Terror-Abwehr: Mauerbau am Atommüll-Zwischenlager Ahaus und anderswo

„Das Brennelemente-Zwischenlager (BEZ) in Ahaus schottet sich weiter ab. Bis zum Jahr 2020 entsteht rund um die Lagerhalle eine zehn Meter hohe und insgesamt etwa 500 Meter lange Betonwand. „Das machen wir nicht, weil eine aktuelle Bedrohung vorliegt, sondern weil sich die Sicherheitslage insgesamt verändert hat“, sagt Burghard Rosen, Pressesprecher der Betreibergesellschaft GNS“, schreibt die Münsterlandzeitung. Auch an anderen Zwischenlagern mit hochradioaktivem Atommüll werden derzeit solche als „Härtungen“ bezeichneten Maßnahmen durchgeführt. Damit sollen die Risiken durch „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) reduziert werden. Auch im Inneren der Zwischenlager erfolgen Maßnahmen, die das Eindringen möglicher Täter, die Folgen eines Beschusses mit panzerbrechenden Waffen sowie eines gezielten Flugzeugabsturzes mindern sollen.

Die Maßnahmen, die derzeit zur Terror-Abwehr an den Zwischenlagern und auch Atomkraftwerken laufen, gehen zurück auf eine im Jahr 2011 erfolgte neue Lageeinschätzung der zuständigen Atom- und Sicherheitsbehörden. Die Maßnahmen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und gelten als Geheimsache.

  • Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel berichtete jüngst darüber, was das Bundesumweltministerium dazu verlautbart. Über SEWD berichtet umweltFAIRaendern hier.
  • Das Oberverwaltungsgericht Schleswig – und das Bundesverwaltungsgericht – haben die Genehmigung für das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben, weil dort zahlreiche Nachweise entweder falsch oder mangelhaft erbracht worden sind. Dabei spielte die Geheimhaltung der Behörden eine große Rolle. Derzeit läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung für den neuen Antrag von Vattenfall, für dieses Zwischenlager doch noch eine Genehmigung zu bekommen: Neue Genehmigung für Castor-Zwischenlager Brunsbüttel? BUND hat Einwände

Die Münsterlandzeitung berichtet über die jetzt anlaufenden Baumaßnahmen am Zwischenlager in Ahaus. Allerdings wird hier im Zusammenhang mit dem Mauerbau nur von einem gezielten Flugzeugabsturz gesprochen, nicht aber von panzerbrechenden Waffen.

  • Beim Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Lubmin (Greifswald) wird es wegen der neuen Anforderungen an die Sicherheit wohl zu einem Neubau kommen müssen. Die geplanten Terror-Schutzmaßnahmen sind dort nicht umsetzbar und der staatliche Betreiber, die EnergieWerkeNord, mussten einen entsprechenden Genehmigungsantrag bereits im Sommer 2015 (!) zurück ziehen. Ein neuer Antrag liegt noch immer nicht vor. Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald?
  • Über die neuen Terrorgefahren informiert die Physikerin Oda Becker in einer vom BUND beauftragten Studie (PDF) unter dem Titel “Atomstrom 2016: Sicher, sauber, alles im Griff? Aktuelle Probleme und Gefahren bei deutschen Atomkraftwerken und Zwischenlagern”. Die Studie liegt auch bei umweltFAIRaendern zum download bereit (PDF). Dort geht es nicht nur um Flugzeugabstürze, Innentäter und panzerbrechende Waffen. Becker berichtet auch über erhöhte Bedrohungssituationen durch Cyberattacken oder durch die Verwendung neuer Hilfsmittel wie Drohnen. (S. 45)

Eine Beton- und Monierbau-Firma aus Nordhorn, so die Münsterlandzeitung, würde nun die Tragkraft und Festigkeit des Bodens erproben. „Bislang gab es nur Berechnungen, wie die Erde rund um das BEZ in mehreren Metern Tiefe auf den Mauerdruck reagiert.“ Weiter heißt es dort: „“Jetzt wird konkret geprüft, was vorher berechnet wurde“, erklärt Rosen. Über acht Stunden laufen derzeit sogenannte Zugversuche. Mehrere Betonpfähle werden 13 Meter tief in die Erde gebohrt. Dann wird mit einem Druck von bis zu 250 Tonnen versucht, sie wieder hochzuziehen. Elf Zentimeter darf ein Pfahl maximal nachgeben, in ersten Versuchen waren es sechs Millimeter. Später wird die Mauer auf insgesamt 363, in Zweierreihe angebrachten Betonpfählen stehen. Die Betonmauer selbst wird vor Ort in mehreren Etappen gegossen. Die einzelnen Betonsegmente sind jeweils 50 Meter lang. Damit möglichst wenig Fahrzeuge aufs hochgesicherte Gelände müssen, richtet die Firma eine Betonpumpstation ein. Die Betonmischer halten auf einer eigens eingerichteten Schotterstraße vor dem Zaun, per unterirdischer Leitung fließt der Beton zur Baustelle.“

Zu den Hintergründen informiert die Zeitung: „Auslöser des Mauerbaus war der 11. September 2001. Gezielte Flugzeugabstürze zeigten ein neues Gefährdungspotenzial. Neue Formen des Terrorismus kamen hinzu. Die Schutzmauer soll als zusätzliche Barriere ein gewaltsames Eindringen ins Lager erschweren und der Polizei mehr Zeit zum Eingreifen gegeben. Bis die Mauer ihre Funktion vollständig erfüllen kann, dauert es noch drei Jahre. „Wir arbeiten bis dahin mit mehr Überwachungs- und Sicherheitstechnik“, erklärt Rosen. Als „temporäre Maßnahmen“ sind zwei Fahrzeuge auf dem Gelände im Einsatz, das Sicherheitspersonal wurde aufgestockt.“

Nachgefragt: Wie läuft es beim Aufbau der „Bundesgesellschaft für Endlager“?

Der gesamte Bereich der Organisation der Atommülllagerung in Deutschland ist im Umbruch. Mit mündlichen Fragen wollen die Bundestagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel und Eva Bulling-Schröter, von der Bundesregierung in Erfahrung bringen, wie es denn beim Aufbau der neuen, zu 100 Prozent staatlichen „Bundesgesellschaft für Endlager“ (BGE) läuft. Die neue BGE ist als Betreiber für ASSE, Morsleben, Schacht Konrad und das anstehende neue Verfahren für die Suche nach einem dauerhaften Atommülllager für hochradioaktive Abfälle zuständig.

Die mündlichen Fragen der LINKEN-Abgeordneten werden voraussichtlich in der Fragestunde des Bundestages am 17. Mai beantwortet.

Hubertus Zdebel fragt: „Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein für die Steuerung der BGE mbH zuständiger Abteilungsleiter in der Zentralabteilung des Bundesumweltministeriums (http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Organigramme/organigramm_bf.pdf) gleichzeitig Geschäftsführer der als Betreiber für Endlager zuständigen BGE mbH (https://www.bge.de/de/bge/geschaeftsfuehrung/ und http://www.politik-kommunikation.de/personalwechsel/heinen-esser-seeba-und-lennartz-sind-geschaeftsfuehrer-der-bge-687641419) und außerdem noch für das BMUB Mitglied im Kuratorium der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ ist (http://www.energate-messenger.de/news/173416/kuratorium-des-fonds-zur-atomaren-entsorgung-steht) und wann wird diese Verquickung beendet?“

Eva Bulling-Schröter will wissen: „Mit wem wurden Dienstleistungsverträge seit der Gründung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bis heute abgeschlossen und welche dieser Verträge wurden öffentlich ausgeschrieben? (Bitte Verträge einzeln mit Höhe in Euro aufschlüsseln und dabei angeben, ob ausgeschrieben wurde oder nicht.)“

Nachtrag: Siehe hier: Neue Atommüllverwaltung: Doppelfunktion vor dem Aus? Zentralabteilungsleiter im Umweltministerium gleichzeitig Geschäftsführer der ihm unterstellten Bundesgesellschaft für Endlagerung

Siehe außderdem zum Thema: Aufbau BGE, Dienstleistungsverträge Ausschreibungen, Mündliche Frage Mai 2017 der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter(DIE LINKE.) Drucksache18/12441(neu),

 

Untersuchungsergebnisse zur auffälligen Häufung von Krebsfällen in Niedersachsen wird Thema im Bundestag

„Die jetzt vorliegenden Untersuchungsergebnisse des Landkreises Rotenburg und des Landesgesundheitsamtes Niedersachsen zur auffälligen Häufung von Krebsfällen in der Samtgemeinde Bothel geben Anlass zu großer Besorgnis“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Deshalb habe ich vom Bundesumweltministerium einen schriftlichen Bericht zu diesem Thema angefordert und einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Umweltausschusses des Bundestags am 17. Mai beantragt.“

Zdebel weiter: „Die Untersuchungsergebnisse liefern Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen der Nähe zu Erdgasförderanlagen oder Bohrschlammgruben und spezifischen Krebserkrankungen. Diese Hinweise sind besonders brisant, da die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD Fracking in Sandstein (sogenannte „Tight-Gas-Reservoirs“), die insbesondere in Niedersachsen vorkommen, gesetzlich zugelassen und jede Warnung vor Gesundheitsschäden in den Wind geschlagen hat. Und es zeigt auch das unverantwortliche Verhalten der Landesregierung aus SPD und Grünen in Niedersachsen, die sich für dieses Pro-Fracking-Recht eingesetzt hat, um den Gaskonzernen wie Wintershall und ExxonMobil Frack-Bohrungen zu ermöglichen.

Es ist mehr als dreist, wie ExxonMobil versucht, die Untersuchungsergebnisse umzudefinieren. Während die Auswertung Hinweise auf den Zusammenhang zwischen Erdgasförderanlagen bzw. Bohrschlammgruben und der Häufung von Krebsfällen gibt, leugnet ExxonMobil jede Ursächlichkeit. Das Ziel ist klar. Der Gaskonzern will eine weitergehende Studie zu diesem Thema verhindern, damit das gesamte Ausmaß der durch die Gasindustrie hervorgerufenen Gesundheitsgefahren nicht aufgedeckt wird. Gerade dieses Verhalten zeigt, wie wichtig es ist, dass schnellstens eine ambitionierte niedersachsenweite Studie erstellt wird, an deren Ausgestaltung die Zivilgesellschaft zu beteiligen ist.

Angesichts der unbeherrschbaren Risiken für Mensch und Natur fordern wir LINKEN ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, also auch im Sandstein, und setzen stattdessen auf den weiteren Ausbau der Erneuerbare Energien.“

 

Anlagen

Nachgefragt: Noch mehr deutscher Uranbrennstoff für Tihange?

Mit einer Kleinen Anfrage wollen der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE von der Bundesregierung wissen, ob es weitere Lieferungen von Uranbrennstoff aus der Atomfabrik Lingen in die maroden belgischen Atommeiler geben wird? Zdebel und die LINKE fordern mit einem Bundestagsantrag ein Verbot derartiger Exporte. Zuletzt wurden 68 solcher Uranbrennelemente für den Einsatz im besonders gefährlichen Block 2 des AKW Tihange mit Zustimmung der Bundesregierung nach Belgien geliefert.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Angesichts der enormen Risiken, mit denen der Betreib der maroden Meiler Marke Tihange 2 verbunden ist, muss und kann die Bundesregierung handeln, um die Brennstoff-Versorgung aus Deutschland für die besonders gefährlichen belgischen Atomreaktoren zu unterbinden. Ein schwerer Atomunfall in Tihange hätte verheerende Folgen auch für die dichtbesiedelte Region im Großraum Aachen und darüber hinaus. Deshalb gilt es zu handeln, bevor es zu spät ist.“

In einem Rechtsgutachten im Auftrag der internationalen Ärzteorganisation IPPNW hat die Anwältin Cornelia Ziehm auf die Möglichkeiten hingewiesen, die das Bundesumweltministerium (BMUB) bzw. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat, die Ausfuhrgenehmigungen für die Uranlieferungen aus Lingen (und Gronau) nach Belgien zu untersagen.

Ausdrücklich widerspricht die Anwältin auch einem Gutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums, in dem sich das Ministerium bescheinigen lässt, nicht handeln zu können. Auch Wolfgang Renneberg, ehemaliger Abteilungsleiter der Atomaufsicht im Bundesumweltministerium widerspricht dem BMUB. Zu der Studie im Auftrag des BMUB sagt er: “Aber auch aus rechtlicher und technischer Expertensicht geht die Bewertung des Gutachtens an der Wirklichkeit vorbei.” Renneberg ist der Auffassung, dass ein Exportverbot möglich ist (PDF, siehe auch hier).

Ziehm stellt mit Blick auf das Atomgesetz fest: „Zwingende Genehmigungsvoraussetzung ist es nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz, dass die auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden. Dabei werden grundsätzlich alle aus der „Anwendung von Kernenergie“ resultierenden Risiken erfasst. Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gibt es nicht. Etwas anderes wäre auch mit den Zwecksetzungen des § 1 Atomgesetz, an denen § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz ausgerichtet ist, nicht vereinbar“ (vgl. Dr. Cornelia Ziehm, 2016: „Anordnung eines Exportstopps für Brennelemente aus der Brennelementefabrik Lingen in die Atomkraftwerke Doel (Belgien), Fessenheim und Cattenom (beide Frankreich)“, S. 1).

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