Atommüll-Kosten und die Konzerne: Anhörung zum Nachhaftungsgesetzentwurf
Am kommenden Montag wird der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum „Nachhaftungsgesetz“ durchführen. Mit dem Gesetz sollen die Atomkonzerne gehindert werden, durch Abspaltungen von Unternehmensteilen und Bad-Band-Gründungen sich aus der Kosten-Verantwortung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu stehlen. So wichtig das Gesetz ist, es kommt viel zu spät und längst hätte ein öffentlich-rechtlicher Fonds eingerichtet werden müssen, der die Finanzmittel für die Atommülllagerung sichert. Es bleibt die große Sorge, dass die Atomkonzerne die wachsenden Kosten für die Atommülllagerung am Ende nicht bezahlen werden.
- Der Bundestag informiert auf seiner Seite: Anhörung zur Atomhaftung beschlossen. Die öffentliche Anhörung wird am Montag, den 23. November ab 14.00 Uhr stattfinden wird. Raum MELH – Anhörungssaal 3.101
- Die Rede des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE zur Einbringung des Gesetzentwurfs am 12. November im Bundestag.
- Neue Atomkommission: Wagenknecht und Zdebel – Keine Rabatte für die Atomkonzerne
- Einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sicherstellung der Finanzmittel in einem öffentlich-rechtlichen Fonds hatte der Bundestag vor wenigen Wochen abgelehnt. Über die Debatte hier Informationen.
- Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
- Dr. Herbert Posser,Freshfields Bruckhaus Deringer
- Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
- Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
- Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
- Dr. Cornelia Ziehm,Rechtsanwältin
- Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main
Über die Kosten der Atommüllentsorgung insgesamt hatte Zdebel bereits hier weiter berichtet: Atommüll kommt teuer: Offiziell schon mehr als 64 Mrd Euro für Abriss und Lagerung