Sicherheit unter politischem Druck: Klage über Sicherheitsmängel im Atommülllager Brunsbüttel wird verhandelt

AKW-Brunsbuettel-21April2013161Bis heute ist das Atommüll-Standortlager am AKW Brunsbüttel nicht abschließend genehmigt. Dennoch wird seit Monaten darüber diskutiert, ob in dieses Lager noch mehr Atommüll eingelagert werden darf, um so einen Kompromiss für die laufende Endlager-Such-Debatte hinzubekommen. Gestern hatte eine Runde von Ministerpräsidenten und Bundesumweltminister dazu getagt.  Ab Montag befasst sich das Oberverwaltungsgericht in Schleswig erneut mit den Sicherheitsdefiziten: „Die Klage eines Anwohners gegen die Bundesrepublik Deutschland ist vom Bundesverwaltungsgericht zur erneuten Sachaufklärung an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden. Der Prozess beginnt am Montag, dem 17. Juni 2013, 10 Uhr, und ist zunächst für 3 Tage terminiert.“ Das teilt die Initiative Brokdorf-akut heute mit. Weiter heißt es in der Pressemeldung:

„Die Genehmigung für das atomare Standortzwischenlager (ZL) Brunsbüttel wurde am 28.11.2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt. Am 17.2.2004 reichte ein Brunsbütteler Bürger dagegen Klage ein. Das OVG Schleswig wies die Klage am 31.1.2007 ab. Das Bundesverwaltungsgericht gab der dagegen eingelegten Revision statt und verwies die Klage mit Beschluss vom 10.4.2008 ans OVG zurück mit der Aufforderung zu prüfen, ob die Genehmigung willkürfrei erteilt worden ist.

Das OVG hatte die Klage damals abgewiesen, weil es die maßgeblichen Vorschriften des Atomgesetzes zum Schutz vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritte (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) generell für nicht drittschützend ansah und damit Anwohnern von Atomanlagen  einen Schutzanspruch im Hinblick auf terroristische Angriffe, insbesondere in Bezug auf den (gezielten) Flugzeugabsturz und einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen grundsätzlich absprach.

Das Verfahren hat Rechtsgeschichte geschrieben, weil das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich geklärt hat, dass Kläger überprüfen lassen können, ob mit der atomrechtlichen Genehmigung ausreichende Schutzvorkehrungen gegen entsprechende (auch terroristisch motivierte) Ereignisse getroffen worden sind. (Diese neue Rechtsauffassung war nach den Ereignissen in den USA vom 11.9.2001 überfällig.)

Die Sachaufklärung durch das OVG gestaltet sich indes äußerst schwierig:

1. Das beklagte BfS hat es abgelehnt, dem Gericht detaillierte Angaben zu den vorgesehenen Schutzmaßnahmen vorzulegen. Dies wird damit begründet, dass mutmaßliche Täter daraus Schlüsse ziehen könnten, wo Lücken im Sicherungskonzept liegen und wo bauliche Schwachstellen vorliegen.
Die Anwälte der beigeladenen Firma Vattenfall behaupten sogar dreist, dass diese Geheimhaltung auch zum Wohle des Klägers gereicht (der ja seine Klage gar nicht detailliert begründen kann); denn es sei für den Kläger besser, die Klage zu verlieren als wenn Terroristen technische Daten zur Kenntnis bekämen.
Dem Gericht geben die Anwälte praktisch die Empfehlung, ohne Kenntnis der Unterlagen einfach nach dem gesunden Menschenverstand zu urteilen.

Hier soll also die grundgesetzlich verbriefte Gewaltenteilung eingeschränkt und die Kontrollfunktion der Gerichte ausgehöhlt werden. Der Gesellschaft dienlicher wäre es, sich einer derart gefährlichen Technologie schnell zu entledigen, statt die Aufgaben der Organe des Rechtsstaats zu beschneiden.

2. Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) hatte für das BfS die Flugzeugabsturzsicherheit des ZL Brunsbüttel begutachtet und dabei nur leichtere Flugzeugtypen als den Airbus A380 betrachtet. In einem Schreiben der GRS vom 28.4.2013 heißt es, dass ihr zum Zeitpunkt der Genehmigung (Ende 2003) keine detaillierten Konstruktionsdaten vorgelegen hätten. Diese seien von der GRS erst im Herbst 2005 von der EADS „erbeten“ worden. Mit dieser Ausrede kann sich das Gericht unmöglich abspeisen lassen; denn – von kleineren späteren Veränderungen abgesehen – lagen die Konstruktionsdaten natürlich bei EADS vor. Es sollen 2003 sogar schon ca. 100 Bestellungen für den A380 vorgelegen haben.

Es liegt ein offensichtliches Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde vor. Der A380 ist ca. doppelt so schwer wie die bis dahin größten Verkehrsflugzeuge und seine Tanks können ca. 310.000 l Treibstoff fassen.

Die Methodik, mögliche auslösende Ereignisse kleiner anzunehmen als sie sind, in ihren Auswirkungen zu unterschätzen oder sogar ganz zu negieren, wird von Gutachtern gern angewendet, um die Kosten für erforderliche Gegenmaßnahmen für den Auftraggeber gering zu halten. (Probate Beispiele sind die zu niedrig bemessenen Sturmflutmauern am AKW Fukushima, die Deichhöhen an der Unterelbe, der Erdbebenschutz sowie als jüngstes Beispiel die zu niedrig bemessenen Deichbesticke an der Oberelbe.)

3. Vattenfall hat zwischenzeitlich einen Änderungsantrag für das ZL Brunsbüttel beim BfS gestellt, der noch nicht beschieden ist. Dabei soll es sich um das Zumauern von Lüftungsöffnungen und die Errichtung von Zwischenwänden im Inneren des ZL handeln, wodurch die Stellplatzkapazität sich von 80 auf 36 Castorbehälter verringern würde. Informationen zu diesem Genehmigungsverfahren werden wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei um die Erhöhung der Sicherheit gegen terroristische Angriffe handeln. (Vergleichbare Anträge sollen auch für die übrigen ZL in Deutschland gestellt worden sein.)
Es stellt sich die Frage, ob sich das Gericht nur mit der Rechtmäßigkeit der Genehmigung aus dem Jahr 2003 beschäftigen will oder auch mit der beantragten Umrüstung, die möglicherweise deshalb beantragt wurde, um einer Prozessniederlage zuvorzukommen.

4. Trotz dieser rechtlich unübersichtlichen Lage hatte Bundesumweltminister Altmeier das ZL Brunsbüttel (und das ZL Unterweser, ebenfalls noch beklagt wird) als mögliche Abstellplätze für die aus dem Ausland zurückzunehmenden hochradioaktiven Glaskokillen benannt. Eine schnelle Entscheidung sei nötig, um das noch unbedingt vor der Bundestagswahl zu beschließende Endlagersuchgesetz verabschieden zu können. Durch diese Hektik ist die Rechtsprechung des OVG zusätzlich erschwert. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat ihre Bereitschaft erklärt, einer Lagerung des Atommülls in SH unter Bedingungen zuzustimmen. Diese Bedingungen thematisieren aber weder die Sicherheit noch die Geeignetheit des ZL Brunsbüttel. Auch dadurch lastet politischer Druck auf dem Gericht, dessen Entscheidung somit Einfluss auf die Endlagersuche nehmen könnte.

Die Initiative Brokdorf-akut hofft, dass das OVG eine gründliche Sachaufklärung durchführt und zu einem fairen Urteil kommt.“

Für Rückfragen: Initiative Brokdorf-akut – www.brokdorf-akut.de

Siehe auch: Castoren für Brunsbüttel – Einlagerung ist möglich?

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Volksentscheid Energienetze Hamburg und die Kirche: „Aufgeschobenes Kirchenmitglied“ Fritz Vahrenholt diskutiert nicht

logo_rgb_balkenDr. Fritz Vahrenholt stellt sich nicht der Diskussion: Er hatte laut getönt, gegen die Beteiligung der Hamburger Kirche am kommenden Volksentscheid für die vollständige Rekommunalisierung der derzeit noch von Vattenfall und E.on betriebenen Energienetze für Strom, Fernwärme und Gas. Im Frühjahr hatte er sich auf seine unnachahmliche Weise in die Debatte eingemischt: Eigentlich hätte er gerade wieder in die Kirche eintreten wollen. Doch da hörte er, dass die Kirche sich an dem aus seiner Sicht unsinnigen Volksentscheid beteiligen würde. Sogar Geld habe die Kirche für das Volksentscheids-Bündniss ausgegeben – das könne er mit seinem Gewissen als potentielles Kirchenmitglied nicht verantworten. Oh Gott!

Und sein Gewissenskonflikt trieb Vahrenholt sogleich dazu, einen Brief an die Hamburger Bischöfin zu schreiben. Das Abendblatt berichtete: „Hamburgs Ex-Umweltsenator, der langjährige Energiemanager Fritz Vahrenholt, hat sich im Zusammenhang mit dem kirchlichen Engagement für den Rückkauf der Energienetze an Bischöfin Kirsten Fehrs gewandt. In einem Brief, der dem Abendblatt vorliegt, schrieb er der Bischöfin, dass er seinen Plan, erneut in die Kirche einzutreten, „aufgeschoben“ habe. Er habe feststellen müssen, dass die Kirche die Kirchensteuer „nicht nur für seelsorgerische, sondern auch für politische Zwecke wie den Rückkauf der Leitungsnetze“ verwende. Vahrenholt, der bis Sommer 2012 Vorstand des Energieunternehmens RWE Innogy war und seitdem dessen Aufsichtsratschef ist, nahm damit Bezug auf den Rechenschaftsbericht der Initiative, nach dem der evangelischen Kirchenkreis Hamburg-Ost die Netzinitiative allein im Jahr 2011 mit 15.500 Euro unterstützt hatte. „Ich könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, mit meinen Kirchensteuerbeiträgen – die etwas höher liegen würden als die 15.000 Euro (…) – eine Maßnahme mitzufinanzieren, die großen Schaden für unser Gemeinwohl mit sich bringen würde.“

Darüber sollte nun diskutiert werden, natürlich mit Fritz Vahrenholt. In der St.-Petri-Kirche in der Hamburger Innenstadt sollte die von Pastor Störmer organisierte Veranstaltung stattfinden. (Siehe hier). Doch nun macht Vahrenholt einen Rückzieher und weigert sich, teilzunehmen. Na, vielleicht war das mit dem geplanten Kircheneintritt des Quertreibers Vahrenholt nichts so ganz ernst gemeint? Da reagiert die Kirche auf seinen Anwurf, organisiert diese Veranstaltung und ausgerechnet Vahrenholt macht nicht mit!

Die Veranstaltung findet dennoch statt, nun mit einem geänderten Podium:

EINMISCHUNG ERWÜNSCHT? Die Kirche und die Volksinitiative zum Rückkauf der Netze

Podiumsdiskussion am Mittwoch, 19. Juni 2013 um 20 Uhr in der Kirche St. Petri, Mönckebergstrasse, Hamburg mit:

Dr. Frank Hofmann, Philosoph und Journalist

PD Dr. Ralf Ptak, Wirtschaftswissenschaftlicher Referent des KDA der Nordkirche

Dirk Seifert, Energiereferent bei ROBIN WOOD

Thies Hansen, Gesamtbetriebsratsvorsitzender E.ON Hanse

Zwischenruf: Hark Bohm, Regisseur

Moderation: Christoph Störmer, Hauptpastor

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