Glaubt man den Propaganda-Abteilungen interessierter Unternehmen und Einrichtungen, steht der Atomenergie weltweites Wachstum bevor. Bei genauerem Hinsehen ist das aber gar nicht der Fall. Lediglich dem Umstand immer neuer Laufzeitverlängerungen und damit immer mehr überalterter Reaktoren hat es die Atomwirtschaft zu verdanken, dass das eigentliche Ende noch überdeckt werden kann. Die Journalistin Juliane Dickel berichtet von einer Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung mit dem Titel „Gestresst und gespalten: Die Lage der Atomindustrie weltweit“, auf der der Pariser Atomexperte Mycle Schneider den im Juli veröffentlichten „World Nuclear Industry Status Report 2016“ (Bericht über den Zustand der weltweiten Atomindustrie) präsentierte. Für Schneider ist klar: „Die Atomindustrie hat ihren Zenit Ende der 80er Jahre gehabt und somit lange überschritten.“
Liefert künftig laut BUND Fernwärme für Hamburg. Die Kupferhütte Aurubis.
Ein erster Schritt für die Hamburger Fern-Wärme-Wende ist laut einer Pressemitteilung des Hamburger BUND offenbar getan. Um den Ersatz des klima- und umweltschädlichen Heizkraftwerks in Wedel zu ermöglichen, sollen demnach rund 40 MW Wärme der Norddeutschen Affinerie – heute als Aurubis bekannt – in das derzeit noch von Vattenfall mehrheitlich betriebene Fernwärme-Netz eingespeist werden. Nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ muss die Stadt Hamburg künftig die Fernwärme, an der sie derzeit mit 25,1 Prozent beteiligt ist, vollständig von Vattenfall übernehmen und dann kommunal betreiben. Richtung Behörde für Umwelt und Energie formuliert der BUND die Erwartung, dass nun auch die weiteren Schritte mit einem verstärkten Einsatz erneuerbarer Wärme folgen, damit das HKW Wedel 2019 endlich in den Standby-Betrieb verabschiedet werden kann.
umweltFAIRaendern dokumentiert die PM des BUND Hamburg: „Aurubis-Wärme kommt ins Fernwärmenetz – BUND Hamburg fordert Ersatz für Kraftwerk Wedel mit möglichst viel „erneuerbarer Wärme“.
Nach Hinweisen, die dem BUND vorliegen, soll das Unternehmen Aurubis einen Teil der industriellen Abwärme der Kupferhütte in das derzeit noch von Vattenfall betriebene Fernwärmenetz einspeisen. Aurubis hat sich offenbar mit Vattenfall Wärme Hamburg über eine Abnahme der Wärme geeinigt. Allerdings stehen nur ca. 40 MW zur Verfügung, der Ersatz des alten Kohlekraftwerks Wedel wird deutlich mehr Leistung erfordern. Der BUND Hamburg fordert daher einen umfangreichen Einstieg der Hamburger Wärmeversorgung in „erneuerbare Wärme“, um das Kraftwerk Wedel zu ersetzen. Spätestens 2019 muss dieses aus dem Regelbetrieb genommen werden.
„Nach dem „Go“ für die Aurubis-Wärme muss jetzt ein Weg aufgezeigt werden, wie das Kohlekraftwerk Wedel durch einen möglichst großen Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien vollständig ersetzt werden kann“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
So ließen sich am Standort Stellingen mit einem Biomasse-Heizkraftwerk, Biogas und „Power to heat“ ca. 45 MW Wärme bereitstellen. Weitere Möglichkeiten zur Nutzung von Solarthermie, Erdwärme, Biowärme und Elbwärme an dezentralen Standorten wurden bereits auf einer BUND-Fachtagung 2014 diskutiert. Der BUND geht davon aus, dass diese Vorschläge durch die von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beauftragten Gutachten in Kürze konkretisiert werden. Auf dieser Grundlage müsse dann schnell entschieden werden.
Eine direkte oder auch nur indirekte Wärmeauskopplung aus dem Kohlekraftwerk Moorburg in das 2019 in kommunale Hand übergehende Fernwärmenetz lehnt der BUND Hamburg strikt ab. „Es gibt nichts Richtiges im Falschen. Eine solche Einspeisung würde die Fernwärmeversorgung Hamburgs auf Jahrzehnte auf die Verbrennung klimaschädlicher Kohle festlegen“, so Braasch.
Wenn der Standort Stellingen zügig entwickelt und das Heizwerk Haferweg für einen vorrübergehenden Ausgleich möglicher Versorgungslücken herangezogen wird, kann nach Ansicht des BUND bei gleichzeitiger Netzoptimierung das alte Kohlekraftwerk Wedel spätestens 2019 auf „Standby“ geschaltet werden.“
Bei einer Anhörung zum Entwurf für ein neues Strahlenschutzgesetz hat der BUND heute eine Reduzierung der dort formulierten Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel gefordert und sich dagegen ausgesprochen, gering belastetes radioaktives Material aus dem Abriss von Atommeilern unkontrolliert freizugeben. Das teilte der Umweltverband heute in einer Presseerklärung mit. Auf 28 Seiten legen die Strahlenschutz-ExpertInnen des BUND ihre Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf vor. Insgesamt 50 Anti-Atom-Organisationen, darunter auch die internationale Ärtzeorganisation IPPNW, das Umweltinstitut München, die AG Schacht Konrad und viele Bürgerinitiativen, fordern in einer Kurzstellungnahme striktere Strahlschutzregeln.
Berlin: Bei der heutigen Anhörung zum Entwurf eines neuen Strahlenschutzgesetzes im Bundesumweltministerium hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Nachbesserungen gefordert. „Der Gesundheitsschutz muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Ein Strahlenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, hat sich daran auszurichten“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Es ist inakzeptabel, dass dieses ein Gesetz den Gesundheitsschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen abwägen will. Es gibt nichts Wichtigeres, als die Bevölkerung vor Strahlenrisiken zu schützen, das darf auf keinen Fall relativiert werden“, so Weiger.
Der BUND-Vorsitzende kritisierte, dass der Gesetzentwurf neuere Erkenntnisse über die schädliche Wirkung niedriger Strahlendosen unberücksichtigt lasse. „Die Wirkung von Niedrigstrahlung wird bislang unterschätzt. Neue epidemiologische Studien belegen das. Wir schließen uns den Empfehlungen der Wissenschaftler an und fordern, die Strahlengrenzwerte für die Bevölkerung um den Faktor 10 zu senken“, sagte Weiger.
Beim Rückbau von Atomkraftwerken forderte der BUND-Vorsitzende den vollständigen Verzicht auf die Freigabe gering radioaktiver Materialien, das sogenannte „Freimessen“. „Weil es keine untere Schwelle der Gefährlichkeit ionisierender Strahlung gibt, widerspricht die undeklarierte Freigabe gering kontaminierter Reststoffe dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzes“, kritisierte der BUND-Vorsitzende.
Materialien, für die bisher eine Freigabe entsprechend der Strahlenschutzverordnung vorgesehen war, sollten gesondert und gegen Freisetzungen gesichert aufbewahrt werden. Dies könne in besonders gesicherten Deponien oder in oberflächennahen Endlagern geschehen. Möglich sei auch die Lagerung in entkernten Gebäuden früherer Atomkraftwerke oder verbunkert auf deren Gelände. Diese vier Optionen sollten in den Genehmigungsverfahren für den Rückbau der Atomkraftwerke gleichwertig geprüft werden.