Atommülllagersuche: Nationales Begleitgremium veröffentlicht Gutachten zur Gesetz-Änderung

Wo und wie können die hochradioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung in einem gesellschaftlichen Konsens möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden? Der Bundestag ist dabei, die Umsetzung der Empfehlungen einer Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle in das sogenannte Standortauswahlgesetz vorzubereiten. Eine Formulierungshilfe hatte das Bundeskabinett im Dezember beschlossen. Jetzt hat das Nationale Begleitgremium (NBG), das die Standortsuche überwachen soll, zwei Gutachten veröffentlicht, die sich mit dem Bericht der Kommission und der bisher veröffentlichen Novelle des Standortauswahlgesetzes kritisch auseinander setzen. Am 11. Februar führt das NBG in Berlin eine BürgerInnen-Anhörung zur Suche nach einem Atommülllager durch.

Die Einladung und die jetzt veröffentlichten Gutachten stehen hier zum Download:

Auf der Homepage des Nationalen Begleitgremiums werden die Gutachten so präsentiert: „Zur Vorbereitung der Bürger/innen-Anhörung zum Standortauswahlgesetz am 11. Februar 2017 in Berlin hat das Nationale Begleitgremium zwei Rechtsgutachten erstellen lassen. In den beiden Kurzgutachten vergleichen Professor Ulrich Smeddinck und Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit jeweils die von der Bundesregierung beschlossene Formulierungshilfe zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes mit den Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Die Empfehlungen der Kommission sollen bei der anstehenden Gesetzesänderung in das Standortauswahlgesetz aufgenommen werden. Die Formulierungshilfe dient den Fraktionen des Bundestages als Grundlage für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Gutachter sollten herausarbeiten, welche Kommissionsempfehlungen in der Formulierungshilfe eins zu eins und welche dort sinngemäß umgesetzt wurden. Sie sollten zudem untersuchen, welche Empfehlungen keinen Eingang in die Formulierungshilfe fanden und was darüber hinaus zusätzlich in deren Text aufgenommen wurde. Die Gutachten stehen am Ende dieser Meldung für Sie zum Download bereit.

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Beide Gutachten setzen sich vor allem intensiv auseinander mit Formulierungsvorschlägen und Kommissionsempfehlungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Standortauswahlverfahren und zum Rechtsschutz, den Klagemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern in dem Verfahren. Dabei zeichnen die Gutachten ein differenziertes Bild. Zahlreiche Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe wurden demnach in den Formulierungsvorschlag eins zu eins oder wörtlich übernommen. Andere Empfehlungen der Kommission nimmt der Vorschlag für die Änderung des Standortauswahlgesetzes sinngemäß auf. Nach den Gutachten gibt es auch Kommissionsempfehlungen, die nur zum Teil berücksichtigt wurden oder bislang unberücksichtigt blieben.

Das Programm der Bürger/innen-Anhörung am 11. Februar, zu deren Vorbereitung die Gutachten dienen, können Sie ganz unten herunterladen.

Bayern genehmigt Abriss des AKW ISAR 1

„Das StMUV hat der PreussenElektra GmbH eine erste Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) erteilt“, heißt es in der Bekanntmachung des bayerischen Umweltministeriums. (PDF) Damit genehmigt Bayern als erstes Bundesland den Rückbau eines der Atomkraftwerke, die nach Fukushima abgeschaltet worden sind. Der Genehmigungsbescheid selbst ist hier als PDF online. Eine Übersicht der Atomanlagen und der laufenden Verfahren in Bayern findet sich hier auf der Seite des Ministeriums. Die Grünen im Landtag von Bayern reagieren mit einer PM: „Erst Brennstofffreiheit, dann Abriss!“ Dort heißt es: „Schwere Bedenken melden die Landtags-Grünen im Zusammenhang mit der Rückbaugenehmigung des CSU-Umweltministeriums für den Atommeiler Isar 1 an.“

Isar 1 ist ein Siedewasserreaktor, am Standort ist noch ein Druckwasserreaktor in Betrieb. Ca. 1.700 Brennelemente befinden sich nach Angaben der Grünen noch „in einem schlecht geschützten Abklingbecken“. Die Abgeordnete Rosi Steinberger: „Ein Abriss vor der Räumung wäre hoch riskant.“ Weiter heißt es in der PM der Grünen: „Der atompolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Martin Stümpfig, sieht die mit dem nach wie vor gefüllten Lagerbecken verbundenen Gefahren in der Risikobewertung für die Rückbaugenehmigung nicht hinreichend berücksichtigt. „Es werden zwar über 30 nicht unwahrscheinliche Ereignisse aufgelistet – darunter ein möglicher Flugzeugabsturz auf das Lagerbecken. Bei der Berechnung der maximalen Strahlenbelastung für die Umgebung wird der Flugzeugabsturz  aber nicht einkalkuliert. Das ist grob fahrlässig“, ärgert sich Martin Stümpfig. Zudem schreibe die Genehmigung dem für den Rückbau verantwortlichen Unternehmen Preußen-Elektra keinen klaren Zeitrahmen vor. „Wann es los geht, bestimmt alleine der Betreiber – damit werden Klage- und Mitwirkungsrechte der Bevölkerung stark eingeschränkt“, so Martin Stümpfig. Die Landtags-Grünen fordern weiter die Räumung des Lagerbeckens vor Beginn des Rückbaus. Rosi Steinberger: „Erst brauchen wir die Brennstofffreiheit, dann kann der Abriss beginnen. Nur diese Reihenfolge schützt die Bevölkerung vor möglichen Gefahren.“

Auch der Vorsitzende des BUND, Hubert Weiger kritisierte die Genehmigung laut Süddeutsche entsprechend (siehe unten).

In der Pressemitteilung des AKW-Betreibers heißt es: „„Für den Rückbau des Siedewasserreaktors veranschlagen wir ca. 15 Jahre“, so der für den Abbau des Kraftwerks verantwortliche Standortleiter Sebastian Wittmann. „Bevor wir mit dem Rückbau beginnen, müssen wir unsere Betriebsvorschriften an die Festle­gungen der Genehmigung anpassen. Wir planen mit dem Rückbau der Anlage im zwei­ten Quartal zu beginnen“, so Wittmann weiter.“

Über die Genehmigung berichtet der Deutschlandfunk und auch der Donaukurier. „15 Jahre und eine Milliarde Euro – Abbau von Reaktor Isar 1 genehmigt“, heißt es in diesem Bericht. Siehe auch Süddeutsche.
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