Zivile Atomenergie – Baukasten für die Atombombe

Die militärischen Risiken globaler Konflikte wachsen. Eine neue Dimension erhält dabei auch die Entwicklung neuer taktischer Atomwaffen und deren möglicher Einsatz. Immer sichtbarer wird aber auch: Ohne die vermeintlich friedliche Atomenergienutzung zur Stromerzeugung ist es heute ökonomisch dauerhaft kaum möglich, ein umfangreiches Repertoire von Atomwaffen zu entwickeln und einsatzbereit zu halten. Es gibt Atomunternehmen wie die teilweise auch deutsche URENCO, die innerhalb nur weniger Wochen von jetzt zivil auf militärisch umschalten könnten – wenn das politisch verlangt würde. Mit dem Einstieg in die Atomenergienutzung zur Stromerzeugung ist immer auch die Option mit  im Spiel, diese Technologie zur Herstellung von Atomwaffen einzusetzen. Das wissen auch die Vereinigten Arabischen Emirate, wo Ende des Jahres Schritt für Schritt neue Atomreaktoren in Betrieb gehen. Auch Saudi-Arabien könnte einen Deal mit den USA abschließen, zunächst 16 Atommeiler in der Wüste zu bauen – ein Atomforschungsreaktor ist so gut wie fertig. Grund genug, dass die internationale Ärzteorganisation IPPNW mit einer Informationsschrift warnt: „Atomenergie – der Treibstoff für die Bombe“ (PDF, siehe auch hier). Weiterführende Hinweise finden sich zu dem Thema Atomenergie auch in der Presseerklärung. Mit einer neuen Uran-Batterie – einem „Mini-Atomreaktor“ – und neuen Atom-Brennstoffen befasst sich auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Die Linke) unter anderem hier.

Siehe aktuell mehr zum Thema:

Neue Atom-Reaktoren: Uran-Batterien und Atombrennstoff mit deutscher Beteiligung

Die teilweise deutsche URENCO entwickelt gemeinsam mit anderen Unternehmen trotz des beschlossenen Atomausstiegs einen neuen, als „Uran-Batterie“ bezeichneten Atom-Reaktor. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Micro- oder Small-Modular-Reactor (MMR, SMR) mit einer thermischen Leistung von 10 MW, der sowohl Strom als auch Wärme erzeugen soll. Dieser soll mit einem Brennstoff namens TRISO betrieben werden. URENCO will außerdem einen neuen Brennstoff entwickeln, der auch für weitere nukleare Einsätze geeignet sein soll (siehe WNN). Dieser wird als HALEU (High Assay Low Enriched Uranium) bezeichnet und ist bei einem Anreicherungsgrad von nur knapp unter 20 Prozent des spaltbaren Uran235 fast atomwaffenfähig. Die Bundesregierung ist über diese HALEU-Pläne der URENCO informiert. Die Atomkonzerne RWE und E.on halten gemeinsam ein Drittel an der URENCO, die Uranfabriken in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und den USA betreibt und Atomkraftwerke in aller Welt mit angereichertem Uranbrennstoff versorgt.

Die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau ist – wie auch eine Uranfabrik in Lingen – vom Atomausstieg ausgenommen. Anträge im Bundestag, diese Fabriken endlich in den Atomausstieg einzubeziehen und stillzulegen, sind von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bislang abgelehnt worden.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) warnt angesichts der angestrebten erweiterten Einsatzgebiete nuklearer Technologien vor wachsenden Risiken sowohl für die Umwelt als auch hinsichtlich des militärischen Missbrauchs.

„Technische, aber auch politische Entwicklungen führen dazu, dass die Grauzonen zwischen vermeintlich ziviler und militärischer Atomenergie immer größer werden“, so der  Abgeordnete jüngst in einer ARD-Sendung zum Thema „Das Atomwaffen-Kartell – Ende der Abrüstung?“.

Die Entwicklungen unter Beteiligung der URENCO an dem Reaktor-Model einer „Uran-Batterie“ sollen dazu führen, neue Einsatzgebiete und -Märkte für Nuklear-Technologien zu erschließen. Ein Schwerpunkt der Entwicklungsarbeiten findet in Kanada statt. Angestrebt wird, nach der andauernden Entwicklungsphase einen entsprechenden Reaktor bis zum Jahr 2026 zu bauen und zu betreiben.

Ein Sprecher von U-Battery erklärte dazu vor wenigen Tagen: „Die innovative SMR-Technologie von U-Battery zielt darauf ab, Dieselkraftstoff durch saubere, sichere und kostengünstige Energie für eine Vielzahl von Anwendungen zu ersetzen, einschließlich abgelegener Gemeinden und anderer netzferner Standorte, wie z.B. Bergbauaktivitäten in nördlichen Regionen.“ (Eigene Übersetzung, hier das Original auf der Homepage von U-Battery.)

An der Entwicklung von kleinen nuklearen Reaktoren ist aber auch z.B. das US-Militär interessiert, das damit die Strom- und Wärmeversorgung für ihre Basen und Einsätze sicherstellen will.

Anfang Februar 2019 hatte URENCO in den USA angekündigt, sich mit neuen Uranbrennstoff am Betrieb künftiger Atomreaktor-Modelle zu beteiligen. Während heute in den meisten kommerziellen AKWs das spaltbare Uran-235 bis maximal ca. 5 Prozent angereichert wird, sollen künftig Anreicherungen von bis zu 19,75 Prozent betrieben werden. Ab 20 Prozent wird von hochangereichertem Uran gesprochen.

Brisant ist die Entwicklung dieses neuen höher angereichertem Brennstoffs auch mit Blick auf mögliche militärische Einsatzmöglichkeiten. Erst vor wenigen Wochen hatte das US-Verteidigungsministerium Interesse an kleinen mobilen Reaktoren für „rapid response scenarios“ bekundet, die mit HALEU betrieben werden sollen. Auch US-amerikanische Unternehmen und Forschungseinrichtungen arbeiten an HALEU für neue Reaktormodelle und Einsatzgebiete.

Weitere Informationen zum dem Thema HALEU finden sich unter den folgenden Links:

Nach Bundesrechnungshof-Bericht: „Rückholung des ASSE-Atommülls muss oberste Priorität bleiben.“

„Die Rückholung des radioaktiven Atommülls in der ASSE II muss weiterhin höchste Priorität haben. Nur so können die massiven Umweltfolgen im Falle eines unkontrollierten Absaufens durch die bestehenden Wasserzugänge hoffentlich verhindert werden.“ So kommentiert Hubertus Zdebel, zuständiger Bundestagsabgeordneter für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE die Meldungen über den Bericht des Bundesrechnungshofes. „Wir werden uns den Bericht sehr genau ansehen“, sagte Zdebel weiter und betonte:

„Dass bei der notwendigen Rückholung der ASSE-Abfälle enorme Kosten-Risiken ins Haus stehen, war schon zum Zeitpunkt absehbar, als im Bundestag das Gesetz zur Rückholung der ASSE-Atomabfälle als einzige verantwortbare Umgehensweise verabschiedet wurde. Dass die Kostenrisiken allein beim Steuerzahler liegen, ist Ergebnis einer unverantwortlichen Atom-Förder-Politik zugunsten der Atomkonzerne durch vorherige Bundesregierungen. Das haben wir als LINKE immer kritisiert. Deshalb müssen jetzt alle Beteiligten mit dem Kosten sehr sorgfältig umgehen. Das werden wir prüfen und im Bundestag in den zuständigen Gremien zum Thema machen“, kündigte der Abgeordnete an.

Fridays for Future goes to Umweltausschuss Bürgerschaft Hamburg

Fridays for Future Abteilung Hamburg hat nun einen Forderungskatalog an die Hamburger Bürgerschaft und den Senat vorgelegt, in dem ein klimaneutrales Hamburg bis 2035 gefordert wird. Dazu zählt auch ein Ausstieg aus der Kohleverbrennung, der bis 2025 umgesetzt werden soll. Weitere Forderungen zielen auf massive Massnahmen zum Klimaschutz in den Bereichen Stadtentwicklung und Verkehr. Darüber debattierten die VertreterInnen von FFF-HH gestern mit dem Umweltausschuss der Bürgerschaft. Die Klimastreikenden mischen sich damit nun auch mit konkreten Forderungen in den kommenden Wahlkampf für die Bürgerschaftswahlen im Februar 2020 ein. UmweltFAIRaendern dokumentiert die Forderungen von FFF Hamburg an Bürgerschaft und Senat hier als PDF. Parallel zu diesen Forderungen geht auch der Protest auf der Straße und der Streik weiter. Nächster geplanter Höhepunkt soll ein internationaler Streiktag am 20. September werden:

 

Rechtwidrige Nutzung von hochangereichertem Waffen-Uran im Reaktor Garching – Bundesregierung bleibt tatenlos

Die Bundesregierung wird offenbar nicht in den von der bayerischen Staatsregierung geduldeten möglicherweise rechtswidrigen Betrieb des Atomforschungsreaktor FRM II in München Garching eingreifen. In der Antwort auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) teilt die Bundesregierung jetzt lediglich mit, dass das Bundesforschungsministerium (BMBF) mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWK) „derzeit zum weiteren Vorgehen bei der Umstellung des Betriebs des Forschungsreaktors FRM II auf einen Brennstoff mit deutlich geringerer Anreicherung in Gesprächen mit dem StMWK“ sei. Ob oder in welcher Weise das Bundesumweltministerium aktiv wird, ist der Antwort nicht zu entnehmen. (Siehe Frage 166, Drucksache 19/12234 (PDF). Der vollständige Wortlaut von Frage und Antwort ist unten dokumentiert.)

Hubertus Zdebel, zuständiger Sprecher für Atomaussteig in der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Der Betrieb eines Forschungsreaktors mit hochangereichertem atomwaffenfähigem Uran ist kein Pappenstiel. Hier müssen rechtlich höchste Maßstäbe gelten. Weil es damals bei der Genehmigung massive internationale Proteste gab, war der Einsatz derartiger Brennelemente in der Betriebs-Genehmigung strickt befristet worden. Das jetzt zu ignorieren und als eine Art Nebensache abzutun ist auch in der internationalen Lage verheerend. Deutschland gibt international ein katastrophal schlechtes Vorbild ab, wenn jetzt nicht stillgelegt wird. Eigentlich gibt es da kein vertun: Die Bundesregierung muss Bayern anweisen, die Genehmigung für den Forschungsreaktor FRM II aufzuheben.“

Hintergrund: Anfang Juli hat ein Rechtsgutachten der Atomrechts-Expertin Cornelia Ziehm ergeben, dass der weitere Betreib des Forschungsreaktors in Garching rechtlich unzulässig wäre, weil trotz einer einschränkenden Inhaltsbestimmung in der Genehmigung der Einsatz der hochangereicherten und atomwaffenfähigen Uran-Brennelemente seit 2010 fortgesetzt worden ist. Um die Risiken eines militärischen Missbrauchs zu begrenzen, laufen weltweit Bemühungen, derartig hochangereicherte Brennstoffe nicht mehr zuzulassen. Ausgerechnet die deutsche Haltung und Praxis läuft diesen Bemühungen zuwider.

Dokumentation (Siehe Frage 166, Drucksache 19/12234 (PDF)): Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestages, 6. August 2019 auf die Fragen von MdB Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 07/426 vom 29. Juli 2019 (Eingang im Bundeskanzleramt am 31. Juli 2019) beantworte ich wie folgt: Frage 07 /426

„Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Genehmigung und des weiteren Betriebs des Forschungsreaktors FRM II in München Garching, nachdem mit der Vorlage eines Rechts-Gutachtens aufgezeigt wurde (SZ Regionalausgabe – München West, 11.07.2019, S.R3 sowie https://www.sueddeutsche.de/muenchen/garching-forschungsreaktor-tu-muenchen-gutachten-1.4519547), dass der weitere Betrieb des Forschungsreaktors rechtswidrig wäre, weil rechtlich bindende Inhaltsbestimmungen hinsichtlich des Einsatzes von hochangereichertem Uran vorliegen, die vom Betreiber nicht entsprechend den Fristen umgesetzt wurden und die, weil es sich nicht lediglich um Nebenabsprachen handelt, dazu führen müssen, dass entweder das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz oder aber das Bundesumweltministerium den weiteren Betrieb untersagen muss, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser atomrechtlich und hinsichtlich des Umgangs mit atomwaffenfähigen Materialien wichtigen Angelegenheit ergreifen (bitte Schlussfolgerungen und Maßnahmen jeweils begründen)?“

Antwort

„Die Stellungnahme „Rechtliche Konsequenzen der Nichteinhaltung der Maßgabe der 3. Teilgenehmigung des FRM-II zur Umrüstung auf Brennstoff mit abgesenktem Uran-235-Anreicherungsgrad“ im Auftrag der Bayerischen Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, des Umweltinstituts München e.V„ des Bund Naturschutz in Bayern e.V. sowie der Bürger gegen  Atomreaktor Garching e.V. liegt auch dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vor. Für deren rechtliche Bewertung ist zunächst die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in Bayern, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt  und Verbraucherschutz (StMUV), zuständig.

Nach bisheriger Einschätzung des StMUV hätten die wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse der vergangenen Jahre, die in intensiven internationalen Forschungsarbeiten gewonnen wurden, gezeigt, dass die Auflage in der Betriebsgenehmigung, mit der die Technische Universität München zu einer Umrüstung des Reaktors zum 31 . Dezember 2010 verpflichtet werden sollte, auf eine weltweit objektiv unmögliche Handlung gerichtet gewesen sei, die zu dem festgelegten Zeitpunkt aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen konnte. Daher entfalte die Auflage in der Betriebsgenehmigung – auch für den später zwischen Bund und Land vereinbarten Umrüstungszeitpunkt – keine Rechtswirkung. Die Gültigkeit der Betriebsgenehmigung werde dadurch nicht berührt. Das BMU hat das StMUV gebeten, nunmehr auch im Hinblick auf das aktuell bekannt gewordene Rechtsgutachten gegenüber dem BMU zu seiner genehmigungsrechtlichen Position Stellung zu nehmen.

Das BMU setzte sich bereits vor Inbetriebnahme des Forschungsreaktors für die Umrüstung auf niedriger angereichtes Uran ein und tut dies noch immer. Die Umrüstung des FRM II auf einen Betrieb mit niedriger angereichertem Uran von höchstens 50 Prozent U-235 wird weiterhin angestrebt. Da es Schwierigkeiten bei der Entwicklung der dazu benötigten hochdichten Brennstoffe gab, wurde in einer Vereinbarung der Umrüstungstermin von Ende des Jahres 2010 auf Ende des Jahres 2018 verschoben. In dieser Vereinbarung wurde zwischen den Parteien Bundesrepublik Deutschland –  vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) – und dem Freistaat Bayern – vertreten durch das Bayerische Staatministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWK) – vereinbart, sich bis Ende des Jahres 2016 darüber zu verständigen, ob eine Umrüstung bis zum Ende des Jahres 2018 zu erreichen ist. Da dies nicht der Fall war, befindet sich die Bundesregierung, vertreten durch das BMBF, derzeit zum weiteren Vorgehen bei der Umstellung des Betriebs des Forschungsreaktors FRM II auf einen Brennstoff mit deutlich geringerer Anreicherung in Gesprächen mit dem StMWK.“ (PDF)

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