Stilllegung einer Atomforschungsanlage: Konsensorientierter Dialog

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Soll nun zerlegt werden: Der über 400 Tonnen schwere Reaktordruckbehälter des Atomschiffs Otto Hahn, der seit den 80er Jahren auf dem Gelände der GKSS/HZG mit fragwürdiger Genehmigung lagert. Foto GKSS/HZG

Nächste Etappe im „konsensorientierten Dialog“ bei der Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS, östlich von Hamburg. Seit nunmehr rund dreieinhalb Jahren läuft der Prozess zwischen dem Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht und einer Begleitgruppe. Nach einem Alternativenvergleich, immer wieder externer Unterstützung durch unabhängige Experten und auch kritischen Auseinandersetzungen, haben sich die Beteiligten nun auf einige weitere Schritte zur Stilllegung der Atomanlagen verständigt. Das haben Begleitgruppe und HZG in einem gemeinsamen Newsletter mitgeteilt. Grundlage der Zusammenarbeit sind Selbstverständniserklärungen und gemeinsame „Grundzüge der Zusammenarbeit“. (* siehe unten)

Nach wie vor gibt es heftige Differenzen zur bestehenden Lagergenehmigung für den Reaktordruckbehälter des Atomschiffs „Otto Hahn“, der seit Anfang der 80er Jahre auf dem Gelände in einem Silo liegt. Einig ist man sich aber, nun im Rahmen der Stilllegung auch die Zerlegung dieses mittelradioaktiven Erbes weiter zu verfolgen.

Außerdem ergab eine umfassende Prüfung einer Option zum sicheren Teileinschluss des Reaktorbeckens unter Zuhilfenahme des Physikers Wolfgang Neumann, dass diese nun nicht weiter verfolgt werde. Auch der künftige Einsatz von mobilen Konditionierungsanlagen wurde detailliert geprüft.

Der gemeinsame Newsletter ist hier als Dokumentation:

APRIL 2016Newsletter „HZG im Dialog“
der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG)

Begleitgruppe und Betreiber finden Konsens für den weiteren Umgang mit dem Reaktordruckbehälter (RDB) des stillgelegten Atomschiffes „Otto Hahn“
„Die Begleitgruppe unterstützt die Pläne des HZG, das Zerlegungskonzept für den RDB der „Otto Hahn“ weiterzuverfolgen.“ Dieser Satz im Protokoll beendet die gut eineinhalb Jahre dauernde Diskussion im HZG-Dialog.

Im Zentrum stehen dabei die Genehmigungslage des Reaktordruckbehälters (RDB) des stillgelegten Atomschiffes „Otto Hahn“ und die Pläne zum weiteren Umgang mit ihm.
1981 wurde der 480 Tonnen schwere Reaktordruckbehälter brennstofffrei in einem dafür eigens errichteten Betonschacht auf dem Gelände des Geesthachter Forschungszentrums eingelagert. Die zuständige Atomaufsicht in Kiel (heute Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume MELUR) erteilte damals die Genehmigung zur „Lagerung von Komponenten des Nuklearschiffes „Otto Hahn“ für wissenschaftliche Untersuchungen“.

Nach Durchsicht der vom HZG zur Verfügung gestellten Unterlagen kommt die Begleitgruppe zu dem Schluss, dass über die notwendigen Untersuchungen im Rahmen des Strahlenschutzes hinaus keine Forschung erfolgt ist. Aus ihrer Sicht bestehen daher weiterhin Zweifel an der Gültigkeit der Genehmigung. Für die Begleitgruppe liegt der Verdacht nahe, dass man mit der Einlagerung des RDB in Geesthacht das Atommüllproblem verschleiern wollte.

Aus Sicht des HZG und des MELUR ist die Genehmigung gültig, da die „Lagerung für wissenschaftliche Untersuchungen“ nicht zwingend daran gebunden ist, dass über die notwendigen Untersuchungen im Rahmen des Strahlenschutzes hinaus weitere Forschungsarbeiten durchgeführt werden.

Auch wenn der Dissens in der politischen und juristischen Einschätzung bestehen bleibt, haben sich beide Seiten auf eine Prüfung des HZG-Vorschlags zum weiteren Umgang mit dem radioaktiv belasteten RDB geeinigt. Auf Wunsch der Begleitgruppe hat das HZG den unabhängigen Physiker Wolfgang Neumann beauftragt, das bisher vorliegende Zerlegungskonzept und den Umgang mit dem entstehenden Atommüll zu bewerten.
Dieser Prüfbericht liegt nun vor. Grundsätzlich stellt Neumann vier Alternativen vor und bewertet sie:

·        die dauerhafte Lagerung des RDB am derzeitigen Standort,
·        den Abtransport des unzerlegten RDB an einen anderen Standort zur dortigen Zerlegung (z.B. das zentrale Zwischenlager in Lubmin),
·        die Zwischenlagerung in derzeitiger Form bis zur Fertigstellung eines Bundesendlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll,
·        und das vom HZG vorgesehene Zerlegungskonzept.

Eine dauerhafte Lagerung vor Ort schließt Neumann schon aufgrund der Geologie des Standortes grundsätzlich aus.  Der Abtransport des unzerlegten RDB wäre unter den heutigen Anforderungen nicht genehmigungsfähig, da eine Beschädigung des RDB bei einem Transportunfall nicht ausgeschlossen werden kann. Gegen die weitere Zwischenlagerung vor Ort sprechen für Neumann Zweifel an der dauerhaften Abschirmung des Betonschachtes gegen das anstehende Hangwasser und sicherheitstechnische Anforderungen an ein Zwischenlager, die nur durch einen grundlegenden Umbau des Schachtes oder Baumaßnahmen am RDB zu erfüllen wären.
Das Zerlegungskonzept des HZG wird hingegen als schlüssig und zielführend eingestuft. Unter Sicherheitsgesichtspunkten ist es das empfehlenswerte Verfahren.
Das HZG plant dabei über dem Betonschacht ein Zerlegegebäude zu errichten und den RDB schrittweise zu zerlegen, die Einzelteile in dafür vorgesehene Atommüllbehälter zu verpacken und dann auf dem Gelände des Forschungszentrums zu lagern, bis sie für eine Endlagerung im Bundesendlager abgefordert werden. Alle dafür notwenigen Arbeiten erfolgen unter den höchstmöglichen Sicherheitsstandards und Anforderungen an den Strahlenschutz.

Nach eingehender Beratung unterstützt die Begleitgruppe die Pläne des HZG. In der Stellungnahme von Wolfgang Neumann werden einige Empfehlungen zur Überprüfung einzelner Aspekte abgegeben wie zum Beispiel die Primärkreis-Dekontamination, die Zerlegung des Dampferzeugers vor Ort und der Umgang mit radioaktiven Reststoffen. Die Vorschläge des Gutachters werden die Grundlage für die kommenden Diskussionen im Rahmen des HZG-Dialoges bilden.

Hier haben Begleitgruppe und Betreiber im konsensorientierten Dialog einen konstruktiven Weg im transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit dem radioaktiv belasteten RDB eingeschlagen,auch wenn Begleitgruppe und HZG  weiterhin  in der rechtlichen  Bewertung weit voneinander abweichen.

Angestoßen durch die Diskussionen im HZG-Dialog haben sowohl das schleswig-holsteinische Umweltministerium als auch das Bundesministerin für Bildung und Forschung das Thema aufgegriffen und sich dafür eingesetzt, dass früher als ursprünglich geplant Bundesmittel zur Verfügung stehen. Somit kann nun das HZG weiter in die Detailplanung des Zerlegungskonzeptes eintreten.

Erste praktische Arbeiten sind voraussichtlich nicht vor 2019 zu erwarten.

Weitere Hintergrundinformationen und das gesamte Gutachten von Wolfgang Neumann als Download finden Sie unter:

http://www.hzg.de/public_relations_media/hzg_im_dialog/newsletter/index.php.de

  • Der Autor ist Mitglied der Begleitgruppe in dem Dialog.

Atommüll-Alarm: Begleitgruppe kritisiert Rechtslage zum Reaktordruckbehälter

webheader_atomalarm_originalgroesseAtommülllagerung ohne ausreichende Rechtsgrundlage? Nach der gemeinsamen Presseerklärung von letzter Woche hat nun die Begleitgruppe im HZG – Dialog über die Stilllegung der Atomanlagen der ehemaligen GKSS noch einmal ihre Sicht auf die mangelnde Rechtsgrundlage für die weitere Lagerung des mittelradioaktiven Reaktordruckbehälters dargestellt. Die PM ist hier gleich als Dokumentation nachzulesen.

Atommülllagerung in Geesthacht braucht neue Rechtsgrundlage

Die derzeitige Genehmigung für die Lagerung des Reaktordruckbehälters des ehemaligen Atomschiffs „Otto Hahn“ auf dem Gelände der Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) ist aus Sicht der Begleitgruppe im gemeinsamen Stilllegungs-Dialog rechtlich nicht ausreichend.

Die nach Strahlenschutzverordnung erteilte Genehmigung von 1981 umfasst die „Lagerung von Komponenten des Nuklearschiffes „Otto Hahn“ für wissenschaftliche Untersuchungen“ Dazu gehört der 480 Tonnen schwere Reaktordruckbehälter, der auf dem Gelände in einem unterirdischen Betonbunker lagert. Wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch schon über längere Zeiträume nicht stattgefunden.

Der damalige Geschäftsführer der GKSS, Erich Schröder, sprach 1981 laut Spiegel davon, dass „der Atommüll (werde) in dem ausbetonierten, überdachten Senkschacht nur „fünf bis sechs Jahre“ gelagert (werde), damit Wissenschaftler die „einmalige Chance“ nutzen können, „Stahlqualitäten von einem Reaktor zu untersuchen“. (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14343028.html)
Wie groß die Probleme im Umgang mit dem Atommüll sind, zeigt sich daran, dass der Reaktordruckbehälter bis heute in Geesthacht lagert.

Aus Sicht der Begleitgruppe ist davon auszugehen, dass ab den 90er Jahren von „wissenschaftlichen Untersuchungen“ praktisch nicht mehr die Rede sein kann und eine neue Genehmigung zur Zwischenlagerung hätte beantragt werden müssen.

Spätestens mit der Entscheidung im Jahr 2008, die Atomforschungsanlage der ehemaligen GKSS endgültig stillzulegen, ist die bestehende Genehmigung für die weitere Lagerung des Reaktordruckbehälters auf dem Gelände der HZG nicht mehr ausreichend.

Als Begleitgruppe haben wir intensive, offene und konstruktive Gespräche über diese Problematik mit der HZG geführt. Der Betreiber konnte aufzeigen, dass er Maßnahmen geprüft hat, um zu einer Verbesserung der Lage zu kommen. Diese Gespräche haben uns als Begleitgruppe aber auch gezeigt, dass der Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergie-Nutzung rechtlich und faktisch ungelöst ist:

1. Eine Änderung der bestehenden Genehmigung hin zu einer Genehmigung für die (befristete) Zwischenlagerung des Reaktordruckbehälters ist unter heutigen Sicherheitsanforderungen offenbar nur mit enormen Kosten möglich. Für eine solche Zwischenlager-Genehmigung müssten umfangreiche sicherheitstechnische Maßnahmen am Standort Geesthacht erfolgen, die mit hohen Kosten verbunden wären.

2. Der für die dauerhafte Lagerung des mittelradioaktiven Reaktordruckbehälters der Otto Hahn vorgesehene Schacht Konrad in Salzgitter steht auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung und wird von Teilen der Begleitgruppe als nicht ausreichend sicher betrachtet.

3. Ein Transport des Behälters in seiner jetzigen Form (unzerlegt) wäre aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen ohnehin nicht genehmigungsfähig. Das ergibt sich aus Untersuchungen der HZG, den Reaktordruckbehälter in das Zwischenlager Lubmin bei Greifswald zu verlagern.

4. Der Betreiber HZG plant eine Zerlegung des Reaktordruckbehälters und hat dazu Konzepte erstellen lassen. Weitere Untersuchungen und die Erstellung von Genehmigungsanträgen sind derzeit aber nicht möglich, weil das zuständige Bundesforschungsministerium offenbar die dafür erforderlichen finanziellen Mittel nicht bereitstellt.

Aus dieser Sachlage ergibt sich für die Begleitgruppe im HZG-Dialog, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, um eine rechtlich ausreichende Grundlage für den weiteren Umgang mit dem Reaktordruckbehälter zu erreichen.

Sprecher der Begleitgruppe sind Bernd Redecker, Jörg Kunert und Dirk Seifert. Infos zum Dialog und Kontakt über diesen Link.

Atommüll-Alarm: Reaktordruckbehälter in Geesthacht – Atommüll oder Forschungsobjekt?

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Der RDB der Otto Hahn bei der Anlieferung in Geesthacht Anfang der 80er Jahre. Rechtsgrundlage für die Lagerung in Frage gestellt. Foto: HZG

Strittige Debatte bei dem seit fast zwei Jahren laufenden „konsensorientierten Dialog“ zwischen Begleitgruppe und dem Betreiber HZG in Sachen Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS bei Geesthacht. Dort lagert seit Anfang der 80er Jahre auch der Reaktordruckbehälter (RDB) des einzigen bundesdeutschen Atomschiffs, der „Otto Hahn“. Laut Genehmigung erfolgt die Lagerung seitdem „für wissenschaftliche Untersuchungen“. Die Begleitgruppe hat im Rahmen des Dialogs nun festgestellt, dass die Rechtsgrundlage für die Lagerung des RDB nicht mehr tragbar ist. Der Betreiber erklärt: „Vor dem Hintergrund, dass der Aufsichtsrat 2008 beschlossen hat, sämtliche kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums endgültig abzuschalten und zurückzubauen können wir die Überlegungen der Begleitgruppe hinsichtlich der Zukunft des Reaktordruckbehälters zwar nachvollziehen“, erklärt Dr. Torsten Fischer, Sprecher am Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), „das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die von der Atomaufsicht erteilte Lagerungsgenehmigung weiterhin gültig ist“, so Fischer weiter. „Atommüll-Alarm: Reaktordruckbehälter in Geesthacht – Atommüll oder Forschungsobjekt?“ weiterlesen

Atomtransporte Bremen: Verbot bleibt vorerst bestehen – Staatsgerichtshof Bremen erklärt sich für nicht zuständig.

einbahnstrassenIn Bremen bleibt das bestehende Verbot von Atomtransporten mit radioaktiven Kernbrennstoffen über die Häfen in Kraft. Einige CDU-Angeordnete hatten vor dem Bremer Staatsgerichtshof gegen dieses Verbot geklagt. „Dieser sieht sich als nicht zuständig an. Eine Entscheidung könnte nur das Bundesverfassungsgericht fällen“, schreibt das Hamburger Abendblatt. „Die Entscheidung der Bremer Richter fiel denkbar knapp aus. Vier Mitglieder des siebenköpfigen Senats stimmten dafür, drei dagegen.“

Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist erst mal nicht in Sicht, denn die CDU-Abgeordneten aus Bremen haben dazu nicht das Recht.

Wie andere Städte und Häfen auf dieses Urteil reagieren, bleibt abzuwarten. Aus Niedersachsen kommt laut Abendblatt folgendes: „Das Nachbarland Niedersachsen hatte den Ausgang des Verfahrens am Staatsgerichtshof mit großem Interesse verfolgt. Im vergangenen Jahr hatten zwei Transporte von plutoniumhaltigen Kernbrennstäben über den Hafen in Nordenham für Proteste gesorgt. Für die niedersächsischen Häfen sei ein Atomtransportverbot derzeit aber nicht geplant, sagte Umweltministeriumssprecher Rudi Zimmeck. „Die Rechtslage ist nach der Bremer Entscheidung weiterhin ungeklärt.“ Stattdessen setze das Land auf den Atomausstieg.“

Naja, eine offensive Politik wäre doch eher, sich der Rechtslage von Bremen anzupassen UND damit den Druck für den Ausstieg zu erhöhen!

In Hamburg liegt derzeit ein Antrag auf Atomstransporte-Stopp im Umweltausschuss „geparkt“. Gestellt hat ihn die Linke-Fraktion. Aber angesichts der Allein-Regierung der SPD habe man sich vorerst verständigt, den Antrag erst weiter zu behandeln, wenn die Rechtslage geklärt sei (sonst wäre er mit der SPD-Mehrheit schlicht angelehnt worden).

Die Linken-Fraktionen in Hamburg und Bremen reagierten mit dieser gemeinsamen Pressemitteilung auf den Bremer Beschluss: „Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe bleibt bestehen: DIE LINKE sieht sich bestätigt.

Der Bremer Staatsgerichtshof hat heute die Normenkontrollklage der CDU-Bürgerschaftsfraktion gegen das Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Hafenbetriebsgesetz abgewiesen. Die Mehrheit der Bremer VerfassungsrichterInnen bestätigte damit die landesrechtliche Teilentwidmung der Häfen, wie sie DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft vor gut knapp drei Jahren mit einem Rechtsgutachten und parlamentarischen Initiativen angestoßen hatte.

Klaus-Rainer Rupp, stellvertretender Vorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Bremer Linksfraktion zeigt sich zufrieden: „Die gute Nachricht lautet: Die Atomlobby hat sich nicht durchgesetzt und das Verbot bleibt in Kraft. Die noch bessere Nachricht: Das Gericht hat keinerlei Abgrenzungen formuliert, die einer Erweiterung der Ausschlusskriterien auf beispielsweise abgereichertes oder nichtangereichertes Uranhexafluorid im Wege stehen. Davon ausgehend müssen Atomtransporte jetzt konsequenterweise komplett untersagt werden. Es reicht nämlich nicht, nur die kleine Zahl von Kernbrennstoff-Transporten zu vermeiden, wenn Vor- und Nebenprodukte weiter unbehelligt umgeschlagen werden können. Das hat der schwere Brand des mit Munition und Uranhexafluorid beladenen Frachters am 1. Mai 2013 im Hamburger Hafen mehr als deutlich gemacht. Es gilt jetzt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Bevölkerung vor schwimmenden Bomben zu schützen“.

Dora Heyenn, Vorsitzende der Linksfraktion in Hamburg fordert: „Die Brisanz des Unfalls am 1. Mai lässt kein Warten mehr zu, sondern erfordert eine rasche politische Entscheidung. Nachdem der Bremer Staatsgerichtshof die Klage gegen das Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Hafenbetriebsgesetz abgewiesen hat, werden wir unseren Antrag auf Teilentwidmung des Hamburger Hafens (Drs. 20/383) wieder auf die Tagesordnung setzen. Denn die Ereignisse vom 1. Mai und das Bremer Urteil zeigen, dass unser Vorschlag richtig und wichtig ist.“

Mehr Hintergrund-Informationen auch auf umweltFAIRaendern über Atomtransporte durch Bremen und z.B. Hamburg:

 

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