Ausgestrahltes Bundesamt, die Suche nach einem Atommüll-Endlager, aber dauerhaft und diese Sache mit und erstmal nicht Öffentlichkeit!

„Heute-Show“ mal etwas anders. Das unter orwellscher Sprachpräzision segelnde „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ widmet sich auf seiner Homepage in Länge, Höhe und Breite „den Darstellungen des Vereins „ausgestrahlt“ zum Standortauswahlverfahren“ in der Frage: Wie verdammt lässt sich der enorm große Berg von (hochradioaktivem) Atommüll über absurd lange Zeiträume möglichst sicher lagern und wie sieht angesichts dieser enormen Herausforderung die maximal beste demokratische Form von Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Beteiligung von Betroffenen aus, einen solchen Ort zu finden – na gut es gibt das Standortauswahlgesetz!? Wischmeiermirdasnichtwegjetzt!

Da werden von der Bundeseinrichtung BfE im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMU), also einem sagen wir mal „ziemlich manifest staatlichen Ding“, jede Menge Sachen zusammengetragen, die einer politischen Debatte wohl zugehörig sind, die man sich engagiert und auch leidenschaftlich – um zu diskutieren – gern um die Ohren hauen kann. Wo sich dieses Bundesamt sachlich fachlich vergallopiert, darüber hat Michael Mehnert im Endlagerdialog bereits einiges geschrieben und hier auch noch über anderen internen Ärger im BfE. Klar auch, dass ausgestrahlt das nicht auf sich sitzen lässt und auf die Darstellungen des Bundesamtes für ausgestrahlte Entsorungsicherheiten… äh Atommüll-Amt antwortet (PDF). Aber! Ist das kluge und faire Politik und darf das BfE Politik? Sich zu .ausgestrahlt in dieser Umfänglichkeit auf der eigenen Homepage äußern – nicht aber z.B. in aller Klarheit zum viel frecheren Koalitionsvertrag in Bayern mit einem ebensolchen umfassenden Beitrag Stellung nimmt? Mmh? Wie war das mit Glaubwürdigkeit und lernendem Verfahren und sich selbst hinterfragenden Institutionen? Das ganze passiert, nachdem erst vor wenigen Wochen eben dieses BfE-Atommüll-Amt und ihr Präsident Wolfram König rechtlich gegen die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg vorgegangen war und sich erst vor wenigen Wochen vor Gericht verglichen hat. Was das mit Heute-Show und also Satire zu tun hat? Das „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ lässt mitteilen, dass ein bereits für den 18. Mai angekündigtes „Forum Öffentlichkeitsbeteiligung“ leider leider nun doch nicht stattfinden kann. „Der Themenschwerpunkt „Öffentlichkeitsbeteiligung“ wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Diskussion gestellt.“ (Siehe: https://www.base.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BASE/DE/2019/0418-forum-zwischenlagerung.html)

Dokumentation:

1. Die Erwiderung von ausgestrahlt auf die Kritik des Bundesamts (PDF auf diesem Server).

2. Zu den Darstellungen des Vereins „ausgestrahlt“ zum Standortauswahlverfahren

 ene mene meh ...Quelle: BfE

Mit der Suche nach dem bestmöglich sicheren Standort für hochradioaktive Abfälle steht Deutschland vor besonderen Herausforderungen. Die Zeiträume, die dabei zu betrachten sind, entziehen sich unserer Vorstellungskraft – nämlich eine Million Jahre. Dementsprechend einzigartig ist auch das Auswahlverfahren, das 2017 von Bundestag und Bundesrat im überparteilichen Konsens beschlossen wurde. Es gibt kein vergleichbares Infrastrukturprojekt in Deutschland, bei dem der Gesetzgeber eine so umfassende und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht. Dies ist eine der Konsequenzen, die aus den seit Jahrzehnten unbeantworteten Fragen nach einer sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle gezogen wurden.

Ohne fachliche und politische Vorfestlegungen

Momentan befindet sich das Standortsuchverfahren noch am Anfang. Das Endlager soll am Ende in einer tiefen geologischen Schicht errichtet werden. Ohne jegliche fachliche oder politische Vorfestlegungen wird zunächst ganz Deutschland hinsichtlich seiner geologischen Situation betrachtet – es wird daher von einer „weiße Landkarte“ gesprochen.

Bevor überhaupt erste Ergebnisse der Erhebung vorliegen, hat die Organisation „.ausgestrahlt e.V.“ eine Deutschlandkarte veröffentlicht, in der sie 129 Landkreise und kreisfreie Städte in Deutschland als vermeintliche potenzielle Standorte für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle benennt. Dies hat in einigen Gemeinden Verunsicherung ausgelöst. Seitdem verbreitet „.ausgestrahlt e.V.“ über Publikationen und Teilnahmen an regionalen Diskussionsveranstaltungen seine interessengeleiteten Informationen zum Standortauswahlverfahren.

Zur Rolle des Vereins „ausgestrahlt“

Dem Sprecher des Vereins „.ausgestrahlt e.V.“, Jochen Stay, wurde eine aktive Mitarbeit in der vom Bundestag und Bundesrat eingesetzten „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ angeboten. Die gesamtgesellschaftlich zusammengesetzte Kommission erarbeitete von 2014 bis 2016 Empfehlungen für die Novellierung des Standortauswahlgesetzes. Herr Stay hat im Gegensatz zu anderen Umweltverbänden die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Standortauswahlverfahren abgelehnt und sich somit auch gegen eine gemeinschaftliche Lösung des Atommüllproblems im Sinne des Gemeinwohls entschieden.

Bei der aktuell von der Organisation betriebenen Eindruckserweckung einer Vorfestlegung bedient sich der Verein auch des Mittels der falschen Behauptungen. Das BfE nimmt zu einigen Behauptungen von „.ausgestrahlt e.V.“ aus der Atommüll-Zeitung Nr. 1, aus dem Blogeintrag „Anspruch und Wirklichkeit“ und aus der jüngsten Stellungnahme von Jochen Stay zum Fachgespräch der Bundestagsfaktion „Die Linke“ im Folgenden Stellung:

Erforschung unterschiedlicher Lagerungsoptionen

„Der Bundestag hat 2017 mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) beschlossen, die Erforschung unterschiedlicher Lagerungsoptionen nicht zu vertiefen. Das spart Zeit und Geld.“

Mit der Novellierung des StandAG wurden im Jahr 2017 die Empfehlungen der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ umgesetzt. Die Kommission hatte unterschiedliche Entsorgungsoptionen umfassend geprüft und mehrere wissenschaftliche Gutachten beauftragt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass nach dem jetzigen Stand von Wissenschaft und Technik und in Abwägung von wissenschaftlich-technischen und gesellschaftlichen Faktoren die Entsorgung in einer tiefen geologischen Formation die beste Option ist. Faktoren, wie z.B. die Stabilität von demokratischen Strukturen oder bevorstehende Naturkatastrophen im Zuge des Klimawandels spielten in der Abwägung ebenso eine Rolle wie die moralische Pflicht zur Verantwortungsübernahme gegenüber nachfolgenden Generationen. Die Behauptung, Zeit und Geld habe zu einer Einengung der Betrachtung von Alternativen geführt, ist falsch. Es geht um die gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die Lösung für eine nachhaltige Entsorgung des Atommülls im Sinne der bestmöglichen Sicherheit anzugehen.

Alle Landkreise in Deutschland sind betroffen

„129 Landkreise und kreisfreie Städte in Deutschland könnten von der Suche nach einem tiefengeologischen Lager für hochradioaktiven Atommüll betroffen sein, da es auf ihrem Gebiet oder in direkter Nachbarschaft entsprechende Gesteinsformationen gibt.“

Diese Darstellung ist falsch. Betroffen sind 294 Landkreise in Deutschland – also alle. Es gilt die sogenannte „weiße Landkarte“. Alle Regionen und Gebiete in Deutschland werden bei der Suche mit betrachtet. Aktuell befindet sich das Suchverfahren am Anfang. Die für ein Endlager überhaupt näher zu betrachtenden Gebiete werden erstmals mit Bekanntgabe der sogenannten Teilgebiete benannt. Laut Aussage des Unternehmens BGE mbH, das mit der konkreten Datenerhebung beauftragt ist, wird der Vorschlag zu möglichen Teilgebieten Mitte 2020 veröffentlicht.

Veröffentlichung von Zwischenergebnissen

„Nach der jetzt laufenden ersten Anwendung der Ausschlusskriterien fallen große Gebiete aus der Suche heraus. Umgekehrt wird es für alle anderen konkreter. Veröffentlicht werden sollen diese Zwischenergebnisse nicht.“

„.ausgestrahlt e.V.“ kritisiert im Zusammenhang dieses Zitats außerdem den Informationsfilm des BfE, insbesondere die Aussage „Ausschluss und Auswahl der Regionen können Bürgerinnen und Bürger von Anfang an im Internet mitverfolgen“. Diese Aussage des BfE würde nicht der Wahrheit entsprechen.

Die Behauptungen entbehren jeder Grundlage. Auf der extra eingerichteten Informationsplattform des BfE werden alle für die Standortauswahl wesentlichen Dokumente des Bundesamtes und der BGE mbH veröffentlicht. Erste Zwischenergebnisse liegen mit dem Zwischenbericht Teilgebiete vor, den die BGE mbH für Mitte 2020 angekündigt hat. Der Bericht umfasst entsprechend des gesetzlich vorgegebenen Verfahrens die Ergebnisse der Anwendung und Betrachtung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geologischen Abwägungskriterien. Die dann durch das BfE einzurichtende Fachkonferenz Teilgebiete, an der sich z.B. auch Vertreterinnen und Vertreter aus den betroffenen Regionen sowie Bürgerinnen und Bürger beteiligen können, wird darüber beraten und Stellungnahmen abgeben können.

Beteiligungsmöglichkeiten

„2020 will die BGE eine erste Eingrenzung der infrage kommenden Regionen veröffentlichen – solange tappt die Bevölkerung im Dunkeln. Die Betroffenen werden vor vollendete Tatsachen gestellt.“

Die „formelle“ Beteiligung, d.h. die Beteiligung gemäß StandAG, beginnt, wenn die BGE mbH 2020 erste Teilgebiete vorschlägt. Dann wird die Fachkonferenz Teilgebiete eingesetzt. Hier werden die Betroffenen aber nicht „vor vollendete Tatsachen gestellt“, sondern zu einem sehr frühen Zeitpunkt beteiligt, bevor erste Entscheidungen getroffen werden. Der Vorwurf der vollendeten Tatsachen entspricht nicht der Wahrheit.

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat schon jetzt in dieser frühen Phase des Verfahrens, d.h. noch bevor Betroffenheit besteht, Zugang zu umfassenden Informationen. Das BfE und die BGE mbH stellen auf ihren Internetseiten umfangreiche Informationsmaterialien zur Verfügung und werden weitere Informationsaktionen vornehmen, noch bevor erste Ergebnisse der Datenerhebung und Auswertung vorliegen. Dazu geht das BfE auch aktiv auf Bürgerinnen und Bürger zu und sucht den Austausch. Seit Beginn des Standortauswahlverfahrens ist das BfE z.B. mit der Mobilen Endlagerausstellung in der Bundesrepublik unterwegs, um über die Endlagersuche aufzuklären. In der 1. Statuskonferenz Endlagerung hat das BfE gemeinsam mit den im Standortauswahlverfahren beteiligten Akteuren öffentlich den Stand der Endlagersuche diskutiert. Im Januar 2019 hat das BfE außerdem in vier regionalen Workshops den direkten Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften gesucht und dabei auch viele wertvolle Anregungen für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den Regionen mitgenommen. Einzelheiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung des BfE in der Startphase der Endlagersuche sind im Konzept „Information, Dialog, Mitgestaltung“ dargestellt.

Informationsangebote des BfE

„Das BfE versucht nun, Informationsveranstaltungen mit dem Label „Beteiligung von Anfang an“ zu versehen.“

Information ist eine Voraussetzung für Beteiligung. Deshalb macht das BfE selbstverständlich Informationsangebote. Wir gehen in der Startphase der Endlagersuche jedoch über Informationsangebote hinaus und setzen in unserem Beteiligungskonzept auf vier Ebenen an:

  • Information, um die Grundlage für Beteiligung zu schaffen.
  • Dialog, um das Sammeln von Ideen zu ermöglichen, zu einem Zeitpunkt, in dem noch weitreichende Gestaltungsspielräume bestehen.
  • Mitgestaltung, um detaillierte Hinweise bei z.B. Vorlagen und Konzepten zu bekommen, die schon konkreter ausgearbeitet sind.
  • Überprüfung, um die Öffentlichkeitsbeteiligung und das Standortauswahlverfahren regelmäßig zu evaluieren.

Wie unsere konkreten Angebote aussehen, kann man hier nachlesen.

Ziel der Endlagersuche

„Behörden sprechen von Beteiligung. Dahinter steckt nur eine Werbekampagne […] die frühzeitige „Mitnahme“ ist jedoch tatsächlich eine Abwehrmaßnahme gegen befürchtete Proteste. Es ist der Versuch, ein breites Bündnis gegen die Standortgemeinde zu schließen, die der Staat am Ende zum Atommüll-Lager erklärt. Ob dieser Standort geeignet ist oder nicht, spielt dann keine Rolle mehr.“

Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiges Element im vergleichenden, wissenschaftsbasierten und ergebnisoffenen Standortauswahlverfahren. Das übergeordnete Ziel der Suche ist aber ganz klar, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zu finden. Hierbei gibt es keine geographischen Vorfestlegungen. Die Eignung eines Standortes spielt also die zentrale Rolle bei der späteren Entscheidung. Darüber hinaus muss sich der am Ende des Suchverfahrens herauskristallisierte Standort einem umfassenden Prüfungs- und Genehmigungsverfahren nach den strengen Anforderungen des Atomgesetzes stellen.

Die Erfahrungen in 40 Jahren gescheiterter Endlagersuche in Deutschland zeigen, dass man einen Standort nur dann finden wird, wenn das Verfahren auf vorher festgelegten wissenschaftlichen Kriterien aufbaut und die Öffentlichkeit in jedem Schritt des Verfahrens beteiligt wird. Das StandAG formuliert hierzu in §1 Abs. 1: „Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und von den Betroffenen toleriert werden kann. Hierzu sind Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter des Verfahrens einzubeziehen.“ Diesen Auftrag nimmt das BfE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und Aufsichtsbehörde gegenüber der BGE mbH ernst. Durch Beteiligung und Transparenz können Bürgerinnen und Bürger das Verfahren von Beginn an nachvollziehen und Verbesserungen einfordern. Die abschließende Entscheidung über den Standort wird aber nicht einzelnen Interessengruppen überantwortet, sondern bleibt angesichts des Risikopotenzials und der Verantwortung für das Gemeinwohl dem Deutschen Bundestag vorbehalten.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit

„Es gibt bei den Akteur*innen keinen Willen und keinen Weg für echte Transparenz […] Bezeichnend auch die Begründung von BfE-Präsident Wolfram König, warum die vier regionalen Veranstaltungen seines Amtes in Ulm, Frankfurt, Leipzig und Hamburg im Januar nur für kommunale Vertreter*innen, aber nicht für Menschen aus kritischen Organisationen oder gar für die Öffentlichkeit zugänglich waren: „Transparenz und Nachvollziehbarkeit bedeutet eben nicht, dass alle Türen geöffnet sind für jedermann. Das würde sicherlich nicht dazu führen, dass solche Diskussionen konstruktiver laufen.“

Im StandAG ist klar festgelegt, dass das Auswahlverfahren transparent und nachvollziehbar sein soll. Die im § 6 StandAG vorgeschriebene Informationsplattform, auf der alle für das Standortauswahlverfahren wesentlichen Unterlagen von BfE und BGE mbH veröffentlicht werden, bereitet den Weg für eine neue Form der Transparenz und ist ein wichtiger Baustein für die Nachvollziehbarkeit. Das schließt nicht aus, dass das BfE mit unterschiedlichen Zielgruppen gelegentlich den geschützten Raum suchen wird, insbesondere wenn dies von den Zielgruppen selbst gewünscht wird. Die Ergebnisse dieser Veranstaltungen werden auf der Informationsplattform öffentlich gemacht, so wie es kürzlich auch bei den regionalen Workshops mit Vertreter*innen der kommunalen Gebietskörperschaften geschehen ist.

Klagerechte

„Damit nicht genug: Das StandAG beschneidet die Klagerechte Betroffener massiv.“

Im Verlauf des Suchverfahrens können betroffene Gebietskörperschaften und ihre Einwohner*innen sowie Umweltverbände (konkret: anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) vor dem Bundesverwaltungsgericht das Auswahlverfahren überprüfen lassen: Zur Prüfung stehen die am Ende von Phase 2 und Phase 3 ausgestellten Bescheide des BfE. Die Bescheide enthalten bei Erfüllung der Gesetzesanforderungen die Feststellung, dass das bisherige Standortauswahlverfahren bis zum Vorschlag über die untertägige Erkundung bzw. bis zum Standortvorschlag nach den Regelungen des StandAG durchgeführt wurde und der jeweilige Auswahlvorschlag diesen Regelungen entspricht.

Fachliche Kriterien

„Bei der Formulierung der geologischen Kriterien durch die Atommüll-Kommission galt die Direktive, dass kein Kriterium zu einem sofortigen Ausschluss Gorlebens führen dürfe.“

Die Kriterien bedienen keine Interessen einzelner Gruppen – somit auch nicht der Befürworter bzw. Gegner von Gorleben. Bei der Festlegung der Kriterien galt die Direktive der Wissenschaftlichkeit und der bestmöglichen Sicherheit. Die Kriterien basieren auf den Empfehlungen des AkEnd von 2002 und wurden durch die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ an den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. So ist unter anderem das Kriterium zum Schutze des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch einen günstigen Aufbau des Deckgebirges und die Anforderung der Maximaltemperatur an der Außenseite der Behälter von 100°C neu aufgenommen worden. Außerdem neu ist die gleichwertige Betrachtung des Gesteins Kristallin neben Salz- und Tongestein sowie zeitliche und technische Vorgaben zur Rückholbarkeit bzw. Bergbarkeit der hoch radioaktiven Abfälle.

Gebiete mit fehlender Datengrundlage

„Ergänzende Erkundungen sind im Gesetz [in Phase 1 des Verfahrens] nicht vorgesehen. Auch dann nicht, wenn aufgrund fehlender Informationen keine Bewertung eines Gebietes möglich ist.“

Fehlende Informationen in bestimmten Regionen Deutschlands führen nicht automatisch zum Ausschluss dieser Regionen aus dem Suchverfahren. Gemäß StandAG ist es Aufgabe des Unternehmens BGE mbH am Ende der Phase 1 – also gemeinsam mit dem Vorschlag für Standortregionen zur übertägigen Erkundung – auch einen begründeten Vorschlag zum weiteren Umgang mit den Gebieten vorzulegen, über die nur unvollständige Erkenntnisse vorliegen.

Fazit

Die Initiative „ausgestrahlt e.V.“ verfolgt das, was sie selbst kritisiert: Sie benennt, ohne dass sie transparent und nachvollziehbar verfährt, unmittelbar betroffene Gebiete und greift dabei auf eigene Interpretationen zurück. Das widerspricht genau dem, was das 2017 gestartete Suchverfahren einlösen soll: nämlich ein faires, ergebnisoffenes und nachvollziehbares Verfahren ohne Vorfestlegungen, das sich an fachlichen Kriterien orientiert – und nicht an einzelnen Interessen.

Stand: 03.04.2019

 

Fernwärme Hamburg: Leitplanken des BUND Hamburg zum Ersatz des Kohle-Heizkraftwerk Wedel

Lange schon dauern die Auseinandersetzungen in Hamburg um die Modernisierung der Fernwärmeversorgung, weg von der Kohle, hin zu den Erneuerbaren. Es waren SPD, CDU und FDP, die lange Jahre fest an der Seite von Vattenfall Energiekonzepte förderten, die für den Klimaschutz nur minimale Besserungen gebracht hätten. Es ist noch nicht einmal so lange her, da sollte das klimaschädliche Kohle-Heizkraftwerk Wedel durch ein Kohle-Kraftwerk Moorburg ersetzt werden. Ein Hamburger SPD-Bürgermeister und heutiger Vizekanzler fand das eine gute Idee. Inzwischen hat sich viel verändert: Gegen den Willen der SPD, CDU und FDP wurden das Strom- und Gasnetz und nun die Fernwärme als Folge des Volksentscheids „Unser Hamburg – unser Netz“ komplett rekommunalisiert. Die Planungen für den Ersatz von Wedel laufen, wenn auch nicht ruckelfrei. Der BUND Hamburg hat jüngst in einem Papier seine Leitplanken für den Ausstieg aus Wedel aufgeschrieben (PDF). Der weitere Kohleausstieg in der Fernwärme wird bereits verhandelt. Die Volksinitiative Tschüss Kohle ist derzeit mit den Senatsfraktionen in Verhandlungen, dass auch das Heizkraftwerk Tiefstack schnellstens ohne Kohle und mit möglichst viel Erneuerbaren die Hansestadt erwärmt. Ende Mai Anfang Juni werden dazu Ergebnisse vorliegen.

Tschernobyl mahnt: Protest für die Stilllegung des AKW Brokdorf

Als Mahnung an die andauernde Atomkatastrophe von Tschernobyl, die am 26. April 1986 in der Ukraine begann, werden am kommenden Sonntag AtomkraftgegnerInnen in der Wilster Marsch für die sofortige Stilllegung des AKW Brokdorf demonstrieren.  Ab 12 Uhr startet dort die von der Initiative Brokdorf akut organisierte Protest- und Kulturmeile. Obwohl auch im AKW Brokdorf schwere Atomunfälle nicht ausgeschlossen sind und der Reaktor nicht ausreichend gegen Terrorangriffe gesichert ist, soll er noch bis Ende 2021 in Betrieb bleiben. Bis dahin wird auch weiterhin Atommüll erzeugt, dessen dauerhaft sichere Lagerung bislang weltweit nicht gelöst ist. Zusätzlicher Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland soll künftig sogar noch mit sieben zusätzlichen Castor-Behältern in das Zwischenlager nach Brokdorf. Auch die Sicherheit dieses Zwischenlagers steht massiv in Frage, nachdem das Oberverwaltungsgericht jüngst die Genehmigung für das baugleiche Zwischenlager im benachbarten AKW Brunsbüttel für unzulässig erklärt hatte. In Brunsbüttel lagert der hochradioaktive Atommüll nur noch mit Ausnahmeverfügungen. Die Mängel, die das Gericht für Brunsbüttel festgestellt hat, gelten allesamt auch für das Zwischenlager Brokdorf.

Der BUND Steinburg ruft zu einer Radtour zur Protest- und  Kulturmeile auf, die in Kellinghusen startet (8.45 h ab Bürgerhaus) und über Itzehoe (10.15 h ab Umweltzentrum Itzehoe, Draisine 4) zum AKW Brokdorf führt. Vor dem AKW gibt es eine Kundgebung, Musik sowie Getränke und Verpflegung.

Über die Katastrophe von Tschernobyl informiert der BUND hier. Über die gesundheitlichen Folgen informiert die internationale Ärzteorganisation IPPNW in einem Bericht: „30 Jahre leben mit Tschernobyl, 5 Jahre leben mit Fukushima: Gesundheitliche Folgen der Atomkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima“ (PDF)

Umsetzung Volksentscheid EU-Kommission genehmigt Rückkauf der Fernwärme

Es hat lange gedauert und geruckelt. Nun ist die Fernwärmeversorgung in Hamburg wieder in öffentlicher Hand. Die EU sieht keine Beihilfe-Tatbestände. Schon zuvor waren das Strom- und Gasnetz in Folge des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ von Vattenfall und E.on an die Stadt übertragen worden. Damit bekommt Hamburg eine wichtige Infrastruktur wieder in die Hand, mit der sowohl eine demokratische Kontrolle der Energieversorgung als auch aktiver Klimaschutz möglich ist. Dringenste Aufgabe ist nun, dass uralte kohlebefeuerte Heizwerk in Wedel schnellstens zu ersetzen und auch das Heizkraftwerk in Tiefstack umzurüsten, damit auch hier keine Kohle mehr verfeuert wird. Eine Volksinitiative „Tschüss Kohle“ verhandelt darüber derzeit mit dem rot-grünen Senat.

Der BUND in Hamburg, eine der Organisationen, die den Volksentscheid maßgeblich getragen hatte, kommentiert hier die vollständige Umsetzung der Rekommunalisierung. Zum Klimaschutz in Hamburg hatte der BUND in Verbindung mit dem Entwurf eines neuen Klimaplans jüngst kritisiert, dass es erheblichen Nachholbedarf gäbe.

Dokumentation der PM der Behörde für Umwelt und Energie:

Umsetzung Volksentscheid EU-Kommission genehmigt Rückkauf der Fernwärme – Transaktion kann rückwirkend zum 1. Januar 2019 vollzogen werden,

Die Europäische Kommission hat keine beihilferechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Rückkauf des Fernwärmenetzes durch die Freie und Hansestadt Hamburg. Das ist das Ergebnis einer Entscheidung der EU-Kommission, die diese am 15. April formell getroffen hat. Damit sind die Grundlagen für die vollständige Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ gegeben und die Transaktion kann wie beabsichtigt rückwirkend zum 1. Januar 2019 vollzogen werden. Auch die Planung für die Wärmewende und den Kohlausstieg lief und läuft weiter mit Hochdruck.

EU-Kommission genehmigt Rückkauf der Fernwärme

Der Rückkauf kann nun durch die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) zeitnah rückwirkend zum 1. Januar 2019 gegen Zahlung von 625 Mio. Euro für die restlichen 74,9 Prozent der Anteile an der Vattenfall Fernwärme GmbH (VWH) vollzogen werden. Der Senat wird zur weiteren Umsetzung der Transaktion nach der bereits erfolgten Ausübung der Kaufoption nunmehr auch den notariellen Kaufvertrag mit der Vattenfall GmbH zeitnah schließen und vollziehen, um nach dem Vorbild des Rückkaufs der Strom- und Gasnetze den weiteren Aufbau der neuen Hamburger Wärmegesellschaft umzusetzen. Diese soll den Namen „Wärme Hamburg GmbH“ erhalten.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir halten Wort. Die Weichen für den Rückkauf auch des Fernwärmenetzes sind jetzt gestellt, der Volksentscheid wird damit auch in seinem wichtigsten Bestandteil umgesetzt. Die Entscheidung aus Brüssel bestätigt unsere Auffassung, wonach der Fernwärmenetzrückkauf beihilfefrei ist. Die fundierte, formelle Entscheidung aus Brüssel schafft für Käufer- und Verkäuferseite jetzt die nötige Klarheit und Sicherheit, um den vollständigen Rückkauf des Fernwärmenetzes zügig umzusetzen. Insbesondere Vattenfall hat die vom Konzern immer wieder geforderte Rechts- und Transaktionssicherheit jetzt auch schwarz auf weiß – das Warten hat sich also gelohnt. Gemeinsames Ziel zwischen Käufer- und Verkäuferseite ist es, nunmehr bis zum Sommer 2019 den Kaufvertrag unterzeichnet und vollzogen zu haben. Wir gehen deshalb weiter – und nach dem klaren Brüsseler Votum erst recht – nachdrücklich davon aus, dass Vattenfall zu den von ihm geschlossenen Verträgen auch steht und – nach Auswertung der Kommissionsentscheidung – zeitnah  an Abschluss und Vollzug des notariellen Kaufvertrages wie vorgesehen mitwirken wird. Die Vorbereitungen für Transaktion, Carve-out und Kohleausstieg bei der Wärme laufen auf unserer Seite ohne Zeitverzögerung seit Monaten im Rahmen eines behördenübergreifenden Projekts auf Hochtouren. Wie vom Volk beschlossen kann und wird es jetzt in städtischer Hand in die Umsetzung gehen – wir sind bereit! Mit der Bestellung eines Geschäftsführers von städtischer Seite gehen wir jetzt in dieser Woche einen ersten sichtbaren Schritt!“

Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie: „Wie erwartet gibt jetzt auch die EU grünes Licht für den Rückkauf der Fernwärme. Damit ist der Weg frei, es gibt keine Punkte mehr im Vertrag, die eine aufschiebende Wirkung für die Übergabe des Unternehmens an die Stadt haben. Jetzt wird endlich der letzte und wichtigste Teil des Volksentscheids von 2013 umgesetzt und Hamburg verfügt bald nach dem Strom- und Gasnetz auch über die Fernwärme. Versprochen, geliefert! Das macht eine Energiepolitik möglich, die dem Klima, der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern nützt. Wir werden in Kürze die detaillierte Planung für den Ersatz des Kraftwerks in Wedel vorlegen und unseren Fahrplan für den Kohleausstieg in der Wärme damit weiter konkret machen. Die Hamburger Wärmewende ist bundesweit ein Projekt mit Signalwirkung. Meine Behörde erstellt in Zusammenarbeit mit Vattenfall ein Wärmewende-Konzept ohne Anschluss des Kohlekraftwerks Moorburg. Das Anlagenkonzept für den Wedel-Ersatz soll klimafreundlich, versorgungssicher und kostenstabil sein. Es soll sofort nach dem Rückkauf der Wärmegesellschaft in die Umsetzung gehen und sieht die Einbindung von Industrie-Abwärme, Müllwärme, Gas und eine Wärmepumpe vor. Als Weltneuheit in dieser Größenordnung soll ein Aquifer-Tiefenspeicher entstehen. Für den Kohleausstieg in der Wärme ist die schnellstmögliche Ablösung des Kohlekraftwerks in Wedel der erste große Schritt. Das Kraftwerk Tiefstack soll zwischen 2025 und 2030 aus der Kohle aussteigen und unter Einsatz erneuerbarer Energien umgerüstet werden. Die öffentlichen Unternehmen im Energie und Versorgungssektor wie Hamburg Wasser, Stromnetz, Gasnetz, Stadtreinigung oder Hamburg Energie arbeiten schon jetzt eng zusammen und sind auch bei der Planung für den Wedel-Ersatz wichtige Akteure. Es ist gut, dass mit Christian Heine ein erfahrener städtischer Energiemanager schon jetzt in die Wärmegesellschaft einzieht. Als Aufsichtsratsvorsitzender bei Strom- und Gasnetz arbeite ich exzellent mit ihm zusammen.“

Die Vorbereitungen für den Aufbau der neuen „Wärme Hamburg GmbH“ haben unabhängig vom Beihilfeverfahren begonnen. Im Rahmen des anstehenden sogenannten Carve-outs, der technisch, rechtlich und wirtschaftlich komplexen Herauslösung aus dem Vattenfall Konzern, werden die Weichen für die eigenständigen Funktionsfähigkeit und die Integration der Wärme Hamburg in den HGV-Konzern gestellt. Die für die Beschäftigten vereinbarten und vom Finanzsenator und HGV-Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Andreas Dressel schriftlich gegenüber den Beschäftigten bekräftigten Regelungen gewährleisten, dass die Transaktion zu keinen Nachteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen wird. Dies entspricht dem Grundverständnis des Senats und der HGV als Käuferin und liegt gleichermaßen im Fokus von Vattenfall als Verkäuferin. Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sind auch zukünftig gesichert.

Erster sichtbarer Transaktionsschritt ist die Bestellung eines weiteren Geschäftsführers, der von städtischer Seite benannt ist. Der bisherige Stromnetz Hamburg Geschäftsführer Christian Heine, der schon beim Rückkauf des Stromnetzes seine Expertise eingebracht hat, wird noch in dieser Woche als weiterer Geschäftsführer in die Wärmegesellschaft aufrücken.

Mit der Umsetzung der Transaktion ist ein weiterer Schritt zu einer nachhaltigen, erfolgreichen und preisstabilen Energiewende getan. Der Senat wird insbesondere die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wahren und dafür Sorge tragen, dass es zu keinen Preissteigerungen kommen wird, die über die sonstigen Entwicklungen im Energie- beziehungsweise Wärmemarkt hinausgehen. Damit will der Senat eine vor allem preisstabile Umsetzung der energiepolitischen Wende für die Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen, die auf eine nachhaltige Energieversorgung ohne fossile Brennstoffe gerichtet ist und damit den CO2-Ausstoß erheblich reduziert.

Nach dem erfolgreichen Rückkauf des Stromnetzes im Februar 2014 und des Gasnetzes Anfang 2018 und dem zeitnah anstehenden Vollzug des notariellen Kaufvertrages über den Erwerb der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH wird der Volksentscheid von 2013 vollumfänglich erfolgreich umgesetzt sein. Strom-, Gas- und Fernwärmenetze werden dann wieder vollständig in der Hand der Freien und Hansestadt Hamburg sein.

Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt und Energie, Pressestelle
Telefon: 040-42840-8006
Mobil: 0176-4285 34 06
E-Mail: jan.dube@bue.hamburg.de

Claas Ricker
Finanzbehörde, Pressestelle
Telefon: 040 428 23-1662
Mobil: +49 176 42858170
E-Mail: claas.ricker@fb.hamburg.de

 

Prospektfreie Herausgabe von Nichtdividendenwerten: Bundesregierung im Tal der Ahnungslosen

Die Bundesregierung hat keine Ahnung, wie viele so genannte Nichtdividendenwerte bzw. Zertifikate seit 2005 unter Ausnutzung der Prospektfreiheit gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) emittiert wurden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hervor.

Zdebel dazu: „Mir verschlägt es schlicht die Sprache. Zur Zeit will die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Prospektverordnung ins deutsche Recht den Spielraum für die prospektfreie Herausgabe von Finanzprodukten erweitern. Dabei ist ein Prospekt für die Anleger essenziell, um auch im Nachhinein bei etwaiger Fehlberatung überhaupt Schadensersatz geltend machen oder die Wertpapieremittenten in Haftung nehmen zu können. Und jetzt muss die Bundesregierung einräumen, dass weder ihr noch der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) Kenntnisse über die Ausgabe so genannter Nichtdividendenwerte vorliegen, die schon jetzt bis zu einem Wert von 75 Millionen Euro jährlich völlig prospektfrei vertrieben werden dürfen.

Dabei verbergen sich hinter dem Etikett ,Nichtdividendenwerte‘ Genuss- und Optionsscheine, Zertifikate und ähnliche riskante Produkte. Bei den Zertifikaten werden toxische Produkte prospektfrei vertrieben, die unter so illustren Namen wie Knockout-Zertifikate oder Coco Bonds laufen. Diese Zockerzertifikate können den Anleger leicht sein ganzes Geld kosten. Nach Auffassung der LINKEN gehört der Verkauf von Nichtdividendenwerten an Verbraucher verboten und nicht erleichtert. Ferner fordern wir, den gesetzlichen Prüfmaßstab der Aufsicht auszuweiten.  Um die Verbreitung solch dubioser Finanzinstrumente von Beginn an zu verhindern und den Finanzsektor auf seine realwirtschaftlichen Funktionen zu konsolidieren, ist es dringend an der Zeit, endlich eine obligatorische Zulassungsprüfung für Finanzinstrumente – in Form eines Finanz-TÜV – einzuführen.“

 Dokumentation:

Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE.)

Wie viele so genannte Nichtdividendenwerte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Wertpapierprospektgesetzes (WPpG) unter Ausnutzung der Prospektfreiheit (bis 75 Mio. Euro) auf den Markt gebracht (bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln), und insbesondere wie viele Zertifikate wurden im genannten Zeitraum prospektfrei nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 WPpG (bis 75 Mio. Euro) emittiert (bitte ebenfalls für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht vom 29. März 2019

Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele so genannte Nichtdividendenwerte bzw. Zertifikate seit 2005 prospektfrei gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) emittiert wurden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der unter anderem die Prüfung von Wertpapierprospekten obliegt, erhält keine Kenntnis von prospektfreien Emissionen. Denn für diese Emissionen werden der BaFin weder Prospekte zur Billigung vorgelegt noch erhält sie anderweitig Informationen über diese Emissionen.

 

 

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