Umweltausschuss: Fachgespräch zur Rückholung radioaktiver Abfälle aus Asse II

Am kommenden Mittwoch, dem 18. Januar, befasst sich der Umweltausschuss des Bundestags erneut mit der Rückholung des Atommülls aus der ASSE. Eingeladen sind dazu auch VertreterInnen aus dem Begleitprozeß A2B, die der zuständigen Behörde (BfS) vorwerfen, die Rückholung zu gefährden. Dazu haben die drei geladenen VertreterInnen schriftlich Stellung genommen.
4. Das BfS hat bereits Ende November den Umweltausschuss über die Maßnahmen und Probleme in der ASSE informiert und diese Stellungnahme nachgereicht.
Auf der Homepage des Bundestags heißt es zu diesem öffentlichen Fachgespräch:

Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse II ist am Mittwoch, 18. Januar 2017, Thema eines öffentlichen Fachgesprächs im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die Sitzung unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert etwa zwei Stunden. An dem Gespräch werden auch drei Vertreter der Asse-2-Begleitgruppe teilnehmen.

Das Fachgespräch wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Fast 47.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle eingelagert

Die Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel ist ein rund 100 Jahre altes Kali- und Salzbergwerk. Das Helmholtz-Zentrum München hatte das Bergwerk von 1965 bis 1995 im Auftrag des Bundesforschungsministeriums genutzt, um die Handhabung und die Lagerung von radioaktiven Abfällen in einem Endlager u erproben. Zwischen 1967 und 1978 wurden in 125.787 Fässern 46.930 Kubikmeter radioaktive Abfälle eingelagert.

Heute steht die Asse vor zwei großen Problemen: Zum einen dringen Zutrittswässer in das Bergwerk ein, zum anderen ist die Stabilität des Grubengebäudes gefährdet. Im September 2008 haben die beteiligten Ministerien vereinbart, die Asse zukünftig wie ein Endlager zu behandeln. Zu Beginn des Jahres 2009 hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) das Helmholtz-Zentrum München als Betreiber der Asse abgelöst. Die Aufgabe des BfS ist es, die Asse stillzulegen, sobald die radioaktiven Abfälle aus der Anlage geholt wurden.

Umfassende Information der Öffentlichkeit

Die Lex Asse, das „Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II“, ist am 24. April 2013 in Kraft getreten. Es schafft die rechtliche Grundlage für die Rückholung der radioaktiven Abfälle. Durch vereinfachte Verfahren und die Möglichkeit, Arbeiten parallel durchzuführen, ermöglicht das Gesetz eine Beschleunigung der Arbeiten. Außerdem wird das Recht der Öffentlichkeit auf eine umfassende Information gestärkt.

Die 22-köpfige Asse-2-Begleitgruppe hat die Aufgabe, das Stilllegungsverfahren der Schachtanlage Asse zu begleiten und die Frage der Zwischen- und Endlagerung des Asse-Atommülls zu berücksichtigen, Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse aller beteiligten Behörden kritisch zu begleiten, die Interessen der Region auf der Basis der gemeinsamen Ziele zu bündeln, den Rückholungsprozess zu begleiten und einen selbstverpflichtenden Zeit- und Maßnahmenplan zur Rückholung einzufordern und zu überwachen. (vom/10.01.2017)

Zeit: Mittwoch, 18. Januar 2016, 11 bis 13 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich bis Dienstag, 17. Januar, 16 Uhr, beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Christiana Steinbrügge, Landrätin, Wolfenbüttel, Asse-2-Begleitgruppe
  • Heike Wiegel, Asse-II-Begleitgruppe
  • Dr. Ralf Krupp, Asse-II-Begleitgruppe
  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
  • Stefan Wenzel, niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz
  • Prof. Dr. Joachim Breckow, Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK)

Broschüre bestellen: Bis in alle Ewigkeit – Atommüll quo vadis?

Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll und was ist erforderlich, um einen Standort im gesellschaftlichen Konsens zu finden? Das wird in den nächsten Wochen Thema bei den Beratungen im Bundestag zur Novellierung des so genannten Standortauswahl-Gesetzes. In einer Broschüre informieren der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE, was sie an den bisherigen Planungen ablehnen, warum Gorleben aus dem Verfahren endlich raus muss und das die Öffentlichkeit mit umfassenden Mitwirkungs- und Klagerechten beteiligt werden muss.

Ziel der jetzt anstehenden Novellierung des Standortauswahlgesetzes ist es, die Ergebnisse der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, die nach zwei Jahren Arbeit ihren Bericht im Sommer 2016 vorgelegt hatte, in das Gesetz einzuarbeiten. Das soll in einem erneut knappen Zeitrahmen bis März 2017 abgeschlossen sein. Einen Entwurf hat das Bundeskabinet bereits beschlossen. Die Ergebnisse der Kommission, an der Hubertus Zdebel für die Bundestagsfraktion DIE LINKE beteiligt war, bezeichnete der Abgeordnete als „vertane Chance“. In der Info-Broschüre begründen Zdebel und die Fraktion DIE LINKE dieses Bewertung.

651 „Gefährder“, „relevante Personen“ und „PMKs“ – Bundesregierung nennt Zahlen

„Mit Stand vom 7. November 2016 sind bundesweit 651 relevante Personen eingestuft. Davon entfallen 125 auf PMK -links-, 108 auf PMK -rechts-, 64 auf PMAK und 354 auf den religiös motivierten internationalen Terrorismus.“ (PMK: Politisch motivierte Kriminalität). Das teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel in ihrer Antwort in Drucksache 18/10340 (PDF) mit.

Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort auf die Anfrage von Zdebel weitere Angaben zu neu in diese Kategorien eingeordnete Personen in 2015 und 2016:

„Die Einstufung von „Gefährdern“ und „relevanten Personen“ erfolgt grundsätzlich seitens der jeweils zuständigen Polizeibehörden der Länder. Die Speicherung erfolgt in einer Bund-Länder-Verbunddatei, auf die auch das Bundeskriminalamt (BKA) Zugriff hat.
Die Anzahl der in den Jahren 2015 und 2016 erfolgten Neu-Einstufungen der Gefährder ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

PMK – links-PMK – rechts-PM Ausländerkriminalität – nicht religiös motiviert – (PMAK)religiös motivierter inter- nationaler Terrorismus
2015050194
2016 (Stand: 07.11.2016)07094

 

Zdebel hatte die Bundesregierung gefragt: „Wie ist der Begriff „bestimmte Tatsachen“, der laut Erklärung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/3570 (S. 6) bei der Einstufung von Personen als „Gefährder“ oder „relevante Person“ eine wesentliche Rolle spielt, zu verstehen bzw. definiert?“

Darauf teilt die Bundesregierung mit: „Der Begriff „bestimmte Tatsachen“ entspricht einer vielfach in der Strafprozessordnung (StPO) und den Polizeigesetzen des Bundes und der Ländern genutzten Formulierung im Rahmen von Eingriffstatbeständen. Tatsachen sind konkrete Geschehnisse oder Zustände, die sinnlich wahrnehmbar in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich sind. Durch die Voraussetzung der Tatsachen einerseits und der zusätzlichen Betonung der Bestimmtheit dieser Tatsachen andererseits, wird gewährleistet, dass sich die zu treffende Prognose nicht auf vage Anhaltspunkte, bloße Vermutungen oder Gerüchte, sondern auf eine hinreichend sichere Tatsachenbasis stützt, welche bereits ein gewisses Maß an Konkretisierung und Verdichtung erreicht haben muss.“

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomaussstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, hatte diese Daten aus Anlass der „Einstufung einer Anti-Atom-Aktivistin als „Gefährder“ und „relevante Person““ nachgefragt. Inzwischen ist die betroffene Person aufgrund eines von ihr verfassten Widerspruchs nicht mehr vom LKA Niedersachsen als „Gefährderin“ eingeordnet.

Atomforschungsanlage Geesthacht: Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stilllegung und Rückbau – Eine Veranstaltung

Rückbau der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS in Geesthacht! Noch bis zum 6. Februar können BürgerInnen die Antragsunterlagen für das geplante Vorgehen einsehen und ihre Vorschläge und Kritik als Einwendung in das laufende Genehmigungsverfahren einbringen. Wie der Abbau funktionieren soll, welche Risiken es dabei gibt und wie diese so gering wie möglich gehalten werden sollen, darüber informieren Betreiber und die Begleitgruppe im konsensorientierten Dialog am kommenden Montag (16.1.2017) in Geesthacht auf einer Veranstaltung.

Um die auszulegenden Unterlagen für die atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung hatte es zuvor zwischen dem Dialog-Prozess und der zuständigen Kieler Atomaufsicht eine heftige Kontroverse gegeben. Nahezu an allen Standorten wo Genehmigungsverfahren zur Stilllegung laufen, kritisieren Atomkraft-GegnerInnen die zu spärlichen Informationen, die der Öffentlichkeit zur Bewertung der Maßnahmen vorgelegt werden. Der Geesthachter Dialog hatte im Rahmen seiner nunmehr über vier Jahre andauernden Arbeit bereits für eine bessere Qualität der Unterlagen gesorgt: Einerseits wurden die einzelnen Atomanlagen in einem Verfahren weitgehend zusammengefasst und können daher zusammenhängend diskutiert werden. Andererseits wird in den Unterlagen konkret dargelegt, wie der Rückbau erfolgen soll. Zusätzliche Informationen, die der Begleit-Dialog in Form von Status-Berichten zu zahlreichen Aspekten in vertiefter Form vorlegen wollte, wollte die Atomaufsicht in Kiel nicht zum Bestandteil der Auslegung machen. Erst nach intensiven Gesprächen konnte ein Kompromiss erreicht werden (siehe den Link oben).

Auf der Veranstaltung am kommenden Montag, dem 16. Januar (19 Uhr, beim Helmholtz-Zentrum Geesthacht), wollen Betreiber und Begleitgruppe nun einen Überblick über das Rückbau-Vorhaben geben und den BürgerInnen die Möglichkeit geben, intensiv nachzufragen und ihre Kritik vorzubringen.

Dokumentation der Einladung:

Öffentliche Veranstaltung zur Stilllegung der Atomanlagen des HZG

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) und die Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ laden am 16. Januar 2017 um 19:00 Uhr zur nächsten öffentlichen Veranstaltung in den HZG-Hörsaal ein.

Antragsunterlagen ausgelegt – Erörterungstermin folgt

Seit dem 5. Dezember liegen die Antragsunterlagen zur Stilllegung des Forschungsreaktors und zum Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrum Geesthacht öffentlich aus.

Bürgerinnen und Bürger können bis zum 6. Februar 2017 die Unterlagen einsehen, um ihre mögliche Betroffenheit durch die geplanten Maßnahmen zu beurteilen und Einwände zu erheben. Diese Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 21. März 2017 mündlich erörtert.

Seit 2012 wird im Rahmen des Prozesses „HZG im Dialog“ mehr als nur informiert. Mit einem Dialogforum zwischen einer kontinuierlichen Begleitgruppe einerseits, sowie Vertreterinnen und Vertretern des HZG andererseits, öffentlichen Veranstaltungen und unabhängigen, externen Gutachten wird eine transparente Kommunikation ermöglicht, die bundesweit einzigartig ist.

Dies zeigt sich auch im Umgang mit den auszulegenden Unterlagen. Nach einer zunächst kontroversen Diskussion über deren Umfang haben sich der HZG-Dialog und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) im November 2016 auf eine erweiterte Informationsbereitstellung verständigt, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgeht.

Wie kann ich beurteilen, ob ich von den Rückbaumaßnahmen betroffen oder beeinträchtigt bin? Welche Unterlagen sind verfügbar und was genau bedeutet der Erörterungstermin? Wie geht es nach Ende der Auslegungsfrist bei der Stilllegung des Forschungsreaktors und dem geplanten Abbau der kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums weiter?

Über diese und weitere Fragen möchten wir am 16. Januar 2017 mit Ihnen diskutieren.

Redner und Gesprächspartner:

  • Dr. Peter Schreiner, Leiter der Forschungsreaktoranlage (HZG)
  • Vertreter des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR)
  • Wolfgang Neumann, unabhängiger Sachverständiger, intac GmbH
  • Vertreter der Begleitgruppe Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)
  • Vertreter des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Anfahrt

Um 18:30 Uhr fährt vom ZOB Geesthacht ein kostenloser Bus-Shuttle zum Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Rückfahrt gegen 21:30 Uhr. Hinweise zur Anfahrt mit dem PKW

Hintergrund

Gemeinsame Pressemitteilung der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht vom 5.12.2016: Genehmigungsbehörde und HZG-Dialoggruppe einigen sich über Umgang mit den Antragsunterlagen zum Rückbau der Atomanlagen des HZG

Hochradioaktiver Atommüll in Brunsbüttel: Greenpeace warnt Schleswig-Holsteins Atomminister Habeck – Zustimmung wäre strafbar

Mit einem Gutachten durch den Atomjuristen Ulrich Wollenteit geht GREENPEACE gegen die Pläne der grünen Atomaufsicht unter Robert Habeck in Schleswig-Holstein vor, hochradioaktive Castorbehälter aus dem AKW Brunsbüttel im dortigen Standort-Zwischenlager trotz fehlender Genehmigung „bereitzustellen“. Greenpeace spricht von Taschenspielertricks, mit denen die Atomaufsicht bestehendes Recht unterwandern will. Die Organisation warnt: „Der zuständige Umweltminister Schleswig-Holsteins, Robert Habeck (Grüne), droht sich mit einer Zustimmung strafbar zu machen.“ Wollenteit stellt klar: „Die Umlagerung der noch im Reaktor Brunsbüttel befindlichen Brennelemente in das ungenehmigte Zwischenlager ist unzulässig. Die gegenläufige Auffassung, die in einem von der Atomaufsicht beauftragten Rechtsgutachten vertreten wird, ist verfehlt. Sie basiert vor allem auf einer unhaltbaren Auslegung des Genehmigungsinhalts der Betriebsgenehmigung.“ Ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Anfang 2015 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, hatte wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite bei den Sicherheitsnachweisen die Genehmigung für die Castor-Halle aufgehoben. Einen zweiten Versuch, die fehlende Genehmigung neu zu beantragen, hat Vattenfall aktuell an den Start gebracht. Heute hat die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung der Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit begonnen.

Worum gehts? Das Vorgehen der Kieler Atomaufsicht führt faktisch schlicht dazu, dass Atomrecht und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts ignoriert werden. Seit Anfang 2015 verfügt das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel nach einem Urteil über keine atomrechtliche Genehmigung mehr. Die Kieler Landesregierung verfügte als Reaktion auf das Urteil, dass für eine Übergangszeit von drei Jahren die bereits im Zwischenlager befindlichen Castoren dort verbleiben, neue Behälter aber nicht mehr eingelagert werden dürfen. Gleichzeitig lagern im Reaktor des benachbarten AKW Brunsbüttel hochradioaktive Brennelemente im dortigen wassergekühlten Nasslager innerhalb des Sicherheitsbehälters.

Das AKW ist endgültig abgeschaltet und soll zurückgebaut werden. Eine entsprechende Atomgenehmigung dafür ist allerdings noch nicht erteilt. Vattenfall und die Atomaufsicht wollen jedoch die noch im Reaktor befindlichen Brennelemente aus dem Nasslager in die Castoren umladen und sie aus der Anlage schaffen. Da eine Zwischenlagerung angesichts der fehlenden Genehmigung nicht in Frage kommt, haben – man kann es nicht anders sagen – Spezialjuristen eine sogenannte „Bereitstellungs-Lagerung“ erfunden. Zwar würden die Castoren in eine nicht genehmigte Zwischenlagerhalle gebracht werden, aber nicht zwischengelagert werden, sondern für eine spätere Zwischenlagerung zunächst nur bereitgestellt. Auf diese Deutung bezieht sich Greenpeace, wenn sie von Taschenspielertricks spricht.

Ob eine solche Einlagerung tatsächlich zu einer höheren Sicherheit führt, als die Brennelemente in dem Nasslager zu belassen, ist derzeit nicht prüfbar, denn immerhin hat ein Gericht ja mit der Begründung, dass es Ermittlungs- und Bewertungsdefizite bei der Sicherheit der Lagerhalle gibt, die Genehmigung aufgehoben. Das Problem ist nun: Kiel erklärt die Lagerhalle einfach als „sicherer“, ohne dass diese entsprechend atomrechtlich genehmigt ist. Auf diese Weise könnten künftig sämtliche atomrechtlichen Sicherheitsanforderungen je nach Bedarf unterlaufen werden. Aus diesem Grund ist das Vorgehen der Kieler Atomaufsicht hochgradig umstritten.

Dokumentation: „Umweltminister Habeck will illegalen Plan Vattenfalls durchwinken

Greenpeace-Gutachten: Einlagerung abgebrannter Brennstäbe am AKW Brunsbüttel rechtswidrig

Hamburg, 11. 1. 2017 – Die geplante Einlagerung abgebrannter Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel im dortigen ungenehmigten Zwischenlager, deklariert als so genannte „Bereitstellung“, ist rechtswidrig. Der zuständige Umweltminister Schleswig-Holsteins, Robert Habeck (Grüne), droht sich mit einer Zustimmung strafbar zu machen.

Zu diesem Schluss kommt ein heute von Greenpeace veröffentlichtes Rechtsgutachten. Habeck hat bereits im Sommer 2016 angekündigt, Pläne des AKW-Betreibers Vattenfall zu akzeptieren, nach denen mehr als 500 hochradioaktive Brennelemente aus dem Reaktor im Zwischenlager auf dem AKW-Gelände untergebracht werden sollen. „Umweltminister Habeck ist dabei, die Interessen Vattenfalls über geltendes Recht und den Schutz der Bevölkerung zu stellen“, sagt Greenpeace-Atomexpertin Susanne Neubronner. „Der Atommüll ist im Zwischenlager nicht sicher. Das Umweltministerium versucht gerade, mit Taschenspielertricks ein Gerichtsurteil zu unterwandern.“

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte dem Brunsbütteler Zwischenlager im Juni 2013 die Genehmigung entzogen, da es nicht ausreichend vor Störmaßnahmen und terroristischen Anschlägen geschützt ist. Das Urteil wurde im Januar 2015 rechtskräftig. Unterlagen für eine erneute Genehmigung liegen seit heute öffentlich aus. Dies ist der Beginn eines langwierigen Genehmigungsprozesses. Doch offenbar sollen vorher bereits Fakten geschaffen werden.

In Brunsbüttel droht gefährlicher Präzedenzfall

Um Vattenfall einen raschen Rückbau des stillgelegten AKWs zu ermöglichen, soll der Konzern die abgebrannten Brennelemente über einen Kniff doch auf dem Gelände lagern dürfen: der Umdeklarierung zur so genannten „Bereitstellung“ – eine Zwischenlagerung mit anderem Namen. Habeck unterstützt dieses Vorgehen.

Nach Auffassung des Verwaltungsrechtlers Dr. Ulrich Wollenteit missachtet der Umweltminister damit die aktuelle Rechtslage. Zudem ignoriert Habeck nötige Sicherheitsmaßnahmen für die Lagerung hochradioaktiven Mülls. Hätte Vattenfall mit diesem Versuch Erfolg, würden damit alle weiteren Genehmigungsverfahren von Atommülllagern in Frage gestellt und Sicherheitsanforderungen geschwächt. „Minister Hadeck muss in Brunsbüttel einen gefährlichen Präzedenzfall verhindern. Die Atomkonzerne dürfen sich nicht aus der Verantwortung für den Atommüll stehlen“, so Neubronner.“

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