Nachgefragt: BMU, BGE und Atommüll-Endlager-Filz?

Atommüll-Endlager-Filz? Michael Sailer, langjähriger Geschäftsführer des Öko-Instituts und Chef der Entsorgungskommission, einem Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), ist laut BMU „fachlich intensiv“ an der Entwicklung von Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen und den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im BMU beteiligt. Nun wurde außerdem bekannt, dass Sailer seit Juli obendrein per Vertrag hochdotierter Berater bei der zum Geschäftsbereich des BMU gehörenden Bundesgesellschaft für Endlager mbH (BGE, Auftragsvergabe PDF) ist, die für die spätere Anwendung dieser Verordnungen zuständig ist. „Das hat mehr als nur ein Gschmäckle und wirft kein gutes Licht auf das neu angelaufene Suchverfahren für einen Gorleben-Ersatz“, stellt Hubertus Zdebel von der Bundestagsfraktion DIE LINKE fest und hat bereits in der letzten Woche eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung auf den Weg gebracht, in der er Aufklärung über diesen Vorgang fordert und nach weiteren ähnliche Vorfällen in den letzten Jahren fragt.

Die Schriftliche Frage im Wortlaut:
Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Vorsitzende der Entsorgungskommission (ESK), einem Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), an der Erarbeitung an den in der Öffentlichkeitsbeteiligung  befindlichen Entwürfen der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und den Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (siehe: https://www.dialog-endlagersicherheit.de) laut öffentlicher Aussage des BMU am 14. September 2019 auf dem Symposium „Endlagersicherheit – Der Weg zum sicheren Einschluss“ mit anderen „fachlich intensiv“ an der Erstellung der Verordnungsentwürfe beteiligt war (siehe dazu das auf der genannten Internetseite hinterlegte Video etwa Minute 46,31) und außerdem in diesem Bereich für die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE, siehe Bekanntmachung vergebener Aufträge: Deutschland-Remlingen: Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen, 2019/S 143-353025, https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:353025-2019:TEXT:DE:HTML, siehe insbesondere dort als kurze Leistungsbeschreibung: „Beratung zu Kriterien und Anforderungen sowie Umsetzung von Sicherheitsanalysen gemäß Standortauswahlgesetz bis hin zu Strategien zur Vermittlung der Öffentlichkeit“, Vertragsabschluss 22.07.2019) tätig ist, deren kaufmännische Geschäftsführerin wie auch der Auftragnehmer bis vor kurzem beim Öko-Institut tätig waren (www.oeko.de, Geschäftsbericht 2018), und welche Gutachten bzw. Dienstleistungen (bitte genaue Angabe) wurden von BMU und BGE seit 2017 jeweils vergeben, in dem Auftragnehmer*innen in ähnlicher Weise sowohl für das BMU als auch die BGE tätig waren bzw. sind?

Dse4Zdebel

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