Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA: US-Umweltorganisation kritisiert vorgesehene Gesetzesregelung

Im Bundestag läuft derzeit eine Diskussion über ein Export-Verbot für hochradioaktive Abfälle aus Forschungsreaktoren (siehe unten). Anlass ist die geplante Novellierung der Vorschläge der „Endlager“-Kommission in das Standortauswahl- und in das Atomgesetz. Die Fraktion DIE LINKE trägt diesen Entwurf derzeit nicht mit. Die Kommission hatte mit Blick auf 152 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen, die von Jülich aus in die USA verschoben werden sollen, ein generelles Verbot vom Bundestag gefordert. Jetzt erreichte den Abgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) eine Stellungnahme der us-amerikanischen Umweltorganisation Savannah River Site Watch, in der sich deren Sprecher Tom Clements kritisch mit den möglichen Schlupflöchern des bestehenden Regelungsvorschlags beschäftigt und deren Folgen betrachtet. (Foto: Tom Clements (rechts) nach einem Treffen mit Hubertus Zdebel 2014 im Bundestag, Mitte Peter Bastian, Sofa Münster)

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, und Tom Clements lehnen derartige Exporte strickt. Für Zdebel braucht es eine glasklare Regelung des Export-Verbots ohne Schlupflöcher. Er setzt sich dafür ein, dass es keinerlei Atomtransporte gibt, sondern in Jülich für diese Abfälle ein neues und sicheres Lager gebaut werden muss.

Bislang wurde von dem staatlichen Betreiber des Forschungszentrums in Jülich und vom Bundesministerium für Forschung ein Export in die USA geplant, ohne dass bei der dortigen Bearbeitung entstehende Abfälle von Deutschland wie in anderen Fällen üblich, zurück genommen werden müssten. Gegen solche Exporte hatte sich die „Endlager“-Kommission klar ausgesprochen.

In dem jetzigen Vorschlag zur Umsetzung des von der Kommission geforderten Exportverbots ist nun aber zum Beispiel die Rede davon, dass Exporte ins Ausland möglich wären, wenn eine Konditionierung für das Ziel einer Endlagerung in Deutschland erforderlich wären. Unter anderem damit setzt sich Tom Clements in dem Papier auseinander und zeigt auf, welche Auswirkungen das hätte.

SRS-Watch lehnt derartige Atomtransporte in die USA grundsätzlich ab. Die Organisation verweist in ihrem Papier darauf, dass es ein neues Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geben müsste, sollten Atomtransporte aus Jülich zur „Konditionierung“ mit entsprechenden Rückführungen nach Deutschland tatsächlich ins Auge gefasst werden.

Um diesen Vorschlag für die anstehende Gesetzesnovelle geht es:

Artikel 2, Änderung des Atomgesetzes
Das Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S.1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 3 Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:
„(6) Die Erteilung einer Genehmigung zur Ausfuhr von aus dem Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zu Forschungszwecken stammenden bestrahlten Brennelementen darf nur aus schwerwiegenden Gründen der Nichtverbreitung von Kernbrennstoffen oder aus Gründen einer ausreichenden Versorgung deutscher Forschungsreaktoren mit Brennelementen für medizinische und sonstige Zwecke der Spitzenforschung erfolgen. Davon ausgenommen ist die Verbringung der Brennelemente nach Satz 1 mit dem Ziel der Herstellung in Deutschland endlagerfähiger und endzulagernder Abfallgebinde. Abweichend von Satz 1 darf eine Genehmigung zur Ausfuhr bestrahlter Brennelemente nach Satz 1 nicht erteilt werden, wenn diese Brennelemente auf der Grundlage einer Genehmigung nach § 6 im Inland zwischengelagert sind.“

Dse4Zdebel

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