Risiko: Atombombenfähiger Strahlenmüll aus Garching ins Zwischenlager Ahaus – Zdebel: „Unverantwortbares Handeln von Bund und Bayern“

Hochradioaktiver und zudem bombenfähiger Atommüll aus dem Forschungsreaktor Garching II bei München (FRM II) soll nach dem Willen des Betreibers Technische Universität München  in das Zwischenlager Ahaus in NRW transportiert werden. Auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel teilt die Bundesregierung mit, dass das atomwaffenfähige russische Uran trotz der Proliferationsrisiken vor der weiteren Zwischenlagerung nicht abgereichert und für den Missbrauch unschädlich gemacht werden soll. Konzepte zur Abreicherung (Konditionierung), obwohl in den Betriebs-Genehmigungen gefordert, liegen bis heute nicht vor.

Zdebel: „Weltweit ist der FRM II der einzige Reaktor, der nach der Tschernobyl-Katastrophe mit hochangereichertem und atomwaffenfähigem Uran in Betrieb genommen wurde. Die USA haben sich geweigert, das erforderliche Uran zu liefern. Stattdessen stammt das Uran aus Russland, die Fertigung der Brennelemente erfolgt in Frankreich. Genug für eine schmutzige Atombombe. Auf diese Problematik geht die Bundesregierung aber bezeichnenderweise in ihren Antworten auf meine Fragen nicht ein. Die Frist, nach der bis Ende 2018 in Garching Brennelemente mit deutlich niedriger angereichertem Uran eingesetzt werden sollen, wird von Betreibern, Land und Bund abermals ignoriert, ohne jede Konsequenz für den Betrieb der Anlage.

Obwohl bereits in der 3. Teilerrichtungsgenehmigung im Punkt 5.2. ein Konzept die Konditionierung der waffenfähigen Atomabfälle gefordert wird, ist bis heute laut Bundesregierung nichts in der Richtung geschehen.

„Das ist skandalös und unverantwortlich“, so Zdebel weiter: „Trotz der Missbrauchsrisiken, wie sie laut einem Gutachten des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR) im Auftrag des ‚Nationalen Begleitgremiums‘ bei der geplanten Zwischenlagerung in Ahaus bestehen, werden auch diese Proliferations-Risiken von Bundes- und Landesregierung und den Betreibern verharmlost und ignoriert. Brennelemente mit hochangereichertem Uran wie die aus Garching müssen vor der Zwischenlagerung abgereichert werden.“

Voraussichtlich 2019 soll der atomwaffenfähige Strahlenmüll aus Garching per LKW in das Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Dabei sollen spezielle gepanzerte Fahrzeuge und ein neuer noch zu genehmigender Behälter zum Einsatz kommen. Doch dort darf der Atommüll nach den derzeitigen Genehmigungen lediglich bis Mitte der 2030er Jahre aufbewahrt werden. Ein Endlager dürfte aber erst deutlich nach dem Jahr 2050 bereitstehen.

Zdebel: „Die Bundesregierung und die Verantwortlichen Betreiber müssen aufhören, die Gefahren mit dem Atommüll zu verharmlosen und zu ignorieren. Atommüll einfach wie auf einem Rangierbahnhof hin und her zu karren, setzt die Bevölkerung großen Risiken aus. Es braucht endlich eine umfassende Sicherheitsdebatte für ein tragfähiges Atommüllkonzept und dazu gehört auch, die Bevölkerung zu beteiligen, die die Risiken zu tragen hat.“

 

 

Tricksereien beim geplanten Atommülllager Schacht Konrad

Mit einer weiteren Kleinen Anfrage versucht der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Die LINKE) von der Bundesregierung mehr Auskünfte über Vorfälle und Probleme beim weiteren Ausbau des geplanten Atommülllagers im Schacht Konrad in Salzgitter zu erhalten. Die Antworten zeigen, dass es kaum gelingen kann, die veralteten Planungen an die Anforderungen für die Atommülllagerung anzupassen. Erst vor wenigen Wochen musste die Bundesregierung eingestehen, dass sich die schon verspätete für 2022 vorgesehene Inbetriebnahme nun bis ca. 2027 verzögern dürfte.

Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:  „Laufend werden für Schacht KONRAD Änderungsgenehmigungen erteilt, inzwischen nahezu jeden Monat. Egal worum es sich handelt, immer werden sie als unwesentlich eingestuft, um ja nicht den Planfeststellungsbeschluss infrage stellen zu müssen. Denn eine Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik wäre das Aus für das Projekt KONRAD. Bisher sind 35 Änderungsgenehmigungen erteilt, weitere sind bereits beantragt. Und dabei handelt es sich nicht um Kleinigkeiten. Es geht um technische Einrichtungen, Notfallplanungen, neue Bohrungen, aber auch um die Abruflogistik und die spätere Behandlung der radioaktiven Abfälle. 2009 und 2014 wurde sogar die Zahl der Radionuklide um insgesamt 75 erweitert, die später in KONRAD später eingelagert werden dürfen. Alles unter der Hand, ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Am Ende entsteht ein ganz anderes Atommülllager als es 2002 vom niedersächsischen Umweltministerium genehmigt wurde.

Ein wichtiger Grund dafür ist, dass es sich um ein völlig veraltetes Projekt handelt, das jetzt mühsam an heutige Anforderungen angepasst werden soll. Aber am Ende wird es eine alte Anlage bleiben, mit lauter Hilfskonstruktionen, die niemals dasselbe Sicherheitsniveau erreichen kann wie ein neues, extra zu diesem Zweck errichtetes Atommüll-Endlager. Die Lasten und die Gefahren, die damit der Bevölkerung aufgebürdet werden, sind nicht zu verantworten. Schacht KONRAD ist der Beweis, dass die Bundesregierung sich weigert, den vielbeschworenen Neuanfang in der Endlagerpolitik wirklich einzuleiten.“

Rekommunalisierung und Kohleausstieg bei der Hamburger Fernwärme – Moorburg soll draußen bleiben

Wie steht es bei der Rekommunalisierung der noch zu Vattenfall gehörenden Fernwärme in Hamburg? Der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat 2013 verbindlich geregelt, dass die Stadt Hamburg den 100 prozentigen Rückkauf betreiben muss. Der damalige Bürgermeister Olaf Scholz, Gegner der Rekommunalisierung, hatte in Folge des Volksentscheids einen schon damals für viele erstaunlich hohen Rückkaufpreis mit Vattenfall vereinbart. Ein Argument für den hohen Preis damals: Damit keine langjährigen Klagen über die Rechtmäßigkeit einer Rekommunalisierung von Vattenfall für die Beschäftigten zur Hängepartie würden, wurde dieser Streit bzw. der Klage-Verzicht von Vattenfall eingepreist.  Heute ist davon nicht mehr die Rede. Stattdessen kommen Wirtschaftsgutachten zu dem Ergebnis, dass die Fernwärme-Gesellschaft in nur fünf Jahren runde 300 Millionen Euro an Wert verloren hat. Dennoch bleibt es dabei: Die Fernwärme ist nicht nur ein wichtiges Instrument für mehr Klimaschutz. Auch lassen sich mit der Fernwärme weiterhin ordentliche Gewinne einfahren. Eben deshalb fährt Vattenfall einen Konfliktkurs gegen die Stadt und den Volksentscheid, um den Verkauf zu torpedieren. Und Vattenfall will weiter den Kohleausstieg blockieren und das Klimamonster Moorburg in die Fernwärme einbinden.

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Der heutige Finanzsenator und damalige Fraktionsvorsitzende der SPD in der Bürgerschaft, Andreas Dressel, äußert sich eher zurückhaltend. Er wolle natürlich den verbindlichen Volksentscheid umsetzen, aber nicht um jedem Preis. Über die politischen Gründe für den Preis allerdings schweigt er heute. Beim NDR sagte er vor kurzen: „Laut Volksentscheid muss die Stadt das Fernwärmenetz von Vattenfall zurückkaufen. Allerdings dürfe die Stadt dürfe „nicht mal eben 300 Millionen Euro zu viel zahlen“, so Dressel. Ein Gutachten hatte ergeben, dass das Fernwärmenetz nur noch einen Wert 645 Millionen Euro hat. Ein Dilemma für den Senat, denn dieser hatte 2013 einen Mindestkaufpreis von 950 Millionen Euro mit Vattenfall vereinbart. „Die Stadt wird nur verpflichtet zu rechtlich zulässigen Maßnahmen. Und genau das loten wir aus. Wir fühlen uns dem Votum des Volkes verpflichtet. Aber wir werden das ordentlich machen und in diesem Rahmen verhandeln“, sagte Dressel.“

Jens Kerstan, grüner Umweltsenator hatte jüngst angekündigt, bis 2025 den Kohleausstieg in der Fernwärme vollziehen zu wollen. Damit legt er sich mit Vattenfall an. Denn der Konzern will unter allen Umständen das Kohle-Klimamonster Moorburg in die Fernwärme einbinden, wenn die bisherigen Heizkraftwerke in Wedel und Tiefstack entweder abgeschaltet oder auf Gas als Brennstoff umgestellt werden.

Druck macht auch die erfolgreiche Volksinitiative Tschüss Kohle, mit der sich Senat und Bürgerschaft jetzt parallel zur anstehenden Rekommunalisierung der Fernwärme befassen müssen. Der rot-grüne Koalitionsvertrag hat eine klare Ansage: Moorbug darf in der Fernwärme keine Rolle spiele. Eben das hat Kerstan jüngst erneut der Welt in einem Interview noch einmal in die Feder diktiert:

Die WELT fragte nach, wie der Stand der Verhandlungen mit Vattenfall ist, bei denen es zwei Streitpunkte gäbe: „Die Frage, ob das Kohlekraftwerk Moorburg an das Fernwärmenetz angeschlossen wird. Und die Frage, wie viel das Fernwärmenetz kosten wird. Vertraglich vereinbart sind 950 Millionen Euro, ein Gutachten beziffert den Wert des Netzes aber nur auf 640 Millionen Euro …“

Kerstan sprach von erwartet schwierigen Gesprächen, weil „Vattenfall kein einfacher Partner“ wäre. Explizit sprach er die Vorgängerregierung und deren Vertragsverhandlungen mit Vattenfall an: „Von daher muss man schon sagen, dass die Verträge, die der Vorgängersenat geschlossen hat, eine schwierige Hürde darstellen, die nicht einfach zu nehmen ist.“

Der Umweltsenator zur Welt: „Unser Eindruck ist, dass Vattenfall das Unternehmen nicht verkaufen möchte, sondern dass der Konzern den Wärmebereich sowohl in Deutschland als auch in Europa gerne ausbauen möchte. Und weil das so ist, kann Vattenfall hier in Hamburg auch gut damit leben, dass der Unternehmenswert unter dem vereinbarten Mindestpreis liegt, weil das unsere Verhandlungsposition als Stadt deutlich schwieriger macht.“ Noch laufen die Verhandlungen, bis November muss eine Entscheidung getroffen sein. Für uns ist allerdings klar, dass wir kaufen wollen. Insofern geht es jetzt darum zu sehen, inwieweit es vertretbar ist, den Mindestpreis von 950 Millionen Euro zu zahlen. Wenn es dafür eine rechtliche Möglichkeit gibt, kann es darüber keine Diskussion geben. Aber ganz unabhängig davon, ob wir kaufen oder nicht, ist für uns ganz klar: Der Ersatz des Kohlekraftwerks Wedel wird durch unser innovatives und ökologisches Konzept erfolgen, ohne die Einbindung von Moorburg. Alles andere ist mit den Grünen nicht zu machen.“

Das ist nicht nur für Vattenfall, sondern auch an die Adresse der SPD eine klare Ansage mit dem Hauch einer angekündigten Regierungskrise für den Fall, dass der rote Koalitionspartner sich in alter Tradition doch erneut eher an den wirtschaftlichen Interessen von Vattenfall orientiert und am Ende Volksentscheid, Klimaschutz und Daseinsvorsorge über Bord gehen lassen will. Wie war das doch mit der Erneuerung bei der SPD?

AKW Krümmel: Mehr Sicherheit beim Rückbau – Einwendungen jetzt möglich

Die Öffentlichkeitsbeteiligung beim geplanten Rückbau des AKW Krümmel in Schleswig-Holstein hat Mitten in den Sommerferien begonnen. Damit besteht nun die Möglichkeit, Verbesserungen beim Strahlenschutz auch im Rückbauverfahren einzufordern. Der Erörterungstermin, bei dem die Argumente der BürgerInnen zwischen Genehmigungsbehörde und Betreiber Vattenfall diskutiert werden, soll passenderweise wenige Tage vor Weihnachten am 11. Dezember stattfinden. Terminfestlegungen, die nicht eben von einem gesteigerten Interesse an Bürgerbeteiligung zeugen. „Nur wer jetzt eine Einwendung erhebt, hat auch später ein Klagerecht“, schreibt das Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atomenergie auf seiner Homepage und veröffentlicht dort alle Links, um die Antragsunterlagen von Vattenfall einzusehen.Bis zum 24. September können dann Einwendungen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Da es bislang keine Endlager gibt, bleiben die hochradioaktiven Brennelemente noch für Jahrzehnte am Standort bei Geesthacht. Weil sich der Ausbau des Schacht Konrad seit Jahren immer wieder verzögert und seine Inbetriebnahme fraglich bleibt, soll wie an den meisten anderen AKW-Standorten auch in Krümmel eine Lagerhalle für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll gebaut werden.

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Downloads (hier als ZIP):

Infoblatt:_Warum Einwendungen erheben, PDF, Liga

Mustereinwendung Einzelperson: word; pdf

Mustereinwendung  Sammelliste: pdf

Über den Beginn der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen informiert die zuständige Behörde in Kiel hier. Die entsprechenden Unterlagen und Gutachten, mit denen Vattenfall das Genehmigungsverfahren bei der Atomaufsicht betreibt, sind hier online verfügbar: (Dokumentation des folgenden: Stand 25. Juli 2018, alle Dokumente befinden sich auf dem Server der Atomaufsicht SH, eine Kopie der unten aufgelisteten Dateien sind hier als ZIP zum download verfügbar)

Dokumentation der Seite mit den Antragsunterlagen bei der Atomaufsicht SH:

Kernkraftwerk Krümmel

Eigentümer sind Vattenfall (50 Prozent) und PreussenElektra (50 Prozent). Die Netzanbindung erfolgte am 28. September 1983. Im Anschluss an eine Atomgesetzänderung infolge der nuklearen Unfälle im japanischen Fukushima erlosch am 6. August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für acht der noch 17 bis dahin betriebenen Kernkraftwerke, unter ihnen auch die Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel aus Schleswig-Holstein. Das Kernkraftwerk Krümmel hatte zuvor bereits – ausgenommen von wenigen Betriebstagen im Juni / Juli 2009 – seit dem 28. Juni 2007 stillgestanden.

Vattenfall beantragte im August 2015 bei der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel.

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel sowie Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager des Kernkraftwerkes Krümmel (LasmAaZ)

Im folgenden finden Sie alle Unterlagen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Genehmigungsverfahren

  • zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel und
  • zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe (LasmAaZ)

öffentlich zugänglich sind. Die Unterlagen werden in der Zeit vom 24. Juli 2018 bis einschließlich 24. September 2018 im Rathaus der Stadt Geesthacht und in der Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) in Kiel zur Einsichtnahme ausgelegt. Innerhalb dieses Zeitraums können Einwendungen gegen die Vorhaben beim Energiewendeministerium (Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz), Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel oder bei der Stadtverwaltung Geesthacht, Markt 15, 21502 Geesthacht erhoben werden.

Die Reaktorsicherheitsbehörde plant, innerhalb der Auslegungsfrist erhobene Einwendungen ab dem 11. Dezember 2018 im Rahmen eines nichtöffentlichen Erörterungstermins zu erörtern. Alle Personen, die Einwendungen erhoben haben, können diese dort näher erläutern. Der Betreibergesellschaft wird dann die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen.

Wann die Reaktorsicherheitsbehörde über die Genehmigungsanträge abschließend entscheidet, ist noch nicht absehbar.

Unterlagen zur Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel

Unterlagen zum Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager des Kernkraftwerkes Krümmel (LasmAaZ)

Datenschutzhinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erhebung von Einwendungen im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

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