Gorleben ohne Veränderungssperre? Bundesrats-Ausschuss empfiehlt….

cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgWird im August – wie von der Bundesregierung gewollt – die Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben verlängert? Vermutlich nicht. Noch muss der Bundesrat zustimmen und dessen federführender Umweltausschuss hat sich jetzt gegen eine Verlängerung ausgesprochen. Lange Debatten um diese Frage hat es in der „Endlager“-Kommission in den letzten Wochen gegeben und schließlich mit knapper Mehrheit in Richtung Bundesregierung und Bundesrat die Empfehlung, auf dieses Instrument zur weiteren „Exponierung“ von Gorleben als einzigen benannten Atommüll-Standort zu verzichten. Zwar ist Gorleben damit nicht aus dem Rennen, aber immerhin wird ein „Sonderrechts-Titel“ gestrichen. Doch ob der Bundesrat der Empfehlung des Umweltausschusses folgt, ist weiterhin offen. Denn auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats befasste sich mit dem Thema und plädierte für die Veränderungssperre. Einfach ist das alles nicht zu verstehen….

Der Entschließungsantrag (Empfehlung) der Ausschüsse an den Bundesrat ist hier als PDF online bzw. hier im folgenden dokumentiert (Drucksache 136/1/15):

„Erste Verordnung zur Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung

A, 1. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B, 2. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.

C  Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende E n t s c h l i e ß u n g zu fassen:

3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, innerhalb von zwei Jahren eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht.

4. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Sicherung von Standorten für die Lagerung von insbesondere hoch radioaktiven Abfällen ein überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne von § 48 Absatz 2 des Bundesberggesetzes und des Standortauswahlgesetzes darstellt.

[Die Länder werden daher in den kommenden zwei Jahren diese Möglichkeit zur Standortsicherung bzw. zur Offenhaltung nutzen, bis eine Regelung gemäß Ziffer 3 getroffen wurde.]*

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass vor diesem Hintergrund eine
Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben nicht erforderlich ist.

* [ … ] Setzt Annahme von Ziffer 3 voraus

Dirk Seifert

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