Linksfraktion Antrag im Bundestag: Uranfabriken Gronau und Lingen stilllegen – Uranexporte verbieten

Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE beantragen im Deutschen Bundestag, die Uranfabriken in Gronau (Nordrhein-Westfalen) und Lingen (Niedersachsen) stillzulegen. Darüber hinaus fordern sie ein Exportverbot für Kernbrennstoffe. Der Antrag, der am kommenden Donnerstag in den Bundestag eingebracht wird, soll zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen werden (siehe dazu hier auf der Seite des Bundestages).

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Ziel des Antrags ist es, die bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich einzubeziehen. Beide Anlagen sorgen mit ihrer Produktion von Uranbrennstoff dafür, dass weltweit AKWs weiterhin Atomstrom, Super-GAU-Risiken und hochradioaktiven Atommüll erzeugen. Eine weitere deutsche Beteiligung an der Atomenergienutzung darf es nicht mehr geben. Außerdem soll erreicht werden, dass Exporte von Uranbrennstoffen aus diesen beiden Anlagen in besonders riskante Atommeiler verboten werden können. Die Uranfabriken beliefern u.a. die maroden Meiler in Tihange und Doel oder auch französische Uralt-AKWs.“

Dokumentation: Der Antrag „Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen – Exportverbot für Kernbrennstoffe“ (Antrag) im Wortlaut:

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Jörg Cézanne, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Caren Lay,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Niema
Movassat, Alexander Neu, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann,
Kathrin Vogler, Andreas Wagner, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen – Exportverbot für Kernbrennstoffe

Der Bundestag wolle beschließen:

  1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach der mehrfachen Atomkatastrophe von Fukushima hat der Bundestag den Ausstieg aus der Atomenergienutzung beschlossen und einen Fahrplan zur schrittweisen Abschaltung aller noch in Betrieb befindlichen bundesdeutschen Atomkraftwerke bis zum Ende des Jahres 2022 im Atomgesetz festgeschrieben. In den noch am Netz befindlichen Atomkraftwerken (AKWs) besteht weiterhin die Gefahr eines katastrophalen Störfalls bis hin zur Kernschmelze. Nur die sofortige Abschaltung kann dieses Risiko entscheidend reduzieren.

Bislang vom Atomausstieg ausgenommen sind die Uranfabriken zur Brennstoffversorgung von Atommeilern in Gronau und Lingen. Die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau sowie die Brennelementefabrik der EDF/Framatome (ehem. AREVA) in Lingen versorgen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit Atomkraftwerke mit dem für den Betrieb erforderlichen Brennstoff. Dadurch tragen beide Uranfabriken dazu bei, dass die unverantwortlichen Risiken der Atomenergienutzung zur Stromerzeugung international fortbestehen und Atomkatastrophen möglich bleiben.

Nicht zuletzt die Katastrophe von Tschernobyl hat deutlich gemacht, dass die radioaktiven Auswirkungen auch in großer Entfernung Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung in Deutschland zur Folge haben können. Die Katastrophe von Fukushima hat außerdem gezeigt, dass Evakuierungen von Menschen noch in Entfernungen von bis zu 170 Kilometern vom Unfallort entfernt erforderlich sein können. Deshalb darf auch der Atomausstieg nicht an deutschen Grenzen halt machen.

Die beiden Uranfabriken in Gronau und Lingen versorgen auch marode Atomkraftwerke wie beispielsweise Tihange und Doel (Belgien) oder Cattenom und Fessenheim (Frankreich) im grenznahen Ausland mit Uranbrennstoff. Ab Herbst 2017 wurde auch der immer noch im Bau befindliche finnische Reaktor Olkiluoto 3 mit frischen Brennelementen versorgt. Der Reaktor sorgte in den letzten Jahren durch gravierende Bauskandale schon vor Inbetriebnahme für erhebliche Sicherheitsbedenken. Die URENCO liefert zudem angereichertes Uran für Brennelemente, die in der Ukraine eingesetzt werden. Damit tragen beide deutschen Uranfabriken in unverantwortbarer Weise direkt zur Gefährdung auch der bundesdeutschen Bevölkerung bei.

Mit der Stilllegung der beiden Uranfabriken in Gronau und Lingen wird sichergestellt, dass die Bundesrepublik ihre Politik zum Ausstieg aus der Atomenergienutzung konsequent und glaubwürdig fortsetzt. Außerdem wird sichergestellt, dass aus der Bundesrepublik Atomkraftwerke im Ausland nicht mehr mit Uranbrennstoff beliefert werden.

Bis zu einer Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen ist es zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik außerdem erforderlich, rechtlich zweifelsfrei zu regeln, dass Exporte von Uranbrennstoff in Atomkraftwerke untersagt sind.

  1. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, …
  2. in Verbindung mit der anstehenden 18. Atomgesetznovelle einen Gesetzentwurf zur Stilllegung von Anlagen zur Kernbrennstoffversorgung, insbesondere der Urananlagen in Gronau und Lingen, vorzulegen, um den Atomausstieg in Deutschland umfassend zu machen.
  3. in dem Gesetzentwurf auch eine Regelung aufzunehmen, die es ermöglicht, Exporte von Uranbrennstoff (Kernbrennstoff) für Atomreaktoren im Ausland rechtlich zweifelsfrei zu untersagen.

Berlin, den …

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Genehmigungen. Diese Uranfabriken beliefern Atomkraftwerke in aller Welt und stellen damit deren Weiterbetrieb sicher. Zu den Kunden gehören auch AKWs, die besonders hohe Risiken bergen und deren Folgen im Falle eines gravierenden Störfalls unmittelbar auch die Bevölkerung in der Bundesrepublik bedrohen.

Deshalb ist es zwingend, diese Uranfabriken in den Atomausstieg einzubeziehen und die atomrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Außerdem ist rechtlich der Export von Kernbrennstoffen zu untersagen, wenn deren Einsatz mit einer Gefährdung der bundesdeutschen Bevölkerung verbunden ist.

In einem Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e. V. (IPPNW) von Juli 2016 hat die Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm dargelegt, dass die Bundesregierung zumindest die Lieferungen von Kernbrennstoffen in Form von angereichertem Uran bzw. als frische Brennelemente unterbinden kann, indem sie die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt (www.ippnw.de, siehe: „Anordnung eines Exportstopps für Brennelemente aus der Brennelementefabrik Lingen in die Atomkraftwerke Doel (Belgien), Fessenheim und Cattenom (beide Frankreich)).

Weitere Anregungen dazu hatte die internationale Ärzteorganisation IPPNW in einem weiteren Rechtsgutachten im April 2017 vorgelegt (www.ippnw.de, Stellungnahme zu der vom BMUB beauftragten „Rechtlichen Begutachtung der Genehmigung nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 AtG für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich“). Im Mai 2017 legte die Umweltschutzorganisation Greenpeace zudem eine Stellungnahme vor, in der die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein „Phase-Out“ der beiden Uranfabriken Lingen und Gronau dargestellt wurden (www.greenpeace.de, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit: Kurzgutachterliche Stellungnahme zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Phase-Out-Gesetzgebung für die Urananreicherung und Brennelementproduktion in Deutschland).

Die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im März 2017 beauftragten und im November 2017 vorgelegten Rechtsgutachten (http://www.bmub.bund.de/, siehe URENCO-Gutachten) zeigen auf, dass unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen eine atomrechtliche Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen grundsätzlich verfassungskonform möglich und auch verhältnismäßig wäre.

Zur Begründung einer solchen Stilllegung der Uranfabriken heißt es in dem vom BMUB bei Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Tobias Thienel beauftragten Gutachten u.a.: Die atomrechtliche Stilllegung „wäre insbesondere verhältnismäßig, weil der hochrangige Schutz des menschlichen Lebens, der menschlichen Gesundheit und der natürlichen Umwelt vor dem Restrisiko der Kerntechnik gegenüber der Beeinträchtigung des Eigentums – insbesondere – der betroffenen Betreiberinnen abstrakt und im konkreten Einzelfall Vorrang genießt. Das Eigentum an Anlagen zur Urananreicherung oder zur Brennelementefertigung weist einen besonders ausgeprägten sozialen Bezug auf. Außerdem bedeutet die in Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 GG niedergelegte Kompetenz des Gesetzgebers, die Grundsatzentscheidung für oder gegen die Zulässigkeit der friedlichen Nutzung der Kernenergie zu treffen, dass die Betreiberinnen zu jeder Zeit einem Risiko der Neubewertung des unvermeidlichen Restrisikos der Kerntechnik durch den Gesetzgeber ausgesetzt waren.“ (www.bmub.bund.de, Seite 232, Ewer, Thienel: Rechtsgutachten zur Möglichkeit einer Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber)

Auch das vorgelegte Gutachten von Dr. Sabine Konrad mit besonderem Blick auf völkerrechtliche Aspekte einer atomrechtlichen Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen bestätigt im Wesentlichen diese Möglichkeit. (www.bmub.bund.de, Konrad: Rechtsgutachten zur Möglichkeit einer Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber)

Das BMUB stellt in Verbindung mit der Veröffentlichung der genannten Gutachten auf seiner Homepage fest: „Eine Beendigung der Brennelemente-Fertigung in Deutschland würde zu einer konsistenteren Linie in der deutschen Atomausstiegspolitik führen. Es bleibt der politischen Willensbildung innerhalb der Bundesregierung überlassen, ob sie diesen Weg gehen will.“ (www.bmub.bund.de).

Bis Ende Juni 2018 muss der Deutsche Bundestag als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2016 zum Atomausstieg nach Fukushima eine Anpassung des Atomgesetzes vornehmen (www.bundesverfassungsgericht.de, Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 6. Dezember 2016.).

AKW Neubau Paks II in Ungarn: „Bundesregierung wird der Nichtigkeitsklage derzeit nicht beitreten…“

Klagt die Bundesregierung fristgerecht bis zum 25. Februar in Sachen EU-Beihilfe gegen den geplanten Bau von PAK II, wie es z.B. Österreich macht? In einem gemeinsamen Brief vom 26. Januar hatten die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl und der MdB Hubertus Zdebel von der Linksfraktion die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (beide SPD) danach befragt. Die Antwort der Ministerinnen Zypries und Hendricks, über die die Frankfurter Rundschau, Deutschland hält still) heute berichtet, lautet: „Die geschäftsführende Bundesregierung wird der Nichtigkeitsklage derzeit nicht beitreten…“

Als Grund für diese Untätigkeit nennt die Ministerin Zypries in ihrem Antwortschreiben vom mit Datum vom 14. Februar, dass eine Nichtigkeitsklage nicht „hinreichend erfolgversprechend wäre“. Damit das nicht ganz so ernüchternd wirkt, heißt es in der Antwort an die Abgeordneten Kotting-Uhl und Zdebel: „Eine neue Bundesregierung wird zu prüfen haben, ob gleichwohl ein späterer Streitbeitritt erfolgen soll.“

Hubertus Zdebel kommentiert die Entscheidung der amtierenden Bundesministerinnen: „Egal ob es um marode Reaktoren in Belgien geht, um AKW-Neubauten wie Hinkley Point in Großbritannien oder eben jetzt in Ungarn bei Paks II: Mahnend heben deutsche Minister und Ministerinnen hier und da den Finger, aber bei konkreten Handlungen hält man sich dann doch lieber vornehm zurück. Das ist peinlich und bringt den Atomausstieg in Europa nicht voran. Die Bundesregierung sollte sich endlich ein Beispiel an Österreich nehmen, die in Sachen Anti-Atom immer wieder auch den Rechtsweg einschlagen, um Druck zu machen.“

  • Der Brief der beiden MdBs Kotting-Uhl und Zdebel hier als PDF.
  • Die Antwort der Ministerinnen Hendricks und Zypries hier als PDF

 

Hubertus Zdebel (DIE LINKE) ins Kuratorium des Atommüll-Fonds gewählt

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, ist erneut in das Kuratorium der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ gewählt worden.

  • Die Liste mit den Wahlvorschlägen ist hier online (PDF)

Aus den Fondsmitteln soll die  Finanzierung der Atommülllagerung erfolgen. Laut Entsorgungsfondsgesetz ist das Kuratorium für alle „grundsätzlichen Fragen“ bei der Sicherung der Fonds-Mittel zuständig und setzt sich aus Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundestages zusammen.

Hubertus Zdebel: „Die Arbeit in dem Kuratorium des Atommüll-Fonds wird nicht einfach werden. Denn immerhin haben Grüne, SPD und CDU/CSU dafür gesorgt, dass die Atomkonzerne jetzt zwar einen Teil der von ihnen gebildeten Rückstellungen in Höhe von lediglich etwas über 23 Mrd. Euro in diesen Fonds einzahlen müssen. Gleichzeitig aber wurden die Atomkonzerne in unverantwortlicher Weise von einer Nachschusspflicht befreit. Sollten, wie zu erwarten, die Kosten für die Atommülllagerung weiter steigen, dann werden also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die leeren Kassen dieses Fonds auffüllen müssen.“

Hintergrund ist das kurz vor Weihnachten 2016 beschlossene Gesetz zur „Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung“, mit dem ein Teil der bei den Atomunternehmen über Jahrzehnte gebildeten Rückstellungen für die Atommülllagerung in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert werden. Die Einrichtung eines solchen Fonds hatte die Fraktion DIE LINKE seit Jahren gefordert. Grüne, SPD und CDU/CSU setzten aber gegen den Widerstand der Fraktion DIE LINKE durch, dass die Atomkonzerne künftig von jeglicher Verantwortung bei der Finanzierung der Atommülllagerung befreit und aus der Haftung entlassen werden.

Mit diesem Atomdeal haben Grüne, SPD und CDU/CSU die Atomkonzerne zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger von den Kostenrisiken befreit. Die gesamte Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle geht künftig in staatliche Hand über. So sollen z.B. ab 2019 die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle von den AKW-Betreibern an eine staatliche Gesellschaft übertragen werden.

RENEGADE: Atom-Luft-Alarm – Niedersächsische und AKW Brokdorf evakuiert

Nicht nur die AKW Emsland, Grohnde und Unterweser sind nach dem RENEGADE-Alarm vergangenen Montag wie zunächst berichtet evakuiert worden, sondern mindestens auch das AKW Brokdorf. Das teilte Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf Akut mit. RENGEGADE-Alarm wird ausgerufen, wenn der Funkkontakt zu Flugzeugen im deutschen Luftraum nicht zustande kommt. Dann steigen Kampfflugzeuge der Bundeswehr auf, um zu prüfen, ob es sich möglicherweise um einen Terror-Angriff handeln könnte. In derartigen Fällen werden die Belegschaften in den Atomkraftwerken alarmiert und teilweise evakuiert, die Meiler bleiben aber am Netz.

Der Weser-Kurier berichtet heute zu dem Thema. Über den RENEGADE-Vorfall vom Montag hier weiter lesen: RENEGADE: AKWs wegen Luftalarm teilweise geräumt. Alles über RENEGADE-Vorfälle auf umweltFAIRaendern.

Atommüll-Exporte: Rechtswidrig von Brunsbüttel nach Schweden transportiert

Drei Atomtransporte mit insgesamt 13 hochradioaktiven defekten Brennstäben sind vom Vattenfall AKW Brunsbüttel in den letzten Wochen unter strikter Geheimhaltung über Dänemark nach Schweden durchgeführt worden. Obwohl das Standortauswahlgesetz den Export von hochradioaktivem Atommüll zum „Zweck der Entsorgung“ verbietet, hatte das Bundesumweltministerium seine Zustimmung erteilt, weil der angebliche „Zweck die Forschung“ sein soll. Dass am Ende das brisante Zeug in Schweden endgelagert werden soll, spielt demnach keine Rolle.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg: „Wie leicht es ist, die nach langer intensiver Debatte verabschiedeten verschärften Regelungen für ein Export-Verbot von Atommüll mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums zu umgehen, ist vor allem auch mit Blick auf die 152 Castor-Behälter in Jülich alarmierend. Der dortige staatliche Betreiber plant, diesen hochaktiven Atommüll in die USA zu exportieren.“

Insgesamt lagern in deutschen Atommeilern 1558 solcher „Sonderbrennstäbe“, die laut Bundesregierung „häufig“ defekt sind. Diese sollen – vermutlich noch bevor die auf vier Jahre terminierte vermeintliche Forschung in Schweden abgeschlossen ist – in Spezial-Umhüllungen verpackt in Castor-Behältern an den jeweiligen Standorten zwischengelagert werden. Forschungserkenntnisse aus Schweden werden dazu eigentlich nicht mehr benötigt.

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