Atomtransporte Bremen: Verbot bleibt vorerst bestehen – Staatsgerichtshof Bremen erklärt sich für nicht zuständig.
In Bremen bleibt das bestehende Verbot von Atomtransporten mit radioaktiven Kernbrennstoffen über die Häfen in Kraft. Einige CDU-Angeordnete hatten vor dem Bremer Staatsgerichtshof gegen dieses Verbot geklagt. „Dieser sieht sich als nicht zuständig an. Eine Entscheidung könnte nur das Bundesverfassungsgericht fällen“, schreibt das Hamburger Abendblatt. „Die Entscheidung der Bremer Richter fiel denkbar knapp aus. Vier Mitglieder des siebenköpfigen Senats stimmten dafür, drei dagegen.“
Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist erst mal nicht in Sicht, denn die CDU-Abgeordneten aus Bremen haben dazu nicht das Recht.
Wie andere Städte und Häfen auf dieses Urteil reagieren, bleibt abzuwarten. Aus Niedersachsen kommt laut Abendblatt folgendes: „Das Nachbarland Niedersachsen hatte den Ausgang des Verfahrens am Staatsgerichtshof mit großem Interesse verfolgt. Im vergangenen Jahr hatten zwei Transporte von plutoniumhaltigen Kernbrennstäben über den Hafen in Nordenham für Proteste gesorgt. Für die niedersächsischen Häfen sei ein Atomtransportverbot derzeit aber nicht geplant, sagte Umweltministeriumssprecher Rudi Zimmeck. „Die Rechtslage ist nach der Bremer Entscheidung weiterhin ungeklärt.“ Stattdessen setze das Land auf den Atomausstieg.“
Naja, eine offensive Politik wäre doch eher, sich der Rechtslage von Bremen anzupassen UND damit den Druck für den Ausstieg zu erhöhen!
In Hamburg liegt derzeit ein Antrag auf Atomstransporte-Stopp im Umweltausschuss „geparkt“. Gestellt hat ihn die Linke-Fraktion. Aber angesichts der Allein-Regierung der SPD habe man sich vorerst verständigt, den Antrag erst weiter zu behandeln, wenn die Rechtslage geklärt sei (sonst wäre er mit der SPD-Mehrheit schlicht angelehnt worden).
Die Linken-Fraktionen in Hamburg und Bremen reagierten mit dieser gemeinsamen Pressemitteilung auf den Bremer Beschluss: „Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe bleibt bestehen: DIE LINKE sieht sich bestätigt.
Der Bremer Staatsgerichtshof hat heute die Normenkontrollklage der CDU-Bürgerschaftsfraktion gegen das Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Hafenbetriebsgesetz abgewiesen. Die Mehrheit der Bremer VerfassungsrichterInnen bestätigte damit die landesrechtliche Teilentwidmung der Häfen, wie sie DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft vor gut knapp drei Jahren mit einem Rechtsgutachten und parlamentarischen Initiativen angestoßen hatte.
Klaus-Rainer Rupp, stellvertretender Vorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Bremer Linksfraktion zeigt sich zufrieden: „Die gute Nachricht lautet: Die Atomlobby hat sich nicht durchgesetzt und das Verbot bleibt in Kraft. Die noch bessere Nachricht: Das Gericht hat keinerlei Abgrenzungen formuliert, die einer Erweiterung der Ausschlusskriterien auf beispielsweise abgereichertes oder nichtangereichertes Uranhexafluorid im Wege stehen. Davon ausgehend müssen Atomtransporte jetzt konsequenterweise komplett untersagt werden. Es reicht nämlich nicht, nur die kleine Zahl von Kernbrennstoff-Transporten zu vermeiden, wenn Vor- und Nebenprodukte weiter unbehelligt umgeschlagen werden können. Das hat der schwere Brand des mit Munition und Uranhexafluorid beladenen Frachters am 1. Mai 2013 im Hamburger Hafen mehr als deutlich gemacht. Es gilt jetzt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Bevölkerung vor schwimmenden Bomben zu schützen“.
Dora Heyenn, Vorsitzende der Linksfraktion in Hamburg fordert: „Die Brisanz des Unfalls am 1. Mai lässt kein Warten mehr zu, sondern erfordert eine rasche politische Entscheidung. Nachdem der Bremer Staatsgerichtshof die Klage gegen das Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Hafenbetriebsgesetz abgewiesen hat, werden wir unseren Antrag auf Teilentwidmung des Hamburger Hafens (Drs. 20/383) wieder auf die Tagesordnung setzen. Denn die Ereignisse vom 1. Mai und das Bremer Urteil zeigen, dass unser Vorschlag richtig und wichtig ist.“
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