Volksentscheid Unser Hamburg – Unser Netz: Vertrauenspersonen fordern Rückkauf der Fernwärme

Während nach NDR-Angaben rund 150 Menschen und laut Focus 300 Menschen für mehr Klimaschutz und die Rekommunaliserung der mehrheitlich zu Vattenfall gehörenden Fernwärme demonstrierten, haben sich in einem offenen Brief (PDF) heute die drei Vertrauenspersonen des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Rekommunalisierung der Energienetze an die Landesvorsitzende der SPD Hamburg, Frau Dr. Melanie Leonhard, und den Vorsitzenden der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Herrn Dirk Kienscherf, gewandt.

(Foto oben: Die drei Vertrauenspersonen des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Volksinitiative „Tschüss Kohle„, die vor wenigen Wochen erfolgreich mit weit über 10.000 Unterschriften an Bürgerschaft und Senat übergeben wurde. Die VI fordert vom Hamburger Senat den Kohleausstieg in der Wärmeversorgung bis 2025 und im Bund die Abschaltung von Moorburg bei der Stromerzeugung bis 2030.)

Sie fordern darin den Rückkauf der Fernwärme, wie er mit dem Volksentscheid mehrheitlich beschlossen wurde. Alles andere wäre letztlich eine Gefährdung des Vertrauens in die politischen Instanzen dieser Stadt, zumal die Fristen für eine Aufhebung der Bindungswirkung des Volksentscheids durch die Bürgerschaft faktisch verstrichen sind.

Die Vertrauensleute Manfred Braasch, Theo Christiansen und Dr. Günter Hörmann appellieren daher eindringlich an die SPD, Wort zu halten und den Volksentscheid konsequent umzusetzen.

SPD Hamburg und die eigene Position: Neoliberal mit Vattenfall oder demokratisch mit Energiewende und Klimaschutz

Hat die SPD Hamburg und ihre Vertretung im Senat und in der Bürgerschaft eine eigene Position zur anstehenden Rekommunalisierung der Fernwärme-Versorgung? Damals – 2013 – war die SPD samt Führungsspitze um Olaf Scholz (Ex-Bürgermeister) und Andreas Dressel (Ex-Fraktionschef) gegen die vom Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ angestrebte Rekommunalisierung der Energie- und Wärmenetze und setzte auf einen Deal mit Vattenfall und E.on. Im September 2013 votierten die HamburgerInnen dann mehrheitlich für die Rekommunalisierung. Für die SPD – immer wieder gern betont – ist dieses Ergebnis verbindlich! Aber inhaltlich scheint sie im Kern weiterhin ein Bündnis mit Vattenfall zu favorisieren und sowohl Klimaschutz als auch demokratische öffentliche Kontrolle niedrig zu bewerten. In der Sache versteckt sie das hinter einem Gutachten, welches einen gesunkenen Unternehmenswert für die Vattenfall-Wärme-Gesellschaft ermittelt hat und hinter einer Landeshaushaltsordnung, die angeblich nur enge Spielräume lässt. Noch werde geprüft, heißt es. Was prüft die SPD da eigentlich? Alte neoliberale Positionen oder eine Kursänderung für demokratische Erneuerung und Umwelt- und Klimaschutz?

Die SPD verliert Stimmen und gesellschaftliche Bedeutung. Trotzdem hat sie sich im Bund auf den Spagat eingelassen, zu regieren und will angeblich trotzdem eine inhaltliche Erneuerung voran bringen. Keine einfache Aufgabe, auch nicht im Bundesland Hamburg. Dort steht die Rekommunalisierung der bislang noch zu Vattenfall gehörenden Fernwärme an. Eine Mehrheit der HamburgerInnen hatte das 2013 per Volksentscheid beschlossen. Die ersten Schritte, die Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze, sind bereits umgesetzt. Nun also die Fernwärme.

Die SPD war gemeinsam mit Vattenfall, E.on, mit der Handelskammer, der CDU und der FDP damals gegen den Volksentscheid angetreten und setzte u.a. mit einer Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent weiterhin auf die Atom- und Kohlekonzerne. Hinweise, dass die SPD diese damalige Position inzwischen inhaltlich korrigiert hat, gibt es eigentlich nicht. Obwohl die Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze bislang nur Vorteile zeigt, ist eine nachlesbare Korrektur der früheren SPD-Position in dieser Frage bislang nicht zu vernehmen gewesen.

Nach der Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze sollte nach den Verhandlungen zwischen dem damals allein regierenden SPD-Senat und Vattenfall die Fernwärme zum Januar 2019 an die Stadt übergehen können. Dafür hatte man sich auf einen Mindestkaufpreis geeinigt. Der wurde schon damals als zu hoch kritisiert, die entsprechenden Gutachten wurden aber als geheim eingestuft und konnten nicht überprüft werden. Klar aber war: Der Preis war nicht allein betriebswirtschaftlich begründet, sondern auch politisch bzw. rechtlich.

Immer wieder hatten Scholz und Dressel gegen die Volksentscheids-Befürworter vor großen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Vattenfall vor allem bei der Fernwärme gewarnt. Jahrelange Hängepartien wurden von der SPD-Spitze vorhergesagt (hier z.B. in einer PM von Andreas Dressel: http://www.andreas-dressel.de/index.php?id=660&tx_wfpresse_pi1[showUid]=27517&cHash=aa99ec8458bbbd24c02d15fc07518a6d).

Klar also: Der vereinbarte Verkaufspreis war also auch ein Deal mit Vattenfall und möglicherweise sogar darauf angelegt, dass er zum Zeitpunkt der Umsetzung zu einer Debatte führen würde, ob die Stadt sich das leisten kann und darf, den Bürgerwillen umzusetzen. Es gibt also gute Gründe, warum der heutige Finanzsenator Andreas Dressen endlich auch mal öffentlich zu diesem politischen bzw. juristischen Preis – dessen Rahmenbedingungen er damals als Fraktionsvorsitzender mitgestaltet hat – sagen würde. Auch das gehört zur Glaubwürdigkeit.

Der BUND und andere haben inzwischen aufgezeigt, dass die Haushaltsordnung einen sehr großen Spielraum für das Handeln von Senat und Bürgerschaft lassen. In einem Kurzgutachten werden große Vorteile für Stadtentwicklungsplanung, Daseinsvorsorge, Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und regionale Wertschöpfung aufgezeigt. Die zu heben setzt bei der SPD voraus, dass es klare politische und strategische Positionen bzw. Grundlagen gibt. (Hier das Gutachten zur Landeshaushaltsordnung und Rückkauf Fernwärme als PDF)

Die Fachpolitikerinnen der SPD und bei den Grünen, Monika Schaal und Ulrike Spahr, haben sich für die Rekommunalisierung ausgesprochen und das nicht nur 2017 mit einem Antrag in der Bürgerschaft unterstrichen, sondern vor wenigen Wochen auch im Energienetzbeirat diesen Schritt bekräftigt (PDF).

Und auch der Hamburger Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) macht klar, dass sich die Rekommunalisierung für die BürgerInnen, die Energiepolitik und den Klimaschutz lohnen wird. Endlich wird auch hier auf die Potentiale der Rekommunalsierung von Strom, Gas und Wärme hingewiesen, das Wassernetz ist schon lange städtisch und außerdem gibt es ja noch den städtischen Öko-Stromer Hamburg Energie. All das ermöglicht der Stadt, also dem Parlament, dem Senat und der Öffentlichkeit eine strategische Energiepolitik zu entwickeln – ohne dabei privatwirtschaftliche Interessen von z.B. Vattenfall bedienen zu müssen. Hier ließe sich durchaus etwas entwickeln, dass einem modernen Modell von Stadtwerken entsprechen könnte.

Per PM teilte Umweltsenator Kerstan im August mit: „Mögliche Vorteile für Hamburg werden geprüft – Neues Gutachten entwirft Unternehmenskonzept für städtische Fernwärme“. Unter anderem heißt es dort: „Dabei wird insbesondere betrachtet, wie sich die klima- und energiepolitischen Ziele der Stadt wirtschaftlich realisieren ließen. In die Untersuchung fließen alle betriebswirtschaftlichen Aspekte mit Einfluss auf Kosten und Nutzen ein, die sich bei einem Netz unter öffentlicher Führung ergeben. Dazu zählen die betriebswirtschaftlich relevanten Synergieeffekte, die entstehen, wenn alle drei Energienetze in öffentlicher Hand liegen und mit anderen öffentlichen Unternehmen wie Hamburg Wasser, Hamburg Energie und Stadtreinigung kooperieren. Gegenstand der Prüfung ist zudem die Möglichkeit, als städtisches Unternehmen auf günstigere Finanzierungen zugreifen zu können.“

Kaufen. Das ist und bleibt die richtige Entscheidung. Weil es sich lohnt.

Diesen Denkansatz hätte man gern direkt bereits nach dem Volksentscheid verstärkt ins Visier nehmen sollen und damit den Richtungswechsel von einer liberalisierten Konzernpolitik hin zu einer demokratischen kontrollierten und auf erneuerbare Energie ausgerichteten Politik unterstreichen können.

UmweltFAIRaendern hatte das immer mal wieder angemahnt (Stadtwerke 4.0) oder auch hier: Sozial – demokratisch – klimaverträglich: Energiewende Hamburg nach dem Volksentscheid – Kommunale Netze und ein Stadtwerk.

Kleine Anfrage: Stellungnahmen der Reaktorsicherheitskommission und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Bewertung der gravierenden Sicherheitsmängel in den Rissereaktoren Tihange 2 und Doel 3

Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zum Thema „Stellungnahmen der Reaktorsicherheitskommission und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Bewertung der gravierenden Sicherheitsmängel in den Rissereaktoren Tihange 2 und Doel 3“ – Drucksache 19/4360 (PDF, siehe auch hier) – beantwortet.

Liebesgrüße aus Österreich – 40 Jahre kein AKW Zwentendorf

Im November ist es 40 Jahre her, dass die ÖsterreicherInnen für blankes Entsetzen bei der Atomindustrie sorgten. Ab jetzt wird das gefeiert (siehe auch hier). Mehr als 10.000 Menschen waren beim Shutdown-Festival dabei. Nach heftigen politischen Auseinandersetzungen und einer beispiellosen Medienkampagne der Wirtschaft entscheiden die BürgerInnen per Volksentscheid: Das fertig gebaute AKW Zwentendorf vom Typ Siedewasserreaktor (AKW Brunsbüttel) darf nicht ans Netz. Die Atomwirtschaft in Österreich war am Ende. Bis heute hat sich in dem Alpenland eine überaus atomkritische Haltung kultiviert, die dafür sorgt, dass AKW-Projekte in Großbritannien ebenso entschlossen attakiert werden wie die Projekte in den Nachbarstaaten. Die Polit-Band „Die Schmetterlinge“ sangen später auf dem Album Herbstreise – Lieder zur Lage: „Liebesgrüße aus Österreich (Zwentendorf). Global2000 informiert hier über Zwentendorf.

Der Songtext ist hier zu finden.

AKW Neckarwestheim II sicher stilllegen – Einwendungen gegen Blanko-Scheck

In Baden-Württemberg setzt die grün-schwarze Landesregierung ihren Kurs einer konzernfreundlichen Umgangsweise mit radioaktiven Risiken fort. Bürgerinitiativen kritisieren, dass bereits vier Jahre vor der Stilllegung des Block 2 des AKW Neckarwestheim eine Genehmigung erteilt werden soll und spricht von einem „Blanko-Scheck“ für den (staatlichen) Betreiber EnBW durch die Landesregierung. Die Initiativen rufen auf, Einwendungen im jetzt anlaufenden atomrechtlichen Verfahren zu erheben und stellen entsprechende Listen online zur Verfügung. UmweltFAIRaendern dokumtentiert im Folgenden von der Seite des Aktionsbündnisses Cator-Widerstand Neckarwestheim:

„Text der Sammeleinwendung – Einwendung download hier als *.pdf

Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerkes GKN II in Neckarwestheim – Frist ist Montag, 03.09.2018

Bereits 4 Jahre, bevor voraussichtlich das GKN II vom Netz genommen wird, will sich die EnBW dessen Abriss genehmigen lassen. Warum so früh? Wem nützt eine um mehrere Jahre vorgezogene Erörterung und Genehmigung? Das Umwelt­ministerium bereitet nun das Erörterungsverfahren vor, als letzten öffent­lichen Abschnitt des atomrechtlichen Verfahrens. Das aktuelle Erörterungsverfahren jetzt kann sich aber nur auf den heuten Stand der Technik und der strahlen­medizinischen Kenntnisse beziehen. Technische Neuerungen und nationale wie inter­nationale Erfahrungen, die in den kommenden Jahren beim Abriss von AKWs hinzukommen, werden ebenso wenig einbezogen werden können wie Störfälle im weiteren Betrieb.
Nur zu sagen, wir machen es ähnlich oberflächlich und EnBW-freundlich wie beim GKN I, untergräbt erneut den rechtlichen Anspruch, den BürgerInnen in dem spezifischen Erörterungsverfahren zum GKN II beanspruchen können. Das Umweltministerium hat sich der EnBW als Helfershelfer angedient und den Anspruch auf eine spezifische und wirksame Kontrolle der EnBW aufgegeben.

Wir erheben deshalb folgende Einwendungen und Forderungen:

  • die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung muss vor den Einspar-Interessen der EnBW stehen.
  • vor der Genehmigung muss von der EnBW ein radiologisches Gesamtkataster der Atomanlage sowie eine Bestandsaufnahme des gesamten radioaktiven Inventars erstellt und veröffentlicht werden, welches nicht nur auf Abschätzungen und Hochrechnungen beruht.
  • die Heraus- und Freigabe (Freimessen) von geringradioaktivem Strahlenmüll in großen Mengen u. dessen unkontrolliertes Einschleusen in die allgemeine Wiederverwertung lehnen wir als gesundheitsgefährdend ab!
  • den BürgerInnen ist eine angemessene Beurteilung des EnBW-Vorhabens in einem vorgezogenen und viel zu frühen Verfahren nicht möglich, welches zudem die einzige BürgerInnenbeteiligung überhaupt darstellt. Die geplanten Abbauschritte sind spekulativ und unkonkret beschrieben.
  • Stilllegung und Abriss müssen deshalb umfassend in mehreren öffentlichen Genehmigungs­verfahren festgelegt werden und nicht in ein späteres „internes Aufsichtsverfahren“ unter Ausschluss der BürgerInnen verschoben werden.
  • wir lehnen einen Abriss des Reaktors vor einer grundsätzlichen Klärung des langfristigen weiteren Umgangs mit radioaktivem Atommüll ab! Bis heute ist kein Endlager für hoch-, mittel- und schwachradioaktiven Müll in Sicht! Bei einem späteren Abriss nimmt die Gesamtradioaktivität ab und ist weniger gefahrvoll – wir haben also Zeit!
  • die EnBW befindet sich auch im Landesbesitz. Die Landes-Atomaufsicht – vor allem das Umweltministerium – hat dadurch ihre Neutralität verloren, ist befangen und handelt auch so!
    solange sich Brennelemente im Reaktorgebäude befinden, dürfen keine Abrissmaßnahmen vorgenommen werden!
  • kein Abtransport von radioaktivem Material, der Atommüll verbleibt bis zur Klärung des langfristigen weiteren Umgangs vor Ort. Ebenso darf Neckar­westheim nicht zum zentralen Müll-Knotenpunkt der Abfälle aus Philippsburg/Obrigheim werden.
  • sofortiges Abschalten von GKN II und aller Atomanlagen – keine weitere Atommüllproduktion!

Wir fordern die vollständige Veröffentlichung aller Antrags- und Genehmigung-Unterlagen im Internet. Sonst kann kein Erörterungsverfahren durchgeführt werden!
Wir behalten uns vor, weitere Einwendungen zu erheben und auf dem Erörterungstermin vertieft darzustellen. Wir erwarten, zu allen Verfahrens- und Genehmigungsschritten eine Mitteilung zu erhalten.

* EILT * Listen unbedingt bis spätestens Mi. 29.08.2018 (Eingang bei uns) zurücksenden, * EILT *
Pdf-download hier*

Damit wir sie gesammelt beim Ministerium einreichen können. Einwendungen senden an:
BUND-Büro Heilbronn, Stichwort GKN, Lixstr. 8, 74072 Heilbronn

Warum Einwendungen erheben?
Zu dem beantragten Abriss von GKN II in Neckarwest­heim muss vor der Genehmigung durch die Behörden eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Dazu werden die (unvollständigen) Antragsunterlagen zeitlich befristet ausgelegt. Bis zum 03.09.2018 (Eingangsfrist) besteht die Möglichkeit, Einwendungen beim Umweltministerium zu erheben (Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, Fax 0711-126-2881. Keine E-Mails!). Wir fordern dazu auf, mit diesen Einwendungen ein politisches Zeichen zu setzten. Alle, die dies machen, können dann auch an dem Erörterungstermin zu diesen Einwendungen mit Rederecht teilnehmen.

Wer eine persönlich formulierte Einwendung machen will, findet die unvollständigen amtlichen Unterlagen hier:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-radioaktivitaet/kerntechnische-anlagen/kkw-in-baden-wuerttemberg/neckarwestheim/stilllegung-und-abbau/

und hier weitere Hinweise:
www.AtomErbe-Neckarwestheim.de und http://neckarwestheim.antiatom.net

ViSdP:
Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim – www.AtomErbe-Neckarwestheim.de

Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim – http://neckarwestheim.antiatom.net“

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