Endlager-Suchgesetz ohne Umweltverbände – Kommission wird vorerst nicht besetzt

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Atommüll-Desaster: Nicht nur bei den hochradioaktiven Abfällen häufen sich die Probleme. Foto: geplantes Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad, Dirk Seifert.

Die Umweltverbände halten ihre massive Kritik am Endlager-Suchgesetz aufrecht und werden sich vorerst nicht beteiligen. Das hat letzten Freitag der Dachverband „Deutscher Naturschutz Ring“ (DNR) nach intensiven Gesprächen mitgeteilt. Die beiden Umwelt-Plätze in der Endlager-Such-Kommission, die mit dem Gesetz eingerichtet werden soll, bleiben damit einstweilen unbesetzt. Gleichzeitig kündigte der DNR an, dass die Umweltverbände im März 2014 über die Anforderungen für die Atommülllagerung unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit als Grundlage für einen gesellschaftlichen Konsens beraten werden. Schon zuvor hatten Greenpeace, der BUND, ROBIN WOOD und zahlreiche Anti-Atom-Initiativen eine Beteiligung im Rahmen des Endlager-Suchgesetzes abgelehnt. Das Schreiben des DNR findet sich hier bzw. ist gleich unten nachzulesen.

Mit dem Endlager-Suchgesetz soll das vermeintlich letzte Problem der Atommüllentsorgung – die dauerhafte Lagerung hochradioaktiver Brennelemente – geregelt werden. Fast bis zum Schluss hatten die Beratungen über dieses Gesetz in Hinterzimmern von Fraktionsspitzen, Ministerpräsidenten und Umweltministerium stattgefunden. Dagegen hatte es massive Proteste seitens der Umweltverbände gegeben.

Siehe auch hier:

Die Kritik des DNR und anderer Umweltverbände am Zustandekommen des Gesetzes, ebenso wie an den darin enthaltenen Regelungen und Vorgaben, werden in dem Schreiben noch einmal deutlich herausgestellt. Kritisiert wird außerdem, dass viele der bestehenden Atommüll-Probleme ausgeklammert bleiben.

Ausdrücklich fordert der DNR: „Wir halten es für notwendig, Aktivitäten zur Bildung des vorgesehenen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung sowie der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen.“

Für März 2014 kündigen die Umweltverbände, Bürger-Initiativen und der DNR eine gemeinsame Tagung an, auf der über die „Bedingungen für eine breite Beteiligung der Bevölkerung und ein entsprechendes Verfahren als Grundlage für einen gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung in Deutschland“ diskutiert werden soll. Ziel ist es zunächst, ein „gemeinsames Verständnis“ zu erlangen, wie ein „geeignetes Verfahren zur Standortsuche für ein Atommülllager aussehen kann“. Bereits im Februar treffen sich die Anti-Atom-Initiativen zur Atommüllkonferenz in Kassel.

PM, DNR, 20.12.2013: Umweltverbände nicht in Kommission Endlager

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat heute nach Abstimmung mit Vertretern von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen den zuständigen BerichterstatterInnen im Deutschen Bundestag mitgeteilt, dass er derzeit keine Vertreter der Umweltverbände für die Kommission Lagerung hochradioaktive Abfallstoffe vorschlagen wird.

Der Wortlaut des Briefes lautet wie folgt:

Frau Dr. Maria Flachsbarth,  MdB
Berichterstatterinnen der Bundestagsfraktionen

Berlin, 20.12.2013

Besetzung Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

mit Schreiben vom 25. Juli 2013 baten Sie uns um Vorschläge für die ursprünglich am 2./3. September 2013 im Rahmen einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages vorgesehene endgültige Besetzung der oben genannten Kommission. Ich hatte Ihnen daraufhin am 16. August 2013 mitgeteilt, dass wir hierüber mit den zuständigen Vertretern der Umweltverbände und Bürgerinitiativen intensiv beraten und dieser Prozess eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.

Beim letzten Treffen der Umweltverbände und Bürgerinitiativen am 11. Dezember 2013 haben wir uns mit großer Mehrheit darauf verständigt, dass wir Ihnen zunächst nochmals zentrale Kritikpunkte am Standortauswahlgesetz als gesetzlicher Grundlage für die Einrichtung der Kommission mitteilen:

• für die Jahrtausendaufgabe der Atommülllagerung, die noch Generationen beschäftigen wird, gab es vor der Verabschiedung des Gesetzes keine dringend notwendige breite gesellschaftliche Debatte über die Vorgehensweise und die Kriterien,

• die erforderliche breite  gesellschaftliche Diskussion wurde in eine Kommission verlagert, in der die Bevölkerung nicht beteiligt ist,

• Die Konzentration auf „hochradioaktive Abfallstoffe“ beschränkt den Blick auf lediglich rund 5 % des durch die Atomkraftwerke verursachten radioaktiven Mülls,

• der politisch nicht akzeptierte und wissenschaftlich als ungeeignet nachgewiesene Standort Gorleben, bleibt bei der Endlagersuche weiter einbezogen,

• die Finanzierung des Verfahrens durch einen öffentlichen Fonds, gespeist von den Betreibern der AKW, ist nicht sichergestellt,

• das vorliegende Gesetz ermöglicht Enteignungen und minimiert derzeit noch bestehende juristische Überprüfungsmöglichkeiten,

• die Bundesländer werden entmachtet und es entsteht eine neue „Superbehörde“ mit weit reichenden Kompetenzen auch in Fragen des Gewässerschutzes oder des Bergrechtes

um nur einige zu nennen.

Als Folge dieser grundlegenden Kritik werden wir derzeit keine Vertreter der Umweltverbände für die Kommission vorschlagen.

Falls Sie uns und weitere Repräsentanten der Umweltverbände und Bürgerinitiativen zu einem Gespräch dazu einladen wollen, was uns von der Beteiligung in der Kommission abhält und ob die Hinderungsgründe überwindbar sind, würden wir an einem solchen Treffen teilnehmen.

Um zu einem gemeinsamen Verständnis zu gelangen, wie ein geeignetes Verfahren zur Standortsuche für ein Atommülllager aussehen kann, wollen Umweltverbände und Bürgerinitiativen gemeinsam voraussichtlich im März nächsten Jahres bei einer Veranstaltung Bedingungen für eine breite Beteiligung der Bevölkerung und ein entsprechendes Verfahren als Grundlage für einen gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung in Deutschland diskutieren.

Wir halten es für notwendig, Aktivitäten zur Bildung des vorgesehenen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung sowie der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär

„So geräuschlos wie möglich“ – Bundesregierung und Verkauf der Uranfabriken von URENCO

URENCO-Gronau-April2011„Privatisierung: Die Uranfabrik im westfälischen Gronau soll verkauft werden – so geräuschlos wie möglich. Verliert der Staat damit die Kontrolle über die Atomwaffen-Technik?“ So beginnt ein Hintergrund-Artikel von Felix Werdermann in der Wochenzeitung FREITAG. Der Text gibt einen Überblick über die URENCO-Anlagen, informiert darüber, dass der Betrieb der Uranfabriken trotz vermeintlichem Atomausstieg in Deutschland völlig unbefristet weiter gehen wird und weltweit Atomkraftwerke mit Uran-Brennstoff versorgt werden.

Auch auf die Hinterzimmer-Diplomatie der Bundesregierung geht Werdermann ein: „Die Bundesregierung verhandelt hinter verschlossener Tür über die Privatisierung und speist die Abgeordneten mit leeren Phrasen ab. Die Parlamentarier haben mehrere Anfragen gestellt, die Antwort ist immer die gleiche: Die Regierung werde einem Verkauf nur zustimmen, wenn „nukleare Nichtverbreitung, Sicherung der Technologie und wirtschaftliche Solidität“ der künftigen Eigentümer sichergestellt sind. An den Verkaufsverhandlungen sei wegen der „nuklearen nichtverbreitungspolitischen Aspekte“ auch das Auswärtige Amt beteiligt. Genauere Infos? Fehlanzeige.“

Weiter schreibt der Freitag-Autor: „In Deutschland hingegen mauert die Bundesregierung. Sie sieht derzeit „keinen Anlass für eine weitergehende Beteiligung der Öffentlichkeit“ und werde „im Lichte der weiteren Entwicklungen über die Unterrichtung des Deutschen Bundestags entscheiden“, heißt es immer wieder auf Anfragen von Abgeordneten. Bisher ist der Deal total undurchsichtig: Von offiziellen Stellen gibt es weder Informationen zu möglichen Käufern noch zu konkreten Auflagen bei einem Verkauf.“

Auch die rot-grüne Landesregierung in NRW, die für die Atomaufsicht der Anlage in Gronau zuständig ist, wird kritisiert: Unter der Zwischen-Überschrift „Rot-Grün plappert nach“ schreibt Werdermann: „Pikanterweise unternimmt auch die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen keine großen Anstrengungen, um den Verkauf der Urananreicherungsanlage zu verhindern oder zumindest die Risiken öffentlich zu diskutieren. Im Düsseldorfer Landtag gab es schon mehrere Anfragen der Piratenpartei zum Thema, aber die Landesregierung plappert einfach die Position der schwarz-gelben Bundesregierung nach.

Sollte wirklich die „wirtschaftlich Solidität bei Urenco sichergestellt“ werden? Atomkraftgegner meinen, die Landesregierung billige mit solchen Aussagen den Weiterbetrieb der Anlage in Gronau – obwohl im Koalitionsvertrag die Abschaltung gefordert wird.“ Der ganze Text im Freitag hier.

Zu viele Sicherheitsrisiken: Verkauf der Uranfabriken von URENCO verzögert sich

URENCO-Uranfabrik in Gronau: Gaszentrifugen zur Urananreicherung können auch Waffen-Uran herstellen.
URENCO-Uranfabrik in Gronau: Gaszentrifugen zur Urananreicherung können auch Waffen-Uran herstellen.

Der Verkauf der Uranfabriken der URENCO ist offenbar ins Stocken gekommen und wird sich verzögern. Möglicherweise wird ein Verkauf erst 2015 erfolgen können. Darüber berichtet, gestützt auf Informationen niederländischer Insider, der Nachrichtendienst Bloomberg. Die URENCO reichert in seinen Fabriken Uran in Gas-Zentrifugen an. Mit dieser Technik ist grundsätzlich auch die Herstellung von atomwaffenfähigem Uran möglich. Daher stellt der Verkauf der URENCO ein enormes Sicherheitsrisiko dar.

Die URENCO ist ein trinationales Unternehmen im Besitz von Großbritannien, den Niederlanden sowie den deutschen Konzernen E.on und RWE. Aufgrund der militärischen Relevanz unterliegen die Anlagen hohen Sicherheitskontrollen, die im Vertrag von Almelo völkerrechtlich verbindlich geregelt sind und von den drei Regierungen kontrolliert werden. Vor allem die Briten und die deutschen Eigentümer wollen ihre Anteile an der URENCO verkaufen. Erwartet wird ein Verkaufserlös von um die zehn Milliarden Euro. Uranfabriken der URENCO stehen in Gronau (BRD), Almelo (NL), Capenhurst (GB) sowie in Neu-Mexico (USA).

Niederlande sehen enorme Risiken und stellen Forderungen

Die Niederlande haben mit dem Verkauf erhebliche Probleme: Zwar hat die Regierung auf Drängen der Briten und der deutschen Konzerne im letzten Sommer einem Verkauf der URENCO grundsätzlich zugestimmt. Damit verbunden hat die Regierung aber hohe Anforderungen formuliert, die in einem zehn-Punkte-Papier festgehalten sind.

Bussines-On berichtete im November: Der Finanzminister Jeroen „Dijsselbloem schlägt in einem Brief an das Parlament vor, dass die Regierungen auch nach einem Verkauf weitreichende Befugnisse behalten: So müsste ein großer Teil der Urenco-Aktivitäten – vor allem in Bezug auf den Verkauf von angereichertem Uran und von Anreicherungstechnik – weiterhin staatlicher Kon­trolle unterliegen. Die Regierungen würden sich weitreichende Zustimmungs- und Vetorechte – unter anderem bei der Benennung von leitenden Positionen – vorbehalten.“ (der Brief ist hier auf dem Server der NL-Regierung zum download oder hier direkt als PDF).

Während in Deutschland die Regierung versucht, den URENCO-Verkauf im stillen Hinterzimmer zu regeln und selbst auf Anfragen von Abgeordneten extrem einsilbig reagiert, wird in den Niederlanden offen über die Risiken eines Verkaufs debattiert. Erst vor wenigen Wochen fand im Parlament in Den Haag eine Anhörung dazu statt.

Den Berichten zufolge, hatten E.on und RWE gehofft, den Verkauf noch in diesem Jahr einleiten zu können und 2014 abzuschließen. Dieser Zeitplan wird nach Informationen von Bloomberg nun wohl nicht mehr eingehalten werden können. Offizielle Reaktionen, so Bloomberg, wurden entweder verweigert oder die Betroffenen meldeten sich nicht zurück.

Enormes Risiko zur Verbreitung von Atomwaffen-Technik

Im FREITAG berichtet der Journalist Felix Werdermann aktuell über die Hintergründe der Uranfabriken und zitiert zu den militärischen Risiken einer Anreicherung von waffenfähigem Uran in den Zentrifugen der URENCO Wolfgang Liebert, Professor am Wiener Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaft: „Obwohl es sehr unwahrscheinlich ist, dass das in Gronau passiert: Wenn man die Verschaltung für einen kleineren Teil der Zentrifugen ändert und das geschickt anstellt, könnte man innerhalb von wenigen Wochen hoch angereichertes Uran für eine oder mehrere Kernwaffen produzieren. Vielleicht fällt das nicht einmal auf.“ Wenn eine kleine Gruppe an Personen die ganze Anlage unter Kontrolle habe, gehe das sogar noch schneller. „Das zeigt, dass die Zentrifugen-Technologie höchst ambivalent ist.“

„Die Urananreicherung ist der einfachste Weg zur Atombombe.“ Das sagte Michael Sailer, Mitglied der Reaktor-Sicherheitskommission, dem Beraterkreis der Bundesregierung in Fragen Atomsicherheit, im April 2013 (siehe hier bei ROBIN WOOD).

Atommülllager Schacht Konrad? Verspätet, verbesserungswürdig und nicht ganz legal

SchachtKonrad2206201371Der Ausbau des geplanten Atommülllagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad verzögert sich mehr und mehr. Ehemals war eine Inbetriebnahme für 2014 geplant. Inzwischen mehren sich die Hinweise, dass es noch bis 2024 dauern könnte – wenn überhaupt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung offenbar mit Bezug auf interne Unterlagen (siehe unten und auch Neues Deutschland). Erst vor wenigen Wochen waren neue Sicherheitsprobleme beim unterirdischen Ausbau bekannt geworden. Außerdem wird jetzt bekannt, dass es zu offenbar illegalen Absprachen der am Ausbau beteiligten Bergbau-Unternehmen gekommen ist. Und obendrein sieht die Landesregierung in Niedersachsen ohnehin Handlungsbedarf bzw. Anlass für eine „Neubewertung der Konzeptions- und Einlagerungssituation von Schacht Konrad“. Die Probleme nehmen zu!

Siehe:

Die Atommüllberge mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen wachsen und wachsen. Aber das geplante Endlager im Schacht Konrad kommt nicht voran. In den nächsten Jahren werden mit dem Rückbau der stillgelegten Atomkraftwerke enorme Mengen Atommüll anfallen. Ohne den Schacht Konrad heißt das: An allen AKW-Standorten werden jetzt neue Atommüll-Zwischenlager entstehen, zusätzlich zu den Lagern für die hochradioaktiven Brennelemente, für die es ja bis heute ebenfalls keine Endlagerung gibt (zu den Sicherheitsmängeln der Standort-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle hier: Dokumentation: OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf).

Wie es mit dem Schacht Konrad weiter geht, ist nicht nur wegen der immer neuen Sicherheitsmängel im Grunde offen. Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen spricht im Koalitionsvertrag davon, dass es einer „Neubewertung der Konzeptions- und Einlagerungssituation von Schacht Konrad“ bedarf. Hintergrund dafür ist auch das Desaster im unweit gelegenen Atommülllager ASSE II, das abzusaufen und einzustürzen droht. Um den Endlager-Super-Gau zu verhindern, prüfen die Betreiber, ob der in der ASSE in großen Mengen versenkte Atommüll zu bergen ist. Eine überaus schwierige Aufgabe, denn das war bei der Einlagerung nicht vorgesehen: Nach dem Motto „Aus den Augen aus dem Sinn“ ist der Atommüll in der ASSE einfach versenkt worden. Damals sogar unter sogenannten Forschungstiteln wie: „Versuchsweise nicht rückholbare Endlagerung“.

Das Desaster in der ASSE wirft daher natürlich jetzt auch für den Schacht Konrad und die Lagerung von Atomabfällen insgesamt die Frage auf: Muss die Rückholbarkeit nicht in die Sicherheitskonzepte eingeplant werden? Kein Wunder also, dass die niedersächsische Landesregierung auch für den bereits genehmigten Schacht Konrad die Frage einer Neubewertung der Sicherheitskonzepte auf die Tagesordnung stellt.

Darauf hat auch der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel jüngst noch einmal deutlich hingewiesen. Auch mit Blick darauf, dass von diesen Sicherheitsmängeln im Berliner-Koalitionsvertrag in keiner Weise die Rede ist. Ungewöhnlich deutlich sprach er davon, dass bestimmte Aussagen im Koalitionsvertrag „neben der Spur“ wären.

Siehe:

Unterirdisch: Illegale Absprachen beim Ausbau des Schacht Konrad

Jetzt wird auch noch bekannt, dass es zwischen der für den Bau des Endlagers zuständigen Firma DBE (Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe) und den beauftragten Bergbaufirmen offenbar zu illegalen Absprachen gekommen ist. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung: „Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum sprachen sich die Firmen ab, wer welches Gebot abgibt – und zwar so, dass jeder sein Stück vom Kuchen abbekommt. Jeweils zwei der sechs Firmen hatten sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen. So landete Auftrag eins, knapp 40 Millionen Euro, bei Konsortium A, Auftrag zwei über 41 Millionen Euro bei Konsortium B. Die Aufträge vergab die Schacht-Konrad-Baufirma DBE.“

Beim Ausbau des Schacht Konrads geht es um eine Menge Steuer-Gelder: Etwa 2,2 Mrd Euro werden nach derzeitigem Kenntnisstand die Ausbauarbeiten für den Atommüll-Schacht verschlingen.

Beteiligt an den Deals ist offenbar auch die DBE selbst: „Es habe, heißt es nun in deren internen Unterlagen, einen „besprochenen Verteilungsplan“ gegeben, an den sich alle hielten. Ein DBE-Mitarbeiter hatte dem Kartell offenbar zugearbeitet, durch Ermittlungen gegen ihn war die Absprache aufgeflogen. Auch das Kartellamt ermittelt nun gegen „Bergbauspezialfirmen“, und das offenbar nicht nur mit Blick auf Schacht Konrad. Schließlich hebeln derlei Absprachen den Wettbewerb aus.“

Die DBE wird über die Gesellschaft für Nuklar Service (GNS) weitgehend von den deutschen Atomkonzernen kontrolliert und ist nicht nur für Schacht Konrad zuständig, sondern auch in Gorleben und Morsleben am Werk!

„Auftrag auf Ewigkeit“

Dass die Atomkonzerne nicht nur Atommüll in unverantwortlicher Weise herstellen, sondern daran auch noch verdienen, zeigt sich nicht nur an der Beteiligung der DBE bzw. der GNS bei den Ausbauarbeiten. Die SZ berichtet: „Schon 1984 hatte der Bund den Bau von Endlagern komplett einer einzigen Firma übertragen, der DBE. Sie gehört mittlerweile zu 75 Prozent den vier deutschen Atomkraftbetreibern und genießt praktisch einen Auftrag auf Ewigkeit: „Die ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen“, heißt es in Paragraf 26. Ewig schon gibt es deshalb Zoff mit dem formal zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz.“

Mit diesem Vertrag hat die Bundesregierung also den AKW-Betreibern quasi das Monopol für den Bau der Endlager übergeben. Dem Bundesamt für Strahlenschutz, die staatliche Behörde, die für die Sicherheit von Atommülllagern eigentlich zuständig ist, werden mit diesen Verträgen die Hände gebunden.

Informationen hier bei der AG Schacht Konrad.

Zur DBE siehe Wikipedia: „Die DBE wurde 1979 als 100% mittelbares, bundeseigenes Unternehmen gegründet.[2] Das Unternehmen ist im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz tätig und mit Sonderrechten ausgestattet. Rechtsgrundlage ist §9a Abs. 3 Atomgesetz (AtG).[2] 1984 wurden deutsche Energieversorgungsunternehmen Gesellschafter, zunächst mit 25% über die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK). 1990 übernahm die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), deren Gesellschafter die deutschen Betreiber von Kernkraftwerken sind,[3] die Anteile der DWK und erhöhte ihren Anteil sukzessive auf 75%. 25 % des Kapitals gehören seit 2008 der bundeseigenen Energiewerke Nord.“

 

Hochradioaktiver Atommüll in Jülich lagert weiter per Ausnahmeverordnung

Radioaktiv-05.jpgInsgesamt 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen werden in der ehemaligen Forschungsanlage in Jülich auch künftig per Ausnahmeverordnung gelagert. Das bisherige Zwischenlager ist nach dem Atomrecht nicht mehr als sicher anzusehen und müsste eigentlich aufgelöst werden. Da aber die gesamte Entsorgung für den hochradioaktiven Atommüll ungelöst ist, bleibt der brisante Abfall einfach wo er ist. Atompolitik Deutschland 2013!

Siehe hier und hier. Das rot-grün regierte Bundesland NRW hat jetzt zum zweiten Mal per Notverordnung die weitere Lagerung bis Mitte 2014 angeordnet. Am Ende des Jahres wäre die erste Notverordnung abgelaufen. Die Betreiber von Jülich haben es bis heute nicht geschafft, beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz eine neue Genehmigung zu erhalten, weil wichtige Sicherheitsnachrüstungen bzw. Nachweise nicht erbracht werden können.

Der hochradioaktive Inhalt der Castor-Behälter, die derzeit in Jülich lagern, stammt aus dem THTR-300 (Wikipedia, Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor). Dieser Reaktor wurde kurz nach seiner Inbetriebnahme aufgrund eines schweren Störfalls schnell stillgelegt. Eigentlich war vorgesehen, die Brennelement-Kugeln in den Castoren in das Zwischenlager nach Ahaus zu transportieren. Nachdem dieser Plan aufgrund zahlreicher Proteste nicht weiter verfolgt wurde und die Lagerung vor Ort erhebliche Sicherheitsprobleme zeigt, wird in der rot-grünen Landesregierung inzwischen sogar über einen Transport der hochradioaktiven Fracht in die USA debattiert, also per Schiffstransport quer über den Atlantik.

Das vermeintliche „Entsorgungs-Konzept“ für Atommüll bricht immer mehr in sich zusammen. Nicht nur in Jülich! Auch am AKW Brunsbüttel wird hochradioaktiver Atommüll faktisch ohne ausreichende Sicherheitsnachweise gelagert, wie jüngst das Oberverwaltungsgericht Schleswig urteilte. Dazu hat die schleswig-holsteinische Landesregierung auch schon erklärt, dass es per Ausnahmeverordnung die weitere Lagerung anordnen wird.

Siehe zum Atommülldesaster z.B. hier:

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