Atommülllager-Suche: Anforderungen von Konflikt-BeraterInnen in einer Stellungnahme an das Nationale Begleitgremium

Wie kann die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle im gesellschaftlichen Konsens funktionieren? Die Rahmenbedingungen dafür hat eine von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Kommission über zwei Jahre diskutiert und Vorschläge unterbreitet, die jetzt vom Bundestag und Bundesrat in das Standortauswahlgesetz eingearbeitet werden sollen. Dieses Gesetz und auch die Kommission waren und sind vor allem aus den Reihen der Anti-Atom-Gruppen und -Organisationen massiv kritisiert worden. Jetzt  wenden sich KonfliktberaterInnen zweier Mediations-Verbände an das neue Nationale Begleitgremium mit einem Appel, wichtige Regeln der Konfliktbewältigung zu beachten. Dazu gehöre auch die Aufarbeitung der Fehler bei der Atomenergienutzung in der Vergangenheit und der ernsthafte Versuch, mit den Anti-Atom-VertreterInnen endlich in die Debatte zu kommen. umweltFAIRaendern dokumentiert den Offenen Brief und die Stellungnahme zum bisherigen Entwurf der Novelle des StandAG.

Dokumentation: Offener Brief: Änderung des Standortauswahlgesetzes (PDF)// Anlage: Stellungnahme zum StandAG-Fortentwicklungsgesetz (PDF)

Neuss/Köln, 19. Januar 2017

Sehr geehrte Frau Professorin Schreurs, Frau Gaebel, Frau Dr. Müller, Frau Suckow, sehr geehrter Professor Töpfer, Herr Brunsmeier, Professor Grunwald, Professor Lambrecht und Professor Niebert,

wir sind eine verbandsübergreifende Arbeitsgruppe von Konfliktexpert*innen zweier Mediationsverbände und möchten Ihnen für Ihre Arbeit im neuen Nationalen Begleitgremium zunächst einen guten Start und viel Erfolg wünschen!

Viele „Altlasten“ aus der Geschichte des Atommülls und der Entstehung des Standortauswahlgesetzes sowie der daraus resultierende Vorschlag der Kommission stellen eine große Herausforderung dar und werden aus unserer Sicht Ihre Arbeit von Anfang an belasten. Wir
möchten Sie gerade deswegen darin bestärken, sich für eine tatsächliche Partizipation einzusetzen, bei der die Beteiligten auch den Rahmen selbst mitgestalten und so nicht der Eindruck einer inszenierten „Beteiligungssimulation“ entsteht, wie es bisher bisweilen der Fall war. Wir glauben aus unserer Erfahrung, dass eine allseits akzeptierte „gute Lösung“ nicht von oben verordnet werden kann, sondern mit den Bürger*innen entwickelt werden muss. Dies bedeutet vor allem, die „Expertenbürger“ der Anti-AKW-Bewegung neu zu gewinnen – diese waren von Anfang an bedeutsame Treiber*innen für mehr Sicherheit und Mahner*innen gegenüber der Hochrisikotechnologie. Das bedeutet auch, die Mitwirkungsrechte der betroffenen Regionen zu stärken über das bisher im Standortauswahlgesetz hinaus vorgesehene Maß. Eine partizipative Beteiligung braucht den Dialog, und der kann nicht ausschließlich über Konsultation entstehen.

Dazu braucht es vielmehr tatsächliches Austauschen und Mitsprache auf Augenhöhe, und zwar sowohl über Inhalte wie Sicherheitskriterien und Standortauswahl, als vor allem auch über das Verfahren der Entscheidungsfindung selbst.

Wir Unterzeichnenden haben den Prozess der Kommission seit ihrer Entstehung intensiv verfolgt und kommentiert, siehe zum Beispiel unser abschließendes Fazit, welches als Kommissions-Drucksache Nr. AG1-73 in den Endbericht der Kommission eingeflossen ist (einsehbar unter http://www.bundestag.de/blob/425832/61d77bb9cf3465b4f05f0f675c2400a8/drs_073-data.pdf ).

Unseres Erachtens braucht dieses Suchverfahren einen tragfähigen Konsens, und zu diesem Konsens führen nur „Zu-hören“ statt bloßem „An-hören“ sowie echte Mitsprache im Dialog. Der Prozess der Kommission hat uns hierbei in unserer Auffassung bestätigt, dass es nicht nur „Öffentlichkeitsbeteiligung“, sondern vor allem auch „Konfliktbewältigung“ braucht, um in einem derart konfliktreichen Feld zu gemeinsam getragenen Ergebnissen zu kommen.

Das Nationale Begleitgremium ist vorbelastet durch die mangelhafte Bürgerbeteiligung im Prozess der Entstehung des Standortauswahlgesetzes. Als besonders problematisch sehen wir außerdem, dass die vor fast einem Jahr angekündigte öffentliche Diskussion der Ergebnisse der Kommission nicht stattgefunden hat. Statt dies offen einzugestehen, wurden ersatzweise „Kernbotschaften“ ohne Ergebnisrelevanz in kleinen Veranstaltungen diskutiert. Diese notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung kann nun aus unserer Sicht leider nicht nachträglich durch Anhörungen nachgeholt werden, die keine Relevanz mehr für Gesetzgebungsverfahren oder die so bedeutsame Prozessgestaltung haben.

Die große Herausforderung für das NBG besteht darin, glaubwürdig eine Lücke zu füllen, die von der Kommission nicht gefüllt wurde. Solche Teufelskreise erleben wir seit Jahrzehnten bei komplexen gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen. Heute gibt es indes Wissen über Beteiligungs- und Konfliktbewältigungsverfahren, das helfen kann, diesen Teufelskreis zu verlassen. Dadurch kann verloren gegangene Glaubwürdigkeit in die Arbeit von Gremien zurück gewonnen werden. Ein wichtiger Schlüssel dazu ist, alle potenziell Betroffenen bereits in die Prozessgestaltung einzubeziehen.

Wir wünschen Ihnen und den nachfolgenden Generationen, dass dies gelingen möge, und sind gerne bereit, Sie mit unserer Konfliktkompetenz darin zu unterstützen, Bürgerbeteiligung so zu gestalten, dass sie sich den Konflikten tatsächlich stellt und vor allem Betroffene durch Mitsprache/Mitwirkung Einfluss gewinnen können. Wir halten dies für eine unverzichtbare Voraussetzung, um langfristig tragfähige Lösungen zu finden. Andernfalls finden Bürger*innen in Protest und Widerstand einen größeren und für sie attraktiveren Gestaltungsspielraum.

Im Zusammenhang mit der Standortsuche wird von „Generationengerechtigkeit“ gesprochen. Dieses Gerechtigkeitsempfinden kann nicht durch Zeitdruck entstehen, sondern ausschließlich durch allseits als bestmöglich akzeptierte Entscheidungen. Hier besteht ein genereller gesellschaftlicher Diskussionsbedarf, nicht nur in den betroffenen Regionen.

Gerechtigkeit bedeutet auch „restaurative Gerechtigkeit“ („restorative justice“): Fehler und Unrecht der Vergangenheit müssen aufgearbeitet, benannt und beendet werden. Dies betrifft u.a. die Havarien der Lagerstätten Morsleben und Asse. Darüber hinaus ist speziell im Landkreis Lüchow-Dannenberg seit 40 Jahren aufgrund fragwürdiger, teilweise geheimer oder als manipuliert empfundener Entscheidungen ein tiefgreifendes Misstrauen entstanden. Jahrzehnte polizeilicher Großeinsätze haben das Vertrauen in ein gerechtes Verfahren bei der Suche nach einer Lagerstätte zerstört. Wir erhoffen uns, dass Ihr Gremium sich nachdrücklich dafür einsetzt, im Sinne der restaurativen Gerechtigkeit einen neuen, dialogischen Weg mit dieser Region einzuschlagen, denn das hätte bundesweite Strahlkraft: Nur wenn die Region um Gorleben das Suchverfahren als gerecht empfindet, kann es auch insgesamt zum Erfolg führen, so dass dieser Region in der Konfliktbewälti-
gung unseres Erachtens eine zentrale Bedeutung zukommt.

Wir wünschen uns von Ihnen aus diesem Grund eine zeitnahe Entwicklung von Formaten für die partizipative Bearbeitung der Fehler der Vergangenheit auf Augenhöhe und für eine gesellschaftliche Debatte über alternative Lageroptionen, bevor der Weg der tiefengeologischen Endlagerung beschritten werden kann.

Anliegend fügen wir zu Ihrer Kenntnis unsere Stellungnahme zu den vorliegenden Entwürfen eines Standortfortentwicklungsgesetzes bei. Es geht uns dabei nicht darum, uns auf diese Weise für Aufträge im Rahmen der Standortsuche zu empfehlen; über ein Gespräch über die Möglichkeiten des NBG im Hinblick auf die oben angesprochenen Punkte würden wir uns gleichwohl freuen.

Für den Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich (FMöB) e.V.: Dr. Dieter Kostka, Vorsitzender des FMöB e.V.

Für den Bundesverband MEDIATION (BM) e.V.: Roland Schüler, in Abstimmung mit dem Vorstand des BM e.V.

 

Stellungnahme zum StandAG-Fortentwicklungsgesetz

Neuss/Köln, 19. Januar 2017

Als Konfliktexpert*innen zweier Mediationsverbände nehmen wir zu der Umsetzung des Berichtes der Kommission im Entwurf des StandAG-Fortentwicklungsgesetzes Stellung:

1. Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit
Für einen konstruktiven Umgang mit dem jahrzehntelangen Konflikt um die Lagerung von Atommüll fehlt eine ernsthafte Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit gemeinsam mit den Betroffenen und den Laien-Expert*innen der Anti-AKW-Bewegung. Eine ernsthafte Aufarbeitung der Erfahrungen aus der Vergangenheit hat bislang weder in der Kommission noch mit der Gesellschaft stattgefunden.

Nötig sind:

die Betrachtung der havarierten Lager Asse und Morsleben und der Fehler, die zur zeitnahen Havarie geführt haben, sowie einer Benennung der für diese Fehler Verantwortlichen, denn diese sind für künftige Expertisen kaum glaubwürdig.

Aufarbeitung der Standortbenennung und der jahrzehntelangen politischen Konflikte um Gorleben – insbesondere mit den Betroffenen am Standort.

Ohne diese Aufarbeitung hat sich der Standort Gorleben erwartungsgemäß als „Elefant am Kommissionstisch“ erwiesen: Als Beratende in Konflikten wissen wir, dass Tabuthemen explizit besprochen werden müssen, da sie sich sonst implizit Raum greifen und den Prozess blockieren, wie im Verlauf der Kommissionsarbeit z.B. bei der Benennung von Eignungskriterien.
Ohne einen konsensualen Umgang mit dem Standort Gorleben wird es jedoch bundesweit kein Vertrauen in die Standortsuche der nächsten Jahre und Jahrzehnte geben. Die Konflikte werden so weiter getragen in die kommende Standortsuche.

Aus unserer Sicht braucht es eine zeitnahe Entwicklung und Anwendung von Formaten für die Aufarbeitung der konflikthaften Erfahrungen der Vergangenheit. Hierbei ist es unabdingbar, dass die Betroffenen dabei bereits das Verfahrensdesign mitbestimmen können.

2. Ergebnisoffener Blick auf Lageroptionen

Mit Ruhe und Zeit sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit – vor allem der erfahrenen und engagierten Öffentlichkeit – benötigt es dringend eine Abwägung Alternativer Lageroptionen jenseits der tiefengeologischen Lagerung, um eine breite gesellschaftliche Debatte zum am wenigsten risikoreichen Umgang mit dem Atommüll zu gewährleisten.

Dies wurde in der Kommission versäumt und stattdessen konsequent die tiefengeologische Lagerung verfolgt, obwohl eine breite Debatte bereits Jahre zuvor vom AKEnd und dann erneut in der Diskussion um das Standortauswahlgesetz wohlbegründet empfohlen worden war.

Aus unserer Sicht braucht es zeitnah eine gesellschaftliche Debatte über alternative Lageroptionen. Nur wenn es danach einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, dass der Weg der tiefengeologischen Endlagerung der bestmögliche ist, könnte dieser auch beschritten werden.

3. Wirksame Beteiligung

Die Kommission hat es – vielfach aus Zeitmangel – versäumt, frühzeitig Formate einer ergebniswirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung zu installieren. Die gewählten Formate entsprachen der Beteiligungsstufe der Information und teilweise der Konsultation, jedoch ohne den notwendigen dialogischen Anteil, denn die Ergebnisse wurden nur mittelbar wieder in die Kommissionsarbeit zurückgeführt. Diese unterste Stufe der „Beteiligung“ wird der Bedeutung und Tiefe des gesellschaftlichen Konflikts nicht gerecht.

Es bedarf zukünftig des Dialogs, bei dem nach kritischem Diskurs die Ergebnisse der Beteiligung nachvollziehbar und verbindlich im Sinne einer Mitwirkung in die Suche nach einer Lagerstätte einfließen.

4. Die Beteiligungsrechte müssen erweitert werden zu Mitsprache auf Augenhöhe

Die vorliegenden Gesetzentwürfe sehen lediglich Unterrichtung und einseitige Konsultation vor. Unseres Erachtens reichen die Rechte der betroffenen Regionen nicht aus.

a) Mitspracherechte der betroffenen Regionen

Wir sehen Vetorechte für betroffene Regionen als konsensstiftend an: Nur wer das Recht hat, „nein“ zu sagen, kann auch in Freiheit „ja“ sagen. Vetorechte könnten hierbei ggf. beschränkt sein auf einen Rücksprung im Verfahren oder auf einen temporären Stopp der Standortauswahl. Dies gälte es im Vorfeld mit den betroffenen Regionen zu klären.

b) Beteiligungstiefe

Der AK End hat in einem langen Diskussionsprozess Beteiligungsrechte über Information und Anhörung am Ende des Verfahrens hinaus empfohlen. Die einseitige Top-Down-Beteiligung analog der üblichen Erörterungsverfahren hat zur Entstehung und Stärke der gesellschaftlichen Konflikte um die Atomenergie geführt. Um einen anderen, gemeinwohl-verträglichen Prozess der Standortsuche einzuleiten, braucht es nun substantielle Änderungen: Transparente Abläufe, gesicherte Information und Akteneinsicht, Transparenzportale im Internet, Informationskampagnen, Bürgerforen vor Ort und vor allem Beteiligungsmöglichkeiten auf Augenhöhe.

Für den Förderverein Mediation
im öffentlichen Bereich (FMöB) e.V.: Für den Bundesverband MEDIATION (BM) e.V.:
(Dr. Dieter Kostka) (Roland Schüler)
Vorsitzender des FMöB e.V. in Abstimmung mit dem Vorstand des BM e.V.

Atommülllager-Suche und ein Gesetz: Gorleben kritisiert Entwurf

In die Diskussion um die laufende Novellierung des „Endlager“-Suchgesetzes hat sich nun auch der einzige bis heute benannte Standort  für ein unterirdisches Atommülllager für hochradioaktiven Abfall – Gorleben – eingemischt.  Die BI Lüchow Dannenberg kritisiert in einer PM nicht nur den „Länderegoismus“, der „kaum mehr zu ertragen“ sei. Gemeint sind damit Bayern und Sachsen, die sich gern durch die Hintertür aus dem vermeintlich ergebnisoffenen Suchverfahren mit einer weißen Deutschland-Karte verabschieden wollen. Verwiesen wird auch auf zwei Synopsen, die den vorliegenden Regierungsentwurf kritisch durchleuchten. Im Dezember hatte das Bundeskabinett einen Entwurf für die Novellierung beschlossen, der die Empfehlungen der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ umsetzen soll. Diese höchst umstrittene Kommission hatte nach zwei Jahren Arbeit im Sommer 2017 seine Empfehlungen vorgelegt, die nun vom Bundestag und Bundesrat in das Standortauswahlgesetz eingearbeitet werden sollen. Das neue Nationale Begleitgremium macht am 11. Februar zu dem Thema eine BürgerInnen-Beteiligung in Berlin.

„Was hat die Kommission empfohlen, wie wurde das im Gesetzentwurf verkürzt“. Mit diesen Fragen stellt die BI eine Synopse “von uns” vor, die hier online ist: Synopse StandAG (PDF). Außerdem verweist die Iniative auf die Kurzstellungnahme, die der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums (NBG) erstellt hat: KurzgutachtenWollenteit (PDF).

Das NBG mit seinen derzeit neun Mitgliedern konstituiert sich derzeit und ist als Einrichtung als eine Art Kontrollinstanz für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei dem Suchverfahren für ein dauerhaftes Atommülllager zuständig. Bereits auf seiner ersten Sitzung Ende letzten Jahres hat es eine BürgerInnen-Anhörung zur Umsetzung der Kommissions-Beschlüsse auf den Weg gebracht. Diese Veranstaltung wird am 11. Februar in Berlin stattfinden.

Aufsuchungserlaubnisse in NRW von Wintershall zielen auf unzulässiges Schiefergasfracking

Zdebel (DIE LINKE) fordert Zurückweisung der Verlängerungsanträge

„Die NRW-Landesregierung und die Bezirksregierung Arnsberg müssen die Anträge der BASF-Tochter Wintershall auf Verlängerung ihrer auslaufenden Fracking-Aufsuchungserlaubnisse für die Gebiete ‚Rheinland‘ und ‚Ruhr‘ umgehend zurückweisen“, fordert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss des Bundestags. „Trotz vieler Schwärzungen lassen die mir vorliegenden Unterlagen den Schluss zu, dass Wintershall mit seinen Anträgen auf das verbotene Schiefergasfracking zielt.“

Zdebel weiter:

Allein die Tatsache, dass die Städte von der Bezirksregierung Arnsberg um Stellungnahme gebeten wurden und der Antrag nicht umgehend zurückgewiesen wurde, ist alles andere als beruhigend. Bereits 2016 hatte sie den damals gestellten Verlängerungsantrag von Wintershall nicht abgelehnt, sondern die Aufsuchungserlaubnis erst einmal um ein halbes Jahr – also bis zum 4.2.2017 – verlängert. Es ist alarmierend, dass die Bezirksregierung Arnsberg die Anträge überhaupt prüft, obwohl Schiefergasfracking nach dem Frackinggesetz auf Bundesebene und dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) unzulässig ist. Aufgrund dieses Verbots besteht objektiv zum jetzigen Zeitpunkt kein Bescheidungsinteresse!

Skandalös ist das Verhalten der SPD-GRÜNEN Landesregierung in NRW. Die Beteuerung von Hannelore Kraft (SPD), in NRW könne es kein Fracking geben, ist nicht mehr als eine Beruhigungspille. Denn wenn sie das ernst meinen würde, hätte sie längst veranlasst, dass die Bezirksregierung Arnsberg den Verlängerungsantrag zurückweist. Auch den für den Bergbau verantwortlichen Wirtschaftsminister Duin (SPD) weist sie beim Thema Fracking nicht in die Schranken. Umweltminister Remmel von den GRÜNEN taucht bei diesem Thema ab. Ganz offensichtlich wagt die SPD-Grünen-Landesregierung nicht, sich mit Konzernen wie Wintershall anzulegen. Konsequentes Handeln im Interesse von Mensch und Natur sieht anders aus.

DIE LINKE fordert weiterhin ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, egal ob in Schiefergestein oder anderen Gesteinsarten. Dabei muss bereits beim ersten Schritt, der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen, konsequent gegen diese Technik vorgegangen werden.“

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Nachfolgend finden sich Links zu dem zur Entscheidung anstehenden Antrag der Wintershall Holding GmbH einschließlich der zugehörigen Unterlagen zur Verlängerung der bestehenden Aufsuchungserlaubnis für das Feld Ruhr, wie er den Gemeinden zur Stellungnahme von der Bezirksregierung Arnsberg übermittelt wurde (§ 2 Abs. 1 UIG NRW)

Fracking-Aufsuchungserlaubnisse in NRW: Wintershall zielt auf unzulässiges Schiefergasfracking

Bezirksregierung Arnsberg entscheidet bis zum 4. Februar

Die BASF-Tochter Wintershall beantragt für die Gebiete „Rheinland“ und „Ruhr“ in NRW eine Verlängerung ihrer auslaufenden Aufsuchungserlaubnisse und zielt dabei auf Schiefergasfracking. Obwohl Schiefergasfracking nach dem Frackinggesetz auf Bundesebene und dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) unzulässig ist, prüft die Bezirksregierung Arnsberg die Anträge.

 

 

Am 4.2.2017 laufen die Aufsuchungserlaubnisse der BASF-Tochter Wintershall für die Felder „Ruhr“ und „Rheinland“ aus.

Wintershall hat deshalb für beide Felder Anträge auf Verlängerung um drei Jahre gestellt. Trotz vieler Schwärzungen lassen die Unterlagen den Schluss zu, dass Wintershall mit seinen Anträgen auf das verbotene Schiefergasfracking zielt. Denn Wintershall beantragt u.a. das so genannte Abteufen von 1-5 Flachbohrungen. „Diese Aktivität dient dem Verständnis des Schiefergasplays“, heißt es in den Antragsunterlagen. „Schiefergasplay“ bedeutet nichts anderes als Ort des Vorkommens von Schiefergas. Wintershall zielt also auf Schiefergas und setzt damit auf das Ende des Verbots der Schiefergasgewinnung.

„Ruhr“ und „Rheinland“

Das Aufsuchungsfeld „Ruhr“ liegt in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Arnsberg. Die Erlaubnisfeldfläche erstreckt sich über insgesamt 19 Landkreise und kreisfreie Städte. Betroffen sind: Möhnesee, Arnsberg, Sundern (Sauerland), Ense, Wickede (Ruhr), Menden (Sauerland), Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte, Iserlohn, Hemer, Balve, Nachrodt-Wiblingswerde, Altena, Hagen, Witten, Herdecke, Wetter, Sprockhövel, Gevelsberg, Schwelm, Ennepetal, Breckerfeld, Hattingen, Velbert, Wülfrath, Mettmann, Erkrath, Haan, Wuppertal, Essen, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Düsseldorf, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Moers, Kempen, Rheurdt, Kerken, Geldern, Issum, Straelen, Wachtendonk, Dortmund, Finnentrop, Eslohe (Sauerland), Neuenrade.

Das Aufsuchungsfeld „Rheinland“ grenzt südwestlich an „Ruhr“ und umfasst die folgenden Städte ganz oder in Teilen: Straelen, Wachtendonk, Kempen, Brüggen, Nettetal, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Viersen, Tönisvorst, Willich, Mönchengladbach, Wegberg, Erkelenz, Jüchen, Hückelhoven, Wassenberg, Waldfeucht, Heinsberg, Geilenkirchen, Selfkant, Gangelt, Titz, Linnich, Übach-Palenberg, Aldenhoven, Jülich, Barsweiler, Herzogenrath, Inden, Niderzier, Elsdorf, Bedburg, Korschenbroich, Inden, Eschweiler, Würselen, Aachen, Herzogenrath. Die Karte findet sich hier.

Schwärzungen in den Unterlagen

In dem Verfahren um die Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis hat die Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde auch die von einer möglichen Bohrung betroffenen Städte um eine Stellungnahme gebeten. Öffentlich Alarm geschlagen hat der Bürgermeister der Stadt Heiligenhaus (Kreis Mettmann), Jan Heinisch: „Zunächst möchte ich mein Befremden und Unverständnis dahingehend zum Ausdruck bringen, als dass die mir vorgelegte, ‚um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Wintershall Holding GmbH bereinigte Version des an die Bergbehörde übermittelten Originalberichtes‘ derart viele Schwärzungen enthält, dass eine umfassende Meinungsbildung zum beantragten Vorhaben, insbesondere dem damit verbundenen Arbeitsplan, unmöglich ist.“ Aus den Unterlagen der Firma Wintershall sei – so Heinisch – weder erkennbar, was im Rahmen der Erlaubnis erfolgen soll, noch wo bestimmte Maßnahmen erfolgen sollen.

Schiefergasfracking ist unzulässig – oder?

Auf Bundesebene ist 2016 durch Bundestag und Bundesrat ein Fracking-Gesetzespaket verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Danach ist Fracking im Schiefergestein mit Inkrafttreten der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ab dem 11.2.2017 grundsätzlich untersagt. 2021 wird diese Bestimmung wieder auf den Prüfstand gestellt: Denn dann könnte nach wissenschaftlichen Erprobungen, die der Genehmigung durch die jeweilige Landesregierung bedürfen, und einer entsprechenden wissenschaftlichen Begleitung durch eine fracking-freundliche Expertenkommission der Weg für Schiefergasfracking wieder frei gemacht werden.

In NRW ist kurz vor Weihnachten der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) verabschiedet und im Rahmen einer Verordnung veröffentlicht worden

Er tritt am 8. Februar 2017 in Kraft. Auch hier gilt: Fracking im Schiefergestein ist unzulässig. „Die Gewinnung von Erdgas, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet, mittels Einsatz der Fracking-Technologie ist ausgeschlossen, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist“, so der LEP NRW.

Wieso prüft die Bezirksregierung Arnsberg überhaupt den Antrag?

Die Bezirksregierung hat in der Vergangenheit Aufsuchungserlaubnisse nicht gründlich geprüft, sondern einfach durchgewunken. Jetzt soll das angeblich anders laufen: Die Verlängerung sei in diesem Fall keine Formalie; denn der Antrag werde vor dem Hintergrund der Gesetzgebung zum Thema Fracking nochmals geprüft, heißt es. „Die Entscheidung muss juristisch wasserdicht sein“, sagte der Sprecher der Bezirksregierung, Andreas Nörthen, „vor allem auch vor dem Hintergrund einer möglichen Ablehnung.“

Aber warum prüft die Bezirksregierung Arnsberg den Antrag von Wintershall überhaupt? Da Schiefergasfracking verboten ist, besteht objektiv zum jetzigen Zeitpunkt kein Bescheidungsinteresse! Allein die Tatsache, dass die Städte um Stellungnahme gebeten wurden und der Antrag nicht umgehend zurückgewiesen wurde, ist alles andere als beruhigend. Bereits 2016 hatte die Bezirksregierung Arnsberg den damals gestellten Verlängerungsantrag von Wintershall nicht abgelehnt, sondern die Aufsuchungserlaubnis erst einmal um ein halbes Jahr – also bis zum 4.2.2017 – verlängert.

SPD-Grünen Landesregierung NRW scheut Konflikt mit Wintershall

Skandalös ist das Verhalten der SPD-GRÜNEN Landesregierung in NRW. Die Beteuerung von Hannelore Kraft, in NRW könne es kein Fracking geben, ist nicht mehr als eine Beruhigungspille. Denn wenn sie das ernst meinen würde, hätte sie längst veranlasst, dass die Bezirksregierung Arnsberg den Verlängerungsantrag zurückweist. Auch den für den Bergbau verantwortlichen Wirtschaftsminister Duin weist sie beim Thema Fracking nicht in die Schranken.

Umweltminister Remmel von den GRÜNEN taucht bei diesem Thema ab. Ganz offensichtlich wagt er den notwendigen Konflikt mit Wintershall und ihrem Vorstandsmitglied Martin Bachmann nicht. Bachmann ist auch Vorstandsvorsitzender der Fracking-Lobbygruppierung „Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) und Vorsitzender des Kuratoriums der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), einer Bundesbehörde, die in der Vergangenheit durch betont frackingfreundliche Stellungnahmen aufgefallen ist. Er ist zudem Vorsitzender der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung, die in den vergangenen Jahren ausgewählte Studien, Tagungen, Empfänge und größere Anschaffungen der BGR finanziert hat. Der Namensgeber der Stiftung entpuppte sich als Nazi, sie steht deshalb vor dem Aus. Bachmann hatte Mitte 2016 erheblichen Druck auf SPD und CDU ausgeübt, um die Fracking-Gesetzgebung durch den Bundestag zu peitschen. Diesem Lobbyisten hatte sich die Große Koalition bereitwillig unterworfen.

DIE LINKE: Konsequent gegen Fracking vorgehen

Die Linke fordert weiterhin ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, egal ob im Schiefergestein, Tight-Gas-Reservoirs oder anderen Gesteinsarten. Dabei muss bereits beim ersten Schritt, der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen, konsequent gegen diese Technik vorgegangen werden.

Fracking in jeder Form ist eine Gefahr für Mensch und Natur. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnologie. Fracking führt zu Grund- und Trinkwasserverseuchungen durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie sie bereits jetzt in Niedersachsen erfolgen. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung.

Hier findet sich der zur Entscheidung anstehende Antrag der Wintershall Holding GmbH sowie die zugehörigen Unterlagen zur Verlängerung der bestehenden Aufsuchungserlaubnis für das Feld Ruhr, wie er den Gemeinden zur Stellungnahme von der Bezirksregierung Arnsberg übermittelt wurde. (§ 2 Abs. 1 UIG NRW):

AKW Isar 1: BUND in Bayern wird für mehr Sicherheit beim Rückbau klagen

Weil relevante Sicherheitsaspekte bei der vom Bayerischen Umweltministerium vor wenigen Tagen erteilten Stilllegungsgenehmigung für das AKW Isar 1 bei Landshut nicht beachtet worden sind, wird der Landesverband des BUND Klage erheben. Das hat der Vorstand des Verbandes am letzten Freitag entschieden. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung vom BUND (in Bayern auch als BN bekannt) vorgebrachten Einwendungen sind in keiner Weise berücksichtigt worden, heißt es.

In einer PM vom letzten Montag heißt es zum Hintergrund im Rahmen einer „Jahresbilanz 2016„: „BN widerspricht – AKW Isar 1 wird keine Grüne Wiese.

Im vergangenen Jahr fand unter großer Beteiligung der 5. Gedenktag zur Atomkatastrophe in Fukushima am Tor 13 der Atomanlagen in Niederaichbach statt. Hinsichtlich des nach der Atomkatastrophe von Fukushima beschlossenen Abschaltens des AKW Isar 1 hat am 17. Januar diesen Jahres das Bayerische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde den Antrag der PreussenElektra GmbH genehmigt, das AKW Isar 1 bei Landshut abzureißen. Das Umweltministerium verspricht in seiner Pressemitteilung vom 24. Januar hierzu eine „Grüne Wiese“. Der BUND Naturschutz hält dies für Schönreden, denn selbst der Betreiber kündigt in seinem Sicherheitsbericht von 2014 an, dass über 99 Prozent des radioaktiven Inventars vor Ort bleiben werden. Der hochradioaktive Atommüll wird in Castoren im Zwischenlager weit über die genehmigte Zeit (2046) verbleiben müssen, da ein Abtransport in ein Endlager voraussichtlich erst mehrere Jahrzehnte später möglich sein wird. Man muss auch bedenken, dass dieses Zwischenlager in der Einflugschneise des Großflughafens Münchens liegt und es dem Absturz eines größeren Verkehrsflugzeugs nicht standhalten kann.

Der BUND Naturschutz hatte im Verfahren und Erörterungstermin in 2014 viele Einwände gegen das geplante Abrissverfahren der PreussenElektra GmbH vorgebracht. „Das Umweltministerium hat in seiner Genehmigung leider nichts von unseren Argumenten übernommen. Bedrohlicherweise soll der Abriss von Teilen des AKW Isar 1 schon beginnen, bevor das Nasslager, welches noch 1734 hochradioaktive Brennstäbe enthält, entleert worden ist.  Im Genehmigungsbescheid des atomaren Zwischenlager von 2006 wurde auf Einrichtungen im Reaktor des AKW Isar I verwiesen – sogenannte „Heiße Zellen“ –  für den Fall, dass ein Castor undicht würde, oder zur Revision von Castoren, die dort möglicherweise bis ca. 2100 gelagert werden müssen“, ergänzte Kathy Mühlebach-Sturm, Vorsitzende der BUND-Naturschutz-KG Landshut das Szenario eines Rückbaus des AKW Isar I, so dass dort eben noch fast ein Jahrhundert lang keine grüne Wiese wird entstehen können.“

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