitlich verantwortbar erscheint.“

Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass in Deutschland jeder Mensch einer natürlichen radioaktiven Strahlung von durchschnittlich 2.100 Mikrosievert im Jahr ausgesetzt ist: „Das natürliche Edelgas Radon führt bei den Bürgerinnen und Bürgern im Schnitt zu etwa 1.100 Mikrosievert im Jahr, 400 Mikrosievert trägt die terrestrische Strahlung bei, an kosmischer Strahlung bekommt jeder Körper jährlich rund 300 Mikrosievert ab und über die Nahrung kommen Jahr für Jahr nochmals etwa 300 Mikrosievert hinzu.“ Darüber hinaus seien die Bürgerinnen und Bürger auch künstlichen Strahlenquellen ausgesetzt, zum Beispiel bei der Röntgendiagnostik. Allein auf den Bereich diagnostischer Anwendungen in der Medizin entfalle so eine durchschnittliche Strahlenexposition von weiteren 1.900 Mikrosievert im Jahr. Insgesamt betrage somit die Strahlenexposition für jeden Menschen im Land jedes Jahr aufs Neue durchschnittlich rund 4.000 Mikrosievert, so der Minister.

„Das beim Rückbau eines Kernkraftwerks anzuwendende Freimessverfahren gewährleistet, dass sowohl die allgemeine Bevölkerung wie auch das bei der Entsorgung involvierte Personal, darunter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deponien, auf die das Abbruchmaterial verbracht werden soll, einer zusätzlichen Exposition von maximal 10 Mikrosievert ausgesetzt sein können“, erklärte Umweltminister Untersteller weiter. Im Vergleich zu der ohnehin vorhandenen Strahlung sei dies vernachlässigbar. „Daher halte ich das 10-Mikrosievert-Konzept zum Schutz der Bevölkerung für sinnvoll. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Präsident der Landesärztekammer diese Auffassung teilt und mit seiner Klarstellung dazu beiträgt, die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig zu verunsichern.“

Ergänzende Informationen:

In der Anlage zu dieser Pressemitteilung erhalten Sie eine Grafik, in der die wesentlichen natürlichen und künstlichen Strahlenquellen und deren durchschnitt-lich zur jährlichen Strahlenexposition der Bevölkerung beitragender Dosiswert dargestellt sind.

Dokumentation der PM von Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim www.AtomErbe-Neckarwestheim.de und Interessengemeinschaft Deponien Schwieberdingen und Horrheim www.Froschgraben-freigemessen.de

Presse-Mitteilung So. 15.01.2017

AKW-Abriss muss nicht zu zusätzlicher Strahlenbelastung führen

Entgegnung zur heutigen Pressemitteilung von Umweltminister Untersteller und Ärztekammerpräsident Dr. Clever

Der Meinung von Minister Untersteller und Ärztekammerpräsident Dr. Clever, das 10-Mikro- Sievert-Konzept gewährleiste den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, muss widersprochen werden. Dieses Konzept bedeutet eine unnötige zusätzliche Strahlenbelastung und damit eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung.

„Wir fordern vom Umweltminister, endlich seiner Verantwortung gerecht zu werden und den rechtlichen Rahmen ernst zu nehmen: nämlich nach §6 der Strahlenschutzverordnung jede unnötige Strahlenexposition zu vermeiden und jede Strahlenexposition von Mensch und Umwelt auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten“, erklärt Dr. med. J. Schmid von der „AG AtomErbe Neckarwestheim“ und kritisiert die Weigerung der dem Minister unterstehenden Atomaufsicht, über zeitgemäße Handlungsoptionen nachzudenken.

F. Wagner, ebenfalls von der Arbeitsgemeinschaft Atomerbe, ergänzt: „Der unabhängige Atomfachmann Wolfgang Neumann hat für die IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung) sieben verschiedene AKW-Abriss- Strategien untersucht. Am schädlichsten waren die beiden herkömmlichen Strategien mit Abgabe riesiger Mengen leicht radioaktiven Abrissmaterials in die Umwelt, genau das entspricht dem berüchtigten 10-Mikro-Sievert-Konzept.“

Am Ende blieben zwei realistische Strategien übrig, die komplett ohne Verteilung von AKW- Schutt in die Umwelt, auf Bauschuttdeponien oder in Recyclingstoffe auskommen: Stehenlassen der Gebäude nach weitgehender Entkernung, und Komplettabriss mit bewachter Lagerung des Materials in einem Bunker.
Beide Varianten basieren auf heutigem Stand von Wissenschaft und Technik und entsprechen den Forderungen der Strahlenschutzverordnung. „Warum weigert sich der Minister, diese Alternativen zu prüfen?“ fragt sich Wagner und schüttelt auch über Ärztekammerpräsident Clever den Kopf: „warum distanziert sich Dr. Clever voreilig von einer Resolution des Ärzteparlaments, die in großer Ernsthaftigkeit und aus ärztlicher Verantwortung beschlossen wurde? Die ärztliche Ethik gebietet einen vorsorgenden Gesundheitsschutz, und den gewährleistet das 10-Mikro-Sievert-Konzept gerade nicht“.

„Der Minister suggeriert wider besseres Wissen, Hintergrundstrahlung sei ungefährlich. Es ist durch zahlreiche epidemiologische Studien belegt, dass schon die Hintergrundstrahlung nachweislich zu Gesundheitsschäden führt. Eine Schwelle, unterhalb derer Strahlung ungefährlich wäre, existiert nicht“ erläutert Dr. med. D.-C. Vogt von der „Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim“, „das Argument, eine Strahlenbelastung bewege sich ‘nur’ innerhalb des Dosisbereichs der ‘natürlichen’ Hintergrundstrahlung und sei deshalb unbedenklich, ist also irreführend. Ebenso unlauter sind die Versuche, durch Vergleiche z. B. mit durch Uran verunreinigtes Phosphat in Kunstdüngern die gesundheitliche Gefährdung durch zusätzlichen Müll zu bagatellisieren.“

„Als Ärzte kennen wir die Gefahren von Strahlung genau, und wir setzen sie in Diagnostik und Therapie nur gezielt, nur zum Nutzen des betroffenen Menschen und nach sorgfältiger Risikoabwägung ein“, gibt F. Wagner zu bedenken, „der ungezielte Einsatz von Strahlung ist unärztlich. Menschen zusätzlicher Strahlung in ihrer Alltagsumgebung auszusetzen, ohne sie zu fragen, ohne sie zu informieren, ist ein Skandal. Eine Kostenersparnis für die EnBW ist dafür keine Rechtfertigung. Deshalb empört es uns, wenn der Atomminister Vergleiche zwischen medizinischer Strahlung und der Strahlung aus AKW-Schutt anstellt.“

„Gerade wenn sich derzeit in Deutschland 25 und bald sogar 33 Atomkraftwerke in verschiedenen Phasen der Stilllegung befinden, geht es um Millionen Tonnen kritischen Materials“, fasst Dr. Vogt die Dimension des Problems zusammen, „und dieses Material gehört weder auf Allgemeindeponien noch in die Umwelt noch in die Verwertung, sondern muss an den AKW-Standorten aufbewahrt werden. Das ist praktizierter Gesundheitsschutz!“

PS: Terminhinweis:
Demonstration gegen die Deponierung von AKW-Bauschutt aus Obrigheim auf der Deponie Sansenhecken in Buchen (Veranstalter: BIGMUEG):
Samstag, 21.1.2017, 11 Uhr, vor dem Alten Rathaus in der Fußgängerzone in Buchen/Odw.

Volkes Stimme – Ex-Olympia-Bewerbungs-Senator legt Buch über Volksgesetzgebung vor

Michael Neumann, Ex-Innen- und Olympia-Bewerbungs-Senator ist nach seinem Rücktritt inzwischen als Dozent für Politikwissenschaften wieder an der Bundeswehruniversität tätig. Eines seiner Forschungsgebiete: Direkte Demokratie und plebiszitäre Elemente. Nur knapp ein Jahr nach dem gescheiterten Olympia-Referendum hat er im November 2016 ein Buch zum Thema vorgelegt: „Volkes Stimme“. Neumann versammelt eine hohe Zahl von AutorInnen aus Parlament und Partei, nur wenige stammen aus NGOs.  Einer dieser NGO-Vertreter ist Manfred Braasch, Geschäftsführer beim BUND und einer der Vertreter des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz„, dessen Beitrag umweltFAIRaendern mit der Erlaubnis von Michael Neumann hier im Folgenden veröffentlicht. Außerdem gibt es hier das Vorwort von Michael Neumann zur Einstimmung. (Foto oben: Michael Zapf)

In der Bewerbung des Buches, das Neumann unter dem Titel „Volkes Stimme“ zum Preis von 14 Euro herausgegeben hat, heißt es kurz und knapp: „In diesem Band nehmen politische und gesellschaftliche Akteure Stellung zur direkten Demokratie in Hamburg. Sie berichten von ihren Erfahrungen, Motiven und Sichtweisen auf die Hamburger Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. Machen aber auch Vorschläge, wie diese Instrumente als Ergänzung oder Erweiterung der repräsentativen Demokratie weiterentwickelt werden können. Mit Beiträgen von Elisabeth Kiausch, Ole von Beust, Christa Goetsch, Katja Suding, Gregor Hackmack, Sabine Böddinghaus, Sven-Michael Veit, Cansu Özdemir, Willi Beis, Mathias Iken, Manfred Braasch, Pieter Wasmuth, Dr. Walter Scheuerl, Dr. Jürgen Mantell, Dr. Andreas Dressel, André Trepoll, Dr. Anjes Tjarks, Thomas Ritzenhoff, Thomas Adrian und Dr. Andreas Schott.“

Das Abendblatt sieht in dem Herausgeber ein „Opfer der Volksgesetzgebung“, haben ihm doch die HamburgerInnen beim Referendum der von ihm intensiv geforderten Olympia-Bewerbung der Hansestadt im November 2015 einen Korb gegeben.Neumann trat im Januar 2016 von seinem Amt zurück. “ (Anzumerken vielleicht: Das Referendum wurde als Möglichkeit zu einer „Volksbefragung von oben“ auf Initiative des Senats im Eilverfahren durch die Bürgerschaft gejagt.)

Neumann stellt in seiner Einleitung fest, dass Hamburg „heute mit Fug und Recht als Hauptstadt der direkten Demokratie bezeichnet werden kann“. Aber das ist mehr als nüchterne Tatsachenbeschreibung zu verstehen, denn Neumann stand den plebiszitären Elementen immer skeptisch gegenüber. Das hat sich nach dem Olympia-Referendum eher noch verstärkt“, so das Abendblatt.

Für das Abendblatt „kommen viele Akteure der parlamentarischen und direkten Demokratie der vergangenen 20 Jahre in Hamburg zu Wort. In Interviews und Beiträgen geht es immer wieder um die zentralen Fragen: Was haben die plebiszitären Elemente uns gebracht, und wie haben sie die Demokratie verändert?“ Aber, Neumann sei auch Realpolitiker, die direkte Demokratie lasse sich nicht mehr zurückdrehen: „Oder, wie er flapsig formuliert: „Man bekommt die Zahnpasta nicht mehr in die Tube zurück.““

Und in der Welt, die Neumann zum Buch interviewte, ist zu lesen: „Deshalb geht es den heute politisch Aktiven eher um die Feinjustierung, und ich denke schon, dass in den kommenden Jahren die Volksgesetzgebung angepasst wird – Stichwörter sind Quoren und ein Finanzierungsvorbehalt“ und ergänzt später dazu noch: „Ich persönlich finde, man sollte Quoren festschreiben, die bei der Hälfte der Wahlbeteiligten liegen. Besonders kritisch sehe ich die Bürgerentscheide in den Bezirken. Es reichen oft schon wenige Tausend Unterschriften, um alle Planungen zu stoppen.

Nun darf man die Auswahl der AutorInnen allerdings durchaus kritischer bewerten, als es das Abendblatt tut bzw. Neumann gemacht hat: Zwar kommen auch LINKE  Abgeordnete zu Wort, aber aus den Reihen der Initiativen oder NGOs ist z.B. zur Olympia-Bewerbung bzw. zu NOlympia kein dezidierter Beitrag zu finden. Zumindest überraschend darf man das wohl bezeichnen. Dem Abendblatt sind in kurzer Form auch zentrale Thesen von Christa Goetsch (Grüne Ex-Bildungssenatorin), Walter Scheuerl (Gegen die Primarschule, ehemaliges parteiloses Mitglied der CDU-Fraktion), Matthias Iken (stellvertret. Abendblatt-Chefredakteur), Ole von Beust (CDU-Bürgermeister und Krankenhaus-Privatisierer trotz Mehrheit dagegen). Wichtig vielleicht auch der Hinweis auf den im Buch fehlenden Manfred Brandt von Mehr Demokratie: „Brandt hatte seine Zusage zu einem Beitrag nach Angaben Neumanns kurz vor Drucklegung zurückgezogen“, teilt das Abendblatt mit.

Michael Neumann (Hrsg.): „Volkes Stimme. Diskussionsbeiträge zur direkten Demokratie in Hamburg“, Books on Demand, Norderstedt, ISBN 978-3741 226892, 348 Seiten, 14 Euro. Das Buch kann hier online bestellt werden.

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